Ihre Gesprächspartner: AK-Konsumentenschutz wirkt: Mehr Prävention, weniger Reparatur. Pressekonferenz Dienstag, 19. Jänner 2016 Arbeiterkammer Linz

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1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Josef Moser, MBA Dr. Georg Rathwallner Direktor der Arbeiterkammer Oberösterreich Leiter AK-Konsumentenschutz AK-Konsumentenschutz wirkt: Mehr Prävention, weniger Reparatur Pressekonferenz Dienstag, 19. Jänner 2016 Arbeiterkammer Linz

2 Vorbeugung durch Information, Musterprozesse, Abmahnverfahren und Gesetzesänderungen Konsumentinnen und Konsumenten kontaktieren die Arbeiterkammer häufig erst, nachdem etwas schiefgelaufen ist. Einen großen Teil der Tätigkeit des AK-Konsumentenschutzes macht daher die Reparatur von Problemfällen aus. Um Fehlentscheidungen zu verhindern, hat der AK-Konsumentenschutz immer auf Information und Prävention gesetzt. Diese Strategie, aber auch der erfolgreiche Einsatz für Gesetzesverbesserungen, gewonnene Musterprozesse und Abmahnverfahren zeigen Wirkung. Vor allem bei den Problembereichen Cold Calling (unerwünschte Werbeanrufe) und Internetabzocke sind die Beschwerden deutlich zurückgegangen haben die Expertinnen und Experten des AK-Konsumentenschutzes rund Beratungen durchgeführt. Auf ooe.arbeiterkammer.at verzeichnete der Konsumentenschutz rund Pageviews. Hier die wichtigsten Erfolge des vergangenen Jahres: Erfolgreiche Musterprozesse Die Condor Flugdienst GmbH hat Konsumenten/-innen die Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung nach der Fluggastverordnung verweigert. Der AK-Konsumentenschutz hat daher eine Sammelklage für 14 Reisende angestrengt. Das Unternehmen hat im Verfahren die Ausgleichszahlungen in Höhe von Euro anerkannt (= 400 Euro/Person). Die Atlanticlux Lebensversicherung s.a. akzeptierte den Rücktritt von einer Lebensversicherung wegen falscher Rücktrittsbelehrung nicht. Die AK hat einen Musterprozess angestrengt und eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) erwirkt: Eine fehlerhafte Belehrung über die Rücktrittsfrist führt zu einem unbefristetem Rücktrittsrecht. Die Versicherung musste dem Konsumenten den einbezahlten Sparanteil der Prämien samt Verzinsung rückerstatten. Jetzt fordert die AK in diesen Fällen auch die Vermittlungsgebühr von Blue Vest Equity (nunmehr STATUS Finanzservice GmbH) zurück. 2

3 Bei einer Lebensversicherung wurde der berechtigte Rücktritt einer Konsumentin zwar akzeptiert, die Versicherung zahlte aber nur den Rückkaufswert aus. Die AK hat die Differenz zu den einbezahlten Prämien in einem Musterverfahren eingeklagt, und die Versicherung hat unmittelbar nach Zustellung der Klage bezahlt. Verrechnung ungerechtfertigter Inkassokosten. In der Konsumentenberatung gibt es viele Beschwerden betreffend Mahngebühren und Inkassokosten. Die AK führt daher laufend Verfahren, um unberechtigte Betreibungskosten einzugrenzen (zur Zeit sind zwei Verfahren anhängig) hat T-Mobile in einem Fall in der ersten Verhandlung auf die Inkassokosten verzichtet. Blue Vest Equity (nunmehr STATUS Finanzservice GmbH) klagte einen Konsumenten wegen restlicher Vermittlungsgebühren aus der Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Die Forderung bestand aus Sicht der AK wegen Fehlberatung und Rücktritts von der Lebensversicherung aufgrund fehlerhafter Rücktrittsbelehrung nicht zu Recht. Das Unternehmen verzichtete auf die Fortführung des Verfahrens. Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) für Minderjährige. Der Verkauf von PZV für Minderjährige ist keine Seltenheit. Sowohl das Bezirksgericht Freistadt als auch das Bezirksgericht Linz haben 2015 in von der AK eingeleiteten Verfahren klargestellt, dass derartige Verträge gerichtlich zu genehmigen sind. Beide Gerichte haben die Genehmigung versagt die Verträge waren somit rückabzuwickeln. Anhängige Musterprozesse Die Karma Werte GmbH hat nachrangige Darlehen ohne Prospekt verkauft. Der AK- Konsumentenschutz hat daher eine UWG-Klage (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) eingebracht und in erster Instanz gewonnen. Nach Berufung der Karma Werte GmbH läuft jetzt das Berufungsverfahren. In der Beratung gibt es immer wieder Fälle, in denen durch Vertragskonstruktionen aus Sicht der AK das Bauträgervertragsgesetz umgangen wird. Damit werden wesentliche Schutzbestimmungen für Häuselbauer umgangen. Die AK führt einen Musterprozess gegen die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG zur Klärung der Frage, 3

