Private Sponsored Admission Programmes Ein Modell auch für Deutschland? Norbert Trosien UNHCR Berlin

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1 Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Private Sponsored Admission Programmes Norbert Trosien UNHCR Berlin

2 1. Flüchtlingszahlen und Verteilung der weltweiten Flüchtlingsbevölkerung Ende 2013: 51.2 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene weltweit dies sind 10.2 Millionen oder 20% mehr als Ende 2012 Die Zahl beinhaltet: Millionen Flüchtlinge (darunter 11.7 Millionen unter UNHCR Mandat und 5 Millionen unter UNRWA Mandat) Millionen Binnenvertriebene Millionen Schutzsuchende und Asylbewerber

3 1. Flüchtlingszahlen und Verteilung der weltweiten Flüchtlingsbevölkerung Hauptherkunftsstaaten von Flüchtlingen und Vertriebenen: Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia, Eritrea, Süd-Sudan Hauptaufnahmestaaten von Flüchtlingen und Vertriebenen: 86 % der weltweiten Flüchtlingsbevölkerung haben Zuflucht in Entwicklungsoder Schwellenländern gefunden (Pakistan, Iran, Libanon, Jordanien und Türkei = 5 Hauptzufluchtsstaaten) die 44 Industriestaaten beherbergen hingegen nur 14 % aller Flüchtlinge Schwellen- und Entwicklungsländer 44 westliche Industriestaaten

4 2. Weltweiter Resettlement-Bedarf UNHCR geht davon aus, dass unter den derzeit 11.7 Millionen Flüchtlingen weltweit knapp einen Resettlementplatz benötigen: Zufluchtsregion Gesamtbedarf Resettlement Afrika Asien Europa (einschl. Türkei) Mittlerer Osten und Nordafrika Nord-, Mittel- und Südamerika

5 2. Weltweiter Resettlement-Bedarf Den benötigten Resettlementplätzen stehen derzeit weltweit jährlich nur etwa Aufnahmeplätze gegenüber: Resettlement- Vorschläge 20 Resettlement- Ausreisen

6 3. bridging the gap UNHCR wirbt weltweit seit Jahren um eine Erhöhung der Zahl der bereitstehenden Aufnahmeplätze. Dabei werden Staaten dazu ermuntert, mit Blick auf die in den letzten Jahren dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen und die veränderten Bedürfnisse von Flüchtlingen neben der Einrichtung und Ausweitung traditioneller Resettlement-Programme auch alternative Formen der Flüchtlingsaufnahme in Betracht zu ziehen. Wenngleich Flüchtlingsschutz zunächst eine originär staatliche Aufgabe ist, könnten hierbei auch private Finanzierungsquellen beispielsweise von Einzelpersonen, Nichtregierungsorganisationen, Sozialverbänden oder anderen interessierten Gruppen angezapft werden, um die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbundenen finanziellen Lasten für die Aufnahmestaaten zu vermindern und gleichzeitig ein wirksames Zeichen der gesellschaftlichen Solidarität zu setzen.

7 4. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Das Beispiel Kanada: Wer kann unter dem kanadischen Private Sponsorship Programme Aufnahme finden? Das kanadische Programm richtet sich an Personen,......die sich ausserhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;...die ernsthaft und individuell von den Auswirkungen eines Bürgerkrieges oder eines internationalen bewaffneten Konfliktes betroffen sind oder massive Menschenrechtsverletzungen erlitten haben;...für die an ihrem gegenwärtigen Aufenthaltsort in absehbarer Zukunft keine adäquate Lösung gefunden werden kann;...die auf private finanzielle Unterstützungsleistungen oder eigenes Einkommen zurückgreifen kann, um ihren eigenen Aufenthalt (und den ihrer mitreisenden Angehörigen) im Aufnahmestaat zu finanzieren.

8 4. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Das Beispiel Kanada: Wie läuft das Verfahren zur Auswahl der zur Aufnahme in Betracht kommenden Personen ab? Flüchtlinge, die im Rahmen des private sponsorship programmes aufgenommen werden sollen, werden entweder durch die Sponsoren oder auf Initiative von UNHCR durch die Visastellen der kanadischen Botschaften vorgeschlagen: Für die von UNHCR und der Botschaft vorgeschlagen Flüchtlinge wird nach gründlicher Prüfung der Voraussetzungen für die Einbeziehung des Flüchtlings in das private sponsored resettlement programme in Kanada ein geeigneter Sponsor gesucht. Im Fall der von Sponsoren vorgeschlagene Flüchtlinge stellen die Sponsoren sämtliche für die Prüfung eines ihnen bekannt gewordenen Falles erforderlichen Informationen zusammen und unterziehen die Aufnahmekandidaten einer Vorprüfung. Die Letztentscheidungskompetenz über die Aufnahme verbleibt bei der Botschaft.

