Europäische Betriebsräte - in der Schweiz und andernorts

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1 Europäische Betriebsräte - in der Schweiz und andernorts Die Schweiz und die Europäischen Betriebsräte Matthias Hartwich Abteilung Vertrags- und Interessengruppenpolitik Ein Teil der Informationen und Schaubilder ist verschiedenen Publikationen des ETUI-REHS entnommen

2 2 Europa ist heute schon Realität Die Jungfer Europa ist verlobt Mit dem schönen Geniusse Der Freiheit, sie liegen einander im Arm, Sie schwelgen im ersten Kusse. Und fehlt der Pfaffensegen dabei, Die Ehe wird gültig nicht minder Es lebe Bräutigam und Braut, Und ihre zukünftigen Kinder! Heinrich Heine Deutschland. Ein Wintermärchen

3 3 EBR - aller Anfang ist schwer EBR einziges Organ grenzüberschreitender Arbeitnehmervertretung mit gesetzlicher Grundlage (EBR-RL+ nationale Umsetzungsgesetze) Geltung: Gesamte EU-27 + Norwegen, Liechtenstein, Island (CH, wenn vereinbart od. CH-Unternehmen in EU Bedingungen erfüllen) Haupt-Aufgabe: Information und Konsultation (Unterrichtung und Anhörung) in grenzüberschreitenden Angelegenheiten Rund 850 bestehende EBR > mehr als 14 Mio. AN von EBR vertreten Richtlinie seit 1996

4 4 Unternehmen, die von der EBR-RL erfasst sind: Im Geltungsbereich mindestens Beschäftigte, davon je mindestens 150 in zwei Ländern (+) 150 (+) 150 (+)

5 5 Herrschendes Unternehmen - Wer hat das Sagen? Kriterien: Welches ist das herrschende Unternehmen?

6 6 Beginn der Verhandlungen: Errichtung des Besonderen Verhandlungsgremiums Zentrale Leitung 100 (+) Besonderes Verhandlungs- gremium Experten 2 /3 Schriftliche Aufforderung zu Verhandlungen Nein!

7 7 Das muss in der Vereinbarung geregelt sein: Besonderes Verhandlungsgremium Erfasste Unternehmen 2x Ort, Dauer und Häufigkeit der Sitzungen Zusammen- setzung des EBR Finanzielle und materielle Ressourcen Information and Konsultation Gültigkeits- dauer der Vereinbarung

8 8 Anwendung der subsidiären Vorschriften: 6 Monate 3 Jahre

9 9 Inhalt der subsidiären Vorschriften: Auswahl/Bestim- mung der Mitglieder Interne Vorbereitungssitzung Information and Konsultation Experten Eine Sitzung pro Jahr extra Ausserordentliche Sitzungen Finanzielle und materielle Ressourcen

10 10 Recht auf Unterrichtung und Anhörung (Subsidiäre Vorschriften) Investitionspläne ne Wirtschaftliche Situation und Trends Änderungen der Organisationsstruktur Aktivitäten ten Produkte Umsätze Arbeitsmethoden Unternehmens- struktur Beschäftigungs ftigungs- tendenzen Produktions- verlagerungen Fusionen, Verkleinerungen, Schliessungen Massenentlassungen

11 11 Elemente guter Praktiken ( Best Practice ) Repräsentativität Transnationalität EWC -CEE

12 12 Information und Konsultation der EBR in der Praxis Angelegenheit Nicht thematisiert Thematisiert, aber keine nutzbaren Infos Nutzbare Infos, aber keine Anhörung Nutzbare Infos und Anhörung Änderung Arbeitsmethoden 37,4 % 11,0 % 33,7 % 17,8 % Schliessungen Verkleinerungen 16,1 % 11,2 % 44,5 % 28,1 % Fusionen, Übernahmen, Zukäufe 23,2 % 6,8 % 53,5 % 16,6 % Reorganisation Produktlinien 41,6 % 8,1 % 35,9 % 14,4 % Quelle: EWC survey by Prof. J. Waddington, 2005

13 Unia die Gewerkschaft für alle Donnerstag, 12. März What? Was? Quoi? Working methods Strategy Investments

14 Unia die Gewerkschaft für alle Donnerstag, 12. März Leistungsbeurteilung Untervergabe, Outsourcing Arbeits- / Gesundheitsschutz Training CT I + was noch? Arbeitszeiten Chancengleichheit Umweltschutz UNION SYNDICAT GEWERKSCHAFT Gewerkschaftsrechte Mobilität Erfolgsbeteiligung

15 Unia die Gewerkschaft für alle Donnerstag, 12. März 2009 Mit EBR: wir können nur gewinnen Fakt: EBR schaden den Unternehmen nicht Fakt: EBR liefern Infos für AN Fakt: EBR können Wandel gestalten Fakt: Wenn schon, dann mit CH Fakt: Unia kann helfen Fazit: Wir sollten es versuchen Bei Fragen wendet euch an uns: 15