Sozialversicherungsfachangestellter Sozialversicherungsfachangestellte
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- Ingrid Fleischer
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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Lehrpläne für die Berufsschule Sozialversicherungsfachangestellter Sozialversicherungsfachangestellte Berufsbezogener Bereich Klassenstufen 1 bis 3 August 2005
2 Der Lehrplan ist ab 1. August 2005 freigegeben. I m p r e s s u m Dem Lehrplan liegt der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) zugrunde, der mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt I, 1996, S. 1975ff) abgestimmt ist. Der Lehrplan wurde unter Leitung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung Comenius-Institut Dresdner Straße 78 c Radebeul unter Mitwirkung von Karl-Heinz Deutsch Martina Grall Antje Hamann Lichtenstein Leipzig Dresden erarbeitet und durch Cäcilia Ebersbach Cornelia Ladisch Jörg Seifferth Heike Walther Angelika Zunkel Lichtenstein Zittau Lichtenstein Dresden Leipzig überarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden VERTRIEB
3 Sozialversicherungsfachangestellter Berufsschule Sozialversicherungsfachangestellte Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 4 Kurzcharakteristik des Bildungsganges 5 Stundentafel 7 Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne 8 Einzellehrpläne 9 Wirtschaftslehre 9 Sozialversicherungslehre 23 Rechtslehre 35 Rechnungswesen 49 Organisation und Kommunikation 58 3
4 Sozialversicherungsfachangestellter Klassenstufen 1 bis 3 Sozialversicherungsfachangestellte Berufsschule Vorbemerkungen Die Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen: "(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des Anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen." Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in 1 fest: "(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. (2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen...." Für die Berufsschule gilt gemäß 8 Abs. 1 des Schulgesetzes: "Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen." Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarung über die Berufsschule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) festgeschriebenen Ziele umzusetzen. 4
5 Sozialversicherungsfachangestellter Berufsschule Sozialversicherungsfachangestellte Klassenstufen 1 bis 3 Kurzcharakteristik des Bildungsganges Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei Trägern der Kranken- und Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Rentenversicherung. Die Ausbildung erfolgt in einer der fünf Fachrichtungen: - Allgemeine Krankenversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - Gesetzliche Rentenversicherung - Knappschaftliche Sozialversicherung (Bergbau-Versicherung) - Landwirtschaftliche Sozialversicherung Zentraler Aufgabenbereich der Sozialversicherungsfachangestellten ist die Bearbeitung von Versicherungsleistungen. In der Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung bezieht sich dies auf den Krankheits- und Pflegefall der Versicherten, in der Fachrichtung Gesetzliche Unfallversicherung auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und in der Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung auf die berufliche und medizinische Rehabilitation. Die Aufgaben der Sozialversicherungsfachangestellten in den Fachrichtungen Knappschaftliche sowie Landwirtschaftliche Sozialversicherung sind auf die Bearbeitung von Versicherungsleistungen in der knappschaftlichen bzw. landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgerichtet. Der direkte Kontakt mit den Versicherten bzw. Mitgliedern ist kennzeichnend für die Tätigkeit in allen Fachrichtungen. Die schriftliche und/oder mündliche Beratung erfordert gleichermaßen fachliche Kompetenz wie auch die Fähigkeit zur kundenorientierten und adressatenbezogenen Gesprächsführung. Zur Bewältigung ihrer Aufgaben nutzen Sozialversicherungsfachangestellte situationsbezogen Arbeitstechniken sowie Informations- und Kommunikationssysteme. Sie verfügen über ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Von Sozialversicherungsfachangestellten wird umgehende Anpassung an sich ständig verändernde Rechtsnormen erwartet. Sie müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten, bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten und auch ökologischen Anforderungen gerecht werden. Die Sozialversicherungsfachangestellten reflektieren hierzu wirtschafts-, rechts-, sozial- und umweltpolitische Zielvorstellungen, beurteilen Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung aus der Sicht verschiedener Interessen und beachten entsprechende Lösungsmöglichkeiten sowohl bei der Berufsausübung als auch in anderen Lebensbereichen. Im Rahmen der Ausbildung erwerben die Sozialversicherungsfachangestellten folgende berufliche Qualifikationen: - Arbeitgeber und Beschäftigte in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und Versicherungsverhältnisse klären - Beiträge berechnen sowie Beitragszahlung veranlassen und überwachen - Kunden über Leistungen des Sozialversicherungsträgers informieren - Leistungsansprüche prüfen, Leistungen berechnen und zur Verfügung stellen - administrative Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen erledigen 5
