Psychosoziale Versorgung Teil III

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1 Entwicklungsplan Psychosoziale Versorgung Teil III Behindertenbericht

2 Impressum: Herausgeber Kreis Unna Der Landrat Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Gesamtleitung Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin für Gesundheit und Verbraucherschutz Planungsleitung Josef Merfels Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Koordination und Durchführung Gaby Olbrich-Steiner Koordinatorin für psychosoziale Versorgung Mitarbeit: Carola Srajer Stud. Fakultät für Gesundheitswissenschaften Universität Bielefeld Verwaltung Dorothea Krause Druck und Layout Kreis Unna Unna, 2004

3 Inhalt A Vorwort...1 Der Problemkreis Behinderung...2 Demografische Daten im Kreis Unna...4 Bestandsaufnahme Hilfebereiche Beratung Arbeit Wohnen Schulische Bildung Kindergarten Behindertenbeiräte Selbsthilfe Freizeit Sport und Gesundheit...51 B Handlungsempfehlungen...52 C Anhang...55

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5 Vorwort Die psychosoziale Entwicklungsplanung hat im Kreis Unna einen hohen Stellenwert und eine langjährige Tradition, die schon im Jahre 1976 durch die Diskussionen im Rahmen der Psychiatrie-Enquete der Bundesregierung angeregt wurde. Bereits 1991 erklärten die politisch und kommunal verantwortlichen Kräfte die psychosoziale Versorgung zu einem gesundheitspolitischen Schwerpunkt im Kreis Unna. Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 wurde der dritte Teil der psychosozialen Entwicklungsplanung, der Behindertenbericht erarbeitet. Integration und Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Anliegen des Kreises Unna und wie die psychosoziale Entwicklungsplanung insgesamt ein lebendiger und dynamischer Prozess. Die Intention des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) vom ,die Benachteiligung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen zu beseitigen und zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen damit eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, findet damit in diesem gesundheitspolitischen Schwerpunkt seine Entsprechung. Damit erhält der Grundgedanke der Ottawa-Charta der WHO von 1984: Gesundheit für alle hier im Kreis Unna die konkrete und praktische Umsetzung. Die intensive Arbeitsweise und Diskussion im Workshop Behinderte und in den Arbeitsgruppen zeigt deutlich, dass im Kreis Unna die Versorgung von Behinderten und ihren Angehörigen nicht nur eine hohe Priorität genießt, sondern auch einen bedeutenden fachlichen Standard hat. Diesen gilt es, nach den Grundsätzen von gemeindenaher Versorgung und der Gleichstellung von behinderten Menschen, trotz der angespannten Haushaltslage des Kreises Unna sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, langfristig zu sichern und im Hinblick auf angesprochene defizitäre Bereiche auszubauen. Dieser Bericht wurde durch aktive Mitarbeit der Fachleute aus den einzelnen Bereichen textlich erarbeitet, er ist in seinem Wesen ein Entwicklungsprotokoll. Die Schwerpunktsetzung bei der Themenauswahl erfolgte durch die Teilnehmer des Workshops Behinderte. Den weiteren Fortgang und die Umsetzung der im Behindertenbericht genannten Aufgaben und Ziele wird der Arbeitskreis psychosoziale Entwicklungsplanung begleiten und fördern. Alle Mitarbeiter und Mitglieder des Workshops Behinderte und der Arbeitsgruppen haben sich aktiv unterstützend in die Planungen und Arbeitsabläufe eingebracht, Ihnen gilt ausdrücklicher Dank. Zugunsten einer einfachen Leseart haben wir die männliche Schreibweise und Anrede im Text beibehalten. Gabriele Warminski-Leitheußer Dezernentin für Gesundheit Leo Klempert Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherchutz Dr. Edith Kirsch Für den Workshop Behinderte Ulrich Rautenberg Für die Selbsthilfe im Kreis Unna - 1 -

6 Der Problemkreis Behinderung Dieser Bericht widmet sich körper-, geistig- und seelisch behinderten Erwachsenen. Die besonderen Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung werden hier nur punktuell abgebildet. Eine spezifische Betrachtung der Altersklassen von 0-18 ist im Kinder- und Jugendbericht 2004 vorgesehen. "Behindert" sind nach 2 Abs. 1 SGB IX Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Diese an Vorschlägen der Weltgesundheitsorganisation angelehnte grundlegende Begriffsbestimmung orientiert sich nicht an wirklichen oder vermeintlichen Defiziten; im Vordergrund steht das Ziel der Teilhabe (Partizipation) an den verschiedenen Lebensbereichen. Als Abweichung vom "typischen Zustand" ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von - im jeweiligen Lebensalter - normalerweise vorhandenen körperlichen, geistigen oder seelischen Strukturen zu verstehen. Folgt aus dieser Schädigung eine Teilhabebeeinträchtigung, die sich in einem oder mehreren Lebensbereichen auswirkt, liegt eine Behinderung vor (Bundesministerium). In dem vorbereitenden Workshop zur inhaltlichen Gestaltung des Behindertenberichtes wurde deutlich, dass es den Behinderten nicht gibt. Man unterscheidet nicht nur nach körper-, geistes- und seelischer Behinderung, sondern hat verschiedene Schweregrade und Mischformen zu berücksichtigen. Dies macht die Formulierung von Handlungsempfehlungen, die die Interessen aller Behinderten enthalten, schwer. Die Workshop- und Arbeitsgruppenteilnehmer arbeiten in der Versorgung behinderter Menschen, sei es im ambulanten oder stationären Wohnen, in Werkstätten für behinderte Menschen, in Sonderschulen, in Kontakt- und Betreuungsstellen, in Selbsthilfegruppen, im medizinischen Bereich oder sie haben Erfahrungen mit Behinderung aus dem sozialen Nahfeld, welches sie in besonderer Weise für die Mitarbeit am Behindertenbericht qualifiziert. Bemerkenswert ist hierbei die Feststellung, dass die meisten Workshopteilnehmer beruflich mit geistigen und seelischen Behinderungen befasst sind. Die Bearbeitung des Themas Behandlung und Therapie durch die geplante Arbeitsgruppe medizinischer Bereich war nach Abstimmung in dem Workshop zugunsten der anderen umfangreichen Themenfelder zurückgestellt worden und soll in der Fortschreibung des Berichtes Beachtung finden. In den Sitzungen des Workshops Behinderte formulierten die Teilnehmer aus der Klinik als vordringliches Anliegen die Versorgung von schwerstbehinderten, sogenannten verhaltenskreativen Behinderten. Um eine aktuelle Übersicht über alle Beratungs- und Unterstützungsangebote im Kreis Unna herzustellen, wurde im dem Workshop die Erstellung eines kreisweiten Wegweisers für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieser Beratungsführer bildet den Anhang des Berichtes und soll den Hilfesuchenden einen passgenauen Zugang zum Hilfesystem ermöglichen und den professionellen Beratern eine umfassende, aktuelle Arbeitshilfe geben. Neben den Fragen zur Erreichbarkeit, Ansprechpartnern und dem Angebot wurde nach dem Interesse an Planung, Sprachkenntnissen und barrierefreiem Zugang gefragt. Mit den gewonnenen Daten kann die Versorgungslandschaft im Kreis Unna abgebildet werden und es wird deutlich, dass die Einrichtungen ein hohes Interesse an der Planung haben

