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1 Regula'onen in Deutschland h2p://

2 DE Auf europäischer Ebene konnte bisher keine Einigung bezüglich einer EU Typengenehmigung und einer Fahrzeugkategorie für selbstbalancierte Fahrzeuge mit elektrischem Brems- und Antriebssystem gefunden werden. Vorgaben müssen momentan auf Basis na'onaler Vor- schriien in jedem europäischen Land erstellt werden. Die folgenden Folien sollen die Situa'on der aktuellen Gesetzeslage aufzeigen und Möglichkeiten ewheels zuküniig am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen zu lassen.

3 Zulassungsbest. & HaIpflicht Strassenverkehrs- gesetz (StVG) MuskelkraI/ MaschinenkraI? Unterliegen dem Pflichtversicherungs- gesetz, da KraIfahrzeuge, 1 PflVG ewheels sollen als Unter- Kategorie in der MobHV hinzugefügt werden. Minimum 2 rädrige Fahrzeuge (heute) MaschinenkraI MuskelkraI Fahrzeugzulassungs- verordnung(fzv) genehmigter Typ/ Zulassung Unterliegen nicht dem Pflichtver- sicherungsgesetz, da keine KraIfahrzeuge 1 > 6km/h? nein ja Zulassungs- typ Zulassungsverfahren zulassungsfrei Mit Muskelantrieb betrieben, Hilfs- antrieb bis 0 25 KW Bis 6 km/h unterliegt nicht der FZV Auto, LKW,.. Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) => MobHV erweitern/ anpassen 1 bis 6km/h nicht zulassungspflich'g - Benö'gt HaIpflicht- versicherung 8 Zuteil. Kennzeichen - Fahrzeug ist meist prüf- pflich'g im Betrieb (HU) - benö'gt ein Kennzeichen 26 Versicherungskennzeichen - Fahrzeug ist nicht prüfpflich'g im Betrieb - benö'gt nur ein Versicherungskennzeichen

4 Teilnahme am öffentlichen Verkehr genehmigter Typ gemäss FZV Einzelgenehmigung Einzelbetriebserlaubnis (SVG) Na'onale Typengenehmigung Betriebserlaubnis (SVG)/ Allg. Betriebserlaubnis (StVZO) EG- Typgenehmigung Übereins'mmungserklärung (CoC) Datenbestä'gung Zulassungsverfahren/ zulassungsfrei Teilnahme am öffentlichen Verkehr Da selbstbalancierte 1- oder 2- rädrige Fahrzeuge nicht in den europäischen Regelungen abgedeckt sind, muss jedes Land in Europa diese Fahrzeuge in na'onalen Regelungen behandeln.

5 Ableitung regula'ver Vorgaben Welqorum zur Harmoni- sierung von Fahrzeug VorschriIen, WP.29, UN ECE Übereinkommen einheitliche, technische VorschriIen UN, Genf 1958 Interna'onale Abkommen Übereinkommen über den Strassenverkehr Wien 1968 global UN ECE Vorgaben Typengenehmigungsver- ordnung (EU) 168/2013 EU Regelungen Europäisches Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den Strassenverkehr Genf 1971 Europa Na'onale Vorgaben Strassenverkehrs- verordnung (StVO) Strassenverkehrszulassungs- verordnung (StVZO) Deutschland Fahrzeugzulassungs- verordnung(fzv) Mobilitätshilfenver- ordnung (MobHV) Na'onale Typengenehmigung Fahrerlaubnis- verordnung (FeV)

6 Fortbewegungsmi2el im Vergleich Unterliegen nicht der StVZO: Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h Keine Fahrzeuge im Sinne der StVZO 16 StVZO Unterliegen der FZV/ MobHV/ PflVG: Stehmobile/ -roller mit 2 parallel angeordneten Rädern und integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik. Befreit vom Zulassungsverfahren Versicherungskennzeichen Alle anderen Klassen fordern eine mechanische Bremse. 3 (2) 1. g FZV Unterliegen der FZV/ PflVG: Leichtkrafträder (>45 km/h, >50 cm 3 & <125 cm 3, max 11 KW), Kleinkrafträder (max 45 km/h, <50 cm 3, max 4 KW, 2 oder 3 rädrig) Motorisierte Krankenfahrstühle (bis 15 km/h) Befreit vom Zulassungsverfahren Versicherungskennzeichen 3 (2) 1. c) e)

7 Op'onen ewheel street legal Anforderung MobHV die abgeleiteten Anforderungen Rücklicht rot (MobHV TA14b) müssen bauartgeprüi sein (MobHV) Rückstrahler rot (MobHV TA18) müssen bauartgeprüi sein (MobHV) Seitlicher Rückstrahler gelb (MobHV TA18) müssen bauartgeprüi sein (MobHV) Legende MobHV: Grundsätze 1 Führerschein 2 Bremse 4 Beleuchtung 5 Schalleinrichtung 6 Bauartgeprü4e Teile gemäss StvZO 22a => e Prüfzeichen Führerschein: Klasse M/ Mofa ab 15 Jahre Offen: Klingel/ Hupe als Skaterklingel an der Hand? Bremse 3,5 m/s 2 Seriennummer Herstellerkennung Motorkennzeichnung gut lesbar: Motorhersteller Betriebsspannung [V] P max n [min - 1 ] Abblendlicht weiss (MobHV TA23) müssen bauartgeprüi sein Rückstrahler weiss (MobHV TA18) müssen bauartgeprüi sein (MobHV) Fahrtrichtung V max 20 km/h Grundsatz: Playorm als Standfläche für einen Fahrer integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, (Lenk- ) und Verzögerungstechnik Anzeige für Energievorrat Elektromagne'sche Verträglichkeit (EMV)

8 Fazit ewheels sind momentan nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Es gibt starke Bestrebungen dies zu ändern. Nach aktueller Gesetzeslage sind ewheels KraIfahrzeuge, die mit Versicherungskennzeichen am öffentlichen Verkehr teilnehmen könnten, wenn sie als Kategorie definiert und typengeprüi sind. ewheels können nach aktueller Lage nicht den Fahrrädern mit Hilfsantrieb gleichgesetzt werden, da diese mit MuskelkraI angetrieben werden und nur eine Tretunterstützung aufweisen. Der einfachste und schnellste Weg ewheels in den Ge- setzen/ Verordnungen zu verankern ist die der Erzeugung einer Subkategorie in der bestehenden MobHV.

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