6 Sozialversicherungsfachangestellter Klassenstufen 1 bis 3 Sozialversicherungsfachangestellte Berufsschule Dabei erwerben Sozialversicherungsfachangestellte spezielle berufliche Qualifikationen, die sich aus den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Fachrichtung ergeben. Die o. g. beruflichen Qualifikationen werden entsprechend angepasst. Die berufliche Tätigkeit der Sozialversicherungsfachangestellten erfordert Flexibilität, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kontaktfreudigkeit sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit. Die Realisierung der Erziehungs- und Bildungsziele stellt auf die Entwicklung und Ausprägung beruflicher Handlungskompetenz ab. Diese entfaltet sich in den Dimensionen von Fach-, Human- und Sozialkompetenz sowie Methoden- und Lernkompetenz. Der Kompetenzerwerb erfolgt anwendungsorientiert an exemplarischen Aufgabenstellungen, wobei die Systematisierung des erworbenen Wissens permanenter Bestandteil der Ausbildung ist. Schülerzentrierung und ganzheitliches Lernen stehen bei der Unterrichtsgestaltung im Vordergrund. Dieses Unterrichten erfordert vielfältige Sozialformen und Methoden. Die Handlungsorientierung des Unterrichts ist besonders durch die Einbeziehung komplexer Lehr-/Lernarrangements wie Fallstudien, Rollenspiele oder Projekte sicherzustellen. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme, wie die Nutzung von Standardsoftware auf den Gebieten der Kommunikation und Präsentation, der Informationsbeschaffung, der Textverarbeitung, der Tabellenkalkulation oder der Datenbanksysteme ist durchgängiges Unterrichtsprinzip und ergibt sich aus der konkreten Unterrichtssituation. Für die Integration der berufsbezogenen Informationsverarbeitung in den berufsbezogenen Bereich ist ein Gesamtumfang von 80 Unterrichtsstunden im Lehrplan berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und selbstständig weiterzuentwickeln sowie Informationen zu beschaffen, zu verarbeiten und zu bewerten. Sie erwerben Fertigkeiten, sich selbstständig Kenntnisse über fachliche und allgemeine Bildungsinhalte anzueignen sowie Wege zur Lösung von Problemstellungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu planen, zu begleiten und zu kontrollieren. Die Methoden sind so zu fundieren, dass ein lebenslanges und selbstständiges Lernen im beruflichen und privaten Bereich möglich wird. Dabei ist bei den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein zu entwickeln, dass die Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben ist. 6
7 Sozialversicherungsfachangestellter Berufsschule Sozialversicherungsfachangestellte Klassenstufen 1 bis 3 Stundentafel Wochenstunden in den Klassenstufen Pflichtbereich Berufsübergreifender Bereich Deutsch Sozialkunde Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion Sport Fremdsprache Berufsbezogener Bereich Wirtschaftslehre 2 2 2,5 Sozialversicherungslehre 1,5 2 1,5 Rechtslehre Rechnungswesen 1,5 1,5 1 Organisation und Kommunikation 1 0,5 1 Bei Blockunterricht und für den wöchentlichen Teilzeitunterricht im Modell an den Berufsschulen ist die Rahmenstundentafel der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Hinweis: Auch bei Teilzeitunterricht im Modell darf die Anzahl der Wochenstunden im berufsbezogenen Bereich, die für die einzelnen Fächer/Handlungsbereiche in den Klassenstufen 1 bis 3 festgelegt sind, nicht unterschritten werden. 7
8 Sozialversicherungsfachangestellter Klassenstufen 1 bis 3 Sozialversicherungsfachangestellte Berufsschule Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne Jeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten (LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhalten und Hinweisen zum Unterricht. Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltung des Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindliche Orientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnen und Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Vorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte. Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt: - Kenntnisse (Wissen) - Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können) - Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen) Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf die Unterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauer zu akzentuieren. Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regel nach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhänge innerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheiten werden ausgewiesen. Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahren und Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerte Schüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen (Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischer Kommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben. Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheiten sind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiert werden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. Im Rahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefüges schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themen des Unterrichts und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischer Verantwortung. Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt: Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: Ustd. Ziele Inhalte Hinweise zum Unterricht 8
9 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufen 1 bis 3 Einzellehrpläne Wirtschaftslehre Kurzcharakteristik Ziele des Unterrichts im Fach "Wirtschaftslehre" sind der Erwerb von Wissen über die Komplexität volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie von Kenntnissen im Handelsrecht, die für das Urteilen, Entscheiden und Handeln im Beruf notwendig sind. Die Einbindung der Sozialversicherungsbetriebe in die Volkswirtschaft wird dabei verdeutlicht. Darüber hinaus zielt das Fach auf das Erfassen und Bewerten von Notwendigkeit, Beweggründen und Voraussetzungen wirtschaftlichen Handelns sowie das Verstehen der betrieblichen Entscheidungsfindung in ihrer Komplexität ab. Die Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Sozialversicherungsbetriebe im Spannungsfeld zwischen dem Sozialstaat verpflichtetem Handeln und Bestehen im Wettbewerb ist zentrales Anliegen. Das Unterrichtsfach schafft Voraussetzungen für die Fächer "Sozialversicherungslehre" und "Rechnungswesen". Abstimmungen sollten auch mit den Unterrichtsfächern "Rechtslehre" und "Deutsch" vorgenommen werden. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 1 Grundlagen des Wirtschaftens 16 Ustd. 2 Produktionsfaktoren 24 Ustd. 3 Wirtschaftskreislauf 28 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd. Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 4 Markt und Preis 18 Ustd. 5 Betrieblicher Leistungsprozess 24 Ustd. 6 Geld und Zahlungsverkehr 26 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd. Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 100 Ustd. 7 Rechtsformen der Unternehmungen 18 Ustd. 8 Unternehmenskonzentration und Wettbewerb 18 Ustd. 9 Konjunktur 24 Ustd. 10 Beschäftigung 16 Ustd. 11 Ökonomische Dimension der europäischen Einigung 9 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 15 Ustd. 9