9 4. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Das Beispiel Kanada: Wer kommt als Sponsor für privat finanzierte Aufnahmeprogramme in Betracht? Etablierte Gemeinschaften von Sponsorship Agreement Holders, die von der kanadischen Regierung für die regelmäßige finanzielle und operative Unterstützung aufgenommener Flüchtlinge zertifiziert sind (z.b. religiöse Organisationen, ethnische oder Kulturverbände, humanitäre Organisationen, etc.); Lokale Wirtschafts- oder Idealverbände, die sich gelegentlich an der finanziellen und operativen Unterstützung aufgenommener Flüchtlinge beteiligen; Gruppen von fünf oder mehr (volljährigen) Privatpersonen, die sich gemeinschaftlich zur finanziellen und operativen Unterstützung aufgenommener Flüchtlinge bereiterklären. Generell müssen potentielle Sponsoren ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Zielgemeinde der auzunehmenden Flüchtlinge haben.

10 4. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Das Beispiel Kanada: Welche Verantwortung trifft die Sponsoren im Rahmen des privat finanzierten Aufnahmeprogramms? Übernahme der Kosten für Miete, Wohnungseirichtung, Kleidung, Lebensmittel, Haushaltsund andere Bedarfsgegenstände; Vermittlung von Dolmetschern, Ärzten, Zahnärzten, etc.; Hilfe bei der Orientierung, Eröffnung eines Bankkontos, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Begleitung bei Behördengängen, etc.; Unterstützung der Flüchtlinge bei der Auswahl von und der Einschreibung an Schulen, Sprachkursen, beruflichen Weiterbildungsangeboten; Hilfe und Unterstützung bei der sozialen Vernetzung, beispielsweise mit der lokalen Gesellschaft, aber auch anderen Flüchtlingen mit ähnlich gelagerten Interessen und Wurzeln; Hilfe bei der Arbeitssuche. Die mit der Einreise verbundenen Kosten (Medizinische Untersuchung, Pass- und Visagebühren, Reisekosten) werden von der kanadischen Regierung in Form eines Darlehens übernommen

11 4. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Das Beispiel Kanada: Welchen Umfang hat die Verantwortlichkeit der Sponsoren? Sponsoren verpflichten sich zeitlich befristet zur finanziellen und ideellen Unterstützung der im Rahmen des Programms einreisenden Flüchtlinge. Die Verpflichtung entfällt, wenn die aufgenommenen Flüchtlinge ihre wirtschaftliche und soziale Unabhängigkeit (wieder-)erlangt haben, spätestens aber ein Jahr nach der Einreise; Der Umfang der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf und den ortsüblichen Hilfssätzen für andere im Rahmen von Resettlement eingereisten Flüchtlingen. Flüchtlinge werden ermutigt, sich entweder aus Ersparnissen oder mit Einkünften an den Kosten ihrer Lebenshaltung zu beteiligen; Da die Zielsetzung der Unterstützung letztlich in der Erlangung wirtschaftlicher und sozialer Selbständigkeit liegt, kommt der Hilfe bei der Arbeitssuche eine besondere Bedeutung zu. Zwar können Sponsoren die Flüchtlinge nicht zur Aufnahme irgendeiner Erwerbstätigkeit zwingen, sie können aber die finanziellen Leistungen in Abhängigkeit vom Bemühen der Flüchtlinge um Arbeit anpassen.

12 4. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Das Beispiel Kanada: Welche Verantwortung trifft die Sponsoren im Rahmen des privat finanzierten Aufnahmeprogramms? Übernahme der Kosten für Miete, Wohnungseirichtung, Kleidung, Lebensmittel, Haushaltsund andere Bedarfsgegenstände; Vermittlung von Dolmetschern, Ärzten, Zahnärzten, etc.; Hilfe bei der Orientierung, Eröffnung eines Bankkontos, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, etc.; Unterstützung bei der Erlangung von Krankenversicherungsschutz; Unterstützung der Flüchtlinge bei der Auswahl von und der Einschreibung an Schulen, Spachkursen, beruflichen Weiterbildungsangeboten; Hilfe und Unterstützung bei der sozialen Vernetzung, beispielsweise mit der lokalen Gesellschaft, aber auch anderen Flüchtlingen mit ähnlich gelagerten Interessen und Wurzeln; Hilfe bei der Arbeitssuche.

