Die berufliche Vorsorge im Lichte der aktuellen Börsenkrise
|
|
- Alwin Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidg. Departement des Innern/ Bundesamt für Sozialversicherung Dokumentation Mediengespräch, 26. Mai 2003 (St. Petersinsel) Sicherung und Weiterentwicklung der Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge Die berufliche Vorsorge im Lichte der aktuellen Börsenkrise 1 Ist-Zustand Die berufliche Vorsorge ist Teil des schweizerischen Dreisäulenkonzeptes. Die 1. Säule (AHV/IV) soll der Wohnbevölkerung eine angemessene Sicherung des Existenzbedarfs im Alter, bei Invalidität oder Verwitwung sichern. Die berufliche Vorsorge garantiert als 2. Säule die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung, die individuelle Selbstvorsorge (3. Säule) dient weitergehenden Bedürfnissen. Die 2. Säule ist ein dezentralisiertes System und wird von rund 9000 Vorsorgeeinrichtungen betrieben, davon sind 2600 für die Durchführung des Obligatoriums registriert. Das BVG regelt nur die obligatorische Vorsorge (Mindestvorsorge). Gut die Hälfte der beruflichen Vorsorge ist überobligatorische Vorsorge. Drei-Säulen-Prinzip Ersatzquote in % BV-Überobligatorium + 3. Säule Jahreseinkommen AHV BVG 3. Säule + BV-Überobligatorium Die erste und die zweite Säule kennen ein unterschiedliches Finanzierungssystem. Die AHV basiert auf einem Generationenvertrag und wird auf der Grundlage des Umlageverfahrens finanziert (heutige Aktive finanzieren die Leistungen der heutigen Rentner), die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren (Aufbau eines Altersguthabens, aus welchem die Leistungen der beruflichen Vorsorge finanziert werden). Obschon die Arbeitgeber nur zur Entrichtung von 50 % der Beiträge verpflichtet sind, übernehmen sie freiwillig mehr als 60 % aller Beiträge. In einem Kapitaldeckungsverfahren
2 2 kommt dem Ertrag der Anlagen eine herausragende Bedeutung zu. Der Zins ist der 3. Beitragszahler. Die regelmässigen Vermögenserträge aus Wertschriften (Zinsen, Dividenden), Liegenschaften und anderen Anlagen sind in der beruflichen Vorsorge höher als die Beiträge der Arbeitnehmer und erreichen (zumindest bis zum Jahre 2000) die Grössenordnung der Beiträge der Arbeitgeber. Finanzierung der beruflichen Vorsorge 20 Mrd. Franken Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Erträge Jahr Diese Grafik zeigt nur die Erträge, nicht aber die Vermögensveränderungen durch realisierte Gewinne und Verluste und von Wertberichtigungen auf. Berücksichtigt man neben den regelmässigen Zinserträgen auch die realisierten Gewinne und Verluste von Wertschriften und Liegenschaften und ebenso die Veränderungen in der Bewertung dieser Grössen, gelangt man zum Begriff der Performance. Naturgemäss schwanken Performancewerte sehr stark von Jahr zu Jahr. Dies zeigt die Entwicklung des BVG-Indexes-93 der Bank Pictet, der die Anlagesituation der Vorsorgeeinrichtungen anhand von 883 verschiedenen Portfolios betrachtet (Aktienanteil rund 25 %) resultierte noch eine Jahresperformance von 9,1 %, im Jahre 2000 waren es noch 3,1 %. In den Jahren 2001 und 2002 übertrafen die Verluste (Realisierungen und Buchverluste) die Erträge, die durchschnittliche Performance betrug gemäss Index 2,3 % (2001) und 1,7 % (2002). Die Umfrage der Swissca nennt eine durchschnittliche Performance von 3,3 % (2000), -3,7 % (2001) und 2,9 % (1. Semester 2002). 2 Probleme der geltenden Ordnung und künftige Herausforderungen 2.1 Börsenkrise Angesichts der grossen Bedeutung des Zinses hat die Verschlechterung auf den Finanzmärkten Rückwirkungen auf die berufliche Vorsorge. Während einer bestimmten Zeit können solche negative Auswirkungen mit Schwankungsreserven aufgefangen werden. Die jetzige Situation ist aber gekennzeichnet durch
