IKK-Information. Beratung. Pflegetagebuch. Eine Hilfe für Pflegende. Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin
|
|
- Gottlob Blau
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beratung IKK-Information Pflegetagebuch Eine Hilfe für Pflegende Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin
2 Inhalt 3 Einleitung 4 Was und wie soll der Pflegende dokumentieren? 5 In welchem Rahmen wird die Pflege erbracht? 6 Welche Tätigkeiten fallen unter die Vorgaben? Die Körperpflege Die Ernährung Die Mobilität Die Hauswirtschaftliche Versorgung 11 Benennung des Pflegebedürftigen und des Pflegenden Besondere Umstände Demenzerkrankungen Pflegetagebuch 31 Die Pflegestufen und die jeweiligen Leistungen 35 Beratung und Begutachtung 36 Der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit 38 Notizen Impressum MBO Verlag GmbH, Münster Redaktion: Andrea Schmidt-Meier, Artikel-Nr /15 Bildnachweis Titel: Wavebreak Media/Thinkstock, Seite 3: Robert Kneschke/Fotolia.com, Seite 4: Paul/Thinkstock, Seite 5: Hemera Technologies/Thinkstock, Seite 6: istockphoto/thinkstock, Seite 7: Niki Crucillo/Thinkstock, Seite 8: Creatas Images/Thinkstock, Seite 9: Igor Poleshchuk/Thinkstock, Seite 10: Zoonar/Thinkstock, Seite 11: leno2010/fotolia.com, Seite 30: Diego Cervo/Fotolia.com, Seite 31: Vladyslav Danilin/ Fotolia.com, Seite 32/33: Chariclo/Fotolia.com, Seite 33 rechts unten: Liliia Rudchenko/Fotolia.com, Seite 34: Paul/Thinkstock, Seite 37: Monkey Business/Fotolia.com 02
3 Einleitung Liebes Mitglied, Sie benötigen Hilfe bei den täglichen Dingen des Lebens und haben das Glück, dass sich ein guter Mensch zu Hause um Sie kümmert. Um Ihnen und Ihren Pflegepersonen diese beschwerliche Zeit zu erleichtern, gibt es unsere Pflegekasse. Wir bieten Ihnen praktische und finanzielle Hilfen. Gerne helfen Ihnen unsere Pflegeberater bei allen Belangen der Pflege. Die Leistungen der Pflegekasse können Sie mit einem formlosen Schreiben bei der Pflegekasse beantragen, wenn Sie denken, pflegebedürftig zu sein. Nachdem wir Ihren Antrag auf Pflegeleistungen erhalten haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Besuchstermin mit Ihnen zu vereinbaren. Er wird sich mit Ihnen und Ihren Pflegepersonen unterhalten und sich über Ihre Situation ein Bild verschaffen. Dazu benötigt er möglichst viele Informationen, um Ihre Lage objektiv beurteilen zu können. Unterlagen Ihres Hausarztes sowie eine Dokumentation über alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen, die am Tag und in der Nacht erbracht werden, helfen ihm dabei. Wir geben Ihnen dieses Pflegetagebuch an die Hand, damit es Ihnen und Ihren Pflegepersonen leichter fällt, die Pflegetätigkeiten zu erfassen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Tagebuch 14 Tage lang vor dem Besuch des MDK zu führen. So erhält er einen besseren Überblick über Ihr Befinden. Scheuen Sie sich nicht, alle Hilfestellungen aufzuzeichnen, denn nur so ist eine Einstufung in eine sogenannte Pflegestufe möglich. In der Mitte dieses Buches haben Sie die Möglichkeit, die Hilfeleistungen zu dokumentieren. Sollten Sie bereits in einer Pflegestufe eingruppiert sein und erscheint Ihnen diese zu niedrig, kann das Pflegetagebuch dem Gutachter des MDK wichtige Daten zur Ermittlung des Pflegebedarfs liefern. Auch im Falle eines Widerspruchs kann das Pflegetagebuch eine Hilfe sein. Und noch ein Tipp: Bevor Sie das Pflegetagebuch dem MDK übergeben, machen Sie sich bitte eine Fotokopie von Ihren Aufzeichnungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre Pflegekasse 03
4 Was und wie soll der/die Pflegende dokumentieren? Im Pflegetagebuch dokumentiert der/die Pflegende alle Hilfen, die der Pflegebedürftige in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung erhält. Wichtig ist, dass die tägliche Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität überwiegt (sogenannte Grundpflege). Wenn allein eine Hilfe im Haushalt benötigt wird, reicht dies für Pflegebedürftigkeit nicht aus. Beim Ausfüllen achten Sie bitte darauf, dass einige Tätigkeiten wie Waschen, Ankleiden usw. aus einer Reihe von verschiedenen Hilfestellungen bestehen. In diesem Pflegetagebuch haben wir für Sie die einzelnen Tätigkeiten in Einzelschritte untergliedert, damit Sie den Zeitaufwand besser dokumentieren können. Es kann auch eine zweite Person für eine Hilfestellung benötigt werden. In diesem Fall erfassen Sie bitte den doppelten Zeitaufwand. Bei jeder Tätigkeit bzw. der Beschreibung können Ihnen diese Fragen helfen: 1. Was ist zuerst zu tun, was kommt danach? Wie ist der Ablauf einer Hilfestellung? 2. Benötigt der Pflegebedürftige Erklärungen zu den Abläufen oder zu anderen Dingen? Wenn ja, welche? 3. Was ist besonders schwierig? 4. Müssen Sie, während der Pflegebedürftige etwas selber macht, dabei bleiben? Warum ist dies notwendig? 04
