Teilflächennutzungsplanung. "Windkraft" der VG Unkel
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- Irmgard Lichtenberg
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1 VERBANDSGEMEINDE UNKEL Teilflächennutzungsplanung "Windkraft" der VG Unkel FAUNISTISCHES GUTACHTEN TEILUNTERSUCHUNG GELBBAUCHUNKE Auftraggeber: Verbandsgemeinde Unkel Linzer Straße Unkel Januar 2015 Bearbeitung: G i n s t e r Landschaft + Umwelt Marktplatz 10a Meckenheim Tel.: / Fax: / info@ginster-meckenheim.de
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3 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Aufgabenstellung Übersicht über das Plangebiet Lage der geplanten Konzentrationszone Naturräumliche Situation Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung Mögliche Auswirkungen auf die Gelbbauchunke Untersuchungsmethodik Betroffene Lebensräume Untersuchungsraum Methodik Identifizierung geeigneter Lebensräume Untersuchung der Gewässer Begehungen der Landhabitate Raumnutzungsanalyse Fotografische Bauchmuster-Erfassung Telemetrie Ergebnisse Untersuchung der Gewässer Begehungen der Landhabitate Raumnutzungsanalyse Weitere Amphibienarten... 14
4 II 6 Artenschutzrechtliche Beurteilung Rechtliche Grundlagen Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Hinweise zu weitergehenden Maßnahmen zu Gunsten der Gelbbauchunke Artenschutzrechtliche Empfehlung für den Flächennutzungsplan Artenschutzrechtliche Gesamtbeurteilung Zusammenfassung Quellen TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Termine Begehungen der Gewässer... 6 Tabelle 2: Termine Begehungen geeigneter Landhabitate... 7 Tabelle 3: Termine Telemetrierung... 8 Tabelle 4: Gewicht gefangener und ggf. telemetrierter Gelbbauchunken Tabelle 5: Weitere nachgewiesene Amphibienarten ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Gelbbauchunke im Gewässer und fixiert zur Bauchmustererfassung 8 Abbildung 2: Verwendeter Sender und besenderte Gelbbauchunke... 9 Abbildung 3: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Gelbbauchunken Abbildung 4: Diversität der Bauchmuster verschiedener Tiere Abbildung 5: Bauchmuster eines Tieres bei vier Fängen Abbildung 6: Empfehlung zur Rücknahme der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz der Gelbbauchunke... 19
5 1 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Verbandsgemeinde Unkel beabsichtigt, im Zuge der Flächennutzungsplanung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen neu auszuweisen. Damit soll der Planungsvorbehalt genutzt werden, der den Gemeinden gemäß 35 (3) des Baugesetzbuches BauGB eingeräumt wurde, um auf die Genehmigung von gemäß 35 (1) Nr. 6 (BauGB) im Außenbereich privilegierten Anlagen zur Windenergienutzung einwirken zu können. So ermöglicht der Gesetzgeber die planerische Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen. Um eine Streuung vieler Einzelanlagen über die Landschaft zu verhindern, ist es möglich, eine Konzentration von Windenergieanlagen planerisch festzulegen und gleichzeitig die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet auszuschließen. Zur Ermittlung potenzieller Flächen für die Windenergienutzung im Verbandsgemeindegebiet Unkel fand in den Jahren 2009/2010 ein Standortfindungsverfahren statt, dessen Ergebnisse in die Erarbeitung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes eingeflossen sind (vgl. WEST-STADTPLANER 2013). Die standortbezogene Genehmigung der einzelnen Anlagen erfolgt dann im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG. Die im Vorentwurf für den Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen liegen an der nördlichen Grenze des Verbandsgemeinde-Gebietes und damit an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie als Grundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung bezüglich der betroffenen Gebiete DE "Asberg bei Kalenborn" und des auf nördlich auf nordrhein-westfälischer Seite angrenzenden FFH-Gebietes DE "Siebengebirge" wurde die Population der Gelbbauchunke am Asbergsee intensiv untersucht. Die Betreuung der Felduntersuchungen erfolgte durch das PLANUNGSBÜRO VALERIUS, Dorsel.
6 2 2 ÜBERSICHT ÜBER DAS PLANGEBIET 2.1 Lage der geplanten Konzentrationszone Die geplante Konzentrationszone für Windenergieanlagen liegt im Nordwesten des Verbandsgemeindegebietes westlich der Landesstraße L 253 an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. In der Konzentrationszone liegt das FFH-Gebiet DE "Asberg bei Kalenborn", im Norden grenzt auf nordrhein-westfälischem Gebiet das FFH-Gebiet DE "Siebengebirge" an, das durch die ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG FÜR DAS NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE"(Stand: ERSTE ÄNDERUNG vom 8. Mai 2012) in nationales Recht umgesetzt wurde. 2.2 Naturräumliche Situation Das an der westlichen Grenze der kontinentalen biogeografischen Region gelegene Gebiet ist Teil des Rheinwesterwälder Vulkanrückens (324.9) in der naturräumlichen Haupteinheit Niederwesterwald, Großlandschaft 32 - Bergisches Land. Der Rheinwesterwälder Vulkanrücken setzt den Höhenzug des in NRW angrenzenden Siebengebirges in südlicher Richtung fort. Er erreicht eine Höhe von etwa 350 m üb. NN. Die hier wie im Siebengebirge charakteristischen Vulkankuppen wurden bzw. werden weitgehend abgebaut, so dass die Landschaft heute durch eine Reihe großer Basaltsteinbrüche geprägt ist. In den oft stillgelegten, teilweise aber auch noch in Betrieb befindlichen Abbauflächen entstanden teilweise Sekundärgewässer (so z. B. im Asberg). An den Rändern ist der Höhenzug durch steile Täler und Schluchten (Siefen) mit naturnahen Bachläufen zergliedert. Der Landschaftsraum ist zu etwa 75 % bewaldet, Nadel- und Laubholz sind etwa gleich verteilt. Auf den wenig fruchtbaren Böden der Rodungsinseln dominiert die Grünlandnutzung. Am Rand der Siedlungen haben sich z. T. größere Streuobstbestände erhalten, die eine charakteristische Ortseingrünung bilden.
