Rede der Ersten Beigeordneten des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Birgit Simon, in der Kommunalkonferenz am 13. Februar 2013 in Hanau

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1 Energiewende im Fokus regionaler Planung Rede der Ersten Beigeordneten des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Birgit Simon, in der Kommunalkonferenz am 13. Februar 2013 in Hanau Die Energiewende, meine Damen und Herren, ist beschlossene Sache. Auch Zeitziele sind bekannt. Allein der Weg dorthin entpuppt sich als eine Strecke mit vielen Unbekannten. Manch einer befürchtet schon, dass wir aufpassen müssen, damit wir nicht auf dem Holzweg landen. Es ist noch nicht lange her, da erschien es noch als unvorstellbar, dass es überhaupt möglich sein könnte, allein mit erneuerbaren Energien den Strombedarf zu decken. Man erfand daher das EEG, um Anreize zu bieten und in eben diese neue Entwicklung zu investieren. Jeder, der in Erneuerbare investierte, konnte sicher sein, seine Investition über einen langen Zeitraum zu refinanzieren. Dieses Gesetz hat Erfolg gezeitigt: Denn inzwischen ist erwiesen, dass genau dies nicht nur prophetisch vorstellbar war, sondern realistisch möglich ist. Diese beruhigende Entwicklung wird nun aber seit wenigen Tagen von Bundesumweltminister Peter Altmaier infrage gestellt, weil er genau dieses Gesetz für steigende Strompreise verantwortlich macht. Ein möglicher Zusammenhang ist umstritten. Er befindet sich erst jetzt auf dem Wege einer Aufklärung: Einig ist man sich darüber, dass das EEG reformiert werden muss auch darüber, dass es eine Kostenbegrenzung geben muss, sei es durch die Reduzierung von Strombefreiungstatbeständen oder die Beteiligung all derer, die ohne weitere Beteiligung an Kapazitätsvorhaltungen oder Netzbenutzung zu 100% von ihren selbstgenutzten Anlagen profitieren. Es muss allerdings eine Lösung gefunden werden, die den Ausbau erneuerbarer Energien nicht zum Erliegen bringt oder einen neuen Wirtschaftszweig in Schwierigkeiten und damit auch unzählige neue Arbeitsplätze. Es kann nämlich nicht sein, dass ein Investor in Zukunft zwar eine Biomasseanlage oder einen Windpark bauen kann, aber völlig im Unklaren bleibt, wann die Vergütung fließt. Das führt zu höheren Zinsen oder zum Rückzug von Banken aus der Finanzierung und damit zu Risiken, die manche Investoren und vor allem die Kommunen sicher nicht mehr eingehen werden. Kommunalkonferenz 2013 Seite 1

2 Immerhin hat dieser Vorstoß schon dazu geführt, dass ernsthaft über die Frage diskutiert wird, welche Faktoren die Strompreise wirklich treiben und mit welchen Maßnahmen dem Anstieg wirksam begegnet werden kann. Die sicherere Bereitstellung von Energie, und auch hier befinden wir uns noch einer holprigen Strecke, ist eine weitere zentrale Frage, die auf eine Entscheidung wartet. Denn inzwischen hat sich herausgestellt, dass Gaskraftwerke sich besonders dazu eignen, sicherzustellen, dass mit ihnen in Zeiten von Windflauten und trüben Tagen die Versorgung sichergestellt wird. Und das im Vergleich zu Kohlekraftwerken mit 60 % weniger CO2- Ausstoß. Wir lesen aber allenthalben, dass die Betreiber bereits begonnen haben, Gaskraftwerke stillzulegen, weil sie nicht mehr rentabel sind, wenn sie nicht ausgelastet werden. Klaus Töpfer hat dazu vorgeschlagen, die Auslastung durch Automobile mit Gasantrieb auszugleichen, andere fordern, auf einen Kapazitätsmarkt umzusteigen, damit die Gaskraftwerksbetreiber auch ohne die Vergütung jeder verkauften Kilowattstunde ihre Kraftwerke am Netz lassen können. Für den Ausbau der Netze wurde vor kurzem der Bundesbedarfsplan entwickelt. Hier soll sichergestellt werden, dass riesige offshore erzeugte Windsstrommengen von Nord nach Süd transportiert werden können. Dieser Bedarfsplan wird aber von Prof. Jarras von der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden als größter Kostentreiber für die Strompreiserhöhung ausgemacht, weil er so ausgelegt sei, dass die Netze die Spitzenlast, die nur wenige Tage im Jahr auftritt, aufnehmen können, also die maximale Aufnahmekapazität für alle erzeugte Energie zugrunde liegt: Seine treffende Formulierung dazu: Wir bauen auch keine siebenspurigen Autobahnen, nur weil dreimal im Jahr Ferien sind. Alle diese Diskussionen zeigen, dass der Einstieg in die Wende stattgefunden hat und dass es nun um die Beantwortung zentraler Fragen geht und das hat nicht nur mit den Ereignissen von Fukushima zu tun, sondern ebenfalls mit dem fortschreitenden Klimawandel. Letzte Woche war ich auf einer Veranstaltung mit dem Titel Klimagipfel in Doha Konsequenzen in Hessen : Das Einzige, was mir wirklich in Erinnerung geblieben ist, war die einhellige Feststellung der Wissenschaftler, dass das 2-Grad-Ziel, mit dem die Erderwärmung gestoppt werden soll, sicher nicht erreicht werden kann. Kommunalkonferenz 2013 Seite 2

