Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen
|
|
- Lucas Böhm
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen Schulungsmodul 3 Landesagentur Generationendialog Niedersachsen Niedersachsen 1
2 Pflege- und Angehörigenberatung Gesetzliche Vorgaben Aufgaben Umsetzung in der IKK Niedersachsen Erfahrungen 2
3 Was verstehen Sie unter Angehörigenberatung? 3
4 Pflegeberatung gemäß 7 a SGB XI seit einklagbarer Individualanspruch auf Pflegeberatung ( 7 a SGB XI) angelegt als Fallmanagement gilt für alle Pflegebedürftigen und Antragsteller mit erkennbarem Hilfebedarf richtet sich vornehmlich an den Betroffenen selbst Gesetzgeber hat definiert, wie und von welchem Personal die Pflegeberatung nach 7a SGB XI zu erfolgen hat 4
5 Gesetzliche Vorgaben Anforderungsprofil Pflegeberater Laut Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater/Pflegeberaterinnen v abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Sozialversicherungsfachangestellte/r oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit Andere geeignete Berufe oder Studienabschlüsse wie Sozialpädagogen oder Heilpädagogen kommen auch in Betracht Personen, die bereits vor dem mindestens drei Jahre in der Pflegeberatung nach 7 SGB XI tätig sind und in einem der o.g. Berufe Kenntnisse erworben haben können auch als Pflegeberater tätig werden 5
6 Gesetzliche Vorgaben Weiterbildungsanforderungen Pflegeberater laut Empfehlungen des GKV- Spitzenverbandes Modul 1: Pflegefachwissen Mindestumfang 100 Stunden Modul 2: Case Management Mindestumfang 180 Stunden Modul 3: Recht Mindestumfang 120 Stunden Soweit erforderlich, Kenntnisse in Kommunikation, Moderation, Verhandlungstechniken Praktika 1 Woche in einem ambulanten Pflegedienst 2 Tage in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung Bereits erworbene Qualifikationen sollen nach Vorlage entsprechender Nachweise anerkannt werden 6
7 Aufgaben der Pflegeberatung nach 7a SGB XI Hilfe bei der Auswahl von Sozialleistungen sowie sonstiger Hilfsangebote Systematische Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK- Gutachtens Erstellung eines individuellen Versorgungsplans (über die erforderl. Sozialleistungen, gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen, medizinischen, pflegerischen sowie sozialen Hilfen, Hinweise auf das dafür vorhandene örtliche Leistungsangebot) Koordinierung und Steuerung der notwendigen Hilfe- und Unterstützungsleistungen 7
8 Aufgaben der Pflegeberatung nach 7 a SGB XI Durchführung des Versorgungsplans über- wachen Nachsteuerung bei Veränderungen des Hilfebedarfs Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Beratung kann zu Hause, in einer Einrichtung, im Pflegestützpunkt, im Kundencenter oder auch telefonisch erfolgen 8
9 Konzept der Pflegeberatung in der IKK Nds. IKK PflegeService als Zentraleinheit in Osnabrück Bis Pflegeberatung als individuelle Schulung im häuslichen Umfeld nach 45 SGB XI Seit Pflegeberatung nach 7a SGB XI und 45 SGB XI als Fallmanagement Aufsuchende Beratung und Schulung vor Ort mit dem Ziel, den Versicherten und seine Angehörigen so zu beraten, dass die erforderlichen Hilfen geleistet und finanziert werden können 7 Pflegeberaterinnen 9
10 Ziele der Pflegeberatung Auffangen des Beratungsbedarfs von hilfebedürftigen Personen Feststellung des Hilfebedarfs Erschließung von Ressourcen Informationsvermittlung Erleichterung der Pflege und Betreuung Prävention gesundheitlicher Gefahren bei den Pflegepersonen Unterstützung bei der Konfliktbewältigung Einleitung von Lösungsansätzen Kompetenzerhöhung der Kunden Stärkung des Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen 10
