Erläuterungsbericht. Planfeststellung. Staatsstraße 2339 Haimhausen - Freising Ausbau der Ortsdurchfahrt Haimhausen

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1 Staatl. Bauamt Freising B A Y E R I S C H E S T A A T S B A U V E R W A L T U N G Unterlage 1 Erläuterungsbericht Planfeststellung Staatsstraße 2339 Haimhausen - Freising Ausbau der Ortsdurchfahrt Haimhausen Station 250_5,725 bis Station 250_6,585 Bau-km bis Bau-km Aufgestellt: München, den Staatl. Bauamt Freising Weywadel Ltd. Baudirektor

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Darstellung des Vorhabens Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung Streckengestaltung 5 2 Begründung des Vorhabens Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Verbesserung der Verkehrssicherheit 7 3 Vergleich und Wahl der Varianten 8 4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme Ausbaustandard Entwurfs- und Betriebsmerkmale Vorgesehene Verkehrsqualität Gewährleistung der Verkehrssicherheit Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- und Wegenetzes Linienführung Beschreibung des Trassenverlaufs Zwangspunkte Linienführung im Lageplan Linienführung im Höhenplan Räumliche Linienführung und Sichtweiten Querschnittsgestaltung Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Fahrbahnbefestigung Böschungsgestaltung Hindernisse im Seitenraum Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten Anordnung von Knotenpunkten Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten Besondere Anlagen Ingenieurbauwerke Lärmschutzanlagen

3 4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen Leitungen Baugrund / Erdarbeiten Entwässerung Straßenausstattung 16 5 Angaben zu den Umweltauswirkungen Menschen einschließlich der menschlichen Erholung Bestand Umweltauswirkungen Naturhaushalt Bestand Umweltauswirkungen Landschaftsbild Kulturgüter und sonstige Sachgüter Artenschutz Natura 2000 Gebiete Weitere Schutzgebiete 22 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen Lärmschutzmaßnahmen Ausgangsdaten Bauliche Anlagen Vorgehensweise und gesetzliche Grenzwerte Anspruch auf Lärmschutz Sonstige Immissonsschutzmaßnahmen (Luftverunreinigungen) Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Landschaftspflegerische Maßnahmen Ausgleichskonzept im Sinne der Eingriffsregelung gemäß 15 BNatSchG Unvermeidbare Beeinträchtigungen Minimierungsmaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 32 7 Kosten Baulastträger Kostenbeteiligung 32 8 Verfahren 33 9 Durchführung der Baumaßnahme

4 1 Darstellung des Vorhabens 1.1 Planerische Beschreibung Diese Planfeststellungsunterlagen beinhalten den Ausbau der Staatsstraße 2339 Haimhausen Freising. Die Maßnahme liegt in der Gemeinde Haimhausen, Landkreis Dachau. Am wurde der Teil der St 2339 der durch den Ortskern zur B 13 führte zur Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Die damalige St 2340 entlang des südlichen Ortsrandes von Haimhausen wurde zu einem Teil der St 2339 umgestuft. Die St 2339 bündelt den Verkehr zwischen Dachau sowie dem nordöstlichen Landkreis Dachau (Markt Indersdorf) zur B 13. Über letztere wird Unterschleißheim und der Norden von München erreicht. Nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN 2008 ist die St 2339 im Bereich der Ortsdurchfahrt in die Kategorie HS III (angebaute Hauptverkehrsstraße mit Verbindungsfunktion) einzustufen, außerhalb in die Kategorie VS III (anbaufreie Straße im Vorfeld bebauter Gebiete). Die Planfeststellung beginnt an der Einmündung der St 2339 (Alleestraße) in die St 2339 (Dachauer Straße) und die Hauptstraße (Ortsstraße) an der Schloßklause Station L2339_250_5,725. Sie endet kurz vor dem bestehenden Kreisverkehrsplatz Kramer - 4 -