3 Und insofern ist die Energiewende in Deutschland auch ein wesentlicher Beitrag dazu, dem fortschreitenden Klimawandel entgegenzutreten. Alle Wissenschaftler sind sich darüber einig, dass Klimaschutz in den Metropolregionen beginnen muss. Denn die Fakten sind erdrückend: Die Großstädte bedecken gerade einmal ein Prozent der Erdoberfläche, verschlingen aber 75 Prozent der eingesetzten Energie und stoßen 80 Prozent der Treibhausgase aus. So verhält es sich auch im Ballungsraum FrankfurtRheinMain: Beispielsweise wird in der Stadt Frankfurt mittlerweile im Sommer mehr Energie verbraucht als im Winter, weil die vielen Klimaanlagen in den Büros und IKT-Anlagen laufen. Obwohl Frankfurt schon beispielhaft Maßnahmen ergriffen hat, steigt der Stromverbrauch unablässig. Sie merken schon, hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Durch den Klimawandel wird es heißer in der Stadt, die Kühlungsaggregate laufen auf Hochtouren, verbrauchen eine Menge Strom, der muss vermehrt produziert werden und bei konventioneller Energieerzeugung bedeutet dies wieder mehr Kohlendioxidausstoß, dadurch wird der Klimawandel wieder forciert. Aus dieser Abwärtsspirale müssen wir herauskommen! Und zwar möglichst schnell! Viele sehen die Energiewende auch als Chance dafür, dass die Energieerzeugung künftig nicht mehr nur in der Hand von wenigen Großkonzernen liegt. Viele Kommunen nutzen die Möglichkeiten, erneuerbare Energien dezentral zu erzeugen, auch wenn die hessische Gemeindeordnung den Kommunen nicht ermöglicht, bei neuen Unternehmensgründungen das Heft vollständig in die eigene Hand zu nehmen. Was wir ja mittlerweile schon erleben, ist, dass viele Kommunen ihre Stadtwerke wieder von privater Hand zurückkaufen oder dahingehend Überlegungen anstellen. Ja, es besteht der Wunsch, die Regie der Stromerzeugung wieder in die eigene Hand zu nehmen, und damit der Privatisierung der Daseinsvorsorge eine klare Absage zu erteilen. Dass gerade in dieser Phase durch europäisches Recht ermöglicht werden soll, dass die Wasserversorgung leichter in private Hände gerät, wird in Deutschland nicht auf Gegenliebe stoßen und bei vielen anderen europäischen Partnern auch nicht. Eine Million Unterschriften wurden bereits gesammelt, um diesem Vorhaben auf europäischer Ebene entgegen zu treten. Kommunalkonferenz 2013 Seite 3