11 Kontaktaufnahme Beratungsablauf Prüfung vorliegender Daten Bei Bedarf Hausbesuch Situationsanalyse Bedarfsermittlung Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen Erstellung eines individuellen Versorgungsplans Einleitung der erforderlichen Maßnahmen Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen Nachkontakt Dokumentation 11
12 Fallbeispiel Frau S. Frau S., 79 Jahre, verwitwet, lebt mit behindertem Sohn zusammen in einer kleinen 3-Zimmer-Mietwohnung Pflegestufe II, Kombi-Leistungen Hinweis im MDK-Gutachten, dass zur Entlastung des Sohnes eine Erhöhung der Einsätze des Pflegedienstes erforderlich sind Bisher kommt der PD 3 x wöchentlich zur Grundpflege und alle 14 Tage zum Putzen Lt.MDK drei Einsätze täglich erforderlich Hausbesuch durch IKK-Pflegeberatung Kontakt zu: Pflegedienst Sanitätshaus Sozialamt Hausarzt Sicherstellung der häuslichen Versorgung zunächst durch 2 Einsätze des Pflegedienstes möglich; Einsatz von Hilfsmitteln erleichtern die Pflege; Familie fühlt sich gut betreut: Sohn äußert seine Wünsche, Versicherte stimmt höheren Einsätzen zu 12
13 Vorteile einer umfassenden Beratung Anwalt des Versicherten Wegweiser im Paragraphen-Dschungel Aufbau tragfähiger Beziehungen und langwährender Kontakte Erläuterung der Rahmenbedingungen führt zu: Kompetenzerhöhung Entscheidungsfindung Kontakt-Netzwerk entsteht 13
14 Grenzen der Beratung Bereitschaft / Interesse an Hilfe Voraussetzung Fehlende Mitwirkung Ablehnung andere (Sozial-) Systeme arbeiten nicht mit 14
15 Netzwerk der IKK-Pflegeberatung regional unterschiedlich Selbsthilfegruppen, Behindertenverbände Pflegedienste Tagespflege, vollstationäre Einrichtungen Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsangebote Sanitätshäuser Sozialamt Seniorenbeauftragter Städtische Arbeitskreise Krankenhaussozialdienst Handwerk Fachstelle für Wohnberatung Ehrenamtliche Wohnberatungsstelle der Stadt Osnabrück Hospiz... 15
16 Erfahrungen Beratung wird von IKK-Kunden durchweg positiv angenommen Hausbesuch von großem Nutzen! Schaffung von Vertrauen und Verlässlichkeit sind dafür erforderlich Zusammenarbeit mit anderen Stellen inzwischen gewachsen Netzwerkaufbau dauert, ist aber für die praktische Arbeit unverzichtbar Mitarbeit in regionalen Gremien fördert den Kontakt Pflegeberatung ist sowohl Beratung des Pflegebedürftigen als auch der Angehörigen 16
Pflegeberatung als neue Leistung
Pflegeberatung als neue Leistung AOK - Die Gesundheitskasse Herzlich willkommen zu dieser Veranstaltung! AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Inhalte Vorstellung meiner Person Gesetzliche Grundlagen Pflegeberatung
MehrPflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote
Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.v. 1 Baden-Württemberg meldet Vollzug: Die Pflegestützpunkte haben ihre
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrCOMPASS Die Pflegeberatung der Privaten
COMPASS Die Pflegeberatung der Privaten Organisatorische Modelle der unabhängigen Pflegeberatung Dimensionen der Pflegeberatung gemäß 7a SGB XI Information und Aufklärung zu Leistungsrechtlichen Ansprüchen
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrHome Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung
MehrPFLEGEKASSE. Antrag zur KKH Pflegeberatung
Antrag zur KKH Pflegeberatung Sie möchten die KKH Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Hierfür senden wir Ihnen das Antragsformular mit der erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu.