7 Zur Bestandserhebung wurden kreisweit Befragungen durchgeführt, welche sich in folgende Bereiche gliedern: Beratungsführer Wegweiser für Behinderte Kreisweite Befragung aller Versorgungsträger aus den Bereichen - Beratung - Wohnen - Behandlung/Therapie - Freizeit - Arbeit - Beiräte Der Fragebogen ist im Anhang, Seite 72 beigefügt. Diese Adressen aller Beratungseinrichtungen sind im Wegweiser für Behinderte im Anhang dieses Berichtes (ab Seite 76) abgebildet und umfassen auch die Anschriften der im Volltext benannten Beratungsreinrichtungen. Freizeit Zu den Fragestellungen: Was tun Behinderte in der Freizeit? Wie wollen sie ihre Freizeit gestalten? Wie beteiligen sie sich? Werden die vorhandenen Angebote angenommen und wie werden sie unterbreitet? wurden alle Behindertensportvereine, Sportvereine, Kirchen als Anbieter, Werkstattbeschäftigte und deren Angehörige befragt Fragebögen wurden an: Werkstattbeschäftigte 970 Kirchengemeinden 76 Örtliche Sportvereine 30 Behindertensportvereine 25 Volkshochschulen 7 verschickt. Die Fragebögen sind im Anhang, Seite beigefügt. Schule Alle Schulen im Kreis Unna und die zuständigen Sonderschulen in Dortmund wurden zur integrativen Beschulung befragt. Die versendeten Fragebögen befinden sich im Anhang, Seite

8 Demografische Daten im Kreis Unna Dass Behinderung im Kreis Unna keine untergeordnete Rolle spielt, sondern eine große Relevanz hat und dadurch ein zunehmender Handlungsbedarf für ambulante Betreuungsformen entsteht, sollen die folgenden demographischen Daten verdeutlichen. Schwerbehinderte Menschen am nach Geschlecht und Altersgruppen (Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, ) Kreis Unna insgesamt unter 4 4 bis 6 6 bis bis bis 25 männlich weiblich insgesamt bis bis bis bis bis bis und mehr Schwerbehinderte Menschen am nach der Art der schwersten Behinderung (Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, ) Insgesamt Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen Blindheit oder Sehbehinderung Kreis Unna Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u. a. Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung, Suchtkrankheiten sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen

9 Schwerbehinderte Personen in NRW (Quelle Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, ) Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50% und mehr zuerkannt worden sind. Erfasst werden Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Jahr Schwerbehinderte Personen am (Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, ) Insgesamt Männer Frauen Anzahl Je 1000 Anzahl Je 1000 Anzahl Je 1000 Einwohner Einwohner Einwohner Nach Auskunft des LDS ist der Rückgang der Anzahl der schwerbehinderten Personen auf die bessere Versorgung mit Hilfsmitteln, Heilverfahren zurückzuführen. Die Ärzte legen bei den Einstufungskriterien strengere Maßstäbe an. Daraus resultiert die Einstufung mit einem Grad der Behinderung von unter 50 %. Die dieser Grafik zu Grunde liegenden Zahlen der Versorgungsämter berücksichtigen nur Behinderungen ab einem Grad von 50 %. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad, der unter 50 % liegt, werden statistisch hier nicht erfasst. Alter von... bis unter... Jahren Schwerbehinderte Personen am (Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, ) Insgesamt Männer Frauen Unter und mehr Insgesamt

10 Art der schwersten Behinderung Schwerbehinderte Personen am (Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, ) In Prozent aller Insgesamt Schwerbehinderten Verlust oder Teilverlust von ,8 Gliedmaßen Funktionseinschränkung der ,6 Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Blindheit und Sehbehinderung ,1 Sprach- oder Sprechstörungen, ,5 Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Verlust einer Brust oder beider ,2 Brüste, Entstellung u.a. Beeinträchtigung der Funktion ,6 von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittslähmung, zerebrale ,4 Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Sonstige und ungenügend bezeichnete ,0 Behinderungen Insgesamt Nach Auskunft des LDS werden unter der Rubrik Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen die unklaren Angaben der Ärzte subsumiert. Für die Zukunft ist eine deutlichere Klassifizierung dieser Kategorie beabsichtigt. Bevölkerung im Kreis Unna Stadt/Gemeinde Einwohner Einwohner Bergkamen Bönen Fröndenberg/Ruhr Holzwickede Kamen Lünen Schwerte Selm Unna Werne Kreis Unna

11 Die folgende Abbildung verdeutlicht den Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung des Kreises Unna: Abbildung 1 Schwerbehinderte im Kreis Unna Bevölkerung Kreis Unna Schwerbehinderte Menschen im Kreis Unna Gleichgestellte behinderte Menschen Neben den anerkannten Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% gibt es auch Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung. Liegt bei diesem Personenkreis eine Behinderung von mindestens 30% und eine Arbeitsplatzbedrohung oder ein Arbeitsplatzverlust vor, so wird eine Gleichstellung mit anerkannten Schwerbehinderten vom Arbeitsamt vorgenommen

