Fachtagung Energieberatung Thüringen 2008
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- Hans Bieber
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1 Fachtagung Energieberatung Thüringen 2008 Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Quellen als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor EnEV 2009/EEWärmeG Wolfgang Ornth - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
2 Die Energiepreise steigen..? Quelle: MVV
3 IEKP - Auszug für Gebäudesektor Weiterer Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Stromanteil ca. 25 %) Bis 2020 Ausbau der EE im Strombereich auf 25-30% Intelligente Messverfahren für den Stromverbrauch Förderprogramme f. Klimaschutz und Energieeffizienz (Energieberatung, Markteinführungsprogramme, Exportinitiative, Umsetzung EDL-RL, ) Bis 2008/2009 Energieeinsparverordnung um Ø 30 % verschärfen, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Novellierung der Heizkostenverordnung Verstetigung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur (Investitionspakt) Bis 2020 Erhöhung des Anteils EE am Wärmeverbrauch auf 14 % (EEWärmeG) Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden Stärkung von Energieforschung und Innovation
4 Trend of final energy consumption in Germany (Petajoule ) buildings (almost 40 p.c.) housing trade transport industry source: BMWi Wolfgang Ornth
5 Trend of GHG emissions in Germany GHG emissions (mio. t CO 2 eq ) ,3 mio. t CO 2 äq 200,1 129,5 90,3 158,2 Sonst. Other THG GHG Haushalt e Housing Gewerbe Trade Verkehr Transport Germany lowers GHG-Emissions by 21 p.c. and therefore covers appr. 2/3 of the EU Commitment 1025,9 mio. t CO 2 äq 135,2 129,8 122,7 115,6 60,2 58,1 175, ,3 1015,7 mio. t CO 2 äq ,5 (112,5) (58) (163,5) ,2 532,5 544,9 517,5 Industrie Energieerzeugung Industry + Energyproduction (1995) mio. t CO 2 eq Kyoto- Commitment 334 source: National Allocation Plan II Wolfgang Ornth
6 Was kommt auf uns zu? Erneuerbares Wärmegesetz Energieeinsparungsgesetz Energieeinsparverordnung Heizkostenverordnung
7 Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Ziel: Bis 2020 Anteil von EE am Wärmeverbrauch 14 % Anwendungsbereich Neubau, Gebäudekulisse in Anlehnung an EnEV, Länder können die Pflicht auf Altbauten erweitern Nutzungspflicht für EE zur Wärme/Kälteversorgung (Biomasse, Geothermie, solare Strahlungsenergie, Umweltwärme) Bei Nutzung solarer Strahlungsenergie min. 15 % des Wärmeenergiebedarfs Bei Nutzung von Bio-Gas mind. 30 % des Wärmeenergiebedarfs Nutzung anderer EE wenn Wärmeenergiebedarf zu min. 50% daraus gedeckt Ersatzmaßnahmen: u.a. Unterschreitung EnEV-Anforderungen um 15 % (Nachweis mit Energiebedarfsausweis), KWK min. 50 %, NW/FW 100 % Ausnahmen z. B. bei unangemessenem Aufwand, unbilliger Härte Verfahrensstand: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 06. Juni 2008 beschlossen, es bedarf nicht der Zustimmung des BR
8 IEKP: Energieeinsparverordnung 2009 Verschärfung der der energetischen Anforderungen um um Ø % Vereinheitlichung der der Berechnungsverfahren Ausweitung einzelner Nachrüstverpflichtungen Stufenweise Außerbetriebnahme von von Nachtstromspeicherheizungen Intensivierung privater privater Nachweispflichten (z. (z. B. B. Fachunternehmerbescheinigungen) zur zur Stärkung des des Vollzugs Anstreben einheitlicher Bußgeldvorschriften für für Neu- Neu-und und Altbauanforderungen
9 EnEV 2007 zur Erinnerung Keine Keine Verschärfung Verschärfungtrotz höherer höherer Energiepreise Energiepreise ( 1:1-Umsetzung ) Energieausweise für für Bestandsgebäude bei bei Neuvermietung Neuvermietung und und Verkauf, Verkauf, beizufügen beizufügen sind sind Empfehlungen Empfehlungenfür für die die kostengünstige kostengünstige Sanierung Sanierung Für Für Wohngebäude Wohngebäudeweiterhin DIN DIN V und und DIN DIN V Bei Bei Nichtwohngebäuden werden werden Beleuchtung Beleuchtung und und Klimatisierung Klimatisierung zusätzlich zusätzlich erfasst erfasst DIN DIN V für für Nichtwohngebäude Aushang Aushangbei bei bestimmten bestimmten öffentlichen öffentlichen Gebäuden Gebäuden Energetische Energetische Inspektion Inspektion von von Klimaanlagen Klimaanlagen > kw kw
10 2009 Die Energieeinsparverordnung EnEV EEWärmeG
11 A/V Verhältnis verliert an Bedeutung Quelle: Passivhausinstitut
12 Wesentliche fachliche Neuerungen Verschärfung des des Anforderungsniveaus um um durchschnittlich 30%; 30%; Einführung eines eines alternativen Berechnungsverfahrens für für Wohngebäude auf auf der der Grundlage der der DIN DIN V Vereinfachtes Verfahren wird wird durch durch anschauliches Referenzgebäude ersetzt: Wird Wird ein ein Gebäude wie wie das das Referenzgebäude ausgeführt, ist ist die die Einhaltung des des Anforderungsniveaus immer immer gewährleistet Das Das Referenz-Wohngebäude spiegelt das das EEWärmeG (Solarthermie) Verzicht auf auf A/V A/V-Abhängigkeit Bei Bei NWG NWG Ersatz Ersatz von von H T T durch durch Höchstwerte f. f. Wärmedurchgangskoeffizient opaker opaker Bauteile/Fenster, Türen Türen Energiebezugsfläche A N wird N wird beibehalten