7 3 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 3.1 Technische Beschreibung Die Verbandsgemeinde Unkel verfolgt im Zuge der Flächennutzungsplanung die Neuausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung. Vor dem Hintergrund des technischen Windenergiepotenzials wurden in einem Gesamtkonzept für das Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des Schutzes von Wohnfunktionen (Ausschluss akustischer und visueller Beeinträchtigungen), der Tabuzonen zu Gunsten von Landespflege, Forst- und Wasserwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur, Luftverkehr und weiterer Nutzungen mögliche Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung abgegrenzt (WEST STADTPLANER 2013). Gleichzeitig wird die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet ausgeschlossen. In dem so abgegrenzten Gebiet ist die Errichtung von bis zu 16 Windenergieanlagen möglich, sofern aufgrund der vorliegenden Gutachten keine Reduktion der Fläche vorgenommen wird. 3.2 Mögliche Auswirkungen auf die Gelbbauchunke Mit der durch die von der Verbandsgemeinde beabsichtigte Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ermöglichten Errichtung von Windenergieanlagen können negative Auswirkungen für die Gelbbauchunke bei Bau und Erschließung der Anlagen, durch die Anlagen selbst und durch den Betrieb der Anlagen verbunden sein. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist zu klären, ob artenschutzrechtliche Aspekte und Anforderungen von Schutzgebieten hier mit Bezug auf die Gelbbauchunke - die Errichtung von Windenergieanlagen generell ausschließen und welche Möglichkeiten zur Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen bestehen (z. B. Standortwahl, Wegeführung und Art des Ausbaus, Querungshilfen). Der endgültige Nachweis für die Verträglichkeit konkret geplanter Anlagen und deren Zuwegungen ist auf der Ebene der standortbezogenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu führen.
8 4 Baubedingte Auswirkungen können durch direkte Inanspruchnahme essentieller Habitate (Sommer- und Winterlebensräume, Wanderstrecken) im Baufeld von Anlagen, Leitungsverlegungen und Zuwegungen sowie für die Baustelleneinrichtung und die Lagerung von Baumaterialien entstehen. Je nach Bauzeit (Jahreszeit und Dauer) können damit wichtige Vernetzungslinien zu Winterquartieren und ggf. der Austausch mit anderen Populationen temporär unterbrochen werden. Bei der Gelbbauchunke sind Wanderungen über den gesamten Aktivitätszeitraum zwischen Ende März und Mitte September möglich (PETERSEN et al. 2004). Durch den Baustellenverkehr besteht das Risiko der Tötung von Gelbbauchunken. Als anlagebedingte Wirkung des Vorhabens ist eine direkte Zerstörung von Gelbbauchunken-Lebensräumen möglich. Dies betrifft neben den Windenergieanlagen selbst mit ihren Fundamenten die erforderlichen befestigten Kranstellflächen und Nebenanlagen sowie auszubauende oder neu zu bauende Erschließungswege. Weiterhin können die Verbindungen zwischen Teillebensräumen und Wanderstrecken durch die Barrierewirkung der Anlagen und befestigten Kranstellflächen sowie insbesondere durch den Aus- und Neubau von Erschließungswegen betroffen sein. Betriebsbedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen können neben dem Risiko der Tötung von Amphibien durch erhöhten Verkehr zur Wartung der Anlagen Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und Eiswurf sein. Der Wartungswerksverkehr wird, gemessen am bestehenden forstwirtschaftlichen Verkehr im Bereich des Vorkommens, eine so geringe Mehrbelastung darstellen, dass keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos eintritt. Bezüglich des Schattenwurfs ist davon auszugehen, dass sich ein Gewöhnungseffekt einstellen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Individuen durch Eisschlag/Eiswurf getötet werden, ist zu vernachlässigen und kann nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos führen.
9 5 4 UNTERSUCHUNGSMETHODIK 4.1 Betroffene Lebensräume Zentrale Lebensräume für die Gelbbauchunke sind zunächst die Aufenthalts- und Laichgewässer, meist temporäre flache, sonnige, vegetationsarme Klein- und Kleinstgewässer mit geringem Konkurrenz- und Prädationsdruck. Landlebensräume sind lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder im Umfeld der Laichgewässer. Die Tiere überwintern im Boden, in frostfreien Spaltenverstecken unter Steinen und Wurzeln. Als Wanderkorridore fungieren kleine Fließgewässer oder feuchte Mulden. (LANUV NRW 2014, PETERSEN et al. 2004) Am Asberg sind im Bereich des aktuellen Vorkommens am östlichen Asberg-See die Gewässer, insbesondere die neu angelegten Laichgewässer, sowie die Sukzessions- Gehölzbestände und Schutthalden im Umfeld als Lebensräume für die Gelbbauchunke von Bedeutung. Funktionen als Wanderkorridore können neben Wegeseitengräben die Fließgewässer Detzelbach und Ohbach mit ihren Quellbächen übernehmen. 4.2 Untersuchungsraum Ausgangspunkt der Untersuchungen sind die Gewässer auf dem ehemaligen Abbaugelände des Steinbruchs am Asberg. Der Schwerpunkt lag auf dem bekannten Vorkommen der Gelbbauchunke am östliche Asberg-See bzw. den kleinen Teichen und Tümpeln in dessen direkter Umgebung. Ausgehend hiervon wurden im Umfeld von ca. 500 m die geeigneten Landhabitate untersucht. Da im Zuge der Errichtung der Windenergieanlagen i. d. R. ein Aus- und Neubau von Erschließungswegen erforderlich wird, wurde in der Untersuchung ein Schwerpunkt auf den Nachweis der Art im Bereich der vorhandenen Wege gesetzt. 4.3 Methodik Die Feldarbeit wurde unter Betreuung durch das PLANUNGSBÜRO VALERIUS, Dorsel, von DANIEL GELLER, Bonn, durchgeführt. Um eine fundierte die Raumnutzungsanalyse durchführen zu können, wurde eine Methodenkombination aus Begehungen der Gewässer und der Landhabitate, der fotografischen Bauchmuster-Erfassung der gefundenen Gelbbauchunken zur Wiedererkennung sowie der Telemetrie ausgewählter Tiere angewendet.
