Gesundheitspolitische Positionen der Privatklinikgruppe Hirslanden

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1 Gesundheitspolitische Positionen der Privatklinikgruppe Hirslanden

2 Unsere gesundheitspolitischen Positionen im Überblick Grundsatz Die Schweiz steht im Gesundheitswesen vor den gleichen Voraussetzungen wie andere Industrieländer etwa dem sich verstärkenden demographische Wandel, der immer besser werdenden Medizinal-Technologie und dem wissenschaftlichen Fortschritt sowie der teilweise daraus resultierenden steigenden Gesundheitskosten, welche sich verzögert in den Krankenkassenprämien niederschlagen. Allerdings akzentuieren in der Schweiz gewisse Fehlanreize die ohnehin schon grossen Herausforderungen. Es sind dies etwa die mangelnde Transparenz über Qualität und Wirtschaftlichkeit der angebotenen Leistungen, der Vertragszwang zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern und die daraus resultierende Unfreiheit der Verhandlungspartner, die Mehrfachrolle der Kantone, welche gemäss Verfassung eine zentrale Stellung

3 in der Gesundheitspolitik einnehmen, das Fehlen eines Risikoausgleichs, welcher die Risiken effektiv ausgleicht und der Umstand, dass die Verantwortung für die Gesundheitspolitik zersplittert und weit verteilt ist. Jeder Akteur schiebt die Verantwortung den Mitakteuren zu und niemand haftet für die Fehlentwicklungen. Es wird daher unumgänglich sein, eine offene Diskussion über die grundsätzliche Problematik der steigenden Kosten zu führen. Es braucht einen Entscheid der Gesellschaft darüber, ob auch in Zukunft jede versicherte Person einen Anspruch auf die bestmöglichste (und damit unter Umständen auch teuerste) Behandlung haben soll oder nicht. Die Privatklinkgruppe Hirslanden unterstützt eine wettbewerbliche Ausrichtung des schweizerischen Gesundheitssystems, da diese zu einer besseren Versorgungsqualität für die Patienten führt. Spitalfinanzierung und Spitalplanung Die Privatklinikgruppe Hirslanden begrüsst die beiden Hauptpunkte der neuen Spitalfinanzierung, welche 2009 in Kraft getreten ist und ihre Wirkung ab 2012 entfaltet. Einerseits sind dies eine Pauschalierung der Abgeltung nach Fallgruppen (z. B. Blinddarm, Herzschrittmacher, Hüftgelenk) im Bereich der Grundversicherung (diagnosebezogene Fallpauschalen, genannt DRG), andererseits eine schweizweit einheitliche Regelung für die Finanzierung der Spitäler. Alle Kantone müssen neu mindestens 55 Prozent an die stationären Aufenthalte in einem Listenspital bezahlen, egal ob öffentlich oder privat. Problematisch ist hingegen, dass die Kantone nach wie vor eine Mehrfachrolle innehaben, die zu heiklen Interessenskonflikten führt. Kantone erbringen mit ihren eigenen Spitälern Leistungen, sie finanzieren Teile der Gesundheitsversorgung, sie üben die gesundheitspolizeiliche Aufsicht aus, setzen Tarife fest und genehmigen sie. Ausserdem nehmen die Kantone ab 2012 die Spitalplanung in Form einer Spitalliste vor. Solange diese Interessenkonflikte aufgrund der Mehrfachrolle nicht diskutiert und gelöst sind, bestehen seitens der Kantone klare Anreize, um die eigenen Spitäler zu bevorzugen und damit die Privatspitäler zu benachteiligen. Ein fairer Wettbewerb wird verunmöglicht. Ein verstärkter fairer Wettbewerb im Spitalmarkt war aber genau das, was der Bundesgesetzgeber mit der neuen Spitalfinanzierung erreichen wollte. So schreibt das neue Gesetz in verschiedenen Artikeln vor, dass die Spitalplanung nicht auf-