4 Sehr geehrte Damen und Herren, der Energiegipfel in Hessen hat Wegmarken für die Energiewende in unserem Bundesland gelegt. Und obwohl die Metropolregion ja zwei weitere Bundesländer umfasst, hat jedes Land andere Vorstellungen darüber, unter welchen Prämissen erneuerbare Energien im jeweiligen Land platziert werden dürfen. Kein angrenzendes Bundesland hat dieselben Regeln wie Hessen. Jedes Land macht seinen eigenen Landesentwicklungsplan und gibt vor, welche Maßgaben wie zu erfüllen sind. Gerade für die Bereitstellung von Windkraftanlagen wäre es von Vorteil und würde den Ausbau beschleunigen, wenn Investoren dieselbe Rechtsgrundlage hätten und Kommunen sich über ihre Erfahrungen austauschen könnten. Auch der Regionalverband würde sich gerne einer Benchmark unterwerfen, mit einer Region, die ebensolche Strukturen und ebensolche Rechtsgrundlagen aufweist wie die Rhein-Main-Region: Mittel und Nordhessen sind da kaum Vergleichspartner. Jetzt sind aber folgende Fragen zu klären: Auf welche erneuerbare Energien setzen wir denn? Biogas, Sonne, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, noch andere? Wo sollen die Anlagen entstehen? Wie schnell schaffen wir den Umstieg? Wir stehen hier vor der besonderen Aufgabe, unseren erhöhten Energiebedarf auch durch ein entsprechendes Angebot zu befriedigen. An dieser Stelle müssen wir uns daran erinnern, dass Metropolräume, wie beispielsweise Frankfurt/Rhein-Main einer ist, auch immer die Kraft- und Innovationszentren von Ländern bilden. Nehmen wir dies also uns selbst beim Wort und zeigen wir uns kreativ und innovativ. Für den Regionalverband bedeutet dies zunächst einen erneuten Anlauf für einen Teilplan Erneuerbare Energien als Bestandteil des Flächennutzungsplanes aufzustellen, der Vorrangflächen für Windenergie ausweist und damit ebenso festlegt, dass alle übrigen Flächen von Windkraftanlagen frei bleiben. Zwei Prozent der Fläche, so die Vorgabe, will das Land damit für Windkraftanlagen vorsehen. Dazu werden wir, dazu müssen wir Ziele und Grundsätze für die übrigen erneuerbaren Energien wie eben Fotovoltaik, Biomasseanlagen, Wasserkraft, Geothermie etc. formulieren. Immer wieder werden wir darauf angesprochen, warum denn schon trotzdem Windenergieanlagen in unserem Gebiet aufgestellt werden. Es ist nämlich kaum bekannt, Kommunalkonferenz 2013 Seite 4

5 dass ohne die Festlegung von Vorrangflächen, dank der vom Bundesgesetzgeber erlassenen Privilegierung im Außenbereich, noch eine geraume Zeit überall Windkrafträder gebaut werden dürfen, sofern der Standort nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht zu beanstanden ist. Natürlich ist jeder Investor gut beraten, den von ihm gewählten Standort im Einvernehmen mit den Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu planen und höchste Transparenz walten zu lassen. Rund 700 Anlagen sind auf diese Weise in Hessen aufgestellt worden. 21 davon im Gebiet des Regionalverbandes. Einige stehen im Genehmigungsverfahren. Ein gutes Beispiel ist gerade vor kurzem hier in der Nähe auf den Weg gebracht worden. Die Kommunen Hammersbach, Ronneburg, Neuberg und Langenselbold haben eine interkommunale Fläche ausgemacht, auf der sich bald die Rotoren drehen werden. So gibt es zahlreiche weitere Beispiele, wie interkommunale Zusammenarbeit zur sinnvollen Nutzung von gemeinsamen Standorten führen kann. Statt Grenzkonflikte auszutragen, einen gemeinsamen Standort wertschöpfend für alle beteiligten Kommunen zu entwickeln, das ist beispielgebend! Die Ausweisung von Vorrangflächen hat Vor- und Nachteile. Sicher ist er ein eher restriktiver Weg und schließt Flächen aus, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz sicher noch hätten bebaut werden dürfen. Der Gesetzgeber hat sich davon vor allem mehr Akzeptanz für die Errichtung von Windkraftanlagen versprochen. Verfolgt man allerdings die Aktivitäten hier im Ballungsraum, kann man leicht erkennen, dass gerade die Kommunen dafür vorbildliche Arbeit leisten. Unlängst titelte die Frankfurter Neue Presse: Sturmlauf für Windräder es ist noch nicht lange her, da wäre der Begriff Sturmlauf nur mit dem Wort gegen kombinierbar gewesen. Mehrere Wetterauer Kommunen wollen neun Windkraftanlagen auf dem Winterstein errichten und stehen nun vor der Frage, ob sie sich ein Gutachten leisten können, dass Bedenken der Flugsicherung ausräumt. Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem hessischen Energiegipfel soll bis zum Jahr 2050 der Energieverbrauch komplett durch die Erzeugung erneuerbarer Energien gedeckt werden. Bis zum Jahr 2050 sollen 28 TW durch Wind erzeugt werden. Das entspricht rund Anlagen. Kommunalkonferenz 2013 Seite 5

