Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik bis 2016
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- Moritz Bäcker
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1 Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik bis 2016 Im Bereich Arbeitsmarkt wurden zahlreiche strukturelle Maßnahmen vereinbart, u.a. eine große Arbeitsmarktoffensive für gesundheitlich eingeschränkte Menschen und Ältere. Weitere Arbeitgeber müssen in Zukunft bei Auflösung von Dienstverhältnissen einen Arbeitsmarktbeitrag in Höhe von 110 Euro leisten. Die kontinuierliche Altersteilzeit wird bis zum gesetzlichen Pensionsalter ermöglicht, die geblockte Altersteilzeit wird reformiert. Gesamter Konsolidierungsbeitrag: 1,42 Mrd. Euro Investitionen in Arbeitsmarktoffensive: 750 Mio. Euro Einsparungen durch Arbeitsmarktoffensive: 1,120 Mrd. Euro (Einsparungen durch Arbeitsmarkteffekt, Einsparungen durch späteren Pensionsantritt; Steuereinahmen) Einsparungen durch weitere 490 Mio. Euro (Blocken Altersteilzeit, Pensionsvorschuss, unternehmensbezogene Arbeitsmarktpolitik) Mehreinnahmen: 560 Mio. Euro (Arbeitsmarktbeitrag Unternehmen, Beitragspflicht bis zum Pensionsantritt, Beiträge zum Insolvenz-Entgeltfonds, Höchstbeitragsgrundlage ) Arbeitsmarktoffensive bis 2016: Bringt Maßnahmen, um ältere ArbeitnehmerInnen länger im Erwerbsleben zu halten. Schafft Anreize, damit Unternehmen ältere Menschen beschäftigen. Bringt Maßnahmen, damit die ArbeitnehmerInnen gesund bleiben. Bringt Maßnahmen für Menschen, die bisher in Invaliditätspension gehen mussten ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Personen werden zusätzlich in AMS-Förderungen einbezogen stärker beeinträchtigte aber noch arbeitsfähige Personen profitieren von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen. 1
2 ältere Arbeitslose werden mittels Lohnsubventionen in Beschäftigung gebracht Personen werden jährlich zusätzlich im Rahmen von Fit2Work beraten I-Pensions-Fälle unter 50 werden in Zukunft vom AMS betreut Menschen profitieren von der kontinuierlichen Altersteilzeit. In Summe werden für die Arbeitsmarktoffensive über 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit werden ältere und gesundheitlich eingeschränkte ArbeitnehmerInnen unterstützt, um länger im Erwerbsleben zu bleiben. 2
3 Berufliche Rehabilitation für Personen unter 50 und berufliche Rehabilitation für sonstig gesundheitlich beeinträchtigte Personen Viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen mit einer Berufsunfähigkeit haben nicht die Möglichkeit an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation teilzunehmen und sich beruflich neu zu orientieren. Für zusätzlich Menschen werden daher Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung bereitgestellt. Ausgehend von den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen und den Anforderungen am Arbeitsmarkt wird ein abgestimmtes Maßnahmenpaket kombiniert mit Gesundheitsförderung entwickelt und umgesetzt. Fachliche Ausbildungen mit Lehrabschluss (18-24 Monate Ausbildungsdauer) sind der Schwerpunkt, aber auch eine unmittelbare Arbeitsaufnahme (in einem neuen Berufsfeld) ist möglich. Auf die individuellen Problemlagen abgestimmte Beratungsund Betreuungsangebote ergänzen die fachlich-inhaltliche Ausbildung. Durch diese Maßnahmen erhalten die Menschen neue Chancen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt und die Möglichkeit einer besseren finanziellen Absicherung in der Pension. Investitionen bis 2016: 300 Mio. Euro Integrationsmaßnahmen für arbeitsfähige Personen mit gesundheitlichen Problemen Derzeit erhalten alleine ca Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Pensionsvorschuss während ihres Pensionsverfahrens. Dazu kommen ältere Arbeitslose mit gesundheitlichen Problemen. Für Menschen werden berufskundliche Gutachten, individuelle Beratungen, Qualifizierungen und Beschäftigungsförderungen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bereitgestellt. Investitionen bis 2016: 210 Mio. Euro 3