3 3 eine langdauernde Tiefzinsphase bei den risikoarmen Anlagen. Die Rendite der Bundesobligationen liegt seit 1997 unterhalb des BVG-Mindestzinssatzes; einen starken Einbruch auf den Aktenmärkten seit dem Jahr 2000; eine für die Anlagen der Vorsorgeeinrichtung negative Entwicklung von Dollar und Euro. Diese Faktoren haben dazu geführt, dass die Schwankungsreserven vieler Pensionskassen aufgebraucht wurden. Zahlreiche Pensionskassen befinden sich heute in Unterdeckung, d.h. ihr Vermögen reicht nicht aus, um die heutigen und künftigen Verpflichtungen zu decken. Auch wenn eine Unterdeckung die Zahlungsfähigkeit einer Pensionskasse noch nicht beeinträchtigt, genügt das "Prinzip Hoffnung" nicht zur Wiederherstellung einer soliden Finanzierungsgrundlage. Von den Unterdeckungen besonders betroffen sind Vorsorgeeinrichtungen, welche erst vor relativ kurzer Zeit gegründet worden sind, da sie einerseits keine Schwankungsreserven aufbauen konnten. Auf der anderen Seite war es ihnen aber auch nicht möglich, den BVG-Mindestzinssatz mit risikoarmen Anlagen zu erzielen. Anlageportefeuille seit 1985 mit Aktienanteil von 25% und Mindestzinssatz von 4% ( = 100) 350 Index Mindestzins BVG-Index Jahr Quelle: Bank Pictet Lesehilfe: Eine Pensionskasse, welche bei der Einführung des BVG im Jahre 1985 bereits bestand und ihr Vermögen in einem Anlageportefeuille mit einem Aktienanteil von 25 Prozent anlegte, hatte die Möglichkeit, Schwankungsreserven aufzubauen. Bei Vorsorgeeinrichtungen, welche ihr Vermögen in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des BVG noch nicht in Aktien angelegt hatten, war der Vermögenszuwachs allerdings geringer. Zu berücksichtigen ist ausserdem, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Teil der Zinsüberschüsse in Form von Leistungsverbesserungen oder Beitragsreduktionen an die Versicherten weiter gegeben haben. Die tatsächliche Lage dieser Vorsorgeeinrichtungen dürfte daher heute weniger günstig sein.
4 4 Anlageportefeuille seit 1998 mit Aktienanteil von 25% und Mindestzinssatz von 4% ( = 100) Index Mindestzins BVG-Index Jahr Quelle: Bank Pictet Lesehilfe: Eine Vorsorgeeinrichtung, welche erst 1998 gegründet wurde, konnte den Mindestzinssatz nur mit einem Anlageportefeuille erwirtschaften, in welchem ein bestimmter Aktienanteil vorhanden war. Nach Beginn der Börsenbaisse musste die Pensionskasse in Unterdeckung fallen, selbst wenn die für Aktienanlagen zulässige Quote (50% des Vermögens) der Verordnung 2 zum BVG nicht ausgeschöpft wurde. Eine Anfrage des EDI bei den Aufsichtsbehörden zeigt, dass die finanzielle Situation von Vorsorgeeinrichtungen (ohne Sammeleinrichtungen), die per in Unterdeckung waren, angespannt war. Die Situation hat sich zwischenzeitlich weiter verschlechtert, wie eine Untersuchung der AWP/Complementa Investment-Controlling AG zeigt. Nach dieser Schätzung dürften per 30. September 2002 bereits 49 % der an der Umfrage beteiligten Vorsorgeeinrichtungen nicht mehr in der Lage gewesen sein, das notwendige Vorsorgekapital vollständig zu decken. Zur Zeit dürfte sich jede zweite Kasse in Unterdeckung befinden. Während der durchschnittliche Deckungsgrad Ende der 90er-Jahre auf über 120 % angestiegen ist, ist er bis zum 30. September 2002 auf 100 % gesunken.