5 Kreuz Station L2339_250_6,585. Vorhabens- und Baulastträger ist der Freistaat Bayern Straßenbauverwaltung. Dieser trägt die Kosten soweit im Regelungsverzeichnis (Unterlage Teil B 11) keine andere Regelung getroffen wird. Durch den Umbau der bestehenden Einmündung Schloßklause ist die Gemeinde Haimhausen an den Kosten beteiligt. Die Kostenteilung erfolgt nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz BayStrWG Art. 32 (4). Die Maßnahme ist nicht Teil des 7. Ausbauplanes für Staatsstraßen in Bayern. Allerdings war der hier vorliegende Abschnitt in der ersten Dringlichkeit im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern enthalten. 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Die Baulänge innerorts beträgt ca. 300 m (Station 5,725 bis Station 6,030) und ca. 550 m außerorts (Station 6,030 bis Station 6,585). Die bestehende Streckencharakteristik entspricht in der Ortsdurchfahrt der einer angebauten Hauptverkehrsstraße mit Verbindungsfunktion (HS III), außerhalb der Ortsdurchfahrt entspricht sie zurzeit noch der einer anbaufreien Straße im Vorfeld bebauter Gebiete (VS III). Durch die geplante Ausweitung der Bebauung von Haimhausen wird die künftige Streckencharakteristik bald insgesamt der einer angebauten Hauptstraße (HS III) entsprechen. Die bestehende Fahrbahn ist nur ca. 5,50 m breit und weist eine unregelmäßige Querneigung auf. Die Oberfläche ist durch zahlreiche Aufgrabungen, Kleinflächensanierungen und Verdrückungen gekennzeichnet. Die vorhandenen Bäume der denkmalgeschützten Allee stehen teilweise direkt am Asphaltrand. Bankette sind nicht erkennbar. Die Entwässerung erfolgt in die Grünflächen beiderseits der Straße. Als Straßenquerschnitt ist ein Regelquerschnitt RQ 9,5 mit 6,50 m breiter Fahrbahn und 1,50 m breiten Banketten außerorts und Hochborden innerorts vorgesehen. Die Entwässerung wird im bebauten Bereich über Absetzschächte in Sickerrigolen mit Überlauf in den gemeindlichen Regenwasserkanal erfolgen. Im noch nicht bebauten Bereich wird das von der Straße abfließende Niederschlagswasser breitflächig über die Bankette auf die Straßenböschungen geleitet wo es verdunstet oder versickert. 1.3 Streckengestaltung Im Bestand ist auf den ersten 300 m beiderseits der Straße eine denkmalgeschützte Allee aus Linden vorhanden, daher der Name Alleestraße. Allerdings mussten viele Bäume auf - 5 -

6 Grund von Schäden durch Krankheit, Umwelt und Anprall entfernt werden. Teilweise wurden junge Bäume nachgepflanzt, teilweise nicht. Dadurch ist der Charakter einer geschlossenen Allee verloren gegangen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Allee entlang der gesamten Baustrecke vollständig neu angelegt. Damit erhalten die Bäume gleiche Abstände zur Straße und auch untereinander sowie auch das gleiche Alter. Damit wird die Allee erheblich aufgewertet. 2 Begründung des Vorhabens 2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Die vorliegende Planung war als Teil der Maßnahme St 2340 Ausbau südlich Haimhausen in der ersten Dringlichkeit des 6. Ausbauplanes für Staatsstraßen in Bayern enthalten. Im Jahr 2005 wurde ein Geh- und Radweg (GRW) von der Schloßklause bis zur Münchener Straße angelegt. Gegenüber der Münchener Straße mündet der Inhauser Weg (Gemeindeverbindungsstraße GVS) nach Inhausen. Über diesen besteht eine Verbindung nach Unterschleißheim. Im Jahr 2010 wurde der Knotenpunkt der St 2339 (ehem. 2340) mit der Ortsstraße Münchner Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit in einen Kreisverkehrsplatz umgestaltet. Dieser Kreisverkehrsplatz wird in der Gemeinde als Kramer Kreuz bezeichnet. Im Jahr 2011 wurde die damalige St 2340 zu einem Abschnitt der St 2339 umgestuft. 2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz BayStrWG Art. 37 wegen der kurzen Länge und geringen Bedeutung nicht notwendig. 2.3 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung Die Maßnahme stimmt mit dem Grundsatz G 1.1 des Regionalplanes München überein: Die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme sollen im Rahmen einer nachhaltigen Raumentwicklung so entwickelt werden, dass der Verkehr und das Nach

