Leasingbilanzierung NEU nach IFRS. VÖL Leasing-Forum WP Mag. Gerhard Marterbauer StB Mag. Günter Schmidt

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1 Leasingbilanzierung NEU nach IFRS WP Mag. Gerhard Marterbauer StB Mag. Günter Schmidt VÖL Leasing-Forum

2 Kontakt WP/StB Mag. Gerhard Marterbauer Partner von Deloitte StB Mag. Günter Schmidt Head of Group Taxes, Erste Group Leiter BW,- und Steuerausschuss VÖL Renngasse 1 / Freyung 1013 Wien Telefon: gmarterbauer@deloitte.at Obere Donaustraße Wien Telefon: guenter.schmidt@erstegroup.com Firm Name/Legal Entity

3 Kritikpunkte an der derzeitigen Bilanzierung All or nothing -Ansatz Im Fall von operate leasing unvollständiger Ausweis von Vermögen und Schulden teilweise schwammige Abgrenzungskriterien dadurch bedingt: bilanzpolitisch motivierte Strukturierungen häufig Core Assets nicht in den Büchern (zb bei Fluglinien) true and fair view? gleichartige Transaktionen mit zb geringfügig anderen Laufzeiten oder Barwerten werden unterschiedlich bilanziert Vergleichbarkeit? 3

4 Entwicklung und Zeitplan 4 Discussion Paper Veröffentlichung März 2009 Reaktionen von ca. 300 Institutionen mit Kommentaren ua von Leaseurope, EFRAG, ELFA, AFRAC und anderen nat. RL-Komitees sowie LN-Vertretern Diskussionsprozess und Zwischenergebnis in Form des Exposure Draft Veröffentlichung Exposure Draft Mitte August 2010 Kommentierungsperiode mit noch höherer Beteiligung (über 700 Comment Letters verschiedener Stakeholder) NEU: Veröffentlichung Re-Exposure Draft im Mai 2013 Kommentierungsfrist bis 13. September 2013 Inkrafttreten 2017 erwartet R 4

5 Was soll sich für Leasingnehmer ändern? Aufnahme Recht auf Nutzung und korrespondierende Leasingverbindlichkeit in die Bilanz mit dem Barwert 2 verschiedene Modelle für G&V-Darstellung: Typ A Leasingverhältnis: Zinsen und Abschreibungsmodell ( interest and amortisation approach I&A Modell) Typ B Leasingverhältnis: das single lease expense Modell (SLE Modell) Entscheidende Frage für die Klassifizierung: Konsumiert der Leasingnehmer mehr als einen unwesentlichen Teil des Nutzens des Leasingobjekts? Wenn ja: Typ A Leasingverhältnis Wenn nein: Typ B Leasingverhältnis 5

6 Was soll sich für Leasingnehmer ändern - 2 Bilanz Income statement GuV Leasingobjekt Leasingverbindlichkeit Leasingnehmer konsumiert mehr als einen unwesentlichen Teil des Nutzens des Leasingobjekts Leasingnehmer konsumiert nicht mehr als einen unwesentlichen Teil des Nutzens des Leasingbojekts Typ A Leasingverhältnis Abschreibung linear Zinsaufwand Degressiver Aufwandsverlauf Typ B Leasingverhältnis Abschreibung progressiv Zinsaufwand Gleichbleibender Aufwand 6

7 Was soll sich für Leasingnehmer ändern? Das Prinzip ist wie folgt anzuwenden: Leasingverhältnisse über Vermögenswerte außer Grund und Boden bzw. Gebäuden sollen gemäß dem Typ A Leasingverhältnis (nach dem interest and amortisation Modell) klassifiziert werden außer: Die Leasingvertragsdauer stellt nur einen nicht signifikanten Teil der Nutzungsdauer dar oder Der Barwert der fixen Leasingzahlungen ist nicht signifikant im Vergleich zum Fair Value des Vermögenswertes Leasingverhältnisse über Grund und Boden bzw. Gebäude sollen als Typ B Leasingverhältnis (nach dem single lease expense Modell) klassifiziert werden außer: die Leasingvertragsdauer stellt den überwiegenden Teil der Nutzungsdauer des Vermögenswertes dar oder der Barwert der fixen Leasingzahlungen entspricht im Wesentlichen dem Fair Value (Gesamtinvestitionskosten) des Vermögenswertes Bei Einräumung einer günstigen Kaufoption: Jedenfalls Typ A 7

