Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Kindertagesstätten STÄDTISCHER SCHÜLERHORT FRÜHLINGSTRASSE KONZEPTION

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1 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Kindertagesstätten STÄDTISCHER SCHÜLERHORT FRÜHLINGSTRASSE KONZEPTION

2 2 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION INHALTSVERZEICHNIS Organisatorische Einbindung der Abteilung Kindertageseinrichtungen... 3 Vorstellung der Einrichtung... 4 Geschichte... 4 Geografische Lage/Einzugsgebiet... 4 Rahmenbedingungen... 4 Öffnungszeiten/Schließtage... 4 Tagesablauf... 5 Pädagogischer Ansatz... 5 Unser Bild vom Kind... 5 Rolle und Selbstverständnis der pädagogischen Fachkraft/Beziehungsgestaltung... 5 Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit... 5 Erziehungs- und Bildungsverständnis... 6 Rechte von Kindern... 6 Formen der pädagogischen Arbeit... 6 Freispiel... 6 Angebote... 7 Hausaufgaben... 7 Mittagessen... 7 Ferien... 8 Beobachtung/Dokumentation... 8 Gestaltung von Übergängen/Eingewöhnung... 8 Vernetzung mit anderen Institutionen... 9 Kooperation mit Schulen... 9 Kooperation mit Fachschulen... 9 Kooperation mit dem Träger... 9 Kooperation mit der Kita Frühlingstraße... 9 Zusammenarbeit mit den Eltern Möglichkeiten der Beteiligung von Eltern an der Hortarbeit Elternbeirat Beschwerdemanagement Qualitätssicherung Zusammenarbeit im Team Aufgaben der Fachkräfte Schutz der Kinder vor Gefährdungen Ausblick Gesetzliche Grundlagen SGB VIII Abs Abs. 3, Satz Abs. 2, Satz KiTaG Quellenangabe Impressum... 12

3 3 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION ORGANISATORISCHE EINBINDUNG DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN 19 Kindertagesstätten 19 Schülerhorte

4 4 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION VORSTELLUNG DER EINRICHTUNG GESCHICHTE Im Jahre 1972 wurde der Städtische Schülerhort Frühlingstraße 2b zusammen mit der nebenan befindlichen Kita hauptsächlich für das Pflegepersonal des sich damals am Durlacher Tor befindlichen Kinderkrankenhauses und für Studierende der Karlsruher Universität gebaut. Der Schülerhort bot damals Platz für 75 Kinder, die in drei Gruppenräumen betreut wurden zeichnete sich ein erhöhter Bedarf an Schülerhortplätzen ab und so wurde 2009 in der Schillerschule für die Kinder ein Schulzimmer mit 20 Plätzen eingerichtet. Nach dem im Sommer 2013 die Kinderzahlen wieder zurückgegangen waren, wurde die Außengruppe an der Schillerschule aufgelöst. Später erhielt der Schülerhort eine Betriebserlaubnis für 50 Kinder. GEOGRAFISCHE LAGE/EINZUGSGEBIET Der Schülerhort Frühlingstraße befindet sich im südlichen Teil der Karlsruher Oststadt. Die Mehrzahl der Häuser sind vier- bis fünfgeschossige Mietshäuser. Die wenigen Grünflächen befinden sich in direkter Umgebung des Schülerhortes und der nahen Schillerschule. Hier befand sich der alte Karlsruher Friedhof und nach Verlagerung der Gräber wurde das Areal in einen Park und Spielplätze umgewandelt und es fand sich noch ausreichend Platz für die Kita Frühlingstraße und den Schülerhort. In der Karlsruher Oststadt leben ein hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund und Studenten. Angrenzend an die Oststadt wurde der neue Stadtteil Südstadt Ost gegründet. Noch besuchen ganz wenige Kinder aus diesem Stadtteil den Hort Frühlingstraße. RAHMENBEDINGUNGEN Im Schülerhort Frühlingstraße werden bis zu 50 Schulkinder von drei Erziehungpersonen, einer Erziehungsperson im Anerkennungsjahr und einer Erziehungsperson der Praxisintegrierten Ausbildung betreut. Der Schülerhort Frühlingstraße besitzt zwei große Gruppenräume, einen kleinen Intensiv/Mehrzweckraum und kann am Nachmittag und in den Ferien nach Absprache mit der Kita Frühlingstraße einen Turnraum nutzen, der sich im Hof zwischen den beiden Einrichtungen befindet. Die Kinder können sich ebenerdig nach draußen in den großzügigen Hof mit Spielmöglichkeiten begeben. Dahinter befindet sich ein öffentlicher Spielplatz mit Wasserspielmöglichkeit, der auch durch den Hof des Schülerhortes zugänglich ist. ÖFFNUNGSZEITEN/SCHLIEßTAGE Täglich bietet der Schülerhort Frühlingstraße eine Betreuungszeit ab 7 bis 17 Uhr an. In den Ferien, während denen der Schülerhort geöffnet hat, bieten wir für die Kinder eine durchgehende Betreuungszeit von 7 bis 17 Uhr an. Der Schülerhort schließt nach Absprache mit dem Elternbeirat und der Kita Frühlingstraße drei Wochen in den Sommerferien, eine Woche in den Pfingstferien und die Tage zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar des folgenden Jahres. Geschlossen ist noch zusätzlich der Faschingsdienstag und am Gründonnerstag öffnet die Einrichtung nur bis 12 Uhr.

