Kriterienkatalog LGA-schadstoffgeprüft
|
|
- Hans Lange
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TÜV Rheinland LGA Products GmbH Erstellt: Dr. Jelena Galinkina Geprüft: Dr. Christian Schelle Geltungsbereich Diese Zertifizierungskriterien gelten für Matratzen aus Polyurethan-, Latex- und Federkern, Kokoskern, Rosshaar, Matratzenauflagen sowie Schlafmatten und Nackenkissen aus diversen Kunststoffen 1. Emissionsprüfung Hinweis Für Zertifizieung einer Matratze muss sichergestellt werden, dass die verbauten PUR-Schamstoffe die Anforderungen des Zertifikates, Produktgruppe: PUR Schaumstoffe für Matratzen, hinsichtlich aller Emissionsparameter erfüllen. Hierfür ist eine separate Emissionsprüfung der verwendeten Schaumstoffe erforderlich, sofern keine gültigen Zertifikate vorliegen. Prüfmethode Die Prüfkammeruntersuchung erfolgt entsprechend der DIN EN ISO : Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Emissionsprüfkammer-Verfahren (ISO :2006); Deutsche Fassung EN ISO :2008. Prüfkammerbedingungen flächenspezifische Luftdurchflussrate 0,5 m 3 /(m 2 h) ± 0,05 m 3 /(m 2 h) rel. Luftfeuchte 50 % ± 3 % Temperatur 23 C ± 1 C Prüfkammergröße 1 3 m Formaldehyd-Emission in Anlehnung an die DIN EN bzw. nach DIN ISO Anforderung zulässige Prüfkammerkonzentration nach max. 7 Tagen 40 µg/m³ [ 0,03 ppm] Seite 1 von 8
2 1.2 Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) 1 in Anlehnung an die DIN ISO Anforderungen zulässige Prüfkammerkonzentration 9 CMR-Stoffe 2 nach 3 Tagen Carcinogene der Kategorie 1A (Carc. 1A) Carcinogene der Kategorie 1B (Carc. 1B) Keimzellmutagene der Kategorie 1B (Muta. 1B) sowie reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A (Repr. 1A) und 1B (Repr. 1B) CMR-Stoffe 2 nach max. 7 Tagen Carcinogene der Kategorie 1A (Carc. 1A) und 1B (Carc. 1B) Keimzellmutagene der Kategorie 1B (Muta. 1B) sowie reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A (Repr. 1A) und 1B (Repr. 1B) Flüchtige organische Verbindungen nach max. 7 Tagen 2 µg/m³ (Summe) 5 µg/m³ (Summe) 10 µg/m³ (Summe) 1 µg/m³ (je Einzelstoff) 2 µg/m³ (Summe) Tetramethylsuccinodinitril (TMSN) Stoffe, die als akut toxisch entsprechend Kategorie 1, 2 und 3 (Akut Tox. 1, 2, 3), oder spezifisch zielorgan-toxisch entsprechend Kategorie 1 (STOT einmalige Exposition 1, STOT wiederholte Exposition 1) eingestuft sind 3 Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) als Inhalationsallergene (Kategorie 1) und Hautallergene (Kategorie 1) bzw. nach TRGS 907 oder MAKund BAT-Werte-Liste als sensibilisierend eingestuft sind 4 halogenierte aromatische Kohlenwasserstoffe Schwefelkohlenstoff 5 10 µg/m³ 15 µg/m³ (Summe) 15 µg/m³ (Summe) 10 µg/m³ (Summe) 50 µg/m³ N-Nitrosamine 5 1 µg/m³ (je Einzelstoff) Summe der flüchtigen organischen Verbindungen im Retentionsbereich C 6 C 16 (TVOC) 6 sowie > C 16 C 22 (TSVOC) µg/m³ 8 R-Wert Geruchsemission in Anlehnung an die RAL-GZ 430 (entsprechend einer 5-stufigen Skala) Anforderung Geruch in der Prüfkammer nach max. 7 Tagen max. Stufe 3 (deutlich, nicht belästigend) Indices siehe Anhang Seite 2 von 8
3 2. Materialprüfung Flammschutzmittel en Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP) Tris(2-chlorpropyl)phosphat (TCPP) Tris(1,3-dichlor-2-propyl)phosphat (TDCP) Querschnitt aus Bezugsmaterialien (ggf. je Winter- und Sommerseite) PUR-Schäume Latex 10 mg/kg 50 mg/kg 50 mg/kg 2.2 Zinnorganische Verbindungen Derivatisierung, en Summe von Tributylzinn (TBT) und Dibutylzinn (DBT) Summe sonstiger zinnorganischer PUR Schaumstoffe 0,05 mg/kg 0,1 mg/kg 0,5 mg/kg Verbindungen 12 PUR Schaumstoffe 0,5 mg/kg 2.3 Phthalatweichmacher en Di-ethylhexylphthalat (DEHP) Di-n-butylphthalat (DBP) Benzylbutylphthalat (BBP) Di-iso-nonylphthalate (DINP) Di-iso-decylphthalate (DIDP) Di-n-octylphthalat (DNOP) Di-iso-butylphthalat (DIBP) Weitere C 6-C 11-di-n/iso-Phthalate 13 Bis(2-methoxyethyl)phthalat (DMEP) PUR Schaumstoffe PUR Schaumstoffe 0,1 % (Summe) 0,1 % (Summe) 0,1 % (Summe) 0,1 % (Summe) je 0,1 % PUR Schaumstoffe je 0,1 % Seite 3 von 8