4 ob involvierte Grundstückseigentümer wie ein Bauträger haften. Gegen das negative Urteil zweiter Instanz wird die AK Revision an den Obersten Gerichtshof erheben. Erfolgreiche Abmahnverfahren Die AK hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr STATUS Finanzservice GmbH) wegen Verstoßes gegen das Versicherungsvertragsgesetz vor Gericht gebracht. Die beanstandeten Klauseln verknüpften die Zahlungsmodalitäten des Seminarvertrages mit einer den Kunden vermittelten kapitalbildenden Lebensversicherung, sodass diese vorgeblichen Gratisseminare nur kostenlos sind, solange die Lebensversicherung den Vereinbarungen gemäß aufrecht bleibt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erteilte diesem Vertragskonzept eine Absage: Es diene nur dazu, dem Vermittler innerhalb von fünf Jahren seinen Provisionsanspruch zu wahren. Die AK hat 2015 wieder Mietvertragsklauseln von Gemeinnützigen Wohnbauträgern überprüft und 59 gesetzwidrige Klauseln entdeckt. Auf AK-Aufforderung hin gaben die Wohnbauträger in allen Fällen eine Unterlassungserklärung ab. Damit konnte durchgesetzt werden, dass seit dem Jahre 2011 insgesamt 14 Wohnbäuträger Unterlassungserklärungen zu insgesamt 290 Mietvertragsklauseln abgegeben haben. Die Reiseparadies Kastler GmbH hat eine Unterlassungserklärung zu zwölf Vertragsklauseln abgegeben. Tickets Wien Felinger&Brantner GbR gab eine Unterlassungserklärung zu acht Vertragsklauseln ab. Die Volksbank Ried im Innkreis gab eine Unterlassungserklärung zu zwei Vertragsklauseln betreffend Fremdwährungskredite ab. Anhängige Abmahnverfahren A1: In einem Verfahren, das vor dem Obersten Gerichtshof anhängig ist, geht es um Regelungen in den Festnetz-Geschäftsbedingungen. So wird zum Beispiel das Schweigen eines Konsumenten zu einer Vertragsänderung als Zustimmung gewertet. WESTbahn: Die Verbandsklage wegen unzulässiger Preiserhöhung bei der Kilometerbank hat die AK nun auch vor dem Obersten Gerichtshof gewonnen. 4

5 Kreditaktion Santanderbank - Millionenerfolg Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil gegen die Santander Consumer Bank entschieden, dass die Kosten für eine von der Bank verlangte Kreditversicherung im effektiven Zinssatz zu berücksichtigen sind. Betroffen sind Kreditverträge der Santander Consumer Bank, die ab Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am abgeschlossen wurden. Die gesetzliche Folge der Angabe eines zu geringen effektiven Jahreszinssatzes ist, dass der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz so zu verringern ist, dass er dem angegebenen effektiven Jahreszinssatz entspricht. In der Praxis führte die Senkung des Sollzinssatzes zu einer Rückzahlung von zu viel bezahlten Zinsen. Allerdings erfolgt eine Gutschrift von Zinsen nicht automatisch, sondern es kommen nur jene Konsumenten/- innen zu ihrem Recht, die aktiv eine Neuberechnung des Kredites fordern. Die AK Oberösterreich hat daher Santander-Kreditkunden über diese Möglichkeit informiert und angeboten, sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Seit der ersten gesendeten Sammelintervention am hat der Konsumentenschutz für 340 Konsumenten/-innen Rückzahlungen in Höhe von Euro erzielt, durchschnittlich Euro pro Konsument/-in. Zusätzlich wurde zur Freude der Kreditnehmer/-innen in Folge des gesenkten Sollzinssatzes auch die Kreditrate für noch laufende Kredite gesenkt. Unter Berücksichtigung dieser Ratenreduktion ergibt das eine Gesamtersparnis von rund Euro (durchschnittlich Euro). Negativzinsen bei Krediten Banken haben 2015 Schreiben an Verbraucher/-innen versandt, in denen sie darauf hinweisen, dass bei einem Sinken der Leitzinsen (zum Beispiel LIBOR oder EURIBOR) unter Null keine Negativverzinsung erfolgt. Als Untergrenze einer Verzinsung soll zumindest ein Sollzinssatz von 0,00001 Prozent gelten. Ein derartiger Ausschluss von Negativzinsen ist aus Sicht der AK nicht zulässig, vielmehr muss nach den gängigen Kreditvereinbarungen auch eine negative Verzinsung möglich sein. Das Einführen einer Untergrenze widerspricht dem Konsumentenschutzgesetz. Die AK hat betroffenen Konsumenten/-innen geraten, keinesfalls nachteiligen Vereinbarungen zuzustimmen. 5