10 Identifizierung geeigneter Lebensräume Am erfolgte die erste Begehung des Gebietes zur Erfassung geeigneter Laich- und Aufenthaltsgewässer sowie geeigneter Landlebensräume im Bereich des ehemaligen Steinbruchs und in den umliegenden Wäldern. Dabei wurden die Flächen für die weiteren Begehungen der Gewässer und Landhabitate festgelegt Untersuchung der Gewässer Zwischen Anfang Mai und Ende August 2013 folgten weitere 6 Begehungen zur Erfassung der Art im Gewässer (Tab. 1). Die Begehungen erfolgten in den Abendstunden bei geeigneten Witterungsbedingungen (trocken, warm, windarm) und umfassten neben den Gewässern im Steinbruch einige kleinere Gewässer in der Umgebung. Tabelle 1: Termine Begehungen der Gewässer Datum Zeit Wind (bft) Temperatur Bewölkung Niederschlag :30 00:00 Uhr 17 C 7/8 1 gering :30 00:30 Uhr 16 C 7/8 2 gering :3000:30 Uhr 24 C 2/ :30 02:00 Uhr 18 C 3/ :00 01:00 Uhr 18 C 3/ :00 01:00 Uhr 22 C 1/ :00 23:00 Uhr 17 C 3/8 1 - Die Gewässer wurden akustisch und optisch nach adulten Tieren abgesucht, um diese zu fangen, zu untersuchen und schnellstmöglich wieder freizulassen. Für die Suche nach Larven wurde ein besonders feinmaschiger Kescher verwendet Begehungen der Landhabitate Die Begehungen der Landhabitate erfolgten an 10 Terminen zwischen Anfang Mai und Mitte September (s. Tab. 2) bei geeigneten Witterungsbedingungen (feucht, warm, windarm) und umfassten die Zuwegungen, Waldschneisen sowie das Umfeld der im Untersuchungsgebiet liegenden Gewässer. Sie wurden aufgrund möglicher Wanderaktivitäten der Gelbbauchunke auf geeignete Landlebensräume und Wanderkorridore (s. Kap ) im Umfeld der Gewässer ausgedehnt.
11 7 Tabelle 2: Termine Begehungen geeigneter Landhabitate Datum Zeit Wind (bft) Temperatur Bewölkung Niederschlag :30 00:00 Uhr 17 C 7/8 1 gering :30 00:00 Uhr 15 C 7/ :30 03:00 Uhr 16 C 8/8 0 gering :30 00:30 Uhr 14 C 7/8 2 mäßig :30 00:00 Uhr 21 C 3/ :00 18:00 Uhr 23 C 3/ :00 02:30 Uhr 22 C 2/ :00 02:30 Uhr 20 C 6/8 2 gering :00 01:00 Uhr 17 C 7/ :00 01:00 Uhr 16 C 4/ :00 02:00 Uhr 15 C 4/ :00 19:30 Uhr 23 C 1/ :00 00:30 Uhr 22 C 1/ :00 21:00 Uhr 20 C 1/ :00 21:00 Uhr 21 C 6/ :00 18:00 Uhr 15 C 6/ :00 20:00 Uhr 16 C 6/8 1 gering :30-22:30 Uhr 11 C 7/8 1 - Die Begehungen erfolgten meist in den Abendstunden, lediglich die Termine Ende August und Anfang September wurden den Nachmittagsstunden absolviert, um potenzielle Aufenthaltsgewässer im Landlebensraum nach Tieren abzusuchen. Der Fokus dieser Begehungen lag darauf, wandernde Tiere auf dem Weg in die Winterquartiere ausfindig zu machen Raumnutzungsanalyse Fotografische Bauchmuster-Erfassung Im Rahmen der Untersuchungen an den Gewässern erfolgte die fotografische Erfassung der individuellen der Bauchmuster der gefangenen Tiere, um über die Wiedererkennung der Individuen bei verschiedenen Begehungen eine Abschätzung der Mindestpopulation der Gelbbauchunke vorzunehmen zu können.
