Versicherung. Deutsche Private Krankenversicherer Viel Lärm um nichts? Spezial Report Deutschland

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1 Spezial Report Deutschland Deutsche Private Krankenversicherer Viel Lärm um nichts? Analysts Tim Ockenga Axel Großpietsch Christos Stavrianidis Inhalt Zusammenfassung...1 Hintergrundinformationen zur deutschen Krankenversicherung...2 Unterschiede zwischen PKV und der Lebensversicherung...3 Geschäftsanalyse...4 Finanzanalyse...7 Veränderungen des Geschäftsmodells der PKV durch die Gesundheitsreform...10 Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die PKV...12 Solvency II und die PKV...14 Fazit...14 Anhang...16 Zusammenfassung Kaum haben sich die privaten Krankenversicherer von dem Einbruch der Kapitalmärkte und dem damit einhergehenden Substanzverlust ihrer Bilanzen erholt, stehen sie mit der Umsetzung der Gesundheitsreform im Jahr 2007 vor neuen Herausforderungen. In diesem Bericht analysiert Fitch die Entwicklung des privaten Krankenversicherungsmarktes im Jahr 2005 mit Hilfe des quantitativen Finanzstärkemodells (Q-IFS Ratingmodell), welches auf den veröffentlichten Jahresabschlüssen der Jahre 2001 bis 2005 basiert 1. Die Finanzanalyse wird ergänzt durch qualitative Einschätzungen der Analysten, welche auf langjähriger Branchenerfahrung und Erkenntnissen aus den interaktiven Ratingbeziehungen beruhen. Darüber hinaus kommentiert der Bericht aktuelle Entwicklungn in der Branche. Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Gesundheitsreform und ihre Konsequenzen für die private Krankenversicherung in Deutschland. Zentrale Aussagen Während die private Krankenvollversicherung seit dem Jahr 2002 rückläufige Wachstumsraten beim Nettoneuzugang aufweist, verzeichnen Zusatzversicherungen wachsende Neugeschäftszahlen. Dennoch ist Fitch der Ansicht, dass Zusatzversicherungen aufgrund der geringeren Prämienvolumina einen Rückgang von Krankheitsvollversicherungen bei den meisten Versicherern nicht ausgleichen können. Darüber hinaus stellt dieses kleinvolumige Geschäft erhebliche Anforderungen an die IT-Infrastruktur und Prozesse eines Versicherers, um profitabel bearbeitet werden zu können. Die Kapitalausstattung der privaten Krankenversicherer hat sich im Jahr 2005 weiter verbessert. Dies ist hauptsächlich auf eine Erhöhung der stillen Reserven im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld zurückzuführen. Allerdings ist auch das Eigenkapital der Versicherer durch Gewinnthesaurierung deutlich angestiegen. Daher schätzt Fitch die Kapitalausstattung der deutschen PKV Unternehmen derzeit als gut ein. Auffällig ist, dass ausschließlich kleinere Gesellschaften mit überwiegend kurzen operativen Historien ein Rating im 'AAA' Bereich für ihre Kapitalisierung erzielen. Die privaten Krankenversicherer konnten 2005 ihren Rohertrag nach Steuern deutlich steigern. Hiervon kam mit 92% der Großteil den Versicherungsnehmern zugute. Aufgrund dieser Ertragssteigerung wurde die Zuführung sowohl zur erfolgsunabhängigen als auch zur erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung deutlich erhöht. Die 1 Für weitere Informationen zur Methodik quantitativer Finanzstärkeratings siehe Methodik Quantitativer Finanzstärkeratings: Europäische Versicherer unter 3 April

2 Nettoverzinsung der Branche lag mit 5,1% deutlich über dem gesetzlichen Höchstrechnungszins von 3,5%, jedoch steht diesen positiven Faktoren eine seit dem Jahr 2001 kontinuierlich fallende laufende Verzinsung gegenüber. Nur wenn diese Entwicklung noch mehrere Jahre anhalten würde, könnte in Zukunft eine Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes für einige Versicherer notwendig werden. Insgesamt fällt die Profitabilität der deutschen Krankenversicherer jedoch höher aus als die Profitabilität der deutschen Lebensversicherer. Dies manifestiert sich in einer höheren normalisierten Eigenkapitalrendite zu Kapitalkosten von 105% gegenüber 77% bei Lebensversicherern und einem höherem ROA von 0,37% gegenüber 0,19% bei Lebensversicherern. Die Gesundheitsreform wird die Geschäftsbedingungen der PKV verändern. Nach Ansicht von Fitch werden hierfür wesentlich Basistarif und Portabilität der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs verantwortlich sein. Weitere bittere Pillen für die Branche sind der Kontrahierungszwang für der PKV zuzurechnende Nicht-Versicherte und die Einführung einer zusätzlichen dreijährigen Wartezeit bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze. Durch den Kontrahierungszwang für der PKV zuzurechnende Nicht-Versicherte werden sich die Prämien der Bestandsversicherten erhöhen, da ein Teil dieser Gruppe nicht in der Lage sein wird, ihre vollen Prämien aufzubringen. Fitch erwartet, dass das Neugeschäft der PKV aufgrund der neuen dreijährigen Wartezeit vorerst weiter rückläufig sein wird. Die Auswirkungen des Basistarifs und der teilweisen Portabilität der Alterungsrückstellung, die erst zum 01. Januar 2009 in Kraft treten, sind schwer vorherzusagen. Fitch geht davon aus, dass der Basistarif zur Generierung von Neugeschäft verwendet und hierdurch relativ schnell an Bedeutung gewinnen werden wird. Ob der Basistarif zukünftig der Mittelpunkt einer neuen PKV-Welt werden kann, hängt von der Ausgestaltung weiterer Reformen ab. Hintergrundinformationen zur deutschen Krankenversicherung Im Deutschland existieren zur Sicherung im Krankheitsfall zwei grundsätzlich verschiedene Systeme. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in ihren unterschiedlichen Formen wie den Ersatzkassen, den Ortskrankenkassen, den Innungskrankenkassen und den Betriebskrankenkassen gibt es etwa 50 private Krankenversicherungen (PKV), die in einem separatem System Krankenversicherungsschutz anbieten. Ziel der GKV ist es, alle Bevölkerungsschichten mit einem angemessenen Krankenversicherungsschutz zu zumutbaren Beiträgen zu versorgen. Die GKV ist eine Solidargemeinschaft der Versicherten, bei der die prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen erhobenen Beiträge im Umlageverfahren zur Finanzierung der Leistungen dienen. Bei Angestellten und Arbeitern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte, abgesehen von einem Sonderbeitrag der Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer deren Bruttojahreseinkommen im Jahr 2007 unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von liegt, besteht in Deutschland Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einem höheren Einkommen kann zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung gewählt werden. Den ca. 250 Krankenkassen der GKV in Deutschland gehört mit über 70 Mio. Versicherten der Großteil der Bevölkerung an. Alle Versicherten bekommen gleiche oder sehr ähnliche Leistungen. Es besteht Kontrahierungszwang für die GKV, d.h. die Krankenkassen besitzen keine Möglichkeit, ihre Mitglieder zu selektieren. Daher regelt ein Risikostrukturausgleich (RSA) Ausgleichszahlungen für die unterschiedliche Versichertenstruktur der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen, um die Wettbewerbsbedingungen untereinander anzugleichen. Darüber hinaus werden Familienmitglieder eines GKV-Versicherten beitragsfrei mitversichert. Weitere abgegrenzte Leistungen wie z.b. bei Mutterschaft oder Rehabilitationsmaßnahmen sind ebenfalls beitragsfrei. Die Versicherten der GKV leisten Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhausbehandlungen und bei Heil- und Hilfsmitteln. Für die Aufsicht der GKV ist das Bundesversicherungsamt zuständig, das dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht. Selbständige und Beamte können sich generell in der PKV krankenversichern. Angestellte müssen dafür mit ihrem jährlichem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von EUR liegen. Zum Jahresende 2005 verfügten 8,4 Mio. Personen über eine Krankheitsvollversicherung in der PKV. 17,1 Mio. Personen hatten eine Zusatzversicherung bei einem Unternehmen der PKV abgeschlossen. Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und steht allen Versicherungsnehmern offen. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt rein privat. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen keine eigenen Zusatzversicherungen entwickeln, sondern müssen auf die 2

