BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 1/7

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1 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 1/7 INTERNATSORDNUNG d e s I n t e r n a t e s F l i e g e r s c h u l e d e r B S G m u n d e n 1 1. Richtlinien für ein gutes Zusammenleben in unserer Gemeinschaft Für jene Schüler der Berufsschule Gmunden 1, die ihre Berufsschulpflicht im Lehrgangsunterricht erfüllen, besteht die Möglichkeit der Unterbringung im angeschlossenen Internat. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht. Wer davon Gebrauch macht, muss die für das Gemeinschaftsleben notwendige gesundheitliche und charakterliche Eignung besitzen und die Internatsordnung befolgen. In diesem Sinn soll die von Internatsleiter, Erzieher- und Internatsschülervertretern erarbeitete Internatsordnung verstanden werden. 2. Unterichtssprache Die Unterrichtssprache ist deutsch. Alle Schüler sind daher angehalten, während ihres Aufenthaltes in der Berufsschule Gmunden 1 und während ihres Internatsaufenthaltes die deutsche Sprache zu verwenden. Gespräche in nicht-deutscher Sprache werden als Unhöflichkeit und als Integrationsunwilligkeit angesehen. 3. Zeitplan (Wochentag) 06:00 Wecken. Radio und Licht an. 06:00 06:10 Warming-Up-Phase. Gleitzeit. Körperpflege, Bettenbau. 06:10 Alle Schüler müssen aus dem Bett sein. 06:10 06:20 Zimmer in Ordnung bringen. Fenster im Sommer kippen, im Winter schließen. 06:20 06:35 Zimmerabnahme. 06:35 06:50 Fußmarsch zur Berufsschule. Vorgeschriebenen Weg einhalten. Pkt :50 07:10 Frühstück. Verhalten im Speisesaal siehe Pkt :10 Anwesenheit in der Klasse. 07:15 07:45 Morgenlernstunde. Findet in den Klassen statt. 07:55 Anwesenheit in der Klasse. 08:00 12:35 Unterricht laut Stundenplan. In der großen Pause von 09:40 09:55 wird im Speisesaal eine Jause angeboten. 12:35 13:00 Mittagessen. Einlass turnusmäßig durch Erzieher. Verhalten im Speisesaal siehe Pkt :25 Anwesenheit in der Klasse 13:30 xx:xx Unterricht lt. Stundenplan. 17:05 18:00 Abendessen. Verhalten im Speisesaal siehe Pkt :30 Internat Fliegerschule wird aufgesperrt. Das Betreten des Mädchentraktes ist strengstens verboten!

2 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 2/7 xx:xx 19:20 Freizeit und freier Ausgang. 19:25 Anwesenheit im Zimmer. 19:30 Anwesenheitskontrolle. 19:30 21:00 Abendlernstunde. Lernstunde siehe Punkt :00 21:45 Freizeit. Körperpflege etc. 21:00 21:30 Raucher können den Pausenplatz benutzen. Tabakkonsum siehe Pkt. 9.4 Schüler, die bis jetzt im Haus waren, dürfen das Internat nicht mehr verlassen. 21:30 Torsperre. Sonderausgangs Rückkehrer müssen bereits im Haus sein. Pizzalieferungen müssen bereits erledigt sein. 21:45 Zimmerruhe. Alle Schüler sind im Zimmer. Zimmerdurchgang. 21:45 22:15 Chill-Out-Phase. Körperpflege, Telefonate, persönliche Angelegenheiten etc. dürfen erledigt werden. 22:15 06:00 Nachtruhe. Alle Schüler liegen im Bett. Licht löschen durch Schüler-Eigeninitiative. Handys ausgeschaltet, Ladegeräte ausgesteckt. Während dieser Zeit: Absolute Ruhe! 3. 1 Der Schulweg ÄUSSERST WICHTIG! Beim Weg vom Internat Fliegerschule zur Berufsschule muss aus Sicherheitsgründen der beschilderte Fußgängerübergang über die Bundesstraße 145 benützt werden. (Missachtung hat Konsequenzen). Die Benützung von Kraftfahrzeugen ist ebenfalls aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Siehe Anhang A, Punkt 6 4. Wochenende - Heimfahrt Das Internat Fliegerschule ist an Wochenenden grundsätzlich geschlossen. Aus Organisationsgründen ist jeden Dienstag bis 11:35 Uhr die Anreiseliste für das kommende Wochenende im Sekretariat (1. Stock) abzugeben. Bei Feiertagen wird ähnlich vorgegangen. Am Freitag wird das Gebäude 15 Minuten nach der letzten Unterrichtseinheit abgeschlossen. Nach einer Heimfahrt ist das Eintreffen der Schüler im Internat am Vorabend des nächsten Schultages erwünscht. In diesem Fall muss der Schüler zwischen 20:15 Uhr und 21:30 Uhr im Internat eintreffen. Ablauf: 20:15 21:30 Uhr Anreise (21:30 Anwesenheitskontrolle) 21:45 Uhr Zimmerruhe 21:45 22:15 Uhr Chill-Out-Phase 06:50 Uhr Wecken 07:15 07:20 Zimmerabnahme 07:30 07:45 Uhr Frühstück