12 8 Jede Gelbbauchunke besitzt ein individuelles Bauchmuster, wodurch sich die Individuen eindeutig unterscheiden lassen. Diese Individualität ermöglicht eine Wiedererkennung, ohne die Tiere durch aufwendige und invasive Methoden markieren zu müssen. Die gefangenen Tiere wurden kurzzeitig in einem durchsichtigen Fangbehälter fixiert und die Bauchseite fotografisch erfasst. Abbildung 1: Gelbbauchunke im Gewässer und fixiert zur Bauchmustererfassung Diese schonende Methode hat sich in vielen Populationsuntersuchungen zur Gelbbauchunke bewährt (GOLLMANN & GOLLMANN 2002). Die Erfassung der Bauchmuster ermöglicht in Kombination mit den übrigen Methoden eine Abschätzung über die Mindestgröße der Population und Aussagen zur Raumnutzung der Gelbbauchunke im Untersuchungsgebiet Telemetrie 1 Um Informationen über Wanderrouten im Landlebensraum und zu Tagverstecken zu erhalten, wurden im Juli 2013 insgesamt 5 Gelbbauchunken schonend gefangen und mit artgerechten Telemetriesendern versehen. Im August wurden 3 weitere Tiere mit Transmittern versehen, um Hinweise zur Wanderungen der Tiere vom Sommerlebensraum in die Winterverstecke zu erhalten. Tabelle 3: Termine Telemetrierung Datum Zeit Wind (bft) Temperatur Bewölkung Niederschlag :00 01:00 Uhr 18 C 3/ :00 02:30 Uhr 20 C 6/8 2 gering :00 23:00 Uhr 15 C 8/8 1 gering 1 Die für diese Untersuchung erforderliche Genehmigung für die gem. 7 Abs. 2 Nr. 14 b) BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Tierart wurde von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz am erteilt.
13 9 Es wurden Telemetriesender des Typs V1 (0,36 g, 150 Mhz, 15 cm Antennenlänge) der Firma "Telemetrie-Service-Dessau" verwendet. Eine Besenderung erfolgte nur bei Tieren mit einem Gewicht von über 7,5 g, sodass die Sender weniger als 5 % des Körpergewichts ausgemacht haben (Tab. 4 auf S. 12). Abbildung 2: Verwendeter Sender und besenderte Gelbbauchunke Bei den auf die Telemetrierung folgenden Terminen zur Begehung der Landhabitate und der Gewässer wurden jeweils die besenderten Tiere verfolgt. Die Ortung erfolgte mittels Antenne und einem Empfänger des Typs VR-500 der Firma Yaesu.
14 10 5 ERGEBNISSE 5.1 Untersuchung der Gewässer Bei der Gewässercharakterisierung wurden im Bereich südlich des östlichen Asberg- Sees zahlreiche frisch angelegte Gewässer mit Größen zwischen 4 und 24 m² erfasst. Ergiebige Regenfälle führten dazu, dass diese Gewässer ab Juni miteinander verbunden waren. Die im Untersuchungsgebiet gefundenen Gelbbauchunken befanden sich ausschließlich in diesen Kleingewässern. In den Kleingewässern an Wegen sowie entlang der Waldschneisen konnten keine Gelbbauchunken nachgewiesen werden. Die Verteilung der Tiere auf die Kartiertermine mit Fang nach Geschlecht zeigt Abb. 1. Die höchste Individuenzahl wurde mit 13 Tieren am erfasst. Ende August erfolgte nur noch ein Nachweis der Art unter Steinen im Uferrandbereich des östlichen Asberg-Sees. In der Fortpflanzungszeit fanden sich in den Gewässern des Untersuchungsgebiets weder Laich noch Kaulquappen der Gelbbauchunke. Abbildung 3: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Gelbbauchunken (schwarz: Gesamtanzahl, hellgrau: Männchen, dunkelgrau: Weibchen)
15 Begehungen der Landhabitate Trotz intensiver Suche bis in den September hinein waren in möglichen Landhabitaten und potenziellen Wanderkorridoren keine Gelbbauchunken nachweisbar. Auch im Bereich der intensiv abgesuchten Wege konnte kein Nachweis der Art erbracht werden. 5.3 Raumnutzungsanalyse Im Rahmen der Auswertung der individuellen Bauchmuster der Tiere konnten 13 Individuen (11 Männchen und 2 Weibchen) identifiziert werden. Abbildung 4: Diversität der Bauchmuster verschiedener Tiere Abbildung 5: Bauchmuster eines Tieres bei vier Fängen Dieses Ergebnis deckt sich mit der maximalen Anzahl der Tiere, die bei der Begehung am nachgewiesen wurden. 7 Individuen konnten mittels Bauchmustervergleich in mehreren Wiederfängen identifiziert werden (3x 2-fach, 3x 3-fach, 1x 4- fach). Die Population der Gelbbauchunke im FFH-Gebiet "Asberg bei Kalenborn" ( ) beläuft sich demnach auf mindestens 13 Tiere. Von den insgesamt 8 mit Sendern versehenen Tieren (s. Tab. 4) konnten bei der Verortung 6 Individuen wiedergefunden werden. Die Unken 1-5 (Besenderung ) hielten sich stets in den Gewässern auf, in denen sie zuvor gefangen worden waren.
