Bürgerinformation zur Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf

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1 Bürgerinformation zur Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf 12. September 2013, Uhr Mehrzweckhalle Anzhausen 18. September 2013, Uhr Festhalle Wilnsdorf 19. September 2013, Uhr Turnhalle Wilgersdorf

2 Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf

3 Gliederung: A Bestehende Windkraftnutzung in der Gemeinde Wilnsdorf B Planungsziele der Gemeinde / Planungsauftrag C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen E Entscheidungserfordernisse / weitere Planung F Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger

4 A Bestehende Windkraftnutzung in der Gemeinde Wilnsdorf Windpark Kalteiche/Löhrsberg südlich von Wilnsdorf 3 Anlagen mit je 2,5 MW = 7,5 MW installierter Leistung, Inbetriebnahme: Dez Höhe: 135 m, Nabenhöhe: 85 m, Rotordurchmesser: 103,6 m Typ: FL Stromproduktion: ca. 16,5 Mio. kwh/jahr (ausreichend für ca Haushalte mit 4 Pers.) Quelle: Fa. Volkswind

5 x x x x x Legende bestehender Windpark Kalteiche/ Löhrsberg, Wilnsdorf bestehender Windpark Sinnerhöfchen, Haiger bestehender Windpark Weisenberg Nord, Burbach x x x x x x

6 Windpark Kalteiche/Löhrsberg (links) und Weisenberg-Nord, Burbach (rechts) Perspektive: Friedhof Wilnsdorf

7 Windpark Weisenberg-Nord, Burbach (vergleichbar Kalteiche/Löhrsberg) bei Steinbruch Kettner

8 A Bestehende Windkraftnutzung in der Gemeinde Wilnsdorf Planungsrechtliche Voraussetzungen: Ausweisung Windkraftkonzentrationszone im Flächennutzungsplan (Sperrwirkung für andere Flächen in der Gemeinde) Detailplanung durch Bebauungsplan (Standortfestlegung, Höhenbegrenzung) Planungshoheit/Planungsträger: Gemeinde Wilnsdorf

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10 B Planungsziele der Gemeinde / Auftrag des Rates I. Gründe für Steuerung der Windkraftnutzung Räumliche Konzentration von Windkraftanlagen zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen bei einzelnen Anträgen => Suche nach Zonen für Windparks, nicht nach Standorten für Einzelanlagen Schutz von Wohngebieten gegen Immissionen (Lärm, Schattenwurf) Schutz des Landschafts- und Ortsbildes Minimierung von Natureingriffen z.b. bei Standortwahl und Erschließung

11 B Planungsziele der Gemeinde / Auftrag des Rates I. Gründe für Steuerung der Windkraftnutzung Wirtschaftliche Ausnutzung von Flächen, z.b. durch koordinierte Standortfestlegung und Konzentration von Erschließungstrassen Interkommunale Abstimmung Beteiligung der Bürger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Möglichkeit planerischer Abwägung durch Gemeinde

12 B Planungsziele der Gemeinde / Auftrag des Rates II. Planungsauftrag - Beschluss des Rates der Gemeinde Wilnsdorf vom : 1. Auftrag an die Verwaltung, in einer aus rechtlichen und fachlichen Gründen gebotenen, das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Untersuchung zu prüfen, welche Bereiche unter Beachtung der zu berücksichtigenden fachlichen Belange (insbes. Immissionsschutz für die Siedlungsbereiche, Naturund Artenschutz) konkret für die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen nutzbar sind.

13 B Planungsziele der Gemeinde / Auftrag des Rates II. Planungsauftrag - Beschluss des Rates der Gemeinde Wilnsdorf vom : 2. In einem weiteren Schritt soll dann entschieden werden, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen die nutzbaren Flächen konkret für die Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden sollen.

