JAHRESBERICHT UND GEPRÜFTER ABSCHLUSS Für das Geschäftsjahr zum 30. September 2012

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1 Global Funds Ireland plc (eine Kapitalinvestmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds in Form eines Umbrella-Fonds) JAHRESBERICHT UND GEPRÜFTER ABSCHLUSS Für das Geschäftsjahr zum Nicht alle Teilfonds der Global Funds Ireland plc wurden in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb angezeigt. Anteile der folgenden Teilfonds dürfen in Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden: - UK 100 Fund - Italy 30 Fund - Hong Kong China Fund - All-World 3000 Fund - Switzerland Fund

2 Global Funds Ireland plc Inhaltsverzeichnis Seiten Allgemeine Informationen 4-5 Bericht des Anlageverwalters 6-13 Bericht des Verwaltungsrats Bericht der Depotbank an die Anteilinhaber 29 Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers an die Anteilinhaber 30 Bilanz zum Bilanz zum Gewinn- und Verlustrechnung zum Gewinn- und Verlustrechnung zum Veränderungen des den Inhabern gewinnberechtigter rückkaufbarer Anteile zuzurechnenden zum Veränderungen des den Inhabern gewinnberechtigter rückkaufbarer Anteile zuzurechnenden zum Anmerkungen zum Abschluss US Equity ETFs EQQQ Fund Wertpapierbestand 109 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) US 1000 Fund Wertpapierbestand 112 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Dynamic US Market Fund Wertpapierbestand 131 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Intelligent Access ETFs Global Clean Energy Fund Wertpapierbestand 134 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Global Listed Private Equity Fund Wertpapierbestand 137 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) NASDAQ OMX Global Water Fund Wertpapierbestand 139 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Global Agriculture NASDAQ OMX Fund Wertpapierbestand 141 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Middle East North Africa NASDAQ OMX Fund Wertpapierbestand 144 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft)

3 Global Funds Ireland plc Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) Global ETFs Developed 1000 Fund Wertpapierbestand 145 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Developed Europe Mid- Small Fund Wertpapierbestand 163 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) All-World 3000 Fund Wertpapierbestand 173 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Emerging Markets Fund Wertpapierbestand 174 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Asia Pacific Ex-Japan Fund Wertpapierbestand 175 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Country Specified ETFs Europe Fund Wertpapierbestand 179 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) UK 100 Fund Wertpapierbestand 189 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Italy 30 Fund Wertpapierbestand 192 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Switzerland Fund Wertpapierbestand 194 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Hong Kong China Fund Wertpapierbestand 196 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) Fixed Income ETFs EuroMTS Cash 3 Months Fund Wertpapierbestand 198 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios (ungeprüft) 218 Common Investment Cash Pool 199 Zusätzliche Informationen

4 Global Funds Ireland plc Allgemeine Informationen Global Funds Ireland plc (die "Gesellschaft") wurde am 5. Februar 2002 nach den in Irland geltenden Gesetzen als offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital ("OEIC") und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds in Form einer Aktiengesellschaft (Public Limited Company) gemäß den Companies Acts 1963 bis, Registernummer und den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren) von (in der aktuellen Fassung) gegründet. Zum waren neunzehn Fonds der Gesellschaft errichtet (jeweils ein "Fonds" und zusammen die "Fonds"). Die Liste der aktuellen Fonds lautet: US Equity ETFs EQQQ Fund US 1000 Fund Dynamic US Market Fund Intelligent Access ETFs Global Clean Energy Fund Global Listed Private Equity Fund NASDAQ OMX Global Water Fund (vormals Power Shares Palisades Global Water Fund (Namensänderung am 1. März )) Global Agriculture NASDAQ OMX Fund Middle East North Africa NASDAQ OMX Fund Global ETFs Developed 1000 Fund Developed Europe Mid-Small Fund All-World 3000 Fund Emerging Markets Fund Asia Pacific Ex-Japan Fund Country Specified ETFs Europe Fund UK 100 Fund Italy 30 Fund Switzerland Fund Hong Kong China Fund Fixed Income ETFs EuroMTS Cash 3 Months Fund 4

5 Global Funds Ireland plc Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Verwaltungsratsmitglieder: Eingetragener Geschäftssitz: ¹ Eimear Cowhey (Ire)* 1st Floor, George s Quay House Benjamin T. Fulton (Amerikaner) 43 Townsend Street Eugene Regan (Ire)* Dublin 2 Adrian Waters (Ire) ^^ Irland Leslie Schmidt (Amerikanerin)*** Brian Collins (Ire)** Fondsmanager:# Cormac O Sullivan (Ire)*** Invesco Global Asset Management Limited *Unabhängige, nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, zurückgetreten st Floor, Georges s Quay House, 43 Townsend Street **Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied, ernannt Dublin 2, Irland ***Nicht-Unabhängige, nicht-geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, ernannt ^^ Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Anlageverwalter: Verwaltungs-, Register- und Transferstelle: Invesco Capital Management LLC BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited 301 West Roosevelt Road Guild House Wheaton Guild Street Illinois International Financial Services Centre Vereinigte Staaten Dublin 1 Unabhängiger Wirtschaftsprüfer: Depotbank: PricewaterhouseCoopers BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited One Spencer Dock Guild House North Wall Quay Guild Street Dublin 1 International Financial Services Centre Irland Dublin 1 Rechtsberater in Großbritannien: Irland Rechtsberater in Irland: Clifford Chance Limited Liability Partnership William Fry 10 Upper Bank Street Fitzwilton House, Wilton Place London Dublin 2 E14 5JJ Irland England Company Secretary: 2 Invesco Asset Management Limited 30 Finsbury Square London EC2A 1AG England ¹ Mit Wirkung zum 14. November änderte die Gesellschaft ihren eingetragenen Geschäftssitz von Fitzwilton House, Wilton Place, Dublin 2, Irland in 1st Floor, George s Quay House, 43 Townsend Street, Dublin 2. ² Mit Wirkung zum 1. März trat Wilton Secretarial Limited als Company Secretary zurück und Invesco Asset Management Limited wurde zum neuen Company Secretary der Gesellschaft ernannt. #Mit Wirkung zum 1. Januar trat Invesco Powershares Capital Management Ireland Limited als Fondsmanager zurück und Invesco Global Asset Management Limited wurde zum neuen Fondsmanager ernannt. 5

6 Anlagestrategie für das Jahr Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters EQQQ Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten grundsätzlich der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ 100 Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. US 1000 Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des US 1000 Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Dynamic US Market Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Dynamic Market Intellidex ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Global Clean Energy Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des WilderHill New Energy Global Innovation Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Global Listed Private Equity Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten grundsätzlich der Preis- und Ertragsentwicklung des Global Listed Private Equity Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. NASDAQ OMX Global Water Fund (vormals Palisades Global Water Fund) Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Global Water Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Vorher war der Fonds unter dem Namen Palisades Global Water Fund bekannt, der Name wurde am 1. März geändert. Global Agriculture NASDAQ OMX Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Global Agriculture Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Middle East North Africa NASDAQ OMX Fund Anlageziel des Middle East North Africa Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Middle East North Africa Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden Finanzderivate ("FDIs"), insbesondere Total Return Swaps, gehalten. Developed 1000 Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Developed 1000 Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Developed Europe Mid-Small Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Developed Europe Mid- Small Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. All-World 3000 Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des All-World 3000 Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden FDIs, insbesondere Total Return Swaps gehalten. Emerging Markets Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Emerging Markets Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden FDIs, insbesondere Total Return Swaps gehalten. Asia Pacific Ex-Japan Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Asia Pacific ex-japan Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. 6