5 In welchem Rahmen wird die Pflege erbracht? Die Pflege umfasst mitunter viele einzelne Tätigkeiten, die Sie genau aufführen sollten, denn diese sind für die Feststellung des Pflegebedarfs enorm wichtig. Bitte notieren Sie auf den Tagebuchseiten genau, wie viel Zeit Sie für die einzelnen Tätigkeiten benötigen (Zeitaufwand in Minuten). Außerdem füllen Sie bitte aus, wann diese Tätigkeiten anfallen (z.b. tagsüber oder nachts). Für die Tätigkeiten gibt es Zeitorientierungswerte, an denen Sie sich und auch der MDK orientieren können. Allerdings stellen diese keine verbindlichen Vorgaben dar. Der MDK kann in jedem Einzelfall den Zeitaufwand für den Hilfebedarf individuell feststellen. Unterschieden wird auch nach dem Umfang der Hilfestellung: Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung Der Pflegebedürftige kann die Tätigkeiten grundsätzlich selbstständig erledigen, wird jedoch bei der Vor- oder Nachbereitung unterstützt. Sie übernehmen als Pflegeperson einen Teil der Verrichtungen bis zur Vollendung, die der Pflegebedürftige teilweise selbstständig erledigen kann. Der Pflegebedürftige kann diese Dinge nicht ausführen, daher übernimmt die Pflegeperson die Verrichtungen vollständig. Besonders geistig und seelisch Behinderte, psychisch Kranke und geistig verwirrte Menschen benötigen oftmals eine Anleitung oder Beaufsichtigung durch die Pflegeperson bei ihren gewöhnlichen Verrichtungen. Hier stehen die Förderung und Erhaltung von körperlichen, psychischen und geistigen Fähigkeiten im Vordergrund. Eigenund Fremdgefährdung soll vermindert bzw. vermieden und Ängste abgebaut werden. 05
6 Welche Tätigkeiten fallen unter die Vorgaben? Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit steht die sogenannte Grundpflege im Vordergrund. Zur Grundpflege gehören die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Hauswirtschaftliche Versorgung wird auch berücksichtigt, die tägliche Hilfe in der Grundpflege muss aber überwiegen. Die Körperpflege Waschen Duschen/Baden Das Waschen des gesamten oder Teilbereiche des Körpers gehören zu diesen Verrichtungen. Dabei wird am Waschbecken, in der Badewanne, Dusche oder im Bett mit einer Waschschüssel gewaschen. Das Zurechtlegen der erforderlichen Utensilien, Haare waschen, Abtrocknen und Föhnen gehören ebenfalls dazu. Zeitorientierungswerte: Ganzkörper wäsche: Waschen des Oberkörpers: Waschen des Unterkörpers: Waschen von Hände und Gesicht: Duschen: Baden: 20 bis 25 Minuten 8 bis 10 Minuten 12 bis 15 Minuten 1 bis 2 Minuten 15 bis 20 Minuten 20 bis 25 Minuten 06
7 Zahnpflege Bei der Zahnpflege gehören sowohl die Vorbereitung, also das Öffnen der Zahnpastatube, das Aufbringen auf die Zahnbürste, das Bereitstellen eines Wasserglases, als auch das tatsächliche Zähneputzen und die Reinigung des Mundraumes. Die Säuberung von Zahnersatz wird ebenfalls hinzu gerechnet. Zeitorientierungswert: Zahnpflege: bis zu 5 Minuten Kämmen Hier umfasst die Pflegetätigkeit das Kämmen und Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur des Pflegebedürftigen. Haareschneiden und das Legen von Frisuren (z.b. Färben oder Dauerwelle) dürfen nicht berücksichtigt werden. Trägt der Pflegebedürftige eine Perücke oder ein Toupet, so gehört zum Hilfebedarf das Aufsetzen und Kämmen des Haarteils. Darm- und/oder Blasenentleerung (Toilettengang) Bei der Darm- und/oder Blasenentlerung wird der Gang zur Toilette im Bereich Mobilität aufgeführt. Andere Verrichtungen wie die Kontrolle der Blasenentleerung, des Stuhlgangs sowie die eventuelle Reinigung und Versorgung eines künstlichen Darmausganges werden hier ermittelt. Das Richten der Kleidung, die Intimhygiene sowie das Säubern von Toilettenstuhl oder einer Urinflasche bzw. das Abnehmen und Anlegen von Windeln gehören ebenfalls in diesen Bereich. Das Katheterisieren ist eine Maßnahme der Behandlungspflege und wird hier nicht berücksichtigt. Zeitorientierungswerte: Wasser lassen: (Intimhygiene, Toilettenspülung) Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung): 2 bis 3 Minuten 3 bis 6 Minuten Zeitorientierungswert: Kämmen: 1 bis 3 Minuten Rasur/Gesichtspflege Bei der Rasur wird wahlweise eine Trocken- oder Nassrasur inklusive der damit zusammenhängenden Haut- und Gesichtspflege angesetzt. Bei Frauen tritt an diese Stelle, auch ohne Rasur (z.b. bei einem Damenbart), die Gesichtspflege. Das Schminken gehört nicht dazu. Zeitorientierungswert: Richten der Bekleidung: Wechseln von Windeln nach Wasserlassen (Intimhygiene, Entsorgung): Wechseln von Windeln nach Stuhlgang (Intimhygiene, Entsorgung): Wechseln kleiner Vorlagen: Wechsel/Entleeren eines Urinbeutels: Wechsel/Entleeren eines Stomabeutels: insg. 2 Minuten 4 bis 6 Minuten 7 bis 10 Minuten 1 bis 2 Minuten 2 bis 3 Minuten 3 bis 4 Minuten Rasieren: 5 bis 10 Minuten 07
8 Die Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Alle Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und/oder flüssiger Nahrung ermöglichen, gehören in diesen Bereich. Dazu gehört z.b. das Zerschneiden eines belegten Brotes oder das Zerkleinern von Kartoffeln. Kochen (auch die Zubereitung von Diäten) und das Tischdecken gehören zur Hauswirtschaftlichen Versorgung und werden hier nicht berücksichtigt. Zeitorientierungswert: Mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit (inkl. Getränk): 2 bis 3 Minuten Zwischenmahlzeiten werden anteilig berücksichtigt Nahrungsaufnahme/Sondenkost Hier werden die Hilfen aufgelistet, die der Pflegebedürftige beim essen oder trinken benötigt, einschließlich eventuell erforderlicher Verabreichung von Sondennahrung. Dabei werden die Verwendung von Besteck oder anderen geeigneten Geräten (z.b. das Bereitstellen behindertengerechten Geschirrs oder Essbestecks), um die Nahrung zum Mund zu führen, erfasst. Die Aufforderung zum Essen oder Trinken wird hier nur dann berücksichtigt, wenn der Pflegende die ganze Zeit dabei bleiben muss, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Zeitorientierungswerte: Essen von max. drei Hauptmahlzeiten pro Tag (inkl. Getränk): je 15 bis 20 Minuten 08