5 5 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION TAGESABLAUF Von 7 Uhr bis zum jeweiligen Schulbeginn dürfen die Kinder frei entscheiden, wo, was und mit wem sie spielen möchten. Jeweils etwa 15 Minuten vor Schulbeginn werden die Kinder zusammen losgeschickt. Wenn die Kinder um 12:10 Uhr von der Schule kommen, können sie bereits mit ihren Hausaufgaben beginnen oder frei spielen. Um 13 Uhr wird der Tisch gedeckt, damit um 13:15 Uhr mit dem gemeinsamen Mittagessen begonnen werden kann. Nach dem Mittagessen werden in jedem Gruppenraum, bis zur Pause um 15 Uhr, Hausaufgaben gemacht. Nachdem der Nachtisch gereicht wurde, werden nur noch in einem Gruppenraum Hausaufgaben erledigt, längstens bis 16 Uhr. Es schließt sich eine Freispielphase bis zum Aufräumen, etwa um 16:45 Uhr an. Um 17 Uhr schließt der Schülerhort. An Tagen vor Feiertagen oder an Freitagen machen wir keine Hausaufgaben, wir nutzen die kostbare Zeit für angeleitete Angebote. Die Kinder die keine Hausaufgaben zu erledigen haben, dürfen draußen spielen, nach Absprache den Turnraum oder den Intensiv/Mehrzweckraum nutzen. Da um 15 Uhr nur noch ein Teil der Kinder Hausaufgaben macht und somit ein Teil der Erzieher frei wird, werden dann angeleitete Tätigkeiten angeboten, zum Beispiel Werken, Malen, Experimentieren, Ballspiele usw. In den Ferien beginnt der Tag ebenfalls mit einer Freispielphase. Das Mittagessen wird auf 12 Uhr vorverlegt, um am Nachmittag mehr Zeit für angeleitete Tätigkeiten zu haben. Gerne sind wir in den Ferien unterwegs, im Museum, Schwimmbad oder auf einer Wanderung. Dann sollten die Kinder bis spätestens 10 Uhr im Schülerhort sein. PÄDAGOGISCHER ANSATZ UNSER BILD VOM KIND Wir nehmen das Kind so an wie es ist und dabei muss jeder sich stets bewusst sein, dass das Kind sich in einer anderen Erlebniswelt befindet. Die kindliche Welt wird darum von uns wertgeschätzt und jedes Kind wird als Individuum wahrgenommen. Die Kinder bringen Unterschiede mit, ihre Stärken und Schwächen, sie befinden sich ständig in einer Entwicklungsphase. Die eigene Persönlichkeit der Kinder erkennen wir an und respektieren es. ROLLE UND SELBSTVERSTÄNDNIS DER PÄDAGOGISCHEN FACHKRAFT/BEZIEHUNGSGESTALTUNG Wir bauen zum Kind ein gutes Vertrauensverhältnis auf, um ihm Sicherheit und Geborgenheit geben. Wir nehmen die Kinder ernst, setzen Grenzen und sind in unseren Aktionen und Aussagen konsequent und geben damit dem Kind Verlässlichkeit und Orientierung vor. Es besteht die Möglichkeit, für die Spielräume Freiheiten zu schaffen und dabei den Entwicklungsstand zu berücksichtigen. UMGANG MIT VIELFALT UND UNTERSCHIEDLICHKEIT Die unterschiedliche Identität, Kultur, Religion und Weltanschauung achten, respektieren und wertschätzen wir und das Fremde hat Raum bei uns. Gleichzeitig vermitteln wir Werte unserer Kultur, die für das Zusammenleben in unserer Gemeinschaft wichtig sind. Die Kinder erleben, dass alle die gleichen Rechte, aber auch Pflichten, wie zum Beispiel Aufräumen, Tischdienst, Hausaufgaben und vieles mehr, haben. Eine Gemeinschaft besteht aus unterschiedlich starken Mitgliedern. Schutzbedürftige Gruppen oder Einzelne erkennen wir an und bei Bedarf gewähren wir Hilfe und Unterstützung.