7 richtenwesen ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten und möglichst effizient, umweltschonend und sozialverträglich gestaltet werden können Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Für die Maßnahme wurde ein Verkehrsgutachten erstellt (siehe Unterlage Teil C 21). In diesem Gutachten wurden in 2010 Verkehrszählungen durchgeführt. Für das Jahr 2010 wurde eine Analysebelastung für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von ca Kfz/24h, davon 330 Kfz/24h Schwerverkehr, auf der Alleestraße ermittelt (siehe Abb. 22 Unterlage Teil C 21). Der vorhandene Ausbauzustand der St 2339 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m 6,00 m ist dieser Belastung nicht angemessen. Für das Jahr 2025 wurde im Gutachten eine Prognosebelastung für den DTV von Kfz/24h, davon 420 Kfz/24h Schwerverkehr, ermittelt (siehe Abb. 24 Unterlage Teil C 21). Für die Verkehrsbelastung an einem Normalwerktag wurde in dem Gutachten eine Belastung von Kfz/24h, davon 460 Kfz/24h Schwerverkehr, ermittelt (siehe Abb. 23 Unterlage Teil C 21). Nach der Tabelle 24 der Unterlage Teil C 21 beträgt die mittlere stündliche Belastung M während eines Normalwerktages 510 Kfz/h. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt ist bei einer dörflichen Hauptstraße mit Linienbusverkehr und einer stündlichen Belastung zwischen 400 Kfz/h und Kfz/h eine Fahrbahnbreite von 6,50 m notwendig aber auch ausreichend Verbesserung der Verkehrssicherheit Die bestehende Fahrbahn ist nur zwischen 5,50 m und 6,00 m breit. Die Fahrbahn ist von Aufgrabungen und Flickstellen gekennzeichnet. Die Querneigungen der Fahrbahn sind ungleichmäßig und teilweise zu gering. Bei Kurven ist keine Aufweitung für den Schwerverkehr vorhanden. Die vorhandenen Alleebäume stehen teilweise direkt am Fahrbahnrand. Viele dieser Bäume weisen Anprallspuren auf. Der Einbau eines Fahrbahnteilers in die Alleestraße am Knoten Schloßklause verdeutlicht die bestehende und künftige Vorfahrt auf dem Straßenzug Dachauer Straße Hauptstraße. Für Fußgänger wird die Querung der Fahrbahn der Alleestraße erleichtert, da der Fahrbahnteiler auch als behindertengerechte Querungshilfe ausgebildet wird. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn, die Kurvenaufweitung, die gleichmäßige Querneigung sowie den größeren Abstand der Bäume vom Fahrbahnrand (siehe auch Punkt - 7 -

8 4.4.4) werden die Leichtigkeit und die Sicherheit des Verkehrs erhöht. Die Begegnungen von Schwerverkehrsfahrzeugen laufen flüssiger und sicherer ab. 3 Vergleich und Wahl der Varianten Durch die Lage der Straße im Ort sowie die Notwendigkeit an den bestehenden Kreisverkehr anzuschließen, existieren keine Varianten, die sich von der bestehenden Linie in größerem Umfang unterscheiden. Eine Diskussion der Varianten entfällt daher. 4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme 4.1 Ausbaustandard Entwurfs- und Betriebsmerkmale Im Bereich der Maßnahme wird von einer zulässigen Geschwindigkeit von v zul = 50 km/h ausgegangen. Die Gemeinde Haimhausen plant, die Fläche am Kreisverkehr Kramer Kreuz nördlich des Schrammerweges sowie die Flächen an der Alleestraße (Brunnenfeld) bis zum Kreisverkehr mit Wohnbebauung zu entwickeln. Daher wird das Landratsamt auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach der StVO 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung anordnen. Bei der Alleestraße handelt es sich in der Ortsdurchfahrt um eine angebaute Hauptverkehrsstraße mit Linienbusverkehr. Es ist ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg (GRW) vorhanden. Nach der RASt ist im Regelfall eine Fahrbahnbreite von 6,50 m anzuwenden. Im Verkehrsgutachten (siehe Unterlage Teil C 21) wurde auch die Frage der Vorfahrtsregelung an der Einmündung Schloßklause untersucht. Untersucht wurde der Knoten mit Lichtsignalanlage (LSA) und als vorfahrtgeregelte Einmündung. Ein Kreisverkehr schied auf Grund von Platzmangel aus. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine LSA nur in Verbindung mit einem Linksabbiegestreifen in der Hauptstraße eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens bringt. Dieser Linksabbiegestreifen ist aber wegen der bestehenden Bebauung nicht möglich. Daher fiel die Entscheidung zu Gunsten der Beibehaltung der vorfahrtgeregelten Einmündung aus