7 Anlagestrategie für das Jahr (Fortsetzung) Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Europe Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Europe Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. UK 100 Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des UK 100 Index ("der Index") in Pfund Sterling entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Italy 30 Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Italy 30 Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Switzerland Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Switzerland Index ("der Index") in Schweizer Franken entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Hong Kong China Fund Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Hong Kong China Index ("der Index") in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. EuroMTS Cash 3 Months Fund Anlageziel des EuroMTS Cash 3 Months Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des EuroMTS Government Bill Index ("der Index") in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck wird ein Portfolio aus Wertpapieren gehalten, das aus Wertpapieren besteht, die Komponenten des Index sind. Ausschüttungen Bericht des Anlageverwalters - Ausschüttungen für das 4. Quartal Die im Oktober zahlbaren Ausschüttungen wurden vom Invesco Portfolio-Verwaltungsteam vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat für die in Irland ansässigen Fonds genehmigt; davon wurde bei einem (1) Fonds die 1 %-Ertragsgrenze* überschritten und bei vierzehn (14) Fonds waren die Ausschüttungen ausreichend, um diese an die Anteilinhabern auszuschütten, so dass für insgesamt fünfzehn (15) Fonds Ausschüttungen vorgenommen wurden. Bericht des Anlageverwalters - Ausschüttungen für das 1. Quartal Die im Januar zahlbaren wurden vom Invesco Portfolio-Verwaltungsteam vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat für die in Irland ansässigen Fonds genehmigt; davon wurde bei einem (1) Fonds die 1 %-Ertragsgrenze* überschritten und bei dreizehn (13) Fonds waren die Ausschüttungen ausreichend, um diese an die Anteilinhabern auszuschütten, so dass für insgesamt vierzehn (14) Fonds Ausschüttungen vorgenommen wurden. Bericht des Anlageverwalters - Ausschüttungen für das 2. Quartal Die im Aprill zahlbaren Ausschüttungen wurden vom Invesco Portfolio-Verwaltungsteam vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat für die in Irland ansässigen Fonds genehmigt; davon wurde bei keinem (0) Fonds die 1 %-Ertragsgrenze* überschritten und bei vierzehn (14) Fonds waren die Ausschüttungen ausreichend, um diese an die Anteilinhabern auszuschütten, so dass für insgesamt vierzehn (14) Fonds Ausschüttungen vorgenommen wurden. Bericht des Anlageverwalters - Ausschüttungen für das 3. Quartal Die im Juli zahlbaren Ausschüttungen wurden vom Invesco Portfolio-Verwaltungsteam vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat für die in Irland ansässigen Fonds genehmigt; davon wurde bei sechs (6) Fonds die 1 %-Ertragsgrenze* überschritten und bei zehn (10) Fonds waren die Ausschüttungen ausreichend, um diese an die Anteilinhabern auszuschütten, so dass für insgesamt sechzehn (16) Fonds Ausschüttungen vorgenommen wurden. Bericht des Anlageverwalters - Ausschüttungen für das 4. Quartal Die im Oktober zahlbaren Ausschüttungen wurden vom Invesco Portfolio-Verwaltungsteam vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat für die in Irland ansässigen Fonds genehmigt; davon wurde bei einem (1) Fonds die 1 %-Ertragsgrenze* überschritten und bei fünfzehn (15) Fonds waren die Ausschüttungen ausreichend, um diese an die Anteilinhabern auszuschütten, so dass für insgesamt sechzehn (16) Fonds Ausschüttungen vorgenommen wurden. Detaillierte Informationen über die Ausschüttungen der einzelnen Fonds lassen sich den Seiten des Berichts des Verwaltungsrats entnehmen. * Die 1 %-Ertragsgrenze erfordert, dass, wenn ein Fonds im Laufe eines Quartals einen Ausschüttungsertrag von mehr als 1 % erhält, dieser eine Ausschüttung an die Anteilinhaber vornehmen muss. 7

8 Wertentwicklungsanalyse Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Wertentwicklung des Index gegen die des Fonds bis Ticker Name des Fonds Währung Verwaltetes Vermögen 1 Monat 3 Monate Seit Jahresbeginn bis heute 1 Jahr Seit Auflegung EQQQ EQQQ Fund USD ,00% 7,24% 23,54% 31,81% 10,05% Nasdaq 100 Index 1,03% 7,36% 23,93% 32,37% 10,40% Variance 0,03% 0,12% -0,39% -0,56% -0,35% PSRF US 1000 Fund USD ,22% 6,32% 14,04% 27,90% 2,87% US 1000 Index 3,20% 6,45% 14,69% 28,91% 3,57% Variance 0,02% -0,13% -0,65% -1,01% -0,70% PSWC Dynamic US Market Fund USD ,20% 5,56% 18,44% 33,77% -0,20% Dynamic Market Intellidex Index 1,28% 5,91% 19,56% 35,35% 0,96% Variance -0,08% -0,35% -1,12% -1,58% -1,16% PSBW Global Clean Energy Fund ,43% 0,71% -7,27% -9,33% -22,04% Wilderhill New Energy Global Innovation Index - 1,25% 0,13% -6,05% -7,75% -20,81% Variance 0,18% 0,58% -1,22% -1,58% -1,23% PSSP Global Listed Private Equity Fund ,08% 6,91% 19,47% 27,68% -7,09% Red Rock Global Listed Private Equity Index - 2,25% 7,26% 21,12% 29,87% -4,37% Variance -0,17% -0,35% -1,65% -2,19% -2,72% PSHO NASDAQ OMX Global Water Fund ,55% 4,15% 10,96% 12,66% -2,90% Blended - NASDAQ Global Water Index - 0,29% 3,67% 11,85% 13,49% -2,45% Variance 0,26% 0,48% -0,89% -0,83% -0,45% PSGA Global Agriculture NASDAQ OMX Fund USD ,93% 5,74% 12,69% 18,11% 5,38% NASDAQ OMX Global Agriculture Index (UCITs Index) 4,14% 6,16% 14,03% 19,75% 6,65% Variance 0,21% 0,42% -1,34% -1,64% -1,27% PSMN Middle East North Africa NASDAQ OMX Fund USD ,76% 6,71% 11,95% 7,10% 4,91% NASDAQ OMX Middle East North Africa Index 1,84% 6,99% 13,41% 9,09% 7,47% Variance 0,08% 0,28% -1,46% -1,99% -2,56% PSRD Developed 1000 Fund ,98% 5,34% 11,21% 22,80% -0,36% Developed 1000 Index - 1,17% 5,62% 12,00% 23,98% 0,77% Variance 0,19% 0,28% -0,79% -1,18% -1,13% PSES Developed Europe Mid- Small Fund ,88% 8,33% 12,96% 16,68% -1,51% Developed Europe Mid-Small Index - 2,96% 8,55% 14,02% 18,23% -0,71% Variance -0,08% -0,22% -1,06% -1,55% -0,80% 8

9 Wertentwicklungsanalyse (Fortsetzung) Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Wertentwicklung des Index gegen die des Fonds bis (Fortsetzung) Ticker Name des Fonds Währung Verwaltetes Vermögen 1 Monat 3 Monate Seit Jahresbeginn bis heute 1 Jahr Seit Auflegung PSRW All World 3000 Fund USD ,32% 6,70% 9,33% 16,33% 5,21% Blended - All World 3000 Index 3,51% 7,05% 10,80% 18,33% 6,88% Variance 0,19% 0,35% -1,47% -2,00% -1,67% PSRM Emerging Market Fund USD ,82% 7,87% 9,14% 13,69% 2,64% Blended - Emerging Market 6,06% 8,34% 10,43% 15,47% 4,71% Variance -0,24% -0,47-1,29% -1,78% -2,07% PSRA Asia Pacific Ex Japan USD ,41% 11,55% 16,08% 23,30% 10,49% Blended - Asia Pacific ex Japan Index 4,49% 11,70% 17,10% 24,47% 11,72% Variance -0,08% -0,15% -1,02% -1,17% -1,23% PSRE Europe Fund ,20% 7,82% 10,11% 17,97% -4,48% Europe Index - 1,28% 8,01% 10,00% 18,10% -3,41% Variance -0,08% -0,19% 0,11% -0,13% -1,07% PSRU UK 100 Fund GBP ,49% 5,12% 6,76% 16,37% 0,25% UK 100 Index - GBP 1,49% 5,25% 7,16% 17,00% 0,92% Variance 0,00% 0,13% -0,40% -0,63% -0,67% PTI Italy 30 Fund ,82% 4,52% -1,72% -2,78% -15,67% Developed 30 Index - 0,96% 5,62% -0,25% -0,86% -14,77% Variance 0,14% 1,10% -1,47% -1,92% -0,90% PDI Switzerland Fund CHF ,00% 7,61% 10,28% 16,23% 0,85% Blended - Switzerland Index - CHF 2,08% 7,75% 11,72% 18,05% 2,13% Variance 0,08% 0,14% -1,44% -1,82% -1,28% PSRH Hong Kong China Fund USD ,30% 12,80% 19,83% 26,98% 10,04% Blended - Hong Kong China 7,49% 13,08% 20,52% 28,01% 10,83% Variance 0,19% 0,28% -0,69% -1,03% -0,79% PEU EuroMTS Cash 3 Month Fund ,01% 0,28% 0,54% 0,89% 0,77% EuroMTS Government Bills Index - 0,02% 0,30% 0,76% 1,10% 1,09% Variance 0,03% 0,02% -0,21% -0,21% -0,32% 9