10 Klassenstufe 1 Wirtschaftslehre Berufsschule Klassenstufe 1 1 Grundlagen des Wirtschaftens Zeitrichtwert: 16 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Bedürfnissen und Bedarf, zwischen Bedürfnissen und Ressourcen sowie zwischen Ökonomie und Ökologie. Sie begreifen das ökonomische Prinzip als Ausdruck des allgemeinen Rationalitätsprinzips und die soziale Marktwirtschaft als reale Form der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mensch und Umwelt Bedürfnisse und Bedarf Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns herausstellen Bedürfnisse des Menschen als Ausdruck eines Mangels dem Bedarf als Summe der durch Kaufkraft realisierbaren Bedürfnisse gegenüberstellen Bedürfnisse und Ressourcen Produktion, Verteilung und Konsumtion von Gütern Ökonomisches Prinzip und Ökologie Güter als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung verdeutlichen zwischen Maximal- und Minimalprinzip unterscheiden Wirtschaftliche Grundfragen Merkmale von Wirtschaftsordnungen - idealtypische Wirtschaftsordnungen - soziale Marktwirtschaft als reale Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland Wirtschaftsordnungen in Abhängigkeit von sich wandelnden gesellschaftlichen Wertvorstellungen Wirtschaftsordnungen als Steuerungssysteme der Wirtschaft erarbeiten Unterscheidung nach - Art der Planung - Instrument zur Koordinierung wirtschaftlicher Prozesse - Rolle des Staates - Formen des Eigentums an den Produktionsmitteln - Arten und Umfang wirtschaftlicher Freiheit vgl. Rechtslehre, Klst. 1, LPE 1 zur Lösung von Konflikten hinsichtlich - Standortfragen, Globalisierung - Abfallwirtschaft, Energieverschwendung - Verschärfung sozialer Gegensätze, Veränderung der Arbeitswelt 10
11 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufe 1 2 Produktionsfaktoren Zeitrichtwert: 24 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen das Zusammenwirken der Produktionsfaktoren Arbeit, Natur und Kapital. Dabei stellen sie Einflussfaktoren auf den Produktionsfaktor Arbeit dar, analysieren und beurteilen Vorschläge zum Schutz des Produktionsfaktors Natur. Sie vollziehen die Entstehung des Produktionsfaktors Kapital (als abgeleiteten Produktionsfaktor) nach und grenzen ihn von den Produktionsfaktoren Arbeit und Natur ab. Einflussfaktoren auf den Produktionsfaktor Arbeit vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 3, LPE 6 vgl. Rechtslehre, Klst. 3, LPE 9 Menge und Qualität der angebotenen Arbeitsleistung, Menge und Qualität der nachgefragten, Arbeitsleistung Arbeitsteilung, Arbeitsorganisation Wechselseitige Zusammenhänge zwischen Sozialversicherung und Arbeitsmarkt Neue Formen der Arbeitsorganisation Ökonomie und Ökologie Produktionsfaktor Kapital Folgen für Betrieb, Beschäftigte und Versicherte herausstellen Einflussfaktoren auf den Produktionsfaktor Natur, z. B. Mensch, Produktion, Verkehr Kapitalbildungsprozess Produktionsfaktor Bildung Abhängigkeit der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von der Ausstattung mit den Produktionsfaktoren Arbeit, Natur und Kapital Zusammenwirken der Produktionsfaktoren Auswirkung der Arbeitsteilung auf den Standort Deutschland Faktorkombination Faktorsubstitution Einfluss auf Sozialversicherung vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 2, LPE 2 und 3 Globalisierung 11
12 Klassenstufe 1 Wirtschaftslehre Berufsschule 3 Wirtschaftskreislauf Zeitrichtwert: 28 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen, ausgehend vom einfachen Wirtschaftskreislauf, das Zusammenwirken der Wirtschaftssektoren im erweiterten Wirtschaftskreislauf. Sie erkennen den Zusammenhang zwischen staatlicher Einnahmen- und Ausgabenpolitik und ordnen die Sozialversicherungsträger (SV-Träger) in den Wirtschaftskreislauf ein. Sie stellen den Beitrag der SV-Träger zur Bewältigung der Aufgaben des Staates dar und bewerten diesen. Einfacher Wirtschaftskreislauf - Wirtschaftssektor private Haushalte zwischen Güter- und Geldkreislauf unterscheiden - Haushaltstypen - Faktoreinkommen - Trasfereinkommen - Brutto- und Nettoeinkommen - Konsumquote - reale und monetäre Ströme zum und vom Wirtschaftssektor Unternehmungen - Wirtschaftssektor Unternehmungen volkswirtschaftliche Funktionen von - Unternehmungen - realen und monetären Strömen zum und vom Wirtschaftssektor private Haushalte Erweiterter Wirtschaftskreislauf - Einbeziehung des Wirtschaftssektors Staat - Einbeziehung des Wirtschaftssektors Kapitalsammelstelle Entstehung und Verwendung des Bruttoinlandsproduktes - gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung - Wertschöpfungsbeiträge der Sektoren aus einfachem Wirtschaftskreislauf ableiten; Ergänzungen bei den Wirtschaftssektoren private Haushalte (z. B. Transfereinkommen, verfügbares Einkommen, Sparquote) und Unternehmungen vornehmen - Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger - reale und monetäre Ströme zu und von anderen Wirtschaftssektoren vgl. Rechnungswesen, Klst. 2, LPE 3 Beziehungen zu den anderen Wirtschaftssektoren herstellen Bedeutung der Sozialversicherung herausarbeiten vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 2, LPE 2 und 3 12
13 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufe 1 Folgen steuerpolitischer Maßnahmen vgl. Rechnungswesen, Klst. 2, LPE 4: Personalaufwendungen Folgen auf Konsum und Sparen einschließlich Beeinflussung des ökologischen Verhaltens - Abgrenzung der Steuern von anderen staatlichen Einnahmen - Einteilung der Steuern nach Empfänger, Steuergegenstand und Erhebungstechnik - Funktionen von Steuern - Steuer- und Abgabenquote 13