16 12 Unke 6 (Besenderung ) konnte insgesamt vier Mal im selben Gewässer wieder gefunden werden. Das Tier wurde dabei stets im Uferbereich an der selben Binse beobachtet. Die Unken 7 und 8 (Besenderung ) verließen das Gewässer bereits am folgenden Tag in Richtung der bereits vorher vermuteten Überwinterungsquartiere im Hang, unmittelbar westlich der im Sommer besiedelten Kleingewässer. In den umliegenden Waldgebieten konnten im gesamten Untersuchungszeitraum keine besenderten Unken nachgewiesen werden. Tabelle 4: Datum Gewicht gefangener und ggf. telemetrierter Gelbbauchunken Gewicht gefangener Gelbbauchunken ,13 8,87 8,17 7,57 7,37 8,38 7, ,05 7,22 7,27 5,93 5,90 5,60 6,37 7,18 5,86 7, , ,25 7,61 Grau hinterlegt: mit Sendern versehene Tiere Im Untersuchungsgebiet besteht demnach eine sehr enge Bindung der Gelbbauchunke an die Gewässer. Die Art kommt nur im Gewässerkomplex südlich des östlichen Asberg-Sees vor. Sowohl Sommer- als auch Winterquartiere der untersuchten Tiere liegen in unmittelbarer Umgebung des östlichen Asberg-Sees. Wandernde Tiere wurden in den umgebenden Wäldern nicht gefunden, so dass keine Wanderungsbewegungen von und zum Asberg belegbar waren. Dies könnte auch durch die eine Migration der Tiere erschwerenden Steilwände des ehemaligen Steinbruchs bedingt sein. Andererseits besteht bei der guten Ausstattung des Geländes mit allen notwendigen Habitatstrukturen und dem fehlenden Populationsdruck für die Tiere kaum ein Anlass zu weiteren Wanderungen. Frühere Beobachtungen von Gelbbauchunken in den Waldungen südlich des FFH-Gebietes (NEKUM 2013 mdl.) konnten 2013 nicht bestätigt werden. Ein Hinweis auf Gelbbauchunken in Gewässern in einer Waldschneise im Fichtenforst östlich des Asberg- Sees von Florian STOFFELS (Ast& Baum, Hausen) 2013 zeigt, dass eine weitere Verbreitung der Art im Umfeld möglich sein könnte, auch wenn bei einer Nachsuche der Fund nicht bestätigt werden konnte.
17 13 Im Ergebnis der vorliegenden Untersuchung befindet sich die Lokale Population der Gelbbauchunke im FFH-Gebiet Asberg auch nach den Stützungsmaßnahmen mit Anlage der Tümpel am östlichen Asbergsee in einem schlechten Erhaltungszustand. Diese Einschätzung basiert auf folgenden Faktoren: Geringe Anzahl adulter Tiere (13, 11 männlich, 2 weiblich) Fehlende sudadulte Individuen Fehlende Reproduktion Ungünstiges Geschlechterverhältnis Kein Nachweis von Wanderungsbewegungen Auf Basis dieser Befunde kann für die Population auch keine günstige Entwicklungsprognose abgegeben werden, zumal kein Austausch mit benachbarten Populationen nachweisbar war. Es fällt jedoch auf, dass beide im Juli gewogenen Weibchen sehr leicht (zu leicht für eine Besenderung) waren. Es ist daher möglich, dass diese Tiere im Untersuchungsjahr einen Reproduktionsversuch unternommen haben, ein Nachweis hierfür gelang allerdings nicht. In diesem Zusammenhang sei das Vorkommen des Dreistachligen Stichlings (Gasterosteus aculeatus) in den potenziellen Laichgewässern bei allen Begehungen erwähnt, der sich u. a. von Amphibienlaich ernährt. Von Gelbbauchunken für die Reproduktion bevorzugte Gewässer weisen jedoch aufgrund ihrer Struktur eine geringe Räuberdichte und keinen Fischbesatz auf (PETERSEN et al. 2004).
18 Weitere Amphibienarten Im Untersuchungsgebiet wurden bei den Erhebungen neben der Gelbbauchunke die in Tab. 5 aufgeführten Amphibienarten nachgewiesen: Tabelle 5: Weitere nachgewiesene Amphibienarten Art Monat Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Mai Juni Juli August September Erdkröte Bufo bufo x x x x x Geburtshelferkröte Alytes obstetricans x Grasfrosch Rana temporaria x x x Bergmolch Triturus alpestris x x x Feuersalamander Salamandra salamandra x x x Kammmolch Triturus cristatus x x x x Teichmolch Triturus vulgaris x x grau hinterlegt: streng geschützte Arten nach BNatschG Insbesondere die nachgewiesenen, in Anhängen der FFH-Richtlinie enthaltenen Arten Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans, Anhang IV) und Kammmolch (Triturus cristatus, Anhänge II und IV) sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
19 15 6 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BEURTEILUNG 6.1 Rechtliche Grundlagen Das deutsche Artenschutzrecht gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert neben dem allgemeinen Artenschutz einen weitergehenden Schutz der "Besonders geschützten Arten" sowie der "Streng geschützten Arten". Die Einordnung in streng und besonders geschützte Arten richtet sich nach den Anhängen der EU-Artenschutzverordnung (EUArtSchV), der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sowie der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). "Streng geschützten Arten" sind zugleich "Besonders geschützte Arten". Für "Besonders geschützte Arten" gilt gemäß 44 (1) Nr. 1 u. 3 BNatSchG ein Zugriffsverbot (nachstellen/ fangen / verletzen / töten / entnehmen, beschädigen oder zerstören der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten). Der Schutz für "Streng geschützte Arten", zu denen die Gelbbauchunke gehört, und der Europäischen Vogelarten 2 wird in 44 (1) Nr. 2 um das Verbot der erheblichen Störung während der "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" erweitert. Erheblich ist eine Störung, wenn sich dadurch "der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert". In 44 (5) Satz 5 BNatSchG werden alle geschützten Arten außer den europäisch geschützten Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und Europäischen Vogelarten, von den artenschutzrechtlichen Verboten pauschal freigestellt. Die Gelbbauchunke fällt als Art der Anhänge II und IV der FFH-RL nicht unter diese Freistellung. 44 (5) BNatSchG eröffnet die Möglichkeit der Freistellung von den Bestimmungen des Artenschutzes für nach 15 BNatSchG (Eingriffsregelung) zugelassene Eingriffe in Natur und Landschaft. Für die Freistellung von den artenschutzrechtlichen Verboten muss über die naturschutzrechtliche Genehmigung hinaus der Nachweis erbracht werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird. Soweit Ausweichhabitate im Untersuchungsgebiet zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob die betroffenen Populationen diese nutzen können und somit in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand verbleiben. Kann dies nicht ausreichend und langfristig gewährleistet werden, sind geeignete Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen, deren Wirksamkeit nachzuweisen ist. 2 Europäische Vogelarten sind gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind.