10 Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Tracking Error-Analyse Empfohlene Spannen für den Fonds In der nachstehenden Tabelle sind auf der Grundlage der US-Studie angemessene Levels für Tracking Error-Spannen bei den gegenwärtig in Europa börsennotierten Produkten angegeben. Es wurde bereits zuvor angemerkt, dass die empfohlenen Tracking Level-Spannen aus einem von Ibbotson für den US Board of Trustees im Jahre 2007 erstellten Bericht abgeleitet sind. In diesem Bericht untersuchte Ibbotson den ETF-Markt und schlug unter Berücksichtigung der Art des zugrundeliegenden Wertpapiers, der Anlageklasse, der Handelsbeschränkungen usw. die Anwendung bestimmter Spannen vor. Diese Spannen wurden im April 2010 bei Erscheinen eines neuen Ibbotson-Berichts aktualisiert, der vom -Verwaltungsteam zugelassen und analysiert wurde. Der Anlageverwalter wird die Mindest- und Höchstwerte für jeden Fonds regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen sind, sowie alternative Messtechniken nutzen, um die Genauigkeit von Abweichungen zu messen. Die Spannen sind identisch mit denen der an US-Börsen notierten Power Shares Fonds. Außerdem sind mehrere Fonds sowohl in den USA als auch in Europa börsennotiert (cross-listed). Wenn man die Tracking Error-Levels solcher mehrfach notierten Fonds vergleicht, liegen die Ergebnisse für die an europäischen Börsen notierten Fonds sehr nahe bei denen ihrer an US-Börsen notierten Pendants. Bis Ticker Name des Fonds Strategie 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre Seit Auflegung Seit 1. Februar 2010 * Ibbotson Tracking- Error- Spanne EQQQ EQQQ Fund Broad Market 0,04% 0,04% 0,04% 0,09% N/A 0,00% - 0,35% PSRF US 1000 Fund Broad Market 0,18% 0,15% 0,17% 0,42% N/A 0,00% - 0,35% PSWC Dynamic US Market Fund Broad Market 0,25% 0,21% 0,25% 0,29% N/A 0,00% - 0,35% PSBW Global Clean Energy Fund Thematic 0,96% 0,95% 0,91% 1,50% N/A 0,3% - 2,00% PSSP Global Listed Private Equity Fund Thematic 0,33% 0,43% 0,37% 1,91% N/A 0,3% - 2,00% PSHO NASDAQ OMX Global Water Fund* Thematic 0,91% 0,79% 0,81% 1,91% N/A 0,3% - 2,00% PSGA Global Agriculture NASDAQ OMX Fund Thematic 0,39% 0,37% 0,34% 0,73% N/A 0,3% - 2,00% PSMN Middle East North Africa NASDAQ OMX Fund Emerging Markets Equity 0,40% 1,09% 1,28% 1,38% N/A 2,00% - 4,00% PSRD Developed 1000 Fund Global Developed Equity 0,36% 0,54% 0,48% 1,23% N/A 1,00% - 2,00% PSES Developed Europe Mid-Small Fund Global Developed Equity 0,30% 0,30% 0,37% 1,37% N/A 1,00% - 2,00% PSDU All World 3000 Fund* Global Developed Equity 0,31% 0,72% 0,93% 1,71% 0,93% 1,00% - 2,00% PSDE Emerging Markets Fund* Emerging Markets Equity 0,33% 0,49% 0,99% 1,91% 1,05% 2,00% - 4,00% PSDD Asia Pacific Ex- Japan Fund* Global Developed Equity 0,43% 0,37% 0,43% 0,96% 0,45% 1,00% - 2,00% PSRE Europe Fund Global Developed Equity 0,80% 0,59% 0,53% 0,75% N/A 1,00% - 2,00% PSRU UK 100 Fund Global Developed Equity 0,17% 0,22% 0,22% 0,52% N/A 1,00% - 2,00% PTI Italy 30 Fund Global Developed Equity 0,77% 0,61% 0,59% 0,64% N/A 1,00% - 2,00% PDI Switzerland Fund* Global Developed Equity 0,41% 0,72% 0,77% 2,06% 0,73% 1,00% - 2,00% PSDJ Hong Kong China Fund* Global Developed Equity 0,45% 0,87% 1,22% 3,43% 0,94% 1,00% - 2,00% PEU EuroMTS Cash 3 Months Fund Fixed Income 0,27% 0,20% 0,17% 0,16% N/A 1,00% - 2,00% * Wechsel der zugrundeliegenden Indizes für diese fünf Fonds am 1. Februar 2010 Aufgrund dieses Wechsels wurden alle Wertentwicklungszahlen in unserer internen Berichterstattung zurückgesetzt und ebenfalls für diese fünf Fonds ab dem 1. Februar 2010 für die Zukunft berechnet. Auch der NASDAQ OMX Global Water Fund stellte im März auf einen anderen Index um. 10

11 Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Wertentwicklungsdifferenz ist definiert als die Differenz zwischen der Rendite eines Portfolios und der eines Index. Diese Differenzen sind auf Seiten 8-9 aufgeführt. Tracking Error ist definiert als Standardabweichung der monatlichen Differenzen zwischen den Portfolio- und Benchmarkrenditen in einem festgelegten Zeitraum (Seit Jahresbeginn bis heute, ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre und seit der Auflegung des Fonds). Diese sind auf Seite 10 aufgeführt. Gründe für Tracking Error ETFs sind, wie Indexfonds, dazu konzipiert, ein spezielles Marktsegment, Anlagethema oder einen stark beachteten Referenzindex abzubilden. Da sie passiv verwaltet werden, sollte der Tracking Error bei einem ETF theoretisch gering oder nicht existent sein. Tracking Errors bei ETFs können unter anderem die folgenden Gründe haben: Bestände/Größe des Fonds, aufsichtsrechtliche Gründe/Einschränkungen, Cashflows und Gebührenlevels. Die größte Herausforderung für unsere Fonds besteht aufgrund ihrer Größe tendenziell im Cash Management, und angesichts der Schwerpunkte einiger Fonds sowie der begrenzten Liquidität bestimmter Wertpapiere ist ein moderater Tracking Error unvermeidbar. Der Bericht verwendet Daten bezüglich der Wertentwicklungsdifferenz zwischen Fonds und Index, die mindestens 12 Monate umfassen, um einen akkuraten Tracking Error-Wert für die Fonds zu erhalten. Tracking Error-Ausnahmen Der US 1000 Fonds weist seit Auflegung einen Tracking Error von 0,42% auf gegenüber einem von Ibbotson für das breiten Marktspektrum ermittelten Wert von 0,35 %. Vor zwei Jahren erhöhte sich das Vermögen des Fonds aufgrund einer Senkung der Kostenquote des Fonds von 75 BP auf 39 BP, wodurch der Fonds auch besser in der Lage war, den zugrundeliegenden Index nachzubilden. Der seit dieser Umstellung ausgewiesene Tracking Error hat sich auf ein Niveau innerhalb akzeptabler Parameter reduziert. Der Hong Kong China Fonds weist seit Auflegung einen Tracking Error von 3,43 % auf gegenüber einem von Ibbotson für ein globales entwickeltes Aktienspektrum ermittelten Wert von 2,00 %. Am 1. Februar 2010 wurde der vom Fonds abgebildete Index "Dynamic Japan" durch den Index "" ersetzt. Der Dynamic Japan Fund wurde beeinflusst durch Round-Lot-Emissionen und die Ausgliederung eines Wertpapiers, die wir jeweils nicht nachbilden konnten. Der Indexwechsel hatte zur Folge, dass der Tracking Error ab diesem Datum abnahm. Der Switzerland Fonds weist seit Auflegung einen Tracking Error von 2,06% auf gegenüber einem von Ibbotson für ein globales entwickeltes Aktienspektrum ermittelten Wert von 2,00 %. Am 1. Februar 2010 wurde der vom Fonds abgebildete Index "Dynamic Italy" durch den Index "" ersetzt, was zu einer Reduzierung des Tracking Errors ab diesem Datum führte. Zudem sind im aktuellen NAV des Fonds Dividenden ohne Quellensteuern ausgewiesen während der FRSE RAFI Switzerland Index die Bruttodividende verwendete. Wegen dieses Umstands wich der Fonds im März 2009 von der Indexentwicklung ab. Das Portfoliomanagement-Team arbeitet derzeit mit diversen Indexanbietern daran, ihre Indizes auf den Ausweis nach Abzug der Quellensteuern umzustellen, wodurch der Tracking Error weiter reduziert werden wird. Korrelationsanalyse Korrelation bezeichnet das Verhältnis zwischen zwei oder mehr Variablen mit einem zwischen 1 und -1 liegenden Wert. Korrelation ist der Grad, um den sich diese Varianten beobachtbar zueinander bewegen: Sofern sie sich in die gleiche Richtung bewegen, ist die Korrelation positiv; bewegen sie sich in gegensätzliche Richtungen, handelt es sich um eine negative Korrelation. Ein Wert von 1 zeigt an, dass die Werte vollkommen korreliert sind, während ein Wert von -1 bedeutet, dass sie genau gegensätzlich zueinander sind. Der berechnete Wert liegt meist irgendwo dazwischen und zeigt den Grad des linearen Zusammenhangs zwischen den Variablen an. Je näher der Koeffizient entweder an 1 oder -1 ist, desto höher oder niedriger ist die Korrelation zwischen den Variablen (in vorliegendem Fall der Fonds und der Index). Die umseitige Tabelle enthält eine Abbildung der Korrelation zwischen jedem der in Irland ansässigen Fonds verglichen mit ihren jeweiligen Basiswerten. Eine Datenbasis von mindestens einem Jahr ist von Vorteil, wenn man eine Korrelationsanalyse für die Fonds durchführen möchte. Um entsprechende Zahlen für ein Jahr sowie für die Zeit seit der Auflegung der Fonds zu ermitteln, wurden für die Analyse monatlich erhobene Daten verwendet. 11