9 Die Mobilität Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen Dies umfasst neben der Mobilität auch die eigenständige Entscheidung im Zusammenhang mit Wachen, Ruhen und Schlafen zeitgerecht das Bett aufzusuchen bzw. zu verlassen. Alle notwendigen Hilfestellungen, die der Durchführung dieses körperlichen Bewegungsvorgangs dienen, werden als Hilfebedarf berücksichtigt. Auch das alleinige Umlagern von bettlägerigen Pflegebedürftigen ist hier zu erfassen. Fällt das Umlagern in Verbindung mit anderen Verrichtungen an, so erfolgt die Zuordnung bei der jeweiligen Verrichtung. Zeitorientierungswert: Einfache Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen: je 1 bis 2 Minuten Umlagern: 2 bis 3 Minuten An- und Ausziehen Zum An- und Ausziehen gehören alle Hilfestellungen wie Kleidung aussuchen, aus dem Schrank nehmen, bereit legen, Öffnen und Schließen von Knöpfen und anderen Verschlüssen, Schuhe an- und ausziehen. Auch das Anziehen von Prothesen oder Korsetts sowie von Kompressionsstrümpfen der Klasse 1 gehören dazu. Zeitorientierungswerte: Zeitorientierungswerte: Da unterschiedliche Wegstrecken je nach Verrichtung überwunden werden müssen, ist eine Vorgabe von Zeitorientierungswerten nicht möglich. Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Diese Zeiten werden erfasst, wenn es sich um eine notwendige Verrichtung außerhalb der Wohnung handelt. Dies ist der Fall bei Arztbesuchen, Inanspruchnahme von ärztlich verordneten Therapien, Behördengang oder der Besuch einer Apotheke. Freizeitaktivitäten bleiben unberücksichtigt. Werden öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen benutzt, so wird auch die Fahrzeit mit aufgenommen. Wartezeiten der Begleitperson werden ebenfalls angerechnet, soweit sie dadurch örtlich und zeitlich gebunden ist. Diese Zeiten werden berücksichtigt, wenn der Hilfebedarf beim Verlassen und beim wiederaufsuchen der Wohnung regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) und auf Dauer (voraussichtlich sechs Monate) anfällt. Zeitorientierungswerte: Wartezeiten: 30 bis 45 Minuten Andere Zeitorientierungswerte können nicht vor- gegeben werden, da die Zeiten von der individuellen Situation abhängig sind. Ankleiden: Ankleiden Oberoder Unterkörper: Entkleiden: Entkleiden Oberoder Unterkörper: 8 bis 10 Minuten 5 bis 6 Minuten 4 bis 6 Minuten 2 bis 3 Minuten Gehen, Stehen und Treppensteigen Das Gehen, Stehen und Treppensteigen innerhalb der Wohnung wird angerechnet, wenn es im Zusammenhang mit der Körperpflege oder Essen und Trinken erforderlich ist. Bei Rollstuhlfahrern gilt der Hilfebedarf auch bei der Fortbewegung mit Hilfe des Rollstuhls. Jeder Weg wird einzeln berücksichtigt (Hin- und Rückweg = 2 x Gehen). 09
10 Die Hauswirtschaftliche Versorgung Bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung dürfen nur die Tätigkeiten berücksichtigt werden, die für den Pflegebedürftigen erbracht werden. Die Versorgung weiterer, dem Haushalt angehörenden Personen, bleibt unberücksichtigt. Wenn ein krankheits- und/oder behinderungsbedingter Hilfebedarf im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht, wird er auch berücksichtigt, wenn die Versorgung durch Dritte (z.b. Putzfrau, Essen auf Rädern, Angehörige, Lebenspartner) erfolgt. Zeitorientierungswerte können nicht vorgegeben werden, da die Zeiten von der individuellen Situation abhängig sind. Wesentlich ist hier die Häufigkeit und Notwendigkeit der Hilfe. Einkaufen Zum Einkauf an sich gehört neben der Planung, die Vorratshaltung und richtige Lagerung von Lebens-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln. Kann der Pflegebedürftige z.b. nicht mehr mit Geld umgehen (Kenntnis von Geldwert fehlt), benötigt er sicherlich Unterstützung beim Einkauf. Spülen Hier ist entweder Hand- oder maschinelles Spülen (Ein- und Ausräumen der Spülmaschine) zu werten. Wohnungsreinigung Zur Wohnungsreinigung gehören das Saugen oder Wischen der Fußböden, Reinigung von Möbeln, Fenster und Haushaltsgeräte im Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Auch das Bettenmachen ist hier zu berücksichtigen. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Hier werden alle Tätigkeiten erfasst, die zur Pflege der Kleidung gehören. Dazu zählen das Vorsortieren der Wäsche vor der Maschinenwäsche, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank. Das Bettenbeziehen wird hier auch aufgeführt. Beheizen der Wohnung Das Beheizen der Wohnung umfasst falls erforderlich auch die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials. Kochen Das Kochen umfasst die gesamte Vor- und Zubereitung der Nahrung sowie das Aufstellen eines Speiseplanes. 10
11 Bitte fotokopieren Sie Ihre Aufzeichnungen vor der Abgabe beim (MDK-) Gutachter! Pflegetagebuch Benennung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson Auf den nächsten Seiten haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Hilfestellungen zu dokumentieren. Um eine Zuordnung zu ermöglichen, füllen Sie bitte immer auch die erste Seite aus (Name des Pflegebedürftigen usw.). VV11
12 Das Pflegetagebuch wird geführt für Pflegebedürftiger Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Datum, Unterschrift Gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter/Betreuer, falls vorhanden Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Datum, Unterschrift 1. Pflegeperson, die das Tagebuch führt Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Datum, Unterschrift 2. Pflegeperson, die das Tagebuch führt Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Datum, Unterschrift 12
