Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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- Wolfgang Kramer
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Website gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber der Seite (im folgendem: Rettung der Südkurve) die folgenden Nutzungsbedingungen. (1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der kostenlosen Dienstleistungen auf der Website Suedkurve.jmdo.com, soweit hierfür keine gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. (2) Der Rettung der Südkurve behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Der Rettung der Südkurve wird dem Nutzer etwaige Änderungen dieser AGB per , auf der Homepage und im Forum mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen widerspricht, nachdem er ausdrücklich auf diese Änderungsfiktion hingewiesen worden ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine -Adresse stets aktuell zu halten. 2 Registrierung (1) Voraussetzung für die Nutzung des Forums ist eine vorherige Registrierung im Forum. (2) Der Nutzer darf seinen Zugang nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. 3 Angebot des Rettung der Südkurve (1) Der Rettung der Südkurve gestattet dem Nutzer im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen die Veröffentlichung von Beiträgen in den eingerichteten Foren. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass der Rettung der Südkurve ein funktionsfähiges Forum zur Verfügung stellt. (2) Der Rettung der Südkurve übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereitgestellten Inhalte. (3) Der Rettung der Südkurve bietet eine Plattform, der es den Nutzern ermöglicht, andere Nutzer zu finden, die Tickets bei Fanclubs kaufen, verkaufen oder tauschen möchten. Die insofern erforderlichen Vereinbarungen und die geschäftliche Abwicklung erfolgt zwischen Käufern und Verkäufern. Der Rettung der Südkurve gewährleistet nicht, dass die abgeschlossenen Geschäfte überhaupt bzw. vollständig und korrekt durchgeführt werden. Der verkaufende Nutzer hat darauf zu achten, dass die von ihm verwendete Beschreibung der von ihm zum Verkauf angebotenen Tickets möglichst genau und vor allem korrekt ist. Er garantiert auch, dass sich die Tickets in seinem Eigentum befinden bzw. er vom Eigentümer zum Verkauf berechtigt ist. (4) Der Rettung der Südkurve wird Beschwerden und Verstößen gegen diese Bestimmungen nachgehen. Der Nutzer erkläre sich damit einverstanden, bei solchen Untersuchungen voll und ganz zu kooperieren und ohne Einschränkung spezifische Informationen bezüglich des Tickets, dessen Herkunft bzw. dessen (Vor-)Erwerbs und den von ihm bezahlten Preis zur Verfügung zu stellen. Seite 1 von 5
2 4 Haftungsausschluss (1) Der Rettung der Südkurve übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. (2) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. (3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Rettung der Südkurve nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Rettung der Südkurve, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 5 Verweise und Hyperlinks Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Rettung der Südkurve liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Rettung der Südkurve von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Rettung der Südkurve erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Rettung der Südkurve keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Rettung der Südkurve eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Seite 2 von 5
3 6 Urheber- und Kennzeichenrecht Der Rettung der Südkurve ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Rettung der Südkurve selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Rettung der Südkurve. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rettung der Südkurve nicht gestattet. 7 Hinweise zur Datenverarbeitung (1) Der Rettung der Südkurve erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Nutzers. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Rettung der Südkurve Bestands- und Nutzungsdaten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. (2) Ohne die Einwilligung des Nutzers wird der Rettung der Südkurve Daten des Nutzers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. (3) Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button Benutzerdaten in seinem Profil abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Nutzers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button Datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist. Seite 3 von 5
4 8 Pflichten des Nutzers (1) Die angebotenen Dienstleistungen dürfen lediglich zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine Verwendung für geschäftliche Zwecke ist unzulässig. Insbesondere darf der Nutzer die Dienste nicht nutzen, um für andere Webseiten, Dienste oder gewerbliche Angebote Werbung zu treiben. (2) Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Rettung der Südkurve, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere dazu, keine Beiträge zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen, die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben, die Werbung enthalten. (3) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Rettung der Südkurve berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Rettung der Südkurve den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. (4) Der Rettung der Südkurve hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten. (5) Der Rettung der Südkurve hat gegen den Nutzer einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Rettung der Südkurve bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Rettung der Südkurve zu tragen. 9 Übertragung von Nutzungsrechten (1) Das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge verbleibt beim jeweiligen Nutzer. Der Nutzer räumt dem Rettung der Südkurve mit dem Einstellen seines Beitrags in das Forum jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner Webseite zum Abruf bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Rettung der Südkurve hat das Recht, Beiträge innerhalb seiner Webseite zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden. Seite 4 von 5
5 10 Sperrung des Zugangs Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Rettung der Südkurve berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die Nutzungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 11 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12 Rechtmäßigkeit Der Vorsitzende / Vorstand (auch Gründungsmitglied genannt) bestimmt über die AGB, sofern es nicht geändert wurde. 13 Änderungen Die Änderungen müssen dem Vorstand mit Begründung vorgelegt werden, um die AGB zu Ändern zu lassen. Bei Änderungen ohne Genehmigung des Vorstands ist die AGB ungültig und ist nicht rechtmäßig. 14 Stand Sofern es zwischenzeitlich eine Änderung wie es der Abs. 13 zeigt, gegeben hat, gilt die Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) mit der Genehmigung des Vorsitzenden, wie es der Abs. 12 vorsieht, mit Stand: Ab dem 27. März 2014 Seite 5 von 5
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