12 Zusätzliche Informationen: Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) EQQQ Fund monatliche Daten von Dezember 2002 bis heute Sonstige Fonds monatliche Daten seit der Auflegung des Fonds bis heute Die nachstehende Tabelle enthält die den jeweiligen Fonds entsprechende Korrelationsanalyse für Zeiträume von einem Jahr und seit der Auflegung des Fonds. Bis Ticker Name Ausgegebene Anteile Währung Nettoinventar wert Korrelation 1 Jahr Korrelation seit Auflegung EQQQ EQQQ Fund USD ,000 1,000 PSRF US 1000 Fund USD ,000 1,000 PSWC Dynamic US Market Fund USD ,000 1,000 PSBW Global Clean Energy Fund ,999 0,999 PSSP Global Listed Private Equity Fund ,000 0,998 PSHO NASDAQ OMX Global Water Fund ,996 0,996 PSGA Global Agriculture NASDAQ OMX Fund USD ,000 1,000 PSMN Middle East North Africa NASDAQ OMX Fund USD ,000 0,997 PSRD Developed 1000 Fund ,999 0,998 PSES Developed Europe Mid-Small Fund ,000 0,998 PSDU All World 3000 Fund USD ,000 0,998 PSDE Emerging Markets Fund USD ,000 0,998 PSDD Asia Pacific Ex-Japan Fund USD ,000 1,000 PSRE Europe Fund ,999 0,999 PSRU UK 100 Fund GBP ,000 1,000 PTI Italy 30 Fund ,000 1,000 PDI Switzerland Fund CHF ,999 0,997 PSDJ Hong Kong China Fund USD ,000 0,990 PEU EuroMTS Cash 3 Months Fund ,921 0,926 12

13 Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Ausblick Die Fonds werden weiterhin in enger Ausrichtung auf die ihnen zugrunde liegenden Indizes verwaltet. Minimale bis moderate Tracking Error-Levels können bei Fonds mit besonders geringem Anlagevermögen, sowie bei den Fonds, bei denen Kontoeröffnungen problematisch sind (in Ländern wie China, Indien oder Russland), bestehen bleiben. Wenn das Anlagevermögen wächst, werden Korrelation und Tracking Error im Vergleich zu den den Fonds zugrunde liegenden Indizes vermindert. Zum betrug das gesamte verwaltete Vermögen für alle Fonds USD 1.339,4 Millionen oder 1.041,1 Millionen. Seit Jahresbeginn bis heute verzeichneten der UK 100 Fund und der Global Listed Private Equity Fund erhebliche Zuflüsse von USD 27,1 Millionen bzw. USD 22,8 Millionen. Der EQQQ Fund verbuchte Abflüsse in Höhe von USD 284,1. Zwei andere Fonds verzeichneten Zuflüsse und zehn weitere Fonds verzeichnete Abflüsse. Aktiensparplanfähigkeit (Plan d'eparnge en Actions) Mit diesem Aktiensparplanfähigkeitstest soll gewährleistet werden, dass die nachstehend aufgelisteten ETFs für Anleger aus Frankreich, die in die Fonds im Rahmen ihres Aktiensparplans investieren wollen (französischer Sparplan), geeignet sind. Dabei besteht das Erfordernis, dass 75 % ihres in Aktienwerten angelegt werden müssen, die von Gesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union, in Norwegen oder Island ausgegeben wurden. Es handelt sich um eine jährliche Prüfung für die Aufsichtsbehörden, dennoch vollziehen wir quartalsweise die Entwicklung der Aktiensparplanfähigkeit für den Verwaltungsrat nach. Während des am endenden Geschäftsjahres hat der Europe Fund durchschnittlich 94,9 % seines in Aktienwerte, wie in Artikel L , I, 1, a, b, und c des Code Monétaire et Financier (Währungs- und Finanzgesetzbuch) angegeben, von Gesellschaften angelegt, deren Hauptsitz sich in der Europäischen Union, Norwegen oder Island befindet. Während des am endenden Geschäftsjahres hat der Developed Europe Mid-Small Fund durchschnittlich 94,9 % seines in Aktienwerte, wie in Artikel L , I, 1, a, b, und c des Code Monétaire et Financier (Währungs- und Finanzgesetzbuch) angegeben, von Gesellschaften angelegt, deren Hauptsitz sich in der Europäischen Union, Norwegen oder Island befindet. Invesco Capital Management LLC Datum: 17. Oktober 13

14 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat legt seinen Jahresbericht zusammen mit dem geprüften Abschluss vor. Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats Nach irischem Gesellschaftsrecht ist der Verwaltungsrat verpflichtet, für jede Rechnungsperiode einen Rechnungsabschluss vorzulegen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage der Gesellschaft und dem Unternehmensgewinn oder -verlust für diesen Berichtszeitraum vermittelt. Bei der Erstellung dieser Abschlüsse sind die Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet: geeignete Bilanzierungsgrundsätze auszuwählen und diese konsequent anzuwenden; Beurteilungen und Schätzungen mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht vorzunehmen; und bei der Erstellung des Abschlusses davon auszugehen, dass die Gesellschaft fortbestehen wird, sofern es nicht unbillig ist, davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte fortführt. Der Verwaltungsrat bestätigt, dass er bei der Erstellung des Abschlusses die o. g. Anforderungen erfüllt hat. Die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, zusammen mit den Faktoren, die wahrscheinlich Einfluss auf die zukünftige Entwicklung, die Wertentwicklung und die Lage haben, sind im Bericht des Anlageverwalters beschrieben. Die Finanzlage der Gesellschaft ist im Abschluss auf den Seiten 31 bis 34 beschrieben. Des Weiteren beschreibt der Bericht des Anlageverwalters die Ziele jedes Fonds und den Ausblick für die Fonds. Die Gesellschaft hat beträchtliches verwaltetes Vermögen mit minimalen bis moderaten Tracking Error-Werten. Aus diesem Grund glauben die Verwaltungsratsmitglieder, dass die Gesellschaft gut aufgestellt ist, um ihr Geschäft erfolgreich zu managen, ungeachtet der derzeitigen ungewissen gesamtwirtschaftlichen Prognose. Die Verwaltungsratsmitglieder haben die nachvollziehbare Erwartung, dass die Gesellschaft über die geeigneten Mittel verfügt, um auch in naher Zukunft weiterhin operativ tätig sein zu können. Daher gehen sie bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses weiterhin von den Fortführungswerte nach der Bilanzierung aus. Der Verwaltungsrat ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich, die jederzeit mit angemessener Genauigkeit die finanzielle Lage der Gesellschaft wiedergibt. Zudem ist es seine Aufgabe sicherzustellen, dass die Abschlüsse gemäß den in Irland allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen, den Companies Acts 1963 bis und den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren) von (in aktueller Fassung) erstellt werden. Der Verwaltungsrat ist auch für die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft verantwortlich und somit auch für die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten. Die Gesellschaft hat Invesco Global Asset Management Limited* (der "Fondsmanager") zum Fondsmanager der Gesellschaft ernannt, der wiederum bestimmte Pflichten an den Anlageverwalter Invesco Capital Management LLC (der "Anlageverwalter") und die Verwaltungsstelle BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited (die "Verwaltungsstelle") delegiert hat. Die Gesellschaft hat BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited (die "Depotbank") als Depotbank für die Vermögenswerte der Gesellschaft bestellt. Die vom Verwaltungsrat ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung umfassen die Anwendung von geeigneten Systemen und Verfahren sowie die Einstellung von kompetentem Personal. Die Geschäftsbücher werden im Büro der Verwaltungsstelle im Guild House, Guild Street, International Financial Services Centre, Dublin 1, aufbewahrt. Mit Wirkung ab 1. Januar beendete die Invesco Capital Management Ireland Limited ihre Tätigkeit als Fondsmanager und Investco Global Asset Management Limited wurde zum neuen Fondsmanager, mit Sitz in 1 st Floor, George s Quay House, 43 Townsend st., Dublin 2 ernannt. Stellungnahme zur Corporate Governance Allgemeine Grundsätze und Einhaltung Die Gesellschaft unterliegt der Erfüllung der Anforderungen der Irish Companies Acts 1963 bis (die "Irish Companies Acts"), den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren) von (in geltender Fassung) (die "OGAW- Verordnungen") und den OGAW-Mitteilungen und Bekanntmachungen der Central Bank of Ireland ("Irische Zentralbank"), soweit sie auf die Gesellschaft anwendbar sind. Im Dezember veröffentlichte die Irish Funds Industry Association einen freiwilligen Corporate Governance Code (der "IFIA-Code") für irische Organismen für gemeinsame Anlagen, auf den bestehenden Corporate-Governance-Grundsätzen im Rahmen der genannten Rechtsnormen basiert, dazu jedoch einige erhebliche Änderungen enthält und zusätzlich schwerpunktmäßig auf bestimmte Bereiche abstellt wie die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder, Interessenkonflikte, Überprüfung der Leistungen des Verwaltungsrats, Fortbildung der Verwaltungsratsmitglieder, zeitliches Engagement der Verwaltungsratsmitglieder und Teilnahme an anberaumten Verwaltungsratssitzungen. Der IFIA-Code trat am 1. Januar mit einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nach einer Prüfung des IFIA-Code wurden diverse Corporate-Governance-Grundsätze umgesetzt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Gesellschaft bis zum 1. Januar 2013 alle Anforderungen des IFIA-Code erfüllt. Der IFIA-Code ist auf der Internetseite abrufbar. Nach den Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der UK Listing Authority müssen Gesellschaften mit einem Premium-Listing im Vereinigten Königreich offenlegen, wie sie die Grundsätze des UK Corporate Governance Code (der "UK-Code") angewendet und den UK-Code eingehalten haben. Die Bestimmungen des im Mai 2010 vom Financial Reporting Council ausgegebenen UK-Code waren im gesamten Berichtszeitraum anwendbar. Eine aktualisierte Version des UK-Code wurde im September veröffentlicht und ist im am 1. Oktober beginnenden Geschäftsjahr der Gesellschaft anwendbar. Der UK-Code ist auf der Internetseite abrufbar. 14