4 fit2work 2011 ist fit2work gestartet, 2012 wird weiter ausgebaut. Im Hinblick auf die nachhaltige Reduktion von Invaliditätspensionen sollen die Beratungsleistungen für Personen und Betriebe im Rahmen von fit2work flächendeckend ausgebaut werden und gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die noch arbeitsfähig sind an den Arbeitsmarkt herangeführt werden Menschen sollen über fit2work betreut werden. Investitionen bis 2016: 44 Mio. Euro. Beschäftigungsförderung für ältere Arbeitslose Wer ältere Langzeitbeschäftigungslose beschäftigt, erhält schon heute eine Lohnsubvention. Diese wird individuell zwischen Betrieb und AMS ausverhandelt wurden so ältere Menschen in Beschäftigung gebracht. Mittels Lohnsubvention sollen bis 2016 zusätzlich zu den bestehenden Eingliederungsbeihilfen über 50jährige, die von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedroht sind, einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Investitionen bis 2016: 84 Mio. Euro. Verlagerung der I-Pensions-Fälle unter 50 ins AMS (ab 2014) Momentan gibt es befristete Invaliditätspensionen (I-Pension) unter 50 (mit einem Durchschnittsalter von 41 Jahren) aufgrund von Berufsschutz. Ca sind arbeitsunfähig die Zielgruppe umfasst daher jährlich ca Personen 4
5 Es wird keine I-Pension aufgrund von Berufsschutz mehr unter 50 gewährt. Das bringt als Ergebnis eine Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters um ca. 5 Monate. Dieser Personenkreis wird in Zukunft in berufliche Rehabilitation beim AMS einbezogen. Grundsätzlich darf es zu keiner beruflichen Rehabilitation nach unten kommen. Maßnahmen, die eine Ausbildung zu einer Berufstätigkeit umfassen, durch deren Ausübung das bisherige Qualifikationsniveau wesentlich unterschritten wird, dürfen nur mit Zustimmung der versicherten Person durchgeführt werden. Während der Reha erhalten sie ein Rehabilitationsgeld in Höhe der I-Pension. Durch Reha-Maßnahmen kommt es zunächst zu Mehrkosten (Offensivpaket). Ab 2017 ergeben sich durch den längeren Verbleib im Erwerbsleben hohe Einsparungen. Kein Pensionsvorschuss bis zur Entscheidung Gesundheitsstraße Pensionsvorschüsse werden ab Pensionsansuchen bis zur letztinstanzlichen Entscheidung bezüglich der Zuerkennung einer Invaliditätspension gewährt. Während des Bezugs eines Pensionsvorschusses ist keine Vermittlung und auch keine (Rehabilitations)maßnahme durch das Arbeitsmarktservice möglich; dadurch verzögert sich die Wiedereingliederung von arbeitsfähigen Personen im Durchschnitt um neun Monate. In dieser Form gibt es den Pensionsvorschuss nicht mehr. Ein Pensionsvorschuss wird nur mehr für den kurzen Zeitraum zwischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Gesundheitsstraße) und Pensionszuerkennung gewährt. Auch bei einer Klage gegen einen negativen Pensionsbescheid gebührt kein Pensionsvorschuss mehr. Statt dem Pensionsvorschuss wird Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld oder Mindestsicherung bezogen. Die betroffenen Menschen profitieren von der Arbeitsmarktoffensive. Einsparung und Effekte bis 2016: 309 Mio. Euro 5
6 Altersteilzeitgeld in der kontinuierlichen Form bis zum Regelpensionsalter Die Altersteilzeit kann derzeit nur bis zum jeweiligen frühestmöglichen Pensionsalter in Anspruch genommen werden. Als Beitrag zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch bis zum gesetzlichen Pensionsalter (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Dies allerdings nur dann bei einer kontinuierlichen Verringerung der Arbeitszeit, nicht jedoch beim Blocken. Diese Form des Ausgleitens aus dem Arbeitsprozess hat sich bewährt und ermöglicht älteren ArbeitnehmerInnen letztendlich einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Investitionen bis 2016: 115 Mio. Euro. Einsparungen bei Pensionen und zusätzliche Steuer und Sozialversicherungseinnahmen: 197 Mio. Euro. 6
7 Weitere Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Dienstverhältnisses IST-Zustand Gegenwärtig keine Kosten bei Beendigung eines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber. Dadurch kommt es u.a. bei kurzfristigen Auslastungsschwankungen in vielen Fällen (z.b. Arbeitskräfteüberlassung) zur Überwälzung von Beschäftigungskosten auf die Arbeitslosenversicherung. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses (ausgenommen Probemonat) durch Kündigung durch den Dienstgeber, bei einvernehmlicher Lösung, bei Zeitablauf und bei berechtigtem vorzeitigem Austritt ist vom Arbeitgeber ein Arbeitsmarktbeitrag in Höhe von 110 Euro zu bezahlen. Ausgenommen von der Auflösungsabgabe sind u.a. verpflichtende Ferial- und Berufspraktika wie auch Befristungen von bis zu 6 Monaten. Damit wird eine übermäßige Belastung von Saisonbranchen vermieden und sichergestellt, dass ausbildungsrelevante Praktika auch weiterhin angeboten werden. Bei der Arbeitskräfteüberlassung, die häufig kurze Dienstverhältnisse anbieten ist eine Befristung von Verträgen gesetzlich stark eingeschränkt. Die Hälfte der Auflösungsabgabe wird zur Finanzierung von Beschäftigung für ältere Arbeitslose verwendet. Mehreinnahmen bis 2016: 198 Mio. Euro 7
