PREISLISTE NR. 25 Gültig ab 1. Januar 2016 WWW RADIONEANDERTAL.DE

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1 IM STÄDTEDREIECK DÜSSELDORF WUPPERTAL ESSEN PREISLISTE NR. 25 Gültig ab 1. Januar 2016 Von der klassischen Werbung inkl. Spotproduktion über Promotions & Events bis zu diversen Sonderwerbeformen wir bieten vielfältige Konzepte und beraten Sie gerne individuell. Oder Sie werben einfach crossmedial und verlängern Ihre Hörfunkwerbung mit einem Werbebanner auf unserer Homepage. Kontaktieren Sie uns wir freuen uns auf Sie WIRKT

2 DER SENDER Aktuelles, Sport, Promis, Termine, Wetter, Verkehrs service bei uns gibt es täglich geballte und tagesaktuelle Informationen. RADIO NEANDERTAL ist die Frequenz, auf der Sie täglich hören, was, wann, wie und überhaupt im Kreis Mettmann und Umgebung passiert. Dazu haben wir natürlich auch das aktuelle Geschehen in Deutschland und der Welt für Sie im Blick. RADIO NEANDERTAL: IHRE KUNDEN SIND UNSERE HÖRER. IM STÄDTEDREIECK DÜSSELDORF WUPPERTAL ESSEN DAS SENDEGEBIET DER KREIS Der Kreis Mettmann besticht durch seine Lage, da er von Großstädten wie Düsseldorf, Wuppertal und Essen umgeben ist. Diese Region ist von traditionsreichen, aber auch modernen mittelständischen Unternehmen geprägt und bietet im direkten Umfeld ein riesiges Marktpotential, welches den Standort attraktiv macht. Zahlreiche Unternehmen der Medizintechnik und Pharmazie sind hier u.a. beheimatet. DAS PROGRAMM 0-5 Uhr 5-6 Uhr 6-7 Uhr 7-8 Uhr 8-9 Uhr 9-10 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 22-0 Uhr WIR SENDEN AUS DEM KREIS METTMANN FÜR DEN KREIS METTMANN. SENDEZEIT MONTAG - FREITAG SAMSTAG SONNTAG & FEIERTAG DIE NACHT AM MORGEN DIE ZWEI AM MORGEN AM VORMITTAG AM MITTAG AM NACHMITTAG AM ABEND* DER BÜRGERFUNK DIE NACHT AM WOCHENENDE DIE ZWEI AM MORGEN AM WOCHENENDE DER BÜRGERFUNK AM WOCHENENDE AM WOCHENENDE / AM FEIERTAG HIMMEL UND ERDE DIE ZWEI AM MORGEN AM WOCHENENDE / AM FEIERTAG DER BÜRGERFUNK AM WOCHENENDE / AM FEIERTAG EMPFANG AUF ALLEN KANÄLEN UKW: 97,6 MHz RDS: NEANDER Sendeleistung: 4000 W Kabel: 107,80 MHz in Düsseldorf 97,10 MHz in Ratingen 92,50 MHz in Hilden, Langenfeld, Leichlingen, Monheim, Haan, Gruiten, Solingen 91,85 MHz in Mettmann, Erkrath 90,15 MHz in Erkrath-Hochdahl 87,65 MHz in Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath Internet: App: Erhältlich bei Google Play oder im App Store *DIENSTAG: Freifahrt ab 18 Uhr MONTAG, MITTWOCH - FREITAG: Blickpunkt ab 18 Uhr FREITAG: AM WOCHENENDE ab 18 Uhr