14 Klassenstufe 2 Wirtschaftslehre Berufsschule Klassenstufe 2 4 Markt und Preis Zeitrichtwert: 18 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Aufgaben und Funktionen des Marktes in der Marktwirtschaft bewusst. Sie zeigen Einteilungs- und Klassifizierungsmöglichkeiten auf. Sie ermitteln Marktpreise in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage. Sie analysieren und werten Verhaltensweisen unterschiedlicher Marktteilnehmer. Marktbegriff Merkmale des Marktes am Modell des vollkommenen Marktes, am unvollkommenen Markt Einteilung nach - Marktfunktionen - Marktarten - Marktformen Bestimmungsgrößen der Nachfrage Bestimmungsgrößen des Angebots Preisbildungsprozess Einsatz Tabellenkalkulation - Gleichgewichtspreis grafisch oder/und rechnerisch ermitteln - Höchstpreis - Mindestpreis Wechselwirkung von Angebot, Nachfrage, Preis und abgesetzter Gutmenge - auf dem vollkommenen Markt Funktionen des Gleichgewichtspreises erörtern grafische Hilfsmittel einsetzen - auf unvollkommenen Märkten als reale Situation einschätzen - unelastische Nachfrage berücksichtigen Unterschiedliche preispolitische Handlungsmöglichkeiten von - Polypolisten - Oligopolisten - Monopolisten Auswirkungen auf für die Sozialversicherung relevante Märkte Handlungen werten lassen vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 2, LPE 2 und 3 sowie Klst. 3, LPE 5 und 6 14
15 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufe 2 5 Betrieblicher Leistungsprozess Zeitrichtwert: 24 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Sozialversicherungsbetriebe (SV-Betriebe) und die privatwirtschaftlich organisierten Betriebe hinsichtlich ihrer unternehmerischen Zielstellungen sowie der Produktionsfaktoren und deren Funktionen und leiten daraus Konsequenzen für Leistungserstellungsprozesse ab. Auf der Basis betrieblicher Kennzahlen treffen sie Aussagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Verbesserung des Betriebsergebnisses setzen sie Marketinginstrumente ein und bewerten deren Wirkung. Die Schülerinnen und Schüler verinnerlichen Kundenorientierung als Grundsatz ihres beruflichen Handelns und verstehen sich als Dienstleister. Sie beachten Ziele und Möglichkeiten umweltgerechten Handelns von SV-Betrieben sowie Normen betrieblicher Umweltpolitik in der beruflichen Praxis. Unterscheidung von - gewinnorientierten - kostendeckend arbeitenden - auf Zuschüsse angewiesenen Betrieben sowie zwischen - Sachgüterbetrieben - Dienstleistungsbetrieben Betriebliche Produktionsfaktoren und ihre Analogie im SV-Betrieb - Arbeitskräfte/Sozialversicherungsbeschäftigte - Betriebsmittel/kurzfristig verfügbare Mittel, Rücklagen - Werkstoffe/Versicherte - Dienstleistungen/Sachleistungen und Dienstleistungen der SV-Betriebe vgl. Klst. 1, LPE 2 Notwendigkeit der Qualifizierung betonen 81 SGB IV; Begrifflichkeit abgrenzen zum Rechnungswesen Leistungserstellung im SV-Betrieb - Leistungsprogramm Regel- und Mehrleistungen unterscheiden - Formen der Leistungserbringung Geld-, Sach- und Dienstleistungen Betriebliche Kennzahlen und ihre Übertragung auf den SV-Betrieb - Produktivität - Wirtschaftlichkeit - Rentabilität - Liquidität 15
16 Klassenstufe 2 Wirtschaftslehre Berufsschule Marketing im SV-Betrieb - kundenorientierte Marktuntersuchungen - Produktpolitik - Beitragspolitik - Vertriebspolitik - Kommunikationspolitik - Marketing-Mix Betriebliche Umweltpolitik - Rahmenbedingungen - Instrumente Projekt oder Fallstudie, Präsentation der Ergebnisse mit Informations- und Kommunikationstechnik vgl. Organisation und Kommunikation, Klst. 3, LPE 6 und 7 von SV- und anderen Betrieben 6 Geld und Zahlungsverkehr Zeitrichtwert: 26 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler begreifen ein funktionsfähiges Geldsystem als eine wesentliche Voraussetzung für einen störungsfreien Ablauf wirtschaftlicher Prozesse. Sie leiten Auswirkungen von Geldwertveränderungen auf Einkommen und Vermögen von privaten Haushalten, Unternehmungen und Sozialversicherungsbetrieben ab. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich in beruflichen und privaten Situationen für geeignete Instrumente des Zahlungsverkehrs und schätzen Chancen und Risiken des sich wandelnden Zahlungsverkehrs ein. Funktionen des Geldes Arten des Geldes - Bargeld - Buchgeld Sicht-, Termin-, Spareinlagen Umlaufende Geldmenge, Geldwert und Geldwertveränderungen - Kaufkraft und Preisniveau - Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte als Maßstab für Geldwertveränderungen Ursachen und Auswirkungen von Geldwertschwankungen Warenkorb als Vergleichsgröße vgl. Rechnungswesen, Klst. 1, LPE 2 Inflation, Deflation 16
17 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufe 2 Währungspolitisches Instrumentarium der Europäischen Zentralbank (EZB) - ständige Fazilitäten - Mindestreservepolitik - Offenmarktpolitik Zahlungsarten - Barzahlung - halbbare Zahlung - bargeldlose Zahlung Zahlungsformen und ihre Bedeutung für Wirtschaft und Sozialversicherung - Zahlschein - Überweisung - Dauerauftrag - Lastschriftverfahren - Scheck (Bar- und Verrechnungsscheck) - Kreditkarte Überblick Überweisung, Lastschriftverfahren und Scheckverkehr sowie Nutzung der Kreditkarten detailliert (Funktion, Rechtsbeziehungen, Abwicklung); die übrigen Zahlungsformen im Überblick Kredite, Kreditvertrag, Kreditsicherung - Verfügbarkeit - Anwendung nur kurzer Überblick - Verzinsung und Tilgung vgl. Rechnungswesen, Klst. 1, LPE 1 - Vergleich verschiedener Kreditsicherungsmöglichkeiten. Sicherungsübereignung. Zession. Bürgschaft. Grundpfandrechte 17
18 Klassenstufe 3 Wirtschaftslehre Berufsschule Klassenstufe 3 7 Rechtsformen der Unternehmungen Zeitrichtwert: 18 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen betriebliche Rechtsformen, erfassen ihre Bedeutung für die Volkswirtschaft und ordnen die Sozialversicherungsträger entsprechend ein. Betriebliche Rechtsformen im öffentlichen Recht und im Privatrecht Kaufmannseigenschaft vgl. Rechtslehre, Klst. 1, LPE 1 1ff HGB, 5 EStG Unterscheidungskriterien für Wahl der Rechtsform - Firma - Rechtspersönlichkeit des Betriebes - Organe problemorientiert an konkreten Beispielen erarbeiten - Geschäftsführung, Vertretung 54, 57 HGB: Handlungsvollmacht - Haftung 48ff HGB: Prokura - Kontrollrechte - Kapitalbeschaffung - Status der Beschäftigten - Mitbestimmung - Ergebnisverteilung Besonderheiten und Bedeutung der Rechtsformen - Einzelunternehmung Schwerpunkte Einzelunternehmung und Kapitalgesellschaften - Personengesellschaften OHG, KG, GbR (BGB-Gesellschaft) - Kapitalgesellschaften. Aktiengesellschaft. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mischformen - Genossenschaft Aktiengesetz GmbH-Gesetz GmbH & Co. KG Genossenschaftsgesetz Betriebliche Organisationsformen der Geschäftspartner Partnergesellschaft, Ärztehaus 18