12 A Bestandsaufnahme Hilfebereiche 1. Beratung 1.1 Frühförderung (Quelle: Frühförderung in NRW, 2003) gewährleistet eine auf das Kind und seine individuelle Situation abgestimmte Entwicklungsförderung, heißt spielerische Entwicklungsförderung des Kindes zur Erweiterung seiner Konzentration und Ausdauer, ist ein abgestimmtes Förderangebot zur Unterstützung der körperlichen, geistigen, sprachlichen und emotionalen Entwicklung des Kindes, stärkt Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen des Kindes, bedeutet Unterstützung der Eltern in Bezug auf Fragen zur Entwicklung und Erziehung des Kindes. Frühförderung unterstützt Eltern im Umgang mit der Behinderung des Kindes. Die Frühförderstelle versteht sich unter anderem als Ansprechpartner für Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen. Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von der Geburt bis zur Einschulung, die in ihrer Entwicklung auffällig sind, von einer Behinderung bedroht o- der behindert sind. Frühförderung kann eine drohende Entwicklungsauffälligkeit unter Umständen vermeiden oder die Folgen einer Behinderung mildern. Frühförderung unterstützt Familien mit ihrem Kind, wenn: es ein "Risikokind" ist, z.b. aufgrund einer Frühgeburt, eines Sauerstoffmangels o.ä., das Kind Probleme mit seinen Sinnen und seiner Wahrnehmung hat, das Kind in seinen Bewegungsabläufen auffällt, z.b. ist das Kind ungeschickt, hat es eine große Unruhe oder fällt es durch Bewegungsvermeidung auf, es sich im Greifen, Aufrichten, Sitzen, Laufen, Sprechen von gleichaltrigen unterscheidet, eine geistige und/oder körperliche Behinderung vorliegt oder vermutet wird. Frühförderung ist für Eltern kostenfrei und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Sie wird als Einzelförderung oder Gruppenförderung angeboten und findet entweder ambulant in der Frühförderstelle oder mobil in der Familie des Kindes statt. Frühförderung wird durch unterschiedliche Berufsgruppen in der Frühförderung oder in anderen Institutionen interdisziplinär erbracht. Frühförderung ist für alle Eltern und ihren Kindern kostenfrei und wird nach einer Antragstellung und Begutachtung durch den Arzt / die Ärztin des Gesundheitsamtes vom örtlichen Sozialamt genehmigt. Frühförderung ist für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung möglich, die eine Entwicklungsverzögerung haben, von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben. Frühförderung hat seine rechtliche Grundlage im Bundessozialhilfegesetz und im Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen". Frühförderung bietet eine Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes unter Einbeziehung unterschiedlicher Methoden. Frühförderung bezieht immer die Erziehungsberechtigten des Kindes mit ein und stellt eine Verbindung zu allen anderen mit dem Kind befassten Institutionen und Fachdisziplinen her

13 Angebote in der Frühförderung sind: individuelle Entwicklungsdiagnostik durch den Einsatz von Testverfahren, förderbegleitende Entwicklungsdiagnostik und Einbezug der Informationen der Erziehungsberechtigten; Beratung und Unterstützung der Eltern in der Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Kindes; Elternberatung in der Frage der weiterführenden Einrichtungen wie Tageseinrichtung für Kinder und Schule; Informationen über gesetzliche Hilfen; Kontakt mit anderen Eltern; interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, die für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sind (Frühförderung NRW, 2003). Im Kreis Unna gibt es Frühförderstellen in Unna und Lünen. 1.2 Sozialpsychiatrischer Dienst Hilfe für Behinderte Der sozialpsychiatrische Dienst betreut und berät erwachsene Menschen mit geistigen, Körper- und Sinnesbehinderungen, insbesondere Hörgeschädigte sowie deren Angehörige, über bestehende Rehabilitationsmöglichkeiten und ihre rechtlichen und finanziellen Ansprüche. Im Einzelfall wird an folgende Einrichtungen vermittelt: Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken, Fachärzte, Gehörlosenzentren, Frühförderstellen für Hörgeschädigte, Werkstätten für Behinderte, Wohn- und Pflegeeinrichtungen, selbständige Wohnformen, Arbeitsamt / Integrationsfachdienste. Neben dem Angebot einer Gesprächsgruppe für Menschen mit Behinderungen hat sich der Bereich Beratung und Unterstützung von hörbehinderten Menschen als Schwerpunkt entwickelt

14 Die Initiierung eines Netzwerkes der in diesem Feld beteiligten Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen und der Aufbau einer Kontaktbörse für Hörgeschädigte sind zentrale Aufgaben. Hierzu zählen unter anderem die Vermittlung von Dolmetschern und das Angebot von Gebärdenkursen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Durch den Einsatz der Gebärdensprache wird für die Zielgruppe der hörgeschädigten Menschen die Beratungsqualität erhöht. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Hauptbestandteil der Beratung ist es, ein integratives Konzept von Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen auszubauen. 1.3 Servicestellen Gemäß 23 SGB IX stellen die Rehabilitationsträger unter Nutzung bestehender Strukturen sicher, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen bestehen. Hier soll eine ortsnahe Beratung und Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und ihrer Angehörigen gewährleistet werden. Die Servicestellen informieren über Leistungen der Rehabilitation und unterstützen Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen bei der Klärung ihres Rehabilitationsbedarfes. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Koordinierung und Vermittlung zwischen mehreren Rehabilitationsträgern und den Beteiligten, die unterstützende Begleitung des Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und das Hinwirken auf eine zeitnahe Entscheidung der Rehabilitationsträger. Im Kreis Unna gibt es in Unna und Lünen Servicestellen

