Beiträge zu Unternehmensführung und Agrarwirtschaft

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1 1 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Beiträge zu Unternehmensführung und Agrarwirtschaft Artikel 1/2015 Herausgeber: Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Leopold KIRNER Institut für Unternehmensführung, Forschung und Innovation GAP bis 2020: Wie ändert sich das Einkommen für Einzelbetriebe? Leopold KIRNER, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Mit 2015 startete eine neue Periode in der europäischen Agrarpolitik (GAP), womit sich die Rahmenbedingungen für die österreichische Landwirtschaft grundlegend ändern. In der ersten Säule wird schrittweise auf die neue Regionalprämie umgestellt, die ländliche Entwicklung (zweite Säule) startete mit neuen Programmen und Maßnahmen. Unter anderem wird die Biodiversität im ÖPUL stärker hervorgestrichen und die Treffsicherheit bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erhöht. Der folgende Beitrag fokussiert auf die ökonomischen Auswirkungen der Umstellung auf die neue GAP. Die Reform im Überblick Die nationale Obergrenze für Direktzahlungen (erste Säule) in Österreich sinkt gegenüber der abgelaufenen Periode um drei Prozent. Wesentliches Element der ersten Säule in Österreich ist der Umstieg vom historischen Betriebsmodell auf eine bundeseinheitliche Prämie ab 2019 von 284 Euro pro ha normalertragfähige Flächen; Almflächen und Hutweiden werden auf 20 Prozent dieser Prämie reduziert. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Direktzahlungen ist die Einhaltung des Greenings (Anbaudiversifizierung, Erhaltung des Dauergrünlands, ökologische Vorrangflächen). Gekoppelte Zahlungen werden in der ersten Säule nur noch für gealpte Rinder, Schafe und Ziegen gewährt, die gekoppelte Mutterkuh- oder Milchkuhprämie gehört somit ab 2015 der Vergangenheit an. Neu ist, nun auch in der ersten Säule, eine Zahlung für Junglandwirte. Auch die Finanzmittel für die zweite Säule (ländliche Entwicklung) werden ab 2015 weniger. Beim ÖPUL um rund 14 Prozent, bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiet (AZ) um rund sieben Prozent. Im Rahmen vom ÖPUL werden 19 Maßnahmen angeboten, dazu kommen noch die biologische Wirtschaftsweise und die Tierschutzmaßnahme Weidehaltung; macht zusammen 21 Maßnahmen.

2 2 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe 21 Betriebe untersucht Nachfolgend untersuchen wir die Auswirkungen dieser GAP-Reform (erste und zweite Säule) auf ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe in Österreich. Dazu haben wir 21 Betriebe aus verschiedenen Regionen und mit unterschiedlichen Betriebszweigen ausgewählt. Das Spektrum der Betriebe reicht von Ackerbaubetrieben mit und ohne Vieh bis hin zu Milchkuhund Rindermastbetrieben. Auch zwei Schafbetriebe finden sich in der Stichprobe. Auf diese Weise wollen wir Aussagen ableiten können, welche Betriebstypen profitieren und welche durch die neue Reform verlieren könnten. Bis 2014 große Unterschiede bei den Direktzahlungen Die Direktzahlungen in der Ausgangssituation 2014 setzen sich aus der Betriebsprämie und den gekoppelten Prämien zusammen. Sie schwanken bei den hier untersuchten Betrieben zwischen 107 Euro je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) im Lämmermastbetrieb in Imst und 582 Euro je Hektar LF im spezialisierten Stiermastbetrieb in Tulln (siehe Abbildung 1). Die Ackerbaubetriebe verfügen über rund 300 Euro je Hektar LF, der Betrieb in Linz Land weicht wegen einem höheren Zuckerrübenanteil nach oben hin ab. Die Milchkuhbetriebe streuen stark in Abhängigkeit der Alpung: Betriebe ohne gealpte Tiere erreichen im Schnitt über 300 Euro je Hektar LF, jene mit gealpten Kühen deutlich darunter. Die höhere Prämie für den Betrieb in Braunau erklärt sich durch die Einrechnung der Sonder- und Schlachtprämie für männliche Rinder in die Betriebsprämie. Bei den Mutterkuhbetrieben nimmt die gekoppelte Mutterkuhprämie rund die Hälfte der Direktzahlungen ein. Die höchsten Direktzahlungen verzeichnen spezialisierte Rindermastbetriebe. Hinweise zu den Betrieben siehe Anhang Abbildung 1: Direktzahlungen je Hektar LF in der Ausgangssituation 2014