3 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 3/7 Ist die angemeldete Rückkehr des Schülers in das Internat nicht rechtzeitig möglich, muss das Internat bis spätestens 21:00 Uhr (Tel West od. -2 Nord) verständigt werden. In Ausnahmefällen ist die Anreise auch am Schultag möglich, wenn die Ankunft des Schülers in der Schule bis spätestens 07:45 Uhr gewährleistet ist. Das Internat Fliegerschule ist für die Anreise bei mehr als 8-12 Schülern ab 20:15 Uhr geöffnet. 5. Sonderbeurlaubungen Eine Heimfahrt ist nur bei besonderen Anlässen an Wochentagen möglich. Hierfür ist ein schriftliches Ansuchen des Erziehungsberechtigten an den Internatsleiter zu stellen. Der vom Internatsleiter unterzeichnete Schülerausweis ist vor der Abreise beim diensthabenden Erzieher im Dienstzimmer abzugeben. Sonderausgang siehe Pkt. 6 Freizeit Ansuchen um Unterrichtsfreistellung sind getrennt an die Direktion der Schule zu richten. 6. Lernstunde Die Lernstunden finden in den Zimmern statt. In den Lernstunden werden die Schüler von Lehrern der Berufsschule betreut. Wesentliches Ziel der Betreuung ist der bestmögliche Lernerfolg. Um diesen zu gewährleisten, haben die Schüler jede gegenseitige Störung zu vermeiden, bis 21:00 Uhr ist in den Zimmern absolute Ruhe. Computerbenützung ist im Anhang B (Elektronische Geräte) geregelt. Schüler, die in den Lernstunden nicht lernen, müssen sich rechtfertigen. Schülern mit schlechtem Lernerfolg wird zusätzliche Lernhilfe, speziell in der Freizeit, angeboten. Bei schulischen Problemen können die Erzieher um Rat gefragt werden. 7. Freizeit Die Freizeitgestaltung erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Möglichkeiten. Hierfür stehen folgende Einrichtungen zur Verfügung: Turnsaal, Fitnessraum, Spielsaal, Billardraum, EDV-/Interneträume, Übungsraum für Wettkämpfe, Vorträge, Film- und Fernsehvorführungen sowie Theaterfahrten und Fahrten zu Sportveranstaltungen statt. Fernsehen ist in der Freizeit gestattet. Sonderausgänge sind als besondere Begünstigungen zu betrachten und werden individuell mit dem Schülerausweis festgelegt! 8. Erziehungsmaßnahmen Diese sollen ein geordnetes Zusammenleben fördern, die Einhaltung der Internatsordnung gewährleisten, und dem Erreichen eines guten Lernerfolges dienen. Erziehungsmaßnahmen bei positivem Verhalten: Positives Verhalten wird durch Lob, Dank, zusätzliche Sonderausgänge und andere Begünstigungen anerkannt.