13 5. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Die Situation in Deutschland: Gibt es privat finanzierte Flüchtlingsaufnahme in Deutschland? Auch in Deutschland gab und gibt es immer wieder Ansätze zur Beteiligung privater Sponsoren an der Aufnahme von Schutzbedürftigen, Beispiele: Aufnahme bosnischer Kriegsflüchtlingen in den 1990 er Jahren; Aufnahme syrischer Flüchtlinge mit Angehörigen in Deutschland (Länderprogramme zum Verwandtennachzug) Die rechtliche Umsetzung in Deutschland knüpft an das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung nach 68 I AufenthG an.

14 5. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Die Situation in Deutschland: Überblick über die Programme der Bundesländer zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland Bundestagsbeschluss vom : Die Bundesregierung wurde im Rahmen eines fraktionsübergreifenden Antrags aufgefordert, ihr Einvernehmen mit weitergehenden Aufnahmeprogrammen für syrische Flüchtlinge mit Familienangehörigen in Deutschland durch die Bundesländer zu erklären. Im Anschluss haben 15 Bundesländer entsprechende Aufnahmeanordnungen erlassen; lediglich Bayern strebt derzeit keine weitere Gruppenaufnahme syrischer Flüchtlinge an. Eine Übersicht über die einzelnen Landesregelungen findet sich auf der Web-Seite von Pro- Asyl.

15 5. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Die Situation in Deutschland: Die vorliegenden Aufnahmeanordnungen sehen in der Regel die Aufnahme unter folgenden Voraussetzungen vor: Zuzug zu Verwandten in Deutschland, die einen deutschem Pass oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis besitzen und mindestens seit hier leben; Die aufzunehmenden Personen müssen sich in Syrien oder den Anrainerstaaten oder Ägypten befinden. Syrer mit Aufenthalt in anderen EU-Staaten sind von der Aufnahme ausgeschlossen; Begünstigt sind Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. In einigen Ländern können explizit auch weitere Personensorgeberechtigte dieser Kinder aufgenommen werden. Die Angehörigen in Deutschland - oder Dritte - müssen eine Verpflichtungserklärung über sämtliche Lebensunterhaltskosten (teilweise einschließlich der Kosten für die Krankenbehandlung) der aufgenommenen Flüchtlinge abgeben. Die Ausländerbehörden führen hierzu eine Bonitätsprüfung durch, mit der nachgewiesen werden soll, dass die Verpflichtungsgeber über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten verfügen. Die Regelungen sind befristet.

16 5. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Die Situation in Deutschland: Wesentliche Unterschiede zum kanadischen Modell In Deutschland kommen nach den bisherigen Aufnahmeanordnungen als Sponsoren und Verpflichtungsgeber regelmäßig nur natürliche Personen in Betracht, die in einer Verwandtschaftsbeziehung zu den aufgenommenen Flüchtlingen stehen. Das Erscheinen von Personenmehrheiten oder Gesellschaften als Sponsoren ist den deutschen Aufnahmeprogrammen hingegen fremd. In Deutschland gibt es bislang keine Rahmenvereinbarung, in der die Rechte und Pflichten des Sponsors verbindlich geregelt wären. Stattdessen stellt 68 Abs. 1 AufenthG als maßgebliche Rechtsgrundlage die finanziellen Unterstützungsleistungen eindeutig in den Vordergrund, während sich der Norm weitergehende Verpflichtungen nicht entnehmen lassen. Im Gegensatz zu den in den kanadischen Rahmenregelungen getroffenen Begrenzungen der Verantwortlichkeit wird eine Verpflichtungserklärung in Deutschland grundsätzlich unbefristet erteilt.