3 3 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Große Änderungen bei den öffentlichen Geldern Wie bereits erwähnt, werden ab 2019 einheitliche Prämien je Hektar in der ersten Säule (Direktzahlungen) ausbezahlt. Somit werden Betriebe mit bisher hohen Direktzahlungen Prämien verlieren, jene mit niedrigen Direktzahlungen in der Ausgangssituation Prämien dazugewinnen. Darüber hinaus ändern sich ÖPUL und AZ, was ebenso Auswirkungen auf das Einkommen der Betriebe verursachen kann. Abbildung 2 zeigt die Auswirkung der geänderten GAP (Direktzahlungen, ÖPUL und AZ) auf die Änderung der öffentlichen Gelder der untersuchten Betriebe. Zu berücksichtigen gilt, dass diese Änderungen ausschließlich auf die modifizierte GAP zurückzuführen sind. Anpassungen der Betriebsleiter aufgrund der neuen Politik sind hier nicht abgebildet. Hinweise zu den Betrieben siehe Anhang Abbildung 2: So ändern sich die öffentlichen Gelder absolut ( /Betrieb) In einigen Betrieben erhöhen sich die öffentlichen Gelder und somit auch das landwirtschaftliche Einkommen. Beispielsweise beim Schweinebetrieb in Feldbach um über Euro oder beim Bio-Milchkuhbetrieb in Landeck um rund Euro. Die Art und Weise der Zunahme der öffentlichen Gelder in diesen Betrieben ist aber sehr unterschiedlich. Beim Betrieb in Feldbach (FB) resultieren rund 80 Prozent der zusätzlichen öffentlichen Gelder durch höhere ÖPUL-Prämien. Der Einstieg in gesamtbetriebliche Maßnahmen ist diesem Betrieb ab 2015 möglich, da die GVE-Grenze (2 GVE/ha) im neuen ÖPUL gefallen ist. Der Betrieb in Landeck (LA) mit 207 Erschwernispunkten profitiert hingegen vor allem von höheren Direktzahlungen in der neuen GAP (284 versus 118 Euro je Hektar im Tal). Zudem erhöht sich auch die AZ leicht für diesen Betrieb, da das neue Berechnungsschema Betriebe mit hoher Erschwernis begünstigt. Auf der anderen Seite des Spektrums stehen die spezialisierten Rindermäster, die je nach Betrieb zwischen knapp und Euro an öffentlichen Geldern verlieren (KL, AM, TU). Der überwiegende Anteil dieser Einbußen resultiert aus dem Umstieg auf die bundeseinheitliche Prämie im Rahmen der ersten Säule. Zusätzlich verlieren diese Betriebe Prämien im ÖPUL, vor allem als Folge des Wegfalls der Maßnahme Umweltgerechte Bewirtschaftung von Ackerland und Grünland (UBAG).