20 Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen der Errichtung und des Betriebes von Windenergieanlagen können für die Gelbbauchunke Verluste essentieller Lebensräume ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) oder die Verletzung bzw. Tötung von Individuen ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sowie Störungen in den Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ( 44 (1) Nr. 2 BNatSchG) sein (vgl. Kap. 3.2). Im Vordergrund der Betrachtung müssen daher neben der Vermeidung des Verlustes essentieller Lebensräume die Vermeidung möglicher Barrierewirkungen für den Wechsel zwischen Sommer- und Winterhabitaten und den Austausch mit anderen Populationen stehen. Dies ist insbesondere bei der Standortfindung für die Anlagen und bei der Planung der Zuwegungen (Neu- und Ausbau) zu berücksichtigen. Gelbbauchunken sind generell eng an ihre Aufenthaltsgewässer gebunden (PETERSEN et al. 2004). Der Aktionsradius für adulte Tiere beträgt nach LANUV NRW (2014) m, andere Untersuchungen geben durchschnittliche Aktionsradien von m (ABBÜHL 1997), m (GOLLMANN et al. 2000) und m (SY & GROSSE 1998) an. Ausschlaggebend für die Aktionsradien ist die Habitatstruktur vor Ort (SY 1999). In Anlehnung an die Angaben des LANUV NRW (2014) wird vorsorglich für die betroffene Population ein durchschnittlicher Aktionsradius von 150 m angenommen, auch wenn dieser aufgrund der kleinräumigen und vielfältigen Habitat- und Vegetationsstrukturen in Verbindung mit der abwechslungsreichen Topografie vermutlich deutlich kleiner sein dürfte, wie auch die Erhebungsergebnisse zeigen. Dort besteht aufgrund der Nähe zu den Laichgewässern die Möglichkeit, dass die geeigneten Waldstrukturen eine Funktion als Landlebensraum und als Ruhestätte (Winterquartiere) der Gelbbauchunke haben. Der Verlust essentieller Lebensräume und die Tötung von Individuen der betroffenen Population kann vermieden werden, indem die Flächen im Abstand von 150 m um die besiedelten Kleingewässer am östlichen Asberg-See nicht für Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden. Um das Ziel des FFH-Gebietes DE "Asberg bei Kalenborn" zu unterstützen, einen günstigen Erhaltungszustand für die Gelbbauchunken-Population zu erreichen, sollte der Schutzabstand auch um die möglichen Lebensräume an den übrigen, derzeit nicht besiedelten Gewässern am Asberg gelegt werden. Beim Einhalten des Schutzabstandes von 150 m um die Gewässer am Asberg ist demnach nicht mit erheblichen Risiken zu rechnen.
21 17 Um Wanderkorridore zu schützen sollten im Bereich von Bachläufen und feuchten Senken in den umgebenden Waldgebieten keine Anlagen errichtet werden. Zur Vermeidung spezieller baubedingter Risiken sind grundsätzlich das Baufeld und die Bauzeiten auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Bauunterbrechungen sind, sofern nicht witterungsbedingt erforderlich, zu vermeiden. Beim Neu- und Ausbau der Zuwegungen ist bezüglich anlagebedingter Beeinträchtigungen darauf zu achten, dass die Entstehung dauerhafter Barrieren für den Wechsel zwischen Gewässern und Winterlebensräumen und für einen Austausch mit benachbarten Populationen vermieden wird. Dazu sind die Wege möglichst nur wassergebunden zu befestigen. Für die Wanderung der Gelbbauchunke geeignete Korridore (Bachläufe, feuchte Senken) sollten nicht zerschnitten werden. Wenn dies unvermeidbar ist, sind als Querungshilfen möglichst breite Übergänge mit durchgehend natürlichem Bodensubstrat (z. B. Betonplattenbrücken, Kastenprofile) zu errichten, unter denen die Tiere weiter wandern können. Bezüglich baubedingter Beeinträchtigungen ist insbesondere beim Aus- und Neubau von Wegen und bei Leitungsverlegungen zunächst zu prüfen, ob Lebensräume oder Wanderkorridore der Gelbbauchunke betroffen sein können. Da Wanderungen einzelner Tiere über die gesamte Aktivitätszeit zwischen Ende März und Mitte September möglich sind (PETERSEN et al. 2004), müsste vor dem Hintergrund des schlechten Erhaltungszustandes der betroffenen Population eine Bauzeiten-Beschränkung den gesamten Aktivitäts-Zeitraum der Gelbbauchunke umfassen, so dass Leitungsverlegungen und Wegebau im Bereich von Bachläufen, feuchten Mulden und Senken ohne besondere Schutzmaßnahmen nur zwischen Mitte September und Mitte März erfolgen können. Sofern in der Aktivitätszeit Baumaßnahmen in diesen Lebensräumen notwendig werden, sind beim Bau von Kabeltrassen einfache Überquerungshilfen offener Gräben vorzusehen oder die Böschungen abschnittsweise so flach auszubilden, dass Amphibien diese überwinden können. Bei größeren Baumaßnahmen müssen ggf. die Tiere durch Leiteinrichtungen um den Baubereich geführt oder, falls dies nicht möglich ist, abgefangen und auf der andere Seite des Baufeldes wieder ausgesetzt werden. Um neben der direkten Zerstörung möglicher Habitate baubedingte Risiken und Barrierewirkungen auszuschließen, sollte an der Standortfindung für Windenergieanlagen im Bereich möglicher Gelbbauchunken-Lebensräume und insbesondere an der Planung für die Erschließung ein Naturschutz-Experte beteiligt werden. Dies gilt auch für die Verlegung von Leitungen (hier im Wesentlichen Ausschluss baubedingter Tötungsrisiken).