14 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung I. Rechtliche Grundlagen Bindende Vorgaben Baugesetzbuch ( 35, 1 ff.) Landes- und Regionalplanung (LEP, REP) Gesetzliche Fachnormen, z.b. Natur-/Immissionsschutzrecht Ergänzende Empfehlungen: Windenergieerlass NRW Leitfaden Windkraftplanung im Wald NRW

15 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung II. Planungsrechtliche Instrumente der Gemeinde Flächennutzungsplanänderung (räumliche/sachliche Teile) Bebauungspläne Flächenspezifische Regelungen zu überbaubaren Flächen für Anlagenstandorte und nicht bebaubaren Flächen z.b. aus Naturschutz, Erschließungswege, Naturausgleich

16 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung II. Planungsrechtliche Instrumente der Gemeinde Bebauungspläne Anlagenspezifische Regelungen z.b. Begrenzung Betriebszeit aus Immissionsschutzgründen (Vermeidung Lärm, Schattenwurf), gestalterische Regelungen wie Höhenbegrenzung Städtebauliche Verträge zwischen Gemeinde und Grundeigentümern / Investoren zur Sicherung der Planungsziele, Kostenregelungen u.a.

17 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses Allgemeines Planungsziel: Konzentration von Windkraftanlagen an geeigneten und verträglichen Standorten Konkretes Planungsziel: Konzentration von Windkraftanlagen in Windparks für mind. 3 Windkraftanlagen

18 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses Bemessung Konzentrationszone für Windpark Mindestabstände WKA untereinander lt. WK-Erlass NRW: Anlagen hintereinander in Hauptwindrichtung (aus West/Südwest): mind. 5-facher Rotordurchmesser (z.b. bei Rotordurchmesser 100 m mind. 500 m Abstand) Anlagen in Nebenwindrichtung: mind. 3-facher Rotordurchmesser (z.b. bei Rotordurchmesser 100 m mind. 300 m Abstand)

19 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses Bemessung Konzentrationszone für Windpark Aufstellraster/Flächenbedarf somit: 500 m x 300 m Abstand gem. 6 BauO: Gesamtbauhöhe x 50% als Abstandsfläche, d.h. 200 m Bauhöhe = 100 m Abstandsfläche zu Nachbargrenzen Flächenbedarf: brutto 700 m x 500 m = ca ha für 3 bis 4 WKA bei bis zu 200 m großen Anlagen

20 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses Grundsatzanforderung an die Planung: Schlüssiges Planungskonzept für gesamtes Gemeindegebiet Prüfung von Eignungs-, Ausschluss- und Abwägungskriterien Planerische Abwägung öffentlicher und privater Belange

21 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 1. Technische Eignung des Gemeindegebietes Windhöffigkeit 2. Rechtlich und fachlich zwingende Ausschlusskriterien (Harte Tabukriterien) 3. Abwägungsrelevante Kriterien zur Standorteingrenzung (Weiche Tabukriterien, sonstige öffentliche Belange)

22 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 1. Technische Eignung des Gemeindegebietes Windhöffigkeit Beurteilungsgrundlage: Potentialstudie Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) NRW zu Erneuerbaren Energien Teil 1 Windenergie aktualisierte Fassung Jan. 2013

23 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses Wirtschaftlicher Betrieb von Windkraftanlagen ist gegeben bei Windgeschwindigkeit (Jahresmittel) > 6 m/sec Energieleistungsdichte > 250 Watt/m² Voraussetzungen sind erfüllt bei Nabenhöhe 135 m (= Bauhöhe ca. 185 m) oder höher an exponierten Standorten im Gemeindegebiet, bei niedrigeren Nabenhöhen nur bedingt oder gar nicht.

24 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 2. Zwingende Ausschlusskriterien Harte Tabukriterien Siedlungsbereiche + Schutzzone gemäß immissionsschutzrechtlichen Mindestanforderungen Sonstige bebaute Bereiche mit gesetzlichem Abstand Gemeinbedarfsflächen und vergleichbare Sondergebiete mit Einschränkung auf bestimmte Nutzungszwecke

25 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 2. Zwingende Ausschlusskriterien Harte Tabukriterien Grünflächen mit öffentlichen Nutzungen (z.b. Friedhöfe, Ehrenmäler, Sportanlagen, Badeweiher) Wasserflächen (fließende und stehende Gewässer) Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale

26 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 2. Zwingende Ausschlusskriterien Harte Tabukriterien Leitungstrassen Sendeanlagen Richtfunkstrecken keine Unterbrechung Überörtliche Verkehrswege (Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinie) - jeweils zzgl. gesetzlicher Abstände -

27 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 3. Abwägungsrelevante Ausschlusskriterien Weiche Tabukriterien/Sonstige öffentliche Belange Gewerbe-/Industriegebiete, soweit Flächen außerhalb baurechtlicher Abstände liegen Hochwertige Waldflächen (Laubwald, Mischwald) Natur-/Artenschutz (außerhalb geschützter Flächen) Evtl. ergänzende Anforderungen an Abstände zu Wohngebieten aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes

28 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 3. Abwägungsrelevante Ausschlusskriterien Weiche Tabukriterien/Sonstige öffentliche Belange Landschaftsschutzgebiet (flächendeckend im Außenbereich) Erholungsbereiche / Tourismus Landschaftsbild / Landschaftsästhetik, Ortsbild Schattenwurf Verkehrliche Erschließung

29 C Rechtliche und fachliche Grundlagen der Planung III. Systematik des gemeindlichen Planungsprozesses 3. Abwägungsrelevante Ausschlusskriterien Weiche Tabukriterien/Sonstige öffentliche Belange Bergbau Luftverkehr Netzanbindung / Einspeisemöglichkeiten Eisabwurf Denkmalschutz Evtl. weitere Belange

30 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen I. Windhöffigkeit Gute Eignung für Windkraftnutzung auf exponierten Höhenrücken bei 135 m Nabenhöhe lt. Potentialstudie des Landes NRW II. Vorläufige Eingrenzung von Suchbereichen unter Berücksichtigung von Abstandsempfehlungen des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) (Vorstellung Bau-/Umweltausschuss )

31 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen Nach systematischer Prüfung des Gemeindegebietes auf Eignungsbereiche und Ausschlusskriterien verbleiben folgende potentielle Suchräume: Hohe Roth/Haferhain/Schürscheid Tiefenrother/Gernsbacher Höhe Erweiterung Zone Kalteiche/Löhrsberg

32 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen

33 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen III. Vorprüfung wichtiger Planungsbelange 2012/2013 Artenschutz Immissionsschutz für Siedlungsbereiche können rechtlich zwingend oder aufgrund der hohen Empfindlichkeit der Schutzgüter zu großräumigen Flächenausschlüssen führen. Daher erfolgte eine Vorabprüfung der Artenschutz- und Immissionsschutzbelange durch Fachgutachten.

34 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen III. Vorprüfung wichtiger Planungsbelange 2012/2013 Ergebnis Artenschutzgutachten: ASP I: Keine zwingenden Ausschlusskriterien ermittelt, aber: ASP II muss für jeden Suchbereich erstellt werden Ergebnis Immissionsschutzgutachten: beschreibt Anforderungen an voraussichtliche Mindestabstände von Windparks mit mind. 3 Anlagen zu Siedlungen

35 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen Untersuchungsauftrag Immissionsgutachten: Zone Flammersbach/ Anzhausen: 3 Anlagen Zone Tiefenrother/ Gernsbacher Höhe: 4 Anlagen Zone Erweiterung Kalteiche: 5 Anlagen

36 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen Systematik Immissionsschutzgutachten (Lärm): - Prüfung umgebende Bebauung auf Empfindlichkeit Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Mischgebiet 35 db/a nachts / 50 db/a tags 40 db/a nachts / 55 db/a tags 45 db/a nachts / 60 db/a tags Grundlage: Bebauungspläne oder tatsächliche Bebauung - Prüfung von Vorbelastungen (Vorhandene Windkraftanlagen) in den Suchbereichen und in der Nähe, da die Summe der Belastungen maßgeblich ist - Ermittlung Schallemissionen von vorhandenen und potentiellen neuen Windkraftanlagen, die auf Wohnbebauung einwirken

37 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen Systematik Immissionsschutzgutachten (Lärm): Berechnungsgrundlage: Anlagentyp V 112 3,0 MW Leistung Nabenhöhe 140 m Bauhöhe 196 m Rotordurchmesser 112 m

38 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen Systematik Immissionsschutzgutachten (Lärm): Zone Prüfungsauftrag Ergebnis Bemerkungen Flammersbach/ Anzhausen 3 Anlagen 3 Anlagen Alle 3 Anlagen nachts schallreduziert Tiefenrother/ Gernsbacher Höhe 4 Anlagen 3 Anlagen Erweiterung Kalteiche 5 Anlagen 3 Anlagen

39 Potentielle WKA-Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten

40 Potentielle WKA-Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten Zone Hohe Roth/ Haferhain

41 Potentielle WKA-Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten Zone Hohe Roth/ Haferhain

42 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen Perspektive: oberhalb Friedhof Niederdielfen (Entfernung 3,3 bis 4,1 km)