4 grund von Willkür, sondern aufgrund von Betriebsvergleichen zu Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erfolgen hat. Dies bedeutet im Klartext, dass Spitallisten erst erlassen werden dürfen, wenn Qualitätsund Wirtschaftlichkeitsvergleiche vorliegen. Die Privatklinikgruppe Hirslanden möchte neben den öffentlichen Spitälern als gleichberechtigter Partner in den Verhandlungen über die Aufnahme auf die Spitallisten einbezogen und nach objektiven Kriterien, die dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprechen, beurteilt werden. Zeitplan Einführung revidiertes KVG Leistungsbezogene Finanzierung (SwissDRG), inkl. Investitionen Inkrafttreten Finanzierungsschlüssel Kantone min. 55% (bzw. min. 45%*) Freie Spitalwahl mit Kantonsbeteiligung Anpassung pro Jahr max. 2 Prozentpunkte* (*Kantone mit unterdurchschnittlichen Prämien können einen tieferen Anteil festlegen, min. aber 45%. Sie müssen 2017 min. einen 55%-Anteil erreichen.) Spitalplanung Spätestens Spätestens

5 Qualitätsvergleiche Die Privatklinikgruppe Hirslanden begrüsst die Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Bereich der Qualitätsvergleiche und nimmt in Sachen Qualität eine Vorreiterrolle ein. Die Privatklinikgruppe Hirslanden scheut die Qualitätsdiskussion und den Wettbewerb nicht. Qualitätsvergleiche müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Schwere der Behandlungen und die Patientenstruktur berücksichtigen. Damit wird zum Wohle der Patienten verhindert, dass Spitäler eine Patientenselektion betreiben, um die eigenen Qualitätsergebnissen zu verbessern. Qualitätsvergleiche sollten von grösstmöglicher Seriosität geprägt sein. Sie müssen transparent, öffentlich und so ausgestaltet sein, dass eine genügend grosse Fallzahl an Patienten erfasst wird, um statistisch gesicherte Resultate auszuweisen. Daher sind insbesondere auch internationale Vergleiche wichtig. Wirtschaftlichkeit Um Transparenz herzustellen und die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Leistungserbringer überprüfen zu können, ist es wichtig, dass Gleiches mit Gleichem verglichen werden kann sowohl innerhalb des Kantons wie auch über die Kantonsgrenzen hinweg. Diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) bieten im Bereich der Grundversicherung eine Gewähr dafür, dass die landesweite Transparenz vergrössert wird und eine Messung der Wirtschaftlichkeit ohne Abstriche bei der Qualität möglich wird. Die diagnosebezogenen Fallpauschalen müssen alle Betriebs- sowie die effektiven Investitionskosten einschliessen und dürfen keine verdeckten Subventionen durch die Kantone enthalten. Weiter lehnt die Privatklinikgruppe Hirslanden sämtliche betriebswirtschaftlich nicht klar begründeten Investitionen der öffentlichen Spitäler im Vorfeld der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung entschieden ab. Unser Gesundheitssystem kann sich solche unnötigen Kostensteigerungen nicht leisten. Schliesslich muss beim Vergleich der Wirtschaftlichkeit eine Verzerrung durch teure Innovationen, Implantate, Medikamente etc. vermieden werden. Diese sollen daher durch Zusatzentgelte zu den Fallpauschalen separat abgegolten werden. Im Bereich der Zusatzversicherung, bei welchem in optimaler Weise versucht wird, auf die individuellen Patientenwünsche einzugehen, befürwortet die Privatklinikgruppe Hirslanden denn auch eine