3 Angebote von privaten Krankenvesicherungsunternehmen zurückgreifen. Die Prämienhöhe der PKV ist abhängig vom gewählten Leitstungsumfang, dem Gesundheitszustand bei Eintritt des Versicherten, dem Alter, dem Geschlecht und Selbstbeteiligungen. Durch diese Merkmale und durch Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit können private Anbieter wesentlich günstiger sein, als die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Aufsicht der PKV ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Unterschiede zwischen PKV und der Lebensversicherung Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt in 12 Abs. 1 vor, dass Krankenversicherer, die geeignet sind, die gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise zu ersetzen, diese nach Art der Lebensversicherung betreiben müssen. Dennoch existieren Unterschiede zwischen dem Geschäftsmodell der PKV und Lebensversicherungen. Im Folgenden werden exemplarisch zwei wesentliche Unterschiede beleuchtet. Beitragsanpassungen Im Gegensatz zum Solidarprinzip der GKV werden die Prämien der PKV gemäß dem Äquivalenzprinzip in Bezug auf die gesamte Laufzeit eines Versicherungsvertrages berechnet. Dabei werden die Nettoprämien grundsätzlich so ermittelt, dass sie über die gesamte Vertragsdauer konstant bleiben und die zu erwartenden Versicherungsleistungen abdecken. Altersbedingte Anstiege der Versicherungsleistungen werden durch zunächst überzahlte Prämienbestandteile aufgefangen, die bis zu ihrer Auszahlung in der Alterungsrückstellung angespart und mit dem Rechnungszins verzinst werden. Bei Berechnung der Nettoprämien werden konstante Annahmen über die Sterbewahrscheinlichkeiten, die Stornowahrscheinlichkeiten und die Krankheitskosten getroffen. Verändern sich die unterstellten Rechnungsgrundlagen, so dass die Nettoprämien nicht mehr ausreichen, um die zukünftigen Versicherungsleistungen zu finanzieren, müssen die Nettoprämien angepasst werden. Gründe hierfür sind höhere Lebenserwartungen, die in neuen Sterbetafeln berücksichtigt werden, sinkende Stornoquoten und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die durch den medizinischen Fortschritt verursacht werden. Gemäß 12b VAG haben die Krankenversicherer mindestens einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen der einzelnen Tarife zu vergleichen. Ergibt sich hierbei eine Abweichung von mehr als 10%, werden die betroffenen Tarife und ihre Rechnungsgrundlagen genauer überprüft. Eine Prämienänderung darf erst vorgenommen werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Neben den Beiträgen können auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte und vereinbarte Beitragszuschläge verändert werden. Hiervon abweichend kann ein Versicherer gemäß 8b Musterbedingungen/ Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) einen niedrigeren Prozentsatz als 10% festgelegen, ab dem eine Beitragsanpassung unter Zustimmung eines Treuhänders vorgenommen werden kann. Gestiegene Kosten führen im Rahmen von Nachkalkulationen zu überproportionalen Prämienerhöhungen. Diese überproportionale Steigerung ist notwendig, da die bisher angesparten Mittel der Alterungsrückstellung nach Anstieg der Kosten nicht mehr ausreichend kalkuliert sind und somit bei der Prämienerhöhung zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Je länger die Vorversicherungszeit und je höher damit die angesparte Alterungsrückstellung ist, desto stärker fällt dieser Effekt aus. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, wurde zum 01. Januar 2000 ein 10%-iger Beitragszuschlag eingeführt. Dieser wird ab Vollendung des 21. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs entrichtet und analog zur Alterungsrückstellung verzinslich angespart. Ab dem 65. Lebensjahr werden die Mittel des 10%-igen Beitragszuschlags zusätzlich zum angesparten Überzins der Alterungsrückstellung dazu verwendet, bei Nachkalkulationen die Prämien konstant zu halten. Sind diese Mittel vor Vollendung des 80. Lebensjahrs aufgebraucht, erfolgen bei Nachkalkulationen wie zuvor Kostensteigerungen der Tarife. Sind nach Vollendung des 80. Lebenjahres noch Restmittel vorhanden, werden diese ab diesem Zeitpunkt prämienreduzierend berücksichtigt. Im Schnitt finden alle 1,76 Jahre Prämienanpassungen über den gesamten Bestand eines Versicherers statt. Es existiert eine Differenzierung zwischen den Unternehmen in Bezug auf Höhe und Frequenz der Beitragsanpassungen, da Beitragsanpassungen durch Sicherheitsmargen in Kalkulationsgrundlagen und Zeichnungsrichtlinien beeinflusst werden. Eine weitere Möglichkeit, Beitragsanpassungen zu begrenzen, besteht in einer strengeren Schadenregulierung, die die meisten Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt einführen. Anpassung des Rechnungszinses Seit mehreren Jahrzehnten beträgt der Höchstrechnungszins in der PKV unverändert 3,5%. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zur Lebensversicherung, deren garantierte Mindestverzinsung sich am risikolosen Zinssatz orientiert und analog zu dessen Entwicklung angepasst wird, 3

4 so zuletzt am 1. Januar 2007 mit einer Reduktion auf 2,25%. Im Rahmen von Beitragsanpassungen kann als Teil der Rechnungsgrundlagen eines Tarifs auch der Rechnungszins bestehender Verträge angepasst werden. Anders als in der Lebensversicherung existieren in der PKV somit keine unveränderlichen Zinsgarantien. Die angemessene Höhe des verwendeten Rechnungszinses ist pro Tarif zu überprüfen. Bisher reichte als Begründung für den verwendeten Rechnungszins aus, wenn die Nettoverzinsung der letzten Jahre deutlich über diesem Rechnungszins lag. Wegen der angespannten Kapitalmarktsituation der letzten Jahre wurde ein Verfahren entwickelt, mit dem ein unternehmensindividueller Höchstrechnungszins festgelegt wird. Dieses Aktuarielle Unternehmenszinsverfahren (AUZ-Verfahren) besteht aus zwei Phasen, die jährlich durchgeführt werden. In der ersten Phase prognostizieren alle Krankenversicherer, die Geschäft nach Art der Lebensversicherung betreiben, nach einem pauschalen Verfahren den Kapitalanlageertrag für das laufende Geschäftsjahr und für das Folgejahr. Diese Prognose stellt eine Renditeuntergrenze dar, den sogenannten Aktuariellen Unternehmenszins (AUZ). Der AUZ wird mit einem Sicherheitsniveau von 95% erreicht. Zur Prognose wird der Kapitalanlagebestand am Ende des Vorjahres und zum 31. März des Geschäftsjahres verwendet. Führt die Prognose nicht zu einem Wert, der mindestens 5% über dem bisherigen Rechnungszins liegt, folgt für das betroffene Unternehmen die zweite Phase. In der zweiten Phase werden die unternehmensspezifischen Verhältnisse stärker berücksichtigt und somit die Prognose präzisiert. Liegt die Prognose unter dem verwendeten Rechnungszins, hat das Unternehmen den Rechnungszins auf Höhe der Prognose abzusenken. Das AUZ-Verfahren wurde im Jahr 2005 erstmalig angewendet. Bei sechs Unternehmen, von 54 Krankenversicherern, die die BaFin im Jahr 2005 beaufsichtigte, wurde eine genauere Prüfung in einer vorläufigen zweiten Phase durchgeführt. Als Konsequenz musste jedoch keines der Unternehmen seinen Rechnungszins absenken. Hingegen haben in den Jahren 2003 und 2004 bereits zwei Unternehmen freiwillig ihren Rechnungszins abgesenkt. Die Absenkung des Rechnungszinses kann insbesondere für Verträge mit hohen Alterungsrückstellungen zu deutlichen Prämienerhöhungen führen. Geschäftsanalyse Neugeschäftsentwicklung Gemäß ersten Meldungen stiegen die Beiträge der privaten Krankenversicherer im Jahr 2006 um 4% auf EUR Mio. an. Im Jahr 2005 beliefen sich Graph 1: Entwicklung des Versichertenbestandes 8,600 8,400 8,200 8,000 7,800 7,600 Bestand Vollversicherung (Bestand Vollversicherung (in tausend) die Beitragseinnahmen auf EUR Mio. Die Beiträge der Krankheitsvollversicherung stiegen im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um 4% auf EUR Mio. an. Seit dem Jahr 2002 ist der Nettoneuzugang zur Krankheitsvollversicherung jedoch rückläufig. Erhöhte sich die Anzahl des vollversicherten Bestandes im Jahr 2002 noch um Personen, waren es im Jahr 2005 lediglich Personen, wovon Personen auf den Debeka Krankenversicherungsverein a.g. entfielen. Im Jahr 2006 fiel der Nettoneuzugang weiter auf Personen. Der Bestand der Kostenvollversicherung erhöhte sich von 7,9 Mio. Personen im Jahr 2002 auf 8,5 Mio. im Jahr Die Veränderung des vollversicherten Bestandes ergibt sich aus zwei Effekten. Die Krankheitsvollversicherung hat einen positiven Saldo bei der Wanderungsbewegung zwischen der GKV und der PKV. Allerdings verzeichnet die PKV innerhalb ihres Bestandes eine höhere Sterbe- als Geburtenrate. Im Jahr 2005 wuchs der Bestand durch die Wanderungsbewegung um Personen, reduzierte sich allerdings durch die höhere Sterberate um Personen. Tabelle 1: Übersicht der Geschäftsentwicklung Gesamtes Geschäft Gesamte Beitragseinnahmen (in Mio.) in (%) 27,347 26, Beiträge Vollversicherung 19,665 18, Beiträge Zusatzversicherung 5,253 5, Krankheitsvollversicherte (in Tsd.) 8,373 8, Zusatzversicherte 17,088 15, Neugeschäft Nettoneuzugang Vollversicherung (in Tsd.) Bruttoneuzugang Vollversicherung (in Tsd.) Quelle: PKV Verband Quelle: PKV Verband Nettoneuzugang (Nettoneuzugang (in tausend)