6 Dazu gibt der noch zu verabschiedende Landesentwicklungsplan vor, dass die Mindestwindgeschwindigkeit in 140 Meter Höhe bei 5,75 Meter pro Sekunde liegen muss. Von Siedlungsgebieten ist ein Abstand von Meter zu wahren und in einem Vorranggebiet sollen mindestens drei Anlagen aufgestellt werden, wofür eine Mindestflächengröße von etwa 30 Hektar zur Ausweisung vorgegeben ist. Ich nehme das formulierte Zwei-Prozent-Ziel sehr ernst und befürchte dennoch, dass die Vorgaben im LEP zu große Hürden darstellen werden. Deshalb habe ich auch einige Kritik an den Vorgaben des Landes: Die Mindestwindgeschwindigkeit müsste in 140 Meter Höhe auf 5,5 Meter pro Sekunde herabgesetzt werden. Je nach Standortbedingungen wie beispielsweise Anlage- und Pachtkosten oder die Entfernung zum Leitungsnetz ist die Wirtschaftlichkeit auch in weniger windstarken Gebieten erreichbar. Generell möchte ich dazu noch einmal deutlich sagen, dass über die Mindestwindgeschwindigkeiten ohnehin viel zu viel diskutiert wird. Letztlich entscheidet auch auf einer ausgewiesenen Fläche der Investor, ob er an einer bestimmten Stelle eine Anlage bauen will oder nicht. Mir ist jedenfalls kein Investor bekannt, der Windräder auf eine Fläche gestellt hat, wo Flaute herrscht. Zum Zweiten müsste es möglich sein, in Einzelfällen den Abstand auf 750 Meter reduzieren zu können, wenn die betreffende Kommune dies auch will. Es gibt so manche Gemeinde oder Stadt in unserem Regionalverbandsgebiet, die bei einem 1000-Meter-Abstand von einer Windkraftanlagenbebauung gänzlich ausgeschlossen wird. Hier sollten wir flexibler mit dem Thema umgehen. Schließlich sollten wir die Ausweisung ab 10 ha beginnen, um nicht von vornherein zu viele Flächen auszuschließen. Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer sind diesen Maßgaben gefolgt und wir werden sehen, ob bei der Verabschiedung des LEP die eine oder andere Maßgabe dahingehend angepasst wird. Zwei Dinge sind bei dem jetzt beginnenden Aufstellungsprozess den wir im Übrigen gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Südhessen angehen unabdingbar: Transparenz für alle Beteiligten, das heißt, über den jeweiligen Planungsstand regelmäßig zu informieren, und die Bürgerinnen und Bürger im Verfahren mitnehmen. Auf zahlreichen Veranstaltungen in der Region haben wir bereits über den Stand der Dinge informiert. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass sich immer wieder Bürgerinitiativen bilden, die sich gegen Windkraftanlagen in ihrer Gemarkung oder in der Nachbarkommune Kommunalkonferenz 2013 Seite 6

