Bewertung Gesundheitsreform durch den Sozialverband VdK. Kompetenz Stärke Service

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2 Bewertung Gesundheitsreform durch den

3 Gesundheitspolitische Zielsetzungen: 1. Stärkung der Solidarität zwischen alten und jungen, gesunden und kranken, einkommensstärkeren und einkommensschwächeren Menschen 2. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 3. Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung 4. Beseitigung des chronischen Einnahmeproblems der gesetzlichen Krankenversicherung 5. Schaffung eines fairen Wettbewerbs ohne Risikoselektion innerhalb der GKV und zwischen GKV und PKV 6. Mobilisierung aller Wirtschaftlichkeitsreserven 3

4 4

5 5 Gesundheitsfonds wird zum eingeführt Er dient als Geldsammelstelle Der Beitragssatz der GKV durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung zum erstmals festgelegt. Die Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bleibt wie derzeit Krankenkassen erhalten einen Einheitsbeitrag je Versicherten Hinzu kommen Aufschläge für Alter, Geschlecht und unterschiedliche Krankheitsbelastung

6 Eine sich ergebende Unterdeckung durch den Gesundheitsfonds soll durch einen von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrag ausgeglichen werden Der Zusatzbeitrag beträgt höchstens 1% des beitragspflichtigen Einkommens. Zusatzbeiträge in einer Höhe bis 8 monatlich werden ohne Einkommensprüfung erhoben 6

7 Krankenkassen, die Überschüsse erzielen, dürfen Beiträge rückerstatten (Bonusregelung) Obergrenze der Bonusregelung bis monatlich 10 7 Die Gesundheitsausgaben sollen zu mindestens 95 % aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden. Wird dies unterschritten, muss die Bundesregierung den Beitragsatz anheben Zum Start ab sollen 100% der Ausgaben finanziert werden

8 - Stand:

9 - Stand: Text 9

10 Gesundheitsfonds in Verbindung mit dem Zusatzbeitrag führt zu Risikoselektion Satzungsleistungen ergeben für Krankenkassen mit Zusatzbeitrag keinen Sinn Ermessensleistungen werden sehr restriktiv bewilligt werden Im Kern führt der Mechanismus des Gesundheitsfonds dazu, dass kein Interesse mehr an Kranken, insbesondere chronisch Kranken besteht. 10

11 Interessant sind nur noch junge und gesunde Versicherte. Darauf werden sich gesetzliche Krankenkassen künftig konzentrieren Gravierend werden die Auswirkungen auf Einzelfallentscheidungen, insbesondere bei chronisch kranken Versicherten sein; es sei denn, deren Kosten würden vollständig über den Risikoausgleich ausgeglichen. Das ist aber nicht so Nach dem derzeitigen Stand sollen 50 bis 80 Krankheiten in den Risikoausgleich einfließen 11

12 Zwingend erforderlich wäre ein sachgerechter morbiditätsorientierter Risikoausgleich (Anmerkung: Ein solcher hätte nach der Rechtslage des GMG bereits zum eingeführt werden sollen. Die Bundesregierung hat dieses Datum auf den verschoben) 12

13 Mit dem Gesundheitsfonds sollte eine stärkere Steuerfinanzierung der GKV erfolgen. Höhe aber minimal (1%). Der Bundeszuschuss aus der Tabaksteuer wurde gleichzeitig ab um 2,7 Mrd. abgesenkt. Hinzu kommt die Mehrwertsteuerbelastung ab ; addiert ergibt dies eine Mehrbelastung von 3,5 Mrd.!! 13

14 Hinzu kommt, dass die Arbeitslosenversicherung mit Milliardenbeträgen (rd. 4 Mrd. jährlich) in den letzten Jahren zu Lasten der GKV finanziert wird Zum Vergleich: im Jahr 2006 erzielte die Bundesagentur für Arbeit einen Überschuss von ca. 10 Mrd. 14

