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1 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: wissen und bewegen 2015 Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Verwaltungsstelle Remscheid-Solingen 42 Verwaltungsstelle Remscheid-Solingen 42

2 Vorwort 3 Marko Röhrig IG Metall Remscheid-Solingen Liebe Kollegin, lieber Kollege, wissen und bewegen unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die das DGB- Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit der IG Metall Verwaltungsstelle Remscheid-Solingen auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst das Wissen ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. Daher bekommst du in unseren Seminaren neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Marko Röhrig IG Metall Remscheid-Solingen Elke Hülsmann DGB-Bildungswerk NRW e.v.

3 4 Inhalt Inhalt 5 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)... 8 Ausbildung checken und verbessern (JAV II)... 9 Grundlagenseminare für Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) Entgeltgestaltung I Ausstieg aus dem Erwerbsleben Leistungen der Sozialversicherung...16 Altersteilzeit Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen Rente Was ist möglich vor 67? Informatives Tagungshäuser Seminardurchführung Ratgeber Freistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Anschriften der IG Metall vor Ort Seminaranmeldung Tagesseminare Aktuelle Rechtsprechung zur Rentenreform Der korrekte Widerspruch bei Kündigung nach 102 BetrVG Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitszeitgesetz Aktuelle Rechtsprechung zum Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Betriebliches Eingliederungsmanagement und Hamburger Modell Aktuelle Rechtsprechung zur Personalplanung nach 92 BetrVG für Schwerbehindertenvertrauenspersonen Aktuelle Themen und Anforderungen für Schwerbehindertenvertretungen... 21

4 7 Gottfried Meyer Ehrenamtlicher Referent für die IG Metall Remscheid-Solingen Seminare Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit! Die Tarifverträge im Betrieb umzusetzen und für gerechte Eingruppierungen zu sorgen, das gehört mit zu den Hauptaufgaben des Betriebsrats. Da sind alle Betriebsratsmitglieder gefordert. Wie man das macht, lernt man in unseren Seminaren, praxisorientiert und außerdem noch mit Spaß.

5 8 für Jugend- und Auszubildendenvertretungen für Jugend- und Ausbildungsvertretungen 9 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder ( 60-64; 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV ( 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV ( 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung ( 71 BetrVG) Gesamt-JAV ( 72 und 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( BetrVG) Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat ( BetrVG) Ausbildung checken und verbessern (JAV II) Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Berufsbilder und deren Entwicklung Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 499,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

6 10 BR-kompakt Grundlagenseminare für Betriebsräte 11 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten Dir einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** *** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* ** *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere Willingen, Best Western Hotel Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 445,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D *** *** Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«bzw. kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 11. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 12 und 13 oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten Ascheberg, Hotel Restaurant Clemens-August Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 475,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

7 12 Grundlagenseminare für Betriebsräte Grundlagenseminare für Betriebsräte 13 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach 102 ff. BetrVG Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach BetrVG Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach 77 BetrVG Wirkungen des Tarifvorbehalts nach 77 Abs. 3 BetrVG Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Goch, Sport- und Tagungshotel De Poort Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

8 14 Fit für den Vorsitz Grundlagenseminare für Betriebsräte 15 Seminare 2015 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder 2015 Entgeltgestaltung I Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Möglichkeiten der Leistungsregulation Bezirk NRW Gemeinsam weiterbilden Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel bweigel@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