5 5 Entwicklung des durchschnittlichen Deckungsgrades seit 1994 Durchschnittlicher Deckungsgrad in % Jahr Quelle: Complementa AG Eine neuere Erhebung der Swissca und der Prevista-Anlagestiftung in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pensionskassenverband bestätigen die Trendschätzungen: der Deckungsgrad der befragten Vorsorgeeinrichtungen ist seit Ende 2001 von durchschnittlich 102 % bis Mitte 2002 auf 99,8 % zurückgegangen. Für Ende 2002 prognostizierten die befragten Kassen im Schnitt einen Deckungsgrad von 92 %. Am häufigsten wird ein Deckungsgradbereich zwischen 95 und 99,9 % genannt. Geschätzter Deckungsgrad privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen am Anzahl Kassen unter 90% 90-94,9% 95-99,9% ,9% über 105% Geschätzter Deckungsgrad Quelle: Swissca
6 6 Bei einem Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent wird in der Regel von einer erheblichen Unterdeckung auszugehen, die auch einschneidende Massnahmen wie beispielsweise Beitragserhöhungen nötig macht. Auch Vorsorgeeinrichtungen, welche einen Deckungsgrad von geringfügig mehr als 100 Prozent aufweisen, sind in ihrer Risikofähigkeit eingeschränkt und müssen ihre finanzielle Entwicklung sorgfältig beobachten. 2.2 Demografische Entwicklung Dank des Kapitaldeckungsverfahrens reagiert die berufliche Vorsorge weniger empfindlich auf die Veränderungen beim Altersaufbau der Bevölkerung als die AHV. Die demografische Entwicklung wirkt sich aber trotzdem auch auf die berufliche Vorsorge aus: Die Verlängerung der Lebenserwartung hat zur Folge, dass das Altersguthaben für eine längere Rentenbezugsdauer ausreichen muss. Dies kommt im Umwandlungssatz, d.h. der Formel zur Umrechnung des Altersguthabens auf die Jahresrente zum Ausdruck. Diese Formel muss an die Verlängerung der Lebenserwartung angepasst werden. Eine erste Anpassung des Umwandlungssatzes wird in der 1. BVG-Revision vorgenommen. Der Umwandlungssatz soll innerhalb von 10 Jahren von 7,2 % auf 6,8 % gesenkt werden. Der Umwandlungssatz wird aber in Zukunft auf Grund einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung, welche vom Parlament in die 1. BVG-Revision aufgenommen wurde, alle 10 Jahre überprüft werden müssen. Geht man davon aus, dass es vor allem die Aktiven sind, welche im Rahmen ihrer Vermögensbildung für die Nachfrage auf den Anlagemärkten sorgen, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung auch die Anlagemärkte beeinflussen kann. 3 Empirisches Datenmaterial Es gehört zu den Problemen der beruflichen Vorsorge, dass die Datengrundlagen heute ungenügend sind. Das BSV hat aber auch in diesem Jahr wieder einen Vertrag mit der AWP/Complementa abgeschlossen, welche Trends über die finanzielle Lage der Pensionskassen liefern wird. Das BSV wird in diesem Jahr auch wieder eine Auswertung der Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen vornehmen und einen Bericht verfassen. Da diese Jahresrechnungen den kantonalen Aufsichtsbehörden erst per 30. Juni abgegeben werden müssen, wird dieser Bericht erst im Dezember verfügbar sein. 4 Lösungen des Bundesrates 4.1 Ziele der bundesrätlichen Massnahmen Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie hat eine hohe Akzeptanz, die auch darin zum Ausdruck kommt, dass gut zwei Drittel der in die zweite Säule einbezahlten Gelder auf die überobligatorische Vorsorge entfallen. Das schweizerische System der beruflichen Vorsorge ist freiheitlich ausgestaltet, hat eine grosse Flexibilität, gibt den Vorsorgeeinrichtungen aber auch eine hohe Eigenverantwortung. Der Bundesrat will diese Vorteile erhalten. Damit die berufliche Vorsorge ihre Rolle weiterhin erfüllen kann, ist es wichtig, dass die auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe geregelten zentralen Parameter Umwandlungs- und Mindestzinssatz an die demografische und wirtschaftliche Lage angepasst werden.
