Baureferat Tiefbau. Telefon Telefax Erschließung Arnulfpark Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873
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- Gertrud Tiedeman
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1 Telefon Telefax Baureferat Tiefbau Erschließung Arnulfpark Bebauungsplan mit Grünordnung Nr im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe im 9. Stadtbezirk Neuhausen Nymphenburg Projektkosten (Kostenobergrenze): 13,82 Mio. Kostenanteil der Landeshauptstadt München: Bedarfsgenehmigung 2. Projektgenehmigung 3. Erlaubnis verwaltungsinterner Ausführungsgenehmigungen 4. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes , Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6300 Gemeindestraßen Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Übersichtslageplan Projekthandbuch 2 (PHB 2) Beschluss des Bauausschusses vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Sachstand Die Vollversammlung des Stadtrates hat mit Beschluss vom den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr (Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke ehemaliger Containerbahnhof) gesatzt. Vorangegangen war der Abschluss zweier städtebaulicher Verträge zwischen der Landeshauptstadt München und den Erschließern DaimlerChrysler Immobilien GmbH (nachfolgend DCI/DCE genannt) und Vivico Real Estate GmbH (nachfolgend Vivico
2 Seite 2 genannt) über die Neuordnung, Bebauung und Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des ehemaligen Containerbahnhofs. Dabei haben sich die Erschließer verpflichtet entsprechend den Verfahrensgrundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung ( SoBoN ) vorzugehen. Am hat der Stadtrat den Abschluss der zwei Städtebaulichen Verträge mit den Erschließern DCI/DCE und Vivico genehmigt. Die Verträge wurden am und am beurkundet. Das Baureferat hat die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellenden Dienstbarkeitsflächen sowie der öffentlichen Grünflächen in Erschließungsverträgen vom / bzw / größtenteils an DCI/DCE und Vivico übertragen. In den Verträgen sind die Aufgaben der Herstellung und Finanzierung der neu bzw. umzugestaltenden Bereiche festgelegt. Teilbereiche der Herstellung und Finanzierung verbleiben im Aufgabenumfang der Landeshauptstadt München Baureferat (vgl. PHB 2 Anlage Kostenträgerplan). Der Großteil der neu zu bauenden öffentlichen Verkehrsanlagen, die sich im Eigentum von DCI/DCE und Vivico befanden, wurden zwischenzeitlich bereits an die Landeshauptstadt München übereignet. Mit Fertigstellung und Abnahme der Straßen geht auch der Besitz auf die Landeshauptstadt München über. Sowohl das Wettbewerbsergebnis, die städtebaulichen Verträge als auch der Bebauungsplan geben die Planungsziele im Grundsatz vor und wurden vom Stadtrat bereits beschlossen. Damit konnte einem wesentlichen Grundgedanken der Projektierungsrichtlinien Tiefbau, den Stadtrat über Bedarf und Zielvorstellung der Planung von Anfang an zu informieren und die weitere Planung durch Stadtratsentscheidung abzudecken, Rechnung getragen werden. Diese Planungsvoraussetzungen reichten aus, um unmittelbar in die Entwurfsplanung eintreten zu können. Im anliegenden Projekthandbuch (PHB 2) sind die Ergebnisse der Planungen zusammengestellt. Die Unterlagen gemäß 10 KommHV liegen vor. Die gemeinsame Bedarfs- und Projektgenehmigung sowie die Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes werden hiermit dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt. 2. Projektbeschreibung Die Entwicklungsmaßnahme sieht vor, am rund 30 ha großen ehemaligen Containerbahnhof ein eigenständiges Quartier unter Berücksichtigung der angrenzenden Stadtquartiere zu schaffen. Danach sollen im Gebiet Arnulfpark Wohnungen für rund 2100 Einwohner, rund 4800 Arbeitsplätze