4 2.4 Optische Aufheller UV-Licht optische Aufheller Oberstoff des Bezugsmaterials nicht nachweisbar 2.5 Mottenschutz Pyrethroide Bezugsmaterialien aus tierischen Fasern nicht ausgerüstet, d.h. 0,1 mg/kg (je Einzelstoff) 1 mg/kg (Summe) 2.6 Schwermetalle Extraktion mit saurer Schweißlösung (Lösung 2) gemäß ISO 105-E04, Bestimmung mittels ICP-OES, ICP-MS, AAS Chrom VI in Anlehnung an DIN ISO en Arsen Antimon Blei Cadmium Chrom (gesamt) Quecksilber Nickel Querschnitt aus Bezugsmaterialien (ggf. je Winter- und Sommerseite) 1 mg/kg 5 mg/kg 1 mg/kg 0,1 mg/kg 2 mg/kg 0,02 mg/kg 4 mg/kg Seite 4 von 8
5 2.7 Azofarbstoffe nach 64 LFGB B (DIN EN /06.05) und 64 LFGB B (DIN EN /06.05) Die in der EU-Richtlinie 2002/61/EG genannten Amine eingefärbte Bezugsmaterialien nicht nachweisbar / nicht eingesetzt (Bestimmungsgrenze < 5 mg/kg) 2.8 Dispersionsfarbstoffe 14 Extraktion, Bestimmung mittels HPLC-DAD/MS nach Öko-Tex Standard 100 Anforderung (Produktklasse I / II) bzw. gemäß Entscheidung 2002/371/EG für die Vergabe eines Umweltzeichens für Textilerzeugnisse eingefärbte Bezugsmaterialien Vliese nicht nachweisbar / nicht eingesetzt (Nachweis durch Bescheinigung) 2.9 Biozide Biozide nach Öko-Tex Standard 100 Anforderung (Produktklasse I / II) Matratzenkerne, Bezugsmaterialien, Vliese aus tierischen bzw. pflanzlichen Fasern Latex Kokosmaterialien Rosshaar nicht ausgerüstet, d.h. 0,1 mg/kg (je Einzelstoff) 1 mg/kg (Summe) 2.10 ph-wert nach DIN EN ISO 3071 en ph-wert Vlies 4,0 7,5 Indices siehe Anhang Seite 5 von 8
6 2.11 Chlororganische Carrier Chlorbenzole und -toluole Bezugsmaterialien 2 mg/kg 2.12 Schweißechtheit nach 64 LFGB, B Schweißechtheit eingefärbte Bezugsmaterialien Speichelechtheit nach 64 LFGB, B Speichelechtheit eingefärbte Bezugsmaterialien Werksinspektion Im Rahmen der Zertifizierung ist eine (Erst-)Inspektion der Fertigungsstätte durchzuführen. 4. Überwachung Zur Führung bzw. zur Verlängerung des Zertifikates sind einmal pro Jahr Überwachungsprüfungen an ausgewählten zertifizierten Produkten oder alternativ eine erneute Inspektion der Fertigungsstätte erforderlich. Eine Überwachungsprüfung kann als Teilprüfung an Hand ausgewählter Parameter erfolgen. Die Anzahl der zu prüfenden Artikel ist an das Produktionsvolumen gekoppelt. 5. Probenahme, Verpackung und Versand Die Verpackung der zu prüfenden Matratzen hat in analoger Weise einer normalen Auslieferung an den Handel zu erfolgen. Dies gilt auch für den zeitlichen Abstand zwischen Fertigung und Verpackung. Zwischen dem Zeitpunkt der Verpackung und dem Eintreffen des Prüfmusters bei der TRLP (TÜV Rheinland LGA Products GmbH) ist für die Erstmusterprüfung ein Zeitraum von maximal 7 Tagen zulässig. Für Überwachungsprüfungen können zertifizierte Matratzen direkt aus dem Handel gezogen werden. Seite 6 von 8