15 Global Funds Ireland plc für das das Geschäftsjahr zum Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Allgemeine Grundsätze und Einhaltung (Fortsetzung) Der Verwaltungsrat hat sich zur Einhaltung der höchsten Corporate-Governance-Standards verpflichtet und muss den Anteilinhabern Rechenschaft abgeben über die Führung der Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft erfüllt die maßgeblichen Bestimmungen des UK-Code, mit Ausnahme der unten beschriebenen: Der UK Code enthält unter anderem Bestimmungen zur (i) (ii) (iii) (iii) (v) (v) (vii) (viii) (ix) (x) Bestellung und zu den Aufgaben des Chief Executive; Bestellung eines leitenden, unabhängigen Verwaltungsratsmitglieds; Notwendigkeit der Einsetzung eines Nominierungsausschusses; Notwendigkeit der Einsetzung eines Vergütungsausschusses; Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder für festgelegte Zeiträume mit der Möglichkeit der Wiederwahl; förmlichen Überprüfung der Leistung des Verwaltungsrats. Notwendigkeit, drei unabhängige nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder in Prüfungsausschuss zu entsenden; Notwendigkeit, dass der Verwaltungsrat mehrheitlich aus unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besteht; Bestellung eines unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieds als Vorsitzenden; und Notwendigkeit einer internen Prüfungsfunktion; Aus den hierin erläuterten Gründen ist der Verwaltungsrat nicht der Ansicht, dass diese Bestimmungen für die Gesellschaft gelten, da sie eine extern verwaltete Investmentgesellschaft ist. Zusammensetzung des Verwaltungsrats Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats geben IFIA- und der UK-Code unterschiedliche Empfehlungen ab. Der UK-Code schreibt vor, dass die Mehrheit des Verwaltungsrats aus unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besteht, von denen einer den Vorsitz führen sollte. Laut IFIA-Code muss die Mehrheit des Verwaltungsrats aus nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern bestehen, von denen mindestens einer ein unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied ist. Der IFIA-Code schreibt nicht vor, dass der Vorsitzende unabhängig ist. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, sich diesbezüglich nach dem IFIA-Code zu richten, da dieser speziell für Organismen für gemeinsame Anlagen entwickelt wurde. Im am endenden Geschäftsjahr änderte sich die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Cormac O'Sullivan, Brian Collins und Leslie Schmidt wurden mit Wirkung zum 18. November in den Verwaltungsrat berufen und ersetzen Eugene Regan und Eimear Cowhey, die beide am 31. Dezember aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden sind. Infolge dieser Änderungen hat der Verwaltungsrat fünf Mitglieder, die alle nichtgeschäftsführende Mitglieder sind und von denen zwei als unabhängig anzusehen sind. Drei Verwaltungsratsmitglieder sind in Irland ansässig (einschließlich der beiden unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder) und können daher nach billigem Ermessen an kurzfristig anberaumten Treffen mit der Irischen Zentralbank teilnehmen, wenn dies erforderlich ist. Die Verwaltungsratsmitglieder verfügen in den Bereichen Finanzund Anlageverwaltung über Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die Leitung und Kontrolle der Gesellschaft relevant sind. Kurze biografische Angaben zu den Verwaltungsratsmitgliedern befinden sich auf Seiten 18 und 19. Leslie Schmidt ist seit ihrer Berufung in den Verwaltungsrat am 18. November Vorsitzende der Gesellschaft. Obwohl sie als Angestellte von Invesco Perpetual nicht als unabhängig im Sinne des IFIA- oder UK-Code ist, hat sie bewiesen, dass sie objektive Entscheidungen treffen kann, die im Konflikt zu den Interessen des Managements stehen können. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass Frau Schmidt den Verwaltungsrat gut leitet und sicherstellt, dass kritische Gespräche geführt werden und Dritte effektiv und angemessen in Anspruch genommen werden. Desgleichen unterstützt sie eine effektive Kommunikation zwischen den Verwaltungsratsmitgliedern. Aus diesen Gründen hat die Gesellschaft beschlossen, auf die Frage, ob der Vorsitzende ein unabhängiges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied sein sollte, den IFIA-Code und nicht den UK-Code anzuwenden. Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat hat die Unabhängigkeit von Brian Collins und Adrian Waters untersucht und nicht nur festgestellt, dass die im IFIA-Code festgelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllt sind, sondern hat sich auch überzeugt, dass diese beiden Verwaltungsratsmitglieder durch ihre Handlungen für die Gesellschaft zeigen, dass sie unabhängig bleiben. Der Verwaltungsrat hält es nicht für notwendig, ein leitendes unabhängiges Verwaltungsratsmitglied zu identifizieren. Haben Anteilinhaber Bedenken, die nicht über die normalen Wege, wie Vorsitzender, Fondsmanager oder Company Secretary beseitigt werden konnten oder für die eine solche Vorgehensweise unangemessen wäre, stehen ihnen alle Verwaltungsratsmitglieder zur Verfügung. 15

16 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Bestellung, Wiederwahl und Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat hat keinen Nominierungsausschuss und ist daher verantwortlich für die Überprüfung der Größe, Struktur und Fähigkeiten des Verwaltungsrats sowie für etwaige Veränderungen oder Bestellungen neuer Mitglieder. Der Verwaltungsrat hat ein formales, klar strukturiertes und transparentes Verfahren für die Auswahl und Bestellung eines neuen Verwaltungsratsmitglieds formuliert. Wenngleich bisher keine solche Notwendigkeit gesehen wurde, kann der Verwaltungsrat eine externe Beratungsagentur hinzuzuziehen, um mögliche Kandidaten zu identifizieren. Bestellungen von Verwaltungsratsmitgliedern bedürfen der Zustimmung der Irischen Zentralbank. Die Verwaltungsratsmitglieder haben keinen Dienstvertrag mit der Gesellschaft geschlossen. Die Bedingungen für die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder sind in den Bestellungsurkunden enthalten, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit stehen und bei der Hauptversammlung ("HV") zur Verfügung stehen werden. Der UK-Code sieht vor, dass jedes Verwaltungsratsmitglied mindestens jeweils drei Jahre nach der Bestellung bzw. der letzten Wiederbestellung auf einer HV sein Amt niederlegt und sich dann zur Neuwahl stellen kann. Verwaltungsratsmitglieder, die länger als neun Jahre einen Sitz im Verwaltungsrat haben, müssen jährlich wiedergewählt werden. Da der Verwaltungsrat beschlossen hat, diese UK-Code-Empfehlung ab dem 1. Oktober einzuhalten, wird sich Adrian Waters, der im August 2007 als Mitglied bestellt wurde, auf der HV 2013 entsprechend zur Neuwahl stellen. Der Verwaltungsrat bestätigt Herrn Waters weiterhin Erfolge und Einsatz in seiner Position und empfiehlt, dass die Anteilinhaber der Beschlussfassung seiner Wiederwahl zustimmen. Vorstand Die Gesellschaft ist eine Investmentgesellschaft ohne Mitarbeiter. Daher hält der Verwaltungsrat die Einsetzung eines Vorstands für nicht angemessen. Der Company Secretary Der Verwaltungsrat hat direkten Zugang zu den Beratungs- und sonstigen Leistungen des Company Secretary Invesco Asset Management Limited, der verantwortlich dafür ist, dass die Vorgaben des Verwaltungsrats und des Ausschusses befolgt und die geltenden Rechtsnormen und Vorschriften eingehalten werden. Der Company Secretary ist dem Verwaltungsrat ferner für die rechtzeitige Vorlage von Informationen und Berichten verantwortlich sowie für die Einhaltung der für die Gesellschaft vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen. Außerdem fällt es in den Verantwortungsbereich des Company Secretary, den Verwaltungsrat durch den Vorsitzenden über alle Governance-Angelegenheiten zu informieren. Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder Da vereinbart wurde, dass ein separater Vergütungsausschuss für eine Gesellschaft dieser Größe und Art nicht angemessen ist, prüft der Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder. Da die Gesellschaft keine geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder hat, sind die Bestimmungen des UK-Code für die Vergütung von geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern nicht anwendbar. Die Verwaltungsratsmitglieder lassen sich bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung der Verwaltungsratsmitglieder vom Company Secretary beraten. Der Verwaltungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass die nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder eine faire und angemessene Vergütung in Abhängigkeit vom zeitlichen Einsatz und der Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder erhalten. Interessenkonflikte Ein Verwaltungsratsmitglied muss Situationen vermeiden, in denen er oder sie Interessen hat, die mit denen der Gesellschaft im Konflikt stehen. Ein Verwaltungsratsmitglied, das die mögliche Entstehung eines Konflikts für ihn oder sie sieht, muss bei allen Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrat zur Beratung vorgelegt werden, dem Verwaltungsrat einen solchen Konflikt offenlegen, bevor der Verwaltungsrat die Angelegenheit behandelt. Die Verwaltungsratsmitglieder sind bevollmächtigt, mögliche Interessenskonflikte zu genehmigen. Erstens kann die jeweilige Entscheidung nur von Verwaltungsratsmitgliedern getroffen werden, die kein Interesse an der Angelegenheit haben, und zweitens müssen die Verwaltungsratsmitglieder bei der Entscheidung so handeln, dass hierdurch nach Treu und Glauben der größtmögliche Erfolg für die Gesellschaft herbeigeführt wird. Die Verwaltungsratsmitglieder haben der Gesellschaft alle potenziellen Interessenskonflikte offen gelegt. Weiterbildung der Verwaltungsratsmitglieder Vor der Bestellung wird jedes Verwaltungsratsmitglied über seine Verantwortlichkeiten umfassend in Kenntnis gesetzt und fortlaufend während seiner Amtszeit über Themen der Branche oder der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen informiert. Es gibt ein Einführungsprogramm für neu bestellte Verwaltungsratsmitglieder vom Fondsmanager und Verwaltungsrat. Ferner wurden Vorkehrungen getroffen, mit denen laufende Fortbildungsanforderungen der Verwaltungsratsmitglieder adressiert werden; hierzu gehören regelmäßige Informationen zu Produktentwicklungsvorschlägen oder gesetzlichen oder rechtlichen Änderungen, die die Gesellschaft betreffen könnten, u.a. von den Abschlussprüfern, Anlagestrategen, Trustees und Rechtsberatern. Leistungsbeurteilung des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsmitglieder Der IFIA- und der UK-Code schreiben vor, dass der Verwaltungsrat sich zur jährlichen Prüfung der Gesamtleistung des Verwaltungsrats und der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet, wobei mindestens alle drei Jahre eine Prüfung anhand formal dokumentierter Vorgaben stattfindet. Wenngleich bisher keine derartige Prüfung vorgenommen wurde, beabsichtigt der Verwaltungsrat, im am 2013 endenden Geschäftsjahr die erste Prüfung vorzunehmen und eine Zusammenfassung der Ergebnisse in den Abschluss 2013 aufzunehmen. 16

