Landtag von Baden-Württemberg. Mitteilung. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Präsidenten des Landtags

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Mitteilung des Präsidenten des Landtags Stellungnahme der Landesregierung zu Beschlüssen des Oberrheinrates vom 23. Juni 2014 Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 4. November 2014 zu den Beschlüssen des Oberrheinrates vom 23. Juni 2014 in Landau Stellung genommen. Die Stellungnahme und die in Bezug genommenen Beschlüsse sind nachstehend abgedruckt Der Präsident des Landtags Wolf Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 Stellungnahme der Landesregierung 1. Beschluss Bilingualität in Grundschulen Die Landesregierung begrüßt die Initiative des Oberrheinrats zur Förderung bilingualer Züge in Grundschulen. Dem bilingualen Lehren und Lernen wird seitens des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums in jeder Altersstufe ein hoher Stellenwert beigemessen. Die bilinguale Frühförderung beginnt bereits im Kindergarten. Eine frühe Kenntnis und Bindung an die Sprache und Kultur des Nachbarlandes kann Auswirkungen auf die spätere Berufs- bzw. Studienwahl haben und damit auch der Wissenschaft am Oberrhein zugutekommen. Im Rahmen der Deutsch-Französischen Agenda 2020 wurden in diesem Jahr einige der deutsch-französischen Kindergärten der Rheinschiene als Elysee-Kindergärten ausgezeichnet. Das unterstreicht das Engagement aller Beteiligten. Die Grundschulen, insbesondere die bilingualen, sehen sich als Bindeglied zwischen bilingualen Kindergärten und weiterführenden Schulen; sie schaffen eine Grundlage für eine durchgängig geprägte bilinguale Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche. Erfolgreiche Beispiele wie die Grundschule Rastatt-Ottersdorf zeigen, dass zweisprachige Züge angenommen und gewünscht werden. Ein bilinguales deutschfranzösisches Sprachangebot wird vom Kultusministerium weiter unterstützt. Deshalb werden die bilingualen deutsch-französischen Züge als Schulversuche an den entsprechenden bilingualen Grundschulen der Rheinschiene mindestens bis einschließlich Schuljahr 2016/2017 verlängert. Somit haben alle Beteiligten für diesen Zeitraum eine sichere Basis für ihre Planungen. Das Kultusministerium wird im Rahmen der Schulversuche weiter Erfahrungen sammeln und damit die Entscheidungsbasis für eine mögliche Überführung der bilingualen Züge in einen Regelbetrieb verbreitern. Rechtzeitig vor dem Ablauf der Schulversuche wird über einen möglichen Regelbetrieb der bestehenden bilingualen Züge entschieden werden. Die Grundschulen mit bilingualen deutsch-französischen Zügen haben jedoch auch außerhalb des Schulversuchs die Möglichkeit, ihre bilingualen Angebote durchzuführen. 2. Beschluss Europäische Krankenversichertenkarte Die Landesregierung nimmt den Beschluss des Oberrheinrats zur Europäischen Krankenversichertenkarte wohlwollend zur Kenntnis. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) als binationale Einrichtung für spezifische grenzüberschreitende Fragestellungen und Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach Auffassung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die erforderlichen Verhandlungen mit dem französischen Staat sehr gut geeignet. Der Verein ist durch seine in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben, wie die Tätigkeit als Beobachtungs- und Verbindungsstelle, die insbesondere auch nationale oder europäische Einrichtungen über Probleme des Binnenmarkts informiert, und durch seinen Sitz in der Region Ober - rhein prädestiniert, die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher der Grenzregionen auch gegenüber staatlichen Verwaltungen zu vertreten. Die Aufgaben und Leistungen des ZEV sind in der französischen Verwaltung bekannt und anerkannt. Als ein Ergebnis seiner langjährigen Arbeit hat das ZEV zu Beginn des Jahres einen Leitfaden für das Oberrheingebiet herausgegeben, der Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung in grenzüberschreitenden Angelegenheiten bietet. Der deutsch-französische Verein fungiert auch als Trägerstruktur verschiedener Aufgaben im öffentlichen Interesse, die der europäische Gesetzgeber den Mitgliedsstaaten zugewiesen hat. Hierzu zählen u. a. seit 2005 das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) sowie das EZV Deutschland und seit 2009 die französische nationale Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Sollte aus der vom Oberrheinrat angedachten Verbindungsstelle zur nationalen Verwaltung für die Europäische Krankenversichertenkarte eine langfristige An- 2