6 6 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION ERZIEHUNGS- UND BILDUNGSVERSTÄNDNIS Bildung bedeutet nicht nur die Ansammlung von Wissen. Daraus folgt, dass jeder Mensch sich sein Leben lang bildet. Das bedeutet, nur er bestimmt, wie und wann er sich bildet und Bildung aufnehmen kann und will. Neben der klassischen Schulbildung werden immer mehr soziale Kompetenzen benötigt. Für uns Erzieher und Erzieherinnen bedeutet dies, eine Atmosphäre zu schaffen, in der für alle Lernen in vielfältigen Bereichen möglich ist. Wir setzen Impulse, Anregungen und haben ein offenes Ohr für das, was die Kinder interessiert. RECHTE VON KINDERN Die allgemeinen Kinderrechte sind im IV. Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 staatenübergreifend festgelegt worden. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Spiel und Erholung, Bildung, Glauben, Förderung, Gesundheit, Partizipation und der Schutz vor körperlicher Gewalt und vor sexuellem Missbrauch. Für unsere Arbeit im Schülerhort bedeutet dies, im Tagesablauf neben Phasen der angeleiteten Tätigkeit, wie Hausaufgaben oder Angebote, den Kindern auch genügend Zeit und Raum zu geben um sich ausruhen und sich zurückziehen zu können. Wir betreuen die Kinder während der Hausaufgaben, stellen Lernmaterial und nur unter Anleitung Zugriff auf Internetrecherche zur Verfügung. Die Kinder können an Angeboten der verschiedensten Themenbereiche teilnehmen und wir sprechen die am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten auf etwaige Defizite an. In regelmäßigen Abständen können die Kinder während Kinderkonferenzen ihre Meinung und Wünsche zu verschiedensten Themen einbringen. Selbstverständlich dürfen Kinder seitens der Erzieher und Erzieherinnen keiner körperlichen Gewalt ausgesetzt werden. Konflikte unter den Kindern sollen verbal gelöst werden, deshalb erhalten die Kinder Unterstützung im Lösen ihrer Konflikte. Durch Einsatz von Mediation wird die Konfliktkultur der Kinder untereinander verbessert. FORMEN DER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT FREISPIEL Die Gestaltung der freien Zeit im Hort dient zum Ausgleich des Schulalltags, welcher von den Kindern viel Konzentration und still sitzen verlangt. Im Schülerhort dürfen die Kinder vor und nach der Schule selbstbestimmt und in eigener Verantwortung entscheiden, wo, mit wem und was sie spielen möchten. Die Aufgabe der Erzieher besteht darin, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie stellen ansprechendes und abwechslungsreiches Spielmaterial zur Verfügung und unterstützen die Kinder im sachgemäßen und wertschätzenden Umgang. Spielsachen die offen bereitstehen, dürfen die Kinder jederzeit nutzen. Manche Spielsachen erhalten die Kinder gegen ein Pfand und lernen so Verantwortung zu übernehmen. Für bestimmte Spiel- und Bildungsbereiche tragen sich die Kinder selbstständig in Listen ein. Die Aufgabe der Erzieher ist es, die Kinder bei ihrem selbstbestimmten Spiel zu begleiten, ihnen Impulse zu geben und bei Konflikten zu vermitteln. Sie sind bereit, bei Bedarf auch als Spiel- oder Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.