8 Was soll sich für Leasingnehmer ändern? - 4 IASB Staff Paper zur Anwendung des Prinzips 8 Mobilien, KFZ Immobilien Schiff (20 J.) 2 signifikant LKW (4 J.) 3 Bürogebäude (10 J.) 1 nicht überwiegend PKW (3 J.) 4 Flugzeug (8 J.) 2 Angenommene Nutzungsdauer: 1 40 J J J. 4 6 J. Weitere Beispiele aus Exposure Draft: Beispiel 12: Mobilienleasing mit Vertragsdauer 2 Jahre und Nutzungsdauer 12 Jahre; Barwert Mindestleasingzahlungen und Fair Value Typ A Leasingverhältnis Beispiel 13: Bürogebäude mit Vertragsdauer 15 Jahre und Nutzungsdauer 40 Jahre; Barwert Mindestleasingzahlungen zu Gesamtinvestitionskosten Typ B Leasingverhältnis 8

9 Was soll sich für Leasingnehmer ändern? - 5 Erstbewertung 9 Erstbewertung (zu Vertragsbeginn) bei Typ A und Typ B gleich! Aktivseite (Right of use) Passivseite (Leasingverbindlichkeit) Beides mit dem Barwert aller erwarteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingratenzinssatz (sofern dieser dem LN nicht bekannt ist: Grenzfremdkapitalzinssatz) 9

10 I&A Modell Beispiel (Angabe s. Beilage) Erstbewertung Typ A Leasingverhältnis 10 Bilanz AKTIVA PASSIVA Right of use ,21 Leasingratenverpflichtung ,21 Bankguthaben ,00 Eigenkapital , , ,21 10

11 Was soll sich für Leasingnehmer ändern? - 6 Folgebewertung Typ A Leasingverhältnis: interest & amortisation Modell Interest & amortisation Modell: Folgebewertung Bilanz: RoU-Asset wird linear abgeschrieben (über die kürzere Laufzeit von wirtschaftlicher Nutzungsdauer und Vertragsdauer) Leasingverbindlichkeit wird finanzmathematisch amortisiert (Trennung in Zinsen und Tilgung, wobei nur Zinsen Aufwand darstellen) GuV: Abschreibung und Zinsen als Aufwand (wie heute bei Finance Lease) degressiver Aufwandsverlauf! (im Gegensatz zu Operate Lease heute) 11

12 I&A Modell Beispiel Folgebewertung Typ A Leasingverhältnis Jahr 1 12 Bilanz AKTIVA PASSIVA Right of use Bankguthaben , ,45 Leasingratenverpflichtung Eigenkapital , , , ,44 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse (Annahme) ,00 Abschreibung RoU (20J.) ,21 Zinsaufwand ,21 Gewinn EBIT EBITDA , , ,00 12

13 I&A Modell Beispiel Folgebewertung Typ A Leasingverhältnis Jahr 2 13 Bilanz AKTIVA PASSIVA Right of use Bankguthaben , ,90 Leasingratenverpflichtung Eigenkapital , , , ,69 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse ,00 Abschreibung RoU ,21 Zinsaufwand ,04 Gewinn EBIT EBITDA , , ,00 13