5 Graph 2: Verteilung der Beitragseinnahmen 2005 Pflegeversicherung 7% Zusatzversicherungen (GKV+PKV) 7% Zusatzversicherungen (GKV) 12% Quelle: PKV Verband Besondere Versicherungsformen 2% Krankheitsvollversicherung 72% Damit der Bestand der Kostenvollversicherung nicht schrumpft, ist er auf eine positive Wanderungsbewegung der 8,8 Mio. freiwillig in der GKV versicherten Personen angewiesen. Zum wurde für Angestellte die monatliche Versicherungspflichtgrenze um 450 auf angehoben. Dies hatte zur Folge, dass im Jahr 2004 der Nettoneuzugang um Personen rückläufig war und im Jahr 2005 um weitere Personen fiel. Im Jahr 2006 setzte sich dieser Trend mit einem Rückgang des Nettoneuzugangs von Personen weiter fort. Die Entwicklung des Neugeschäfts im Jahr 2006 war geprägt von Diskussionen über die bevorstehende Gesundheitsreform. Wuchs der Nettoneuzugang im ersten Halbjahr noch um Personen, fiel er im zweiten Halbjahr bedingt durch die Unsicherheiten der bevorstehenden Gesundheits-reform um Personen. Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen stellen Leistungen dar, die die Leistungen der privaten Krankheitsvollversicherung oder der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen. Manche Zusatzversicherungen sind lediglich für gesetzlich Versicherte attraktiv, da sie i.d.r. im Leistungsumfang der privaten Krankheitsvollversicherung enthalten sind. Hierzu zählen Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahntarife und ambulante Tarife. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte interessant sind, wie Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Pflegezusatzversicherungen. Die Anzahl der Zusatzversicherten verzeichnete in den letzten Jahren ein deutliches Wachstum. Zum Jahresende 2005 hatten ca. 17,1 Mio. Personen eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 7,5%. Im Jahr 2005 entfielen EUR Mio. der unabgegrenzten Beitragseinnahmen auf Zusatzversicherungen. Dies entspricht 19,2% der gesamten Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherer. Nach Ansicht von Fitch kann die PKV derzeit das Geschäft der Krankheitsvollversicherung nicht durch Zusatzversicherungen voll ausgleichen. Im Schnitt erzielt eine Krankheitsvollversicherung jährliche Beiträge von ca. EUR im Vergleich zu ca. EUR 307 für eine Zusatzversicherung. Das geringe Beitragsvolumen und die große Vertragsanzahl der Zusatzversicherungen erfordern eine weitgehend maschinelle Bearbeitung und Betreuung hoher Kundenzahlen durch wenige Mitarbeiter. Dieser Ansatz einer Versicherungsfabrik unterscheidet sich wesentlich von den Prozessschritten im Bereich der Krankheitsvollversicherung. Der Bereich der Zusatzversicherung bietet noch erhebliches Wachstumspotential. Über 60 Mio. Personen in Deutschland haben noch keine Zusatzversicherung der PKV abgeschlossen, jedoch nimmt die Abschlussbereitschaft bei Beiträgen von mehr als 20 monatlich deutlich ab. Dieser Umstand stellt erhebliche Anforderungen an die IT-Infrastruktur und Prozesse eines Versicherers, um kleinvolumiges Geschäft bearbeiten zu können. Fitch ist der Ansicht, dass unter den Zusatzversicherungen vor allem die Pflegezusatzversicherung ein günstiges Marktumfeld vorfinden wird. Zum Jahresende 2006 bestanden lediglich Pflegezusatzversicherungen, bei einem Wachstum von 17,4% gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden nicht mehr zur Deckung ihrer Ausgaben ausreichen, wodurch das Problem einer finanziellen Lücke bei der Finanzierung der Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung stärker in den öffentlichen Fokus rücken und das Neugeschäft treiben wird. Kooperationen zwischen GKV und PKV Ein wesentlicher Vertriebskanal für Zusatzversicherungen privater Krankenversicherer sind Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen. Zum Jahresende 2005 hatten 1,1 Mio. GKV-Versicherte über ein Kooperationsabkommen Zusatzversicherungen bei einer PKV abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2006 belief sich der Neuzugang auf Von den 17,1 Mio. Personen, die zum Jahresende 2005 mindestens eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, sind 11,7 Mio. Personen einer gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen. Diese 11,7 Mio. Personen bestritten zum Jahresende % der gesamten Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherer. Der Vertriebskanal über gesetzliche Krankenkassen wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom geschaffen, 5

6 da hierdurch gesetzliche Krankenversicherungen die Möglichkeit erhielten, private Zusatzversicherungsverträge als Satzungsleistung zu vermitteln. Im Zeitraum vom Herbst 2003 bis zum Sommer 2004 wurden die wesentlichen Kooperationen zwischen privaten Krankenversicherungen und Krankenkassen geschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Kooperationen wählte die Central Krankenversicherung AG (Fitch, IFS 'AA') zusammen mit der Techniker Krankenkasse einen erfolgreichen Sonderweg. Für die Abwicklung des Geschäfts der Kooperation wurde eine separate Versicherungsgesellschaft, die Envivas Krankenversicherung AG, gegründet. Beendigungen der eingegangen Kooperationen erscheinen gegenwärtig als unwahrscheinlich. Der Fokus der PKV liegt somit auf dem weiteren Ausbau der bestehenden Kooperationsbeziehungen. Derzeit wissen ca. 50% der in der GKV Versicherten, dass ihre Krankenkassen Zusatzversicherungen privater Anbieter vermitteln. Im Rahmen solcher Kooperationen treten die privaten Versicherungen häufig als white label Anbieter auf, die ihre Produkte unter dem Marktauftritt des Kooperationspartners anbieten. Zusatzversicherungen werden allerdings gemäß den Regeln der privaten Krankenversicherung angeboten, wodurch es zu Leistungsausschlüssen kommt. Im Gegensatz zu privaten Versicherern werden Kooperationen von gesetzlichen Krankenkassen nicht aus Gründen der Gewinnerzielung eingegangen; und auch die Vertriebsnetze der Krankenkassen erhalten keine Abschlussprovisionen für vermitteltes Zusatzgeschäft. Krankenkassen verwenden Zusatzversicherungen als Mittel zur Kundenbindung. Hierdurch können Sie ihren Kunden alle Angebote aus einer Hand, oft zu rabattierten Konditionen, anbieten. Zusatzversicherungen helfen auch, freiwillig Versicherte von einem Wechsel in eine private Krankenversicherung abzuhalten. Tabelle 2: Wesentliche Kooperationen zwischen PKV und GKV PKV GKV Alte Oldenburger AOK Niedersachsen Barmenia BKK Bundesverband DKV AOKen a Envivas Techniker Krankenkasse Hanse Merkur DAK b HUK Coburg Barmer Ersatzkasse Münchener Verein IKK Bayern Nürnberger BKK Salus, BKK 24 Signal Iduna IKK Bundesverband Union AOK Baden- Württemberg a In einigen Bundesländern abweichende Kooperationspartner b Zusätzlich noch kleinere Kooperationspartner Quelle: Betroffene Unternehmen Mit der Umsetzung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes erhalten die Krankenkassen voraussichtlich ab dem zusätzliche Möglichkeiten, Tarife mit Selbstbehalten, Beitragsrückerstattungen oder variabler Kostenerstattung anzubieten. Diese Tarife bieten die Chance, bestehende Kooperationen durch einen Erfahrungstransfer der privaten Versicherer weiter zu vertiefen. Denkbar wären Dienstleistungsverträge zwischen privaten Krankenversicherern und ihren Kooperationspartnern im EDV - Bereich. Einzelne private Versicherer bündeln für Firmenkunden Pakete, die neben der gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Zusatzversicherungen zusätzliche Bausteine der betrieblichen Gesundheitsförderung enthalten. Jedoch haben auch Betriebskrankenkassen das Potenzial solcher Pakete erkannt und werden ihrerseits auf den Markt drängen und private Zusatzversicherungen als einen Baustein ihrer eigenen Pakete anbieten. Gesetzliche Rahmenbedingungen erlauben derzeit keine Vermittlung privater Versicherungsleistungen durch Krankenkassen, die über Zusatzversicherungen der PKV hinaus reichen. Distribution der privaten Krankenversicherung Der Großteil der privaten Krankenversicherer betreibt eine Multikanal-Distributionsstrategie. Einige Anbieter fokussieren sich allerdings beim Vertrieb der Krankheitsvollversicherung ausschließlich auf den Makler- oder Ausschließlichkeitskanal. Hierzu gehört u.a. der Debeka Krankenversicherungsverein a.g., der trotz einer Konzentration auf den angestellten Außendienst mit neuen Verträgen die meisten Kostenvollversicherungen im Jahr 2005 abschließen konnte. Obwohl sich die Produkteigenschaften der Krankenversicherung stark von Sparprodukten der Altersvorsorge unterscheiden, betreiben viele Krankenversicherer Kooperationen mit Banken. Diese bieten je nach Umfang der Kooperation lediglich Zusatztarife oder auch Kostenvollversicherungen an. Der Direktvertrieb hat sich im Bereich der Kostenvollversicherung als unpraktikabel erwiesen. Die Ursachen dafür liegen in der Komplexität und der Beratungsintensität dieser Produkte. Allerdings eignet sich die Direktversicherung dazu, die hohen Stückzahlen und geringen Beitragsvolumina der Zusatzversicherung kostengünstig abzuwickeln. Ein Alleinstellungsmerkmal der PKV sind Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen. 6

