Die berufliche Vorsorge im Lichte der aktuellen Börsenkrise

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1 Eidg. Departement des Innern/ Bundesamt für Sozialversicherung Dokumentation Mediengespräch, 26. Mai 2003 (St. Petersinsel) Sicherung und Weiterentwicklung der Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge Die berufliche Vorsorge im Lichte der aktuellen Börsenkrise 1 Ist-Zustand Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen Dreisäulenkonzeptes. Die 1. Säule (AHV/IV) soll der Wohnbevölkerung eine angemessene Sicherung des Existenzbedarfs im Alter, bei Invalidität oder Verwitwung sichern. Die berufliche Vorsorge garantiert als 2. Säule die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung, die individuelle Selbstvorsorge (3. Säule) dient weitergehenden Bedürfnissen. Die 2. Säule ist ein dezentralisiertes System und wird von rund 9000 Vorsorgeeinrichtungen betrieben, davon sind 2600 für die Durchführung des Obligatoriums registriert. Das BVG regelt nur die obligatorische Vorsorge (Mindestvorsorge). Gut die Hälfte der beruflichen Vorsorge ist überobligatorische Vorsorge. Drei-Säulen-Prinzip Ersatzquote in % BV-Überobligatorium + 3. Säule Jahreseinkommen AHV BVG 3. Säule + BV-Überobligatorium Die erste und die zweite Säule kennen ein unterschiedliches Finanzierungssystem. Die AHV basiert auf einem Generationenvertrag und wird auf der Grundlage des Umlageverfahrens finanziert (heutige Aktive finanzieren die Leistungen der heutigen Rentner), die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren (Aufbau eines Altersguthabens, aus welchem die Leistungen der beruflichen Vorsorge finanziert werden). Obschon die Arbeitgeber nur zur Entrichtung von 50 % der Beiträge verpflichtet sind, übernehmen sie freiwillig mehr als 60 % aller Beiträge. In einem Kapitaldeckungsverfahren

2 2 kommt dem Ertrag der Anlagen eine herausragende Bedeutung zu. Der Zins ist der 3. Beitragszahler. Die regelmässigen Vermögenserträge aus Wertschriften (Zinsen, Dividenden), Liegenschaften und anderen Anlagen sind in der beruflichen Vorsorge höher als die Beiträge der Arbeitnehmer und erreichen (zumindest bis zum Jahre 2000) die Grössenordnung der Beiträge der Arbeitgeber. Finanzierung der beruflichen Vorsorge 20 Mrd. Franken Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Erträge Jahr Diese Grafik zeigt nur die Erträge, nicht aber die Vermögensveränderungen durch realisierte Gewinne und Verluste und von Wertberichtigungen auf. Berücksichtigt man neben den regelmässigen Zinserträgen auch die realisierten Gewinne und Verluste von Wertschriften und Liegenschaften und ebenso die Veränderungen in der Bewertung dieser Grössen, gelangt man zum Begriff der Performance. Naturgemäss schwanken Performancewerte sehr stark von Jahr zu Jahr. Dies zeigt die Entwicklung des BVG-Indexes-93 der Bank Pictet, der die Anlagesituation der Vorsorgeeinrichtungen anhand von 883 verschiedenen Portfolios betrachtet (Aktienanteil rund 25 %) resultierte noch eine Jahresperformance von 9,1 %, im Jahre 2000 waren es noch 3,1 %. In den Jahren 2001 und 2002 übertrafen die Verluste (Realisierungen und Buchverluste) die Erträge, die durchschnittliche Performance betrug gemäss Index 2,3 % (2001) und 1,7 % (2002). Die Umfrage der Swissca nennt eine durchschnittliche Performance von 3,3 % (2000), -3,7 % (2001) und 2,9 % (1. Semester 2002). 2 Probleme der geltenden Ordnung und künftige Herausforderungen 2.1 Börsenkrise Angesichts der grossen Bedeutung des Zinses hat die Verschlechterung auf den Finanzmärkten Rückwirkungen auf die berufliche Vorsorge. Während einer bestimmten Zeit können solche negative Auswirkungen mit Schwankungsreserven aufgefangen werden. Die jetzige Situation ist aber gekennzeichnet durch