14 Was soll sich für Leasingnehmer ändern? - 7 Folgebewertung Typ B Leasingverhältnis: single lease expense Modell Single lease expense Modell: GuV: Leasingverbindlichkeit wird mit dem Leasingratenzinssatz verzinst Die Abschreibung des RoU-Assets errechnet sich als Residualgröße, um einen gleichmässigen (linearen) Aufwandsverlauf zu erreichen: Leasingrate abzgl. Zinsanteil Leasingrate Abschreibung ist daher in den ersten Jahren geringer als in den Folgejahren genau umgekehrt wie beim Zinsaufwand Gesamtaufwand verläuft linear über die Vertragsdauer wie bei Operate Lease heute Kein gesonderter Ausweis von Zinsaufwand und Abschreibung des RoU-Assets Folgebewertung Bilanz: Leasingverbindlichkeit neu = Leasingverbindlichkeit alt abzgl. Amortisationsanteil Leasingrate RoU-Asset neu = RoU-Asset alt abzgl. Abschreibung 14

15 Single lease expense Modell - Beispiel Erstbewertung Typ B Leasingverhältnis 15 Bilanz AKTIVA PASSIVA Right of use ,21 Leasingratenverpflichtung ,21 Bankguthaben ,00 Eigenkapital , , ,21 15

16 Single lease expense Modell - Beispiel Folgebewertung Typ B Leasingverhältnis Jahr 1 16 Bilanz AKTIVA PASSIVA Right of use Bankguthaben , ,45 Leasingratenverpflichtung Eigenkapital , , , ,31 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse ,00 Abschreibungsanteil ,34 Zinsanteil ,21 Leasingaufwand GuV ,55 Gewinn ,45 16

17 Single lease expense Modell - Beispiel Folgebewertung Typ B Leasingverhältnis Jahr 2 17 Bilanz AKTIVA PASSIVA Right of use Bankguthaben , ,90 Leasingratenverpflichtung Eigenkapital , , , ,26 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse ,00 Abschreibungsanteil ,51 Zinsanteil ,04 Leasingaufwand GuV ,55 Gewinn ,45 17

18 Bilanzierung von Zusatz,-bzw. Sondervereinbarungen - 1 Variable Zahlungen aus dem Leasingvertrag werden beim Leasingnehmer nur in den folgenden Fällen in den Barwert (RoU und Leasingverbindlichkeit) eingerechnet: sie basieren auf Zinskurven bzw. Indizes (zb 3-M-EUR, VPI) es handelt sich um de-facto fixe Leasingzahlungen (zb kapazitätsabhängige Raten, die grsl. nicht als RoU aktiviert werden müssten, jedoch dann, wenn ein fixer Mindestbetrag vorgesehen ist) Zahlungen aus Restwertgarantien sind mit dem erwarteten Betrag in das RoU aufzunehmen (Differenz zw. vermutlichem Verkehrswert und kalkulatorischem Restwert am Ende des Leasingvertrages Verbesserung: dzt. der max. Betrag aktiviert!) 18

19 Bilanzierung von Zusatz- bzw. Sondervereinbarungen - 2 Verlängerungsoptionen und vorzeitige Kündigungsrechte Festlegung der Vertragsdauer unter Berücksichtigung aller Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, Walk Away Zahlungen etc. unter dem Gesichtspunkt des significant economic incentive Dabei werden vertragliche Faktoren genauso berücksichtigt, wie zb Management Intention, Behandlung in der Vergangenheit bei ähnlichen (gleichartigen) Verträgen, assetspezifische Faktoren (zb hohe Mieterinvestitionen gegen Vertragsende ivm KO/VO) 19

20 Bilanzierung von Zusatz- bzw. Sondervereinbarungen - 3 Kaufoptionen Günstige (bargain) Kaufoptionen werden als erwartete letzte Leasingrate gesehen (sind daher in RoU aufzunehmen) Neueinschätzung ob günstig nur mehr bei wesentlichen Änderungen vorgesehen 20

21 Kurzfristige Leasingverhältnisse Erleichterung? Definition kurzfristiger Leasingverhältnisse: Leasingverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von nicht mehr als 12 Monaten inklusive allfälliger Verlängerungsoptionen (auch wenn diese als nicht günstig einzustufen sind!) Behandlung: - Leasingnehmer hat für kurzfristige Leasingverhältnisse weder Vermögenswert noch Verbindlichkeit zu erfassen - Vorgehensweise analog zu Operating Lease heute! Beachte aber: - Obwohl alle möglichen Verlängerungslaufzeiten heranzuziehen sind, um zu beurteilen, ob es sich um einen Vertrag<=12 Monate handelt, sind bei der Bewertung des Barwertes der Leasingraten Verlängerungsoptionen, für die es keinen signifikanten ökonomischen Anreiz zur Ausübung gibt, nicht in den Barwert mitaufzunehmen! 21

