Die Eintragungspflicht kaufmännischer Unternehmen ins Handelsregister

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1 Begriffe/ Internet-Recherche PDF Backup & Sync Die kaufmännischer Unternehmen ins Handelsregister Art. 934 OR Eintragung ins Handelsregister Recht und Pflicht 1 Wer ein Handels-, Fabrikations-oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbebetreibt, ist verpflichtet, dieses am Ort der Hauptniederlassung ins Handelsregister eintragen zu lassen. 2 Wer unter einer Firma ein Gewerbe betreibt, das nicht eingetragen werden muss, hat das Recht, dieses am Ort der Hauptniederlassung ins Handelsregister eintragen zu lassen. 1

2 Art. 2 lit. b HRegV: «Gewerbe» «Gewerbe: eine selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit» «Selbstständig»: rechtlich und/oder wirtschaftlich «Dauernd»: Gewisses Mass an Organisation, Erzielung regelmässiger Einkünfte Folge bei Annahme: Eintragspflicht? Nein: Muss «nach kaufmännischer Art geführt» sein (?). Art. 934 OR: «Nach kaufmännischer Art» Alte HRegV: - Handels-oder Fabrikationsgewerbe (Art. 53 lit. A und B): Enumerationen/ - Andere, nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe sind diejenigen, die «nach Art und Umfang des Unternehmens einen kaufmännischen Betrieb und eine geordnete Buchführung erfordern» (Art. 53 lit. C ahregv). 2

3 Art. 934 OR: «Nach kaufmännischer Art» Neue HRegV: - Verweis in Art. 2 lit. a Ziff. 1 HRegV: Im Sinne dieser Verordnung gelten als: Rechtseinheit: Einzelunternehmen (Art. 934 Abs. 1 und 2 OR) also ein Handels-, Fabrikations-oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe Keine eigentliche Definition mehr, Enumerationengestrichen, evtl. andere Norm in HRegV? Art. 36 Abs. 1 HRegV Einzelunternehmen - - Art. 36 und freiwillige Eintragung 1 Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbebetreiben und während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens Franken (Jahresumsatz) erzielen, sind verpflichtet, ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Gehören einer Person mehrere Einzelunternehmen, so ist deren Umsatz zusammenzurechnen. Enthält keine Definition von «nach kaufmännischer Art» 3

4 Zwischenerkenntnis - Eine Definition des «nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes» gibt es nicht (mehr) - Ziel der Neuregelung: Gleichbehandlung aller Gewerbearten durch Statuierung einer allgemeinen des Einzelunternehmens (so der Bundesrat) Schwelle zur : Orientierung am und/oder an den? des Handelsregisters Art. 1 HRegV: Das Handelsregister dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es bezweckt die Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und gewährleistet die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts. 4

5 BGE 135 III 304 «[es ist der] des Handelsregisters, im Interesse der Geschäftstreibenden und des Publikums im Allgemeinendie kaufmännischen Betriebe und die sie berührenden, rechtserheblichen Tatsachen allgemein bekannt zu machen [...]» Primär- Herstellung von Publizität durch Zentralisierung und Verbreitung von Information. Ab wann notwendig? - Sobald die Information nicht mehr mittels individueller Anfrage beschafft werden kann, obwohl ein schützenswertes Interesse besteht Ab wann soll das sein? Evtl. eher an den anknüpfen? 5

6 : Buchführungspflicht Art. 957 OR Wer verpflichtetist, seine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen, ist gehalten, diejenigen Bücher ordnungsgemäss zu führenund aufzubewahren, die nach Art und Umfang seines Geschäftes nötig sind, um die Vermögenslage des Geschäftes und die mit dem Geschäftsbetriebe zusammenhängenden Schuld-und Forderungsverhältnisse sowie die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre festzustellen. : Buchführungspflicht Art. 957 E-OR (von NR und SR so dieses Jahr beschlossen, Differenzbereinigung) 1) Der Pflicht zur Buchführungund Rechnungslegung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unterliegen: 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens Fr im letzten Geschäftsjahr erzielt haben; 2. Juristische Personen. 6

7 : Buchführungspflicht Art. 957 E-OR 2) Einzelunternehmenund Personengesellschaften mit weniger als Fr Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr sowie diejenigen Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, sowie Stiftungen, die nach Artikel 83b Absatz 2 ZGB von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind, müssen lediglich Buch führen über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage. Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gelten sinngemäss. («Milchbüchleinrechnung») Zwischenerkenntnis - des Handelsregisters: Definition einer allgemeinen/pauschalisierenden Schwelle zur ist (wohl) nicht möglich - der : Buchführungspflicht knüpft künftig nicht mehr an bestehender Eintragspflicht an 7

8 Zusammenfassung für Einzelunternehmen: - Bisher: Kaufmännisches Unternehmen , wobei «nach kaufmännischer Art» Erfordernis der Buchführung (Art. 957 OR) - Neu: Kaufmännisches Unternehmen , wobei «nach kaufmännischer Art» =? Anpassung OR/HRegV wohl unumgänglich Begriffe/ für Einzelunternehmer - ins Handelsregister ab CHF (allenfalls künftig auch noch angehoben, z.b. auf CHF ?) - Mehrwertsteuerpflicht ab CHF Buchführungspflicht ab CHF