4 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 4/7 Erziehungsmaßnahmen bei Fehlverhalten eines Schülers: Bei Fehlverhalten eines Schülers sucht der Erzieher zunächst in einem beratenden Gespräch eine Problemlösung. In weiterer Folge werden Erziehungsmittel eingesetzt, die den Charakter einer Wiedergutmachung haben. Auch der Entzug verschiedener Begünstigungen ist möglich. Wenn schwere Bedenken gegen einen weiteren Verbleib des Schülers im Internat bestehen, vor allem, wenn sein Verhalten in der Gemeinschaft als nicht mehr tragbar zu bezeichnen ist, kann der Schüler auf Beschluss der Erzieher- u. Internatsschülervertreter aus dem Internat vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden. Bei besonders schweren Verfehlungen (Kameradschaftsdiebstahl, Gewalttätigkeiten, vorsätzliche Sachbeschädigung, Alkoholexzesse, Rauchen im Internatsgebäude, Rauschgift, Sexualdelikte, politischer Radikalismus, Missachtung des vorgeschriebenen Schulwegs u. a.) kann die vorherige Androhung des Ausschlusses entfallen. 9. Krankheit Ein Schüler, der sich krank fühlt, meldet sich während der Unterrichtszeit bei seinem Klassenlehrer oder außerhalb der Unterrichtszeit beim diensthabenden Erzieher. Der Lehrer oder Erzieher entscheidet die weitere Vorgangsweise. Vom Arzt wird entschieden, ob der Kranke im internatseigenen Krankenzimmer verbleiben kann, den Eltern zur Pflege übergeben wird oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss (Ohne Erlaubnis darf ein kranker Schüler das Internat nicht verlassen). Da das Internat Fliegerschule tagsüber geschlossen ist, kann von kranken Schülern das Krankenzimmer im Internat Berufsschule Gmunden 1 benützt werden. Ist der Schüler wieder gesund, muss er sich beim diensthabenden Erzieher gesund melden. 10. Allgemeines 10.1 Besuche Besuche sind im Sekretariat (1. Stock) oder beim diensthabenden Erzieher anzumelden Handys Das Mitbringen und Benutzen von Handys ist erlaubt, sie müssen jedoch während der Lernstunden, der Nachtruhe und im Speisesaal ausgeschaltet sein. Alle Arten von Ladegeräten müssen während der Nachtruhe vom Netz getrennt, das heißt ausgesteckt werden Aussprachen Im Interesse einer guten Zusammenarbeit stehen sowohl den Schülern als auch den Erziehungsberechtigten bei bestehenden oder auftretenden Problemen, Wünschen oder Anliegen der Internatsleiter, der Religionslehrer, die Erzieher und die Schülervertreter zur Aussprache zur Verfügung Alkohol und Nikotin Im Schul- und Internatsbereich gilt absolutes Alkoholverbot. Auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken wird bereits als Verstoß gewertet. Auffälliges Verhalten eines Schülers nach Alkoholkonsum zieht Konsequenzen nach sich.

5 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 5/7 Für Raucher steht der Pausenplatz zur Verfügung. Dieser ist durch Schülerselbstverwaltung in Ordnung zu halten. Verunreinigungen haben Einschränkungen der Benützungszeit zur Folge. (Ausspucken wird als negatives Verhalten geahndet und hat entsprechende Konsequenzen zur Folge). Im übrigen Schul-, Internatsbereich, auf dem Freigelände sowie dem Parkplatz ist Rauchverbot! 10.5 Beschädigungen und Verunreinigungen Beschädigungen und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden und verpflichten zum Schadenersatz. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Verursacherprinzip Privatfahrzeuge Wenn Sie mit einem eigenen KFZ anreisen, so ist das Abstellen der Fahrzeuge nach der jeweils gültigen Durchführungsbestimmung gemäß Anhang A geregelt Elektronische Geräte: Die Benützung von elektronischen Geräten wie CD-Playern, MP3-Playern, DVD-Playern, Notebooks, Desktop-Pc's etc. ist in der Durchführungsbestimmung gemäß Anhang B geregelt Waffen Waffen jeder Art dürfen selbstverständlich nicht mitgebracht werden Haftung Für persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen. (Wertvolle Gegenstände sind entsprechend sicher zu verwahren) Glücksspiele Glücksspiele, bei denen Geld eingesetzt wird, sind untersagt Garderobe Das Internat Fliegerschule darf nur über die hofseitigen Eingänge betreten werden. Die Garderoben befinden sich unmittelbar nach dem Eingang. Innerhalb des Gebäudes dürfen nur Hausschuhe ohne färbende Sohlen (keine Turnschuhe und keine Holzpantoffel) getragen werden. Die Straßenschuhe dürfen nicht in das Zimmer mitgenommen werden Aufenthalt im Internat Fliegerschule IFS: In der Zeit zwischen 18:30 Uhr und 06:30 Uhr ist das Internat Fliegerschule bewohnbar. Frühere Öffnungszeiten können mit den diensthabenden Erziehern vereinbart werden und hängen im Dienstzimmer IBS aus.