9 16 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Ausstieg aus dem Erwerbsleben 17 Leistungen der Sozialversicherung Ein Überblick über Kranken-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld und Rente Das Seminar vermittelt betrieblichen Interessenvertretungen einen Überblick über wichtige Sozialversicherungsleistungen. Es werden Kenntnisse vermittelt, um Beschäftigten, die vor dem Bezug dieser Leistungen stehen, Grundinformationen zu den Ansprüchen geben zu können. Dazu gehört auch, Hinweise auf Umstände zu geben, die negative Auswirkungen auf die möglichen Ansprüche haben. Einführung in das Krankengeld Überblick über Höhe und Anspruchsdauer Anschließendes Arbeitslosengeld Einführung in das Kurzarbeitergeld Überblick über Höhe und Bezugsdauer Einführung in das Arbeitslosengeld Melde- und Antragsfristen Überblick über Höhe und Bezugsdauer Berücksichtigung von Abfindungen Einführung in die Altersrente Überblick über Beginn und Höhe Bedeutung der Daten auf der Renteninformation Überblick über die steuerlichen Auswirkungen Progressionsvorbehalt Steuerklassenwahl Zu den einzelnen Themen werden Beratungs- und Berechnungsübungen durchgeführt. Für die betriebliche Arbeit erhalten die Teilnehmenden Berechnungsprogramme und ein Merkblatt, das durch die jeweilige Beratung führt. Ausstieg aus dem Erwerbsleben Altersteilzeit Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Dieses Seminar behandelt die geltende Altersteilzeit mit den durch die Rentenreform 2014 und die neuen Tarifverträge veränderten Regelungen. Dadurch müssen bestehende Betriebsvereinbarungen überprüft und ggf. angepasst werden bzw. Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Grundlegende Kenntnisse (z.b. zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und von Aufstockungsbeträgen) für Beratungsgespräche im Betrieb werden vermittelt und anhand excelbasierter Programme erprobt. z Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit z Was hat sich seit 2014 verändert? z Einführung in die Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit den individuellen Rentenbeginnen z Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge z Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Aufstockung z Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen auf die Aufstockung z Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit z Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. Hinweis: Dieses Seminar wird ohne Übernachtung angeboten. Diese kann je nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis optional beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. gebucht werden Wuppertal, TRYP by Windham Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 60,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Wuppertal, TRYP by Windham Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 180,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

10 18 Ausstieg aus dem Erwerbsleben von profis für profis 19 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Rente Was ist möglich vor 67? 2015 In den letzten Jahren sind die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, durch die Rente mit 67, die Rente mit 63 und die neuen Regelungen zur Altersteilzeit mehrfach verändert worden. Dies erschwert die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei der Personalplanung und der Beratung der Beschäftigten Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. z Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen vorzeitigen und abschlagfreien Rentenbeginne z Was hat sich seit 2014 verändert? z Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe z Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit z Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung z Praktische Berechnungsübungen zur Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen z Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben z Möglichkeiten zur Beratung der Beschäftigten Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. Hinweis: Dieses Seminar wird ohne Übernachtung angeboten. Diese kann je nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis optional beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. gebucht werden Wuppertal, TRYP by Windham Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 180,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Seminare 2015 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke krischke@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Gemeinsam weiterbilden

11 20 Tagesseminare für Schwerbehindertenvertretungen 21 Tagesseminare für Betriebsräte Bei diesen Tagesseminaren beschäftigen sich Betriebsräte und Ersatzmitglieder mit aktuellen Problemen der betrieblichen Praxis. Hierzu können neue Entwicklungen in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen genauso gehören wie neue Erkenntnisse durch die aktuelle Rechtsprechung. Die genauen Themen werden in gesonderten Ausschreibungen rechtzeitig bekannt gegeben Aktuelle Rechtsprechung zur Rentenreform Seminarnummer: D Der korrekte Widerspruch bei Kündigung nach 102 BetrVG Seminarnummer: D Aktuelle Entwicklungen und Anforderungen für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte in der Schwerbehindertenarbeit Die Arbeit einer betrieblichen Interessenvertretung ist u.a. geprägt vom raschen Reagieren auf Entwicklungen sowie dem Überprüfen gesetzlicher Regelungen. Dies ist im 95 SGB IX beschrieben. Dieses Tagesseminar bietet Betriebsräten und Schwerbehindertenvertrauenspersonen die Möglichkeit sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und auszutauschen. Die Aktualität der Themenstellung steht im Vordergrund des Seminars und wird mit einer Einzelausschreibung gesondert konkretisiert und rechtzeitig bekannt gegeben Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitszeitgesetz Seminarnummer: D Aktuelle Rechtsprechung zum Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Seminarnummer: D Betriebliches Eingliederungsmanagement und Hamburger Modell Seminarnummer: D Aktuelle Rechtsprechung zur Personalplanung nach 92 BetrVG Seminarnummer: D Veranstaltungsort Remscheid, IG Metall Verwaltungsstelle Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Remscheid, IG Metall Verwaltungsstelle Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

12 23 Norbert Römmelt, Referent und Betriebsrat der SONA BLW Präzisionsschmiede GmbH Informatives Mit dem Lernen in der Schule nicht zu vergleichen! Als Referententeam legen wir Wert auf eine Kombination von Wissensvermittlung und der praktischen Anwendung im Alltag. Unsere Weiterbildungsangebote stehen für ein gemeinsames Lernen und den Erfahrungsaustausch auch nach Ende des Seminars.