15 2. Arbeit Behinderte Menschen im Arbeitsleben Behinderte Menschen haben ein Recht auf Arbeit und einen dauerhaft gesicherten Arbeitsplatz. Beruf und Arbeit sind für sie grundsätzlich nicht nur zentrale Basis der Existenzsicherung, sondern ermöglichen soziale Kompetenz und eine umfassende, gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe (MAGS, Seite 20,1993). Arbeit und Einkommen bilden die Basis, das Leben möglichst selbstbestimmt zu organisieren und Abhängigkeiten an Personen und Institutionen zu reduzieren oder zu vermeiden. Die allgemeinen Arbeitsmarktentwicklungen haben dazu geführt, dass überwiegend leistungsstarke Bewerber bevorzugt werden und damit Behinderte benachteiligt werden. Um eine Teilhabe und Integration zu gewähren, gibt es Hilfen durch folgende Institutionen: 2.1 Fürsorgestellen Der Aufgabenbereich der örtlichen Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen reicht von der "Begleitenden Hilfe im Berufsleben" bis zum "Kündigungsschutz". Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX). Vor Ort sind die örtlichen Fürsorgestellen die ersten Ansprechpartner für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalräte bzw. Mitglieder einer Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um finanzielle Hilfen, Beratungen durch Fachdienste oder anstehende Kündigungen handelt. Zielgruppen: berufstätige schwerbehinderte Menschen, denen vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt wurde, Berufstätige, vom Arbeitsamt Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50, Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und/oder Gleichgestellte beschäftigen bzw. einstellen möchten. Sie können nach entsprechender Beratung Förderanträge direkt vor Ort stellen. Zwischen den örtlichen Fürsorgestellen und den Fachdiensten des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (der früheren Hauptfürsorgestelle) in Münster gibt es eine enge Kooperation. 2.2 Psychosozialer Fachdienst Der Aufgabenbereich des Psychosozialen Fachdienstes (PSFD) umfasst die Beratung und Betreuung psychisch, geistig oder lernbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu seinen Aufgaben gehört die Information von Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretungen über die beruflichen Auswirkungen der Erkrankungen bzw. Behinderungen. Der Psychosoziale Fachdienst hat die Aufgabe, Schwerbehinderte und Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeitsplatzsicherung zu beraten und arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes

16 2.3 Integrationsfachdienst Der berufliche Integrationsfachdienst unterstützt Menschen mit Behinderungen aus dem Kreis Unna und ihre Arbeitgeber bei der dauerhaften Eingliederung ins Arbeitsleben. Die berufsbegleitenden Hilfen werden im Kreis Unna in enger Kooperation der örtlichen Fürsorgestellen, des Integrationsfachdienstes und des Integrationsamtes wahrgenommen. Zur Stabilisierung und Sicherung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter findet die Beratung an vier Standorten im Kreis Unna (Unna, Kamen, Schwerte und Lünen) statt. 2.4 Integrationsfirma Integrationsfirmen haben sich zur Aufgabe gestellt, tariflich orientiert entlohnte Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen. Der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten liegt je nach Art und Branche des Betriebes zwischen 25 und 80%. Teilweise bieten die Integrationsfirmen auch Ausbildungsplätze und Praktika an. Integrationsfirmen sind eine Alternative zur Werkstatt für Behinderte, die in der Vergangenheit oftmals der einzige Beschäftigungsort war. 2.5 Agentur für Arbeit Das Arbeitsamt ist nach dem Schwerbehindertengesetz auch für die Beratung und Vermittlung von Schwerbehinderten zuständig. Es fördert die Einstellung und Beschäftigung finanziell, entscheidet ü- ber Gleichstellungsanträge und Mehrfachanrechnungen und überwacht die Beschäftigungspflicht der Betriebe. Grundsätzlich ist immer das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk der behinderte Mensch wohnt. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Als schwerbehindert gelten dabei Menschen mit einer länger bestehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsbeeinträchtigung, für die ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgesetzt wurde. Bei einem Grad der Behinderung von unter 50 (mindestens aber 30) können die betroffenen Schwerbehinderten, bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen, gleichgestellt werden (Schwerbehindertengesetz, SchwBG; SGB IX, 2). Das Arbeitsamt Hamm hat die für den Kreis Unna den Jahresdurchschnitt arbeitsloser Schwerbehinderter ermittelt, welche in folgender Abbildung aufgezeigt werden (Quelle Arbeitsamt Hamm; Stand März 2002)

17 Abbildung 1 Arbeitslose Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach Grad der Behinderung GdB und mehr 50 bis unter 80 GdB bis unter 50 GdB Für den Kreis Unna sind zwei Agenturen für Arbeit zuständig. Die vier Geschäftsstellen befinden sich in Unna, Schwerte, Lünen und Kamen. 2.6 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Die Aufgaben der WfbM sind im Sozialgesetzbuch IX ( 136) und in der Werkstättenverordnung (WVO) definiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die WfbM muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsbereich aufnehmen kann, um eine Rehabilitation in Wohnortnähe zu gewährleisten. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, ausgenommen, es besteht ein außerordentliches Pflegebedürfnis oder eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Den unterschiedlichen Behinderungsarten ist z. B. durch ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und durch entsprechende Gruppenbildung im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich der Werkstatt Rechnung zu tragen. Nach der Werkstättenverordnung soll eine WfbM in der Regel über mindestens 120 Plätze verfügen. In NRW gibt es keine Tagesförderstätten wie in anderen Bundesländern. Vielmehr werden hier Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen in der WfbM integriert. Der Betreuungsschlüssel kann bis zu 1:4 reichen. Die Beschäftigten in einer WfbM sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben somit die Möglichkeit Rentenansprüche zu erweben. Für Menschen, deren Behinderungen so schwerwiegend sind, dass eine Beschäftigung in einer WfbM unmöglich ist, gibt es im Kreis Unna Wohneinrichtungen mit angeschlossener Tagesstruktur, wie z.b