7 Finanzanalyse Zur Analyse der Finanzstärke deutscher privater Krankenversicherer hat Fitch sowohl die Ergebnisse ihres quantitativen Analysemodells (Q-IFS Modell) als auch die Marktkenntnisse ihrer interaktiven Ratingbeziehungen verwendet. Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wurden die Jahresabschlüsse von 39 Krankenversicherern, die die notwendigen Daten der Jahre 2001 bis 2005 auswiesen, zu einer Sektorbilanz und Sektorgewinn- & Verlustrechnung zusammengefasst. Werden die Beitragseinnahmen als Referenzgröße herangezogen, decken die gewählten Unternehmen 96% des deutschen privaten Krankenversicherungsmarktes zum Jahresende 2005 ab. Das Q-IFS Modell errechnet auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen jeweils ein Rating für die untergeordneten Module Kapitalausstattung, Profitabilität, Liquidität und Operatives Profil. Die Ratings der einzelnen Module werden anhand einer vorgegebenen Gewichtung zu einem Gesamtrating zusammengefasst. Sowohl das Gesamtrating als auch die Ratings der einzelnen Module berücksichtigen mittels gewichteter Mittel die Ergebnisse der letzten fünf Jahre. Darüber hinaus werden Mindestergebnisse für bestimmte Ratingkategorien berücksichtigt. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Gewichtungen der einzelnen Module. Tabelle 3: Gewichtung der Module Krankenversicherung (%) Kapitalausstattung 25 Profitabilität 25 Liquidität 20 Operatives Profil 30 Quelle: Fitch Der Ansatz des Q-IFS Modells basiert auf öffentlich verfügbaren Daten, die gegebenenfalls unvollständig sein können und Beteiligungsverhältnisse einzelner Versicherer zu anderen Unternehmen nicht berücksichtigen. Kapitalausstattung In einer vorangegangenen Sektorstudie über deutsche private Krankenversicherer aus dem Jahr 2003 erfolgte die Bewertung der Kapitalausstattung mittels der Kennzahl Kapitaladäquanz. Diese Kennzahl wurde gebildet, indem auf die Kapitalanlagen der Versicherer ein Stress-Test durchgeführt wurde. Das Modul Kapitalausstattung des Q-IFS Modells verwendet hingegen als Kernstück der Analyse Fitch s European Risk-Based Capital (RBC)-Modell, welches intern seit einigen Jahren für Vergleichstests und Trendanalysen verwendet wird. Das RBC-Modell quantifiziert das ökonomisch für die Risikoübernahme zur Verfügung stehende Kapital, indem es zahlreiche Anpassungen bei den veröffentlichten Daten vornimmt. Die wichtigsten Anpassungen bei der Bestimmung des verfügbaren Kapitals der Krankenversicherer umfassen die Marktbewertung der Kapitalanlagen, den Abzug des Firmenwertes und die Wiederhinzurechnung des geschätzten Gegenwartwertes künftiger Cash-Flows aus bestehenden Policen (Value-In-Force). Das benötigte Kapital wird durch Aggregation von Faktoren wie Risiken der Kapitalanlagen, Prämienrisiken und Reservierungsrisiken bestimmt. Das Verhältnis des verfügbaren Kapitals zum benötigten Kapital wird gegen die Ratingskala kalibriert, wodurch unter Berücksichtigung vorhandener Trends ein Rating für dieses Modul generiert wird. Folgende Einschränkungen sind bei der Analyse der Kapitalausstattung zu beachten: Im Rahmen der Marktbewertung der Kapitalanlagen werden Buchwerte um die entsprechenden stillen Reserven angepasst. Allerdings werden die stillen Reserven in den Geschäftsberichten sehr unterschiedlich publiziert. In der Regel werden sie nicht vollständig ausgewiesen, so dass sie auch bei der folgenden Analyse nicht vollständig berücksichtigt werden können. Da die Aktienquote der Bilanzposition Aktien, Investmentanteile und andere festverzinsliche Wertpapiere nicht angegeben wird, hat Fitch eine vorsichtige Aktienquote von 30% für diese Bilanzposition angesetzt. Die Kapitalausstattung der privaten Krankenversicherer hat sich im Jahr 2005 weiter verbessert. Dies ist neben einer Erhöhung des Eigenkapitalbestandes insbesondere auf eine Erhöhung der stillen Reserven in den Kapitalanlagen zurückzuführen. Zum Jahresende 2005 betrug der Zinssatz für Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren lediglich 3,34%. Das ist eine Reduktion gegenüber dem Jahresende 2004 um 45 Basispunkte. Der DAX erholte sich im Verlauf des Jahres 2005 deutlich und erreichte zum Jahresende einen Stand von 5408 Punkten, was einem Anstieg um 27% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Analog zu dieser Entwicklung stiegen die ausgewiesenen stillen Reserven der Kapitalanlagen der 39 untersuchten Krankenversicherer auf EUR 4.043,1 Mio. gegenüber EUR 3.366,6 Mio. im Vorjahr an. Unter den getroffenen Annahmen ist die Aktienquote der untersuchten Unternehmen von 7,3% im Jahr 2001 auf 6,2% im Jahr 2005 abgesenkt worden. Die Aktienquote der untersuchten Unternehmen bewegte sich gemäß eigenen Berechnungen in einer 7

8 Bandbreite von 0% - 13,9%. Diese geringe Aktienquote verwehrte einigen Unternehmen die Teilnahme an der positiven Entwicklung der Aktienmärkte, da sie oftmals nicht über die notwendige Kapitalausstattung verfügen. Für das Jahr 2006 erwartet Fitch einen leichten Anstieg der Aktienquote, so dass die Versicherer im stärkeren Graph 3: Entwicklung des DAX und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (%) Zinssätze Aug 97 Aug 99 Aug 01 Aug 03 Aug 05 Quelle: Deutsche Bundesbank Dax Stände (Dax) 9,000 8,000 7,000 6,000 5,000 4,000 3,000 2,000 1,000 Ausmaß an dem weiteren Anstieg des DAX um 22% im Jahr 2006 profitieren konnten. Während des Jahres 2005 stieg das Eigenkapital der untersuchten Krankenversicherer um EUR 237,3 Mio. auf EUR 3.660,9 Mio. an. Bedingt durch den Anstieg der Jahresüberschüsse fiel der Betrag des eingehaltenen Gewinns höher aus als in den letzten Jahren. Fitch beurteilt die Kapitalausstattung der deutschen Krankenversicherer als gut, was einem Rating im 'BBB' Bereich entspricht. Unter Berücksichtigung der kompletten stillen Reserven würde das Rating dieses Moduls voraussichtlich besser ausfallen. Die Verzinsung von Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren lag zum Jahresende 2006 mit 3,99% 65 Basispunkte über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg stiller Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2005 wurde hierdurch wieder aufgezehrt. Profitabilität Das Modul Profitabilität des Q-IFS Modells untersucht die Einkünfte und Margen unter Einbeziehung der Volatilität eines Versicherers. Hierbei werden die letzten fünf Jahre berücksichtigt. Die Gewichtung fällt umso geringer aus, je weiter ein Jahr zurückliegt. Die ausgewählten Krankenversicherer wiesen zum Jahresende 2005 einen Jahresüberschuss von EUR 323 Mio. aus. Dies entspricht einem Anstieg 0 gegenüber dem Vorjahr um 8,8%. Die von Fitch berechnete Kennzahl normalisierte Eigenkapitalrentabilität (Normalised Return on Equity, RoE) zu Kapitalkosten (Cost of Equity, CoE) verbesserte sich 2005 um 6%-Punkte auf 105%. Liegt diese Kennzahl über 100%, werden die risikoadjustierten Kapitalkosten erwirtschaftet. Im Vergleich hierzu wies die Branche der deutschen Lebensversicherung eine deutlich schwächere normalisierte Eigenkapitalrendite von 77% aus. Die Kennzahl Gesamtkapitalrendite (Return on Assets, RoA) betrug 0,37% zum Jahresende 2005 und fiel ebenfalls deutlich stärker aus, als die Gesamtkapitalrendite der deutschen Lebensversicherer mit 0,19%. Das Rohergebnis nach Steuern der deutschen Krankenversicherer belief sich im Jahr 2005 auf EUR 4.430,5 Mio. gegenüber EUR 4.000,3 Mio. im Jahr Von den EUR 4.430,5 Mio. kamen 92% den Versicherungsnehmern zur Limitierung bzw. Reduzierung ihrer Beiträge zugute, während die verbleibenden 8% den Jahresüberschuss der Unternehmen darstellten, der zur Stärkung der Eigenkapitalbasis oder zur Zahlung einer Dividende verwendet wird. Diese Aufteilung ist seit zehn Jahren in etwa konstant. Das Rohergebnis eines Krankenversicherers speist sich aus zwei Quellen. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Kapitalanlageergebnis, das nach Verzinsung der Alterungsrückstellung mit dem unternehmensindividuellen Rechnungszins verbleibt. Die zweite Quelle ist das versicherungsgeschäftliche Ergebnis, das sich aus den eingenommenen Beiträgen nach Abzug der Versicherungsleistungen, der Zuführung zur Deckungsrückstellung, der Verwaltungskosten und der Abschlusskosten ergibt. Nach 12a Abs. 1 VAG sind Versicherer verpflichtet, 90% der Zinserträge, die auf die Alterungsrückstellung entfallen und den Rechnungszins übersteigen, ihren Versicherungsnehmern für Maßnahmen zur Beitragsentlastung im Alter zuzuteilen. Dies erfolgt über Direktgutschriften gemäß 12a Abs. 2 VAG oder über die erfolgsunabhängige RfB gemäß 12a Abs. 3 VAG. Im Jahr 2005 belief sich dieser Teil des Rohüberschusses auf EUR 1.074,7 Mio. (2004: EUR 786,1 Mio.). Auf die erfolgsabhängige RfB, die poolrelevante RfB der privaten Pflegeversicherung und auf Zuweisungen gemäß 12a Abs. 1 VAG müssen mindestens 80% des Rohergebnisses nach Steuern entfallen. Im Jahr 2005 belief sich die erfolgsabhängige RfB auf EUR 2.669,2 Mio. (2004: EUR 2.589,9 Mio.). Die Beträge der erfolgsabhängigen RfB kommen im Rahmen von Beitragsrückerstattungen überwiegend jüngeren Versicherten 8