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrMitarbeiter pflegen! Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung
und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung Radebeul Checkliste für pflegende Angehörige Ein Pflegefall tritt oft plötzlich und ungeplant ein. Selten sind Angehörige darauf vorbereitet,
MehrLandkreis Jerichower Land
Basisanalyse Bevölkerungsstatistik 1 Im lebten mit Stichtag 31. Dezember 2012 96.251 Menschen. 49,6 Prozent von ihnen waren männlich, 50,4 Prozent weiblich. Die Altersverteilung (31.12.2010) stellt sich
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrPflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa
Pflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa Beratung in bewegten Zeiten: Neue Bedarfe neue Märkte? Henning Kühne Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) Landesgeschäftsstelle Niedersachsen
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrVernetzung der Versorgungsübergänge in ländlichen Regionen
Vernetzung der Versorgungsübergänge in ländlichen Regionen Das Bild k ann zurzeit nicht angezeigt werden. Möglichkeiten schaffen und nutzen! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt
MehrAltenpflege komm ins Team! Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger
Altenpflege komm ins Team! Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger Altenpflege ein vielseitiger Beruf mehr als Hilfe beim Essen und bei der Körperpflege Pflege ist
MehrDAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH
DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrAltenpflege komm ins Team! Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger
Altenpflege komm ins Team! Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger Altenpflege ein vielseitiger Beruf mehr als Hilfe beim Essen und bei der Körperpflege Pflege ist
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrDie Pflegestützpunkte Berlin 6 Jahre Erfahrung in der neutralen kostenlosen Beratung
Die Pflegestützpunkte Berlin 6 Jahre Erfahrung in der neutralen kostenlosen Beratung Dr. Katharina Graffmann-Weschke, MPH Kongress Pflege 2016 22.01.2016 Pflegestützpunkte Berlin 1 Anspruch auf individuelle
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
MehrSchritt für Schritt zur häuslichen Pflege
Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder
MehrZertifizierte Weiterbildung. Case Management
Zertifizierte Weiterbildung Case Management Für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege, Rehabilitation und Beschäftigungsförderung Weiterbildung nach den Standards und Richtlinien
MehrDas Pflege- Neuausrichtungsgesetz
Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der
MehrUnterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion
Unterstützung und Sicherung von Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion am 29.09.2011 in Berlin Erwartungen an eine Pflegereform,
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedür4igkeitsbegriff und das neue Begutachtungs- Verfahren. 3. Von den
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrProjekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder
HELIOS Kliniken Schwerin Dr. Olaf Kannt Ltd. Arzt Klinik für Neonatologie und Neuropädiatrie Schwerin Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder Sozialmedizinische
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
MehrEntwurf Stand: 03.02.2014
Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrAmbulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.
MehrGemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert
Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrDer Arbeitskräftemangel bleibt! Mögliche Strategien kommunaler Steuerung
Der Arbeitskräftemangel bleibt! Mögliche Strategien kommunaler Steuerung Bildungszentrum Schloss Eichholz der Konrad-Adenauer-Stiftung e.v. 16. September 2014 Kurze Vorstellung Landesverband freie ambulante
MehrClever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig
MehrSGB XI in der Behindertenhilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrAnmerkungen zu Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit von. Ingrid Hastedt
Anmerkungen zu Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit von ambulant vor stationär Ingrid Hastedt Vortrag zur Fachtagung -Was heißt eigentlich ambulant vor stationär - 14.Juli 2011 1 56. Fachtagung: Was heißt
Mehrzum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -
Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung
MehrKLINIKUM WESTFALEN. Unser Sozialdienst. beratend I unterstützend begleitend I vernetzend
KLINIKUM WESTFALEN Unser Sozialdienst beratend I unterstützend begleitend I vernetzend Klinikum Westfalen GmbH Knappschaftskrankenhaus Dortmund www.klinikum-westfalen.de Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
MehrQualität durch Kompetenz
Qualität durch Kompetenz MANDY GODBEHEAR/shutterstock.com Das Pflegezentrum Der Pflegedienst 2 Photographee.eu/shutterstock.com 20 Jahre Qualität durch Kompetenz Bei der Pflege und Betreuung von unterstützungsbedürftigen
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrWohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm
Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
MehrZu Hause pflegen: Vorbereitungen
k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen
Mehr3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5764 24. 09. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Bernd Hitzler CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrReferentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrPflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrDemenz. Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege. Angebote bei Demenz. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
Demenz Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege Angebote bei Demenz Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe 1 Beratungsstellen Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gibt es spezielle Beratungsangebote:
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 29.01.2016 Indikatoren-Erläuterung Basisdaten Pflegeprognose 2009 Allgemeine Informationen Pflegeprognose Als Datengrundlage für die Darstellung und Beschreibung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung
MehrHerzlich Willkommen Ihr
Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrReform der Pflegeversicherung praktische und rechtliche Herausforderung
Reform der Pflegeversicherung praktische und rechtliche Herausforderung Individualisierung und Pflegeberatung Dr. Torsten Schaumberg, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Halberstadt Individualisierung
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrLeistungen der Pflegeversicherung SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.