18 das Wohnheim für geistig Behinderte in Schwerte, das Friedrich-Pröbsting-Haus in Kamen und die Einrichtung Wohnen auf Zeit in Unna. Die Werkstätten führen in der Regel (seit Mitte 2003 gibt es für den Bereich der psychisch behinderten Menschen eine Warteliste in der Hellweg-Werkstatt) keine Wartelisten, d.h. jeder Bewerber muss aufgenommen werden. Daraus resultiert eine durchschnittliche Überbelegung von % (Februar 2004 in Kamen %). Nach Auskunft des Landschaftsverbandes ist eine Überbelegung von 10 % akzeptabel. Für die Beschäftigten der Werkstätten liegt hierin eine deutliche Überforderung aufgrund von räumlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz und im gesamten Arbeitsumfeld (z.b. Gruppenräume, Sozialräume, etc.) Der LWL rechnet ab 2007 aufgrund der demographischen Bevölkerungsentwicklung mit einem starken Rückgang der Werkstattbeschäftigten. Diese Annahme wird von den Werkstätten aufgrund der Schülerzahlen, dem Alter der Werkstattbeschäftigten und dem früheren Aufnahmealter in die WfbM nicht bestätigt. Da die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt Menschen abnimmt wird somit eine weitere Verlagerung in die Werkstätten erwartet

19 Beschäftigte in Werkstätten innerhalb des Kreises Unna: Laut Auskunft des Landschaftsverbandes (LWL) Münster war am von 821 WfbM - Plätzen innerhalb des Kreises Unna auszugehen. Davon sind vom LWL 110 Plätze für den Personenkreis der psychisch Behinderten ausgewiesen. In allen WfbM des Kreises Unna sind Plätze für geistig und körperlich schwerstmehrfachbehinderte Menschen integriert, insgesamt sind 46 Plätze speziell für diesen Personenkreis anerkannt. Werkstattbeschäftigte (eigene Erhebungen) Hellweg-Werkstätten-Betriebsstätten in Kamen, Bergkamen geistig/körperlich beh. Menschen psych. beh. Menschen Anerkannte Plätze Stand: (LWL) Belegte Plätze Stand Dezember 2003 geistig/körperlich behinderte Menschen psych. behinderte Menschen davon anerkannt schwerstmehrfachbehinderte Menschen Arbeitsbereich Berufsbildungsbereich Summe Caritas-Werkstätten Nordkirchen-Betriebsstätten in: Lünen, Nordkirchen, Lüdinghausen (eigene Erhebungen) geistig/körperlich beh. Menschen psych. beh. Menschen Anerkannte Plätze Stand: (LWL) Belegte Plätze Stand Dezember 2003 geistig/körperlich beh. Menschen psych. beh. Menschen davon anerkannt schwerstmehrfachbehinderte Menschen Arbeitsbereich in Lünen Arbeitsbereich Lüdinghausen, Nordkirchen 67 (Beschäftigte aus Selm und Werne) 8 Davon im Berufsbildungsbereich Beschäftigte im Kreis Unna: Summe

20 Beschäftigte in Werkstätten außerhalb des Kreises Unna: Zahlenmaterial für die Werkstattbeschäftigten aus dem Kreis Unna in Werkstätten außerhalb des Kreises lagen dem LWL nicht vor, in den nachfolgenden Übersichten sind die Rückmeldungen der Werkstätten genannt. In der Werkstatt Iserlohn arbeiten insgesamt 43 Personen ( ) aus Schwerte, davon 7 Beschäftigte in der Abteilung für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen und ein Beschäftigter aus Schwerte in der Abteilung Tagesstrukturierendes Angebot (TASA). In dieser neuen Betriebsstätte Langer Brauck besteht eine besondere Tagesstruktur für 32 schwerst mehrfach behinderte Menschen mit schweren Verhaltensstörungen (ohne besonderen Pflegeanspruch, Sonderpflegesatz). Diese Einrichtung besteht seit vier Jahren. Die Integration geistig behinderter Personen und verhaltenskreativer Menschen ist ausgehend von den Erfahrungen der letzten vier Jahre gut umsetzbar. Da die Betreuung dieser Zielgruppe im Rahmen des vorbereitenden Workshops Behinderte im Hinblick auf fehlende Unterbringungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten wiederholt thematisiert wurde, ist die vollständige Prozessbeschreibung dieser Einrichtung im Anhang, Seite 657, abgebildet. Belegte Plätze Stand: Arbeitsbereich Beschäftigte aus Schwerte TASA Gesamt: davon Beschäftigte aus Schwerte Iserlohner Werkstätten ggmbh (eigene Erhebungen) geistig/körperlich beh. Menschen geistig/körperlich behinderte Menschen psych. beh. Menschen psych. behinderte Menschen davon anerkannt schwerst mehrfachbehinderte Menschen Summe Beschäftigte aus Schwerte

21 Die Werkstatt der Arbeiterwohlfahrt in Dortmund beschäftigt 14 behinderte Menschen aus Lünen, hiervon sind 2 Personen schwerstbehindert. Hier sind keine Neuaufnahmen möglich, da die Einzugsbereiche der Werkstätten neu definiert wurden. Belegte Plätze Stand: Werkstatt der Arbeiterwohlfahrt Dortmund (eigene Erhebungen) geistig/körperlich beh. Menschen geistig/körperlich behinderte Menschen psych. beh. Menschen psych. behinderte Menschen davon anerkannt schwerst mehrfachbehinderte Menschen 14 2 Summe Beschäftigte aus dem Kreis Unna 14 2 In der Werkstatt Über den Teichen in Dortmund arbeiten 21 Menschen mit Behinderungen aus dem Kreis Unna, auch hier sind nach den definierten Einzugsbereichen keine Neuaufnahmen möglich. Belegte Plätze Stand: Werkstatt Über den Teichen, Dortmund (eigene Erhebungen) Arbeitsbereich (Beschäftigte aus Lünen, keine Neuaufnahmen, Einzugsbereich wurde neu definiert) geistig/körperlich beh. Menschen geistig/körperlich behinderte Menschen davon anerkannt schwerst mehrfachbehinderte Menschen Gesamtplätze 450 Arbeitsbereich Beschäftigte aus Lünen, 21 2 (keine Neuaufnahmen) Summe Beschäftigte aus dem Kreis Unna