9 Graph 4: Verwendung des Rohergebnisses nach Steuern 100% 80% 60% 40% 20% Jahresüberschuss der VUs Direktgutschrift gem. 12a Abs. 2 VAG Zuführung zur poolrelevanten RfB der privaten Pflegeversicherung Zuführung zur erfolgsabhänigen RfB Zuführung zur erfolgsunabhängigen RfB gem. 12a Abs. 3 VAG 0% Quelle: PKV Verband zugute und werden of marketing wirksam zur Generierung von Neugeschäft eingesetzt. Auffällig ist, dass der Anteil des Rohergebnisses, der den Versicherungsnehmern zugeteilt wird (Überschussverwendungsquote), bei Aktiengesellschaften im Schnitt niedriger ausfiel als bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VvaG). Die Verwaltungskostenquote ist seit einigen Jahren rückläufig und belief sich zum Jahresende 2005 auf 2,9% der verdienten Bruttobeiträge. Die Abschlusskostenquote ist seit dem Jahr 2003 rückläufig und belief sich zum Jahresende 2005 auf 8,6% der verdienten Bruttobeiträge. Die Schadenquote betrug zu diesem Zeitpunkt 78,4%. Dies führt zu einer versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote von 10,1% für das Jahr Dieser Anteil der verdienten Bruttoprämien verbleibt den Krankenversicherern nach Abzug der Aufwendungen für Schäden und Kosten und nach Zuführungen zur Alterungsrückstellung. Die Branche der privaten Krankenversicherung wies zum Jahresende 2005 eine Nettoverzinsung von 5,1% aus. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr von 0,3%-Punkten. Die Nettoverzinsung der untersuchten Unternehmen bewegte sich in einer Bandbreite von 3,6% bis 13,6%, wobei lediglich drei Unternehmen eine Nettoverzinsung von unter 4% auswiesen. Somit wären im Jahr 2005 sämtliche untersuchten Unternehmen in der Lage gewesen, die Alterungsrückstellung mit dem gesetzlichen Höchstrechnungszins von 3,5% zu verzinsen und darüber hinaus einen Überzins zu erzielen. Der Betrag des Überzinses, der gemäß 12a Abs. 3 VAG der erfolgsunabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt wurde, belief sich auf EUR 415 Mio. im Vergleich zu EUR 323 Mio. im Vorjahr. In den Jahren 2002 und 2003 lag die Nettoverzinsung weniger Unternehmen unterhalb des gesetzlichen Höchstrechnungszinses von 3,5%. Dadurch waren einzelne Versicherer gezwungen, den Rechnungszins einzelner Tarife abzusenken. Die laufende Verzinsung der Branche gemäß Definition der BaFin betrug zum Jahresende ,8%, ist allerdings seit einigen Jahren rückläufig. Für das Jahr 2005 bewegte sie sich in einer Bandbreite von 3.9% bis 8.1%. Seit dem Jahr 2001 ist die laufende Verzinsung um 1,4%-Punkte gefallen. Da Versicherer auslaufende hochverzinsliche Anleihen derzeit zu niedrigeren Zinssätzen als der laufenden Verzinsung reinvestieren müssen, erwartet Fitch einen weiteren Rückgang der laufenden Verzinsung für die Jahre 2006 und Sollte diese Entwicklung noch mehrere Jahre anhalten, wird eine Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes notwendig werden. Dies würde zwar das Rohergebnis der betroffenen Versicherer erhöhen, allerdings würden dadurch auch die Beiträge erhöht werden, um die geringere Verzinsung der Alterungsrückstellung auszugleichen. Graph 5: Entwicklung der Kapitalanlageverzinsung (%) Nettoverzinsung laufende Verzinsung Quelle: PKV Verband/BaFin 9

10 Insgesamt beurteilt Fitch die Profitabilität der privaten Krankenversicherer zum Jahresende 2005 als leicht schwach, was einem Rating im oberen Bereich der 'BB' Ratingkategorie entspricht. Häufig verzichten VvaGs zu Gunsten ihrer Versicherungsnehmer auf hohe Jahresüberschüsse, weshalb die Profitabilität der Branche höher ausfallen könnte. Liquidität Das Modul Liquidität des Q-IFS Modells beurteilt die Kapitalquellen und Kapitalbedürfnisse eines Versicherers aus seinem laufenden Geschäft. Hierbei werden die Liquiditätsbedürfnisse der letzten Jahre deutlich stärker gewichtet als die Bedürfnisse weiter zurückliegender Perioden. Dieses Modul trägt 20% zum Ratingergebnis eines Krankenversicherers bei, da Fitch der Ansicht ist, dass ungenügende Liquidität zu den wesentlichen Ausfallgründen zählt. Die Analyse modelliert die Cash Flows aus dem Abgang von Aktiva und Passiva. Die Aktivawerte werden einem Stress-Test unterzogen, indem die gleichen Faktoren verwendet werden, die auch im Kapitalmodell für Ausfall- und Volatilitätsrisiken Verwendung finden. Der Abgang der versicherungstechnischen Reserven und Rückstellungen basiert je Geschäftssparte auf spezifischen Annahmen von Fitch. Es werden 30-Tages-, 90-Tages- und 1-Jahresperioden analysiert. Die daraus abgeleiteten Kennzahlen lassen einen Rückschluss darauf zu, ob ausreichend liquide Aktiva zur Verfügung stehen, um einen potenziellen Liquiditätsbedarf innerhalb der oben genannten Zeiträume zu decken. Insgesamt beurteilt Fitch die Liquidität der privaten Krankenversicherer zum Jahresende 2005 als gut, was einem Rating im oberen Bereich der 'BBB' Ratingkategorie entspricht. Operatives Profil Das Modul Operatives Profil des Q-IFS Modells analysiert die Gesamtgröße, die Zusammensetzung der Geschäftsbereiche und die relative Wertentwicklung. Auch hier gibt es eine stärkere Gewichtung der Finanzkennzahlen der letzten Jahre. Das Gesamtausmaß wird hinsichtlich des Marktanteils und der absoluten Größe bewertet. Fitch ist der Ansicht, dass Versicherer Größenvorteile durch eine verbesserte Aufteilung von Risiken und Kosten und eine stärkere Preissetzungsmacht erzielen können. Allerdings kann insbesondere in traditionellen Ratingverfahren der Größennachteil kleinerer Gesellschaften durch andere positive Faktoren ausgeglichen werden. Ungewöhnliche oder extreme Wachstumsentwicklungen sind in vielen Fällen ein bedeutender Indikator für potenzielle Risiken. Von einem sehr starkem Wachsen oder Schrumpfen abweichend von der allgemeinen Marktentwicklung kann auf eine Akkumulierung operativer Risiken und Marktrisiken geschlossen werden. Wachstumsentwicklungen in einer Bandbreite zwischen -5% bis 10% werden positiver bewertet als solche außerhalb dieses Intervalls. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital wird ebenfalls berücksichtigt, da sehr stark fremdkapitalfinanzierte Unternehmen ihre finanzielle Flexibilität einengen. Von der verwendeten Methodik werden eventuelle Mehrfachbelegungseffekte von Eigenkapital (sog. Double-gearing) nicht berücksichtigt. In diesem Modul wird von der Analyse einer aggregierten Sektorbilanz und Sektorgewinn- & Verlustrechnung abgewichen, da hierdurch Aussagen zu den Marktanteilen einzelner Unternehmen hinfällig werden. Stattdessen werden die ungewichteten und die mit den gebuchten Bruttobeiträgen gewichteten Ratings der einzelnen Unternehmen bestimmt. Das Mittel der ungewichteten Ratings befindet sich im oberen Bereich der als leicht schwach eingeschätzten 'BB' Ratingkategorie, während sich das Mittel der gewichteten Ratings im mittleren Bereich der 'BBB' Ratingkategorie befindet. Insgesamt beurteilt Fitch das operative Profil der privaten Krankenversicherer als gut im unteren Bereich der 'BBB' Ratingkategorie. Gesamtrating An Hand der veröffentlichten Jahresabschlüsse des Jahres 2005 bewertet Fitch die Branche der deutschen privaten Krankenversicherer als gut im unteren Bereich der 'BBB' Ratingkategorie. Das Gesamtrating spiegelt die Ergebnisse der einzelnen Teilratings wieder und wird positiv von dem Modul Liquidität getrieben. Für das Jahr 2006 erwartet Fitch, dass das Modul Kapitalausstattung aufgrund gestiegener Zinsen unter Druck geraten wird, da hierdurch ein Teil der stillen Reserven wieder aufgezehrt wird. Das Modul Profitabilität wird im Jahr 2006 von einer weiter fallenden laufenden Verzinsung betroffen sein. Dennoch vergibt Fitch einen stabilen Ausblick, da diese Effekte alleine nicht ausreichen werden, das Gesamtrating der Branche zu verändern. Veränderungen des Geschäftsmodells der PKV durch die Gesundheitsreform Nachdem das Wettbewerbsstärkungsgesetz am 02. Februar 2007 den deutschen Bundestag und am 16. Februar den deutschen Bundesrat passiert hat, tritt es nach langer Debatte zum 01. April dieses Jahres in Kraft. Im Folgenden erläutert Fitch die wesentlichen Änderungen durch die Gesundheitsreform. 10