22 18 Die dargestellten Maßnahmen dienen auch dem Schutz der übrigen Amphibienarten im Gebiet (s. Kap. 5.4) und tragen dazu bei, artenschutzrechtlich relevante Risiken für diese Arten zu vermeiden oder zu minimieren. 6.3 Hinweise zu weitergehenden Maßnahmen zu Gunsten der Gelbbauchunke Vor dem Hintergrund des Zieles im FFH-Gebiet DE "Asberg bei Kalenborn", einen günstigen Erhaltungszustand für die Gelbbauchunken-Population zu erreichen, werden im Folgenden Maßnahmen beschrieben, die im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen z. B. als Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Die konkreten Maßnahmen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung in einem Kompensationskonzept festzuschreiben, das unter Einbezug des bestehenden Pflegekonzeptes der Umweltverbände und in Abstimmung mit den Fachbehörden erarbeitet werden sollte. Lebensräume der Gelbbauchunke sind Pionierlebensräume, die nur durch regelmäßige Dynamik mit entsprechenden Störungen oder durch Pflege erhalten werden können. Auf ehemaligen Abbauflächen ohne eigene Dynamik ist eine regelmäßige Pflege erforderlich (PETERSEN et al. 2004, SCHLÜPMANN 1996). Hierzu gehören: Freistellung stark verschatteter Gewässer- und Uferbereiche von Gehölzen Schaffung bzw. Erhaltung junger Sukzessionsstadien im nahen Umfeld Schutz, Pflege und Erhaltung eines Netzes unterschiedlich strukturierter Gewässer inkl. zeitweise trockenfallender Gewässer in verschiedenen Sukzessionsstadien Im Umfeld der Population am östlichen Asberg-See sollten im Aktionsradius der Gelbbauchunke weitere Klein- und Kleinstgewässer geschaffen werden, die als dauerhafter Lebensraum oder als Trittstein für Wanderungen fungieren können. Dabei sollten auch im Steinbruch selbst Gewässer angelegt werden, die bei hohem Wasserstand keine Verbindung zum See erhalten, so dass Fische nicht direkt einwandern können. Sollte aufgrund durchlässigen Untergrundes keine ausreichende Wasserführung gegeben sein, kann durch Einbau und Verdichtung lehmig-toniger Substrate die Dichtheit verbessert werden, wobei ein zeitweiliges Trockenfallen durchaus erwünscht ist. Zur Verbesserung der Migrationsmöglichkeiten für die Gelbbauchunke sollten weiterhin Nadelholz-Bestände an Bächen und in feuchten Mulden und Senken in naturnahe Laubholz-Bestände umgewandelt werden.
23 Artenschutzrechtliche Empfehlung für den Flächennutzungsplan Wie in Kap. 6.2 dargestellt, sind die essentiellen Lebensräume im Bereich von 150 m um die Stillgewässer am Asberg von Windenergieanlagen freizuhalten. Aufgrund der Größe der Flächen sollten diese aus der geplanten Konzentrationszone herausgenommen werden. In Abb. 2 ist der Bereich dargestellt, der aus der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgenommen werden sollten, um erhebliche Beeinträchtigungen für die Gelbbauchunke zu vermeiden. Abbildung 6: Empfehlung zur Rücknahme der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz der Gelbbauchunke
24 Artenschutzrechtliche Gesamtbeurteilung Mit Blick auf den Schutz der Gelbbauchunke sind bei der Errichtung von Windenergieanlagen zunächst mögliche Verluste essentieller Lebensräume gemäß 44 (1) Nr. 3 BNatSchG durch den Bau der Anlagen und Zuwegungen zu beurteilen. Die Zerstörung essentieller, aktuell genutzter Lebensräume für die Gelbbauchunke lässt sich im Rahmen der Standortfindung für Windenergieanlagen vermeiden, indem der Umkreis von 150 m um die Aufenthaltsgewässer als Aktionsbereich der untersuchten Population von Anlagen freigehalten wird. Dadurch wird zugleich das Risiko der baubedingten Verletzung bzw. Tötung von Individuen ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) vermieden, soweit keine wandernden Tiere betroffen sind. Als weitere (potenzielle) essentielle Lebensräume im Aktionsbereich der betroffenen Population sollten die größeren Stillgewässer im Bereich des Asberges sowie deren strukturreiches Umfeld im Abstand von 150 m um die Gewässer nicht in Anspruch genommen werden. Bezüglich möglicherweise zu- oder abwandernder Gelbbauchunken ist das Risiko der Zerstörung essentieller Lebensräume (hier Wanderkorridore) wie auch das Tötungsrisiko zu vermeiden, wenn beim Wegebau und für Leitungsverlegungen Bachläufe sowie feuchte Mulden und Senken, aber auch kleine und kleinste Stillgewässer, möglichst nicht in Anspruch genommen werden. Sofern eine Querung von Migrationskorridoren durch Wege unvermeidbar ist, müssen geeignete Querungshilfen errichtet werden, um die Funktion der Habitate weiter aufrecht zu erhalten. Das baubedingte Tötungsrisiko ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sowie eine erhebliche Störung während der Wanderungszeiten ( 44 (1) Nr. 2) treten nicht ein, wenn Maßnahmen zum Wege- und Leitungsbau im Bereich der potenziellen Wanderkorridore (Habitate s. o.) außerhalb der Aktivitätszeiten der Gelbbauchunke erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind die Amphibien durch Leitzäune vom Baufeld fernzuhalten und, falls erforderlich, auf die andere Seite zu verbringen. Durch diese Maßnahmen wird auch das Risiko der Tötung durch Baustellenverkehr so weit minimiert, dass keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos mehr gegeben ist. Betriebsbedingte Auswirkungen (Schattenwurf, Eiswurf) und die geringfügige Erhöhung des Verkehrs auf den Waldwegen durch die Wartung der Anlagen führen zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für die Gelbbauchunke. Bei Umsetzung der Maßnahmen stehen somit der Ausweisung der Konzentrationszone unter dem Aspekt des Schutzes der Gelbbauchunke keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.