19 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufe 3 8 Unternehmenskonzentration und Wettbewerb Zeitrichtwert: 18 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler leiten unter Beachtung der Formen und Ziele von Unternehmensverbindungen die Auswirkungen auf Wettbewerb und Preisbildung dieser Konzentrationen ab. Sie bewerten die Konzentration wirtschaftlicher Macht durch Unternehmensverbindungen und untersuchen die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Wettbewerbspolitik. Ursachen wirtschaftlicher Konzentration nationale und internationale Ursachen betrachten Konzentration wirtschaftlicher Macht durch - internes Wachstum eines Unternehmens - externes Wachstum Formen der Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von Unternehmen - Kooperation. Verbände. Arbeits- und Interessengemeinschaften. vertragliche Unternehmensabsprachen, Kartelle - Unternehmenszusammenschlüsse mit Verlust der wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Gleichordnungskonzern. Unterordnungskonzern. Holding-Gesellschaft - Unternehmenszusammenschlüsse mit Verlust der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit, Trusts Ziele von Kooperation und Konzentration - Ausbau der Marktmacht - Absicherung der Beschaffungsmärkte - Kostensenkung, Rationalisierung - Verminderung des Risikos Folgen von Unternehmensverbindungen für Nachfrager und Anbieter horizontal, vertikal, anorganisch unterscheiden Bedeutung u. a. für Gütezeichen Arge, Pool Preiskartell, Ausfuhrkartell, Syndikat; Kartellgesetz Schwesterngesellschaften Kapitalmehrheit, Beherrschungsvertrag Dachgesellschaft übernimmt Kapital Fusion durch Aufnahme oder Neubildung an Beispielen betrachten Sichtbarmachen des strategischen Hauptziels: Erhöhung des Gewinns; Unterschied zwischen taktischen und strategischen Zielen herausarbeiten Sortiment, Qualität, Preis, Lieferbedingungen 19
20 Klassenstufe 3 Wirtschaftslehre Berufsschule Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Wirtschaftspolitik - Unwirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen - Grundsatz des Kartellverbots UWG, GWB 1 GWB - Fusionskontrolle Kartellamt - Sanktionen der Kartellbehörden - Missbrauchsaufsicht - Beratung und Aufklärung - Problematik der Einflussnahme im internationalen Wettbewerb 9 Konjunktur Zeitrichtwert: 24 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind sich des idealtypischen Konjunkturverlaufes sowie verschiedener Faktoren, die den realen Konjunkturverlauf beeinflussen, bewusst. Die Schülerinnen und Schüler analysieren die staatlichen Maßnahmen der Konjunkturbeeinflussung und begreifen ihre Wirkung. Sie beachten die Auswirkungen der einzelnen Konjunkturphasen auf die Sozialversicherung. Konjunkturzyklus Konjunkturphasen Konjunkturindikatoren - Auftragslage - Kapazitätsauslastung - Löhne/Gehälter - Investitionstätigkeit - Arbeitslosenzahlen Konjunkturursachen - interne - externe Wellenbewegungen der Veränderungsraten des realen Bruttoinlandsproduktes an statistischem Material verfolgen Nachfrageverschiebung, Geldmengenveränderung Maßnahmen der Konjunktursteuerung: antizyklische Fiskalpolitik staatliche Maßnahmen den Maßnahmen der EZB gegenüberstellen - Stabilitätsgesetz Magisches Viereck (Fünfeck, Sechseck) - nachfrageorientierte Konjunkturpolitik - angebotsorientierte Konjunkturpolitik Auswirkung der Konjunktur auf die Sozialversicherung Beitragsaufkommen, Inanspruchnahme von Leistungen, Verringerung von Leistungsangeboten 20
21 Berufsschule Wirtschaftslehre Klassenstufe 3 10 Beschäftigung Zeitrichtwert: 16 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Arbeitslosigkeit als ein Überangebot von Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt. Sie ermitteln aus statistischen Angaben die amtliche Arbeitslosenquote, werten sie aus und bewerten sie kritisch. Die Schülerinnen und Schüler sind mit den Ursachen und Formen der Arbeitslosigkeit vertraut und erkennen das Zusammenspiel der das Beschäftigungsniveau beeinflussenden Faktoren. Sie leiten die Folgen der Arbeitslosigkeit für private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Haushalte, insbesondere für die Sozialversicherung, ab. Sie schätzen Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ein. Ausmaß der Arbeitslosigkeit vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 3, LPE 6 - amtliche Arbeitslosenquote Berechnungsformel anwenden - offene Stellen - stille Reserve. Kurzarbeiter. nicht registrierte Arbeitslose. vorzeitig aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedene Ursachen der Arbeitslosigkeit Vergleich: offene Stellen - registrierte Arbeitslose anhand von Statistiken Formen der Arbeitslosigkeit - friktionelle Arbeitslosigkeit - saisonale Arbeitslosigkeit - konjunkturelle Arbeitslosigkeit - strukturelle Arbeitslosigkeit vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 3, LPE 6 unter Beachtung der Faktoren - freiwilliger Arbeitsplatzwechsel - jahreszeitliche Faktoren - Nachfragerückgang - Substitution des Faktors Arbeit durch den Faktor Kapital - unzureichende Qualifikation Zusammenspiel der Faktoren Folgen der Arbeitslosigkeit Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vgl. Sozialversicherungslehre, Klst. 3, LPE 6 - Instrumente der Arbeitsförderung Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Bildung, Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung - Instrumente des Stabilitätsgesetzes verstärkte Nachfrage des Staates, Investitionszuschüsse, Senkung der Einkommens- und der Körperschaftssteuer 21
