Allgemeine Einkaufsbedingungen, gültig ab

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1 Allgemeine Einkaufsbedingungen, gültig ab Vertragsabschluss 1.1 Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich die Bedingungen in unseren Bestellungen und nachrangig unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wird die Lieferung oder Leistung angenommen oder eine Zahlung getätigt ohne ausdrücklichen Widerspruch, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Bedingungen akzeptiert. Sollten dieser Bestellung Auftragsformulare mit unserer Unterschrift beiliegen, in denen andere Geschäftsbedingungen als die hier abgedruckten zugrunde liegen, so bestätigt diese Unterschrift niemals die Akzeptanz Ihrer Geschäftsbedingungen. 1.2 Wird die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bestelldatum von Ihnen schriftlich angenommen, so sind wir zum Widerruf berechtigt. 1.3 Verträge aller Art sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei formlosem Vertragsabschluss gilt unsere Bestellung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. 1.4 Unser Stillschweigen auf Ihre Vorschläge, Forderungen oder Nachweise gilt in keinem Fall als Zustimmung. 1.5 Absprachen mit anderen Abteilungen unseres Hauses bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die die im Vertrag festgelegten Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag. 1.6 Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder Ausarbeitungen von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt. 2. Preise, Gewichte, Versand, Verpackung 2.1 Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, sind die vereinbarten Preise für die Abwicklungsdauer des Vertrages Festpreise. Kosten für Verpackung, Fracht und Transport bis zur von uns angegebenen Versandanschrift sind im Preis enthalten. Ist ausnahmsweise ein Preis ab Werk oder ähnliches vereinbart, übernehmen wir die für uns günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Übergabe entstehenden Kosten inkl. Beladung und Rollgeld tragen Sie. Die Berechnung von Transport-Versicherungsspesen wird von uns nicht anerkannt. Für Folgen unrichtiger Frachtbriefdeklaration haften Sie. 2.2 Die Preise sind grundsätzlich in Euro zu stellen. Andere Währungen werden nicht akzeptiert. Die Begleichung der Rechnung erfolgt in Zahlungsmitteln unserer Wahl. 2.3 Bei Kauf nach Gewicht gelten die vereinbarten Preise grundsätzlich für Netto-Gewicht. Berechnung brutto für netto wird grundsätzlich nicht akzeptiert. Maßgebend für die Bezahlung sind die bei uns ermittelten Mengen, Gewichte oder sonst der Feststellung zugrunde liegenden Einheiten. 2.4 Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Der Erfüllungsort ist in jedem Fall die in der Bestellung angegebene Versandanschrift. Seite 1 von 3 D-31311

2 2.5 Ihre Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. 2.6 Wird aufgrund anderweitiger Vereinbarungen (2.1) im Einzelfall die Verpackung von Ihnen in Rechnung gestellt, so sind wir berechtigt, die Verpackung gegen eine Vergütung von 2/3 des Verpackungsrechnungspreises frachtfrei an Sie zurückzusenden. 2.7 Leergut, das Ihr Eigentum ist, wird maximal eine Woche kostenlos auf Gefahr des Eigentümers bei uns gelagert. Danach wird es zu Ihren Lasten gelagert bzw. zurückgeschickt. 3. Liefertermine, -verzug, höhere Gewalt 3.1 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Liefertermine oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Verwendungsstelle bzw. der von uns genannten Versandanschrift. 3.2 Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich mit Angabe der Gründe und des neuen Liefertermins schriftlich mitzuteilen. 3.3 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3.4 Wenn die vereinbarten Liefertermine durch einen von Ihnen zu vertretenden Umstand nicht eingehalten werden, sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen. Der Anspruch auf die Leistung entfällt erst dann, wenn wir Ersatz statt der Leistung verlangen. 3.5 Bei früherer Anlieferung als vereinbart behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Ihre Kosten vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. 3.6 Teillieferungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen. 3.7 Bei Betriebsstörungen im Betrieb und Lager der Vertragsparteien oder deren Lieferanten durch höhere Gewalt, insbesondere Streik, Krieg, Feuer, Wasser, Maschinenbruch, Energiemangel oder andere unvorhergesehene Ereignisse oder bei Behinderung des Verkehrs oder im Falle von die Lieferung behindernden behördlichen Maßnahmen, Verfügungen hoher Hand oder sonstiger höherer Gewalt wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung bzw. Behinderung verlängert. Überschreiten die sich daraus ergebenen Verzögerungen den Zeitraum von drei Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen. 3.8 Selbstlieferungsvorbehalte unseres Geschäftspartners werden von uns nicht anerkannt und entlasten diesen nicht. Seite 2 von 3 D-31311