13 Besondere Umstände Einige Merkmale der/des Pflegebedürftigen können die Pflege erschweren. Auch dies sollten Sie dokumentieren. Die folgende Zusammenfassung zeigt Ihnen auf, welche Faktoren die Pflege erschweren können: Bitte kreuzen Sie alle zutreffenden Erschwernisse an und legen Sie auch dieses Blatt dem MDK vor. Besondere Erschwernisse bei der Pflege von. T Körpergewicht über 80 kg T Arme- und/oder Beingelenke sind versteift, daher eingeschränkte Beweglichkeit T Lähmungen, verkrampfte Muskulatur T Fehlstellung von Armen oder Beinen T Einschießende unkontrollierte Bewegungen T Eingeschränkte Belastbarkeit aufgrund einer Herzschwäche mit Luftnot und Wassereinlagerungen T Abwehrverhalten/keine Kooperation mit Behinderung der Übernahme (z. B. bei geistigen Behinderungen/psychischen Erkrankungen) T Stark eingeschränktes Hören/Sehen T Starke Schmerzen trotz Therapie T Schluckstörungen/Störungen der Mundbewegungen, Atemstörungen T Räumliche Verhältnisse behindern die Pflege T Zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liften/Decken-, Wand-Liftern) T Hilfe bei der Ausscheidung von Urin/Kot wird benötigt (mechanische Harnlösung oder digitale Enddarmleerung) Datum Unterschrift 13
14 Demenzerkrankungen Pflegebedürftige, die wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf haben, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Bei diesen Personen stellt der MDK Auswirkungen der Krankheit oder Behinderung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens fest. Diese haben eine dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz zur Folge. Das heißt z.b. dass der Erkrankte seinen Alltag nicht mehr allein gestalten kann. Bitte notieren Sie die kognitiven (das Denken betreffende) und kommunikativen (z.b. sprachlichen) Fähigkeiten des Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz/Dementen nach folgender Einteilung: Die Fähigkeit ist vorhanden/unbeeinträchtigt 0 größtenteils vorhanden 1 in geringem Maße vorhanden 2 nicht vorhanden 3 14
15 Name des Pflegebedürftigen Datum Hilfestellung/Betreuung der pflegebedürftigen Person bei Die Fähigkeit ist (bitte Ziffern eintragen) Zeitaufwand (in Minuten) Kommentare Personen aus dem näheren Umfeld erkennen (z.b. Familienangehörige) Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Gedächtnistraining Mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen Entscheidungen im Alltagsleben treffen Sachverhalte und Informationen verstehen Risiken und Gefahren erkennen Mitteilungen elementarer Bedürfnisse (Hunger, Durst usw.) Verstehen von Aufforderungen Beteiligung an einem Gespräch Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z.b. Aufspringen, Umhergehen) Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Tätliche Angriffe auf andere Personen Verbale Aggressionen (Beschimpfungen) Andere sprachliche Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen/Sinnestäuschungen Ängste Antriebslosigkeit /depressive Stimmungslage/Insichgekehrtsein Sozial unangemessene Verhaltensweisen Sonstige unangebrachte Handlungen 15
16 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 16
17 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 17
18 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 18
19 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 19
20 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 20
21 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 21
22 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 22
23 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 23
24 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 24
25 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 25
26 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 26
27 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 27
28 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 28
29 Pflegetagebuch: Datum Pflegetag Zeitaufwand (bitte in Minuten eintragen) Hilfe Erforderlich bei: morgens mittags nachmittags Körperpflege Waschen am Waschbecken oder mit Waschschüssel Duschen/Baden Zahnpflege (auch Prothesen) Kämmen/Frisieren Rasieren/Gesichtspflege Wasserlassen Stuhlgang Wechseln von Windeln/Vorlagen Wechseln des Urin-/Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Getränkeaufnahme Mobilität Aufstehen/Hinlegen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen bei den genannten Verrichtungen im Haus Stehen/Transfer, Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen und Aufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Spülen Wohnung reinigen Wechseln/Waschen der Wäsche/der Kleidung Beheizen der Wohnung abends nachts von 22 bis 6 Uhr Gesamtminuten Form der Hilfestellung Unterstützung Teilweise Übernahme Vollständige Übernahme Anleitung/Beaufsichtigung 29
30 30
31 Die Pflegestufen und die jeweiligen Leistungen Pflegegeld oder Pflegesachleistung Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie selbst eine Pflegeperson stellen. Das kann ein Angehöriger oder z.b. auch ein Nachbar, Freund oder Bekannter sein. Sie können aber auch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Das ist dann eine Pflegesachleistung und wir können die Pflegeeinsätze bis zu den genannten Werten übernehmen. Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist ebenfalls vorgesehen. Wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird bei seinem Besuch feststellen, ob Sie in eine der folgenden Pflegestufen eingestuft werden können. Leistung Für die Inanspruchnahme des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs können die Kosten ersetzt werden. Dabei wird zwischen zwei monatlichen Beträgen dem Grundbetrag in Höhe von bis zu 104,00 EUR oder dem erhöhten Betrag in Höhe von bis zu 208,00 EUR unterschieden. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben auch Anspruch auf monatlich 231,00 EUR Pflegesachleistung oder 123,00 EUR Pflegegeld für pflegende Angehörige. Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und Ihnen mitgeteilt. Zusätzliche Betreuungsleistungen (Pflegestufe 0) Die Pflegestufe 0 erhalten Personen, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder einer psychischen Erkrankung erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf haben. Bei diesen Personen stellt der MDK in Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens fest, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Außerdem erhalten Personen diese Pflegestufe, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. 31