22 Klassenstufe 3 Wirtschaftslehre Berufsschule - Strukturveränderung Arbeitsplätze im Dienstleistungs-, Sozialund Umweltschutzbereich - Maßnahmen der Sozialpartner Teilzeitmodelle, Jahresarbeitszeit - Wirkung der Maßnahmen auf die Sozialversicherung und den sozialen Frieden Beiträge, Leistungen; Arbeitsplätze, Betriebsklima 11 Ökonomische Dimension der europäischen Einigung Zeitrichtwert: 9 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler vollziehen die Grundlagen und die wesentlichen Entwicklungsstufen der europäischen Einigung nach. Sie reflektieren die Chancen und Risiken des gemeinsamen Marktes sowie der Wirtschafts- und Währungsunion und bewerten aktuelle Entwicklungen der Europapolitik. Grundidee der europäischen Einigung Wirtschaftliche Integration als Mittel zur politischen Integration Stationen der europäischen Einigung Die gesamte LPE kann als Projektarbeit durchgeführt werden. vgl. Sozialkunde, Klst. 3, LPE 6 EWG, EU, Maastrichter Vertrag, Europäische Verfassung Chancen und Risiken der Einigung - europäischer Binnenmarkt. Freiheiten. Vor- und Nachteile Abschaffung der Grenzkontrollen, Verbrechensbekämpfung, europäisches Parlament - Wirtschafts- und Währungsunion. Etappen der Wirtschafts- und Währungsunion. Vor- und Nachteile - aktuelle Europapolitik - mögliche Auswirkungen auf das System der sozialen Sicherung Festlegung der Stabilitätskriterien, Festlegung der Mitgliedsstaaten für die Währungsunion Vergleichbarkeit der Preise, Verbesserung des Wettbewerbs, Stabilitätsprobleme, Globalisierung der Unternehmen gegenwärtigen Stand ausgewählter EU-Länder vergleichen 22
23 Berufsschule Sozialversicherungslehre Klassenstufen 1 bis 3 Sozialversicherungslehre Kurzcharakteristik des Unterrichtsfaches Dem Unterrichtsfach "Sozialversicherungslehre" kommt in der Berufsausbildung eine besondere Bedeutung zu. Es werden Kenntnisse über das soziale Netz und über das Zusammenwirken seiner Bestandteile vermittelt sowie Einsichten erworben, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Entwicklung der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland unter wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten zu bewerten. Dabei baut das Unterrichtsfach auf dem im Sozialkundeunterricht behandelten Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie den Lernzielen und -inhalten der Wirtschaftslehre, insbesondere der LPE 1, 2, 9 und 10, auf. Es ist Aufgabe des Faches, Kenntnisse über Organisationsformen, Leistungen, Finanzierung und versicherten Personenkreis aller Zweige der Sozialversicherung zu vermitteln sowie die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Leistungsgewährung zu prüfen und sich mit neuen gesetzlichen Regelungen selbstständig auseinander zu setzen. Der Zusammenhang zwischen den verschiedenen spezifischen Rechtsnormen mit Auswirkungen auf die soziale Sicherung soll erkannt werden. Mit Hilfe von Gesetzestexten sollen Fälle beispielhaft gelöst werden. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, das Wirken der einzelnen Träger der Sozialversicherung auf der Basis der Gesetze zu erkennen und Musterfälle zu bearbeiten. Abstimmungen sind mit den Unterrichtsfächern "Rechtslehre" und "Rechnungswesen" erforderlich. Das Unterrichtsfach "Sozialversicherungslehre" schafft fachliche Argumente für den Unterricht in "Organisation und Kommunikation". Der Einsatz entsprechender Medien ist notwendig. Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte Klassenstufe 1 Zeitrichtwerte: 60 Ustd. 1 Das System der sozialen Sicherung 51 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 9 Ustd. Klassenstufe 2 Zeitrichtwerte: 80 Ustd. 2 Die gesetzliche Krankenversicherung 30 Ustd. 3 Die soziale Pflegeversicherung 12 Ustd. 4 Die gesetzliche Unfallversicherung 26 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 12 Ustd. Klassenstufe 3 Zeitrichtwerte: 60 Ustd. 5 Die gesetzliche Rentenversicherung 26 Ustd. 6 Arbeitsförderung 25 Ustd. Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 9 Ustd. 23
24 Klassenstufe 1 Sozialversicherungslehre Berufsschule Klassenstufe 1 1 Das System der sozialen Sicherung Zeitrichtwert: 51 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bestandteile des sozialen Netzes als Mittel zur Sicherung des sozialen Friedens unter Beachtung verschiedener Arten der Existenzbedrohung des Einzelnen sowie deren Auswirkungen. Sie sind über Möglichkeiten und Grenzen individueller und kollektiver privater Sicherung informiert, unterscheiden die Zweige der Vertragsversicherung und grenzen die Vertragsversicherung von der Sozialversicherung ab. Die Schülerinnen und Schüler ordnen die Bedeutung der Bismarckschen Sozialgesetze historisch ein und stellen die Entwicklung der sozialen Gesetze bis zur Gegenwart dar. Sie begreifen den Sozialstaatsgedanken im Grundgesetz und seine Umsetzung in der Sozialgesetzgebung. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die Teile der sozialen Sicherung sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. Sie stellen Leistungen sozialer Entschädigungen und sozialer Hilfen dar und würdigen diese kritisch. Arten und Auswirkungen von Existenzbedrohungen Möglichkeiten und Grenzen individueller und kollektiver privater Sicherung individuelle und kollektive Bedrohung (z. B. Krankheit, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Naturkatastrophen) erörtern Sparen, Sicherung durch Gefahrengemeinschaften, berufliche Fort- und Weiterbildung in die Betrachtung einbeziehen Zweige der Vertragsversicherung - Personenversicherung - Sachversicherung - Vermögensversicherung Unterscheidung zwischen Vertragsversicherung und Sozialversicherung Versicherungsprinzip, Gerichtsbarkeit, Rechtsgrundlage der Mitgliedschaft Geschichte der Sozialversicherung - Frühformen - soziale Sicherung im Mittelalter - soziale Krise im 19. Jahrhundert Vorkenntnisse beachten, nur im Überblick - Bismarcksche Sozialgesetzgebung kaiserliche Botschaft; Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung - Sozialgesetze im 20. Jahrhundert. in der Weimarer Republik. im nationalsozialistischen Regime. nach dem 2. Weltkrieg Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung historische Wertung der Auswirkungen Alliiertenrecht, zwei deutsche Staaten; mit Sozialkunde abstimmen 24
25 Berufsschule Sozialversicherungslehre Klassenstufe 1 Das Sozialstaatsprinzip und seine Umsetzung in der Sozialgesetzgebung nach verfassungsrechtliche Grundlage Art. 20 GG - Sozialgesetzbuch I - Nachfolgegesetze - Bestandteile der sozialen Sicherung. Sozialversicherungen. soziale Entschädigung. soziale Förderung. soziale Hilfen als Basis für weitere Gesetze, Zusammenfassung des Sozialrechts im SGB Überblick Sonderfall Arbeitsförderung vgl. auch 4 SGB I Ausgewählte Leistungen - der sozialen Entschädigung. Voraussetzungen. Rechtsgrundlage. Leistungsarten - der sozialen Förderung und Hilfen. Rechtsgrundlage. anspruchsberechtigter Personenkreis. Voraussetzungen für Leistungsgewährung. Höhe der Leistung. Dauer der Leistungsgewährung. Finanzierung der Leistung Kriegsopferversorgung, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigtenversorgung, Sonderfall: Beamtenversorgung Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Leistung nach dem BAföG, Sozialhilfe (SGB XII), ALG II (SGB II) Organisation der Sozialversicherung - Träger - Aufsicht - Selbstverwaltungsorgane als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung darstellen, Beachtung der aktuellen Rechtslage 25