22 Sale & Lease Back-Transaktionen - 1 Bisherige Unterscheidungsmerkmale (Sale & Finance Lease vs. Sale & Operate Lease Back) gibt es nicht mehr Zentral ist jedoch weiterhin, ob ein echter Verkauf (true sale) vorliegt oder nicht Die Standardsetter haben für die Beurteilung des Leasingvertrages die Kriterien herangezogen, die für Immobilien (Typ B) gelten sollen, weil die Anwender mit diesen Begriffen und Abgrenzungskriterien schon vertraut sind. (sic!) Demnach liegt kein echter Verkauf vor, wenn a)im Lease-Back-Vertrag die Leasingvertragsdauer den überwiegenden Teil der Nutzungsdauer des Objekts darstellt oder b)der Barwert der Leasingzahlungen im Wesentlichen dem Fair Value des Objekts entspricht 22

23 Sale & Lease Back-Transaktionen - 2 Vorgehensweise in Abhängigkeit von der Anerkennung des Verkaufs Keine Anerkennung als Verkauf: Die Transaktion wird so behandelt als läge ein reines Finanzierungsgeschäft vor (Bilanzverlängerung: Bank an Leasingverb.) Ein eventuell entstandener Veräußerungsgewinn ist nicht zu realisieren Die Transaktion ist so zu behandeln, als wäre überhaupt keine Veräußerung vorgenommen worden (derzeit ist Gewinn abzugrenzen und über die Vertragslaufzeit zu verteilen) Anerkennung als Verkauf: Veräußerung erfolgt zum Marktpreis, Gewinn kann sofort realisiert werden Veräußerung erfolgt nicht zum Marktpreis: Verteilung des Gewinnes über die Vertragslaufzeit und das in die Bücher aufzunehmende RoU- Asset ist auf Basis Marktwert zu bewerten 23

24 Sale & Lease Back-Transaktionen - 3 Anerkennung als Verkauf - Veräußerung erfolgt über dem Marktpreis: Bsp. 23 aus Illustrativen Beispielen zum Re-ED: - S&LB von Immobilie - Buchwert: 1 Mio. - Verkaufspreis 2 Mio. - Leasingrate 120 Tsd. p.a. ns. - Marktadäquate Leasingrate: 90 Tsd. p.a. (Basis: Verkehrswert Liegenschaft) - Laufzeit Leasingvertrag: 10 Jahre - Leasingratenzinssatz: 5% - Typ B (entspricht heutigem OL) 24

25 Sale & Lease Back-Transaktionen - 3 Anerkennung als Verkauf - Veräußerung erfolgt über dem Marktpreis: Verkäufer (LN) bucht: BW-Abgang an Immobilie: (Aufwand) RoU-Asset an Leasingverbindlichkeit: (Barwert marktadäquate LR) Bank 2 Mio. an Leasingverbindlichkeit: (Barwert 30 Tsd. erhöhte LR) an Erlöse Erlöse (2 Mio.) sind um künftige gegenüber Marktwert erhöhten LR (also Barwert der erhöhten Zahlungen) zu kürzen Zu realisierende Ertrag daher ! 25

26 Sale & Lease Back-Transaktionen - 4 Anerkennung als Verkauf - Veräußerung erfolgt über dem Marktpreis: Im Folgejahr werden dann nur die 90 Tsd. als LR-Aufwand anerkannt, die übrigen 30 Tsd. sind in Zinsen und Tilgung bezogen auf die höhere Leasingverbindlichkeit erfolgsneutral zu verbuchen Leasingratenaufwand an Bank Zinsaufwand Tilgung LV an Bank