7 6. Herstellerinformation Für die Zertifizierung müssen vom Antragsteller die Angaben in Bezug auf alle verbauten bzw. verwendeten Materialien, einschließlich aller alternativen Zulieferfirmen, mitgeteilt werden (Materialliste). Der Hersteller bestätigt in einer Herstellererklärung, dass sowohl halogenierte Kunststoffe (z.b. PVC) und halogenierte Flammschutzmittel sowie die nachfolgend genannten Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile nicht eingesetzt werden. Hinweis Alle eingesetzten Werkstoffe müssen die gesetzlichen Anforderungen (z.b. der Chemikalien- Verbotsverordnung, ChemVerbotsV) erfüllen. Der Einsatz halogenierter Kunststoffe (z.b. PVC) und halogenierter Flammschutzmittel ist weder in der Matratze noch in deren Verpackung zulässig. Nicht zulässig sind als konstitutionelle Bestandteile: - CMR-Stoffe gemäß Index 2 (Seite 8): CMR = carcinogen (C), mutagen (M), reproduktionstoxisch (R) nach EU-Einstufung gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) sowie nach nationaler Einstufung entsprechend TRGS 905 oder MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG (Kategorie 1 und 2 und Schwangerschaftsgruppe A und B) - Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) als Inhalationsallergene (Kategorie 1) und Hautallergene (Kategorie 1) bzw. nach TRGS 907 oder MAK- und BAT-Werte-Liste als sensibilisierend eingestuft sind. - Stoffe, die nach den Kriterien des Anhanges XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 persistent, bioakkumulierbar und toxisch sowie sehr persistent, sehr bioakkumulierbar und sehr toxisch sind, als solche identifiziert oder bereits in Anhang XIV der vorgenannten Verordnung aufgenommen wurden (SVHC, Substances of Very High Concern, Ausgenommen sind Isocyanate aufgrund technischer Anforderungen. - Phthalate, die nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006/EG begrenzt sind (siehe Punkt 2.3) oder als SVHC identifiziert wurden. Alle Änderungen hinsichtlich der eingesetzten Materialien (z. B. bei Schaumstoffen, Textilien, Klebstoffen), einschließlich Zulieferfirmenwechsel, sind der TRLP mitzuteilen. Im Falle einer Komponentenänderung bzw. eines Zulieferfirmenwechsels kann eine erneute Prüfung des zertifizierten Produktes gefordert werden. Bei der Erstprüfung ist eine Materialliste auszufüllen und TRLP bereit zu stellen. Seite 7 von 8
8 Anlage zu Indices zu 1. Emissionsprüfung und 2. Materialuntersuchungen: 1 VOC = volatile organic compounds 2 CMR = carcinogen (C), mutagen (M), reproduktionstoxisch (R) nach EU-Einstufung gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) sowie nach nationaler Einstufung entsprechend TRGS 905 oder MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG (Kategorie 1 und 2 und Schwangerschaftsgruppe A und B) 3 Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) als akut toxisch und spezifisch zielorgan-toxisch bzw. nach 3 Punkt 6. und 7. GefStoffV als sehr giftig (T+) bzw. giftig (T) eingestuft sind. Die unter Index 2 aufgeführten CMR- Stoffe sowie die einzeln aufgeführten Stoffe sind ausgenommen, da diese bereits begrenzt sind. 4 Die unter Indices 2 und 3 sowie die einzeln aufgeführten Stoffe sind ausgenommen, da diese bereits begrenzt sind. 5 ist ausschließlich für Produkte aus Latex relevant 6 TVOC: total volatile organic compounds 7 TSVOC: total semi volatile organic compounds 8 Eine Überschreitung des TVOC-Richtwertes ist um bis zu 150 µg/m³ zulässig, wenn diese Überschreitung ausschließlich auf Siloxane zurückzuführen ist. Eine TVOC-Konzentration von 650 µg/m³ incl. Siloxane darf nach 7 Tagen Konditionierung nicht überschritten werden. Für Baby-Artikel (Kindermatratzen) ist diese Überschreitung nicht zulässig. 9 Bei den entsprechenden Summenbildungen werden alle individuell bestimmten Einzelkomponenten mit einer Prüfkammerkonzentration von 1 µg/m³ einbezogen. Die Konzentrationsbestimmung aller Einzelverbindungen erfolgt soweit als möglich substanzspezifisch. Nicht identifizierte Substanzen werden stoffgruppenbezogen gegen substanzähnliche Verbindungen aus dieser Stoffgruppe quantifiziert. 