3 3 eine langdauernde Tiefzinsphase bei den risikoarmen Anlagen. Die Rendite der Bundesobligationen liegt seit 1997 unterhalb des BVG-Mindestzinssatzes; einen starken Einbruch auf den Aktenmärkten seit dem Jahr 2000; eine für die Anlagen der Vorsorgeeinrichtung negative Entwicklung von Dollar und Euro. Diese Faktoren haben dazu geführt, dass die Schwankungsreserven vieler Pensionskassen aufgebraucht wurden. Zahlreiche Pensionskassen befinden sich heute in Unterdeckung, d.h. ihr Vermögen reicht nicht aus, um die heutigen und künftigen Verpflichtungen zu decken. Auch wenn eine Unterdeckung die Zahlungsfähigkeit einer Pensionskasse noch nicht beeinträchtigt, genügt das "Prinzip Hoffnung" nicht zur Wiederherstellung einer soliden Finanzierungsgrundlage. Von den Unterdeckungen besonders betroffen sind Vorsorgeeinrichtungen, welche erst vor relativ kurzer Zeit gegründet worden sind, da sie einerseits keine Schwankungsreserven aufbauen konnten. Auf der anderen Seite war es ihnen aber auch nicht möglich, den BVG-Mindestzinssatz mit risikoarmen Anlagen zu erzielen. Anlageportefeuille seit 1985 mit Aktienanteil von 25% und Mindestzinssatz von 4% ( = 100) 350 Index Mindestzins BVG-Index Jahr Quelle: Bank Pictet Lesehilfe: Eine Pensionskasse, welche bei der Einführung des BVG im Jahre 1985 bereits bestand und ihr Vermögen in einem Anlageportefeuille mit einem Aktienanteil von 25 Prozent anlegte, hatte die Möglichkeit, Schwankungsreserven aufzubauen. Bei Vorsorgeeinrichtungen, welche ihr Vermögen in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des BVG noch nicht in Aktien angelegt hatten, war der Vermögenszuwachs allerdings geringer. Zu berücksichtigen ist ausserdem, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Teil der Zinsüberschüsse in Form von Leistungsverbesserungen oder Beitragsreduktionen an die Versicherten weiter gegeben haben. Die tatsächliche Lage dieser Vorsorgeeinrichtungen dürfte daher heute weniger günstig sein.

4 4 Anlageportefeuille seit 1998 mit Aktienanteil von 25% und Mindestzinssatz von 4% ( = 100) Index Mindestzins BVG-Index Jahr Quelle: Bank Pictet Lesehilfe: Eine Vorsorgeeinrichtung, welche erst 1998 gegründet wurde, konnte den Mindestzinssatz nur mit einem Anlageportefeuille erwirtschaften, in welchem ein bestimmter Aktienanteil vorhanden war. Nach Beginn der Börsenbaisse musste die Pensionskasse in Unterdeckung fallen, selbst wenn die für Aktienanlagen zulässige Quote (50% des Vermögens) der Verordnung 2 zum BVG nicht ausgeschöpft wurde. Eine Anfrage des EDI bei den Aufsichtsbehörden zeigt, dass die finanzielle Situation von Vorsorgeeinrichtungen (ohne Sammeleinrichtungen), die per in Unterdeckung waren, angespannt war. Die Situation hat sich zwischenzeitlich weiter verschlechtert, wie eine Untersuchung der AWP/Complementa Investment-Controlling AG zeigt. Nach dieser Schätzung dürften per 30. September 2002 bereits 49 % der an der Umfrage beteiligten Vorsorgeeinrichtungen nicht mehr in der Lage gewesen sein, das notwendige Vorsorgekapital vollständig zu decken. Zur Zeit dürfte sich jede zweite Kasse in Unterdeckung befinden. Während der durchschnittliche Deckungsgrad Ende der 90er-Jahre auf über 120 % angestiegen ist, ist er bis zum 30. September 2002 auf 100 % gesunken.