7 positionieren. Deshalb ist es ganz wichtig, immer wieder zu erklären, wo die Vorteile dieser Anlagen liegen: Sie sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sie garantieren eine unabhängige, dezentrale Stromversorgung, sie bringen Gewerbesteuer- und/oder Pachteinnahmen für die Kommune und anderes mehr. Wir werden deshalb in den Phasen der Offenlegung des Teilplanes Wind offensiv damit umgehen und die Bürgerinnen und Bürger dazu anregen, sich zu dem Planwerk zu äußern. Einen Abschnitt in dem Aufstellungsprozess haben wir schon abgeschlossen: Schon seit längerem finden Sie auf den Internetseiten des Regionalverbandes als auch des Regierungspräsidiums Südhessen Karten, die die Suchräume für die Windvorrangflächen darstellen. Ermittelt wurden diese durch die Verschneidung mit den eben schon erwähnten Siedlungsabständen, mit den Vorgaben zur Windgeschwindigkeit, mit den Naturschutzgebieten sowie mit dem vorhandenen Bannwald. Zur Zeit läuft die fachliche Prüfung und Bewertung verschiedener Belange: Wo sind Flächen für den Artenschutz freizuhalten? Wo muss der Denkmalschutz, als Beispiel nenne ich hier einmal den Limes, berücksichtigt werden? Aber auch dieser Weg zeigt ein ungelöstes Problem: So ist bis heute völlig unklar in welcher Weise der Anlagenschutz der Deutschen Flugsicherung in das Planwerk einzubringen ist und ob die Festlegung der Windhöffigkeit durch den TÜV haltbar sein wird; schon jetzt werden systematische Berechnungsfehler von anderen Gutachtern ins Gespräch gebracht. Unklar ist auch, welche Bedeutung der naturschutzfachliche Leitfaden des Umweltministeriums hat, der sich als Erlass offensichtlich nicht durchsetzen konnte. Trotz dieser Ungewissheiten und Unbekannten gehe ich davon aus, dass wir im Sommer wie mit dem Regierungspräsidenten vereinbart einen ersten Entwurf sowohl in der Verbandskammer als auch in der Regionalversammlung Südhessen beschließen werden. Die erste Offenlegung kann somit im Herbst erfolgen. Im Weiteren haben wir nach der Auswertung aller Stellungnahmen und der sich anschließenden ausführlichen Diskussion in den Gremien vorgesehen, dass im Sommer 2014 die erneute Offenlegung beschlossen wird, die abermals im darauffolgenden Herbst gestartet wird. Wiederum nach Sichtung aller Eingaben und einer intensiven Beratung in den Ausschüssen kann dann der Beschluss im Sommer 2015 erfolgen. Dies ist freilich ein Kommunalkonferenz 2013 Seite 7

8 langwieriger Prozess, der damit zu erklären ist, dass sowohl Regionalversammlung als auch Verbandskammer zu einem abgestimmten Entwurf kommen müssen. Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu den weiteren erneuerbaren Energien machen, für die wir Ziele formulieren: Nach meiner Ansicht sollten wir nicht großflächig in die Biomasse einsteigen. Biogasanlagen sind dann sinnvoll, wenn entsprechende Abfallprodukte aus der Landwirtschaft dafür verwendet werden können und man damit Energie und Wärme nutzbar machen kann. Also sollten wir beispielsweise nicht große Monokulturen mit Mais anbauen, dies führt nur zu einer Auszehrung der Böden und der Inanspruchnahme von Anbauflächen für andere Zwecke. Auch die Fotovoltaik sollte nicht mit riesigen Feldern von Solarspiegeln auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Diese Art der Stromerzeugung bietet sich vielmehr auf schon bebauten, insbesondere nicht anders nutzbaren Konversionsflächen und vor allem auf Dächern an. Die Tiefengeothermie ist noch viel zu wenig erforscht und erfordert zu hohe Investitionen, als dass sie als ein großes Standbein der Energieerzeugung heute schon für unser Gebiet definiert werden könnte. Sehr geehrte Damen und Herren, das größte Potential einer Metropolregion, die Energiewende und vor allem den Klimaschutz zu gewährleisten, liegt jedoch in der Energieeffizienz! Nur durch sie kann der Energieverbrauch gesenkt und CO2 gemindert werden. Wo liegen die Hebel von Energieeffizienz, ja der Ausschöpfung des Potentials, Energie endlich intelligent zu nutzen? Die Wärmedämmung von Gebäuden, die Nutzung von Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von Strom und Wärme aus demselben (der Vermieter könnte dem Mieter auf diese Weise beides zur Verfügung stellen), der Umstieg auf sparsame Beleuchtung in Kommunen, eine neue Generation von Elektrogeräten, der Einsatz von Kraftwärmekopplung in Einfamilienhäusern und Nutzung von Solarthermie oder Fotovoltaik, Vorgaben in Bebauungsplänen zu ebensolcher Nutzung. Da mag jemand sagen schon wieder Vorgaben: ja und zwar zukunftsweisende, was man für die heute schon vorgeschriebenen Wandfarben, Balkonausrichtung, Bepflanzung u. s. w. nicht immer sagen kann. Kommunalkonferenz 2013 Seite 8