32 Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Die Pflegestufe I gilt für erheblich Pflegebedürftige. Dies ist der Fall, wenn ein Hilfebedarf einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger, Lebenspartner, Nachbar oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss im Tages durchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Leistung Das Pflegegeld beträgt monatlich 244,00 EUR, die Pflegesachleistung 468,00 EUR. Demenziell Erkrankte erhalten in der Pflegestufe I 316,00 EUR Pflegegeld, für Pflegesachleistungen stehen 689,00 EUR zur Verfügung. Leistung Das Pflegegeld beträgt monatlich 458,00 EUR, die Pflegesachleistung 1.144,00 EUR. Demenziell Erkrank te erhalten in der Pflegestufe II 545,00 EUR Pflegegeld, für Pflegesachleistungen stehen 1.298,00 EUR zur Verfügung. Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) Hilfebedarf besteht mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Zeiten für Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) Schwerstpflegebedürftige sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. 32
33 Leistung Das Pflegegeld beträgt monatlich 728,00 EUR, die Pflegesachleistung 1.612,00 EUR (in Härtefällen 1.995,00 EUR). Auch für demente Pflegebedürftige gelten diese Werte. Besonderheiten bei Kindern Auch Kinder können pflegebedürftig sein. Bei der Einstufung von Kindern in eine Pflegestufe ist es von Bedeutung, wie viel mehr Pflege es im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind benötigt. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist nicht der altersbedingte Pflegeaufwand maßgebend, sondern der darüber hinaus gehende Hilfebedarf. Häusliche Betreuung Als weitere Leistung stehen Hilfen mit der Bezeichnung häusliche Betreuung zur Verfügung. Darunter können verschiedene Hilfen der Alltagsgestaltung wie Spazierengehen oder Vorlesen fallen. Vor allem für Demenzkranke und ihre Angehörigen kann das eine große Erleichterung sein. 33
34 34
35 Beratung und Begutachtung Nachdem der Antrag auf eine Pflegestufe bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin einen Beratungstermin auf Wunsch zu Hause anbieten. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie bei einer qualifizierten Beratungsstelle einlösen können. Haben Sie und auch der Pflegebedürftige bitte keine Scheu, auch intime Fragen z.b. zur Körperpflege zu beantworten. Diese Fragen sollten wahrheitsgemäß beantworten werden, denn sonst könnte die Gefahr bestehen, dass der Pflegebedürftige sich um Leistungen bringt, die ihm eigentlich zustehen. Innerhalb von vier Wochen soll dann die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder durch einen anderen unabhängigen Gutachter bei dem Pflegebedürftigen zu Hause erfolgen. Kann die Begutachtung nicht innerhalb von vier Wochen durch den MDK stattfinden, wird Ihnen die Pflegekasse mindestens drei Gutachter zur Auswahl nennen, mit denen Sie dann einen Termin vereinbaren können. Bei Bedarf kann die Begutachtung auch in der Muttersprache des Pflegebedürftigen oder in Gebärdensprache erfolgen. Bereiten Sie sich und den Pflegebedürftigen auf die Begutachtung vor. Führen Sie das Pflegetagebuch mindestens eine Woche (besser zwei Wochen) und tragen Sie alle Pflegetätigkeiten und den Zeitaufwand dafür ein. Legen Sie dem Gutachter das Pflegetagebuch, alle wichtigen Unterlagen und Berichte von Ärzten und Pflegediensten vor. Stellen Sie auch alle benötigten Medikamente bereit. Gerade die Begutachtung von dementen Personen erfordert manchmal Fingerspitzengefühl. Wenn Sie als Pflegeperson nicht in Gegenwart des Pflegebedürftigen über den Hilfebedarf reden können oder möchten, kann ein zusätzliches Gespräch z.b. in der MDK-Geschäftsstelle vereinbart werden. Weisen Sie den Gutachter auf alle relevanten Pflegetätigkeiten hin, auch oder gerade dann, wenn er nicht danach fragt. Sollte er eine andere Einschätzung über den zeitlichen Hilfebedarf haben als Sie, muss er Ihnen die Gründe dafür nennen. Tipp: Bitte weisen Sie auf alle Pflegetätigkeiten hin! 35