22 Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Beschäftigungssituation behinderter Menschen in Werkstätten: 856 Menschen mit Behinderung aus dem Kreis Unna sind in Werkstätten beschäftigt. Davon sind 78 außerhalb der Kreisgrenzen tätig. Abbildung 1 n-856 Werkstattbeschäftigte Kreis Unna Hellweg 196 Nordkirchen Iserlohn Dortmund I 582 Dortmund II

23 Die folgende Abbildung verdeutlicht die Struktur der Werkstatt für behinderte Menschen: (Quelle:dkf-multimedia-group, 2003) 2.7 Berufsbildungswerk Die Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderung eine berufliche Erstausbildung und Erwachsenen mit Behinderung eine berufliche Eingliederung ermöglichen. Das Ziel der Berufsbildungswerke ist die Eingliederung der Rehabilitanden in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in den Arbeitsbereich der WfbM sowie die persönliche, soziale und gesellschaftliche Integration. Ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung soll erreicht werden. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass kein außerordentliches Pflegebedürfnis besteht und dass keine Gefährdung anderer oder der eigenen Person gegeben ist

24 Zu diesem Zweck bieten die BBW Maßnahmen zur Berufsvorbereitung sowie Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und nach Ausbildungsregelungen für Behinderte an. Die Berufsbildungswerke bestehen in der Regel aus modernen Ausbildungsstätten, Berufsschulen und Wohngelegenheiten mit fachlicher Betreuung rund um die Uhr. Ein vielfältiges Freizeitangebot rundet das umfassende Angebot der BBW ab. Die nächst erreichbaren Berufsförderungswerke für Menschen mit Behinderungen aus dem Kreis Unna befinden sich in Dortmund und Hamm. 3. Wohnen Grundsätzlich kann jeder behinderte Mensch in einer eigenen Wohnung leben, wenn die notwendige Assistenz in den eigenen vier Wänden organisiert und gegeben werden kann (Österwitz,1992, S.22 ). Die bestehenden Wohnformen für behinderte Menschen sind das vorläufige Ergebnis einer historisch gewachsenen Versorgungsstruktur, die stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Übergangswohnformen und individuelle Wohnformen umfasst. Zunehmend wird eine Ausweitung der gemeinwesenintegrierten Wohnformen wie Kleinstwohnheime, Wohngruppen und betreutes Wohnen angestrebt, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Die Betroffenen sollen die für sie in Frage kommende Wohnform kennen und selbst wählen können (MAGS NRW, 1993). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist gem. 100 BSHG Kostenträger für das stationäre Wohnen in einem Heim. Seit dem ist er auch Kostenträger für das ambulant betreute Wohnen (gem. der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG, Artikel 1.2.1, ). Über die geeignete Hilfe wird in einem Hilfeplanverfahren in der Clearingstelle entschieden. Aufgrund der starken Nachfrage behinderter Menschen nach Plätzen für die Rehabilitation und Betreuung ist ein differenziertes Netz von Einrichtungen in ganz Westfalen-Lippe geschaffen worden, welches noch weiter ausgebaut wird. In diesen Einrichtungen erhalten Behinderte Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Zu den Aufgaben der Sozialhilfeabteilung des LWL gehört die konzeptionelle Weiterentwicklung der vorhandenen Betreuungsformen in den Heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder, Werkstätten und Wohneinrichtungen für Behinderte. Für behinderte Menschen sollen soweit wie möglich normale Lebensbedingungen geschaffen werden, damit ein Höchstmaß an Selbständigkeit verwirklicht werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Bedarfsplanung, die der LWL durchführt, die schwierige Aufgabe, historisch gewachsene Versorgungsformen (z.b. sogenannte Großeinrichtungen) mit kleinteiligen und wohnortnahen Betreuungsangeboten so zu kombinieren, dass weder Überangebote noch Versorgungslücken entstehen und in Abstimmung mit den örtlichen Trägern die gewachsenen Strukturen Beachtung finden (LWL, 2004). 3.1 Wohnheime / Wohnstätten Die Wohnheime im Kreis Unna sind zentrale Elemente einer wohnortnahen Versorgungslandschaft für Menschen mit Behinderungen. Sie bieten Lebensraum und Entwicklungsmöglichkeiten für Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen in der Regel auf Dauer, zumindest aber auf lange Zeit

25 Die Betreuung im Wohnheim soll eine Lebensgestaltung und Förderung in den Bereichen Wohnen/ Arbeit / Beschäftigung/ Freizeit und Gesundheit unterstützen. In den meisten Einrichtungen ist ein strukturierter Tagesablauf, z.b. in einer Werkstatt (WfbM) außerhalb der Einrichtung eine Grundbedingung für die Aufnahme. Es gibt auch Einrichtungen, die ein eigenes strukturiertes Tagesangebot, d.h. eine arbeitsähnliche Beschäftigung anbieten können. Zentrale Zielsetzung der Wohnangebote ist es, den Bewohnern eine jeweils individuell gewünschte und geeignete Lebenswelt zu schaffen. Die aus der Behinderung und Erkrankung resultierenden Schwierigkeiten und Probleme sollen abgemildert werden, um eine weitest gehende Lebensentfaltung und Zufriedenheit mit der persönlichen Situation zu erreichen. Die Unterstützung basiert auf dem Leitgedanken der Normalität. Hierzu gehört vor allem die auf die ganz persönliche Situation abgestimmte Unterstützung, Betreuung, Versorgung und Pflege im Rahmen einer individuellen Hilfeplanung. Um die generellen Ziele der Überwindung, Linderung und Verhütung von Verschlimmerung behinderungsbedingter Beeinträchtigung und der Eingliederung des/der Einzelnen in die Gesellschaft zu erreichen, fragt die individuelle Hilfeplanung den Hilfebedarf in folgenden Bereichen ab: alltägliche Lebensführung individuelle Basisversorgung Gestaltung sozialer Beziehungen Freizeitgestaltung Kommunikation Psychische Hilfen Medizinische Hilfen Angebote zur Unterstützung der Tagesstruktur. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, den sorgeberechtigten Angehörigen und den gesetzlichen Betreuern ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Alle Wohneinrichtungen haben einen Heimbeirat, der sich aus Bewohnern der einzelnen Wohngruppen zusammensetzt. Diese fungieren als zusätzliche Vertrauensperson und vertreten die Interessen der Bewohner. Beschwerden, Wünsche und Ideen zur Lebensgestaltung bespricht der Heimbeirat zunächst mit der Wohnheimleitung. Die Wohneinrichtungen sind soziale Dienstleistungsunternehmen, die auf der Grundlage des 40 Bundessozialhilfegesetz Fördermaßnahmen in allen Bereichen der Lebensbegleitung und Alltagsbewältigung anbieten. Alle Bewohner in den Wohneinrichtungen schließen einen Heimvertrag ab, der u.a. den Leistungsumfang und Kündigungsfristen regelt. Für den Aufenthalt in dem Wohnheim wird in der Regel ein täglicher Pflegesatz berechnet. Unter Pflegesatz wird der Betrag verstanden, der für das Wohnen, die Betreuung und die Versorgung zu bezahlen ist. Die meisten Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige können die Kosten für eine Wohneinrichtung nicht alleine aufbringen. Es besteht daher die Möglichkeit, einen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Übernahme der Kosten beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu stellen. Vor dem Einzug in eine Wohneinrichtung wird durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ein Hilfeplanverfahren unter Beteiligung des Kreises Unna, der Träger für den stationären und den ambulanten Bereich und dem Hilfesuchenden und / oder seinem Vertreter durchgeführt. Der Hilfeplaner des