8 Ersatzkraft bei Blockzeitvereinbarungen bei der Altersteilzeit Altersteilzeit kann gegenwärtig entweder in Form der kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung (Gleitzeitregelung bzw. verkürzte Wochenarbeitszeit) oder in geblockter Form (in der ersten Hälfte weiterhin Vollzeit und in der zweiten Hälfte Freizeitphase) in Anspruch genommen werden. Beim Blockmodell beträgt der Kostenersatz für den Arbeitgeber seit Prozent (bis Ende 2010 waren es 55 Prozent), bei kontinuierlicher Arbeitszeit 90 Prozent. Während durch die kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung bei älteren Arbeitskräften eine individuelle Entlastung und ein allmählicher Übergang in die Pension unterstützt wird, gelten die arbeitsmarktpolitischen Effekte von Blockzeitvereinbarungen als nicht ausreichend. Daher werden in Zukunft nur mehr dann Blockzeitvereinbarungen möglich wenn vor Beginn der Freizeitphase und für die gesamte Dauer der Freizeitphase eine arbeitslose Person zusätzlich eingestellt oder ein Lehrling eingestellt wird. Dadurch wird die geblockte Altersteilzeit weiter zurückgehen. Weiterhin ist geblockte Altersteilzeit nur bis zum frühestmöglichen Pensionsalter (bei Korridorpension 1 Jahr darüber hinaus) möglich. Die Gesamtdauer der geblockten Altersteilzeit wird wie in der kontinuierlichen Altersteilzeit auf maximal 5 Jahre beschränkt. Einsparung bis 2016: 162 Mio. Euro 8
9 Arbeitslosenversicherung-Beitragspflicht bis 63 Jahre bzw. bis zum Pensionsanspruch Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Arbeitslosenversicherung-Beitragspflicht befreit, auch wenn sie noch keinen Anspruch auf eine Alterspension haben; nach derzeitiger Gesetzeslage wären zudem ab 2016 auch 58- und 59-Jährige und ab 2018 auch 57-Jährige von der Arbeitslosenversicherung-Beitragspflicht befreit. Ziel dieser Beitragsbefreiung war es, die Kosten für ältere Arbeitnehmer zu verringern und damit ihren Arbeitsplatz zu sichern. In den letzten Jahren konnte aber kein diesbezüglicher Effekt festgestellt werden. Die Arbeitslosenversicherung- Beitragspflicht gilt daher in Zukunft bis zur Erreichung des Pensionsanspruchs, bei der Korridorpension ein Jahr darüber hinaus. Maximal bis zum 63. Lebensjahr müssen künftig Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet werden. Damit werden die zahlreichen Förderangebote, um Ältere Menschen länger im Erwerbsleben zu halten, finanziert. Mehreinnahmen bis 2016: 294 Mio. Euro (abzüglich verminderte Lohnsteuer) 9
10 Insolvenz-Entgelt-Beitragspflicht bis 63 Jahre Arbeitgeber von Beschäftigten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Insolvenz-Entgelt-Beitragspflicht befreit. Im Insolvenzfall haben auch über 60-jährige Beschäftigte Anspruch auf Leistungen des Insolvenzentgeltfonds. Die Insolvenz-Entgelt-Beitragspflicht gilt in Zukunft bis zur Erreichung des 63. Lebensjahres. Arbeitgeber bezahlen einen Zuschlag von 0,55% zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Mehreinnahmen bis 2016: 23 Mio. Euro 10
11 Erhöhung Arbeitslosengeld bei Schulungen Die Nettoersatzrate für Schulungs-Arbeitslosengeld beträgt 55 Prozent. Erwachsene TeilnehmerInnen an AMS-Bildungsmaßnahmen erhalten zusätzlich zur Arbeitslosengeld ab dem 4. Monat bis zum Ende des 6. Monats 3,30 Euro täglich und für Maßnahmenteilnahmen über 6 Monate 6,60 Euro täglich. Kursnebenkosten werden vor allem in Form des Ersatzes für Fahrtkosten oder für Übernachtungskosten gewährt. Anhebung der Nettoersatzrate für Schulungs-Arbeitslosengeld auf durchschnittlich 60 Prozent. Vereinfachte Administration von AMS-Förderungen durch Entfall des Qualifizierungsbonus und Entfall von Kursnebenkosten bis zur Gesamthöhe von monatlich 50 Euro. AMS-MitarbeiterInnen haben mehr Zeit für Vermittlungen, anstatt sich um die Abrechnung von Fahrscheinen kümmern zu müssen. Einsparung bis 2016: 6 Mio. Euro 11
12 Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung für DG/DN um zusätzlich 90 Euro Die Höchstbeitragsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung beträgt 2012 monatlich Euro wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung zusätzlich zur jährlichen Aufwertung (abhängig von der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung) um 90 Euro angehoben. Mehreinnahmen bis 2016: 53 Mio. Euro 12
13 Streichung Überweisung unternehmensbezogenen Arbeitsmarktpolitik an BMWFJ Das BMASK überweist dem BMWFJ jährlich 22 Mio. Euro aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik für Betriebsförderungen. Kompetenzbereinigung. Das Geld bleibt in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik. Einsparung bis 2016: 88 Mio. Euro 13
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