5 5 Entwicklung des durchschnittlichen Deckungsgrades seit 1994 Durchschnittlicher Deckungsgrad in % Jahr Quelle: Complementa AG Eine neuere Erhebung der Swissca und der Prevista-Anlagestiftung in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pensionskassenverband bestätigen die Trendschätzungen: der Deckungsgrad der befragten Vorsorgeeinrichtungen ist seit Ende 2001 von durchschnittlich 102 % bis Mitte 2002 auf 99,8 % zurückgegangen. Für Ende 2002 prognostizierten die befragten Kassen im Schnitt einen Deckungsgrad von 92 %. Am häufigsten wird ein Deckungsgradbereich zwischen 95 und 99,9 % genannt. Geschätzter Deckungsgrad privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen am Anzahl Kassen unter 90% 90-94,9% 95-99,9% ,9% über 105% Geschätzter Deckungsgrad Quelle: Swissca

6 6 Bei einem Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent wird in der Regel von einer erheblichen Unterdeckung auszugehen, die auch einschneidende Massnahmen wie beispielsweise Beitragserhöhungen nötig macht. Auch Vorsorgeeinrichtungen, welche einen Deckungsgrad von geringfügig mehr als 100 Prozent aufweisen, sind in ihrer Risikofähigkeit eingeschränkt und müssen ihre finanzielle Entwicklung sorgfältig beobachten. 2.2 Demografische Entwicklung Dank des Kapitaldeckungsverfahrens reagiert die berufliche Vorsorge weniger empfindlich auf die Veränderungen beim Altersaufbau der Bevölkerung als die AHV. Die demografische Entwicklung wirkt sich aber trotzdem auch auf die berufliche Vorsorge aus: Die Verlängerung der Lebenserwartung hat zur Folge, dass das Altersguthaben für eine längere Rentenbezugsdauer ausreichen muss. Dies kommt im Umwandlungssatz, d.h. der Formel zur Umrechnung des Altersguthabens auf die Jahresrente zum Ausdruck. Diese Formel muss an die Verlängerung der Lebenserwartung angepasst werden. Eine erste Anpassung des Umwandlungssatzes wird in der 1. BVG-Revision vorgenommen. Der Umwandlungssatz soll innerhalb von 10 Jahren von 7,2 % auf 6,8 % gesenkt werden. Der Umwandlungssatz wird aber in Zukunft auf Grund einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung, welche vom Parlament in die 1. BVG-Revision aufgenommen wurde, alle 10 Jahre überprüft werden müssen. Geht man davon aus, dass es vor allem die Aktiven sind, welche im Rahmen ihrer Vermögensbildung für die Nachfrage auf den Anlagemärkten sorgen, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung auch die Anlagemärkte beeinflussen kann. 3 Empirisches Datenmaterial Es gehört zu den Problemen der beruflichen Vorsorge, dass die Datengrundlagen heute ungenügend sind. Das BSV hat aber auch in diesem Jahr wieder einen Vertrag mit der AWP/Complementa abgeschlossen, welche Trends über die finanzielle Lage der Pensionskassen liefern wird. Das BSV wird in diesem Jahr auch wieder eine Auswertung der Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen vornehmen und einen Bericht verfassen. Da diese Jahresrechnungen den kantonalen Aufsichtsbehörden erst per 30. Juni abgegeben werden müssen, wird dieser Bericht erst im Dezember verfügbar sein. 4 Lösungen des Bundesrates 4.1 Ziele der bundesrätlichen Massnahmen Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie hat eine hohe Akzeptanz, die auch darin zum Ausdruck kommt, dass gut zwei Drittel der in die zweite Säule einbezahlten Gelder auf die überobligatorische Vorsorge entfallen. Das schweizerische System der beruflichen Vorsorge ist freiheitlich ausgestaltet, hat eine grosse Flexibilität, gibt den Vorsorgeeinrichtungen aber auch eine hohe Eigenverantwortung. Der Bundesrat will diese Vorteile erhalten. Damit die berufliche Vorsorge ihre Rolle weiterhin erfüllen kann, ist es wichtig, dass die auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe geregelten zentralen Parameter Umwandlungs- und Mindestzinssatz an die demografische und wirtschaftliche Lage angepasst werden.