3 STARKE MÄRKTE FÜR STARKE MARKEN STARKER AUFTRITT FÜR IHRE MARKE Umwerben Sie die kaufkräftigen Hörer der FUNK KOMBI WEST effektiv und zielgenau. Nutzen Sie unsere Reichweiten stärke und bunte Vielfalt (Ø Std Hörer 6-18 Uhr Mo-Fr, Quelle: ma 2015 Radio II) Kontakt unter Telefon: bis 12 DAS SENDEGEBIET MIT HOHER KAUFKRAFT PREISE & EINSCHALTZEITEN EURO-SEKUNDEN-PREISE SENDEZEIT MONTAG - FREITAG SAMSTAG SONNTAG & FEIERTAG 6-9 Uhr 9-12 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr ab 21 Uhr MINIMALE SPOTLÄNGEN 10 Sekunden pro Einzelkunde. Preise für Verbundwer bung, Sonderwerbeformen sowie die Zusammenfassung gleicher oder verschiedener Branchen in einem Werbe spot bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. PREISLISTE NR. 25 Gültig ab 1. Januar ,10 7,30 7,15 7,60 7,70 7,60 7,30 6,95 6,80 7,20 6,80 6,70 7,90 7,60 7,40 4,25 3,95 3,95 1,60 1,60 1,60 Alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SONSTIGES 2,5% ab 750 Sekunden 5,0% ab Sekunden 7,5% ab Sekunden 10,0% ab Sekunden 12,5% ab Sekunden 15,0% ab Sekunden Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung eines Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall. MENGEN-RABATTE % PROZENTSÄTZE GELTEN PRO KALENDERJAHR UND KUNDE Ausgeschlossen hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen. IHR FUNKSPOT WIRD AUCH UNTERWEGS GEHÖRT UNSERE APP GIBT'S BEI GOOGLE PLAY ODER IM APP STORE PREISE & EINSCHALTZEITEN

4 SONDERWERBEFORMEN Um Ihre Werbebotschaft zielgruppenaffin zu positionieren, bieten wir neben der klassischen Werbung vielfältige Sonderwerbe formen. IMMER PASSEND FÜR IHR INDIVIDUELLES WERBEKONZEPT. 3 ONLINE WERBEN SIE CROSSMEDIAL Nutzen Sie unser crossmediales Angebot und verlängern Sie Ihre Hörfunkwerbung mit einem Wer bebanner auf unserer Homepage. Gewinnen Sie zusätzliche Kontakte und profitieren Sie davon. 1 ODER AUCH HIER... UND/ ODER HIER &2 3 SUPERBANNER Pixel breit, 90 Pixel hoch, max. 30 kb SKYSCRAPER 160 Pixel breit, 600 Pixel hoch, max. 30 kb 5 WALLPAPER setzt sich aus SUPERBANNER & SKYSCRAPER zusammen, max. 60 kb, Sonderformate auf Anfrage 6 BILLBOARD * 880 Pixel breit, Höhe variabel. Flash-Dateien: 880 Pixel breit, 250 Pixel hoch, max. 80 kb FULLBANNER * 468 Pixel breit, Höhe variabel. Flash-Dateien: 468 Pixel breit, 60 Pixel hoch, max. 80 kb RECTANGLE * 200 Pixel breit, 200 Pixel hoch, max. 80 kb REDAKTIONELLE WERBUNG * 200 Pixel breit, 150 Pixel hoch. Zusätzlich wird ein Text mit max. 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen) sowie der Link zur Kundenseite benötigt WIR GESTALTEN IHR WERBEBANNER Gerne erstellen wir Ihnen die Banner, die mit einem * gekennzeichnet sind. Alle Preise, sowohl über Banner-Laufzeit als auch -Erstellung, erhalten Sie auf Anfrage. Erlaubte Dateien: png/gif/jpg/swf/flv REDAKTIONELLE WERBUNG nur png/gif/jpg UNSERE SENDERSEITEN SIND IVW GEPRÜFT. KONTAKTIEREN SIE UNS. WIR BERATEN SIE GERNE AUSFÜHRLICH & INDIVIDUELL. SPEZIAL MAL ANDERS SPONSORING Treten Sie als Sponsor für bestehende Sendestrecken in den Vordergrund und platzieren Sie exklusiv Ihre Werbebotschaft. Wir bieten Ihnen eine Vielfalt von Sendestrecken an. PATRONATE Als Präsentator unterschiedlicher, aufmerksamkeitsstarker Rubriken können Sie diese mit Ihrem Outro (Ihrer Unter nehmensnennung) abrunden. Es ist die ideale Plattform zur Bekannt machung Ihrer Marke/Ihres Unternehmens. Nachfolgende Patronate sind in Abstimmung mit dem Sender darstellbar: Verkehrsfunk, Wetter, Börse, Beauty und weitere. SONDERSENDUNGEN In dieser Sondersendestunde steht Ihr Unternehmen mit insgesamt 4 Beiträgen im Rampenlicht der Sendung. Damit genießen Sie die volle Aufmerksamkeit der Hörer. INFOMERCIAL Profitieren Sie von redaktionell anmutenden Werbespots im Werbeblock. Die Infomercials liefern weitergehende Informationen über Ihre Produkte und Dienstleistungen.