7 7 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION ANGEBOTE Ausgehend von den beobachteten aktuellen Themen der Kinder planen und bereiten die Erziehungspersonen gezielte Angebote vor. Die Kinder entscheiden selbst, ob sie daran teilnehmen oder nicht. Einen besonderen Tag stellt der Freitag dar, da dieser Nachmittag ohne Hausaufgaben zur freien Verfügung steht. Er wird für gemeinsame Aktionen wie Ausflüge oder Förderung von gegenseitigen Kontakten der Kinder der beiden Einrichtungen genutzt. Unsere Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Spiel, Bewegung, Experimentieren und künstlerischem Gestalten. HAUSAUFGABEN Hausaufgabenbetreuung findet in unserem Schülerhort von Montag bis Donnerstag statt. Freitage und Nachmittage vor Feiertagen nutzen wir als Aktionstage ohne Hausaufgabenbetreuung. Die Erledigung von Hausaufgaben können Kinder schon ab 12:10 Uhr beginnen, ab 14 Uhr sollten die Kinder ihre Hausaufgaben begonnen haben. Zu beginn der Hausaufgabenbetreuung begleiten möglichst viele Erzieher und Erzieherinnen die Kinder bei ihren Hausaufgaben, nach 15 Uhr betreut meist noch ein Erwachsener die noch wenigen verbliebenen Kinder, so dass ab dieser Zeit verschiedene Angebote beginnen können. Während der Hausaufgabenzeit achten die Erzieher und Erzieherinnen auf eine ruhige Atmosphäre. Ziel ist es, die Kinder zu einem selbstständigen und partnerschaftlichen Arbeiten hinzuführen und sie dabei zu unterstützen. Die zuständigen Erziehungspersonen kontrollieren auf Vollständigkeit und Richtigkeit bis zur zweiten Klasse. Bei größeren Kindern überprüfen wir stichprobenartig. Wir helfen bei Verständnisfragen und helfen intensiv den Kindern aus den Vorbereitungsklassen. Die letzte Verantwortung für die Hausaufgaben liegt jedoch bei den Eltern. MITTAGESSEN Das Mittagessen findet in den Gruppenräumen statt. Da wir nach dem offenen Konzept arbeiten, ist es uns wichtig, dass die Kinder einmal am Tag eine konstante Anlaufstelle haben um Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen zu erfahren. Darum teilen wir die Kinder am Anfang des Hortjahres in feste Gruppen für das Mittagessen ein. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach Klassen, Sympathien der Kinder untereinander und nach Absprachen im Team. Das Mittagessen beginnt 15 Minuten nach der letzten Schulstunde und dauert etwa 30 Minuten. Die Kinder dürfen ihren Platz frei wählen und decken selbstständig ein. Die Erzieher und Erzieherinnen wechseln ihren Platz individuell. Eine begrenzte Anzahl von Kindern kann auch bei Nachfrage die Essensgruppe wechseln. Die Kinder schöpfen sich ihre Portion selbst und sollten von allem angebotenen Essen probieren. Sie werden nicht gezwungen, den Teller leer zu essen. Wenn die Kinder an ihrem Tisch mit dem Essen fertig sind, räumen sie ihr Geschirr und Besteck ab. Anschließend wird nach festgelegten Regeln von den Kindern der Tischdienst erledigt. Um den Kindern am Nachmittag die Möglichkeit einer Stärkung zu bieten, reichen wir um 15 Uhr einen Nachtisch. Geburtstagskinder erhalten an ihrem Geburtstag einen von den Erziehern und Erzieherinnen besonders dekorierten Tisch. Wir feiern wegen der großen Anzahl die Geburtstage gemeinsam am letzten Freitag des jeweiligen Monats. Die Kinder bringen Kuchen oder Süßigkeiten mit, oder wir backen zusammen für die Feier. Wir beobachten das Essverhalten der Kinder und tauschen uns gegebenenfalls mit den Eltern darüber aus. Die Tischregeln werden mit den Kindern besprochen und die Erziehungspersonen achten auf eine angenehme Atmosphäre.