7 7 4.2 Kurzfristige Massnahmen Behebung der Unterdeckung Das Problem der Unterdeckungen muss gelöst werden. Für die Finanzierung ihrer Verpflichtungen sind die Vorsorgeeinrichtungen verantwortlich. Sie haben auch für die Behebung der Unterdeckung zu sorgen. Aufgabe des Bundesrates ist es, dafür die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2003 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Mit einer Verordnungsänderung umschreibt er den Begriff der Unterdeckung einheitlich Mit dem Erlass einer Weisung an die kantonalen Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge werden einheitliche Standards bei der Behebung der Unterdeckung unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt (Grundsätze bei der Festlegung von Massnahmen, Aufgaben der Aufsichtsbehörde und Zulässigkeit von Massnahmen). Er hat ein Vernehmlassungsverfahren zu Gesetzesänderungen, welche den Handlungsspielraum der Vorsorgeeinrichtungen erweitern, gleichzeitig aber auch Arbeitgeber und Versicherte vor inadäquaten Massnahmen schützen sollen. Nach der Auswertung der Vernehmlassung wird der Bundesrat im September eine entsprechende Botschaft verabschieden. Die Verordnungsänderungen und die Weisung an die Aufsichtsbehörde treten am 1. Juli 2003 in Kraft Überprüfung des Mindestzinssatzes Der Bundesrat wird den Mindestzinssatz im September an die Anlagemöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen anpassen. Im Juni, Juli und August werden die in der Verordnung vorgesehenen Konsultationen der Sozialpartner und der SGK von National- und Ständerat durchgeführt Verbesserung der Datengrundlagen Im Herbst liefert das BSV einen Bericht über das Anlageverhalten und Finanzierungsrisiken der Pensionskassen und die Lage der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Diese Berichte sollen einerseits Grundlagen für eine Neuorientierung der Aufsicht in Richtung einer prudenziellen Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen liefern. Bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ist zu prüfen, ob die starke Unterdeckung zahlreicher Vorsorgeeinrichtungen auf längere Sicht nicht behoben werden müsste. BSV und BFS sind beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie ab 2004 aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge erhoben werden können. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament müssen über aktuellere Entscheidungsgrundlagen verfügen. Ein Monitoring bei repräsentativ ausgewählten Vorsorgeeinrichtungen soll dies möglich machen. 4.3 Mittelfristige Massnahmen Die finanzielle Stabilität des Systems macht strukturelle Massnahmen nötig. Der Bundesrat lässt daher eine Neuordnung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge prüfen. Er ist der Ansicht, dass das geltende System einer (nachträglichen) Kontrollaufsicht durch prudenzielle Aufsichtselemente ergänzt werden muss: Die Aufsicht soll auch vorausschauend tätig sein und Finanzierungs- und Solvabilitätsrisiken umfassen. Gleichzeitig soll die Aufsicht zentralisiert werden. Ein Bericht der dafür eingesetzten Expertenkommission liegt Ende 2003 vor.

8 8 4.4 Langfristige Massnahmen Das Rentenalter ist auch in der beruflichen Vorsorge ein Thema. Will man eine starke zusätzliche Belastung durch Beitragserhöhungen oder eine Senkung des Leistungsniveaus durch eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes vermeiden, ist eine Erhöhung des Rentenalters voraussichtlich nötig. In Bezug auf die Frage der freien Wahl der Pensionskasse ist die Erarbeitung von Entscheidgrundlagen bis Ende 2005 geplant. Das Bundesamt für Sozialversicherung wird Ende dieses Jahres entsprechende Studien in Auftrag geben.

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