13 Das Referenz-Wohngebäude Außenwand Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m² K) Gebäudehülle Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m² K) Dach, oberste Geschoss-decke, Wände zu Abseiten Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m² K) Fenster, Fenstertüren Wärmedurchgangskoeffizient U w = 1,3 W/(m² K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g g = 0,60 Außentüren Bauteile nach den Zeilen 1.1 bis 1.5 Wärmedurchgangskoeffizient Wärmebrückenzuschlag U = 1,8 W/(m² K) ΔU WB = 0,05 W/(m² K) Quelle: Passivhausinstitut
14 Max. spezifischer Transmissionswärmeverlust Wohngebäude Anlage 1 Tab. 2
15 Bauteilkosten bei guter Dämmung nicht wesentlich höher Quelle: Prof. Maas
16 EU-Vergleich Transmissionswärmeverlust (BMVBS Forschung) EnEV 2007 Quelle: IWU
17 Primärenergiebedarf im EU-Vergleich (BMVBS Forschung) EnEV 2007 Quelle: IWU
18 Referenz-Wohngebäude - Anlagentechnik 1.Schritt: Mit den Randbedingungen des Referenzgebäudes wird der Primärenergieanforderungswert errechnet. 2. Schritt: Mit den tatsächlich gewählten Komponenten des zu errichtenden Gebäudes wird nachgewiesen, dass der Anforderungswert nicht überschritten wird. Hinweis: Für beide Schritte ist dasselbe Berechnungsverfahren zu verwenden, entweder DIN / oder DIN V Heizungsanlage Anlage zur Warmwasserbereitung Kühlung Lüftung Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert) Auslegungstemperatur 55/45 C, zentrales Verteilsystem Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außenwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K zentrale Warmwasserbereitung kombiniertes System aus gemeinsamer Wärmeerzeugung mit Heizung und Solaranlage (Kombisystem mit Flachkollektor) entsprechend den Vorgaben nach DIN V : oder DIN V : Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger keine Kühlung Zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator
19 EnEV 2009 Tour de 2 Klarstellung der der Bezugsfläche: beheizte oder oder gekühlte 3 Referenz-Wohngebäude und und zu zu errichtendes Gebäude mit mit gleicher Berechnungsmethode berechnen. 5 Prüfung des des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme ab ab m² m² Nutzfläche 9 Änderungen bei bei Räumen von von Gebäuden.... Mindestanforderungen Anlage 3, 3, ggf. ggf % Qp. Qp. (4) (4) nicht anzuwenden auf auf Änderungen von von Außenbauteilen, wenn wenn die die Bauteilflächen weniger als als % der der gesamten jeweiligen Bauteilfläche betreffen.
20 Anlage 3 Tabelle 1 (Auszug) 9 Änderung von Außenbauteilen
21 EnEV 2009 Nachrüstungen / Aussteller (Nachrüstpflichten) Ausweitung der der Dämmpflicht auf auf begehbare oberste Geschossdecken Höhere Dämmqualität (U (U = 0,24) 0,24) Für Für Klimaanlagen Pflicht Pflicht zum zum Nachrüsten von von automatischen Einrichtungen zur zur Be- Be-und Entfeuchtung 10a 10a Ab Ab 6 WE WE (WG) (WG) bzw. bzw qm qm Nutzfläche (NWG) (NWG) dürfen dürfen elektrische Speicherheizsysteme, älter älter als als , nach nach dem dem nicht nicht mehr mehr betrieben werden. Nach Nach dem dem eingebaute..30 Jahre.. Pflicht Pflicht entfällt, sofern sofern unwirtschaftlich (einschl. Förderung), Standard WSchVO erfüllt erfüllt oder oder ör. ör. Pflichten entgegenstehen (Aussteller) (4) (4) Im Im Einzelfall können die die nach nach Landesrecht zuständigen Behörden als als gleichwertig anerkennen
22 EnEV a 26a (private Nachweise) (1) (1) Unternehmererklärung an an Bauherrn nach nach Abschluss der der Arbeiten (3) (3)... Eigentümererklärung (4) (4) Die Die nach nach Landesrecht zuständigen Behörden müssen wenigstens stichprobenweise die die Erfüllung der der Pflichten nach nach den den Absätzen 2 und und 3 überwachen. 26b 26b (Aufgaben der der Bezirksschornsteinfegermeister) (1) (1) Bezirksschornsteinfegermeister prüfen prüfen im im Rahmen der der Feuerstättenschau, ob ob Heizkessel außer außer Betrieb genommen wurden und und ob ob Rohrleitungen gedämmt sind sind (2) (2) Bezirksschornsteinfegermeister prüfen prüfenheizungsanlagen, ob ob (1)/(3)/(5) erfüllt erfüllt (4) (4) Unternehmererklärung gilt gilt als als Nachweis gegenüber Bezirksschornsteinfegermeister (5) (5) Empfehlungen des des Bezirksschornsteinfegermeisters zur zur Durchführung von von Nachrüstmaßnahmen bei bei kleinen Gebäuden...
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