36 Der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit Die Pflegekasse muss grundsätzlich fünf Wochen nach Eingang Ihres Antrags über den Antrag entscheiden und Ihnen diese Entscheidung mitteilen. Sollte diese Frist überschritten werden, erhalten Sie eine finanzielle Entschädigung. Mit dem Bescheid über die Pflegebedürftigkeit (Leistungsbescheid) können Sie auch das Gutachten des MDK verlangen. Der Bescheid soll immer schriftlich erfolgen. Gegen diesen Bescheid können Sie sofern nötig innerhalb eines Monats bei der zuständigen Pflegekasse Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter, er wird Ihnen gern weiterhelfen. Bitte vergleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit dem Gutachten des MDK: W Gibt es Unterschiede zwischen anerkanntem und tatsächlichem Zeitaufwand? W Sind alle Verrichtungen, bei denen Hilfe benötigt wurde, berücksichtigt worden? Ihr Sachbearbeiter wird Ihre Argumente zum Widerspruch prüfen. Danach kann es unter Umständen nötig sein, dass eine erneute Begutachtung durch den MDK stattfinden muss. Dafür erhält der MDK den Begutachtungsauftrag zusammen mit einer Kopie des Widerspruchsschreibens. Zunächst wird der Erstgutachter über die Einwände urteilen. Stimmt er diesen nicht zu, so ist ein Zweitgutachten von einem anderen Gutachter anzufertigen. Auch die zweite Begutachtung wird in häuslicher Umgebung stattfinden. Auf diese zweite Einschätzung können Sie sich auch wieder mit der Führung eines Pflegetagebuchs vorbereiten. Wichtig: Es kommt nur zu einer zweiten Begutachtung durch den MDK, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit des ersten Gutachtens bestehen. W Sind eventuell vorliegende Erschwernisfaktoren berücksichtigt worden? W Sind die Besonderheiten bei der Pflege von Demenzkranken richtig beachtet worden? W Wurde im Gutachten von den Zeitkorridoren abgewichen? Gibt es Gründe dafür? W Wurde der Zeitaufwand entsprechend den unterschiedlichen Formen der Hilfeleistung festgesetzt? W Wurden alle Befunde bei der Begutachtung mit einbezogen? Mit dem Leistungsbescheid erhalten Sie auch Empfehlungen zu individuellen Möglichkeiten der Rehabilitation. Das heißt, es werden Ihnen Wege aufgezeigt, wie der Pflegebedürftige noch besser unterstützt werden kann. Dabei kann es sich um mobile, geriatrische und indikationsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen handeln, die ambulant oder stationär erfolgen können. Damit werden Sie in die Lage versetzt, bestehende Ansprüche gegenüber den Trägern von Rehabilitationsmaßnahmen (z.b. der Rentenversicherer) besser geltend zu machen. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Ihre Pflegekasse 36
37 37
38 38 Notizen
39 Notizen 39
40 Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin
DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrMit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst
Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst Ein Pflegetagebuch sollten Sie führen, wenn der Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung (MDK)
MehrDas Pflegetagebuch. Warum? Wofür? PFLEGEKASSE
Das Pflegetagebuch Warum? Wofür? Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Grundlage der sozialen Pflegeversicherung und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen für die Anerkennung
MehrPflegetagebuch. BAHN-BKK Pflegekasse. 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name:
BAHN-BKK Pflegekasse Pflegetagebuch vom bis 1. Angaben zum Pflegebedürftigen: Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: 2. Angaben zur Pflegeperson: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ich versichere,
MehrIhr Pflegetagebuch. Erforderliche Hilfe bei: Körperpflege. Darm- und Blasenentleerung PFLEGETAGEBUCH. Waschen: Ganzkörperwäsche Teilwäsche.
Ihr Pflegetagebuch. Auf den folgenden Seiten finden Sie ein so genanntes Pflegetagebuch. Dieses Tagebuch dient dazu, die Tätigkeiten, die für Ihre Pflege aufgewendet werden, möglichst genau zu dokumentieren.
MehrPflegetagebuch. Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige
Pflegetagebuch Alzheimer-Demenz Dokumentationshilfe für pflegende Angehörige Liebe Angehörige, lieber Angehöriger des erkrankten Menschen, mit der Pflege eines erkrankten Menschen haben Sie eine anspruchsvolle
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrInformation zum Pflegetagebuch
Information zum ebuch Für die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist der auf Dauer bestehende Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens maßgebend. Bevor die Pflegekasse zu Ihrem Antrag eine Entscheidung
MehrDeutsche Krankenversicherung AG. Pflegetagebuch
Deutsche Krankenversicherung AG Pflegetagebuch Das Pflegetagebuch wird geführt für: Name, Vorname: geboren am: Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort): Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters/ Bevollmächtigten/Betreuers:
MehrPFLEGETAGEBUCH INFORMATIONEN UND DOKUMENTATION
Pflege in besten Händen PFLEGETAGEBUCH INFORMATIONEN UND DOKUMENTATION Pflegetagebuch Nutzen und Anwendung Pflegebedürftig kann jeder werden im hohen Alter, aber auch in jungen Jahren, beispielsweise durch
MehrDas. Pflege TAGEBUCH. Pflegekasse. Deutschlands größte Krankenkasse
Das Pflege TAGEBUCH Pflegekasse Deutschlands größte Krankenkasse Herausgeber: BARMER Ersatzkasse Redaktion: BARMER Pflegekasse (verantw.) Abteilung Marketing und Vertrieb Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck,
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrTipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Es empfiehlt sich, für die Dauer von 2-3 Tagen genau zu notieren, welche Hilfen die Pflegeperson wann
MehrAntrag auf Überprüfung der Pflegestufe
Antwort An die Pflegekasse der Audi BKK Postfach 10 01 60 85001 Ingolstadt Antrag auf Überprüfung der Pflegestufe Dieses und ggf. nachfolgende Formulare gilt / gelten gleichermaßen für unsere weiblichen
MehrVital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall
Vital & Aktiv Pflegeberatung Der Fall der Fälle Pflegefall Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige Antworten zur Pflege von Senioren und Menschen mit Behinderungen www.pflegestufe.com Vorwort Sehr
MehrReferentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrPflegetagebuch. 1. Tag (Datum): Blatt Nr.