17 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Verantwortung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat ist für die übergreifende Leitung und Planung der Gesellschaft verantwortlich und behält sich daher die Entscheidungsbefugnis vor für Angelegenheiten wie die Überprüfung und Verabschiedung von Abschlüssen, die Festlegung mittel- und langfristiger Ziele, die Überprüfung der Leistungen des Fondsmanagers, die organisatorische Struktur, Kapitalbedarf und Verpflichtungen zur Umsetzung der strategischen Ziele der Gesellschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben tritt der Verwaltungsrat vierteljährlich zusammen, um die betrieblichen Abläufe der Gesellschaft zu überprüfen, Angelegenheiten von strategischer Bedeutung zu erörtern und Berichte der Verwaltungsstelle, der Depotbank und des Fondsmanagers entgegenzunehmen. Ein Verwaltungsratsmitglied oder der Company Secretary jedoch kann auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitglieds jederzeit eine Sitzung der Verwaltungsratsmittglieder einberufen. Weitere außerplanmäßige Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. Dem Verwaltungsrat sind Informationen zeitnah und in einer zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneten Form und Qualität mitzuteilen. Weiter erteilt der Verwaltungsrat seine Zustimmung zum Prospekt, zu Rundschreiben an Anteilinhaber, Angaben zur Börsennotierung und anderen einschlägigen rechtlichen Dokumenten. Eine förmliche Aufstellung der Fragen, die ausdrücklich dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, wurde erstellt. Falls erforderlich, können die Verwaltungsratsmitglieder auch auf den Rat und die Dienste des Company Secretary, des externen Rechtsberaters und Ressourcen des Anlageverwalters zurückgreifen. Sofern erforderlich, können der Verwaltungsrat und einzelne Verwaltungsratsmitglieder zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängigen fachlichen Rat auf Kosten der Gesellschaft einholen. Ein Verwaltungsratsmitglied, das aus seinem Amt ausscheidet, ist gegebenenfalls verpflichtet, gegenüber dem Verwaltungsrat und der Irischen Zentralbank zu bestätigen, dass sein Ausscheiden nicht mit Streitigkeiten mit oder Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Zusammenhang steht. Zudem kann ein Verwaltungsratsmitglied Bedenken hinsichtlich der Führung der Geschäfte der Gesellschaft oder eines geplanten Vorgehens schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden zur Weitergabe an den Verwaltungsrat formulieren, oder alternativ in einem förmlichen Sitzungsprotokoll des Verwaltungsrats festhalten lassen. Entscheidungen auf einer Versammlung der Verwaltungsratsmitglieder werden mit einer Mehrheit der Stimmen gefasst. Im Fall einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende eine zweite, entscheidende Stimme. Der Verwaltungsrat ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn zwei Verwaltungsratsmitglieder bei einer Versammlung der Verwaltungsratsmitglieder anwesend sind; wobei der Verwaltungsrat allerdings dann nicht beschlussfähig ist, wenn die Mehrheit der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder im Vereinigten Königreich ansässig ist; auch in diesem Fall ist Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats für eine Entscheidung über die Besetzung freier Posten im Verwaltungsrat oder die Einberufung von Hauptversammlungen der Gesellschaft gegeben, nicht aber für andere Zwecke. Während des gesamten Jahres bestand der erforderliche Versicherungsschutz für Verwaltungsratsmitglieder und Organe der Gesellschaft (D&O- Versicherung). Anwesenheitsnachweis Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September Anzahl der abgehaltenen Versammlungen 6* Benjamin T. Fulton 5 n.a. 5 - Leslie Schmidt (Vorsitzende des Verwaltungsrats) 3 n.a. n.a. n.a. Brian Collins 4 1 n.a. n.a. Adrian Waters (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Cormac O Sullivan 5 n.a. n.a. n.a. * Eine Sitzung des Verwaltungsrats im November fand zu einem Zeitpunkt statt, an dem Leslie Schmidt, Brian Collins und Cormac O'Sullivan noch nicht bestellt waren. Ferner nahmen die Verwaltungsratsmitglieder an einer Reihe Ad-hoc-Sitzungen und Schulungseinheiten teil, wenn dies zwischen den planmäßigen Sitzungen erforderlich war. 17