3 4. Rechnung, Zahlung 4.1 Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung, frühestens bei Versand der Ware, auf direktem Wege mit dem Zusatz im Adressfeld Rechnungsprüfung an uns zu senden. In jeder Rechnung ist unsere Bestell- und Teilenummer anzugeben. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so gelten die Rechnungen bis zur Klarstellung bzw. Vervollständigung durch Sie als nicht erteilt. Mögliche Skontofristen verlängern sich um die Zeit der Klärung. 4.2 Die Zahlung erfolgt nach vollständigem Wareneingang und Rechnungseingang. Wenn nicht anders vereinbart, gelten nachstehende Bedingungen: Zahlung innerhalb 30 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto Kasse. 5. Lieferpapiere 5.1 Allen Lieferungen ist ein Lieferschein in einfacher Ausfertigung mitzugeben. Folgende Angaben müssen auf den Lieferpapieren vermerkt sein: unsere Bestellnummer und Teilenummer, unsere Teile-Bezeichnung, Stückzahl, Brutto- und Netto-Gewicht. 5.2 Bei Teillieferungen oder Restlieferungen ist diese Bezeichnung auf den Lieferpapieren hinzusetzen. 5.3 Etwaige Mehrkosten, die durch die Nichtbeachtung der in Punkt 5.1 und 5.2 genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. 6. Garantie, Gewährleistung 6.1 Sie garantieren und sichern zu, dass gelieferte Waren bzw. alle erbrachten Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den rechtlichen Bestellvorschriften, unseren Vorschriften und den Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Dachverbänden entsprechen. Abweichungen von diesen Vorschriften bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Ihre Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtung bleibt davon unberührt. Bestehende Bedenken hinsichtlich der von uns gewünschten Qualität sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.2 Offensichtliche Mängel der Lieferung bzw. Leistung werden wir Ihnen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordentlichen Geschäftsablaufes festgestellt werden, unverzüglich schriftlich mitteilen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung. 6.3 Innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterfüllung garantierter Daten gehört, sind nach unserer Wahl durch Reparatur/Nachbesserung oder durch Austausch der mangelhaften Teile bzw. Neulieferung zu beseitigen. Nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Nachbesserung oder Neulieferung stehen uns auch die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. 6.4 Kommen Sie Ihrer Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist schuldhaft nicht nach, so können wir die erforderlichen Maßnahmen auf Ihre Kosten und Gefahr ungeschadet Ihrer Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtung selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden Fällen können wir nach Abstimmung mit Ihnen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Kleine Mängel können von uns in Erfüllung unserer Schadensminderungspflicht ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass hierdurch Ihre Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtung berührt wird. Wir können Sie dann mit den erforderlichen Aufwendungen belasten. Das gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen. Seite 3 von 3 D-31311