8 8 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION FERIEN Während der Schulferien bleibt unser Schülerhort bis auf eine Woche Schließzeit in den Pfingstferien und drei Wochen Schließzeit in den Sommerferien geöffnet. Gemeinsam mit den Kindern planen wir die Aktionen unseres Ferienprogramms, orientieren uns an ihren Wünschen und Interessen. Neben Ausflügen, auch außerhalb Karlsruhes (zum Beispiel Besuch einer Burg in der Pfalz, Wildnispfad bei Baden- Baden, Wanderung im Albtal), bieten wir ein Abwechslungsreiches Programm mit vielen Aktivitäten (zum Beispiel Tonen, Specksteinarbeiten, Hortralley, Spielrunden) im Hort an. Abgestimmt mit den verschiedenen Aktivitäten des Ferienprogramms bereiten wir mit den Kindern das Mittagessen gemeinsam zu. Die Kinder äußern Wünsche, wir gehen zusammen Einkaufen und kochen zusammen. Die Schulferien sollen der Erholung der Kinder dienen. Darum achten wir auf einen Wechsel von Aktivität und Entspannung. BEOBACHTUNG/DOKUMENTATION In regelmäßigen Abständen werden Bildungsprozesse der Kinder von den Erziehungspersonen beobachtet und dokumentiert, dazu werden für den Hortbereich geeignete Beobachtungsbögen ausgefüllt. Von den verschiedenen Aktivitäten der Kinder werden laufend Fotos ausgestellt. Die Fachkräfte suchen sich Bezugskinder aus und führen mit den entsprechenden Eltern aufgrund dieser Beobachtungen Entwicklungsgespräche. GESTALTUNG VON ÜBERGÄNGEN/EINGEWÖHNUNG Beim Anmeldegespräch wird mit den neuen Eltern vereinbart, deren Kinder vom Kindergarten in den Schülerhort wechseln, dass sie mit ihrem Kind die Möglichkeit zu einem oder mehreren Schnupperbesuchen erhalten. Diese können ganz unterschiedlich lang sein und gerne auch mehrmals stattfinden. Günstig ist es in jedem Falle, wenn die Kinder noch vor Schulbeginn den Schülerhort kennenlernen, um sich so besser auf die neue Umgebung einstellen zu können. Die Kinder der Kita Frühlingstraße kennen den Schülerhort bereits ehe sie überwechseln. Sie dürfen nach Absprache am Nachmittag den Schülerhort besuchen und lernen so ganz einfach Kinder und Erzieher kennen. Wenn die Schülerhortkinder auf eine weiterführende Schule wechseln, unterstützen wir die Kinder und die Eltern bei dem Ablöseprozess. Es besteht dann auch die Möglichkeit die Kinder tageweise anzumelden.