4 4 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Mit etwas Abstand, was die Einbußen an öffentlichen Geldern betrifft, folgen konventionell wirtschaftende Milchkuhbetriebe ohne Almen (SL, BR) und Marktfruchtbetriebe ohne Vieh. Größere Einbußen errechnen sich bei großem Zuckerrübenanteil (LL), niedrigere Rückgänge verzeichnen Betriebe mit Dauerkulturen (ND; Dauerkulturen erhielten bisher keine Direktzahlungen) sowie Biobetriebe (MI, RO). Bei den Mutterkuhbetrieben im Grünland (SV, ZE) kann die höhere Flächenprämie den Verlust der gekoppelten Mutterkuhprämie nicht vollständig wettmachen. Teilweise Halbierung der Einkommen Wie ändert sich nun das Einkommen der Betriebe relativ aufgrund der GAP-Reform? Abbildung 3 gibt dazu Antwort und verweist tendenziell auf relative Einkommensrückgänge (weniger finanzielle Mittel ab 2015) sowie auf enorme Umverteilungen zwischen den Betrieben. Während sich für den Mastschweinebetrieb in Feldbach, den Milchkuhbetrieb in Landeck oder den Lämmermastbetrieb das Einkommen nach vollständiger Umsetzung der Reform im Schnitt um zehn Prozent erhöhen sollte, sinkt das Einkommen der spezialisierten Rindermäster (KL, AM, TU) im Schnitt um rund 40 Prozent. Hinweise zu den Betrieben siehe Anhang Abbildung 3: So ändert sich das Einkommen relativ (2014 = 100%) Sowohl bei Marktfruchtbetrieben ohne Vieh als auch bei Milchkuhbetrieben ohne gealpte Kühe streuen die Einkommenseinbußen je nach Betrieb markant. Über 30 Prozent errechnen sich für den Marktfruchtbetrieb in Linz Land mit hohem Zuckerrübenanteil und den Milchkuhbetrieb in Braunau mit Mast der männlichen Nachkommen. Kaum Einbußen verzeichnen sowohl der Bio-Marktfruchtbetrieb in Mistelbach als auch der Bio- Milchkuhbetrieb in Rohrbach. Ebenso moderate Kürzungen errechnen sich für die beiden Mutterkuhbetriebe im Grünland (SV, ZE). Die anderen Marktfruchtbetriebe und Milchkuhbetrieb ohne gealpte Kühe liegen dazwischen.

5 5 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Rinderbauern verlieren am stärksten Eine weiterführende statistische Analyse prüft, ob die Einkommensänderungen als Folge der Änderungen bei Direktzahlungen, ÖPUL und AZ mit betrieblichen Merkmalen zusammenhängen. Untersucht wurden folgende fünf Merkmale: Betriebsgröße (LF je Betrieb), Grünlandanteil (Prozent Grünland an der LF), Viehbesatz (GVE je ha LF), natürliche Erschwernis (Berghöfekataster-Punkte) sowie die Anzahl der raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE). Ergebnis: Die errechnete Einkommensänderung der Betriebe ist unabhängig von der Betriebsgröße, dem Grünlandanteil und dem Viehbesatz. Das heißt beispielsweise für die Betriebsgröße, dass große und kleine Betriebe prozentuell gleichermaßen gewinnen bzw. verlieren. Ein statistischer Zusammenhang zeigt sich jedoch mit der natürlichen Erschwernis der Betriebe: Je größer die Standortnachteile, desto geringer fallen die Einbußen aus bzw. desto eher erhöht sich das Einkommen als Folge der Änderungen durch die GAP-Reform. Wir erinnern uns: Für Betriebe mit hoher Erschwernis wie beispielsweise jene in Schwaz, Landeck oder Imst errechneten sich höhere Einkünfte nach Umsetzung der GAP-Reform als im Ausgangsjahr Auch zwischen Einkommensänderung und Anzahl an RGVE errechnet sich ein statistischer Zusammenhang (siehe Abbildung 4): Je mehr RGVE auf den Betrieben gehalten werden, desto stärker ist der Rückgang der Einkünfte. Auch dieser Zusammenhang lässt sich erklären, wenn wir die Kürzungen an öffentlichen Geldern bei den spezialisierten Rinderbetrieben bedenken. Zudem nehmen die relativen Einkommenseinbußen bei größeren Milchkuhbetrieben tendenziell zu, eine Folge der intensiveren Produktion mit höheren Direktzahlungen in der Ausgangssituation. RGVE = raufutterverzehrende Großvieheinheiten Abbildung 4: Relation zwischen Einkommensänderung und RGVE