11 Einführung eines Basistarifs Zum 01. Januar 2009 müssen die Unternehmen der PKV einen neuen Tarif, den Basistarif, anbieten. Dieser charakterisiert sich durch folgende Merkmale: Die Leistungen des Basistarifs entsprechen in Art, Höhe und Umfang denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung werden die erbrachten Leistungen von den Kassenärtzlichen bzw. Kassenzahnärtzlichen Vereinigungen abgerechnet. Im Basistarif darf maximal der 1,8-fache bzw. 2,0-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, der über dem Abrechnungssatz für gesetzlich Versicherte liegt. Die Prämienkalkulation basiert ausschließlich auf den Merkmalen Geschlecht, Alter und Höhe einer eingebrachten Alterungsrückstellung und folgt dem Äquivalenzprinzip. Die Nettoprämie fällt unternehmensübergreifend einheitlich aus, während die Versicherer individuelle Verwaltungskostenzuschläge festlegen können. Der Beitrag des Basistarifs ist auf Höhe des Höchstbeitrags der GKV begrenzt inklusive des Sonderbeitrags von 0,9% und der kleinen Pauschale des Gesundheitsfonds. Es besteht Kontrahierungszwang, weshalb Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht möglich sind. Führt die Höhe der Prämie beim Versicherungsnehmer zu Bedürftigkeit, wird die Prämie halbiert. Besteht auch weiterhin Bedürftigkeit, werden die Betroffenen beim Aufbringen der reduzierten Prämie durch den Sozialversicherungsträger unterstützt. Für mitversicherte Ehepartner wird im Basistarif der volle Beitragssatz erhoben. Für Kinder bis zum Alter von 20 Jahren werden Tarife ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Im ersten Halbjahr 2009 können Bestandsversicherte unter Anrechnung ihrer Alterungsrückstellung in den Basistarif aller PKV Unternehmen wechseln. Nach Ablauf dieser sechs Monate können nur noch Bestandsversicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder hilfsbedürftig werden, in den Basistarif ihres bestehenden Versicherers wechseln. Dies entspricht in etwa den Kriterien, die gegenwärtig gelten, um in den Standardtarif eines Versicherers wechseln zu können. Freiwillig Versicherte können ab dem 01. Januar 2009 für sechs Monate bzw. sechs Monate nach Beginn der Wechselmöglichkeit in die PKV in den Basistarif wechseln. Der PKV zuzuordnende Nicht-Versicherte müssen ab diesem Zeitpunkt dem Basistarif beitreten. Um die negativen finanziellen Folgen des Basistarifs auszugleichen, wird über alle privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Poollösung geschaffen, die die negativen finanziellen Folgen des Basistarifs ausgleicht. So werden die finanziellen Belastungen des Basistarifs, verursacht durch Beitragskappung und Hilfsbedürftigkeit, auf die Vollversichertengemeinschaft aller Versicherer gleichmäßig verteilt. Dieser Poolausgleich ähnelt dem Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zum bisherigen Standardtarif kann der Basistarif um Zusatzversicherungen ergänzt werden, falls die Beiträge des Versicherten keiner Kappung unterliegen. Kombiniert mit Zusatztarifen kann der Versicherungsschutz des Basistarifs somit auf einen beliebigen Leistungsumfang erhöht werden. Portabilität der Alterungsrückstellung Bisher konnte bei einem Wechsel innerhalb der PKV die Alterungsrückstellung nicht zum neuen Versicherungsunternehmen übertragen werden. Sie wurde im vollen Umfang dem verbleibenden Versicherungskollektiv vererbt. Stornowahrscheinlichkeiten wurden daher prämienmindernd in der Kalkulation berücksichtigt. Nach einem Wechsel mussten Versicherte somit ihre Alterungsrückstellung wieder komplett aufbauen. Je nach Alter und Vorversicherungszeit sind die Prämien hierdurch stark angestiegen, wodurch ein Wechsel für ältere Versicherungsnehmer faktisch ausgeschlossen war. Diese Regelung verhinderte bis jetzt einen intensiven Wettbewerb um ältere Bestandskunden, da sie kaum Möglichkeiten hatten, auf drastische Beitragsanpassungen zu reagieren. Versicherer waren dadurch in der komfortablen Situation, in ihrer Tarifierung für diese Kundengruppen großzügig bemessene Kostenzuschläge festlegen zu können, denen allerdings ein unabhängiger Treuhänder zustimmen muss. Diese Zuschläge erhöhen das Rohergebnis der Versicherer. Diese Mittel können u.a. über die erfolgsabhängige RfB marketingwirksam für Beitragsrückerstattungen jüngerer Kunden oder für die Erhöhung des Jahresüberschusses verwendet werden. Im ersten Halbjahr 2009 können Bestandsversicherte unter teilweise Anrechnung der im Bestandstarif angesammelten Alterungsrückstellung in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens wechseln. Für Vollversicherte, die nach dem ihre Police abgeschlossen haben, bestehen keine zeitlichen Beschränkungen bei der teilweisen Portabilität der Alterungsrückstellung. In beiden Fällen ist die mitzugebende Alterungsrückstellung auf den Anteil begrenzt, der im Basistarif aufgebaut worden wäre. Im Einzelfall muss unter Berücksichtigung von Vorversicherungszeit, Alter und Geschlecht die hypothetische Alterungsrückstellung des Basistarifs berechnet und ab dem 01. Januar 2013 dem Versicherungsnehmer jährlich mitgeteilt werden. Lag die Versicherungsleistung des Normaltarifs über der des Basistarifs, kann die Leistungsdifferenz 11