Sehr geehrte Pflegeperson(en), Pflegetagebuch dieses Pflegetagebuch soll Ihnen helfen, zur richtigen Einstufung in der Pflegeversicherung zu gelangen. Bevor Sie mit dem Eintragen beginnen, lesen Sie bitte
MehrPflegetagebuch für. Seelower Straße 9 10439 Berlin tel 030 444 15 15 info@hkp-johanna.de
Pflegetagebuch für Seelower Straße 9 10439 Berlin tel 030 444 15 15 info@hkp-johanna.de Ich, Name und Vorname des pflegenden Angehörigen führe das Pflegetagebuch für: Name, Vorname: geboren am:.. Straße
MehrAOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
MehrInformationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske
Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen
MehrPflegetagebuch Informationen und Dokumentation
Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation Dieses Pflegetagebuch soll Ihnen zunächst helfen, eine richtige Einstufung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Mehr1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden. 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege
LK Leistungsart Leistungsinhalt Körperpflege Preis 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen
MehrDas IKK-Pflegetagebuch
Pflegetagebuch istockphoto.com Pflegeversicherung Das IKK-Pflegetagebuch Eine Handreichung Ihrer IKK-Pflegekasse die pflegebedürftige Versicherte und ihre Betreuer informiert die Antragstellern hilft,
MehrDie Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI
Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen
MehrPflegetagebuch. Service-Material
Pflegetagebuch Ein Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Gutachterinnen und Gutachtern gleichermaßen. Es ist ein wichtiges Instrument, um bei der Begutachtung durch den Medizinischen
MehrPflegetagebuch. 1. Tag. Fortsetzung auf der nächsten Seite! Zwischensumme Seite 1 =
Pflegetagebuch Sehr geehrte Pflegeperson(en), Dieses Pflegetagebuch soll Ihnen helfen, zur richtigen Einstufung in der Pflegeversicherung zu gelangen. Bevor Sie mit dem Eintragen beginnen, lesen Sie bitte
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
MehrPreisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de
Ambulanter Krankenpflegedienst Kaminsky Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de Preisliste (1) Leistungen der Pflegekasse: Verhinderungspflege: jährlich 1.550 Euro
MehrPflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)
Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine
MehrSyspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014
Syspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014 Tätigkeitsübersicht Die Tätigkeitsübersicht ist für die Vertragsgespräche beim Pflegekunden vorgesehen.
MehrLK 1 Erstbesuch. Punktzahl 600. LK 2 Folgebesuch. Erhebung des geänderten Pflegebedarfs, sonst wie LK1. Punktzahl 300
LK 1 Erstbesuch Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich ergebenden Kosten Informationen über Hilfsmittel und Pflegemittel Auskunft über Inhalt
MehrAutismus im Sozial- und Bildungsrecht
Autismus im Sozial- und Bildungsrecht 1. Autismus als Behinderung 2. Autismus in der Gesetzlichen Pflegeversicherung 3. Eingliederungshilfe in Kindergarten und Schule 4. Arbeitsassistenz für autistisch
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrUnterstützungs- und Pflegetagebuch
Gemeinsam Verantwortung tragen für ein generationenund kulturenübergreifendes Zukunftskonzept Unterstützungs- und Pflegetagebuch Stand Juni 2013 Unterstützungs- und Pflegeaufwand leicht dokumentiert W
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrClever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig
MehrVor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?
Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht
MehrVordruck: Pflegetagebuch
Das Führen eines Pflegetagebuches hilft Ihnen dabei, zu erkennen, welche Pflegestufe einem Pflegebedürftigen zugeordnet werden könnte. Eine detaillierte Dokumentation der täglich notwendigen Pflegehandlungen
MehrAntragstellung. Voraussetzungen. Leistungen
Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931
MehrVergütung häuslicher Pflegeleistungen
Vergütung häuslicher Pflegeleistungen Leistungskomplexsystem 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- /Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege
MehrDie Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer
Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei
MehrPflegetagebuch. IX. Muster für ein Pflegetagebuch. Vorname und Name des/der Pflegebedürftigen:... Geburtsdatum:... Straße, Hausnummer:...
IX. Muster für ein Pflegetagebuch Pflegetagebuch Vorname und Name des/ Pflegebedürftigen:......................................................... Geburtsdatum:.........................................................
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrFragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung
Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr
MehrPRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert
PRIEN AM CHIEMSEE Ambulanter Pflegedienst Kursana ist TÜV-zertifiziert Ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen In der Kursana Residenz Prien sind wir auf die ambulante Pflege im Appartement spezialisiert.
MehrFragebogen Seite 1 von 7
Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir
MehrFragebogen. P1 P2 P3 Demenz
Fragebogen Sie suchen eine Pflege-, Betreuungs- bzw. Hilfskraft für Ihren Haushalt? Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Suche. Durch die Informationen, die Sie mir in diesem Fragebogen geben, kann ich Ihnen
MehrBehandlungspflege SGB V
Preisliste Leistungskatalog/ Zusatzleistungen nach ärztlicher Verordnung Behandlungspflege SGB V trägt die Krankenkasse; mit oder ohne Zuzahlung, je nach ihrem Status bei der Krankenkasse private Beauftragung
MehrLeistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Vorwort Checkliste Grundlegende Fakten Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Informationen für Mitarbeiter e.v. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Informationsbroschüre wurde vom Arbeitskreis
MehrLieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
MehrSchnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht
Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch
MehrVergütungssystematik. ambulanter Leistungen. im Sinne des
neue Anlage 1 ab 01.04.2011 zur Vereinbarung gem. 89 SGB XI vom 19.01.2011 incl.zuschlagssätze für die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe ab 01.01.2011 mit
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrNiedersächsischer Leistungskomplexkatalog
Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog gültig ab 01.10.2014 LK 01 Erstgespräch Punktzahl: 1100 46,53 Euro Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungen und der sich
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrBeratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK
Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen
MehrPflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.