27 Geplante Änderungen für Leasinggeber - 1 Bilanzierung beim Leasinggeber: Es sind derzeit zwei Modelle für die Bilanzierung beim Leasinggeber vorgesehen: Type A Leasingverhältnisse: das Residual & Receivable Modell Type B Leasingverhältnisse: analog zu Operating Lease heute Klassifizierung wie beim Leasingnehmer (s. nächste Folie) 27

28 Geplante Änderungen für Leasinggeber - 2 Vorgehensweise Leasingobjekt Leasingnehmer konsumiert mehr als einen unwesentlichen Teil des Nutzens des Leasingobjekts Leasingnehmer konsumiert nicht mehr als einen unwesentlichen Teil des Nutzens des Leasingbojekts Typ A Leasingverhältnis: Leasingforderung (mit Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen) Restwert als Vermögenswert Zinsertrag auf Forderung und Restwert Typ B Leasingverhältnis: - Analog Operating-Lease heute - Leasingobjekt wird nicht ausgebucht 28

29 Geplante Änderungen für Leasinggeber - 3 Erstbewertung Typ A Leasingverhältnis: Residual & Receivable Modell Erstbewertung Typ A Leasingverhältnis: Residual & Receivable Modell Ausbuchung jenes Anteiles des Leasingobjekts, der dem RoU des Leasingnehmers entspricht (= erwartete Zahlungen) Ansatz des Barwertes der erwarteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingratenzinssatz auf Aktivseite (=Receivable) Ausweis des verbleibenden Anteils des Leasingobjekts als Restwert (=Residual=nicht gesicherter Restwert) 29

30 Geplante Änderungen für Leasinggeber 4 Folgebewertung Typ A Leasingverhältnis: Residual & Receivable Modell 30 Residual & Receivable Modell Bewertung in den Folgejahren Forderung auf Leasingratenzahlungen mit dem aushaftenden Kapital (= Barwert aller ausstehenden Leasingratenzahlungen mit dem Leasingratenzinssatz) ohne Restwert Restwert wird mit Leasingratenzinssatz aufgezinst (!) Bei beiden Bilanzpositionen Impairment test: Ist Forderung einbringlich? Entspricht Restwert dem Marktwert? G&V-Entwicklung wie heute bei Finance Lease -> Darstellung der Zinsmarge: Zinsertrag der Forderung und des Restwerts abzüglich Zinsaufwand der Finanzierungsverbindlichkeit 30

31 Geplante Änderungen für Leasinggeber 5 31 Restwertgarantien beim Leasinggeber: A) Kalkulatorische Restwert liegt deutlich über dem erwarteten Verkehrswert: Da damit zu rechnen ist, dass die Garantiezahlung jedenfalls in Höhe der Differenz erfolgen wird, sind diese Beträge als quasi-fixe Zahlungen in die Leasingforderung beim Leasinggeber mitaufzunehmen. Wenn der Risikoträger ein fremder Dritter ist, stimmen die Leasingratenforderungen des LG s nicht mit den Leasingverbindlichkeiten des LN s zusammen! B) Sonstige Restwertgarantien: Werden nicht in die Leasingforderung des LG s einbezogen; sie spielen allerdings bei der Beurteilung der Werthaltigkeit des bilanzierten Restwertes eine Rolle (impairment test) Da beim LN die erwartete Zahlung aus RW-Garantien in die Leasingratenverbindlichkeit einzustellen ist, wird es zu Differenzen zur Leasinggeberdarstellung kommen 31

32 Residual & Receivable Approach Beispiel Erstbewertung Typ A Leasingverhältnis 32 Bilanz AKTIVA PASSIVA Leasingratenforderung Restwert , ,79 Fremdkapital , , ,00 32

33 Residual & Receivable Approach Beispiel Folgebewertung Typ A Leasingverhältnis Jahr 1 Prämisse: Gewinn wird Ende Jahr 1 ausgeschüttet Bilanz AKTIVA PASSIVA Leasingratenforderung Restwert , ,58 Fremdkapital , , ,44 Gewinn- und Verlustrechnung Zinsaufwand ,00 Zinsertrag ,00 Gewinn ,00 (= 1% von 1 Mio.) 33