9 Energiesparende Antriebssysteme und Techniken in der Industrie, Neubaugebiete im Passivhausstandard, wie jetzt gerade in Nidderau mit einem Förderprogramm des Bundes umgesetzt wird. Energieplus-Häuser, die schließlich noch Energie produzieren. Oder das, was wir unter smart grids verstehen: Intelligente Systeme, um Überschuss zu nutzen oder wirtschaftliche Speichermöglichkeiten nutzbar zu machen. Das alles, meine Damen und Herren, kann man im neuen Teilplan Erneuerbare Energien nicht ausweisen, aber ich bin davon überzeugt, dass hier das größte Potential liegt, das es in unserer Region auszuschöpfen gilt. Dasselbe gilt für den Verkehrsbereich: Die Bereitschaft, Alternativen zum Auto zu nutzen, ist in den Metropolregionen am höchsten: Und wir konnten gerade beobachten, wie die Regionaltangente West und der Ausbau der nordmainischen S-Bahn in weitere Ferne gerückt wurden! Wir haben im Regionalverbandsgebiet unterschiedliche Beratungsorganisationen, die auf unterschiedlichen Förderprogrammen basieren. Es kann für eine Kommune aber dennoch ein Glücksspiel sein, davon zu profitieren. Deshalb freut es mich, dass die Bitte an mich herangetragen wurde, diese Kräfte beim Regionalverband zu bündeln. Ja und dann noch darauf hinzuarbeiten eine unabhängige Beratung beim Regionalverband zu installieren. Dafür sind noch viele Gespräche erforderlich. Aber die bessere Nutzungsmöglichkeit im Dschungel der Förderprogramme von Bund und Land ist ein Gewinn für die Kommunen und Unternehmen. Auch von Herrn Landrat Pipa aus dem Main-Kinzig-Kreis war unlängst zu lesen, dass er sich nicht als Klimamanager für den Landkreis versteht, sondern auf den Regionalverband verweist. Ich halte das ohne Umschweife für richtig. Wir werden genau diese notwendige Effizienzstrategie in der Zukunft in einem regionalen Energiekonzept erarbeiten. Grundlage dafür ist erst mal eine Förderung aus dem Programm 100 Prozent Klimaschutz, das von der Stadt Frankfurt eben mit dieser regionalen Komponente beantragt wurde und den Zuschlag bekommen hat. Die Energiewende ist in aller Munde, sie hat längst begonnen, lassen Sie sie uns auch hier auf der regionalen Ebene gemeinsam umsetzen. Statt in Klimadepression zu verfallen, können wir ganz optimistisch in die Zukunft schauen, wenn wir nur entschlossen zur Tat schreiten, sagt die Professorin für Energieökonomie und Kommunalkonferenz 2013 Seite 9

10 Nachhaltigkeit, Claudia Kemfert. Und mit einem Zitat von ihr möchte ich schließen: Klimaschutz ist keine Last, mit ihm finden wir den Weg aus drei Krisen: der Wirtschaftskrise, der Energiekrise sowie der Klimakrise. Kommunalkonferenz 2013 Seite 10

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