Ablauf der Landesförderungen und Ausblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ablauf der Landesförderungen und Ausblick"

Transkript

1 Ablauf der Landesförderungen und Ausblick Energieberatung Salzburg DI Georg Thor Südtirolerplatz Salzburg Tel.: 0662 / Fax: 0662 / energieberatung@salzburg.gv.at Homepage: salzburg.gv.at/energieberatung

2 Übersicht Energie-Förderungen rderungen GEWERBLICH genutzte Objekte Bundesförderung, KPC Objekte mit mit WOHNnutzung Landesförderungen GEMEINDEobjekte (GAF) Landesförderungen, Gemeindeausgleichsfonds (GAF)

3 Energie - Förderungen des Landes Salzburg im Wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Energierelevante NEUBAU Zuschlagsförderung SANIERUNG HeizungsCheck SanierungsCheck läuft läuft aus aus Solaranlagen, Wärmepumpen Holzheizungen und und Biomasse-Fernwärme

4 Energie - Förderungen im Wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Energierelevante NEUBAU Zuschlagsförderung SANIERUNG EA Pflicht EA Pflicht (bei den meisten Maßnahmen) EA gefördert HeizungsCheck EA gefördert Solaranlagen, Wärmepumpen Holzheizungen und und Biomasse-Fernwärme EA Pflicht EA gefördert (außer Solar) läuft läuft aus aus SanierungsCheck EA Pflicht EA gefördert

5 Förderungen im Land Salzburg Der FörderablaufF Berechner Förderart Förderantrag Vorläuf. Zusicherung Sanierung Kontrolle Energieausweise Aus- Zahlung Darlehen Zuschuss Bestand SanPlan Post Online Förderhöhe Rechnungen EA-Fertigstellung

6 Die Freigabestelle EA- Berechner Freigabestelle 4 Energieberater des Landes (Büroextern) DW DI Georg Thor DW 3862 Ing.Mag. Georg Baumgartner DW 3794 Förderstelle

7 Zuschlagspunktetabelle für f energieökologische Maßnahmen

8 Zuschlagspunktetabelle für f r sonstige ökologische Maßnahmen

9 Neuerungen WBF 2010 (Auszug) SANIERUNG: Umfassende energetische Sanierung (mind. 3 Maßnahmen gleichzeitig aus: AW, OG, KD, Fenster, Haustechnik) und LEK(Trans) <32 bzw. 28 (bei großen Wohnbauten) 0% Zins 1% Zins wie gehabt bei "anderer Sanierung" U-Werte teilweise verschärft, zb AW 0,25; KD 0,35 Solaranlagenpflicht bei Förderung von Heizungsanlagen, kaum Ausnahmen möglich NEUBAU: Neubau LEK(Trans) < 22; ab 2012 LEK <20 bzw. 18 (sehr dicht am Passivhaus) Ölheizung praktisch ausgeschlossen, Gas nur dann, wenn weder FW noch Holzheizung möglich/zumutbar ist Wärmepumpen JAZ mindestens 4 Solaranlagenpflicht, kaum Ausnahmen möglich Informationen:

10 WBF- Durchführungsverordnung 2010 ein Energieausweis samt einer Anlagenbeschreibung für das geplante Vorhaben, worin die Einhaltung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird; nach Baufertigstellung: ein Energieausweis samt einer Anlagenbeschreibung, worin die Erfüllung der förderungsrelevanten energiebezogenen und ökologischen Anforderungen bestätigt wird;

11 Energieausweis - Kategorie

12 Energieausweis: Typ o o o EA-Bestand EA-Planung EA-Neubauplanung EA-Sanierungsplanung EA-Fertigstellung EA-Neubaufertigstellung EA-Sanierungsfertigstellung

13 Energieausweis: Zweck Energieausweisvorlagegesetz Baubehörde Wohnbauförderung Sanierungscheck Gemeindeausgleichsfondsförderung Gemeindearchiv