3 laufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen, wäre das ZEV allerdings auf eine entsprechende finanzielle Ausstattung für diese Aufgaben angewiesen. 3. Beschluss Jugendarbeit im Bereich des Gedenkens an die Weltkriege Die Landesregierung begrüßt das Bestreben des Oberrheinrats, junge Menschen im Oberrheingebiet für das Gedenken an die Weltkriege zu sensibilisieren. Um das gute Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland auch für zukünf - tige Generationen zu sichern, erscheint ein gemeinsames Verständnis der geschichtlichen Ereignisse des letzten Jahrhunderts als geboten. Ausgewählte päda - gogische Konzepte ab der Sekundarstufe 1 sowie Jugend- und Begegnungsstätten erscheinen deshalb sinnvoll. Das Kultusministerium fördert Maßnahmen der politischen Bildung und Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts. Trägern der außerschulischen Jugendbildung und Schulen können für Maßnahmen im Bereich der politischen Bildung sowie zu Fahrten an Ziele, die für die politische Bildung bedeutsam sind, Zuschüsse gewährt werden. Das Kultusministerium hat jedoch keinen Einfluss auf die von den Antragstellern gewählte Thematik. Weiterhin werden jährlich deutsch-französische Schüler und Jugendbegegnungen durchgeführt. Eine Förderung dieser Begegnung erfolgt aus Mitteln des Deutsch- Französischen Jugendwerks (DFJW). Die Förderanträge werden dezentral durch die vier Regierungspräsidien bearbeitet. Die durchführenden Träger legen jeweils die Themen dieser Begegnungen fest, das Kultusministerium hat auch hier keinen Einfluss. Mit Schreiben vom 20. Februar 2014 stellte das DFJW, im Rahmen seiner jähr - lichen Donation für die Förderung von Schülergruppenaustauschen, dem Land Baden-Württemberg zusätzliche 2.000,00 Euro zur Verfügung für die Förderung von Austauschprojekten, die die Erinnerung an den Ersten Weltkrieg zum Thema haben. Die Verwaltung dieser Mittel obliegt ebenfalls den Regierungspräsidien, welche die Schulen im Hinblick auf diese gesonderten Fördermittel beraten haben. Aus Landesmitteln wird zudem der Jugendfonds der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz bezuschusst. Durch den Jugenfonds können grenz - überschreitende Projekte Jugendlicher gefördert werden. Im Jahr 2014 wurden verschiedene Anträge mit Thematiken in Bezug auf den Ersten Weltkrieg gestellt. Auch eine finanzielle Unterstützung der Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Albert Schweitzer im elsässischen Niederbronn-les-Bains wird seitens des Landes angestrebt; deren Umsetzung ist im Rahmen der kommenden parlamentarischen Haushaltsberatungen zu prüfen. Friedrich Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten 3