6 6 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Wirkung der Prämie für Junglandwirte Bisher haben wir die Prämie für Junglandwirte außer Acht gelassen. Nun prüfen wir, in wieweit diese Prämie die Einkommensverluste in bestimmten Betrieben reduzieren kann. In Österreich kann eine Prämie von 71 Euro je Hektar und Jahr normalertragfähige Fläche (Reduktion auf 20 Prozent der Prämie für Hutweiden und Almen) ausbezahlt werden. Diese Prämie wird für maximal 40 Hektar pro Betrieb und für maximal fünf Jahre ausbezahlt. Voraussetzungen für den Erhalt dieser Zahlung sind die erstmalige Niederlassung und ein Alter von unter 40 Jahren. Für sechs Betriebe haben wir uns die Auswirkungen angesehen, die Ergebnisse dazu präsentiert Tabelle 1. Und zwar für jene in Mistelbach und Linz Land (Ackerbaubetriebe ohne Vieh), Salzburg Land und Braunau (Milchkuhbetriebe), Sankt Veit/Glan (Mutterkuhbetrieb) und Tulln (spezialisierter Stiermastbetrieb). Tabelle 1: Wirkung der Prämie für Junglandwirte Be- Betrieb liegt im Δ ELuF Prämie für Δ ELuF ab 2019 inkl. trieb Bezirk ab 2019 Jung-LW Prämie für Jung-LW MI Mistelbach LL Linz Land SL Salzburg Land BR Braunau SV Sankt Veit/Glan TU Tulln Hinweise zu den Betrieben siehe Kasten Δ = Änderung, ELuF = Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft, LW = Landwirte; Beträge in /Betrieb Für den Ackerbaubetrieb in Mistelbach würde die Junglandwirteprämie knapp nicht, für den Mutterkuhbetrieb in St. Veit/Glan würde sie schon ausreichen, die Einbußen als Folge von niedrigeren Flächenprämien zu kompensieren. Natürlich nur für maximal fünf Jahre, denn so lange können Junglandwirte diese Prämie ausschöpfen. Es wird aber zumindest Zeit gewonnen, um auf die geänderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Für die anderen hier berechneten Betriebe können die Prämien für Junglandwirte nur einen Teil der Einkommensverluste wettmachen. Wo lässt sich ansetzen Die bisherigen Berechnungen berücksichtigten nicht, dass Betriebsleiter die Bewirtschaftung ihrer Betriebe laufend an geänderte Rahmenbedingungen anpassen. Das war deshalb sinnvoll, um den reinen Effekt der GAP hervorzuheben. Abschließend stellt sich aber doch die Frage, inwieweit betriebliche Reaktionen oder Entwicklungen auf den Märkten die hier errechneten Einkommensänderungen verändern.

7 7 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Effiziente Milchproduktion als Lösung? In der Milchproduktion steigt die jährliche Milchmenge je Kuh laut der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter (ZAR) um knapp 1,5 Prozent. Gehen wir also davon aus, dass die Milchleistung auch weiterhin jährlich um 1,5 Prozent steigt, so bedeutet dies eine Steigerung der Milchleistung bis 2019 um insgesamt 7,7 Prozent (nach Zinseszinsformel berechnet). Beispielsweise steigt dadurch die angenommene Milchleistung beim Betrieb in Salzburg Land von kg auf knapp kg je Kuh und Jahr. Zusätzlich könnte die Grundfutterqualität verbessert werden, wodurch die Grundfutteraufnahme gesteigert und Kraftfutter eingespart werden könnte. Beide Effekte wurden mit Hilfe der Internet-Deckungsbeiträge der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft mit Preise der Jahre für die vier Milchkuhbetriebe mit Einkommenseinbußen untersucht (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Maßnahmen zur Abfederung der Einkommensverluste Zusätzlicher DB 2019 Betrieb Betrieb liegt im Bezirk Δ ELuF ab ,5% Milch pro + 1,5% Milch pro Jahr + besseres Jahr Grundfutter* SL Salzburg Land RO Rohrbach BR Braunau LI Liezen Hinweise zu den Betrieben siehe Kasten * Von guter (6,1 MJ NEL/kg TM) zu sehr guter Grundfutterqualität (6,3) bei BR, ansonsten von mittlerer (5,9) zu guter Grundfutterqualität. Δ = Änderung, ELuF = Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, DB = Deckungsbeitrag Bei einer Leistungssteigerung in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr könnte bereits ein größerer Teil der Einkommenseinbußen wettgemacht werden. Zu beachten ist jedoch, dass steigende Fixkosten hier noch nicht eingerechnet sind. Erst die gleichzeitige Milchleistungssteigerung und die höhere Grundfutterqualität verschaffen einen Puffer dafür. Lässt sich dieses Potenzial (nicht) mehr ausschöpfen, dann sind Wachstumsschritte, Kooperationen, Maßnahmen, welche die Wertschöpfung der Produkte erhöhen, oder andere Maßnahmen für eine nachhaltige Einkommenssicherung unabdingbar. Um wie viel müssten Rinderpreise steigen? Für die Rindermast, bei der die größten Einkommensverluste zu erwarten sind, wollen wir die Wirkung von geänderten Rinderpreisen untersuchen. Wir gehen der Frage nach, um wie viel sich die Viehpreise (Basis sind der Durchschnitt der Preise ) ändern müssten, damit das nominelle Einkommen von 2014 zumindest erzielt wird. Je nach Produktionsweise gibt es große Unterschiede:

8 8 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Bei Mutterkuhbetrieben im Grünland (SV, ZE) müssten die Einstellerpreise je nach Produktionssystem zwischen zehn und 15 Prozent steigen. Beim Mutterkuhbetrieb mit Endmast der Tiere (KL) müsste der Preis pro kg Schlachtgewicht um 15 Prozent steigen. Bei den beiden Stiermastbetrieben (AM, TU) müssten die Kälberpreise um zehn Prozent sinken und gleichzeitig die Preise für Schlachtstiere um zehn Prozent steigen. Sinken die Kälberpreise um 20 Prozent, ohne dass gleichzeitig die Preise für Schlachtstiere steigen, können die Einkommenseinbußen nur halbiert werden. Fazit dieser Berechnungen: Gegenläufige Kälber- und Schlachtstierpreise sind jedoch so gut wie ausgeschlossen, da gegenseitige Abhängigkeiten bestehen. Aber auch deutliche Preissprünge bei Einstellern sind derzeit nicht zu erwarten. Resümee Die GAP-Reform führt zu markanten Veränderungen der Höhe und Zusammensetzung der öffentlichen Gelder für Betriebe in Österreich. Die Übergangszeit für die erste Säule bis 2019 federt die Umwälzungen etwas ab, diese Zeit sollte für modifizierte Betriebsstrategien genutzt werden. Denn in bestimmten Betriebstypen, insbesondere in jenen mit intensiver Rinderhaltung, sind aufgrund von enormen Einschnitten unternehmerische Initiativen für eine nachhaltige Betriebsführung unabdingbar. Gesonderte Berechnungen für die Milchproduktion belegen, dass beispielsweise steigende tierische Leistungen oder verbesserte Grundfutterqualitäten die Verluste ausgleichen können. In der Rindermast ist der Spielraum dafür deutlich geringer, zumal auch die Kürzungen bei den öffentlichen Geldern deutlich höher ausfallen. Hier werden größere Reformen auf den Betrieben notwendig sein, kleine Anpassungen könnten hier für eine nachhaltige Unternehmensführung zu wenig sein. Offen bleibt, wie die Märkte auf den geänderten Politikrahmen reagieren. Da spielt die GAP jedoch eine eher untergeordnete Rolle, denn Produktpreise werden maßgeblich von den Entwicklungen auf den Weltagrarmärkten beeinflusst.