25 21 7 ZUSAMMENFASSUNG Die Verbandsgemeinde Unkel beabsichtigt im Zuge der Flächennutzungsplanung, im Norden des Verbandsgemeinde-Gebietes an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde durch die Verbandsgemeinde Unkel die Faunistische Teiluntersuchung zur Gelbbauchunke als maßgeblicher Bestandteil des FFH- Gebietes DE "Asberg bei Kalenborn" für das Jahr 2013 beauftragt. Vor dem Hintergrund der möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gelbbauchunke wurden die für die Art geeigneten Lebensräume sowie Vorkommen der Art im Bereich der Steinbruchseen und deren Umgebung kartiert. Auf Grundlage der Funddaten, einer fotografischen Bauchmustererfassung und der Telemetrierung ausgewählter Unken wurde eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse belegen am Asberg eine Population der Gelbbauchunke, die sich mit einer geringen Anzahl adulter Tiere (13, 11 männlich, 2 weiblich), ohne sudadulte Individuen und Reproduktion, einem ungünstigen Geschlechterverhältnis und ohne Wanderungsbewegungen in einem schlechten Erhaltungszustand befindet. Ein Austausch mit benachbarten Populationen war nicht nachweisbar. Durch Vermeidungsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestande des 44 BNatSchG ausgeschlossen werden, indem in essentiellen Habitaten für die Gelbbauchunke keine Anlagen errichtet werden. Sofern dies im Falle von Wanderkorridoren (Wegebau) nicht möglich ist, sind Querungshilfen zu errichten. Baubedingte Risiken können durch Schutzmaßnahmen abgefangen werden. Es wird empfohlen, die essentiellen Dauerhabitate der Gelbbauchunke im Bereich der Stillgewässer am Asberg (150 m-umfeld um die Gewässer) aus der Konzentrationszone für Windenergieanlagen herauszunehmen.
26 22 Der Ausweisung der Konzentrationszone stehen bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen. Der endgültige Nachweis der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen ist standortbezogen auf Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu führen. Meckenheim, im Januar 2015 G i n s t e r Landschaft + Umwelt Marktplatz 10a Meckenheim Tel.: / Fax: / info@ginster-meckenheim.de (Dr. Andreas Blaufuß-Weih)
27 23 QUELLEN ABBÜHL, R. 1997: Zur Ökologie der Gelbbauchunke (Bombina variegata L.). Populationsdynamik, Habitats- und Verhaltensstudien als Grundlagen zum Schutz. Dissertation Universität Basel. GOLLMANN, B. u. GOLLMANN, G. 2002: Die Gelbbauchunke von der Suhle zur Radspur. Zeitschrift für Feldherpetologie Beiheft 4. Bielefeld GOLLMANN, B. & GOLLMANN, G. (2000): Wiederfangstudie an einer Gelbbauchunkenpopulation: Überlebensraten und -ausbreitung. Beiträge zur Ökologie 4: LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2014: Steckbrief Gelbbauchunke (Bombina variegata (Linnaeus, 1758)). Aufruf am ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DAS NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE", STÄDTE KÖNIGSWINTER, UND BAD HONNEF, RHEIN-SIEG-KREIS, VOM 12. MAI Amtsblatt des Regierungsbezirks Köln 185 (22) 2005: Köln ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS NA- TURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE" VOM 8. MAI Amtsblatt des Regierungsbezirks Köln 192 (21) 2012: , Köln PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER, E. u. SSYMANK, A. 2004: Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenr. f. Landschaftspfl. u. Naturschutz 69 Bd. 2. Bonn Bad-Godesberg SCHLÜPMANN, M. (1996): Die Gelbbauchunke (Bombina v. variegata) in Nordrhein- Westfalen. Naturschutzreport 11: SY, T. (1999): Zur Bestands- und Gefährdungssituation der Gelbbauchunke (Bombina v. variegata) im nordwestlichen Thüringen. Zeitschrift für Feldherpetologie 5: SY, T. & GROSSE, W.-R. (1998): Populationsökologische Langzeitstudien an Gelbbauchunken (Bombina v. variegata) im nordwestlichen Thüringen. Zeitschrift für Feldherpetologie 5: WEST-STADTPLANER 2013: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Unkel, Teilbereich Windkraft. Begründung/Erläuterungsbericht. Vorentwurf Januar Ulmen
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