13 24 Tagungshäuser Tagungshäuser 25 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Str Sprockhövel Tel.: Fax: Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hotel Restaurant Clemens-August Burgstr Ascheberg-Davensberg Tel.: Fax: Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem Clemens-August-Express erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV. Best Western Hotel Willingen Briloner Str Willingen Tel.: Fax: bestwestern.de info@hotel-willingen. bestwestern.de Das Best Western Hotel Willingen liegt eingebettet in eine der schönsten Mittelgebirgslandschaften des Hochsauerlandes. Mit vielen Cafés, Bars, Restaurants und Geschäften lädt der beschauliche Ort zum Genießen und Flanieren ein. Ausstattung der Zimmer mit: Bad bzw. Dusche/WC, Fön, Sat/TV, Radio, Durchwahltelefon, Zimmersafe, Schreibtisch, Modem- oder ISDN-Anschluss. Außerdem Hotelbar/Tagesbar Rendezvous, Restaurant Waldecker Stube, Biergarten/Sommerterrasse, Sauna, Solarium und Fitness, Liegewiese, Lift. In der Nähe befindet sich das Stammhaus Willinger Brauhaus. Bequem sind zu erreichen die vielfältigen Freizeiteinrichtungen in und um Willingen mit Glasbläserei, Kletterhalle, Kabinenseilbahn auf den Ettelsberg, Mühlenkopfschanze u.v.m. TRYP by Windham, Wuppertal Otto-Hausmann-Ring Wuppertal Tel.: Fax: sofia.vlacou@grandcity hotels.com Die Stadt mit der weltberühmten Schwebebahn ist Großstadt im Grünen und kulturelles Zentrum des Bergischen Landes. Das TRYP by Windham, Wuppertal hat eine ideale Anbindung an die City. Die 128 Zimmer sind komfortabel eingerichtet. Sie verfügen mitunter über französische Doppelbetten, Satelliten-TV, Direktwahltelefon, Minibar und W-LAN. Die 8 Tagungsräume verfügen über modernste Tagungstechnik und sind ebenfalls mit W-LAN ausgestattet. Es gibt im Hotel eine Sauna und eine großzügige Terrassenanlage mit einem Außenpool.

14 26 Tagungshäuser Seminardurchführung 27 Seminardurchführung Sport- und Tagungshotel de Poort Jahnstraße Goch Tel.: Fax: info@depoort.de Das Sport- und Tagungshotel vereinigt ausgezeichnete Tagungsmöglichkeiten und eine hervorragende Küche mit einem großen Angebot an Sport- und Wellnessmöglichkeiten: vom Fitness-/Krafttraining an modernsten Geräten bis hin zu Computer-Fitness-Tests und Aerobic-Kursen. Ein Panorama-Schwimmbad, Sauna, Solarium, ein Sportschießstand und zahlreiche Tennisplätze befinden sich im oder neben dem Haus. Ein Squash-Court, Kegel- und Bowlingbahnen und dazu verschiedene Kosmetikbehandlungen und diverse Beauty- und Wellness-Angebote stehen ebenfalls zur Verfügung. Zum Haus gehört zudem ein Restaurant mit feinen heimischen und internationalen Spezialitäten, eine Bar und das mexikanische Fitnessbistro Arriba. Die Zimmer verfügen über Bad oder Dusche und WC sowie Föhn, Radio, Telefon und TV. Hotel Haus Rasche Wilhelmstraße Bad Sassendorf Tel.: Fax: info@haus-rasche.de Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß kom-fortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Christoph Kurre. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

15 28 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 29 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.b. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.b konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.b. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z.b. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 33). Weiterführende Literatur/Links: Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

16 30 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 31 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 27 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 27 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

17 32 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 33 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Christoph Kurre Gary Purcell Jürgen Reusch Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund Referentinnen und Referenten. Mit etwa Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: oder Telefon: DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrats reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

18 34 Musterschreiben Musterschreiben 35 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

19 36 Notizen Bildungsurlaub 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

20 38 Anschriften Seminaranmeldung 39 Die Anschriften der IG Metall vor Ort IG Metall Remscheid-Solingen Büro Remscheid: Elberfelder Str. 39, Remscheid Ansprechpartnerin: Margret Wiegand Tel.: Fax: Büro Solingen: Eiland 8, Solingen Tel: Seminaranmeldung 2015 Verwaltungsstelle Remscheid-Solingen Hiermit melde ich mich verbindlich an: Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: Name, Vorname... Straße... PLZ, Ort... Telefon privat... Telefon beruflich DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Christoph Kurre Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Firma... Seminartitel Seminartermin... Seminarnummer... Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter: Datum... Unterschrift...

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