5 SONDERWERBEFORMEN EVENT SEIEN SIE NÄHER DABEI Promotions und Events sind ideale Platt formen, um Ihr Produkt Ihrer Zielgruppe nahe zu bringen. Sie liefern das Produkt, wir das passende Konzept. Profitieren Sie von un serer jah relangen Erfahrung in der Durchführung werbewirksamer Promotions und Events und von unserem großen Pool an Promotionmodulen. WIR ERSTELLEN IHNEN GERNE IHR INDIVIDUELLES KONZEPT AUFTRAGSABWICKLUNG/ SPOTPRODUKTION AUFTRAGS- ANNAHME Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätes tens 3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungster min eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestä - tigung durch den Sender verbindlich. Diese Bestätigung beinhaltet jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nach weisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge (siehe AGB). AGENTUR- PROVISION ZAHLUNGS- BEDINGUNGEN Alle Spots werden nach effektiver Spotlänge abgerechnet. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Rechnungen für Werbesendungen, die einen Auftragszeitraum von einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend beim Sender oder Bank einzug, werden 2% Skonto gewährt. Für die Produktion Ihres Funkspots stehen ein professionelles Team und ein Produktionsstudio zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung ist selbstverständlich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot. SPOT- PRODUKTION SENDE- UNTERLAGEN Der Auftraggeber ist für die richtige Anlieferung der Sendeunterlagen und Texte verantwortlich. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- oder Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dbfs (digital) + 6 dbu (analog)) per (fkw@pressefunk.de), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Senders. Der Sender ist nicht zur Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet und haftet dementsprechend nicht für den Verlust dieser. Sendeunterlagen werden erbeten an: PFD Pressefunk GmbH Disposition Zülpicher Straße Düsseldorf fkw@pressefunk.de

