Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse
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1 Neues aus der Praxis der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse
2 Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateur - Meister Gebäudeenergieberater i. H. Inhalt 1 Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV Novellierung Wärmegesetz Baden-Württemberg EWärmeG 3 Die Speicherheizung im Spannungsfeld der Energiewende EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller
3 EEG-Umlage 2013: 5,28 ct/kwh 2014: 6,24 ct/kwh
4 1 Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV Novellierung Wärmegesetz Baden-Württemberg EWärmeG 3 Die Speicherheizung im Spannungsfeld der Energiewende EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller
5 EnEV 2014 Gründe der Novellierung Anhebung der Neubauanforderungen als Zwischenschritt zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard ab 2021 Konkrete Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden bis spätestens Ende 2018 festgelegt Neubauten von Behördengebäuden jeweils 2 Jahre früher Klimaneutraler Gebäudebestand bis
6 EnEV 2014 Terminplan Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen Verkündung im Bundesgesetzblatt am 21. November 2013 EnEV 2014 tritt am 1. Mai 2014 in Kraft
7 EnEV 2014 Änderungen Neubau Verschärfung der Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes ab 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent Anhebung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle dem sogenannten zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten ab 1. Januar
8 EnEV 2014 Bestandsgebäude Keine Verschärfung bei der Sanierung bestehender Gebäude Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind hier bereits sehr anspruchsvoll Dach U = 0,24 Geschoßdecke U = 0,3 Fenster U = 1,3 Wand U = 0,24 U-Werte in W/(m²K) Kellerdecke U = 0,
9 EnEV 2014 Änderungen Allgemein Primärenergiefaktor Strom: , ,8 Referenzklimazone ab 2014 Potsdam (bisher Würzburg)
10 EnEV Pflicht zum Austausch alter Heizkessel Pflicht zum Austausch alter Öl- oder Gas-Heizkessel, welche vor 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, oder älter als 30 Jahre sind. Betrifft nur Konstanttemperaturheizkessel, jedoch nicht Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Eigentümer von Ein-und Zweifamilienhäusern, welche am 1. Februar 2002 diese Häuser selbst bewohnt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Bei Eigentümerwechsel ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von 2 Jahren zu erfüllen
11 EnEV 2014 Energieausweise Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei Verkauf oder Vermietung Angabe des Endenergiebedarfs als energetische Kenngröße Angabe der Effizienzklasse A+ bis H Vorlage bei Besichtigung des Miet- oder Kaufobjekts Übergabe des Energieausweises mit Miet- oder Kaufvertrag
12 EnEV 2014 Energieausweise Zentrale Registrierung und Stichprobenkontrollen Aushangpflicht bei öffentlichen und privaten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 500 m² Nutzfläche, z. B. Behördengebäude, Museen, Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken ab 8. Juli 2015 mehr als 250 m² Nutzfläche
13 1 Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV Novellierung Wärmegesetz Baden-Württemberg EWärmeG 3 Die Speicherheizung im Spannungsfeld der Energiewende EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller
14 Eckpunkte Novellierung EWärmeG Erhöhung des Pflichtanteils auf 15 Prozent Technologieoffenheit, Verzicht auf Solarthermie als Ankertechnologie Einbeziehung von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden Höhere Anforderungen an die Erfüllungsoption Biogas Sanierungskonzept als Bestandteil des EWärmeG Gesamtbetrachtung auf definiertes Verbrauchsziel
15 Eckpunkte Novellierung EWärmeG Solarenergie aktuell 0,04 m²/m² Wohnfläche für Trinkwarmwasserbereitung neu 0,07 m²/m² Wohnfläche bei Ein- und Zweifamilienhäusern 0,06 m²/m² Wohnfläche bei Mehrfamilienhäusern Wärmepumpe Jahresarbeitszahl bleibt bei allen Technologien bei 3,
16 Eckpunkte Novellierung EWärmeG Option Biogas mit 10 Prozent Beimischung bei Heizleistung bis 50 kw nur in Kombination mit anderen Maßnahmen (z. B. Sanierungsfahrplan), ab 50 kw Kesselleistung nur mit KWK Feste Biomasse Nutzung in Zentralheizkessel Einzelöfen mindestens 30 Prozent der Wohnfläche beheizt
17 Eckpunkte Novellierung EWärmeG Baulicher Wärmeschutz Anforderungen anspruchsvoll, daher keine Verschärfung Gleichwertige Erfüllungsoption Anrechenbarkeit bereits vorgenommener Maßnahmen Neu: Dämmung der Kellerdecke bei Gebäuden bis zu zwei Vollgeschoßen Anlagen mit KWK Anschluss an Wärmenetz
18 Zeitplan Novellierung EWärmeG Kabinettsbeschluss Eckpunkte 11. Juni 2013 Bürgerbeteiligung im Juni und Juli 2013 Referentenentwurf im Herbst 2013 Kabinettsbeschluss Einbringung in den Landtag In-Kraft-Treten frühestens Mitte
19 1 Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV Novellierung Wärmegesetz Baden-Württemberg EWärmeG 3 Die Speicherheizung im Spannungsfeld der Energiewende EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller
20 Energieeinsparungsgesetz EnEG 2013 Wegfall der Außerbetriebnahmeverpflichtung von Speicherheizungen nach 10a EnEV 2009 bereits vor Inkrafttreten der EnEV 2014 Mit Inkrafttreten des EnEG 2013 am 13. Juli 2013 ändert sich auch die EnEV 2009 das Verbot der elektrischen Speicherheizsysteme in bestimmten Gebäuden ab Ende 2019 wird aufgehoben
21 EnBW Projekt Modellversuch Flexibler Wärmestrom Speicherheizung 2.0 die Energiewende machts möglich
22 EnBW Projekt Modellversuch Flexibler Wärmestrom Nutzung von Überschussenergie durch Speicherheizungen Strom aus Windenergie und Photovoltaikanlagen wird für die Aufladung von Speicherheizungen verwendet Nutzung von überschüssigem Ökostrom in einem Modellversuch mit 150 Anlagen in Boxberg im Zeitraum Herbst 2013 bis Frühjahr 2015 System erfordert eine bidirektionale Kommunikation Ausbau Rundsteuerempfänger, Einbau einer Steuerbox Boxberg weil: Umspannwerk, genügend Windkraft-und Photovoltaikeinspeisung und ausreichende Zahl Wärmestromanlagen
23 Sanierung von Zentralspeicheranlagen Beistellung Wärmepumpe zu einem Zentralspeicher
24 Sanierung von Zentralspeicheranlagen Beistellung Wärmepumpe zu einem Zentralspeicher Auslegung der Wärmepumpe auf 50 Prozent Heizlast des Gebäudes Deckung von 80 Prozent Heizenergie durch die Wärmepumpe Heizkostenreduzierung 30 bis 40 Prozent EWärmeG kommt nicht zur Anwendung, da kein Austausch der Heizung Nach energetischer Sanierung des Gebäudes Wegfall des alten Zentralspeichers, Wärmepumpe deckt dann 100 Prozent der Heizenergie Einstieg in energetische Sanierung des Gebäudes
25 Energiewende und das Handwerk Sind Sie bereit für die Energiewende? Damit Sie fit sind: Neu in 2014 Workshop EWärmeG Workshop EnEV Seminar Sachkundiger
26 Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Schelmenwasenstraße Stuttgart Vielen Dank für Ihr Interesse!
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