9 Begriffe/ Zum Vergleich: für juristische Personen (z.b. GmbH) - ins Handelsregister ab CHF Mehrwertsteuerpflicht ab CHF Buchführungspflicht ab CHF 0.-- Argumentation im Parlament: Keine persönliche Haftung Begriffe/ Vermeintliche Privilegien: Landwirtschaft Botschaft des Bundesrathes von 1888, Zitat von Handelsregisterführer Dr. jur. Ludwig Siegmund: «In dem einen Registerbezirke wurden nur wirkliche Kaufleute zum Eintrage gezwungen, in dem andern zog man beinahe die ganze Bevölkerung, soweit sie nicht geradezu aus [...] Bauern [...] bestand, in den Bereich des Handelsregisters und dehnte die Eintragspflicht auf Leute aus, die kaum ihren eigenen Namen schreiben konntenund von der [damit] verknüpften Buchführung auch nicht den allerleisesten Schimmer besaßen.» 9

10 Begriffe/ Vermeintliche Privilegien: Landwirtschaft BGE 135 III 304 (2009): - «Die Rechtsprechung, nach der Landwirtschaftsbetriebe [...] von der Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister [...] befreit sind [...], ist historisch zu verstehen und gründet auf einem überholten Bild der Landwirtschaft als einer "eigentlichen (...) Bauernwirtschaft"» - «Es rechtfertigt sich daher nicht mehr, Landwirtschafts- [...]betriebe nur nach einigen speziellen Kriterien [...] der zu unterstellen» Begriffe/ Vermeintliche Privilegien: Freie Berufe BGE 130 III 707 (=Pra Nr. 75): - «[...] dass wer einen freien Beruf ausübt, nicht ohne weiteres zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist» - «handelt sich jedenfalls nicht um ein absolutes Prinzip [...]. Demnach sind Personen, die einen freien Beruf ausüben, nicht verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, allerdings unter der Bedingung, dass dieser nicht mit einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe verbunden ist[...]. [...] wenn die Rentabilität gegenüber den persönlichen Beziehungen zu den Patienten oder Klienten im Vordergrund steht, [...]» 10

11 Begriffe/ Vermeintliche Privilegien: Freie Berufe BGE 130 III 707 (=Pra Nr. 75): - Doch sollte man sich vor zu grossem Schematismus hüten, da die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung eines freien Berufes unter den Anwendungsbereich von Art. 53 lit. C HRegV fällt, massgeblich von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig ist. Blosse Scheinargumentation oder tatsächlich eine Privilegierung? Begriffe/ Art. 10 Abs. 1 MWSTG «Unternehmen» [...]. Ein Unternehmen betreibt, wer: a. eine auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt; und b. unter eigenem Namen nach aussen auftritt. = «Gewerbe» i.s.d HRegV? 11

12 Begriffe/ Unternehmens-Identifikationsnummer Ziel der : Ablösung verschiedener Identifikationsnummern (wie etwa Handelsregisternummer, Mehrwertsteuernummer oder AHV-Abrechnungsnummer) Vereinheitlichung, eindeutige Identifizierung von «Unternehmen» Begriffe/ Unternehmens-Identifikationsnummer Art. 3 G, -Einheiten: 1. die im Handelsregister eingetragenen Rechtsträger, 2. die nicht im Handelsregister eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, deren Steuernoder Abgaben durch den Bund oder seine Anstalten erhoben werden, 3. natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf ausüben und nicht unter Ziffer 1 oder 2 fallen, wobei die für jedes einzelne Gewerbe vergeben wird, 6. alle Unternehmen und Personen, die der Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Tierseuchen-, Tierschutz-oder Lebensmittelgesetzgebung unterworfen sind und zu administrativen en identifiziert werden müssen, 12

13 Begriffe/ Unternehmens-Identifikationsnummer Art. 6 G Das BFS führt das -Register. Warum das BFS? Allenfalls in Zukunft durch die Handelsregister/Zentralregister? - Gewerbebegriff neu definieren und/oder bestehende in Einklang bringen - Schwellenwert für vereinheitlichen; Orientierung an OR 727? - = Mehrwertsteuerpflicht? - = Buchführungspflicht? Laufende Aktienrechtsrevision (Entwurf 1) sistiert: Allenfalls Neufassung OR 934 anregen? 13

14 Internet-Recherche PDF Backup & Sync Hauptbibliothek der Uni Zürich (HBZ) Zugang mittels VPN: - Datenbanken (recht.ch, beck-online, JSTOR,...) - Zeitschriften (ca. 2600, viele frei zugänglich) - Elektronische Dissertationen - ZORA (Zurich Open Repository and Archive) Internet-Recherche PDF Backup & Sync PDF-Creator - Html-Seiten als PDF speichern (mittels Druckfunktion) - Z.B. für BGE PDF-Reader - PDF s mit unzähligen Tools bearbeiten - Gratis (bei Adobe kostenpflichtig) 14

15 Internet-Recherche PDF Backup & Sync Dropbox - Daten stets synchronisiert - Zugriff von zu Hause und Arbeitsplatz - Gratis bis 2 GB (bis zu 8 GB, Freunde einladen) - CAVI: Verschlüsselung mittels TrueCrypt Internet-Recherche PDF Backup & Sync - Dissertationsvorlage unter markus-zollinger.ch - Gerade/ungerade Seiten - Abschnittsgliederung - Automatische Verzeichnisse - Funktion STYLEREF in Kopfzeilen - Randziffern links- und rechtsbündig 15

16 Internet-Recherche PDF Backup & Sync - Vorlage von Swisslex -.dot-datei (also nur die ) - Struktur (Abschnitte etc.) und Verzeichnisse müssen selbst erstellt werden - Keine Randziffern - Gratis Internet-Recherche PDF Backup & Sync Randnummern 4.1 für Word (a-sol.de) - Randnummern in Positionsrahmen - Inhaltsverzeichnis mit Verweis auf Randnummern statt/und Seitenzahlen - Sachregister mit Verweis auf Randnummern statt/und Seitenzahlen 16

17 Sämtliche Links und Downloads unter Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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