9 4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität Durch die Aufweitung des Straßenquerschnitts und die Abflachung der engen Kurven verbessert sich die Verkehrsqualität erheblich. Es besteht bereits ein Geh- und Radweg zwischen der Hauptstraße und dem bestehenden Kreisverkehr Kramer Kreuz. Von diesem Kreisverkehr besteht ein Anschluss für Radler über den Inhauser Weg (GVS) nach Inhausen und Unterschleißheim. Der Inhauser Weg ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Im Bereich der Maßnahme ist keine Haltestelle für den öffentlichen Personenverkehr vorhanden und auch nicht vorgesehen. Die bisher an die Staatsstraße angeschlossenen Grundstücke werden auch nach dem Ausbau erreichbar bleiben Gewährleistung der Verkehrssicherheit Wie unter Punkt ausgeführt wird bei dieser Maßnahme von einer Geschwindigkeit v zul = 50 km/h ausgegangen. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn, die Kurvenaufweitung, die gleichmäßige Querneigung sowie den größeren Abstand der Bäume vom Fahrbahnrand werden die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs erhöht. Die Begegnungen von Schwerverkehrsfahrzeugen laufen flüssiger und sicherer ab (siehe auch Punkt 2.3.3). 4.2 Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- und Wegenetzes Im vorliegenden Straßenabschnitt münden keine klassifizierten Straßen ein. Das umliegende gemeindliche Straßen- und Wegenetz wird nicht geändert und auch die Nutzung wird nicht verändert. Auf-, Ab- oder Umstufungen von Straßen sind nicht erforderlich. 4.3 Linienführung Beschreibung des Trassenverlaufs Die Trasse der Alleestraße (St 2339) beginnt als untergeordnete Einmündung an der Dachauer Straße (St 2339) und der Hauptstraße (Ortsstraße). Sie verläuft über ca. 300 m als angebaute Hauptverkehrsstraße durch den östlichen Teil der Ortslage von Haimhausen. Nach ca. 250 m münden die Erschließungsstraßen Schrader-Velgen-Weg (nur für Fußgänger und Radfahrer) und Weiherstraße ein. Nach Verlassen der Ortslage verläuft sie zwar anbaufrei, aber mit einer erheblichen Anzahl von Grundstückszufahrten - 9 -

10 Richtung Nordost zum bestehenden Kreisverkehr Kramer Kreuz. Beiderseits der Trasse soll die bestehende Lindenallee neu gepflanzt werden. Der Abstand der Bäume wird 12,00 m zueinander und 1,50 m zum Straßenrand mit Bordstein bzw. 2,25 m zum Straßenrand ohne Bordstein betragen. Die zulässige Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke wird 50 km/h betragen Zwangspunkte Die Zwangspunkte liegen in der bestehenden Einmündung in den Straßenzug Dachauer Straße / Hauptstraße, den Zufahrten zur bestehenden Bebauung bzw. den anliegenden Feldern, dem vorhandenen Geh- und Radweg sowie dem bestehenden Kreisverkehr Kramer Kreuz Linienführung im Lageplan Durch die Zwangspunkte ist eine fahrdynamische Trassierung nicht möglich. Die vorgesehene, zulässige Höchstgeschwindigkeit von v zul =50 km/h macht diese Trassierung auch nicht notwendig. Der Einmündungsbereich am Bauanfang wird erheblich aufgeweitet um einen im Mittel 3 m breiten Fahrbahnteiler, der auch als Querungshilfe dient, aufzunehmen. Im Bereich der Bebauung wird der neue Fahrbahnrand ca. 1,50 m vom bestehenden südlichen Fahrbahnrand abgerückt um den notwendigen Abstand der Alleebäume vom Fahrbahnrand zu erhalten. Die neue Fahrbahn erhält eine Breite von 6,50 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt nur 5,50 m bis 6,00 m. Der neue nördliche Fahrbahnrand im Bereich der Schloßklause (Bau-km bis Bau-km 0+100) rückt um bis zu 4,00 m vom bestehenden Fahrbahnrand ab. Im weiteren bebauten Bereich sind es ca. 2,50 m. Im Bereich des Klarlweihers (Bau-km bis Bau-km 0+700) wird die bestehende, kurvige Trasse verlassen und begradigt Linienführung im Höhenplan Durch die Bebauung, den bestehenden Geh- und Radweg und die Grundstückszufahrten ist eine wesentlich andere Höhenlage als im Bestand nicht möglich. In die Pflanzgräben und Entwässerungsmulden werden bei größeren Längsneigungen als 4 % Querriegel eingebaut, die den Wasserabfluss bremsen, und für eine bessere Versickerung sorgen