34 Residual & Receivable Approach Beispiel Folgebewertung Typ A Leasingverhältnis Jahr 2 - Prämisse: Gewinn wird Ende Jahr 2 ausgeschüttet Bilanz AKTIVA PASSIVA Leasingratenforderung Restwert , ,26 Fremdkapital , , ,62 Gewinn- und Verlustrechnung Zinsaufwand ,18 Zinsertrag ,72 Gewinn 9.818, 54 (= 1% von aush. Kap. Vj.: ,44) 34

35 Geplante Änderungen für Leasinggeber - 5 Bilanzierung bei Typ B Leasingverhältnis: (Nichtanwendung des Residual and Receivable Modells): Bilanz: Weder Verbuchung einer Leasingforderung beim Leasinggeber noch eine Ausbuchung des zugrunde liegenden Vermögenswerts aus der Bilanz des Leasinggebers (Leasingobjekt bleibt in der Bilanz) GuV: Lineare Leasingratenerfassung über Leasingvertragsdauer (Leasingrate = Erlös) Vorgehensweise analog zu Operating Lease heute! Progressiver Gewinnverlauf (Leasingeffekt!), da dem Leasingratenertrag die AfA und der Zinsaufwand gegenüber zu stellen sind) 35

36 Übergangsbestimmungen Leasingnehmer Keine wirklichen Übergangsbestimmungen, alle bestehenden Verträge sind entsprechend den neuen Modellen zu bilanzieren A) Full retrospective Approach -> komplette Aufrollung nötig B) Modified retrospective Approach Unterscheidung, ob bisher FL oder OL Beide Varianten sind zulässig! 36

37 Übergangsbestimmungen Ad B) Modified retrospective Approach bisher operate lease Wenn Typ A Lease: Leasingverbindlichkeit durch Diskontierung der zukünftigen Leasingzahlungen mit Grenzfremdkapitalzinssatz (auf Portfoliobasis) zum Stichtag zu ermitteln RoU-Asset als Anteil an der Leasingverbindlichkeit unter Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit im Verhältnis zur gesamten Laufzeit 37

38 Übergangsbestimmungen Bsp.: Leasingvertrag insgesamt 5 Jahre, Umstellung nach 1 Jahr, Leasingrate p.a. ns., Grenzfremdkapitalzinssatz: 6% Leasingverbindlichkeit: (4 Raten abgezinst mit 6%) RoU-Asset: a) Ermittlung Gesamtverbindlichkeit: für 5 Jahre mit 6% abgezinst = b) Schätzung des RoU-Assets: 4/5* = c) Differenz zw. RoU und Verbindlichkeit = Anpassung des Gewinnvortrages (Umzustellen ist per 1.1. des erstmaligen Anwendungsjahres) = ( ) 38

39 Übergangsbestimmungen Wenn Typ B Lease: Bewertung des RoU-Assets und der Leasingverbindlichkeit durch Diskontierung der zukünftigen Leasingzahlungen mit Grenzfremdkapitalzinssatz (auf Portfoliobasis) zum Stichtag (Asset = Verbindlichkeit) Modified retrospective Approach bisher finance lease Bewertung RoU-Asset in Höhe des bisher bilanzierten Assets (Aktivtausch) Leasingverbindlichkeit wird übernommen 39

40 Übergangsbestimmungen Leasinggeber Bei derzeit als Finance Leases klassifizierten Leasingverträgen müssen keine Anpassungen vorgenommen werden (dh kein EK- Verlust bei Umstellung von insbesondere Immobilienleasingverträgen!) Für derzeitige Operating-Leasingverhältnisse ist die Bilanzierung für Typ B Verträge fortzuführen, bei Einstufung als Typ A-Vertrag entsprechend wie folgt anzupassen 2 Modelle für Umstellung von OL auf Typ A: full retrospective approach komplette Aufrollung modified retrospective approach: Ausbuchung des Vermögenswertes (Leasingobjekt) Diskontierung der zukünftigen Leasingratenzahlungen mit dem Vertragszinssatz (=Receivable) Erfassung des abgezinsten Restwertes auf der Aktivseite 40