12 mittels Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Verbleibt nach der teilweisen Übertragung der Alterungsrückstellung auf den Basistarif noch ein Teil im ursprünglichen Kollektiv, muss der Versicherer diesen Teil der Alterungsrückstellung auf Verlangen des Versicherten in Zusatzversicherungen einbringen. Der Basistarif könnte nach Ansicht von Fitch für Bestandsversicherte im ersten Halbjahr 2009 eine Art Schleusenfunktion erfüllen, da über diesen Umweg Bestandsversicherte unter Berücksichtigung eines Teils ihrer Alterungsrückstellung auch in Normaltarife eines anderen Unternehmens wechseln können. Diese Schleusenfunktion bleibt für Versicherungsnehmer, die nach dem 01. Januar 2009 eine Police abschließen, dauerhaft bestehen. Fitch erwartet, dass Versicherer aufgrund dieser Regelungen disziplinierter mit Beitragsanpassungen umgehen werden, um sich nicht einer verstärkten Wechsel-bereitschaft ihrer Kunden auszusetzen. Für Kunden stehen allerdings Prämienerhöhungen diesem positiven Effekt gegenüber, da Stornowahrscheinlichkeiten nun nicht mehr in vollem Umfang beitragsmindernd berücksichtigt werden. Im Jahr 2005 wechselten ca Personen ihre private Krankenversicherung. Diese Zahl wird sich im Jahr 2009 stark erhöhen und in den Folgejahren auf einem höheren Niveau verharren. Weitere Änderungen Ab dem 01. Juli 2007 bis zum erhalten der PKV zuzurechnende Nicht-Versicherte eine Rückkehrmöglichkeit in bestehende Standardtarife der PKV-Unternehmen. Es besteht dabei Kontrahierungszwang für die PKV. Für sämtliche Personen, die ab dem in den Standardtarif eintreten, besteht eine Umstellungspflicht in den Basistarif. Ab dem 01. Januar 2009 besteht für sämtliche Personen, die nicht ausdrücklich unter die gesetzliche Krankenversicherung, die Beihilfe oder die Heilfürsorge fallen, eine allgemeine Pflicht zur Versicherung. Bei Nichtversicherung werden Sanktionen erhoben. Die letzte verlässliche Schätzung zur Zahl der Nichtversicherten stammt aus dem Mikrozensus des Jahres Dieser schätzt die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland auf Ein Teil dieser Personengruppe wird nicht in der Lage sein, einen kostendeckenden Beitrag aufzubringen. Nach Ansicht von Fitch wird werden sich hierdurch die Prämien der Bestandskunden erhöhen, wodurch Beitragsanpassungen ausgelöst werden können. Die Mehrbelastung aus diesem Effekt allein reicht jedoch nicht aus, um das Geschäftsmodell der PKV in Gefahr zu bringen. Gerät künftig ein Versicherungsnehmer mit seinen Prämien in Verzug, kann sein Versicherer nach erfolgloser Mahnung dessen Vertrag ruhend stellen. Allerdings muss der Versicherer für die erforderlichen Kosten zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwanger- und Mutterschaft aufkommen. Bisher waren Versicherungsnehmer, die bei Eintritt ins Berufsleben, nach einem Berufswechsel oder in Folge einer Gehaltserhöhung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lagen, zum 01. Januar des Folgejahres von der Versicherungspflicht befreit. Mit Stichtag zum 02. Februar 2007 wurde für diese Fälle ein dreijähriger Aufschub eingeführt. Durch diese Dreijahresregelung erhöhen sich die Prämien bei einem späteren Eintritt in die PKV. Fitch ist der Ansicht, dass diese Regelung zu einer Delle beim Neugeschäft in den nächsten drei Jahren führen wird. Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die PKV In diesem Abschnitt werden zunächst die unmittelbaren Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Unternehmen der PKV beleuchtet. In einem weiteren Schritt folgt eine Einschätzung, welche Konsequenzen sich mittel- bis langfristig aus der Gesundheitsreform für die Unternehmen der PKV ergeben. Kurzfristige Auswirkungen Bis zum 01. Januar 2009 wird die Gesundheitsreform vorhersehbare Konsequenzen für die PKV haben. Der Nettoneuzugang zur Krankheitskostenvollversicherung wird wegen der Einführung der Dreijahresregelung weiter rückläufig sein. Fitch geht davon aus, dass der Bestand in den nächsten drei Jahren weniger als ein Prozent wachsen wird. Ab 2010, wenn der erste Jahrgang die Dreijahresregelung ausgesessen hat, wird voraussichtlich wieder ein Anstieg zu verzeichnen sein. Wenn zum 01. Juli 2007 der PKV zuzurechnende Nicht-Versicherte ein Zugangsrecht in den Standardtarif erhalten, wird sich die Anzahl der Versicherungsnehmer in diesem Tarif stark erhöhen. Zum Jahresende 2005 waren insgesamt Personen im Standardtarif versichert. Diese Zahl könnte sich bis zum Jahresende 2007 mehr als verdoppeln, wenn die Rückkehrmöglichkeit angenommen wird. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Versicherungsnehmer mit gekappten Beiträgen stark erhöhen wird. Ende des Jahres 2005 waren dies lediglich Personen. Der Betrag, der per Umlage von allen PKV- Versicherten finanziert wird, wird sich weiter erhöhen. Trotz ihrer Auswirkungen werden diese Änderungen nach Ansicht von Fitch das Geschäfts- 12

13 modell der PKV nicht weitreichend verändern oder gar gefährden. Mittelfristige Auswirkungen Größere Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der PKV werden die Portabilität der Alterungsrückstellung und die Einführung des Basistarifs ab dem 01. Januar 2009 haben. Hierbei sind künftig grundsätzlich zwei Szenarien denkbar. Szenario I Der Basistarif wird von den Versicherungsunternehmen nicht aktiv zur Neugeschäftsgewinnung eingesetzt. In diesem Falle würde dem Basistarif eine ähnliche Rolle wie heute dem Standardtarif zukommen, den lediglich 2,4 aller vollversicherten Personen zum Jahresende 2005 in Anspruch nahmen. Der Basistarif bleibt ein soziales Instrument, in dem Bestandskunden bei Bedürftigkeit oder Überschreiten des 55. Lebensjahr wechseln können. Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, werden ebenfalls in diesem Tarif aufgenommen. Bei Kappung der Beiträge haben für Finanzierungslücken die Normalversicherten aller Unternehmen aufzukommen. Darüber hinaus wird der Basistarif als virtueller Tarif verwendet, da er zünftig den portablen Anteil der Alterungsrückstellung bestimmt. Bei diesem Szenario wechseln kaum Kunden der GKV und kaum Bestandskunden der PKV in den Basistarif. Im ersten Halbjahr 2009 wird er lediglich als Schleusenfunktion für Wechsel zwischen den Bestandstarifen zweier Unternehmen verwendet, um die teilweise Übertragung der Alterungsrückstellung zu ermöglichen. Dies setzt voraus, dass der Basistarif nicht aktiv beworben wird, eine Vermittlung für den Vertrieb unattraktiv gestaltet wird und die individuellen Kostenzuschläge möglichst hoch ausfallen. Mit diesem Verhalten würden Versicherer trotz der negativen Auswirkungen der Dreijahresregelung auf signifikantes Neugeschäft verzichten. Fitch schätzt dieses Szenario derzeit als unwahrscheinlich ein. Da die negativen Effekte des Basistarifs über eine Poollösung auf die gesamte Branche umverteilt werden, besteht nur ein indirekter Anreiz, die Anzahl der Versicherten im Basistarif möglichst gering zu halten. Diese Annahme führt zu Szenario II. Szenario II Neben einer sozialen Funktion kommt dem Basistarif eine aktive Funktion bei der Gestaltung des Neugeschäfts zu. Insbesondere im ersten Halbjahr 2009 wird der Basistarif als Instrument verwendet, um wechselbereite Bestandskunden anderer Versicherer unter teilweiser Mitnahme ihrer Alterungsrückstellung abzuwerben. Mittels möglichst geringer Kostenzuschläge werden Kostenvorteile gegenüber Konkurrenten erzielt. Über den Vertrieb werden potenzielle Wechsler gezielt angesprochen. Aufgrund wegfallender Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse zählen auch schlechte Risiken dazu, da sie besondere Anreize haben, aus Bestandstarifen in den Basistarif zu wechseln. Dies bietet außerdem eine Möglichkeit für Versicherer, sich ihrer schlechten Risiken zu entledigen, da ihr erhöhtes Risiko von der Poollösung der PKV aufgefangen wird. Bei guten Risiken stellt Beitragsersparnis eine Motivation dar. Im Alter steht jedoch oft das Bestreben nach besserem Service und Leistung im Mittelpunkt, so dass von Preisersparungen verstärkt Jüngere angesprochen werden. Über Prämienersparnisse werden freiwillig Versicherte der GKV in die PKV abgeworben. Allerdings dürften der komplette zusätzliche Beitrag für Ehepartner und zusätzliche Kindertarife viele freiwillig GKV- Versicherte von diesem Schritt abhalten. Sämtliche Versicherungsnehmer im Basistarif haben die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen, falls ihre Beiträge nicht gekappt werden. Diese Option ist insbesondere für wechselnde Bestandskunden interessant, da die Differenz aus der im bisherigen Tarif angesammelten Alterungsrückstellung und der auf den Basistarif entfallenden Alterungsrückstellung auf Verlangen in eine Zusatzversicherung eingebracht werden muss. Von der Anzahl und dem Ausmaß der schlechten Risiken, die im Basistarif von einer Beitragskappung profitieren, hängt die Belastung durch die Poollösung für die verbliebenen Bestandskunden ab. Fitch ist der Ansicht, dass ein Eintreten des 2. Szenarios wahrscheinlicher ist. Die Unternehmen der PKV werden unter den Gesichtspunkten der Ertragsoptimierung den Basistarif zur Generierung von Neugeschäft nutzen, zudem werden negative Effekte des Basistarifs über den Poolausgleich auf sämtliche Unternehmen umgelegt. Bei diesem Szenario gewinnt der Basistarif zunehmend an Bedeutung und kann zu Lasten der Normaltarife zum einem neuen Kernstück der PKV werden. Langfristige Auswirkungen Falls das 2. Szenario eintreten sollte, ist mit dem Wettbewerbstärkungsgesetz der Grundstein für eine schleichende Erosion der Normaltarife gelegt worden. Es sind jedoch weitere Szenarien vorstellbar, die diese Erosion massiv beschleunigen könnten. Dazu zählt eine Kürzung der Beihilfe für Beamte auf den Umfang des Basistarifs. Dieser Schritt würde für alle Beamten, die in ihren bisherigen Bestandstarifen verbleiben, zu einer massiven Verteuerung ihrer Beiträge führen, da sie die somit entstandende Lücke privat absichern müssen. Um dieser Mehrbelastung zu entgehen, könnte ein nicht unbeträchtlicher Teil der Beamtenschaft in den Basistarif wechseln. Somit 13