14 Energieausweis Registrierung in ZEUS

15 Energieausweis: Umgebung Objektadresse GIS Grundbuch GWR Baustoffdatenbank Baubook Hochbau.. Produktdatenbank Haustechnik Schemadatenbank Heizsystem Solar aktiv Anlage Lüftung Heizkessel Sonnenkollektoren Wärmepumpen Speicher Pumpen Lüftungsgeräte Wärmeträgermedien.. Service Plattform Ansuchen um Aussetzung der Kehrintervalle Bauanzeige Heizkesseltausch. Heizungsanlagendatenbank Prüfprotokolle wiederkehrende Überprüfung Abgasmessung

16 Prüftabellen: Prüfergebnis WBF Allgemein Prüfergebnis: Anzeige von - Kategorie - einzelnen Prüfkriterien inkl. zu erreichender Werte - im Energieausweis angegebene Werte Gesamtergebnis dieser Prüfung 16

17 WBF- Durchführungsverordnung a Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Neubauten Mindestwärmeschutz

18 WBF- Durchführungsverordnung a Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Neubauten Innovative klimarelevante (Heiz)Systeme: Erneuerbare Energien, biogene Brennstoffe in Kombination mit thermischen Solaranlagen Elektrisch betriebene Wärmepumpen mit einer Arbeitszahl von zumindest 4 in Kombination mit Solaranlagen Fernwärme aus hocheffizienter Kraftwärmekopplung und sonstiger Abwärme Fernwärme mit einem Anteil von mindestens 80% erneuerbarer Energien. Erdgas Brennwert in Kombination mit therm. Solaranlagen wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit od. lufthygienisch oder technisch wirtschaftlich begründet nicht möglich oder zumutbar. Andere Technologien oder Versorgungssysteme mit niedrigeren Treibhausgasemissionen

19 WBF- Durchführungsverordnung a Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Neubauten Innovative klimarelevante (Heiz)Systeme: Ausnahme von der Kombination mit thermischen Solaranlagen Errichtung technisch nicht möglich wirtschaftlich nicht zumutbar LEK TVs

20 WBF- Durchführungsverordnung b Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Sanierungen Umfassende Sanierung setzt die Einhaltung von 1a voraus Abweichend gilt für den Mindestwärmeschutz:

21 WBF- Durchführungsverordnung b Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Sanierungen Umfassend energetische Sanierungen nach 30 Zumindest drei zeitlich zusammenhängende Sanierungsmaßnahmen Mindestwärmeschutz oder Verbesserung des Wärmeschutzes um mindestens 30%

22 WBF- Durchführungsverordnung b Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Sanierungen Umfassend energetische Sanierungen nach 30 Zumindest drei zeitlich zusammenhängende Sanierungsmaßnahmen Außenwand Oberste Geschoßdecke/Dachschräge Kellerdecke/ erdberührte Bodenplatte Fenster und Außentüren Energetisch relevantes Haustechniksystem

23 WBF- Durchführungsverordnung b Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Sanierungen Umfassend energetische Sanierungen nach 30 Mindestwärmeschutz oder Verbesserung des Wärmeschutzes um mindestens 30% auf Basis des Bestandsenergieausweises

24 WBF- Durchführungsverordnung c Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Zu-, Auf- und Ausbauten (1) Förderungen für Zu-, Auf- oder Ausbauten von Doppel- und Einzelhäusern gemäß 7 sowie für die Errichtung einer Austragwohnung in einem bereits bestehenden Bauernhaus gemäß 12 dürfen nur gewährt werden, wenn 1. der LEKT-Wert des Gebäudes unter 32 liegt oder 2. der den Zu-, Auf- oder Ausbau betreffende Gebäudeteil die Wärmeschutzstandards für Neubauten ( 1a Abs 2) er-füllt.