26 Klassenstufe 2 Sozialversicherungslehre Berufsschule Klassenstufe 2 2 Die gesetzliche Krankenversicherung Zeitrichtwert: 30 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler beachten Aufgaben, Versicherungsfälle, wesentliche Leistungen und Grundsätze der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie begreifen die Bedeutung, Notwendigkeit und Wirkung der gesetzlichen Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch V im System der sozialen Sicherung, bezogen auf die Schutzbedürftigkeit bestimmter Personengruppen. Sie grenzen den Personenkreis und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von den Personenkreisen bzw. Leistungen der anderen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung ab und vergleichen diese. Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Problematik der Leistungsund Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung und deren gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen bewusst und bewerten aktuelle Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Gesetzliche Krankenversicherung - Aufgaben 1 SGB V vgl. Wirtschaftslehre, Klst. 1, LPE 2 und 3 sowie Klst. 2, LPE 4 - strukturelle und aktuelle Probleme. Ursachen der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Auswirkungen der Kostenentwicklung. Leistungsmissbrauch in der gesetzlichen Krankenversicherung - Versicherungsfälle. Krankheit. Schwangerschaft/Mutterschaft Verbindung zur sozialen Marktwirtschaft herstellen vgl. Wirtschaftslehre, Klst. 1, LPE 1; Wirtschaftlichkeitsgebot nach 12 SGB V Versicherungspflichtige Personen Kraft Gesetz versicherungsfreie Personen - Beamte - Personen, deren Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze übersteigt - Personen mit geringfügiger Beschäftigung 5 SGB V - Auswahl, z. B. Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Bezieher von Arbeitslosengeld und ALG II, Studenten 7 SGB IV: Beschäftigung 14 SGB IV: Arbeitsentgelt 6 f. SGB V vgl. auch 8 SGB IV 26
27 Berufsschule Sozialversicherungslehre Klassenstufe 2 Auf Antrag versicherungsfreie Personen Versicherungsberechtigte Personen Familienversicherte Personen Leistungen im Überblick 8 SGB V wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Einschreibung als Student 9 SGB V, an einem Beispiel 10 SGB V, hier keine Details entsprechend SGB V Ausgewählte Leistungen - Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen - Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten - Leistungen bei Krankheit. ausgewählte Leistungen der Krankenbehandlung. Krankengeld Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsdauer Höhe und Berechnung des Krankengeldes - Leistungen bei Mutterschaft entsprechend Reichsversicherungsordnung (RVO) - ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe - Versorgung mit Arznei-, Verbandsund Heilmitteln - stationäre Entbindung - Mutterschaftsgeld Grundsätze der Finanzierung vgl. Rechnungswesen, Klst. 1, LPE 2 Einnahmearten Beitragssätze Beitragspflichtige Einnahmen bedeutender Mitgliedergruppen 241ff SGB V Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Rente, Versorgungsbezüge, Vorruhestandsgeld Beitragsbemessungsgrenze Tragung der Beiträge bedeutender Mitgliedsgruppen 27
28 Klassenstufe 2 Sozialversicherungslehre Berufsschule 3 Die soziale Pflegeversicherung Zeitrichtwert: 12 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Aufgaben, den Versicherungsfall, wesentliche Leistungen und die Grundsätze der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Sie begreifen Bedeutung, Notwendigkeit und Wirkung der gesetzlichen Regelungen nach dem SGB XI im System der sozialen Sicherung hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit bestimmter Personengruppen. Sie bestimmen den versicherten Personenkreis der sozialen Pflegeversicherung und stellen die Leistungen im Überblick und an Beispielen dar. Die Schülerinnen und Schüler sind über die Zusammenhänge der sozialen Pflegeversicherung mit anderen Bereichen der sozialen Sicherung informiert. Sie bewerten aktuelle Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik in diesem Bereich. Soziale Pflegeversicherung - Aufgaben 1 SGB XI. pflegerische Versorgung der Versicherten. Entlastung und Unterstützung der Pflegepersonen - strukturelle und aktuelle Probleme. Ursachen der Kostenentwicklung. Auswirkungen der Kostenentwicklung. Schutz vor Leistungsmissbrauch 20 Abs. 4 SGB XI - Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit mit seinen Stufen 14 SGB XI 15 SGB XI Merkmale für die einzelnen Pflegestufen hervorheben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung) Versicherungspflichtige Personen der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungsfreie Personen Versicherungsberechtigte Personen Familienversicherte Personen Leistungen im Überblick SGB XI 22 SGB XI an einem Beispiel 26 SGB XI 25 SGB XI an einem Beispiel entsprechend SGB XI Leistungen bei häuslicher Pflege - Pflegesachleistungen - Pflegegeld - Kombinationsleistung 28