MehrGemeinsam neue Wege gehen
Gemeinsam neue Wege gehen Krankenpflegedienst Albatros GmbH individuelle Dienstleistungen für anspruchsvolle Kunden und ihre Angehörigen Krankenpflegedienst Albatros GmbH Kerstin Hommel Telefon: 02 11
MehrAntrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen
Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus
MehrDienlichen Berufspraxis Einführung
Dienlichen Berufspraxis Einführung G. Ensink 2013 Dienliche Berufspraxis im Studiengang Folgende Praxiseinsätze sind zu absolvieren: Praxiseinsätze im Studium Laut WPrOSozPädCare vom 15. Dez. 2009 sind
MehrEntlastung für pflegende Angehörige
Entlastung für pflegende Angehörige Fachtagung Unsere Zukunftselbstbestimmt und engagiert Lisa Distler, Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Angebote zur stundenweisen
MehrAWO-Qualitätsbericht. stationär
AWO-Qualitätsbericht stationär Inhaltsübersicht 1. Wesentliche Kenndaten der Einrichtung 2. Leistungsangebot 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4. Freiwillige Helferinnen und Helfer / Bürgerschaftlich
MehrAmbulante Pflege Tagespflege Betreutes Wohnen Stationäre Pflege
Ambulante Pflege Tagespflege Betreutes Wohnen Stationäre Pflege ... wenn Sie Hilfe und Unterstützung zu Hause benötigen 2... wenn Sie tagsüber Betreuung und Gesellschaft suchen... wenn Sie selbstständig
MehrIrrungen und Wirrungen der Umgang mit Demenz
Irrungen und Wirrungen der Umgang mit Demenz DVSGBundeskongress 2015 5. November 2015 AlzheimerGesellschaft Brandenburg e.v. Selbsthilfe Demenz Birgitta Neumann Ein Kooperations Modell der Zukunft Enge
MehrPrüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen
Fachtagung MRE in Pflegeheimen und ambulanter Pflege Prüfungsrelevante Kriterien bezüglich der Hygiene in stationären und ambulanten Einrichtungen Claudia Meinz, 11.06.2015 Pflegefachkraft, Dipl. Pflegewirtin
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrWir bringen Älterwerden auf den Punkt.
Wir bringen Älterwerden auf den Punkt. Das Senioren-Servicebüro 2 Rat suchen. Hilfe finden. Älterwerden stellt Menschen vor völlig neue Herausforderungen: pflegende Angehörige und die Senioren selbst.
MehrEntlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK
Entlass- und Überleitungsmanagement Dr. Martin Theisohn KGK Grundlagen für das Entlass- und Versorgungsmanagement SGB V 11 (4): Versicherte haben Anspruch auf Versorgungsmanagement... GKV-VStG zu 39 SGB
MehrHilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz
Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
Mehr