10 R-Wert = Summe aller R i -Werte (R = C i / NIK i, niedrigste interessierende Konzentration). Der R-Wert basiert auf einer Modellraumbetrachtung und wird hier zur orientierenden Bewertung der Prüfkammerkonzentrationen herangezogen. 11 Liegen für die eingesetzten Bezugsmaterialien Öko-Tex Standard 100 Zertifikate vor, können ggf. die Punkte 2.1 bis 2.3 und 2.6 (ausgenommen Antimon-Bestimmung) bis 2.13 der Materialprüfung entfallen, sofern die Prüfparameter durch das Öko-Tex Standard 100 Zertifikat abgedeckt sind. 12 Summe aus Butylzinn, Tetrabutylzinn, Octylzinn, Dioctylzinn, Tricyclohexylzinn und Triphenylzinn 13 Di-iso-hexylphthalate (DIHexP), Di-iso-heptylphthalate (DIHeP), Di-iso-octylphthalate (DIOP), Di-iso-undecylphthalate (DIUP), Di-n-hexylphthalat, Di-n-heptylphthalat, Di-n-nonylphthalat, Di-n-decylphthalat, Di-n-undecylphthalat 14 carcinogene, mutagene, reproduktionstoxische sowie potentiell sensibilisierende Farbstoffe Seite 8 von 8
Kriterienkatalog LGA-schadstoffgeprüft
TÜV Rheinland LGA Products GmbH Erstellt: Dr. Jelena Galinkina Geprüft: Dr. Christian Schelle Geltungsbereich Diese Zertifizierungskriterien gelten für alle Arten von PUR-Weichschäumen (Standardpolyether,
MehrKriterienkatalog LGA-schadstoffgeprüft
Geltungsbereich Diese Zertifizierungskriterien gelten für - dreidimensionale Möbel (z. B. Kastenmöbel, Stauraummöbel, Tische, Küchenarbeitsplatten) - ungepolsterte Stühle aus Holzwerkstoffen und Kunststoffen
MehrVerordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel
Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt) Änderung
MehrAUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE
Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte AUSSCHLUSSLISTE FÜR DRUCKFARBEN UND ZUGEHÖRIGE PRODUKTE 8. überarbeitete Ausgabe (ersetzt die Ausgabe von April 2011) Ausschlussliste für Druckfarben
MehrLeitlinie Umweltschonende Produktion und Verarbeitung
Die Leitlinien von bewusstkaufen.at geben vor, welche Labels bzw. welche Kriterien von Produkten erfüllt werden müssen, um in die Produktdatenbank (http://www.bewusstkaufen.at/produkte.php) aufgenommen
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrKriterienkatalog LGA-schadstoffgeprüft / List of Criteria LGA-tested for contaminants
Kriterienkatalog LGA-schadstoffgeprüft / List of Criteria Produktgruppe: Toner für Druckmodule / Product group: Toner for toner modules Erstelldatum / Creation date: 29.02.2000 Revisionsstand / Revision
MehrStand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 -
Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von organischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (OFC) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im Merkblatt
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 2. März 2015 (OR. en)
057955/EU XXV. GP Eingelangt am 03/03/15 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. März 2015 (OR. en) 6685/15 ADD 1 ENV 138 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 27. Februar
MehrAuszug aus dem Kriterienkatalog Kastenmöbel zur Erzielung des Umweltzeichens LGA-schadstoffgeprüft
Auszug aus dem Kriterienkatalog Kastenmöbel zur Erzielung des Umweltzeichens LGA-schadstoffgeprüft Der zugrunde liegende Kriterienkatalog gilt für: dreidimensionale Möbel [z.b. Kastenmöbel, Stauraummöbel,
MehrIGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel
IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel Ein Hauptziel der IGÖB ist, die ökologische öffentliche Beschaffung zu fördern und in diesem Bereich eine Vorreiterrolle zu spielen (siehe IGÖB-Statuten, Art. 3).