11 4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten Entlang der Strecke ist die Haltesichtweite mit maximal notwendigen 51 m für v zul =50 km/h gegeben. Insbesondere ist die Haltesicht auch in der Kurve ab Bau-km eingehalten. Dies ist im Sichtweitenband des Höhenplanes (Unterlage Teil B 6) auch dargestellt. Die Anfahrsichtweite von 70 m für v zul =50 km/h ist an allen einmündenden Straßen und Zufahrten gegeben. Ausnahme sind die Zufahrten der Grundstücke 977 und 977/2, da diese weniger als 70 m von der Einmündung der Alleestraße in die Dachauer Straße entfernt liegen. Hier liegt die Sicht Richtung Westen unter 70 m. Allerdings wird auch die gefahrene Geschwindigkeit auf Grund des Abbiegevorgangs unter 50 km/h liegen. 4.4 Querschnittsgestaltung Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Als Querschnitt wurde eine Fahrbahnbreite von 6,50 m mit je 3,00 m Fahrstreifenbreite und 0,25 m Randstreifen gewählt. In Bereichen, in denen die Alleebäume nur 1,50 m vom Fahrbahnrand entfernt sind, werden Hochborde angeordnet (Bau-km bis Bau-km 0+240). Außerhalb dieser Bereiche werden Bankette von 1,50 m Breite angelegt. Die Mindestquerneigung von 2,5 % ist eingehalten. Im Bereich der Kurve ab Bau-km wurde die Querneigung auf 6 % erhöht. In diesem Bereich ist auch die Fahrbahn in der Innenkurve aufgeweitet, um die Befahrbarkeit für den Schwerlastverkehr zu verbessern Fahrbahnbefestigung Die Fahrbahn erhält den Regelaufbau der Bauklasse III nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe RStO 01. Für die Lärmberechnung wird wegen der Höchstgeschwindigkeit v zul =50 km/h keine Lärmabminderung (DStrO) des Straßenbelags angesetzt Böschungsgestaltung Im Bereich der Bebauung werden weder Bankett noch Böschung angelegt. Die Fahrbahn wird mit Bordsteinen von 10 cm Höhe begrenzt. Im Bereich der Querungshilfe werden die Bordsteine für sehbehinderte Mitbürger auf 6 cm abgesenkt. Auf diese Querung wird mit Bodenindikatoren hingewiesen. Für Radnutzer wird ein 1,00 m breiter Streifen auf 1 cm Bordhöhe abgesenkt