4 6.5 Die Garantie- bzw. Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an uns oder den von uns benannten Dritten an die von uns vorgeschriebene Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle. Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Garantie- bzw. Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in unserer schriftlichen Abnahmeerklärung genannt wird. Die Garantiezeit für Ersatzteile beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Tage der vereinbarten Nachbesserung oder der vereinbarten Lieferung des Ersatzstückes. Für Kaufteile, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängerte sich eine laufende Garantie- bzw. Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Für ausgebesserte oder ersatzweise gelieferte Teile beginnt mit diesem Zeitpunkt über die gesetzliche Hemmung hinaus die Garantie- bzw. Gewährleistungszeit neu. 6.6 Sie müssen alle Liefergegenstände zusätzlich zu Ihren Angaben mit unserer Teilenummer versehen. 6.7 Die Begleichung der Rechnung gilt nicht als Verzicht auf unsere Gewährleistungsansprüche. 7. Produkthaftung 7.1 Werden wir aufgrund eines Produktschadens, für den Sie verantwortlich sind, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn Sie die Ursache in Ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt haben. Unter denselben Voraussetzungen haften Sie auch für Schäden, die uns durch Vorsorgemaßnahmen gegen eine Inanspruchnahme aus Produkthaftung (z. B. durch Rückholaktionen) entstehen. 7.2 Sie werden die Liefergegenstände so kennzeichnen, dass sie dauerhaft als Ihre Produkte erkennbar sind. 7.3 Sie haben eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik und der neuesten Umweltbestimmung entsprechende Qualitätssicherung bzw. Umweltschutzsicherung durchzuführen und uns diese nach Aufforderung nachzuweisen. Sie werden mit uns, soweit wir dies für erforderlich halten, eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. Umweltschutzvereinbarung abschließen. 7.4 Außerdem werden Sie sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung in ausreichender Höhe versichern und uns auf Verlangen die Versicherungspolice vorlegen. 7.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 8. Mindestlohn, Auftragsweitergabe 8.1 Sie verpflichten sich, den im Rahmen des vereinbarungsgegenständlichen Vertragsverhältnisses zur Leistungserbringung durch sie eingesetzten Personal mit dem festgesetzten Mindestlohn entsprechend den Vorgaben und Rahmenbedingungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG) vom 11.August 2014 (BG BI. I S. 1348) in seiner jeweils gültigen Fassung zu zahlen. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestlohns erstreckt sich auch auf seinen (Nach-) Unternehmer und wiederum deren Auftragnehmern eingesetzte Personal. Der Auftragnehmer muss die Einhaltung des Mindestlohns durch seine (Nach-) Unternehmer/Auftragnehmer sicherstellen. Die Höhe des Mindestlohns beträgt zum ,50 brutto je Zeitstunde. Seite 4 von 3 D-31311

5 8.2 Sie sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Aufträge an Dritte weiterzugeben. Geschieht dies dennoch, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. 9. Unterlagen, Materialbeistellungen 9.1 Unterlagen aller Art, die wir Ihnen zur Verfügung stellen (z. B. Muster, Zeichnungen, Modelle oder dergleichen), sind uns ohne Aufforderung kostenlos zurückzusenden, sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden. Das gleiche gilt für Unterlagen (Lithografien, Klischees, Standwerkzeuge etc.), die auf unsere Weisung oder kraft unseres Auftrags für unsere Zwecke bzw. die Zwecke unserer Kunden hergestellt wurden. 9.2 Vorgenannte Unterlagen sowie nach ihnen gefertigte Erzeugnisse dürfen von Ihnen nur für die Auftragserledigung verwendet werden. Dritten dürfen diese Unterlagen weder angeboten noch geliefert, noch zur Verfügung gestellt werden. 9.3 Materialbeistellungen bleiben, auch wenn sie berechnet werden, unser Eigentum und sind als solche getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Ihre Verwendung ist nur für unsere Aufträge zulässig. Bei Wertminderung oder Verlust ist von Ihnen Ersatz zu leisten. 9.4 Die Verarbeitung des Materials erfolgt für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache. 10. Schutzrechte 10.1 Sie haften dafür, dass die gelieferten Waren und deren Verwendung keine in- oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen Insbesondere haben Sie für alle Schäden aufzukommen, die uns und unseren Abnehmern und Rechtsnachfolgern wegen der Verletzung eines solchen Rechts entstehen. Etwaigen Rechtsstreitigkeiten oder Vergleichsverhandlungen haben Sie auf unsere Anforderung auf Ihre Kosten beizutreten sowie die durch Ihr Verschulden bei uns entstehende Kosten zu übernehmen Die Feststellung einer Schutzrechtsverletzung berechtigt uns, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu bewirken. 11. Abtretung Sie sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, nicht berechtigt, Ihre Forderung gegen uns abzutreten. 12. Datenschutz Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Zweckbestimmung des Geschäftsverhältnisses Daten, gegebenenfalls auch personenbezogener Art, gespeichert werden. Seite 5 von 3 D-31311

6 13. Teilunwirksamkeit Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages sich später als unwirksam erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 14. Geheimhaltung Die Geschäftspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die Ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. 15. Gerichtsstand, anwendbares Recht 15.1 Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover oder nach unserer Wahl der Bestimmungsort für die Lieferung Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Seite 6 von 3 D-31311

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