15 Versicherungspflicht für alle Bürger ab Wer früher in der GKV war kann ab dem in eine Kasse seiner Wahl zurückkehren Wer privat versichert war, kann ab dem einen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen (Kontrahierungszwang) zu den Bedingungen des künftigen Basistarifes 15

16 Nichtzahler! Wer ab dem freiwillig in der GKV oder privat versichert ist, und den Beitrag nicht zahlt, kann nicht mehr gekündigt werden. Es besteht dann aber nur noch ein Anspruch auf eine Notfallversorgung! 16

17 In der PKV muss zum ein Basistarif angeboten werden. Die Leistungen im Basistarif entsprechen denen der GKV Der Beitrag des Basistarifes darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten (Bei Bedürftigkeit niedrigerer Beitrag) In der PKV müssen Altersrückstellungen gebildet werden, die ab dem bei einem Wechsel des Versicherers mitgenommen werden können 17

18 Der Wechsel von der GKV zur PKV wird weiter erschwert. Das Einkommen muss die Versicherungspflichtgrenze (derzeit /Monat) mindestens 3 Jahre überschreiten bevor ein Wechsel möglich ist. 18

19 19 Das ärztliche Vergütungssystem wird ab 2011 auf eine Euro-Gebührenordnung und auf Fallpauschalen umgestellt. Keine Abrechnung nach Punkten mehr und keine Deckelung durch ein Budget Bei vergleichbarer Leistung in der GKV und PKV wird es dann die gleiche Vergütung geben, allerdings mit vielen Ausnahmeregelungen Die Krankenkassen können mit Leistungserbringern Individualverträge abschließen

20 Bewertung der Gesundheitsreform durch den Arzneimittel Es gibt keine Festpreise mehr im Handel Krankenkassen können für einzelne Wirkstoffe Festbeträge mit den Herstellern vereinbaren Ist ein Festbetrag vereinbart und liegt der Apothekenabgabepreis 30% oder mehr unter dem Festbetrag = keine Zuzahlung Abgabepreis bis Festbetrag, Zuzahlung 10% der Kosten, max. 5.- Abgabepreis über Festbetrag, Zuzahlung plus über den Festbetrag hinausgehender Mehrbetrag

21 Bewertung Gesundheitsreform durch den Äußerst positiv ist, dass Apotheken einzelne Tabletten abgeben dürfen Ebenso dürfen in Pflegeheimen angebrochene Packungen für andere Patienten verwendet werden Vor der Verordnung teuerer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert

22 Väter/Mutter/Kindkuren sind jetzt Pflichtleistungen Dasselbe gilt für empfohlene Schutzimpfungen Die med. Rehabilitation wird zur Pflichtleistung auch bei Pflegefällen = geriatrische Rehabilitation Ebenso wird die ambulante Palitativversorgung zur Pflichtleistung 22

23 Krankenkassen können ab dem Wahltarife mit Selbstbehalten, mit Leistungsverzicht und variabler Kostenerstattung anbieten Die Bindungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre Auch bei Tariferhöhungen gibt es kein Sonderkündigungsrecht 23

24 Leistungsausschlüsse: Seit dem sind Folgebehandlungen von Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen von dem Leistungskatalog der GKV ausgenommen 24

25 Die Chroniker Regelung wird enger gefasst Die 1% Belastungsgrenze soll nur noch für solche Chroniker gelten, die - in den letzten 10 Jahren Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben, - in Disease-Management-Programme eingeschrieben sind - oder sich nach ärztlicher Bescheinigung therapiegerecht verhalten. 25

26 Der hat auf seinem 15. Ordentlichen Bundesverbandstag vom 16. bis 18. Mai 2006 in Berlin grundsätzliche und einstimmige Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Kranken- und Pflegeversicherung gefasst. Diese gelten uneingeschränkt. Fundstelle: Deutschland II. Kranken- und Pflegeversicherung (Pfad: >>> Wir über uns >>> Grundpositionen) 26

27 Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit 27

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