9 9 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe ANHANG: So wurde gerechnet Das Basisszenario stellt das Übergangsjahr 2014 dar, verglichen wird die Änderung der öffentlichen Gelder bzw. der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zum Jahr Die Umstellung auf die bundeseinheitliche Prämie in Höhe von 284 Euro je Hektar für Ackerland bzw. normalertragfähiges Grünland erfolgt nicht von heute auf morgen, sondern Schrittweise bis Für Hutweiden und Almfutterflächen werden ab 2019 rund 57 Euro je Hektar als Prämie gewährt (20 Prozent von der vollen Prämie). Die gekoppelten Prämien für gealpte Rinder (außer Kühe), Schafe und Ziegen betragen 31 Euro je GVE, jene für Kühe 62 Euro je GVE; die gekoppelten Prämien werden in voller Höhe ab 2015 ausbezahlt. Ebenso ab 2015 starten das neue ÖPUL und die neue AZ. Insgesamt werden die Auswirkungen auf der Basis von 21 Betrieben untersucht: Darunter sind sieben Ackerbaubetriebe (darunter drei mit Schweinehaltung), sieben Milchkuhbetriebe und sieben Betriebe mit Rindermast bzw. Schafhaltung. Diese Betriebe stellen keine real existierenden Betriebe dar, sondern entsprechen in der Regel Durchschnittsbetrieben aus der jeweiligen Region mit der jeweils vorab festgelegten Betriebsausrichtung. Tabelle 3: Eckdaten der 21 untersuchten Betriebe Abk. Bezirk LF in ha Almfläche in ha Milch-bzw. Mutterkühe Verkaufte Mastrinder Mutterschafe Zucht- bzw. Mastschweine GF Gänserndorf 68,7 ND Neusiedl 28,6 MI bio Mistelbach 53,2 LL Linz Land 38,4 WL Wels Land 26,6 55 FB +25% Feldbach 31,5 300 LB Leibnitz 23,5 190 SL Salzburg Land 20,6 21 RO bio Rohrbach 28,1 23 BR Braunau 30, LI +25% Liezen 35,6 7,2 32 SZ Schwaz 11,7 16,8 12 LA bio Landeck 8,2 10,0 7 B Bregenz 18,1 22,6 16 SV Sankt Veit/Glan 11,5 10,0 10 ZE bio Zell am See 7,7 8,0 8 KL Klagenfurt Land 30, AM Amstetten 25,7 45 TU Tulln 45,2 66 IM +25% Imst 4,8 7,9 40 WT Waidh./Thaya 47,5 210 GF bis LL: Ackerbaubetriebe ohne Vieh; WL bis LB: Ackerbaubetriebe mit Schweinehaltung; SL bis B: Milchkuhbetriebe; SV und ZE: Mutterkuhbetriebe ohne Ausmast im Grünland; KL: Mutterkuhbetrieb mit Ausmast; AM und TU: Spezialisierte Stiermastbetriebe; IM: Lämmermastbetrieb; WT: Milchschafbetrieb. Zusätze: bio = Biobetriebe; +25% = Durchschnitt der 25% größeren Betriebe in der jeweiligen Region.

10 10 Leopold KIRNER: Auswirkungen der GAP auf Einzelbetriebe Abweichend davon wurden in einigen Regionen die 25 Prozent größeren Betriebe nach Anzahl der Tiere (Feldbach, Liezen und Imst) für die Modellbildung ausgewählt. Beispielsweise stellt der Betrieb in Gänserndorf (erster Betrieb in Tabelle 3) einen durchschnittlich großen Ackerbaubetrieb mit Zuckerrüben- und Kartoffelanbau in diesem Bezirk dar. Der Betrieb in Liezen (elfter Betrieb in der Tabelle) kennzeichnet den Durchschnitt der 25 Prozent größeren Milchkuhbetriebe in diesem Bezirk. Der Betrieb in Neusiedl bewirtschaftet 5,2 ha Weingärten (erhalten in der neuen GAP auch Direktzahlungen), die Betriebe in Gänserndorf und Linz Land kultivieren neben Mähdruschkulturen auch Zuckerrüben und Kartoffeln. Bei den Betrieben in Schwaz, Landeck und Bregenz werden die Milchkühe im Sommer auf einer Melkalm gemolken. Bei den beiden Mutterkuhbetrieben ohne Ausmast (SV und ZE) kommt der Großteil der Tiere auf eine Alm. Beim Betrieb in Liezen werden nur die Jungtiere gealpt, beim Betrieb in Braunau werden die eigenen männlichen Nachkommen am Betrieb gemästet. Der Betrieb in Klagenfurt Land mästet eigene und zugekaufte Rinder. Die ÖPUL-Maßnahmen wurden den Betrieben nach ihrer Produktionsausrichtung von Experten der ÖPUL-Abteilung des Landwirtschaftsministeriums zugeordnet. Die AZ wird nach der neuen Formel laut dem Programm ländliche Entwicklung berechnet. Die Deckungsbeiträge für die einzelnen Verfahren stammen vom Internet-DB der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft (siehe unter: alle Daten entsprechen dem Durchschnitt aus

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