9 9 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN KOOPERATION MIT SCHULEN Der größte Teil der Kinder, die im Schülerhort Frühlingstraße angemeldet sind, besuchen die benachbarte Schillerschule, doch auch mit sämtlichen anderen Schulen, von denen wir Kinder betreuen, suchen wir den Kontakt. Dies geschieht durch regelmäßigen Austausch mit den Lehrern und der Schulleitung. Durch die räumliche Nähe und die Anzahl der Kinder ist der Kontakt zur Schillerschule am intensivsten. Eine gute Kooperation mit den Schulen ist unabdingbar für einen reibungslosen Tagesablauf. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Erziehern gründet sich auf der Basis eines offenen und wertschätzenden Miteinanders. Einblicke in die unterschiedlichen Bereiche Schule und Hort zu gewinnen fördert das gegenseitige Verständnis der Erziehungs- und Bildungsprozesse der Kinder. Wir begleiten die Kinder bei der Einschulung und nehmen an Schulfesten mit eigenen Angeboten teil. Die Kooperation beinhaltet Klasseneinteilung, Terminabsprachen, Einladungen der Lehrkräfte zum Mittagessen, zu Festen, Fallbesprechungen um Probleme der Kinder zu analysieren und gemeinsam nach geeigneten Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Kinder zu suchen. Gespräche finden stets in Absprache mit den Erziehungsberechtigten statt. KOOPERATION MIT FACHSCHULEN Jedes Jahr betreuen wir Praktikantinnen und Praktikanten, die sich im Anerkennungsjahr befinden, ein schulpädagogisches-, ein Schul- oder Schnupperpraktikum bei uns absolvieren. Die Praktikanten schließen ihre Ausbildung ab oder vertiefen ihre Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit Schulkindern. Regelmäßig finden Anleiter und Reflexionsgespräche sowie Kooperationstreffen in den jeweiligen Fachschulen für Sozialpädagogik statt. Nach Beendigung des Praktikums wird den Praktikanten ein Dienstzeugnis beziehungsweise eine Beurteilung ausgestellt. KOOPERATION MIT DEM TRÄGER Als städtische Kindertageseinrichtung ist unser Schülerhort der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zugehörig. Kontakt besteht hauptsächlich zur Fachbereichsleiterin und zur Verwaltungsleiterin. Sie ist gemeinsam mit Kollegen zuständig für die Verwaltung der Haushaltsmittel, die Beitragserhebung, die rechnungs- und die Personalsachbearbeitung. Die Fachbereichsleiterin unterstützt und berät bei Bedarf die pädagogische Arbeit und gibt Informationen weiter. Gemeinsam mit den Fachbereichsleitungen treffen sich die städtischen Schülerhorte monatlich zu Leitungskonferenzen. Es werden pädagogische Themen erörtert, Termine festgelegt und aktuelle Fragen geklärt. Jährlich findet eine große Leitungskonferenz aller Städtischen Kindertageseinrichtungen mit den Leitungen der Fachbereiche, der Verwaltungs- Abteilungs- und der Jugendamtsleiterin sowie dem Direktor der Sozial- und Jugendbehörde statt, um dringende Anliegen zu erörtern und das vergangene Jahr zu reflektieren. In Fragen des Unterhalts des Gebäudes, der Reparatur und Neuanschaffungen arbeiten wir eng mit dem Gartenbauamt und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zusammen. KOOPERATION MIT DER KITA FRÜHLINGSTRAßE Mit der direkt neben dem Schülerhort befindlichen Kita Frühlingstraße kooperieren wir in vielen Bereichen eng zusammen, um für beide Einrichtungen einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten. Wir teilen uns unter anderem einen gemeinsamen Turnraum, sprechen uns über Termine, Feste und Feiern ab. Um einen reibungslosen Übergang von der Kita zum Schülerhort zu schaffen, vereinbaren wir Besuchstermine für die Großen der Kita. Nach Absprache besuchen sich die Kinder der beiden Einrichtungen gegenseitig.

10 10 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN Die Eltern sind die wertvollen Partner in der Erziehungsarbeit. Unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit ist geprägt von Transparenz, Offenheit und Vertrauen. Wir begegnen den Eltern gegenüber wertschätzend und respektvoll. Für die Erzieher und Erzieherinnen bedeutet dies aber auch, die notwendige professionelle Distanz zu wahren und gegebenenfalls auch Grenzen zu setzen. Wir führen mit den Eltern mindestens ein Mal im Jahr ein Entwicklungsgespräch über ihr Kind. Die Erziehungstätigkeit erfolgt gemeinsam, das heißt beide Partner, Schülerhort und Eltern unterstützen sich in der Erziehungstätigkeit. MÖGLICHKEITEN DER BETEILIGUNG VON ELTERN AN DER HORTARBEIT Zu Beginn des Schülerhortjahres wird unter der Elternschaft der Elternbeirat gewählt. Dieser vertritt die Interessen der Eltern, unterstützt die Erzieher und bringt Vorschläge ein. Sie sind zudem herzlich eingeladen, an Ausflügen teilzunehmen. Die Eltern haben die Möglichkeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern zu helfen und mitzuwirken. ELTERNBEIRAT Nach 5 des Kindergartengesetzes unterstützt der Elternbeirat die Erziehungsarbeit und stellt den Kontakt zum Elternhaus her. In unserer Einrichtung besteht der Elternbeirat aus vier Elternvertretern. Der Elternbeirat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, wählt jeweils einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Elternbeirat diskutiert Wünsche, Anregungen oder Kritik der Eltern und unterstützt bei der Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Es besteht bei wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel Regelung der Ferienzeiten ein informeller Austausch zwischen Leitung, Elternbeirat und Träger. BESCHWERDEMANAGEMENT Beschwerden von Eltern und Kindern sind willkommen und fassen wir als eine Chance auf, unsere pädagogische Arbeit noch weiter zu verbessern. Die Beschwerdesteller werden über Entscheidungen und Veränderungen informiert und einbezogen. Die Beschwerden werden dokumentiert und gemeinsam im Schülerhortteam diskutiert und bearbeitet.