7 7 4.2 Kurzfristige Massnahmen Behebung der Unterdeckung Das Problem der Unterdeckungen muss gelöst werden. Für die Finanzierung ihrer Verpflichtungen sind die Vorsorgeeinrichtungen verantwortlich. Sie haben auch für die Behebung der Unterdeckung zu sorgen. Aufgabe des Bundesrates ist es, dafür die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2003 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Mit einer Verordnungsänderung umschreibt er den Begriff der Unterdeckung einheitlich Mit dem Erlass einer Weisung an die kantonalen Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge werden einheitliche Standards bei der Behebung der Unterdeckung unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt (Grundsätze bei der Festlegung von Massnahmen, Aufgaben der Aufsichtsbehörde und Zulässigkeit von Massnahmen). Er hat ein Vernehmlassungsverfahren zu Gesetzesänderungen, welche den Handlungsspielraum der Vorsorgeeinrichtungen erweitern, gleichzeitig aber auch Arbeitgeber und Versicherte vor inadäquaten Massnahmen schützen sollen. Nach der Auswertung der Vernehmlassung wird der Bundesrat im September eine entsprechende Botschaft verabschieden. Die Verordnungsänderungen und die Weisung an die Aufsichtsbehörde treten am 1. Juli 2003 in Kraft Überprüfung des Mindestzinssatzes Der Bundesrat wird den Mindestzinssatz im September an die Anlagemöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen anpassen. Im Juni, Juli und August werden die in der Verordnung vorgesehenen Konsultationen der Sozialpartner und der SGK von National- und Ständerat durchgeführt Verbesserung der Datengrundlagen Im Herbst liefert das BSV einen Bericht über das Anlageverhalten und Finanzierungsrisiken der Pensionskassen und die Lage der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Diese Berichte sollen einerseits Grundlagen für eine Neuorientierung der Aufsicht in Richtung einer prudenziellen Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen liefern. Bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ist zu prüfen, ob die starke Unterdeckung zahlreicher Vorsorgeeinrichtungen auf längere Sicht nicht behoben werden müsste. BSV und BFS sind beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie ab 2004 aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge erhoben werden können. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament müssen über aktuellere Entscheidungsgrundlagen verfügen. Ein Monitoring bei repräsentativ ausgewählten Vorsorgeeinrichtungen soll dies möglich machen. 4.3 Mittelfristige Massnahmen Die finanzielle Stabilität des Systems macht strukturelle Massnahmen nötig. Der Bundesrat lässt daher eine Neuordnung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge prüfen. Er ist der Ansicht, dass das geltende System einer (nachträglichen) Kontrollaufsicht durch prudenzielle Aufsichtselemente ergänzt werden muss: Die Aufsicht soll auch vorausschauend tätig sein und Finanzierungs- und Solvabilitätsrisiken umfassen. Gleichzeitig soll die Aufsicht zentralisiert werden. Ein Bericht der dafür eingesetzten Expertenkommission liegt Ende 2003 vor.
8 8 4.4 Langfristige Massnahmen Das Rentenalter ist auch in der beruflichen Vorsorge ein Thema. Will man eine starke zusätzliche Belastung durch Beitragserhöhungen oder eine Senkung des Leistungsniveaus durch eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes vermeiden, ist eine Erhöhung des Rentenalters voraussichtlich nötig. In Bezug auf die Frage der freien Wahl der Pensionskasse ist die Erarbeitung von Entscheidgrundlagen bis Ende 2005 geplant. Das Bundesamt für Sozialversicherung wird Ende dieses Jahres entsprechende Studien in Auftrag geben.
Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV
Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
Mehr7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau!
7. März 2010 NEIN zum Rentenklau! Rentensenkung von über 10 % 2005: Umwandlungssatz wird von 7,2 auf 6,8 gesenkt = 5,5% der jährlichen Rente Jetzt: Erneute Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4%
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrDaher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.
PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in
MehrSicherung des Sozialmodells Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Sicherung des Sozialmodells Schweiz Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik, 19. September 2013
MehrBerufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung
Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung Die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert d. h. die Altersrenten
Mehr126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn
6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
Mehr0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)
0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz
MehrBerufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010
Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für
MehrAHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.
D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,
MehrFinanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung
Finanzielle Führung auf neuen Wegen in der Pensionskassenberatung Dr. Christian Heiniger Praktische Auswirkungen auf Pensionskassen und Umsetzungspotential Ausgangslage Demographie Tiefe Geburtenrate Zunehmende
MehrReformbedarf des liechtensteinischen BPVG
Reformbedarf des liechtensteinischen BPVG Dr. Alexander Imhof, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, FMA Liechtenstein Betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein, 14. November 2014, Vaduz 14. November
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrAltersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule 25 Jahre betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein, 14. November 2014, Vaduz Jürg
MehrBusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen
BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen Weltweit gilt das Dreisäulensystem der Schweiz als vorbildlich. Doch angesichts globaler Einflüsse und demografischer Entwicklungen muss die 2. Säule seit
Mehr08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)
Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss
MehrBEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«
BEVÖLKERUNGS- UND UNTERNEHMERBEFRAGUNG»VERMÖGENSTEUER UND EIGENTUM«Inhaltsverzeichnis 1. Vermögensbildung und Vermögensbesteuerung 2. Erwartete Folgen der Vermögensbesteuerung 3. Staatssanierung durch
MehrBaustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Alterstagung Schweiz. Städteverband, Biel 06. November 2015 Jürg Brechbühl,
MehrVermögensberatung. Inhalt
Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrSwisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011
Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2011: Rückgang der durchschnittlichen Deckungsgrade Entwicklung der Deckungsgrade
MehrTeilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009
com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4
MehrSynopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte
Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen
MehrReglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation
Stand 01.01.2014 Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation vom 10. Dezember 2013 (Teilliquidationsreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht
MehrDr. sc. math. Ernst Welti
Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz
MehrAltersvorsorge 2020. Ein ausgewogenes Paket
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Ein ausgewogenes Paket «Die Zukunft der Altersvorsorge» - Öffentliche Abendveranstaltung, 27. November
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrFRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG
FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26
MehrBeantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/EVP betreffend Pensionskasse
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion FDP/EVP betreffend Pensionskasse Am 7. Mai
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2016
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrFORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT
Presse Information FORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT Sicherheit geht vor: 87 Prozent der Deutschen setzen bei der Altersvorsorge vor allem auf Garantien Deutsche gestalten
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen
Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen
MehrHerzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! 2 Geschichten, die das Leben schreibt 3 Wenn Ihre dritte Säule steht, ist die Pensionierung gesichert Pensionierung planen An was denken Sie? Freizeit Träume und
MehrFinanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt
Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.
MehrInnovation zweite Säule
Innovation zweite Säule BVG - Apéro Wertschwankungsreserven und Anlagestrategie Wie sollen sich Pensionskassen verhalten? Dr. Alfred Bühler, Partner PPCmetrics AG Zürich, 6. Oktober 2008 Chancen und Risiken
MehrStaatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude 6371 Stans
Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude Stansstad, 31. Mai 2011 Vernehmlassung: Teilrevision des Pensionskassengesetzes. Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
MehrDas Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach
Das Geschäftsklima gibt saisonbedingt leicht nach Das Geschäftsklima in der Logistikbranche gibt im saisonbedingt leicht nach und befindet sich weiterhin unter dem Vorjahreswert. Die derzeitige Geschäftslage
MehrVergabe von Eigenhypotheken
deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrAlterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
- 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrRentenreform 2020. Schwerpunkt Revision BVG. Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2.
Rentenreform 2020 Schwerpunkt Revision BVG Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2. September 2015 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schwerpunkt 2. Säule das BVG
MehrOhne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können.