und über 4 ha öffentliche Grün- und Freiflächen entstehen. Zusätzlich ist soziale Infrastruktur wie Grundschule, Kindergärten, Krippe usw. innerhalb des Planungsgebietes vorgesehen. Für den nichtmotorisierten Verkehr werden attraktive Rad- und Fußverkehrsverbindungen geschaffen. Das Projekt teilt sich auf in die Äußere Erschließung (Arnulfstraße) und in die Innere Erschließung ( U -Straßen, Helmholtzstraße). Es sind rund 8 ha Straßen- und Platzflächen um- bzw. neu zu bauen. Die Zufahrt in das Quartier durch den motorisierten Individualverkehr erfolgt ausschließlich von der Arnulfstraße her. Zusätzlich sind Wegeverbindungen zur Arnulfstraße ge-
3 Seite 3 plant, die eine Fortsetzung zu einem großzügigen Geh- und Radwegnetz im Arnulfpark finden. Für den Bau einer zusätzlichen Fahrspur an der Kreuzung Arnulfstraße (Ecke Marsstraße) ist rund 273 m² Grunderwerb erforderlich. Aufgrund des Treuhandmodells beim Grunderwerb werden die notwendigen Flächen vom Kommunalreferat erworben und an das Baureferat vermögensrechtlich übertragen. Dem Kommunalreferat sind die gesamten Grunderwerbskosten zu erstatten. Nach den vom Kommunalausschuss und der Vollversammlung in den Sitzungen am / beschlossenen Grundsätzen für Vermögensübertragungen hat das Baureferat dem Kommunalreferat den Pauschalwert für öffentliche Verkehrsflächen von 12 Euro/m² und die Stadtkämmerei den Differenzbetrag zwischen dem Pauschalwert zu den tatsächlichen Grunderwerbskosten aus der allgemeinen Finanzwirtschaft zu erstatten. Entlang der Arnulfstraße stadteinwärts entfallen ca. 6 Stellplätze, es werden ca. 60 Stellplätze in separaten Längsparkbuchten geschaffen. Entlang der Arnulfstraße stadteinwärts mussten 67 Bäume auf öffentlichem Straßengrund gefällt werden. Nach dem Umbau der Straße werden ca. 70 Bäume neu gepflanzt. Die geplanten inneren Erschließungsstraßen in Nord-Süd-Richtung übernehmen die Sammelfunktion im Arnulfpark. Im südlichen Bereich verläuft die West-Ost-Verbindung, wobei am östlichen Ende (Hackerbrücke) eine untergeordnete Zufahrt zur Tiefgarage ZOB ( Zentraler Omnibusbahnhof ) ermöglicht wird. Neben weiteren nutzbaren, öffentlichen Grün- und Freiflächen wird von Vivico der zentrale, innenliegende Park erstellt. Die öffentlichen Grünanlagen sind nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Für die Gestaltung des Parks hat die Vivico in enger Abstimmung mit dem Baureferat einen Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis sowie das weitere Vorgehen bei den Planungen der öffentlichen Grünflächen wird dem Stadtrat in gesonderten Beschlüssen bekannt gegeben. Die zu errichtenden angrenzenden Verkehrsflächen werden, soweit nach den einschlägigen Vorschriften möglich, innerhalb der Straßenbegrenzungslinien der Parkgestaltung angepasst (besonderer Belag, gut sichtbare Fuß- und Radverkehrsbeziehungen usw.). Über diese Anpassungen wird im Zuge der Ausführungsplanung entschieden. Entlang der inneren Erschließungsstraßen werden nach momentanem Planungsstand ca. 400 neue Stellplätze auf öffentlichem Straßengrund geschaffen. Ebenso ist beabsichtigt, entlang der Erschließungsstraßen ca. 350 Alleebäume zu pflanzen. Die zuständigen planungsbeteiligten Dienststellen wurden gehört und haben den Maßnahmen zugestimmt. 3. Bauablauf und weiteres Vorgehen Der Umbau der Arnulfstraße erfolgt unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Die Erschließungsstraßen im Arnulfpark werden Zug um Zug fertiggestellt und an die Landeshauptstadt München übergeben. Die Straßenbaumaßnahmen werden in diesem Jahr beginnen. Die Durchführung wird sich in Abhängigkeit der ausstehenden Hochbaumaßnahmen über mindestens zwei Jahre erstrecken. Entsprechend werden sich die Verkehrsflächen sinnvoll nur Zug um Zug als einzelne Teilprojekte verwirklichen lassen.