6 möglichst grosse Vertragsfreiheit der beteiligten Akteure anstelle von starren, verordneten Abgeltungen. Monismus/Risikoausgleich Unbestritten ist, dass im geltenden Finanzierungssystem wesentliche Fehlanreize daher rühren, dass der stationäre und der ambulante Spitalbereich unterschiedlich finanziert werden. Aus diesem Grund ist die formale Finanzierungsverantwortung ausschliesslich bei einem Akteur anzusiedeln (Monismus, Finanzierung aus einer Hand). In der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion stehen die Krankenversicherer als Monist im Vordergrund, da sie im ambulanten Bereich schon heute Monist sind. Voraussetzung für ein effizientes Funktionieren eines monistischen Systems ist allerdings, dass der heute geltende Ausgleich der Versicherungsrisiken unter den Krankenversicherern (Risikoausgleich) substanziell verfeinert wird, damit die Versicherer einen Anreiz erhalten, anstelle von Risikoselektion volkswirtschaftlich effizient im Sinne der Patienten zu wirtschaften. Zulassungsstopp/Vertragsfreiheit Die Privatklinikgruppe Hirslanden lehnt eine Weiterführung des Zulassungsstopps ab, da er erwiesenermassen den Ärzte mangel beschleunigt und die Zahl der einheimischen Ärzte reduziert. Zudem hat der Zulassungsstopp zur Folge, dass mit viel Steuergeld sehr gut ausgebildete Ärzte vor einem Berufsverbot stehen oder die Praxis zu überteuerten Preisen aufkaufen müssen. Schliesslich muss die Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium (Numerus clausus) aufgehoben werden. Als Alternativmassnahme zur Vermeidung von übermässigen Kostensteigerungen unterstützt die Privatklinikgruppe Hirslanden die Aufhebung des Vertragszwanges zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern unter klar definierten Rahmenbedingungen. Dies fördert den Wettbewerb und steigert die Qualität. Integrierte Versorgungsnetzwerke (Managed Care) Die Privatklinikgruppe Hirslanden unterstützt die Bestrebungen zur Einführung von integrierten Versorgungsnetzwerken (Hausärztenetzwerke, Gemeinschaftspraxen etc.), sofern gleichzeitig der Vertragszwang gelockert wird. Patienten müssen aber nach wie vor die Wahlfreiheit haben, ob sie einem solchen Modell beitreten wollen oder nicht.

7 Hochspezialisierte Medizin Hochspezialisierte Medizin ist kein Privileg der öffentlichen Spitäler. Daher müssen neben den öffentlichen Spitälern auch die Privatspitäler als gleichberechtigte Leistungserbringer in Teilen der hochspezialisierten Medizin berücksichtigt werden. Ausbildung Die Privatklinikgruppe Hirslanden erachtet die Ausbildung von Mitarbeitenden als wichtige Aufgabe eines jeden Unternehmens sowohl im Interesse der Gesellschaft aber auch im Interesse des Unternehmens selber. Aus diesem Grund bildet Hirslanden rund 180 Lernende sowie rund 130 Praktikanten aus. Darüber hinaus beschäftigt Hirslanden gut 60 angestellte Assistenzärzte, welche sich in der Ausbildung befinden. Nicht zu vergessen sind zusätzliche Assistenzärzte, welche bei unseren Belegärzten angestellt sind.

8 Rolle der Privatspitäler im Schweizer Akutspitalmarkt (2008) Verteilung Spitäler 169 Akutspitäler Beschäftigte (Vollzeit) Vollzeitstellen Betten Akutbetten Hirslanden 20% der Privaten Hirslanden 35% der Privaten Hirslanden 35% der Privaten Pflegetage (H+) 8.2 Mio. Pflegetage Fälle 1.1 Mio. Behandelte Patienten Öffentliche Spitäler (%) Privat-Spitäler (%) Anteil Hirslanden (%) Hirslanden 38% der Privaten Hirslanden 40% der Privaten In 70 privaten Akutspitälern betreuen über Mitarbeitende rund Patienten pro Jahr. Herausgegeben durch Privatklinikgruppe Hirslanden Daten: Bundesamt für Statistik, Krankenhausstatistik 2008; Hirslanden Qualitätsbericht 09/10. Hirslanden Seefeldstrasse 214 CH-8008 Zürich T info@hirslanden.ch /10 nood.ch Druckerei Kocherhans AG

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