4 PLENARSITZUNG VOM 23. JUNI 2014 SÉANCE PLÈNIÈRE DU 23 JUIN 2014 Bilingualität in Grundschulen Der Oberrheinrat, im Rahmen seiner Plenarsitzung vom 23. Juni 2014 und auf Vorschlag der Kommission Kultur, Jugend, Ausbildung, 1. stellt fest, dass sich der Oberrheinrat mehrfach dafür eingesetzt hat, die Oberrheinregion zu einer zweisprachigen Region zu entwickeln, in der die Bevölkerung gleichzeitig die deutsche und französische Sprache beherrscht. Mit der Resolution des Oberrheinrates Stand und Weiterentwicklung der Bilingualität Deutsch/Französisch in der Oberrheinregion vom 30. November 2012 wurden hierzu verschiedene Bausteine benannt, die notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere wurde hierbei darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit besteht, möglichst früh die Sprachkompetenz in Französisch und Deutsch zu entwickeln. 2. hat daher auf der Grundlage eines Beschlusses vom 10. Juni 2013 gemeinsam mit dem Präsidenten der Oberrheinkonferenz, dem Städtenetz Oberrhein und den Eurodistrikten die Oberrhein-Charta zur Mehrsprachigkeit unterzeichnet und somit den Wunsch, die Bilingualität zu fördern, auf eine breite Basis gestellt, 3. weist darauf hin, dass in der Charta u.a. explizit als Maßnahmenpaket aufgeführt wird, dass in der Vor- und Grundschule möglichst alle Kinder am Oberrhein auf der Basis entsprechender Frühsprachprogramme alters-stufengerecht die Sprache des Nachbarn lernen sollten. 4. begrüßt daher verschiedene Aktivitäten auf kommunaler Ebene, welche die Bilingualität fördern. U.a. wurden entlang der Rheinschiene bereits seit mehreren Jahren erfolgreich bilinguale Züge in Grundschulen eingerichtet, 5. bedauert es daher, dass es Bestrebungen in den betreffenden Gebieten des Oberrheins gibt, bilinguale Züge an Grundschulen nicht weiterzuführen, beziehungsweise weiterhin zeitlich zu begrenzen, 6. betont, dass der Wegfall von zweisprachigen Zügen in Grundschulen einen Verlust für die Ausbildung der deutschen, französischen und schweizerischen Kinder darstellen würde, da die Zweisprachigkeit gerade im grenzüberschreitenden Oberrheingebiet einen erheblichen Vorteil in sämtlichen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen bietet, 4

5 7. ist der Meinung, dass es zahlreiche erfolgreiche Beispiele gibt, wie die Grundschule Rastatt-Ottersdorf oder die Grundschule Delémont, die zeigen, dass zweisprachige Züge angenommen und gewünscht werden, dies gilt gleichermaßen für grenzüberschreitende Projekte zwischen Grundschulen, wie das Projekt Ecoles voisines Nachbarschulen, 8. wünscht, dass bilinguale Züge dauerhaft in die Schulprofile von Grundschulen im Oberrheingebiet integriert werden, und spricht sich für eine entsprechende Überprüfung durch die jeweiligen Regierungen aus. Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an: - die Landesregierung Baden-Württemberg - die Landesregierung Rheinland-Pfalz - die Regierung der Französischen Republik - die Région Alsace, die Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin - das Rektorat der académie de Strasbourg - die Nordwestschweizer Regierungskonferenz - den Sprecher der Säule Politik der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (nachrichtlich) - den EURODISTRICT REGIO PAMINA (nachrichtlich) 5