14 würde insbesondere der Normalbestand derjenigen PKV Unternehen schrumpfen, die stark im Geschäft mit Beamten vertreten sind. Vor dieser Möglichkeit warnen bereits der deutsche Beamtenbund und die deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Ob und in welchem Ausmaß solche Szenarien eintreten werden, wird in starkem Maße von den politischen Rahmenbedingungen abhängen. Dennoch deutet sich langfristig ein Konvergenzprozess zu einem regulierten, einheitlichen Gesundheitssystem an, wie es sonst in europäischen Ländern vorherrscht. Unter diesen neuen Rahmenbedingungen würden neue Geschäftsmodelle für die PKV als Zusatzversicherer, Eliteversicherer oder Anbieter von Gesundheitsleistungen entstehen. Solvency II und die PKV Das Thema Solvency II hat für die PKV noch nicht die Bedeutung erlangt wie etwa im Leben- oder Sachbereich, da zunächst das Fortbestehen des Geschäftsmodells der PKV durch die gegenwärtige Gesundheitsreform in Frage gestellt wurde. Dennoch wurde vom Verband der PKV ein Standardmodell zur Bestimmung des Solvenzkapitals entwickelt, das die Besonderheiten der PKV berücksichtigt. Fitch ist der Ansicht, dass Solvency II auf die PKV geringere Auswirkungen als auf die Lebensversicherung haben wird, da die PKV mit ihren Produkten keine Garantien anbietet. Vielmehr sind Krankenversicherer verpflichtet, ihre Rechnungsgrundlagen einschließlich des Rechnungszinses regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Fitch erwartet, dass sich die Risikosysteme der Versicherer und die Prozesse, mit denen diese Systeme in das Management der Unternehmen integriert sind, verbessern werden. Insbesondere kleinere Versicherer, die keiner größeren Gruppe angehören, stehen vor der Herausforderung, in ihren Unternehmen eine entsprechende Risikokultur zu etablieren. Fazit Die privaten Krankenversicherer haben sich gut von dem Einbruch an den Kapitalmärkten erholt. Die Abschlüsse des Jahres 2005 wiesen keine stillen Lasten in nennenswertem Umfang mehr auf. Aufgrund des niedrigen Zinsumfeldes haben die Versicherer wieder umfangreiche stille Reserven aufbauen können. Fitch stuft daher die Kapitalausstattung der privaten Krankenversicherungen zum Jahresende 2005 als gut innerhalb der 'BBB' Ratingkategorie ein. Nachdem einzelne Versicherer in den Vorjahren ihren Rechnungszins in einzelnen Tarifen abgesenkt haben, konnten im Jahr 2005 sämtliche Unternehmen ihren Rechnungszins erfüllen. Allerdings ist die laufende Verzinsung der Branche seit einigen Jahren rückläufig. Die versicherungstechnische Ergebnisquote betrug 10,1%. Insgesamt beurteilt Fitch die Profitabilität der Branche als leicht schwach im oberen Bereich der 'BB' Ratingkategorie. Jedoch wird das Rohergebnis bei einer weiter abnehmenden laufenden Verzinsung von gegenwärtig 4,8% und einem unverändertem Rechungszins von 3,5% unter Druck geraten. Die Gesundheitsreform wird Auswirkungen auf die PKV haben, wobei das Geschäftsmodell der PKV zunächst nicht in Frage gestellt wird. Aufgrund des neu geschaffenen Wartemoratoriums von drei Jahren ist für das Neugeschäft zunächst ein deutlicher Rückgang zu erwarten. Darüber hinaus werden Bestandsversicherte durch den Kontrahierungszwang von Nichtversicherten in den Standardtarif finanziell belastet werden. Je nach Umfang des Zulaufs in den Standardtarif können hierdurch Beitragsanpassungen ausgelöst werden. Wie sich bereits angedeutet hat, wird die Bedeutung von Zusatzversicherungen nach der Gesundheitsreform weiter steigen. Um das deutlich kleinvolumigere Geschäft effizient bearbeiten zu können, wird eine verstärkte Automatisierung wie bereits in der Sachversicherung auch in der Krankenversicherung Einzug erhalten. Die Tarifierung wird in Zukunft aus einer Basistarifkomponente und Zusatzkomponenten bestehen. Bei beiden Entwicklungen sind Versicherer, die über eine moderne IT Infrastruktur verfügen, im Vorteil. Ab dem 01. Januar 2009 muss die PKV den Basistarif und die Portabilität der Alterungsrückstellung umsetzen. Deren Auswirkungen können nur geschätzt werden. Fitch ist der Ansicht, dass nach einer zweijährigen Durststrecke der Basistarif im ersten Halbjahr 2009 zur Generierung von Neugeschäft eingesetzt werden wird. Aufgrund der teilweisen Portabilität der Alterungsrückstellung werden unzufriedende Bestandskunden erstmals unter akzeptablen finanziellen Bedingungen ihren Versicherer wechseln können. Jedoch wird ohne zusätzliche Gesetzesänderungen kein Kollabieren der Bestandstarife eintreten. Fitch erwartet, dass insbesonders kleinere Anbieter, die sich auf die Krankheitskostenvollversicherung spezialisiert haben, vor großen Herausforderungen stehen. Hierdurch kann es in den nächsten Jahren zu Fusionen bzw. Übernahmen oder im Fall von VvaGs zu Bestandsübertragungen kommen. Letztere Lösung deutet sich bereits bei Gesprächen der Alten Oldenburger (Fitch IFS BBBq) mit der Versicherungsgruppe Hannover an, zu der der Krankenversicherer Provinzial Provinzial Krankenversicherung Hannover (Fitch IFS BBBq) gehört. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Rahmenbedingungen der PKV infolge weiterer Gesundheitsreformen nochmals verschlechtern 14

15 werden. Fitch ist der Ansicht, dass im deutschen Gesundheitssystem langfristig ein Trend zu einem einheitlichen Gesundheitssystem besteht. Hierdurch werden die privaten deutschen Krankenversicherer in neue Geschäftsmodelle wie die Zusatz- oder Eliteversicherung gedrängt werden. Dennoch hält die Agentur zum gegenwärtigen Zeitpunkt an einem stabilen Ausblick für die Branche fest, da noch unklar ist, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sich diese negativen Auswirkungen in Zukunft manifestieren werden. 15

16 Anhang Fitch Finanzstärkeratings (Insurer Financial Strength, IFS) von privaten Krankenversicherern in Deutschland IFS Rating Outlook 1. Allianz Private Krankenversicherung AG AA- Stable 2. AXA Krankenversicherung AG AA Stable 3. Central Krankenversicherung AG AA Stable 4. DBV Winterthur Krankenversicherung AG AA- Stable 5. DKV Deutsche Krankenversicherung AG A+ Stable 6. Nürnberger Krankenversicherung AG A+ Stable 7. Württembergische Krankenversicherung A Stable Quelle: Fitch Copyright 2007 by Fitch, Inc., Fitch Ratings Ltd. and its subsidiaries. One State Street Plaza, NY, NY Telephone: , (212) Fax: (212) Reproduction or retransmission in whole or in part is prohibited except by permission. All rights reserved. All of the information contained herein is based on information obtained from issuers, other obligors, underwriters, and other sources which Fitch believes to be reliable. Fitch does not audit or verify the truth or accuracy of any such information. As a result, the information in this report is provided as is without any representation or warranty of any kind. A Fitch rating is an opinion as to the creditworthiness of a security. The rating does not address the risk of loss due to risks other than credit risk, unless such risk is specifically mentioned. Fitch is not engaged in the offer or sale of any security. A report providing a Fitch rating is neither a prospectus nor a substitute for the information assembled, verified and presented to investors by the issuer and its agents in connection with the sale of the securities. Ratings may be changed, suspended, or withdrawn at anytime for any reason in the sole discretion of Fitch. Fitch does not provide investment advice of any sort. Ratings are not a recommendation to buy, sell, or hold any security. Ratings do not comment on the adequacy of market price, the suitability of any security for a particular investor, or the tax-exempt nature or taxability of payments made in respect to any security. Fitch receives fees from issuers, insurers, guarantors, other obligors, and underwriters for rating securities. Such fees generally vary from US$1,000 to US$750,000 (or the applicable currency equivalent) per issue. In certain cases, Fitch will rate all or a number of issues issued by a particular issuer, or insured or guaranteed by a particular insurer or guarantor, for a single annual fee. Such fees are expected to vary from US$10,000 to US$1,500,000 (or the applicable currency equivalent). The assignment, publication, or dissemination of a rating by Fitch shall not constitute a consent by Fitch to use its name as an expert in connection with any registration statement filed under the United States securities laws, the Financial Services and Markets Act of 2000 of Great Britain, or the securities laws of any particular jurisdiction. Due to the relative efficiency of electronic publishing and distribution, Fitch research may be available to electronic subscribers up to three days earlier than to print subscribers. 16

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