18 Global Funds Ireland plc für das das Geschäftsjahr zum Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Biographie der Verwaltungsratsmitglieder Brian Collins Unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied / Mitglied des Prüfungsausschusses Herr Collins ist irischer Staatsbürger und kam 1972 zur Bank of Ireland (Corporate Banking), wo er verschiedene Management-Positionen inne hatte. Von 1986 bis 1992 war Herr Collins als General Manager und Managing Director des Hongkong-Geschäfts der Bank of Ireland tätig und war vorwiegend in die Bereiche Treasury, Corporate und Trade Finance eingebunden, bevor er 1992 zum Managing Director des Bereichs International Finance der Bank of Ireland ernannt wurde, in dem er bis 1996 tätig war. Von 1996 bis Juli 2004 war Herr Collins Managing Director des Bereichs Wertpapierdienstleistungen der Bank of Ireland und verantwortlich für Kundenvermögen in Höhe von über 120 Milliarden und Mitglied des Group Operating Risk Committee der Bank of Ireland. Herr Collins war ehemals Vorsitzender der Dublin Funds Industry Association und Vorsitzender des An Taoiseach s Fund Industry Committee. Herr Collins ist Mitglied des Institute of Bankers in Irland. Herr Collins hat andere nicht-exekutive Verwaltungsratsmandate inne, vorwiegend im Bereich der Fondsverwaltung. Herr Collins wurde mit Wirkung vom 18. November zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Cormac O Sullivan Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Herr O Sullivan ist irischer Staatsbürger und Leiter von Invesco Ireland. Zudem ist er Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe von durch Invesco geförderten Fonds. Herr O Sullivan ist Mitglied des Invesco Global Product Committee, das für die fortlaufende Entwicklung der Invesco Global Product Range verantwortlich ist. Herr O Sullivan kam im Jahr 2000 zu Invesco und füllte seitdem verschiedene Positionen aus, einschließlich der Einsetzung eines internen Teams für die Übernahme von Projektmanagement- und Beratungsaufgaben innerhalb der gesamten Organisation. Bevor er zu Invesco kam, arbeitete Herr O Sullivan in einer Reihe von fortschreitenden Positionen in der Einheit für Informationstechnologie bei der Bank of Ireland. Herr O Sullivan ist Mitglied des Institute of Bankers in Irland. Herr O Sullivan wurde mit Wirkung vom 18. November zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Leslie Schmidt Vorsitzende des Verwaltungsrats/ Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Frau Schmidt ist US-amerikanische Staatsbürgerin und als Managing Director verantwortlich für den größten Teil der weltweiten Fonds-Rechnungslegung von Invesco, ausgenommen die Asien-Pazifik-Region. Sie ist ebenso Senior Vice President der Invesco Advisers Inc., einer in den Vereinigten Staaten registrierten Tochtergesellschaft der Invesco Ltd. für Anlageberatung. Seit 1992 hatte Frau Schmidt verschiedene Positionen und Kompetenzen bei Invesco Ltd. und deren verschiedenen Tochtergesellschaften für Beratung und Vertrieb an verschiedenen Standorten inne. Des Weiteren ist sie ein Verwaltungsratsmitglied der Invesco Management S.A., einer Verwaltungsgesellschaft aus Luxembourg. Frau Schmidt ist Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe von durch Invesco geförderten Fonds. Frau Schmidt war von März 2008 bis Dezember 2010 General Manager des Büros von Invesco in Dublin. Bevor sie zu Invesco kam, füllte Frau Schmidt sieben Jahre lang eine Reihe von fortschreitenden Positionen in der Wirtschaftsprüfung vorwiegend im Bereich der Investmentdienstleistungen bei KPMG Peat Marwick aus. Frau Schmidt ist Wirtschaftsprüferin und Mitglied des American Institute of Certified Public Accountants. Frau Schmid ist Chairman von Global Funds Ireland plc und andere bedeutsame Engagements erfuhren im Laufe des Geschäftsjahres zum Sonntag, 30. September keine Veränderung. Frau Schmidt wurde mit Wirkung vom 18. November zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Benjamin T. Fulton Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Herr Fulton ist US-amerikanischer Staatsbürger und kann mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Finanzbranche vorweisen und hat sich auf die Entwicklung und das Management neuer Produkte spezialisiert. Momentan ist er Managing Director und Head of Global ETFs bei Capital Management LLC. Vor seiner Tätigkeit bei dem Promoter war er leitender Angestellter von Clermont Consulting, einem Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf der Schaffung und Entwicklung von Investmentprodukten für Privatanleger. Herr Fulton war President und Gründungspartner des Finanzdienstleisters Claymore Securities. In seiner Funktion als President zeichnete er für die Entwicklung und das Produktmanagement des gesamten Produktportfolios der Firma verantwortlich, das geschlossene Fonds, Publikumsfonds, Unit Investment Trusts, strukturierte Anlagen und Hedge Fonds einschloss. Vor der Gründung von Claymore Securities war er Managing Director of Structured Investments bei Nuveen Investments. Zu seinen Aufgaben zählten die Produktentwicklung und das Produktmanagement für die Bereiche Structured Investments und International bei Nuveen. Während seiner Unternehmenszugehörigkeit entwickelte sich die vormals auf Kommunalanleihen ausgerichtete Produktpalette zu einem breit gefächerten Portfolio aus Aktienprodukten. Vor seiner Tätigkeit bei Nuveen Investments war Herr Fulton Senior Vice President des Bereichs Product Development bei Nike Securities L.P. Seine Aufgabe bestand u.a. in der Erweiterung der Unit Investment Trust-Produktpalette von Nike. Er war auch als Finanzberater für Thomson McKinnon und Bear Stearns tätig. Fulton erwarb 1984 den Abschluss eines Bachelors in Business Administration der Taylor University. Adrian Waters Unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Herr Waters hat seinen Wohnsitz in Irland und ist Angehöriger der Gemeinschaft irischer Wirtschaftsprüfer (Fellow of the Institute of Chartered Accountants in Ireland). Ihm wurde der Status des Chartered Director vom britischen Institute of Directors verliehen. Er ist Principal von Fund Governance Solutions, einem unabhängigem Fondsberatungsunternehmen. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Offshore-Fondsbranche. Von 1993 bis 2001 hatte er verschiedene Führungspositionen bei The BISYS Group, Inc. (nun Teil der Citi-Gruppe) inne, unter anderem war er als Chief Executive Officer von BISYS Fund Services (Ireland) Limited und zum Schluss aus London als Senior Vice President Europe für BISYS Investment Services tätig. Von 1989 bis 1993 arbeitete er für die Investment Services Group von PricewaterhouseCoopers in New York und davor für Oliver Freaney and Company, einem Wirtschaftsprüfer (Chartered Accountants), in Dublin. Herr Waters hat einen Bachelor of Commerce und ein Post Graduate Diploma in Corporate Governance des University College Dublin, die er 1985 bzw erhielt. Er ist ein unabhängiger Director verschiedener anderer Offshore-Fonds. 18

19 Global Funds Ireland plc für das das Geschäftsjahr zum Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Biographie der Verwaltungsratsmitglieder (Fortsetzung) Eugene Regan Unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied / Mitglied des Prüfungsausschusses Herr Regan ist irischer Staatsbürger und praktiziert als Barrister (Rechtsanwalt) am Obersten Gerichtshof Irlands (Four Courts) in Dublin. Bevor er sich im Jahre 1995 selbstständig machte, war Herr Regan Director und General Manager der Agra Trading Ltd., einem international agierenden Handelsunternehmen. Herr Regan war als Kabinettsmitglied für ein Mitglied der Europäischen Kommission in Brüssel tätig und Chief Executive der Irish Meat Exporters Association. Außerdem ist Herr Regan Mitglied des Verwaltungsrats diverser Goldman Sachs Fonds. Er erhielt einen Bachelor und einen Master-Abschluss (Economics) vom University College Dublin, einen M.A. in internationalem Recht von der Vrije Universiteit Brüssel in Belgien und einen Abschluss in Angewandten Finanzwissenschaften vom Irish Management Institute in Dublin. Herr Regan ist ein Senator im Irish Seanad (dem Oberhaus des irischen Parlaments). Herr Regan ist mit Wirkung zum 31. Dezember aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Eimear Cowhey Unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied / Mitglied des Prüfungsausschusses Frau Cowhey ist in Irland ansässig und hat über 20 Jahre Berufserfahrung in der Offshore-Fondsbranche und ist als unabhängiger Director für zahlreiche irische Gesellschaften und Investmentfonds tätig. Von 1999 bis 2006 hatte sie verschiedene Führungspositionen bei The Pioneer Group inne, darunter Head of Legal and Compliance und Head of Product Development. Von 1992 bis 1999 war sie Global Fund Director und Head Legal Counsel bei INVESCO Asset Management. Ihre Zulassung als Solicitor nach irischen Recht erhielt sie 1990 während ihrer Zeit bei der Kanzlei William Fry erwarb Cowhey den Abschluss des Bachelor of Civil Law des University College Dublin. Außerdem wurde ihr 1989 ein Certified Diploma in Accounting and Finance (C. Dip. A F) von der Chartered Association of Certified Accountants verliehen. Frau Cowhey ist nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe irischer Gesellschaften. Sie ist ehemaliges Mitglied des Council und ehemalige Vorsitzende der IFIA. Überdies war sie Mitglied der IFSC-Fondsgruppe, die unter der Leitung des unmittelbar dem irischen Premierminister nachgeordneten Department of the Taoiseach steht, sich aus Regierungs- und Unternehmensvertretern zusammensetzt und die Regierung zu Fragen berät, die mit Investmentfonds in Zusammenhang stehen. Frau Cowhey hält regelmäßig Vorträge bei Fachtagungen und gibt bei der Anwaltskammer (Law Society) Kurse im Finanzdienstleistungsrecht. Frau Cowhey ist mit Wirkung zum 31. Dezember aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Prüfungsausschuss Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass die Gesellschaft eine "größere Gesellschaft" gemäß des UK-Code ist, und als Folge eine Mindestzahl von drei unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern im Prüfungsausschuss vorgeschrieben ist. Derzeit setzt sich der Prüfungsausschuss aus zwei unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern zusammen. Der Verwaltungsrat hat die Mitgliedschaft des Prüfungsausschusses geprüft und dabei berücksichtigt, dass die Gesellschaft eine extern verwaltete Investmentgesellschaft ohne Mitarbeiter oder andere gewerbliche Tätigkeiten als die Anlageverwaltung ist. Er hat sich davon überzeugt, dass Adrian Waters und Brian Collins zusammen die maßgebliche Expertise, das Können und die Fähigkeiten sowie auch die Zeit besitzen, die ihnen vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben auszuführen. Der Verwaltungsrat hat daher beschlossen, dass es nicht notwendig ist, ein drittes unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied in den Prüfungsausschuss zu berufen. Es liegt in der Absicht des Verwaltungsrats, die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss mindestens jährlich zu prüfen. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Prüfung aller Aspekte des Finanzreportings, der internen Kontrollsysteme, der Steuerung der finanziellen Risiken, der Abschlussprüfung, der Beziehungen zu externen Prüfern, der Verfahren, mit denen die Gesellschaft die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften überwacht und mit denen dem Verwaltungsrat Empfehlungen zu solchen Angelegenheiten abgegeben werden. Er ist auch zuständig für Empfehlungen an den Verwaltungsrat, die die Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung von Prüfern. Für den Prüfungsausschuss wurden schriftliche Aufgabenbereiche festgelegt, die geprüft werden, sobald dies zeitlich oder inhaltlich erforderlich ist, und die seine Verantwortung und Pflichten klar definieren. Diese Aufgabenbereiche stehen auf der HV sowie am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsicht zur Verfügung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind der Meinung, dass sie zusammen über angemessene Erfahrung verfügen, um die erforderlichen Aufgaben zu erledigen. Der Prüfungsausschuss trifft sich mindestens zweimal jährlich zur Prüfung der internen finanziellen und nicht-finanziellen Kontrollen, zur Genehmigung des Inhalts der Entwürfe der Jahres- und Halbjahresberichte und zur Prüfung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gesellschaft. Der Prüfungsausschuss prüft auch die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, seine Objektivität und Effektivität und prüft ferner zusammen mit dem Fondsmanager die Einhaltung der Finanzreporting-Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Vertreter der internen Prüfungs- und Compliance-Teams nehmen an mindestens zwei Sitzungen jährlich teil. An der Sitzung des Prüfungsausschusses, bei der der Entwurf des Jahresberichts geprüft wird, nehmen Vertreter des externen Prüfers, PricewaterhouseCoopers, teil. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses traten am 21. Mai zusammen, um die Halbjahresabschlüsse für den am 31. März endenden Berichtszeitraum zu prüfen. Nach sorgfältiger Prüfung kamen sie zu dem Schluss, dass es keine Angelegenheiten gab, die die Aufmerksamkeit des Verwaltungsrats erforderten und empfahlen dem Vorstand die Genehmigung des Halbjahresabschlusses. Bei der am 11. Januar 2013 stattfindenden Sitzung des Prüfungsausschusses wurde den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Kenntnis gebracht, dass die Einberufung ihrer Sitzung am 21. Mai nicht den Formvorschriften des IFIA- oder UK-Code entsprach. Der Prüfungsausschuss beschloss daher, die dem Verwaltungsrat am 21. Mai abgegebenen Empfehlungen zu ratifizieren. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des Prüfers und Objektivität des Prüfverfahrens geprüft und konnte sich davon überzeugen, dass PricewaterhouseCoopers seine Verpflichtungen gegenüber den Anteilinhabern als unabhängiger Prüfer der Gesellschaft erfüllt hat. Für das zum endende Geschäftsjahr beriet die Steuerabteilung von PricewaterhouseCoopers die Gesellschaft zu Fragen der steuerlichen Compliance. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgte mit Zustimmung des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hat sich überzeugt, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung der Objektivität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfer vorhanden sind. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen zählt insbesondere die Trennung zwischen verschiedenen Abteilungen bei PricewaterhouseCoopers und die Tatsache, dass Pricewaterhouse Coopers keine Managemententscheidungen im Namen der Gesellschaft triff. 19