17 6. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme - Vorteile Eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte Studie des Migration Policy Institute hat bereits im Jahre 2003 die Einrichtung privat finanzierter Resettlement-Programme empfohlen und dabei auf folgende positiven Aspekte hingewiesen: Schrittweise Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Europa für Flüchtlinge, die internationalen Schutzes und/oder einer dauerhaften Lösung bedürfen; Schaffung legaler Zugangswege für Flüchtlinge aus bestimmten Herkunfts- oder Erstzufluchtsstaaten und dadurch Vermeidung der mit der irregulären Einreise verbundenen Gefahren und Risiken für die aufgenommenen Flüchtlinge; Schaffung von Akzeptanz für die Flüchtlingsaufnahme in den Aufnahmestaaten durch breite zivilgesellschaftliche Verankerung und Verantwortungsteilung

18 6. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Minimalanforderungen Folgende Aspekte müssen bei der Einrichtung privat finanzierter Resettlement-Programme berücksichtigt werden: Privat finanzierte Aufnahmeplätze sollen nicht an die Stelle staatlicher Aufnahmeprogramme treten, sondern diese sinnvoll ergänzen; Personen, die zur Einreise im Rahmen privat finanzierter Aufnahmeprogramme ausgewählt werden, sollten anerkannte Flüchtlinge mit Resettlementbedarf sein; Im Rahmen privat finanzierter Aufnahmeprogramme aufgenommene Flüchtlinge sollten den gleichen rechtlichen Status geniessen, wie andere im Wege von Resettlement aufgenommene oder spontan eingereiste Flüchtlinge; Die Grundbedürfnisse im Rahmen privat finanzierter Aufnahmeprogramme eingereister Flüchtlinge (bspw. nach Unterkunft, Nahrungs- und Lebensmitteln, Bekleidung, Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie Taschengeld) müssen bedingungslos erfüllt werden.

19 6. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Minimalanforderungen Im Rahmen privat finanzierter Aufnahmeprogramme aufgenommene Flüchtlinge müssen in gleicher Weise wie im Wege von Resettlement aufgenommene Flüchtlinge Unterstützung bei der Integration und beim Spracherwerb, bei der schulischen und beruflichen Bildung und bei der Arbeitssuche beanspruchen können; Grundsätzlich sollte die Verteilung der Kosten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten staatlicher Institutionen einerseits und privater Sponsoren andererseits in einer formellen Vereinbarung verbindlich geregelt und sinnvoll begrenzt werden.

20 7. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Herausforderungen Privat finanzierte Aufnahmeprogramme erfordern: Motivierte Sponsoren, die willens und in der Lage sind, materielle und ideelle Resourcen zur Unterstützung von Flüchtlingen einzusetzen; Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen, die unter anderem die wesentlichen Parameter der Auswahl der aufzunehmenden Flüchtlinge, aber auch der in Betracht kommenden Sponsoren, die Rechtsstellung der aufgenommenen Flüchtlinge verbindlich festlegen und die Rechte und Pflichten der aufgenommenen Flüchtlinge bezüglich der Inanspruchnahme von Hilfe und Unterstützung regeln.

21 7. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Herausforderungen: - Motivation privater Sponsoren Erfahrungen mit gegenwärtigen Programmen lassen folgende Motive privater Sponsoren für eine Beteiligung an Flüchtlingsaufnahmeprogrammen hervortreten: Familiäre Bindungen (im weiteren Sinne und unter Einschluss verwandschaftlicher Beziehungen, die vom traditionellen Familiennachzugsrecht nicht erfasst sind); Ethnische Bindungen; Kulturelle Bindungen; Der Wunsch und die Möglichkeit, durch Einsatz eigener Resourcen einen unmittelbaren Beitrag zur Linderung humanitärer Notsituationen zu leisten.

22 7. Privat finanzierte Aufnahmeprogramme Herausforderungen: - Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen Mindestens die nachfolgenden Aspekte sollten verbindlich geregelt werden: Parallellität zwischen initialer Unterstützung durch private Sponsoren und Zugang zu allgemein verfügbaren staatlichen Unterstützungsangeboten; Klare, nachvollziehbare und realistsiche Anforderungen an die von Sponsoren einzubringenden finanziellen und personellen Ressourcen; effiziente Mechanismen zur Verifikation der Lesistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Sponsoren sowie eine Überwachung der Umsetzung übernommener Verpflichtungen; Die verbindliche Regelung des Rechtsstatus der aufgenommenen Personen und ihrer Leistungsansprüche, im Einklang mit dem Status anderer im Rahmen von Resettlement aufgenommener Flüchtlinge

23 Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Herbsttagung 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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