41 Wesentlichste Kritikpunkte von Leaseurope Draft Comment letter 41 2 Typen, die im Wesentlichen nach Objekten differenziert werden und nicht nach Vertragsinhalten + neuer Begriff (signifikant) Leasinggeber muss Einschätzungen des Leasingnehmers vorhersehen (zb wann eine günstige Kauf,- oder Verlängerungsoption für den Leasingnehmer vorliegt) Kosten der Umstellung und laufenden Betreuung eines Leasingverhältnisses rechtfertigen nicht den Nutzen des neuen Approachs, wenn nun ohnehin wieder die heutigen 4 Kriterien im Spiel sind und bessere Vergleichbarkeit ist auch fraglich? LE schlägt daher vor den derzeitigen Standard beizubehalten und um zusätzliche Anhangangaben zu ergänzen 41

42 Zusammenfassung und Ausblick 42 Ende der Off-Balance Finanzierung für Leasingnehmer Nun doch jeweils wieder zwei Modelle für Leasinggeber und Leasingnehmer (Typ A und Typ B); im Wesentlichen abhängig von Asset und nicht von Vertragsbedingungen Durch die Einführung des Begriffes signifikant sind Abgrenzungsschwierigkeiten zu erwarten (der Begriff signifikant wird scheinbar sehr weit interpretiert, eine genaue Guideline in bezug auf Prozentsätze gibt es aber nicht) Abgesehen von dieser Begrifflichkeit werden doch irgendwie wieder die heutigen 4 Hauptkriterien zur Unterscheidung herangezogen Laufende Neubewertung von Restwertgarantien, Optionen, kapazitätsabhängigen Leasingraten, außer bei wesentlichen Änderungen, dafür nicht mehr nötig Erheblicher Verwaltungsaufwand durch Schätzungen (zb Verlängerungsoptionen, Ausstiegsoptionen) und umfangreiche Anhangsangaben, wenngleich ursprüngliche Anforderungen teilweise erheblich reduziert wurden! 42

43 Beilage: Parameter des Beispiels Anschaffungswert in ,00 Leasingvertragsdauer in Jahren 20 Leasingvertragszinssatz in % 5,00% Abschreibung in % 3% Restwert in % des AW 40,00% kalkulatorischer Restwert ,00 Garantierter Restwert 0,00 Jährliche Leasingrate nachschüssig ,55 Barwert Mindestleasingzahlungen ,21 Erstbewertung Restwert ,79 Abschreibung Right of use bei Typ A ,21 Laufzeit des Kredites in Jahren 20 Kreditzinssatz in % 4,00% Kreditendwert in % des AW 40,00% Kreditendwert in ,00 Kreditannuität/Jahr ns. in ,05 43

44 Disclaimer Die vorliegenden Ausführungen stellen die Privatmeinung der Vortragenden und keine offizielle Stellungnahme von Deloitte oder der Erste Group dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung erfolgen alle Angaben ohne Gewähr; eine Haftung des Veranstalters, der Vortragenden, Deloitte oder der Erste Group ist ausgeschlossen. 44

45 Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee, and its network of member firms, each of which is a legally separate and independent entity. Please see for a detailed description of the legal structure of Deloitte Touche Tohmatsu Limited and its member firms. Deloitte provides audit, tax, consulting, and financial advisory services to public and private clients spanning multiple industries. With a globally connected network of member firms in more than 150 countries, Deloitte brings world-class capabilities and high-quality service to clients, delivering the insights they need to address their most complex business challenges. Deloitte has in the region of 200,000 professionals, all committed to becoming the standard of excellence. This publication contains general information only, and none of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, its member firms, or their related entities (collectively, the Deloitte Network ) is, by means of this publication, rendering professional advice or services. Before making any decision or taking any action that may affect your finances or your business, you should consult a qualified professional adviser. No entity in the Deloitte Network shall be responsible for any loss whatsoever sustained by any person who relies on this publication. 45.

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