26 Landschaftsverbandes trifft nach Beratung in der Clearingstelle die Entscheidung, ob eine Wohneinrichtung für den jeweiligen Antragsteller die richtige Unterstützungsform ist. Die differenzierten Hilfebedarfe der Bewohner erfordern in der personellen Ausstattung ein multiprofessionelles Team. An der Unterstützung beteiligt sind: Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Krankenpfleger/-schwestern sowie Hauswirtschaftskräfte. Die fundierte und auf der Basis eines kooperativen Miteinanders gegründete Begleitung der Bewohner erfordert auch eine entsprechende Haltung der Mitarbeiter. Daher wird neben den entsprechenden Fachfortbildungen der Mitarbeiter besonderer Wert auf den Bereich der kollegialen Beratung, der Kommunikation und der Teamarbeit gelegt. Zur Sicherstellung einer durchgehend fachlichen Betreuungsqualität werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen Begehungen und Bewertungen beispielsweise durch den Leistungsträger oder die Heimaufsicht. Die Wohneinrichtungen sind bemüht, den Bewohnern ein Zuhause zu geben, in dem sie sich wohl fühlen und anerkannt werden und wo ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutzbedürftigkeit und Entfaltungsspielraum besteht. Eine genaue Feststellung des Bedarfs an Wohnheimplätzen ist derzeit nicht möglich. Nach Diskussion in der Arbeitsgruppe ist davon auszugehen, dass alle Behinderten bei allen Wohnheimen angemeldet sind. Die Erstellung einer anonymisierten Warteliste könnte hier genaue Bedarfszahlen liefern. Zur Durchführung der umfassenden Betreuung der Bewohner ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit

27 Wohnheime/Wohnstätten Erwachsene Bewohner im Kreis Unna und im nahen Einzugsbereich (eigene Erhebungen) Einrichtung Platzzahl Aufnahmealter Aktuelle Belegung Westfälischer Wohnverbund Dortmund Herr Schröder Marsbruchsstr Dortmund AWO Wohnanlage Iserlohn Frau Holthaus Stennerstr Iserlohn Netzwerk Diakonie Iserlohn Herr Haacke Bodelschwinghstr Iserlohn AWO Wohnstätte Lünen Süd Herr Hülsbusch Freiligrathstr Lünen 154 (Wohnheim Schwerte 24 Bewohner, weitere 6 Bewohner aus dem Kreis Unna in Einrichtungen in Dortmund) Schwerpunkte bei der Behinderung ab 18 Jahre Jahre geistige Behinderung mit hohem sozialen Integrationsbedarf körperlich Mehrfachbehinderte psychisch Behinderte psychisch Behinderte aufgrund einer chronischen Erkrankung mit hohem sozialen Integrationsbedarf Abhängigkeitserkrankte Chronisch Abhängigkeitserkrankte mit hohem sozialen Integrationsbedarf 24 ab 18 Jahre Jahre Mehrfachbehinderung 110 (24 Bewohner aus Schwerte) ab 18 Jahre Jahre Geistig Behinderte im Sinne der Eingliederungshilfe 23 ab 18 Jahre Jahre geistige Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungstyp 9,10,11,12 Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen

28 Einrichtung Platzzahl Aufnahmealter Aktuelle Belegung AWO Wohnstätte Engelswiese Herr Wegner Lünen Lebenshilfe Unna e.v. Herr Nickel Martinstr Unna Lebenshilfe Unna e.v. Frau Stock Schützenhof Unna Wohnen auf Zeit Unna Herr Voß Pappelweg Unna Evangelisches Perthes-Werk Wohnstätte Friedrich- Pröbsting-Haus Ansprechpartner: Herr Puls Frau A. Rüßmann Pröbstingholz Kamen / Schwerpunkte bei der Behinderung 40 ab 18 Jahre Jahre geistige Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungstyp 9,10,11,12 Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen 30 ab 18 Jahre Jahre Geistig Behinderte 27 ab 18 Jahre Jahre Geistig Behinderte 12 jede Altersgruppe Jahre bei der Aufnahme ist eine Beschäftigung in der WfbM erforderlich Geistig Behinderte, Mehrfachbehinderte geistige Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungstyp 9,10,11,12 Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen

29 Einrichtung Platzzahl Aufnahmealter Aktuelle Belegung Evangelisches Perthes-Werk Wohnstätte Haus Mühlbach Ansprechpartner: Herr Puls Frau A. Müller Nikolaus-Otto-Str Kamen / Haus Volkermann Kamen-Heeren Frau Spies Heerener Str Kamen Jahre bei der Aufnahme ist eine Beschäftigung in der WfbM erforderlich 40 bei junge Pflegende 80 bei Seniorenpflege ab 18 Jahre Jahre ab 60 Schwerpunkte bei der Behinderung geistige Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungstyp 9,10,11,12 Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen Pflegeeinrichtung 3.2 Lebensarche Unna-Königsborn Die Lebensarche Königsborn ist eine familienergänzende, vollstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, in der 50 schwerst mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im Alter von 0-25 in behindertengerechten Wohngruppen durch ein interdisziplinäres Team betreut werden. Ziel der Einrichtung ist es, in Anlehnung an das Normalisierungsprinzip, gemeinsam mit den Bewohnern Lebensperspektiven zu erschließen und zu ermöglichen. Eltern/Angehörige sollen in den Prozess der Betreuung und Begleitung integrativ eingebunden werden. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet die Betreuung in der Lebensarche Königsborn

30 3.3 Wohnen auf Zeit Die Einrichtung Wohnen auf Zeit ist eine Kurzzeitwohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen. Sie ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe. Die Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ist das übergeordnete Ziel der Arbeit in der Einrichtung. Dazu werden differenzierte und individuell abgestimmte Maßnahmen durchgeführt die der Integration der Bewohner in die Gesellschaft dienen. Die Einrichtung ist familienähnlich strukturiert. Die Bewohner leben in einer alters- und geschlechtsspezifisch heterogenen Gruppe. Die Mitarbeiter der Einrichtung arbeiten ganzheitlich. Der Träger der Einrichtung ist der gemeinnützige Verein Wohnen auf Zeit e.v. mit Sitz in Fröndenberg. Er ist eigenständiges Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.v. Die umfassende Leistungsbeschreibung ist wegen der Besonderheit der Einrichtung im Anhang, Seite 55, beigefügt. 3.4 Ambulant Betreutes Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach 39/40 BSHG in Verbindung mit 3 und 3a BSHG. Kostenträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Über diese Hilfeform wird in der Clearingstelle, analog zu der Hilfeplanung für den stationären Wohnbereich, beraten und entschieden. Das ambulant Betreute Wohnen sichert das Recht auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen und Heimen, auch wenn Behinderte aufgrund von Krankheit oder anderer Einschränkung auf Hilfe angewiesen sind. Ziel der ambulanten Betreuung ist es, behinderten Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft und ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Dazu werden den Hilfesuchenden bedarfs- und bedürfnisgerechte Leistungen angeboten. Das Angebot kann alle Belange des Lebens umfassen und wird so angelegt, dass dem jeweiligen Hilfesuchenden, unabhängig von Art und Umfang der Behinderung, Möglichkeiten zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung eröffnet werden. Es umfasst die Sicherung der Lebensgrundlage, lebenspraktische Hilfestellung, Lebensentwicklung und -gestaltung. Es soll zur Selbsthilfe anregen und befähigen. Die ambulante Betreuung ist eine Alternative zur stationären Behindertenhilfe und trägt zur weiteren Differenzierung des Betreuungsangebotes und der Orientierung an den Bedürfnissen der Betroffenen bei. Das Angebot orientiert sich an den vorhandenen Kompetenzen der Betroffenen. Dazu ist es notwendig, den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln. Dieser kennzeichnet sich durch die Lebensbereiche, in denen Hilfe nötig ist und gewünscht wird, ebenso wie durch die Art, Intensität, Häufigkeit und Organisation der jeweiligen Hilfestellung. Leistungen in der Betreuungszeit sind Tätigkeiten in folgenden Lebensbereichen: Unterstützung in Krisen- und Konfliktsituationen am Arbeitsplatz, in der Familie, in der Partnerschaft Unterstützung zur Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer Hilfen Unterstützung und Training zur Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen Beratung und Anleitung zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung Hilfen beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte Hilfen zur Sicherung der materiellen Existenz

31 Unterstützung beim Kontakt mit Behörden, Arbeitgebern und Vermietern Hilfe bei Wohnraumproblemen Vermittlung weitergehender Hilfen Beratung von Angehörigen Diese Leistungen werden in verschiedenen Formen erbracht: z. B. durch Hilfeplanung und -reflexion, Gespräche, Hausbesuche, Telefonkontakte, Begleitung, Mithilfe, Übernahme von Tätigkeiten, Anleitung, Übung, Beratung, Kontrolle, Vermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen. Individuell benötigte Leistungen sind Teil des Betreuungsvertrages. Intensität und Häufigkeit der Maßnahmen werden mit dem Hilfeempfänger besprochen und dem jeweiligen Bedarf entsprechend vereinbart. Neben diesen direkten Leistungen werden für den Betroffenen mittelbare Leistungen erbracht, die zur Organisation des Dienstes und Arbeitsablaufes sowie zur Qualitätssicherung notwendig sind, z. B.: Verwaltung (Personal, Budget, Kostensicherung, Verwendungsnachweis etc.), Organisation (Dienstplanung, Teamgespräche, etc.), Qualitätssicherung (Mitarbeitergespräche, Fort- und Weiterbildung, Supervisionen, Tagungen etc.), Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen, Akquisition (Kontaktgespräche und Beratung mit Interessenten, Angehörigen und Professionellen), Öffentlichkeitsarbeit (Gremienarbeit, Außenvertretung, Statistik etc.). Die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere ihre Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe, bedarf in der Regel einer qualifizierten, pädagogischen Ausbildung. Die Sicherung der Qualität findet auf allen Organisationsebenen statt. Instrumente zur Qualitätssicherung sind: Hilfeplangespräche, die Dokumentation und Fortschreibung des Hilfeverlaufes und -planes, das Erstellen von Sozialberichten, die Begutachtung des Hilfebedarfes durch das Gesundheitsamt, Kundenbefragung, Mitarbeitergespräche, Fort- und Weiterbildung sowie Supervision. Am gab es insgesamt 28 Plätze im betreuten Wohnen für geistig behinderte Menschen kreisweit. Durch den Wechsel der Zuständigkeit zum LWL und der damit verbundenen Aufhebung der festen Platzzahlen ist mit einem Anstieg der ambulanten Betreuungsplätze zu rechnen

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