20 Global Funds Ireland plc für das das Geschäftsjahr zum Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme Es obliegt dem Verwaltungsrat, sicherzustellen, dass die Gesellschaft ein zuverlässiges System interner Kontrollen pflegt, mit denen die Anlagen der Gesellschafter und das Vermögen der Gesellschaft geschützt werden. Der Verwaltungsrat prüft mindestens jährlich die Wirksamkeit des Systems der internen Kontrollprozesse, einschließlich der Prüfung der betrieblichen Compliance- und Risikomanagementmaßnahmen, die von Dritten durchgeführt werden, die an der Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft beteiligt sind. Der Verwaltungsrat ist zudem verantwortlich für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit von zu geschäftlichen Zwecken verwendeten oder veröffentlichten Finanzinformationen und für regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der für den Betrieb der Gesellschaft maßgeblichen Bestimmungen. Der Verwaltungsrat wird dabei vom Prüfungsausschuss unterstützt; gemeinsam überwachen sie fortlaufend die Effektivität der internen Kontrollsysteme, um für die Gesellschaft bedeutsame Risiken zu erkennen, zu beurteilen und in geeigneter Weise zu reagieren. Im Rahmen dieses Prozesses existieren besondere Vorgehensweisen zur Erkennung und Beurteilung von Mängeln oder Schwachstellen. Für den Fall, dass eine Situation vom Verwaltungsrat als bedeutsam eingestuft wird, existieren bestimmte Verfahren, mit denen sichergestellt werden soll, dass geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Schwachstellen getroffen werden. Dem Verwaltungsrat sind keine bedeutsamen Mängel oder Schwachstellen bei den internen Kontrollen bekannt, die im Berichtszeitraum aufgetreten wären. Da die Führung der Geschäfte und Verwaltung der Gesellschaft an Fondsmanager, Anlageverwalter, Verwaltungsstelle und Depotbank übertragen wurden, sind Kontrollprozesse hinsichtlich bekannter, wie finanzieller oder operativer, Risiken und der entsprechenden Compliance- und Risikomanagementprozesse in die Tätigkeiten des Fondsmanagers, des Anlageverwalters, der Verwaltungsstelle und der Depotbank eingebunden. Zur Überwachung dieser Kontrollprozesse existierte während des gesamten Berichtsjahres bis zum Datum dieses Abschlusses ein Aufsichts- und Berichtsverfahren, durchgeführt vom Corporate Audit Department des Fondsmanagers. Der Verwaltungsrat prüft auf seinen planmäßigen Sitzungen die Finanzberichte und Ertragsentwicklung. Fondsmanager, Investmentmanager, Verwaltungsstelle und Depotbank haben eigene interne Kontrollsysteme eingerichtet, und der Verwaltungsrat und der Prüfungsausschuss erhalten regelmäßig Berichte von den internen Prüfungs- und Compliance-Teams. Die Gesellschaft benötigt daher keine eigenen internen Prüfverfahren, da die Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft insgesamt an Fondsmanager, Anlageverwalter, Verwaltungsstelle und Depotbank übertragen sind. Dem Verwaltungsrat ist bewusst, dass diese Kontrollsysteme eher zur Vorsorge gegen Risiken geeignet sind und keinen völligen Ausschluss des Risikos einer Nichterreichung der Fondsziele erreichen können, dass sie einen angemessenen, aber keinen vollständigen Schutz vor wesentlichen Falschangaben oder Verlusten darstellen und dass ihre Wirksamkeit von der operativen Kontrollen der Dienstleister abhängt. Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter und daher auch keine Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von Informationen. Allerdings verfügt der Fondsmanager über Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von Informationen, nach denen Mitarbeiter vertrauliche Hinweise auf mögliches Fehlverhalten in Zusammenhang mit Finanzberichten oder anderen Fragen von potenzieller Bedeutung für die Gesellschaft geben können. Während des am endenden Geschäftsjahres war der Verwaltungsrat für die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses verantwortlich, wie in der Stellungnahme zu den Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats angegeben. Es ist eine gesetzliche Anforderung, dass der Jahresabschluss von einer oder mehreren Personen geprüft wird, die nach den Irish Companies Acts zur Prüfung von Abschlüssen berechtigt sind, und in diesem Zusammenhang beruft der Verwaltungsrat im Namen der Gesellschaft den Prüfer. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von der Verwaltungsstelle erstellt, von dem Fondsmanager geprüft und danach dem Prüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor der Prüfungsausschuss dem Verwaltungsrat seine Empfehlung mitteilt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei den Bemühungen um die ordnungsgemäße Führung der entsprechenden Unterlagen, um ihm dadurch bei der Erstellung der Jahresabschlüsse behilflich zu sein. Als Teil des Prüfverfahrens erhält der Prüfungsausschuss Präsentationen von zuständigen Stellen, insbesondere zu irischen Rechnungslegungsstandards und den daraus folgenden Konsequenzen für die Jahresabschlüsse, sowie Berichte und Meldungen zum Prüfverfahren. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses untersteht unmittelbar dem Verwaltungsrat und stellt die Erkenntnisse des Prüfungsausschusses bei zum Zwecke der Feststellung der Jahresabschlüsse abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats vor. Nach Feststellung der Abschlüsse durch den Verwaltungsrat werden die Jahresabschlüsse bei der Irischen Zentralbank, der Irish Stock Exchange, der UK Listing Authority, der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF), der italienischen Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) und der niederländischen Finanzaufsicht (AFM) eingereicht. Beziehungen zu den Anteilinhabern Der Verwaltungsrat misst den Beziehungen zu den Anteilinhabern große Bedeutung zu. Ein unmittelbarer Kontakt zu Anteilinhabern wird für gewöhnlich über den Fondsmanager hergestellt, der dann den Verwaltungsratsmitgliedern Bericht erstattet. Üblicherweise verschaffen sich die Verwaltungsratsmitglieder auf diesem Weg einen Eindruck von den Ansichten der Hauptanteilinhaber. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen jedoch stets zur Verfügung, um Anliegen und Ansichten der Anteilinhaber zu besprechen. Die Gesellschaft kommuniziert mit den Gesellschaftern durch Jahres- und Halbjahresberichte, durch die den Anteilinhabern ein umfassendes Verständnis der Tätigkeit der Gesellschaft und ihrer Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Informationen werden ergänzt durch die tägliche Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile der Gesellschaft, der an der Londoner Börse veröffentlicht wird, sowie Factsheets und weitere Unterlagen und Nachrichten, die auf der Webseite der Gesellschaft unter zur Verfügung stehen. Allen Anteilinhabern wird empfohlen, an der HV teilzunehmen, um die angegebenen Tagesordnungspunkte zu besprechen und ihre Stimmrechte auszuüben. Die Gesellschaft gibt das Ergebnis der bei Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse bekannt, stellt jedoch nicht alle Einzelheiten der Abstimmung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Wollen Anteilinhaber vor einer HV Fragen einreichen, werden sie gebeten, diese auf der Rückseite ihrer Vollmachtskarte zu formulieren, über die Website der Gesellschaft einzustellen oder schriftlich an den Company Secretary an die auf Seite 5 genannte Anschrift zu richten. 20