12 Auch im anbaufreien Bereich der Strecke werden keine Regelböschungen 1 : 1,5, sondern flachere Böschungen ausgebildet um den nötigen Raum für die Baumpflanzungen zu schaffen Hindernisse im Seitenraum Die bestehende Allee wird entfernt und neu gepflanzt. Die Bäume erhalten einen Abstand von ca. 12,00 m untereinander und einen Abstand zum Fahrbahnrand von mindestens 1,50 m neben einem Hochbord bzw. mindestens 2,25 m ohne Hochbord. Diese Mindestabstände ergeben sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt Darin ist der Abstand von Bäumen zum Verkehrsraum des Kraftfahrzeugverkehrs mit 1,00 m bei einer Geschwindigkeit von v 50 km/h angegeben (RASt 06 Tabelle 5). Dieser Mindestabstand wurde noch auf 1,50 m bzw. 2,25 m erhöht. Nach den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen RPS sind für die neugepflanzten Bäume keine Schutzplanken erforderlich, da die zulässige Geschwindigkeit nur v zul =50 km/h beträgt. 4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten Anordnung von Knotenpunkten Alle bisher bestehenden Knotenpunkte werden beibehalten. Das sind: Einmündung der Alleestraße (St 2339) in den Straßenzug Dachauer Straße (St 2339) und Hauptstraße (Ortsstraße) Einmündung der Weiherstraße (Ortsstraße) in die Alleestraße (St 2339) Einmündung Schrader-Velgen-Weg (Fußweg) in die Alleestraße (St 2339) Einmündung öffentlicher Feld und Waldweg in die Alleestraße (St 2339) Kreisverkehr Kramer Kreuz verknüpft die Alleestraße (St 2339), St 2339 (ohne Namen) Richtung B 13, Münchner Straße (Ortsstraße) und den Inhauser Weg (Gemeindeverbindungsstraße - GVS). Der Kreisverkehr besteht bereits und liegt außerhalb des Planungsumgriffs Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte Der Knoten Alleestraße / Dachauer Straße / Hauptstraße wurde im Verkehrsgutachten hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, der Vorfahrtsregelung und einer eventuellen Signalisierung untersucht. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung keine Verbesserung der Leistungsfähigkeit bringt. Eine Leistungssteigerung durch eine Lichtsignalanlage ließe sich nur mit einem Linksabbiegestrei

13 fen in der Hauptstraße erreichen. Dort besteht aber durch die Bebauung keine Möglichkeit, die bestehende Fahrbahn aufzuweiten. Daher wird die bestehende Vorfahrtsregelung mit der Bevorrechtigung des Straßenzuges Dachauer Straße / Hauptstraße beibehalten Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten Der landwirtschaftliche Verkehr benutzt die Staatsstraße. Bisher erschlossene Grundstücke werden auch weiterhin zugänglich bleiben. Für den Radverkehr entlang der Alleestraße steht der bestehende, benutzungspflichtige GRW zur Verfügung. Die Hauptbeziehung für Fußgänger verläuft über die Hauptstraße, da an dieser alle Geschäfte und Behörden liegen. Um die Hauptstraße für Fußgänger sicherer erreichbar zu machen, wird der Knotenpunkt Alleestraße / Dachauer Straße / Hauptstraße mit einer Querungshilfe in der Alleestraße versehen. Die Querung wird behindertengerecht ausgebaut. Im Bereich der Querungshilfe werden die Bordsteine für sehbehinderte Mitbürger auf 6 cm abgesenkt. Auf diese Querung wird mit Bodenindikatoren hingewiesen. Für Radnutzer wird ein 1,00 m breiter Streifen auf 1,00 cm Bordhöhe abgesenkt. Um Platz für den Einbau der Querungshilfe zu gewinnen, muss der nördliche Fahrbahnrand verschoben und der bestehende GRW auf ca. 60 m Länge verlegt werden. 4.6 Besondere Anlagen Besondere Anlagen sind nicht vorgesehen. 4.7 Ingenieurbauwerke Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Stützwände (sichtbare Höhe größer 1,50 m) sind nicht erforderlich. 4.8 Lärmschutzanlagen Für die Maßnahme wurden für das Prognosejahr 2025 zwei Schallberechnungen durchgeführt. Die erste für die bestehende Situation, die andere für die durch den Ausbau veränderte Straße. Der Vergleich der Berechnungen ergibt, dass die für Lärmschutzmaßnahmen notwendigen Erhöhungen der Schallpegel an den anliegenden Gebäuden nicht erreicht werden. Die Erhöhungen liegen auch mit Aufrundung unterhalb der Hörschwelle von 3 db(a). Lärmschutzanlagen sind daher nicht vorgesehen (siehe auch Punkt 6.1)