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrZusätzliche Informationen zu Auftragsnummer 647022
[@ANALYNR_START=] 8329 PRIEN 15.7.214 961649 Seite 1 Zusätzliche Informationen zu Auftragsnummer 64722 Untersuchung gem. Anlage2 Teil II TrinkwV Sehr geehrte Damen und Herren, In der Anlage 2 Teil II der
MehrPrüfkriterien Bodenbelagsklebstoffe u. a. Verlegewerkstoffe
Prüfkriterien Bodenbelagsklebstoffe u. a. Verlegewerkstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Spezielle Anforderungen Seite 3 D Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrNeue Prüfung ergibt neue Werte. Härtemessung nach den Verfahren Shore A und D
Neue Prüfung ergibt neue Werte Härtemessung nach den Verfahren Shore A und D Härte A und Härte D Die Spitze des Stahl-Stifts drückt bei Shore A bzw. dringt bei Shore D in das Material ein. Die Eindruck-/Eindringtiefe
MehrHaft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder
1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
Mehrkaminöfen mit dem skandinavischen umweltsiegel nordischer schwan
kaminöfen mit dem skandinavischen umweltsiegel nordischer schwan die zukunft entsteht jetzt Ziel des Nordischen Schwanes ist es, Konsumenten die Entscheidung für umweltfreundliche Produkte zu erleichtern.
MehrREACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrSankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe
Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe 06. und 07. Juli 2010, Bonn Bleifreies Kolbenlöten Expositionssituation, Schutzmaßnahmen Peter Bannert Manuelles Kolbenlöten in den 1980er Jahren Leiterplattenfertigung
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrWUFI How to. Tauwasserauswertung
WUFI How to Tauwasserauswertung Inhalt 1.Grundlagen 2.Vorgehen in WUFI 3.Beispiel 4.Grenzwert Sammlung Grundlagen Die Normen DIN 4108-3 und DIN EN ISO 13788 schreiben eine Feuchteschutznachweis vor. Dies
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrBericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste
MehrRohstoff-Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte
VERBAND DER DRUCKFARBENINDUSTRIE im Verband der Mineralfarbenindustrie e.v. Karlstraße 21, D-60329 Frankfurt am Main http://www.vdmi.de Rohstoff-Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
MehrPrüfkriterien Dämmstoffe
Prüfkriterien Dämmstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner Dipl.-Geoökologe koettner@sentinel-haus.eu +49 761 590481 77 Sentinel
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrZertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen
Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrPrüfkriterien Dichtstoffe
Prüfkriterien Dichtstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner Dipl.-Geoökologe koettner@sentinel-haus.eu +49 761 590481 77 Sentinel
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrDie Löslichkeit ist die Lösung. BELLAND alkalisch lösliche Polymere Applikationen und Handhabung
Das Unternehmen Die Löslichkeit ist die Lösung BELLAND alkalisch lösliche Polymere Applikationen und Handhabung BellandTechnology AG ist ein Polymertechnologie-Unternehmen, das ursprünglich 1983 in der
MehrVERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag. für ein besseres REACH
- 1 - VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag für ein besseres REACH 26. November 2004 - 2 - Vorschlag für ein besseres REACH (improved REACH) Der Vorschlag für ein besseres REACH baut auf
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrZertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten
Christian Witte Zertifizierung des QM-Systems bei der Aufbereitung von Kritisch-C Produkten Zur aktuellen Differenz zwischen MPBetreibV und KRINKO/BfArM-Empfehlung Verordnung über die Änderung der MPBetreibV
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSpurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich
Spurenstoffe im Trinkwasser rechtliche Situation in Österreich Dr. Norbert Inreiter AGES-Gespräch, 10. Juni 2013 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Anthropogene
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrGeprüfte Preistransparenz: Gaspreise" für
Geprüfte Preistransparenz: Gaspreise" für Energieversorgung Schwarze Elster GmbH Saalau 58 02997 Wittichenau Augtraggeber: Energieversorgung Schwarze Elster GmbH Saalau 58 02997 Wittichenau Auftrag vom:
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrDokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6
(Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,
MehrTechnisches Pflichtenheft. für Aktivkohle in ABC-Schutzfiltern TPH-07 01.11.2011. Bundesamt für Bevölkerungsschutz Infrastruktur