29 Berufsschule Sozialversicherungslehre Klassenstufe 2 Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege Leistungen für Pflegepersonen Grundsätze der Finanzierung Beitragssätze Beitragsbemessungsgrenze Beiträge und sonstige Einnahmen 241ff SGB V vgl. gesetzliche Krankenversicherung 4 Die gesetzliche Unfallversicherung Zeitrichtwert: 26 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Aufgaben, die Versicherungsfälle und wesentliche Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Vielfalt des versicherten Personenkreises. Sie stellen die Finanzierungsgrundsätze dar und zeigen deren Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Sozialversicherungszweigen auf. Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Prinzip der Vor- und Nachrangigkeit von Leistungsansprüchen der Versicherten gegenüber dem Unfallversicherungsträger und den anderen Sozialversicherungsträgern vertraut. Sie unterscheiden die Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Gesetzliche Unfallversicherung - Aufgaben 1 SGB VII, i. V. m. 14 SGB VII - strukturelle und aktuelle Probleme Leistungsmissbrauch, Arbeitssicherheit Zunahme und Anerkennung von Berufskrankheiten, Vorrang der Leistungen zur Rehabilitation vor Rentenleistungen - Versicherungsfälle Versicherter Personenkreis - Versicherung kraft Gesetzes entprechend SGB VII, jeweils an Beispielen - Versicherung kraft Satzung - versicherungsfreie Personen - Versicherungsbefreiung auf Antrag - versicherungsberechtigte Personen Leistungen im Überblick entsprechend SGB VII Prävention Heilbehandlung 29
30 Klassenstufe 2 Sozialversicherungslehre Berufsschule Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Verletztengeld und Übergangsgeld Renten an Versicherte Leistungen an Hinterbliebene - Sterbegeld - Erstattung der Überführungskosten - Hinterbliebenenrente Abfindungen Grundsätze der Finanzierung Beitragspflichtige nach 150 SGB VII Umlageverfahren Einnahmearten Elemente der Beitragsberechnung Arbeitsentgelte, Gefahrenklassen, Beitragsfuß 30
31 Berufsschule Sozialversicherungslehre Klassenstufe 3 Klassenstufe 3 5 Die gesetzliche Rentenversicherung Zeitrichtwert: 26 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler beachten die Aufgaben, die Versicherungsfälle, wesentliche Leistungen und die Grundsätze der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie besitzen einen Überblick über die Wartezeiten sowie über die "Rentenrechtlichen Zeiten" und deren Auswirkungen auf die Leistungsansprüche. Sie begreifen Bedeutung, Notwendigkeit und Wirkung der gesetzlichen Regelungen nach dem SGB VI innerhalb des Systems der sozialen Sicherung im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit bestimmter Personengruppen. Sie bestimmen den versicherten Personenkreis der gesetzlichen Rentenversicherung und leiten aus den Versicherungsgrundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung den Generationenvertrag, das Prinzip der Sicherung im Alter und seine Problematik ab. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen vor diesem Hintergrund aktuelle Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie reflektieren dabei die Wechselwirkung zwischen den Leistungsmöglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Konjunkturlage sowie die Probleme der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzliche Rentenversicherung - Aufgaben. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zahlung von Renten außerdem Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenauskunft - strukturelle und aktuelle Probleme. Kostenentwicklung demografische Entwicklung, versicherungsfremde Ausgaben werten. Beitragsentwicklung Bedeutung der Arbeitslosigkeit. Schutz vor Leistungsmissbrauch - Versicherungsfall. gefährdete oder verminderte Erwerbsfähigkeit. Erwerbsminderung. Erreichen bestimmter Altersgrenzen. Tod Kraft Gesetz versicherungspflichtige Personen jeweils an Beispielen Auf Antrag versicherungspflichtige Personen Beamte als versicherungsfreie Personen kraft Gesetz 31
32 Klassenstufe 3 Sozialversicherungslehre Berufsschule Auf Antrag versicherungsfreie Personen Versicherungsberechtigte Personen Überblick über rentenrechtliche Wartezeiten Rentenrechtliche Zeiten - Beitragszeiten einschließlich Kindererziehung - beitragsfreie Zeiten - Berücksichtigungszeiten Fallbeispiele, Vergleiche anstellen vollwertige und geminderte Beitragszeiten freiwillige Beitragszeiten und Pflichtbeitragszeiten Auf Wartezeiten anrechenbare rentenrechtliche Zeiten Vorzeitige rentenrechtliche Wartezeiten Leistungen im Überblick entprechend SGB VI Leistungen zur Teilhabe - persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen - medizinische Leistungen zur Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeld Renten wegen Alters Renten wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Rentenberechnung - Rentenformel - Rentenanpassung Grundsätze der Finanzierung Einnahmearten Berechnungsbeispiele Generationenvertrag, Umlageverfahren Beiträge und Bundeszuschuss 32
33 Berufsschule Sozialversicherungslehre Klassenstufe 3 Beitragspflichtige Einnahmen ausgewählter Mitgliedergruppen Arbeitnehmer, Leistungsbezieher nach dem SGB III, Studenten; Berechnungsbeispiele Beitragssatz Beitragsbemessungsgrenze vgl. gesetzliche Krankenversicherung Tragung der Beiträge bedeutender Mitgliedergruppen 6 Arbeitsförderung Zeitrichtwert: 25 Ustd. Die Schülerinnen und Schüler sind mit den Zielen des SGB III und den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit vertraut. Sie analysieren Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, erläutern ihre Finanzierung und würdigen diese kritisch. Sie bestimmen den beitragspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, grenzen diesen von den versicherungspflichtigen Personenkreisen der anderen Zweige der Sozialversicherung ab und begründen die Zugehörigkeit zu den im Gesetz genannten Personengruppen im Hinblick auf ihre Schutzbedürftigkeit. Die Schülerinnen und Schüler interpretieren grundsätzliche und aktuelle Probleme der Arbeitsförderung und sind für weitere arbeitsmarktpolitische Reformen sensibilisiert. Sie berücksichtigen die Vielfalt der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit bei der Lösung von Einzelfällen. Analyse der aktuellen Arbeitsmarktlage Schülerinnen und Schüler selbstständig nach unterschiedlichen statistischen Erhebungen, kritische Wertung vgl. Wirtschaftslehre, Klst. 1, LPE 2 und Klst. 3, LPE 10 Struktur der arbeitslosen Bevölkerung Ursachen der Arbeitslosigkeit vgl. Wirtschaftslehre, Klst. 3, LPE 10 Ziele der Arbeitsförderung Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit Versicherungsfälle SGB III, Stabilitätsgesetz, Konjunktur SGB III, Überblick Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Überblick über ausgewählte Leistungen der Bundesagentur für Arbeit entsprechend SGB III - Beratung und Vermittlung Abgrenzung Arbeitsvermittlung - gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung 33
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