Ohne den gewerkschaftlichen Rechtsschutz hätte ich meine Rechte nicht durchsetzen können. Auswertung der Mandantenbefragung 2009 Kurzfassung November 2009 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung
MehrBundesversicherungsamt
Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren
MehrUmwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze
Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Pensionskasse der Stadt Frauenfeld 26.02.2015/04.03.2015 Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch
Mehr3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage
DAB bank AG Corporate Communications Dr. Jürgen Eikenbusch E-Mail: communications@dab.com www.dab-bank.de 3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage Zum dritten Mal hat die
MehrErläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)
Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrMarkus Demary / Michael Voigtländer
Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrPressekonferenz. 7. Oktober 2002, 10.00 Uhr Café Landtmann, Löwel-Zimmer 1010 Wien, Dr. Karl-Lueger-Ring 4
Maria Theresien-Straße 19/9 A-9 Wien Telefon: ++43 ()1 319 44 48 Fax: ++43 ()1 319 44 49 E-Mail: itka@aon.at ITK Pressekonferenz 7. Oktober 2,. Uhr Café Landtmann, Löwel-Zimmer Wien, Dr. Karl-Lueger-Ring
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrBrutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrMeinungen zur Altersvorsorge
Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion
MehrDas III-Säulen System. Herzlich willkommen
Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung
MehrSchnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007
Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Juli 2007 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung und allgemeine Hinweise
MehrPENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation
PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag
MehrWachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de
1. Herr Meier bekommt nach 3 Jahren Geldanlage 25.000. Er hatte 22.500 angelegt. Wie hoch war der Zinssatz? 2. Herr Meiers Vorfahren haben bei der Gründung Roms (753. V. Chr.) 1 Sesterze auf die Bank gebracht
MehrKurzbericht Geschäftsbericht 2014
Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft
MehrPrivatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal
Privatkunden _ REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Lückenlos vorsorgen im Freizügigkeitsfall Sie zahlen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Verabschiedet am 07.06.2012 In Kraft seit dem 01.07.2012 Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 06.12.2012 Inhaltsverzeichnis
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVP - ZH - Arbeitstagung
SVP - ZH - Arbeitstagung "Schützt unsere Altersvorsorge" Die Herausforderungen der Pensionskassen Hanspeter Konrad lic. iur. Rechtsanwalt Direktor ASIP 1 Einführung 3 - Säulen - System der Alters-, Hinterlassenen-
MehrPKS CPS. Teilliquidationsreglement. 1. Juni 2009. der Pensionskasse SRG SSR idée suisse. Pensionskasse. SRG SSR idée suisse.
PKS CPS 1. Juni 2009 Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa da pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031
MehrDie rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell
Info-Broschüre Teil 2 Das VBV-Lebensphasenmodell Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell Das Info-Video zum Thema: Das VBV-Lebensphasenmodell 1 DAS VBV-Lebensphasenmodell 1. Was ist das Lebensphasenmodell?
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrLebenserwartung nach Sterbetafel 2003/2005
vollendetes Alter männlich weiblich 0 76,21 76,21 81,78 81,78 1 75,56 76,56 81,08 82,08 2 74,58 76,58 80,11 82,11 3 73,60 76,60 79,12 82,12 4 72,61 76,61 78,13 82,13 5 71,62 76,62 77,14 82,14 6 70,63 76,63
MehrBAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011)
BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) Ihre 5 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung oder das KUNDEN- und QUALITÄTs-orientierte Konzept für die betriebliche Altersversorgung
MehrREGLEMENT TEILLIQUIDATION
REGLEMENT TEILLIQUIDATION Gültig ab 01. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Grundlagen 1 2. Bestimmung der Höhe der freien Mittel 2 3. Aufteilung zwischen verbleibenden und austretenden versicherten
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrPraktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG
Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Agenda / Themen Umhüllende Vorsorgeeinrichtung / Split-Lösung Begriff Anrechnungsprinzip
MehrWelche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica
Welche Zukunft für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica 3 Säulen System Qui sommes-nous? 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV Berufliche Vorsorge Individuelles
MehrVermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn
An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrGrundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008
1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des
MehrFremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1
Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr
MehrFragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während
Mehr