43 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen Perspektive: oberhalb Friedhof Niederdielfen (Entfernung 3,3 bis 4,1 km) incl. 1 Anlage auf Siegener Stadtgebiet (Feuersbach)

44 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen, Perspektive: Flammersbach, Jung-Stilling-Straße (Entfernung 1,5 bis 2,3 km)

45 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen, Perspektive: Flammersbach, Jung-Stilling-Straße (Entfernung 1,5 bis 2,3 km) incl. 1 Anlage auf Stadtgebiet Siegen-Feuersbach

46 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen, Perspektive: Haegerstr./Friedhof (Entfernung 1,3 bis 1,7 km)

47 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen Perspektive: Anzhausen, Am Hönig (Entfernung 1,8 bis 2,1 km)

48 Zone: Hohe Roth/Haferhain bei Flammersbach/Anzhausen Perspektive: Anzhausen, Am Hönig(Entfernung 1,8 bis 2,1 km) incl.1 Anlage auf Stadtgebiet Siegen-Feuersbach

49 Potentielle WKA- Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten Zone Tiefenrother/ Gernsbacher Höhe

50 Potentielle WKA- Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten Zone Tiefenrother/ Gernsbacher Höhe

51 Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe Perspektive: Gernsdorf, Frühhölzchen (Entfernung ca. 2,4 km bis ca. 2,8 km)

52 Wilnsdorf neu Dillbrecht geplant Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe Perspektive: Gernsdorf, Frühhölzchen (Entfernung ca. 2,4 km bis ca. 2,8 km)

53 Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe incl. 3 geplante Anlagen auf Stadtgebiet Haiger-Dillbrecht Perspektive: Rudersdorf, Rübezahlstraße Entfernung zu Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,6 km Entfernung zu Anlagen auf Dillbrechter Gebiet 2,9 km bis 3,2 km

54 Wilnsdorf neu Dillbrecht geplant Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe incl. 3 geplante Anlagen auf Stadtgebiet Haiger-Dillbrecht Perspektive: Rudersdorf, Rübezahlstraße Entfernung zu Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,6 km Entfernung zu Anlagen auf Dillbrechter Gebiet 2,9 km bis 3,2 km

55 Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe incl. 3 geplante Anlagen auf Stadtgebiet Haiger-Dillbrecht Perspektive: Wilgersdorf, Stichweg Jahnstraße Entfernung zu Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,8 km bis 3,8 km Entfernung zu Anlagen auf Dillbrechter Gebiet 2,7 km bis 3,5 km

56 Wilnsdorf neu Dillbrecht geplant Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe incl. 3 geplante Anlagen auf Stadtgebiet Haiger-Dillbrecht Perspektive: Wilgersdorf, Stichweg Jahnstraße Entfernung zu Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,8 km bis 3,8 km Entfernung zu Anlagen auf Dillbrechter Gebiet 2,7 km bis 3,5 km

57 Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe incl. 3 geplante Anlagen auf Stadtgebiet Haiger-Dillbrecht Perspektive: Wilgersdorf, Nerrweg Entfernung zu Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,6 km bis 3,5 km Entfernung zu Anlagen auf Dillbrechter Gebiet 2,5 km bis 3,2 km

58 Wilnsdorf neu Dillbrecht geplant Zone: Tiefenrother Höhe/Gernsbacher Höhe incl. 3 geplante Anlagen auf Stadtgebiet Haiger-Dillbrecht Perspektive: Wilgersdorf, Nerrweg Entfernung zu Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,6 km bis 3,5 km Entfernung zu Anlagen auf Dillbrechter Gebiet 2,5 km bis 3,2 km

59 Potentielle WKA- Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten Zone Erweiterung Kalteiche

60 Potentielle WKA- Standorte gemäß Immissionsschutzgutachten Zone Erweiterung Kalteiche

61 Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Baugebiet Neuwiese Wilnsdorf Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,5 km bis 3,1 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,1 km bis 2,9 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 1,9 km bis 2,1 km

62 Wilnsdorf vorh. Wilnsdorf neu Burbach vorh. Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Baugebiet Neuwiese Wilnsdorf Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,5 km bis 3,1 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 2,1 km bis 2,9 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 1,9 km bis 2,1 km