6 Die Frage ist gerichtsanhängig, es gibt positive Urteile erster Instanz. Wenn ein OGH- Urteil zugunsten der Kreditnehmer/-innen vorliegt, müssen von der vereinbarten Zinsgleitklausel abweichende Zinssätze rückwirkend angepasst werden. Preisvergleiche und Marktübersichten Preisvergleiche sollen dabei helfen, das jeweils günstigste Angebot auf dem Markt zu finden. Dabei konzentriert sich der AK-Konsumentenschutz vor allem auf unübersichtliche Märkte. Mit den Preisvergleichen soll auch der Wettbewerb intensiviert werden, um das Preisniveau auf diesen Märkten zu senken. Tagesaktuelle Preisvergleiche bieten folgende Onlinerechner auf der Homepage: Bankenrechner Breitbandrechner Handytarifrechner Haushaltsbudgetrechner Kalorienrechner KFZ-Eurotax-Rechner KFZ-Steuerrechner Maklerprovisionsrechner Spritpreisrechner Strom- und Gaspreisrechner Wohnbauförderungsrechner. Wöchentlich werden die Heizölpreise und die Pelletspreise in Oberösterreich aktualisiert, monatlich die Flüssiggaspreise. Im Jahr 2015 wurden zusätzlich die Preise von folgenden Produkten und Dienstleistungen erhoben: Autoreparatur-Kosten, Christbäume, Fotobücher, Führer- und Mopedschein, Handytarif-Vergleich, Installateure, Kindergeburtstag, Kinopreise, Lebensmittel-Hauszustellung, Mietautos, Mopedpickerl, Mechanikerstunde, Nachhilfe, Schulartikel, Ski- und Snowboardservice, Ski- und Snowboardverleih, Wartungskosten Gasthermen-Ölbrenner, Wellnesshotels. Versicherungsvergleiche wurden von unseren Experten/-innen für folgende Produkte errechnet: Autoversicherung, Motorrad/Moped-Versicherung, Eigenheimversiche- 6

7 rung, Haushaltsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherungen, Versicherungen für den Winterurlaub und Tierversicherungen. Tests helfen Konsumenten/-innen dabei, das Produkt zu finden, das ihren Bedürfnissen entspricht. Die AK-Konsumentenschützer/-innen decken dabei auch Werbeschmähs und unseriöse Angebote auf haben die Konsumentenschützer/-innen der AK Oberösterreich 28 Produkte und Dienstleistungen einem Qualitätstest unterzogen. In Kooperation mit Öko-Test und KONSUMENT wurden den Konsumenten/- innen 25 Tests zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bilanz der Lebensmitteltests In den letzten Jahren haben sich die Ergebnisse der Lebensmitteltests kontinuierlich verbessert. Die AK sieht darin auch einen Erfolg der konsequenten Tests seit den 90er- Jahren haben wir folgende Lebensmitteltests durchgeführt: Wasseranreicherung bei Fisch ( Pangasius und Seelachs), Zuckergehalt bei Babybreien und Babykeksen, Speiseeis, Mozzarella, Sushi, Fertigsalatsaucen, Champignons, Bratwürstel, Ceylon-Zimt, vegetarische und vegane Wurstersatzerzeugnisse, Beeren, Schoko-Osterhasen. Darüber hinaus wurden Blumenerde, Fitnessstudios und Paketdienste getestet. Im Rahmen dieser Lebensmitteltests ist auch das Aufdecken von ungesunden Zutaten wichtig, etwa von verstecktem Zucker, Transfetten oder erhöhtem Salzgehalt gerade bei Lebensmitteln, die als besonders gesund beworben werden. Die Schwerpunkte 2016 Im laufenden Jahr werden die Musterprozesse, der Schwerpunkt Fair Konsumieren, die Kreditprüfungsaktion und der Finanzführerschein weitergeführt. Zusätzliche Schwerpunkte werden die Inkassokosten und die Mahnspesen sein. Im Rahmen von Fair Konsumieren wird unter anderem die Schuhproduktion auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit getestet. 7

8 Lebensmitteltests, vor allem bezogen auf irreführende Werbung, werden ein weiterer Schwerpunkt sein. Die AK-Konsumentenschützer/-innen werden in diesem Jahr auch schwerpunktmäßig die Vertragsbedingungen der Immobilienmakler prüfen. Getestet werden auch die Finanzdienstleistungsangebote im Internet. 8

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