6 PLENARSITZUNG VOM 23. JUNI 2014 SÉANCE PLÉNIÈRE DU 23 JUIN 2014 Europäische Krankenversicherungskarte Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 23. Juni 2014 und auf Vorschlag seines Vorstands, der am 19. Mai 2014 tagte, 1. stellt fest, dass das europäische Modell einer Krankenversicherungskarte in allen Ländern das gleiche ist und lediglich die Ausstellungsverfahren unterschiedlich sind: Einige Länder, wie Deutschland, haben sich dafür entschieden, die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte auszustellen und zwar mit einer langen Gültigkeitsdauer (im Allgemeinen von fünf Jahren). Andere Länder, wie Frankreich, haben die Wahl getroffen, eine getrennte Karte auszustellen, die jedes Jahr auf Antrag erneuert werden muss. 2. vertritt die Ansicht, dass die Bürger, die in einem grenzüberschreitenden Raum wie dem Oberrhein leben, selbstverständlich eine gültige europäische Versicherungskarte nachweisen müssen und dass die Regelung mit einer getrennten Karte sie zu jährlichen Behördengängen zwingt, die vermeidbar wären; 3. wünscht sich, dass es dem französischen Staat gelingen möge, dieselbe Regelung einzuführen wie diejenige, die von anderen europäischen Staaten, wie auch Deutschland, angenommen wurde, bei der die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der französischen Carte vitale angebracht wäre. Dies hätte mehrere Vorteile: Nutzerfreundlichkeit Zeitgewinn für die Bürger Einsparung von Verwaltungskosten bei der Erstellung und Handhabung der Krankenversicherungskarten. 4. schlägt vor, dass die Europäische Verbraucherzentrale, mit Sitz in Kehl, als Verbindungsstelle zu der nationalen Verwaltung fungieren möge, um eine baldige Erledigung dieser Angelegenheit herbeizuführen. Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an - die französische Regierung (Gesundheitsministerium und Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten); - die Landesregierungen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (nachrichtlich); - die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura (nachrichtlich); - die Oberrheinkonferenz (z.h. der Arbeitsgruppe Gesundheit). 6

7 PLENARSITZUNG VOM 23. JUNI 2014 SÉANCE PLÈNIÈRE DU 23 JUIN 2014 Jugendarbeit im Bereich des Gedenkens an die Weltkriege Der Oberrheinrat, im Rahmen seiner Plenarsitzung vom 23. Juni 2014 und auf Vorschlag der Kommission Kultur, Jugend, Ausbildung, 1. hat im Rahmen seiner letzten Plenarsitzung am 9. Dezember 2013 den Beschluss Gedenken anlässlich von 100 Jahren Erster Weltkrieg verabschiedet und darin vorgeschlagen, dass im Oberrheingebiet eine gemeinsame Politik des Gedenkens entwickelt wird, und den Wunsch geäußert, insbesondere junge Menschen für diese Thematik zu sensibilisieren, 2. betont, dass das Gedenken an den Ersten und Zweiten Weltkrieg vor allem bei den jüngeren Generationen gefördert werden muss, da der direkte Bezug durch beispielsweise familiäre Zusammenhänge zunehmend schwindet, aber gerade in der heutigen Zeit und im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen, eine Erziehung hin zu demokratischer Kultur unverzichtbar bleibt, 3. stellt fest, dass dazu ausgewählte pädagogische Konzepte notwendig sind, die das Interesse an Erinnerungsarbeit in allen Altersstufen zu wecken vermögen, und verweist auf den Ansatz, archivarisch aufgearbeitete Einzelschicksale darzustellen, um somit Geschichte zu vermitteln, 4. weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die deutsch-französische Wanderausstellung Menschen im Krieg Vivre en temps de guerre hin initiiert von den Archiven des Landes Baden-Württemberg und den Archiven des Départements Haut-Rhin und betont ihren großen Mehrwert, da sie ein im Oberrheingebiet einzigartiges bilinguales Projekt darstellt, das den Ersten Weltkrieg aus der grenzüberschreitenden Perspektive des Oberrheins anhand solcher Einzelschicksale darlegt, 5. sieht die Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte Albert Schweitzer des Volksbunds Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.v. im elsässischen Niederbronn-les- Bains als hervorragendes good practice Beispiel für die Verbindung von Jugendarbeit und Gedenkarbeit zum Zweiten Weltkrieg an, 7

8 6. befürwortet die Bestrebungen und Pläne, die Räumlichkeiten der Begegnungsstätte auszubauen und zu modernisieren, damit die Bildungs- und Gedenkarbeit vor allem für Jugendliche, aber auch für Lehrpersonal weiter verstärkt werden kann. Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an: - die Landesregierung Baden-Württemberg - die Landesregierung Rheinland-Pfalz - die Regierung der Französischen Republik - die Région Alsace, die Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin - die Nordwestschweizer Regierungskonferenz - den Sprecher der Säule Politik der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (nachrichtlich) - den EURODISTRICT REGIO PAMINA (nachrichtlich) 8

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