6 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 6/7 BEACHTE: Das Verlassen des Internates während der Nachtruhe wird als schwerer Verstoß gewertet und entsprechend geahndet! Aufenthalt im Internat Berufsschule IBS: Beim Aufenthalt im Internat Berufsschule ist die dort geltende Internatsordnung zu beachten Speisesaal Zu den festgelegten Zeiten gehen (laufen ist nicht erlaubt) die Schüler turnusmäßig zum Speisesaal und warten auf Einlass durch den Erzieher. Im Speisesaal ist Selbstbedienung. Jeder Schüler holt sein Essen bei der Ausgabe ab. Beim Anstellen ist auf Disziplin und Ordnung und beim Essen auf Tischmanieren zu achten. Ordentliche Bekleidung ist erwünscht. Getränke können zum Tisch mitgenommen werden. Bei der Selbstbedienung, z. B. Frühstücksbuffet bitte nur Normalportionen nehmen, bei Bedarf kann noch nachgeholt werden. Aus dem Speisesaal dürfen keine Speisen und kein Besteck mitgenommen werden! Nach dem Essen ist das Tablett auf den Abstellwagen zu stellen und Flaschen sind wieder mitzunehmen. Diese Regelung gilt für jede Essenszeit (alles wegräumen)! Zimmerordnung IFS: Mitgebrachte Speisen und Getränke können ins Zimmer mitgenommen werden, jedoch vor der Zimmerabnahme (06:20 Uhr) müssen Speisen in den Kasten geräumt, bzw. Abfälle und Flaschen entsprechend entsorgt werden. Schreibtische und Nachtkästen abräumen, damit tagsüber problemlos gereinigt werden kann. Zimmer lüften, sauberer Bettenbau, Waschraum ordentlich verlassen. 11. Schlusswort Probleme des Zusammenlebens lassen sich durch Richtlinien nicht vollständig vermeiden. Betrachten Sie dies als einen Versuch, einen geordneten Ablauf zu ermöglichen und sehen Sie darin das Bemühen der Erzieher- und Schülervertreter einander menschlich zu begegnen und gemeinsam das Internatsleben zu gestalten. genehmigt am : 3. Februar SR Ing. Peter Huemer Internatsleiter

7 BERUFSSCHULE GMUNDEN 1 7/7 Anhang A D u r c h f ü h r u n g s b e s t i m m u n g e n f ü r P r i v a t f a h r z e u g e 1. Als Führerscheinbesitzer sind Ihnen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bekannt. 2. Das Abstellen von KFZ in Kurzparkzonen ist nicht ratsam, da Sie laut Schulordnung während der Unterrichtszeit das Schulareal nicht verlassen dürfen. 3. Es ist erwünscht, dass Ihr KFZ auf dem Parkplatz der Fliegerschule abgestellt wird. Nach Erhalt einer Parkberechtigung (im Sekretariat erhältlich) können Sie diesen benutzen. Der Schulerhalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung. 4. Für einspurige Fahrzeuge gibt es einen überdachten Abstellplatz beim KFZ-Parkplatz vor der Schule. 5. Der KFZ-Parkplatz vor der Schule darf mit Parkberechtigung (im Sekretariat erhältlich) von externen Schülern benutzt werden. 6. Nach dem Verlassen des Internatsgebäudes in der Früh ist das Wegfahren mit KFZ aus Sicherheitsgründen verboten und kann mit Internatsausschluss geahndet werden. Anhang B D u r c h f ü h r u n g s b e s t i m m u n g e n f ü r e l e k t r o n i s c h e G e r ä t e 1. Musik darf in der Freizeit ausnahmslos nur über Kopfhörer gehört werden. Einzige Ausnahme sind die Internatszimmer: Hier darf Musik während der Freizeit in Zimmerlautstärke gespielt werden. 2. Das Betrachten von Filmen, Videostreams, DVD's sowie die Verwendung von PC-Spielen ist ausnahmslos nur in der Freizeit erlaubt, wobei Kopfhörer zu verwenden sind. PC-Spiele dürfen keinen gewaltverherrlichenden Charakter haben. 3. Notebooks und Desktop-PC's dürfen während der Lernstunden ausnahmslos nur für schulische Zwecke verwendet werden. Eine schriftliche Genehmigung des jeweiligen Lehrers ist notwendig. 4. Die Zustimmung zur Verwendung von Notebooks während des Unterrichtes obliegt allein dem jeweiligen Klassenlehrer.

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