25 WBF- Durchführungsverordnung d Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung der Sanierung von Wärmebereitstellungsanlagen (1) Eine Förderung gemäß 30 für den erstmaligen Einbau oder den Austausch von Heizungs- oder Warmwasserbereitstellungssystemen, ausgenommen für die Errichtung einer Aktiv-Solaranlage ( 30 Abs 2 und 3 jeweils lit g), setzt den Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme gemäß 1a Abs 3 voraus. Dabei gilt: 1. Für elektrisch betriebene Wärmepumpen ( 1a Abs 3 Z 2) genügt eine Mindestarbeitszahl zwischen drei und vier, wenn der LEK TVs -Wert des Gebäudes unter 32 liegt.

26 WBF- Durchführungsverordnung d Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung der Sanierung von Wärmebereitstellungsanlagen 2. Von der Anforderung einer Kombination mit einer thermischen Solaranlage ( 1a Abs 3 Z 1, 2 und 5) kann abgesehen werden, wenn der Förderungswerber nachweist, dass deren Errichtung technisch nicht möglich oder deren Betrieb nicht wirtschaftlich zumutbar ist und das Gebäude je nach Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystem folgende LEK TVs -Werte erfüllt:

27 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Zuschlagspunkte Einbau von Kaltwasserzählern und Wasserspartechnik je Wohnung Heizungsrücklauf unter 40 C: die Heizungsrücklauft emperatur im Auslegungspunkt muss unter 40 C und die Vorlauftemp eratur unter 65 C gehalten wird. Dezentrale Warmwasserbereitung pro Wohnung: bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten bei einer Kombination mit einer Flächenheizung (Wand- oder Bodenheizung) sind der Trinkwasserwärmetauscher und die Flächenheizung mit gleicher Vorlauftemperatur von unter 55 C zu betreiben. Die Heizsysteme sind mit einem Pufferspeicher mit hygienischer Warmwasserbereitung (Frischwassermodul oder Hygienespeicher) auszustatten.

28 Biomasse / Solar Direktzuschuss Infos und Anträge:

29 Wärmepumpen mit erneuerbarer Energie, Direktzuschussförderung rderung Auszug aus den Richtlinien: Auszug aus den weiteren Qualitätskriterien - Vorgaben gemäß DACH Gütesiegel - Dämmstandards:Neubau LEK <= 24, Bestandsgebäude LEK<= 32 - Mindestgrößen der Kollektorflächen -

30 Förderungen ACHTUNG! Bei jedem Bau- oder Sanierungsvorhaben VOR Beginn der Baumaßnahmen bei den Förderstellen Antrag stellen!! Das Hochladen des Energieausweises ersetzt NICHT den Förderantrag!!!

31 Kontakte zu Förderstellen Kontakt: Telefonnummer: Homepage: Energieberatung Energieberatung Salzburg 0662/ Liste Energieausweisberechner Förderung: Biomasse/Solar/ Wärmepumpe 0662/ SanierungsCheck Bundesförderung 0662/ / Salzburger Wohnbauförderung 0662/

32 Ausblick, Förderassistent Der Förderassistent könnte für alle Förderungen des Landes gleichermaßen zum Einsatz kommen. Der Assistent besteht aus 4 großen Schritten, die nacheinander durchlaufen werden müssen. Erst bei Start der Checkliste muss sich ein Kunde registrieren/einloggen. Bis zur Fertigstellung der Checkliste wird der Kunde von der Energieberatung unterstützt. Bei Schritt 4 Förderantrag wird hier die jeweilig zuständige Förderstelle angezeigt.

33 Förderassistent Bei Auswahl eines Punktes werden die kombinierbaren Maßnahmen für eine mögliche Mehrfachauswahl angezeigt.

34 Kontaktadresse Energieberatung Salzburg DI Georg Thor Südtirolerplatz Salzburg Tel.: 0662 / Fax: 0662 / energieberatung@salzburg.gv.at Homepage: salzburg.gv.at/energieberatung