4 Seite 4 Um den berechtigten Wünschen seitens der Bezieher der neu erstellten Hochbauten, der Bauträger und der Erschließer nach zügiger Straßenherstellung flexibel und zeitnah weitestgehend entgegen kommen zu können, schlägt das Baureferat vor, abweichend von den Tiefbau-Richtlinien die erforderlichen Ausführungsgenehmigungen für die seitens der Landeshauptstadt München zu erfüllenden Aufgaben (Altlastenentsorgung, Lichtzeichenanlage, anteilige Straßenbauarbeiten) verwaltungsintern herbeizuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der ausstehenden Teilprojekte keine Erhöhung der Gesamtprojektkosten erforderlich machen. Andernfalls ist eine Ausführungsgenehmigung im Stadtrat herbeizuführen. 4. Projektkosten Es ergeben sich für die Maßnahme Erschließung Arnulfpark Projektkosten in Höhe von 13,82 Mio. (brutto). DCI/DCE und Vivico haben auf der Grundlage der Entwurfsplanung die Kostenberechnung für den Umbau und die Herstellung der Erschließung aktuell erstellen lassen. Für die neu zu bauenden Straßen wurden die Kosten ab 0,60 m unter GOK (ohne altlastenbedingte Grundstücksaufbereitungskosten) berechnet. Gleichzeitig hat das Baureferat die von der Landeshauptstadt München zu tragenden Kosten aktuell ermittelt. Der Kostenanteil, der seitens der Landeshauptstadt zu übernehmen ist, liegt bei 0,771 Mio. (mit den anfallenden Kosten für altlastenbedingte Baugrundaufbereitung). An Grunderwerbskosten für das Baureferat fallen an (12 /m² Pauschalpreis). Die Kostenreserve (10 %) ist nach fachlicher Beurteilung ausreichend.
5 Die Kostenberechnung teilt sich wie folgt auf: Seite 5 Anteil DCI/DCE Straßenbaukosten (brutto) Die Kosten beinhalten: Umlegung von Sparten, Errichten von Straßenbeleuchtung und Begrünung im Straßenraum Anteil Vivico Straßenbaukosten (brutto) Die Kosten beinhalten: Umlegung von Sparten, Errichten von Lichtzeichenanlagen, Straßenbeleuchtung, Begrünung im Straßenraum abzgl. Anteil U-1512 und U-1507 von LHM (siehe: Kostentragung Landeshauptstadt München)./ Gesamtanteil Vivico (brutto) Anteil Landeshauptstadt München Straßenbaukosten im Bereich Fußgängerbedarfsampel Deroystraße städt. Anteil U-1512 und U-1507 an Vivico Aushub Helmholtzstraße Altlastenentsorgung Helmholtzstraße Altlastenentsorgung Arnulfstraße Kabelweg für das Verkehrsleitnetz Gesamtanteil der LHM (ohne Risikoreserve) Risikoreserve (rund 10 %) Straßenbaukosten (brutto) Lichtzeichenanlage Kostenobergrenze (Anteil LHM) Es handelt sich hier um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand zuzüglich eines Ansatzes für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). Diese Summe wird als neue Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung aufgrund von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. 5. Finanzierung
6 Seite 6 Der von der Landeshauptstadt München zu finanzierende Anteil an den Straßenbaukosten ist im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes in der Investitionsliste 1 beim Unterabschnitt 6300, Maßnahme-Nr (Rangfolge-Nr. 53) mit Projektkosten in Höhe von enthalten. Da die Grunderwerbskosten von fälschlicherweise bei den Projektkosten mit veranschlagt worden sind, ist der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes , wie im Antrag aufgezeigt, kostenneutral zu ändern. Die Kosten für die Lichtzeichenanlage sind im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes in der Investitionsliste 1 beim Unterabschnitt 6300, Maßnahme-Nr (Rangfolge-Nr. 303) enthalten. Die Veranschlagung der Baurate für 2004 und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre erfolgt durch Veranschlagungsberichtigung im Büroweg. Die Stadtkämmerei ist mit der vorgeschlagenen Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes einverstanden. 6. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden im Dezember 2003 die Bezirksausschüsse 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, 3 Maxvorstadt, 8 Schwanthalerhöhe und 9 Neuhausen- Nymphenburg angehört. Der Bezirksausschuss 2 stimmt den Umbaumaßnahmen in dem Bezirksausschussbereich zu und fordert die Fortführung des geplanten Rad- und Fußweges vom ZOB-Gelände (Zentraler Omnibusbahnhof). Östlich der Hackerbrücke ist im Rahmen der Planungen des ZOB-Geländes eine Rad- und Fußwegführung zum Arnulfpark (von der Arnulfstraße kommend) vorgesehen. Die Fortführung erfolgt im Mischverkehr für Radfahrer auf der U 1507 in Richtung Donnersbergerbrücke (PHB 2, Kapitel 2.7.1) Der Bezirksausschuss 3 hat eine Stellungnahme unter dem Vorbehalt abgegeben, dass an der Hackerbrücke ein Wendehammer zum Gelände des ZOB eingerichtet werden soll. Seitens der Landeshauptstadt München ist ein Wendehammer und eine Zufahrt zur unmittelbar angrenzenden Tiefgarage des ZOB unter der Hackerbrücke geplant. Die Tiefgarage dient dem Pkw-Verkehr und ist nur wie eine allgemeine Grundstückszufahrt baulich ausgebildet (siehe auch PHB 2, Kapitel 2.7.2). Der Bezirksausschuss 8 hat dem Projekt zugestimmt. Der Bezirksausschuss 9 stimmt den Umbaumaßnahmen in dem Bezirksausschussbereich zu und sieht keine Notwendigkeit für einen Fuß- und Radwegübergang in der Höhe Birkerstraße über die Arnulfstraße. Die vorliegende Planung beinhaltet den Fußund Radwegübergang, da die Arnulfstraße in diesem ca. 400 Meter langen Bereich (zwischen Kreuzung Arnulfstraße-Landshuter Allee und Kreuzung Arnulfstraße-Helmholtzstraße-Marsstraße) als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist und eine Verkehrsbelastung von rund Kfz/24 Stunden besitzt. Die aktuell vorhandenen Querungsalternativen (Lichtsignalanlagen) befinden sich in über 150 Meter Entfernung. Mit Errichtung der Gemeinbedarfsfläche (Grundschule), den im Jahr 2005 bezugsfertig hergestellten Wohnhäusern (Bayerische Hausbau) und dem zu erwartenden zusätzlichen Radverkehrsaufkommen würde ohne Errichtung der Querungshilfe erhöhte Unfallgefahr bestehen. Gemäß den vorliegenden Gutachten stellt die Bedarfsampel kein Hindernis dar, weder für den motorisierten Individualverkehr noch für den ÖPNV. Allerdings erwartet das Kreisverwaltungsreferat aufgrund der parallel fahrenden und beschleunigten Trambah-
7 Seite 7 nen sowie des starken MIV-Zuflusses aus der Marsstraße gegenüber dem heutigen Verkehrsfluss Veränderungen bzw. temporäre Beeinträchtigungen (siehe auch PHB 2, Kapitel 2.7.4). Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Reissl, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Köstler, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet.
8 II. Antrag des Referenten 1. Der Bauausschuss beschließt als Senat: 1.1 Das Bedarfsprogramm wird genehmigt. Seite Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 13,82 Mio. mit dem Kostenanteil der Landeshauptstadt München von wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 1.3 Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigungen verwaltungsintern herbeizuführen, unter dem Vorbehalt, dass die Projektkosten für den Anteil der LHM nicht überschritten werden. 2. Der Bauausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes wird wie folgt geändert: alt: Arnulfpark, städtischer Anteil Straßenerschließung (Proj. Hauptbahnhof-Laim-Pasing) IL 1, Unterabschnitt 6300, Maßnahme-Nr (Rangfolge-Nr. 53) Gesamtkosten in 1000 bisher finanziert Programmzeitraum Restfinanzierung 2010 ff B G Z St.A neu: Arnulfpark, städtischer Anteil Straßenerschließung (Proj. Hauptbahnhof-Laim-Pasing) IL 1, Unterabschnitt 6300, Maßnahme-Nr (Rangfolge-Nr. 53) III. Gesamtkosten in 1000 bisher finanziert Programmzeitraum Restfinanzierung 2010 ff B G Z St.A Beschluss nach Antrag. Über den Abschnitt 2 des Antrags des Referenten wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.
9 Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Seite 9 Der Referent Hep Monatzeder Horst Haffner 3. Bürgermeister Berufsm. Stadtrat
10 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei - II/21 zur Kenntnis. Seite 10 V. Wv. im Baureferat / RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 2 An den Bezirksausschuss 3 An den Bezirksausschuss 8 An den Bezirksausschuss 9 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/2 An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat GV/N An das Kommunalreferat RV An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat HA III/1 An die Stadtwerke München GmbH An das Baureferat - H, HZ 4, G, G 1, V, VV, VR, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 An das Baureferat T, TZ, T 0, T 1, T 1/S, T 1/B, T 2, T 22/M, T 3, T 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - T 1/CS-Ost zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat/RG 4 I. A.
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