6 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die PFD Pressefunk GmbH bietet im eigenen Namen und für Rechnung der Sender ANTENNE DÜSSELDORF, RADIO NEAN DERTAL, RADIO WUPPERTAL, WELLE NIEDERRHEIN, RADIO 90,1, NE-WS 89.4, RADIO RSG, ANTENNE NIEDERRHEIN und ANTENNE AC das Hörfunk-Werbespotprodukt FUNK-KOMBI WEST unter Anwendung folgender Allgemeiner Geschäfts bedingungen an: Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der PFD Pressefunk GmbH über die Sendung von Werbespots innerhalb der verfüg baren und hierfür vom Sender vorgesehenen Sendezeit. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber der PFD Presse funk GmbH nicht geltend gemacht werden. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die PFD Pressefunk GmbH verbindlich, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. Die minimale Spotlänge pro Einzelkunde beträgt 10 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich der Sender vor, Sendeunterlagen auch einzelne Werbespots nach einheitlichen Grundsätzen, z.b. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, zurückzu weisen; die Gründe der Ablehnung werden dem Auftrag geber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Ausstrahlung von Verbund-/Klickerwerbung be darf der ausdrücklichen Zustimmung des Senders/ der Sender. Die PFD Pressefunk GmbH bestätigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Unabhängig davon ist der landesweite Werbeblock (ca. XX:52 Uhr) nur für landesweite Werbung vorbehalten. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben wer den. Kann ein Auftrag aus Gründen des Programms (Naturkatastrophen, Terroranschläge o.ä.) zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt er infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheblich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten Fällen ist die PFD Pressefunk GmbH auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. die PFD Pressefunk GmbH bzw. der jeweilige Sender berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der PFD Pressefunk GmbH bzw. des Senders sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Aufträge werden grundsätzlich als für den Kunden verpflichtende Festaufträge angenommen. In besonders begründeten Fällen kann die PFD Pressefunk GmbH sich mit einer Stornierung einverstanden erklären, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der PFD Pressefunk GmbH eingegangen ist. Stimmt die PFD Pressefunk GmbH einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtvolumen bleibt davon unberührt. Abschlüsse werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 5 Werbespots behält sich der Sender vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen für Werbesendungen, die den Auftragszeitraum einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der PFD Pressefunk GmbH oder bei Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Die PFD Pressefunk GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichtein lösung oder die Rückbuchung nicht durch die PFD Pressefunk GmbH verursacht wurde. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist die PFD Pressefunk GmbH berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der gesamten Die PFD Pressefunk GmbH gewährleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der in Auftrag gegebenen Hörfunkwerbung. Die vereinbarte Sendezeit wird soweit möglich und nach Maßgabe von Ziffer 5. eingehalten. Während des Bürgerfunks, der zu unterschiedlichen Zeiten in den Abendstunden ausgestrahlt wird, werden keine Wer bespots ausgestrahlt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die PFD Pressefunk GmbH übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen der Nichtaustrahlung oder der mangelhaften Ausstrahlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen bis spätestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verfügung zu stellen, Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält die PFD Pressefunk GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden be nötigt: Einschaltplan, CD, MP3- bzw. Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dbfs (digital) +6 dbu (analog)) per (fkw@pressefunk.de), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie über sämtliche weitere Rechte in dem für die Ausstrahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verfügen. Er übernimmt die Haftung für den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die PFD Pressefunk GmbH, die Sender bzw. die Programmanbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechts- und/oder Wettbewerbsverletzungen frei. Wird dennoch die PFD Pressefunk GmbH oder die Sender bzw. der Programm - anbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für jeglichen der PFD Pressefunk GmbH oder den Sendern bzw. den Programmanbietern daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber. Auftragssumme abhängig zu machen. Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung des Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Kombi-Rabatte werden nur gewährt, wenn mehr als ein Sender in der gleichen Stunde, am gleichen Tag, mit gleicher Spotlänge und dem gleichen Kunden belegt werden. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der geänderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. Er hat dies jedoch gegenüber der PFD Pressefunk GmbH unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Auf die jeweils gültigen Preise gewährt die PFD Presse funk GmbH bei der Rechnungslegung Nachlässe bezogen auf das Kalenderjahr laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen. Sie werden spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Ausgeschlossen hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Agenturprovisionen: Werbeagenturen oder Werbungs mittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf den Netto- Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einschaltpreise (ohne Spotproduktions- und weitere Nebenkosten) und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gewährten Rabatte auszuweisen. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die dem verfolgten Zweck soweit wie möglich entspricht Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet. Spätestens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist

7 SO ERREICHEN SIE UNS IHRE PERSÖNLICHEN ANSPRECHPARTNER Nicole Smolka Telefon: VERKAUF DISPOSITION MEDIABERATUNG Silvana Schmökel Telefon: schmoekel@radioneandertal.de Daniel Patano Telefon: patano@radioneandertal.de BANKVERBINDUNG Deutsche Bank Konto BLZ IBAN: DE BIC: DEUTDEDDXXX VERKAUFSLEITUNG Kay Fremdling Telefon: oder kfremdling@pressefunk.de RADIO NEANDERTAL c/o Lokalradio Mettmann Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Elberfelder Straße Mettmann Telefon: Telefax: verkauf@radioneandertal.de Internet: Sitz: Mettmann HRA Amtsgericht Wuppertal Geschäftsführer: Uwe Peltzer Isabella Ober Telefon: Brigitte Behr Telefon: Sabine Schomaker / Nicole Zeglis Telefon: FUNK-KOMBI WEST c/o PFD Pressefunk GmbH Zülpicher Straße Düsseldorf Telefax: fkw@pressefunk.de Internet:

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