11 11 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION QUALITÄTSSICHERUNG ZUSAMMENARBEIT IM TEAM Teamarbeit bedeutet für uns, gemeinsam pädagogische Ziele zu entwickeln. In regelmäßigen wöchentlichen Teambesprechungen werden Informationen und fachliche Anregungen ausgetauscht. Es werden Absprachen getroffen, Wochenpläne ausgearbeitet, Projekte geplant, unser Handeln gegenüber Kindern und Eltern reflektieren wir gegenseitig um unsere Arbeit zu optimieren. Unsere Teamsitzungen dauern in der Regel zweieinhalb Stunden. Damit keine Informationen verloren gehen wird ein Teambuch geführt, in dem Telefonate, aktuelle Ereignisse und Elterninformationen festgehalten werden. Teamprotokolle werden separat zum Nachlesen archiviert. Leitung und Stellvertretung tauschen sich ebenfalls einmal pro Woche in einem Leitungsteam aus. Als Team treten wir geschlossen auf, pflegen einen freundlichen und wertschätzenden Umgang und sehen uns als Vorbilder für die Kinder. AUFGABEN DER FACHKRÄFTE Die Erzieher und Erzieherinnen entwickeln, angelehnt an den Orientierungsplan für Baden-Württemberg und die speziellen Gegebenheiten der Einrichtung, pädagogische Ziele. Die pädagogische Arbeit wird von den Fachkräften nach den vielfältigen Beobachtungen ausgerichtet, sie bilden die Grundlage, nach denen die Erzieher und Erzieherinnen Impulse setzen um die Kinder zu fördern und zu fordern. Die Fachkräfte bilden sich beständig fort, um die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit weiter zu entwickeln und neue Anstöße ins Team einzubringen. SCHUTZ DER KINDER VOR GEFÄHRDUNGEN Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB V III, Art. 1 des Kinderund Jugendhilfegesetzes) bildet den Grundstein für unsere pädagogische Arbeit. Besonders im Hinblick auf Gefährdung des Kindeswohls obliegt uns ein gesetzlicher Schutzauftrag. In Kooperation mit dem Jugendamt, den entsprechenden Beratungs- und Erziehungsstellen und gegebenenfalls auch mit der Polizei werden im Falle einer Kindeswohlgefährdung erforderliche Hilfen angeboten und die notwendigen Schritte eingeleitet. In unserer Funktion als Einrichtung, welche die Kinder in ihren Bedürfnissen und Ansprüchen ernst nimmt, verstehen wir uns als Anwälte der Kinder, die auch in einer Krisensituation zur Seite stehen. AUSBLICK Die im Herbst 2012 eingeführte Arbeit mit Portfolios werden wir weiter fortführen und intensivieren. Ab Sommer 2013 werden wir ein Sportprojekt Bewegung und Ballspiele durchführen.

12 12 SCHÜLERHORT FRÜHLINGSSTRASSE KONZEPTION GESETZLICHE GRUNDLAGEN SGB VIII und Kindergartenrecht Baden-Württemberg (KiTaG) SGB VIII 1 ABS. 1 Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 1 ABS. 3, SATZ 4 Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechtes nach Absatz 1 insbesondere dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 2 ABS. 2, SATZ 3 Die Leistung der Jugendhilfe umfassen die Angebote zur Förderung von Kindern in Trägereinrichtungen und in der Tagespflege: SGB VIII KITAG Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG) QUELLENANGABE 1. Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder -und Jugendhilfe, 2. Kindergartenrecht Baden-Württemberg von Christiane Dürr, Kommentar/2. Auflage, Kommunal- und Schul- Verlag, IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Kindertageseinrichtungen Städtischer Schülerhort Frühlingsstraße Frühlingstraße 2b Karlsruhe Telefon: schuelerhortfruehlingstr@sjb.karlsruhe.de Internet: Redaktion: Michael Grünling, Kita-Leitung Stand: Mai 2015

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