Bundesamt für Bevölkerungsschutz Infrastruktur TPH-07 Technisches Pflichtenheft für Aktivkohle in ABC-Schutzfiltern 01.11.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 3 2. Ergänzende Vorschriften... 3 3. Technische
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrCertified Bodybuilder Program. Nutzen und Ablauf der Zertifizierung - MAN Mitarbeiter
Nutzen und Ablauf der Zertifizierung - MAN Mitarbeiter Was ist das? Ein Zertifizierungsprogramm für Aufbauhersteller (ABH), um diese der MAN Welt bekannt zu machen sowie weltweit einheitlich und besser
MehrEUROCERT. Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrNachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED
Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets
MehrBetroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen
Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrCVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter
123 456 789000 CVR Telefon 0 18 03 / Telefax 0 18 03 / (0,09 EUR/Min) 9597 9601 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter Beispielsfond "Hilfe für bedürftige leitende Angestellte" Peanutsfond (aka Kopperfond) wie
MehrArbeitsstätten-Richtlinie für Umkleideräume 34 Abs. 1 bis 5 der Arbeitsstättenverordnung 1
Arbeitsstätten-Richtlinie für Umkleideräume 34 Abs. bis 5 der Arbeitsstättenverordnung Inhalt. Bereitstellung von Umkleideräumen. Lage der Umkleideräume bei Hitzearbeitsplätzen 3. Schwarz-Weiß-Anlagen
MehrVorgaben der DIN ISO 13528 Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche
Konsens- oder Referenzwerte in Ringversuchen Möglichkeiten und Grenzen Dr.-Ing. Michael Koch Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Arbeitsbereich Hydrochemie
MehrPrüfkriterien Dichtstoffe
Prüfkriterien Dichtstoffe A Produkte Seite 2 B Grundanforderungen Seite 2 C Laborprüfungen Seite 4 Ihr Ansprechpartner Helmut Köttner Dipl.-Geoökologe koettner@sentinel-haus.eu +49 761 590481 77 Sentinel
MehrTrinkwasserkontrolle 100049982
Gräubernstrasse 12 4410 Liestal Telefon ++41 61 552 20 00 Gemeinderat Bretzwil Wasserversorgung 4207 Bretzwil 04.10.2013 / Trinkwasserkontrolle 100049982 Erhoben am: 17.04.2013 Erhoben durch: SH Zeitpunkt
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrVergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24
Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrCO 2 CONTROL Gaswarnsystem
CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet
MehrSchweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten
Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern
MehrGeschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die
MehrEinbau bzw. Umbau einer USB-Schnittstelle für das Testboard TB1 nicht nur für il-troll
Einbau bzw. Umbau einer USB-Schnittstelle für das Testboard TB1 nicht nur für il-troll Lesen Sie bitte bevor Sie mit dem Umbau beginnen dieses Dokument sorgfältig durch. Version 1.0 Juli 2010 WH Seite
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
Mehr- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification
MehrBericht für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Bericht für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen Barrierefreiheit geprüft Bericht St. Michaelis 1/5 Abbildung 1: Außenansicht der Kirche St. Michaelis Anschrift St. Michaelis Turm GmbH Englische
MehrEinrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android
Einrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android Im Folgenden wird die Einrichtung einer eduroam-verbindung unter dem Betriebssystem Android beschrieben. Die Android-Plattform existiert
MehrVORVERSION. Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem für Verbände und Organisationen. Kriterienkatalog
VORVERSION Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem für Verbände und Organisationen Kriterienkatalog DGVM ZERT: Qualitätsmanagementsystem für Verbände Anregung zur weiteren Professionalisierung des
Mehrnic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?
nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen R E M A An l a g e n b a u G m b H Zertifizierter Bereich: Konstruktion, Produktion und Errichtung von Sortier-
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrAnlage Stellenbeschreibung (Nr. )
Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung
Mehr1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz
Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH
MehrBedruckung von Faltschachteln. Problemlösungen im Rahmen des securpharm-projektes
Bedruckung von Faltschachteln Problemlösungen im Rahmen des securpharm-projektes 1 Auswahl der Kartonsorte KARTONQUALITÄT Die Papiertechnische Stiftung München (PTS) hat im Auftrag des FFPI Kartonqualitäten
MehrLGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink
LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
Mehr