63 Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Wilnsdorf, Höhwäldchen Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,6 km bis 3,8 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,4 km bis 4 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 3,5 km bis 3,7 km

64 Wilnsdorf vorh. Wilnsdorf neu Burbach vorh. Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Wilnsdorf, Höhwäldchen Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,6 km bis 3,8 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,4 km bis 4 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 3,5 km bis 3,7 km

65 Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Wilnsdorf, oberhalb Friedhof Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,4 km bis 4 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,2 km bis 4 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 3 km bis 3,3 km

66 Wilnsdorf vorh. Wilnsdorf neu Burbach vorh. Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Wilnsdorf, oberhalb Friedhof Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,4 km bis 4 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,2 km bis 4 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 3 km bis 3,3 km

67 Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Wilden, Stockstraße Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 4 km bis 4,7 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,5 km bis 4,4 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 3,1 km

68 Wilnsdorf neu Burbach vorh. Zone: Erweiterung Kalteiche incl. vorh. Wilnsdorfer und Burbacher Anlagen Perspektive: Wilden, Stockstraße Entfernung zu vorh. Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 4 km bis 4,7 km Entfernung zu neuen Anlagen auf Wilnsdorfer Gebiet: 3,5 km bis 4,4 km Entfernung zu vorh. Anlagen auf Burbacher Gebiet: 3,1 km

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70 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen V. Interkommunale Abstimmungen 1. Stadt Haiger - vorhandene Zone Sinnerhöfchen - geplante Zone Dillbrecht Rahmendaten zu vorhandenen und geplanten Anlagen in Haiger ( Sinnerhöfchen, Dillbrecht ) stehen fest (insbes. Immissionsschutz), Erschließung zu klären Abstimmung ist eingeleitet

71 D Ergebnisse der bisherigen Planungsphasen V. Interkommunale Abstimmungen 2. Stadt Siegen - geplante Zone bei Feuersbach Detailabstimmung erforderlich, um Planungsinteressen zu koordinieren und Immissionsschutz in beiden Kommunen zu gewährleisten Abstimmung ist eingeleitet

72 E Entscheidungserfordernisse / weitere Planung Teil 2 des Ratsbeschlusses vom : Politische Entscheidung erforderlich, - in welchem Umfang und - unter welchen Rahmenbedingungen Planung weitergeführt werden soll.

73 E Entscheidungserfordernisse / weitere Planung Teil 2 des Ratsbeschlusses vom : Öffentliche Belange, die kein rechtlich oder tatsächlich zwingendes Ausschlusskriterium darstellen, wie insbes. Landschaftsbild, Ortsbild, Erholung, Tourismus und Erschließung, ggf. auch ergänzende Anforderungen an vorbeugenden Immissionsschutz, sind Bestandteile der planerischen Abwägung und sind vom Rat zu gewichten.

74 E Entscheidungserfordernisse / weitere Planung 1.Ausgewogenes fachliches Planungskonzept (wesentliche Grundlagen liegen vor) 2. Ausgewogenes Konzept zur regionalen Wertschöpfung für Grundeigentümer + Investoren + Gemeinde + Bürger (Konzept ist gemeinsam zu erarbeiten) 3. Gespräche Verwaltung/Grundeigentümer/Investoren über Mitwirkungsbereitschaft am Gesamtkonzept (sind eingeleitet bzw. stehen bevor)

75 E Entscheidungserfordernisse / weitere Planung 4. Fortführung der interkommunalen Abstimmungen (läuft) 5. Bürgerinfoveranstaltungen (Sept.) 6. Politische Entscheidung über die Fortführung der Planung und die Rahmenbedingungen hierfür

76 F Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger 1.Bürgerinformation 12./18./19. September 2013 (vor Beschlussfassung durch Rat) 2. Flächennutzungsplanänderung a) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) b) öffentliche Auslegung der zur Beschlussfassung vorgesehenen Planunterlagen ( 3 Abs. 2 BauGB)

77 F Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger 3. Bebauungsplanaufstellung (optional, ggf. parallel zu FNP-Änderung) a) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) b) öffentliche Auslegung der zur Beschlussfassung vorgesehenen Planunterlagen ( 3 Abs. 2 BauGB) Zu allen Bearbeitungsschritten können Anregungen oder Bedenken geäußert werden, je früher, umso besser. Bewertung/Abwägung durch Verwaltung und Rat im Planungsprozess.

78 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung

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