Pflege in Deutschland Kosten und Zukunft Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Sven Grosse Folie 1 Mama muss ins Heim, wer finanziert das? Unsere Mama 75 Jahre
MehrPflegetagebuch. Informationen zu Pflegeleistungen 7-Tage-Protokoll Hinweise zur Antragstellung. In Kooperation für Sie vor Ort
In Kooperation für Sie vor Ort Pflegetagebuch Informationen zu Pflegeleistungen 7-Tage-Protokoll Hinweise zur Antragstellung Beratungsbüro im Öffnungszeiten Montag bis Freitag 09.00 16.00 Uhr Telefon:
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
Mehr1. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden sind.
Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen A. Grundsätze 1. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
MehrEinlage zum Pflegetagebuch
Einlage zum Pflegetagebuch Daten des Pflegebedürftigen Name Vorname Geb.-Datum: Anschrift : Strasse, Nr. Postleitzahl, Ort - 2 - BIP-Kreishaus, Stand. 01.01.2015, 6. Auflage Kurt-Schumacher-Allee 1 45657
MehrDie Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen
Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die
MehrBegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Bild per Drag & Drop auf blauen Platzhalter ziehen oder durch Klicken auf das Bild-Symbol hinzufügen >> Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Maria Thiel Krankenschwester Gutachterin
MehrPreisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der
Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52
MehrAnlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen. Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein
Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung für ambulante Leistungen Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein 1 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrIhr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause
Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.
MehrAmbulante Pflege und Assistenz
24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk
MehrL E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E
RESIDENZ MÜLLHEIM SENIOREN - SERVICE - ZENTRUM L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S A M B U L A N T E R D I E N S T V E R Z E I C H N I S P R E I S E G Ü L T I G a b 0 1. 0 8.
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrPflegeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten
5. Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegekasse 5.1 Pflegeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten 20, Abs. 1, SGB XI: Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrDas Pflegetagebuch. Pfl egeberater.org
Das Pflegetagebuch Pfl egeberater.org Pflegetagebuch Warum? Wofür? Inhalte eines Pflegetagebuchs Eine Hilfe zur Zuordnung in die richtige Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse ist
MehrVergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015
Vergütungsvereinbarungen gem. 89 SGB XI NRW Stand 01.07.2015 Nr. Leistungsart Inhalte Preis 01 Ganzwaschung 1.Waschen, Duschen, Baden 2.Mund, Zahn - und Lippenpflege 3.Rasieren 4.Hautpflege 5.Haarpflege(Kämmen,ggf.Waschen)
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrPersonalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
MehrAnhang 1 der Begutachtungs-Richtlinien: Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung. für die in 14 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege
Anhang 1 der Begutachtungs-Richtlinien: Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung für die in 14 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege Die Beschlussfassung sowie die Genehmigung bzw. Zustimmung
Mehr1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen.
1. Große Toilette 2. Hautpflege 3. Kämmen 4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe 5. Rasieren 6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken)/Duschen/Baden (umfasst
MehrLeitfaden zur Einstufung
Evang. - Luth. Diakonieverein Nürnberg - Ziegelstein e.v. 5. Anhang Leitfaden zur Einstufung Hilfe für Menschen, die pflegen. Überreicht durch Ihre Evang.-Luth. Diakoniestation Nürnberg-Ziegelstein e.v.
MehrAmbulante Pflege und Service. Katalog der Serviceleistungen Stephanus Mobil. Wir kommen. zu Ihnen!
Ambulante Pflege und Service Katalog der Serviceleistungen Stephanus Mobil Wir kommen zu Ihnen! Wir kommen zu Ihnen! Stephanus Mobil bietet Ihnen vielfältige ambulante Pflege- und Serviceleistungen. Wir
MehrCheckliste. Checkliste für die Einstufung in eine Pflegestufe (stationäre Pflege) Name des/der Versicherten: 1. Allgemein. Legende der Hilfeleistung:
Checkliste Checkliste für die Einstufung in eine Pflegestufe (stationäre Pflege) Name des/der Versicherten: 1. Allgemein Geburtsdatum des Versicherten: Bisherige Pflegestufe: Gutachten vom: Legende der
MehrPflegetagebuch Informationen und Dokumentation
Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation Dieses Pflegetagebuch soll Ihnen zunächst helfen, eine richtige Einstufung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrDie Soziale Pflegeversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ
MehrAmpfinger Pflegedienst Mobile Sun
Sie haben sich an uns gewandt, da Sie Hilfe in Ihrer Situation benötigen. Wir helfen Ihnen gerne. Um eine professionelle Pflege bei Ihnen zu Hause planen und durchführen zu können, ist ein persönliches
Mehrweil ich da nicht alleine bin. Leistungen der Pflegeversicherung für Sie
weil ich da nicht alleine bin. Leistungen der Pflegeversicherung für Sie Stand April 2015 Unsere Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung und ihre Leistungen wurde erst 1995 eingeführt.
MehrPflege-Tagebuch. für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Häusliche Pflege
Pflege-Tagebuch für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Häusliche Pflege Die Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen, Pflegeleistungen Die Begutachtung Die täglichen Hilfen Extra-Heft
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrGrundpflege nach SGB XI
Grundpflege nach SGB XI LK1 Ganzwaschung LK 2, 15a - 21, 23-29 Waschen, Duschen, Baden Mund-, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden
Mehr