Der Jahresabschluss. Überblick. Jahresabschluss gemäss 242 HGB: Einzelunternehmen: 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

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1 Der Jahresabschluss Jahresabschluss gemäss 242 HGB: Einzelunternehmen: 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften: (wie Einzelunternehmen) 1. + Anhang: der Erläuterungen zur Bilanz und GuV-Rechnung sowie Pflichtangaben enthält 2. + evtl.: Lagebericht: muss den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Überblick 1

2 Adressaten des Jahresabschlusses Aufgabe des Jahresabschlusses: Bereitstellung von Informationen für die Eigentümer des Unternehmens und außenstehende Gruppen und Institutionen über die Entwicklung und Lage des Unternehmens. Laut 264 HGB muss der Jahresabschluss die 1. Vermögenslage 2. Finanzlage 3. Ertragslage der Gesellschaft darlegen. Mögliche Adressaten des Jahresabschlusses: Kapitalgeber (Eigentümer, Gesellschafter) Kapitalmarkt Gläubiger Arbeitnehmer Öffentlichkeit Finanzverwaltung Informationen: Für Kapitalgeber ist der Jahresabschluss = Rechenschaftsbericht der Unternehmensleitung Potentielle Anleger werden über relevante Daten sowie insbesondere über die Angemessenheit des Börsenkurses informiert Gläubiger informieren sich so über die wirtschaftliche Lage ihrer Schuldner informiert. Die Veröffentlichung dient dem Schutz der Gläubiger Arbeitnehmer haben besonderes Interesse am Bestand des Unternehmens Sicherung des Arbeitsplatzes Öffentlichkeit erhält Informationen über die regionale und überregionale gesamtwirtschaftliche Lage durch die Summe der Jahresabschlüsse der Unternehmen Die Zahlen des Abschlusses, insbesondere der Gewinn, bilden die Grundlage zur Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung Bilanzen mit unterschiedlichen Aussagezwecken Jahresabschlüsse, insbesondere Bilanzen, werden je nach Adressat mit unterschiedlichen Aussagezwecken und Zusammenfassungen erstellt: Erfolgsbilanzen: geben Auskunft über den betrieblichen Erfolg eines Unternehmens Statusbilanzen: informieren über vorhandene Vermögensgegenstände und Kapitallage zu einem Sichttag ohne eine Periodenabgrenzung vorzunehmen Liquiditätsbilanzen: werden unter den Gesichtspunkten Fälligkeit und Liquidierbarkeit erstellt Bewegungsbilanzen: es handelt sich hierbei um Zeitraumrechnungen, die Bewegungen in den einzelnen Bilanzpositionen im Verlauf der Periode wiedergeben 2

3 Rechtsgrundlagen kaufmännischer Rechnungslegung Gesetzliche Bestimmungen nach Handelsrecht: Die rechtlichen Grundlagen für den Jahresabschluss nach Handelsrecht (Handelsbilanz) sind in zahlreichen Einzelgesetzen verankert: Offenlegung Publizitätspflicht Im HGB ist die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften verankert. Für bestimmte Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann sich eine Offenlegungspflicht nach dem PublG ergeben. Arten der Offenlegung: Einreichung im Handelsregister: (Handelsregisterpublizität) o Einreichung der offenzulegenden Unterlagen beim zuständigen Handelsregister o Nach Einreichung muss unverzüglich bekannt gemacht werden, bei welchem Handelsregister die Unterlagen eingereicht wurden Bekanntmachung von Unterlagen im Bundesanzeiger: (Bundesanzeigerpublizität) o Zunächst sind die offenzulegenden Unterlagen im Bundesanzeiger bekannt zu geben o Anschließend Einreichung der Unterlagen und Bekanntmachung beim zuständigen Handelsregister Größenabhängige Erleichterungen zur Offenlegung durch HGB: Jeweils zwei der folgenden drei Merkmale müssen erfüllt sein um ein Unternehmen einer Größe zuzuordnen: Merkmale kleine Kapitalgesellschaft mittelgroße Kapitalgesellschaft große Kapitalgesellschaft Nettoumsatz bis ,-- bis ,-- über ,-- Bilanzsumme bis ,-- bis ,-- über ,-- Mitarbeiterzahl bis 50 bis 250 über 250 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind in jedem Fall publizitätspflichtig!!! 3

4 Die Bilanz Gliederungsvorschriften: Tragen dem Grundsatz der Klarheit Rechnung. Minimalform: Ausführliches Schema: 4

5 Allgemein mögliche Angaben im Anhang: Der Anhang Pflichtangaben: (z.b.: Erläuterungen, Angaben, Darstellungen, Aufgliederungen, Begründungen) Wahlpflichtangaben: (wahlweise in der Bilanz, GuV oder im Anhang) Zusätzliche Angaben: (um tatsächliche Verhältnisse darzustellen) Freiwillige Angaben: (z.b. zusätzliche Informationen für den Adressaten) Verbindliche Vorgabe des HGB: Erläuterungen zur Bilanz und GuV-Rechnung Sonstige Pflichtangaben Der Lagebericht soll losgelöst von Einzelposten das Gesamtbild des Unternehmens darlegen. Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit klar und verständlich / auf Wesentlichkeit beschränkt Mindestangaben: Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft z.b. Rahmenbedingungen, Ergebnisse, Absatzentwicklung, Produktion soll eine Beurteilung der Aussichten und Ergebnisse erlauben Besondere Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind: z.b. Gesetzesänderungen Voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft Bereich Forschung und Entwicklung 5

6 Bilanzkennzahlen Eigenkapital (EK) Eigenkapitalquote = x 100 Gesamtkapital (GK) Fremdkapital (FK) Verschuldungsgrad = x 100 Gesamtkapital (GK) Eigenkapital (EK) Anlagendeckung I = x 100 Anlagevermögen (AV) (Eigenkapital (EK) + langfr. Fremdkapital) Anlagendeckung II = x 100 Anlagevermögen (AV) Anlagevermögen (AV) Konstitution = x 100 Gesamtvermöge (GV) flüssige Mittel Liquiditätsgrad I = x 100 kurzfr. Verbindlichkeiten (flüssige Mittel + kurzfr. Forderungen) Liquiditätsgrad II = x 100 kurzfr. Verbindlichkeiten Umlaufvermögen (UV) Liquiditätsgrad III = x 100 kurzfr. Verbindlichkeiten Cash-Flow = Jahresüberschuss (Gewinn) + Afa auf Anlagen + Zuführungen zu Rückstellungen Anmerkung: Liquiditätsgrad I = Barliquidität Liquiditätsgrad II = einzugsbedingte Liquidität Liquiditätsgrad III = umsatzbedingte Liquidität 6

7 Bewertung der Bilanzkennzahlen Goldene Bilanzregel im engeren Sinne: Anlagendeckung I >= 100% Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne: Anlagendeckung II >= 100% Anlagevermögen sollte mit Eigenkapital oder mit langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Angestrebt wird: Liquiditätsgrad I > 20% Liquiditätsgrad II >= 100% Liquiditätsgrad III bis 200% Der Cash-Flow ist Maßstab für Ertragskraft Kreditwürdigkeit Selbstfinanzierungskraft Expansionsfähigkeit 7

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