14 Lediglich am Immissionspunkt B Erdgeschoss (Bau-km nord) findet eine Erhöhung des Schallpegels um 3 db(a) statt. Da es sich um eine Eisdiele mit Cafe handelt, sind keine Schallschutzmaßnahmen notwendig (Unterlage Teil C 17). 4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen Öffentliche Verkehrsanlagen sind im Umgriff der Planung nicht vorhanden. Etwa 10 m außerhalb der geplanten Ausbaustrecke am Kreisverkehr Kramer Kreuz befindet sich eine Bushaltestelle Leitungen Die bestehenden Erdgas- (Erdgas Südbayern GmbH), Wasser- (Zweckverband FS-Süd), Strom- (E-Werke Haniel Haimhausen OHG) und Fernmeldeleitungen (Deutsche Telekom AG) sowie der Mischwasserkanal (Gemeinde Haimhausen) bleiben unberührt oder werden den neuen Verhältnissen angepasst Baugrund / Erdarbeiten Im Planungsbereich werden tertiäre Sande unter ca. 2,0-3,0 m starken schluffig-sandigen Decklagen angetroffen Entwässerung Die Straßenentwässerung wurde so gestaltet, dass das Niederschlagwasser ortsnah versickern kann. Abschnitt Bau-km bis Im Bereich der Einmündung in die Dachauer Straße wird das Niederschlagswasser des südlichen Fahrstreifens der Alleestraße über eine Länge von ca. 80 m über einen Absetzschacht in die Sickerrigole eingeleitet. Das Niederschlagswasser des nördlichen Fahrstreifens der Alleestraße fließt nach Norden über den Pflanzbereich der Alleebäume in eine Mulde und von dieser über Muldeneinläufe in eine Sickerrigole. Dafür sind im geplanten Bordstein im Abstand von ca. 6,00 m ca. 30 cm breite Lücken vorgesehen. Diese und die anderen Mulden werden mit Erdschwellen ausgestattet, um die Verweildauer zu erhöhen. Ebenso werden die Mulden

15 einläufe höher gesetzt. Die Sickerrigolen erhalten jeweils einen Notüberlauf zum gemeindlichen Regenwasserkanal. Abschnitt Bau-km bis Das Niederschlagswasser der gesamten Fahrbahnbreite der folgenden 100 m Alleestraße fließt nach Norden über den Pflanzbereich der Alleebäume in eine Mulde und von dieser über Muldeneinläufe in eine Sickerrigole. Dafür sind im geplanten Bordstein im Abstand von ca. 6,00 m ca. 30 cm breite Lücken vorgesehen. Abschnitt Bau-km bis Das Niederschlagswasser fließt über Straßenabläufe zu einem Absetzschacht und dann in die Sickerrigole mit Notüberlauf zu dem gemeindlichen Regenwasserkanal. Abschnitt Bau-km bis In diesem 150 m langen Abschnitt östlich der Weiherstraße fließt das Niederschlagswasser breitflächig nach Süden ab und versickert bzw. verdunstet auf Bankett und Böschung. Abschnitt Bau-km bis In diesem 110 m langen Abschnitt fließt das Niederschlagswasser in eine Mulde zwischen bestehenden Radweg und Straße. Diese Mulde entwässert ab Bau-km Richtung Osten zum bestehenden Durchlass bei Bau-km Dieser Durchlass führt das Niederschlagswasser zum künftigen Sicker- und Verdunstungsbecken beim Klarlweiher. Abschnitt Bau-km bis In diesem 340 m langen Abschnitt fließt das Niederschlagswasser der Straße in eine Mulde zwischen Straße und Radweg. Nicht versickertes Wasser läuft über den bestehenden Durchlass zum Sicker- und Verdunstungsbecken beim Klarlweiher

16 Zusammenfassung der Entwässerungsabschnitte Beginn Ende Länge Fläche Vorfluter Bau-km Bau-km m m Entwässerung über Absetzschacht und Mulde in Sickerigole mit Notüberlauf zu gem. Regenwasserkanal Entwässerung über Mulde in Sickerigole mit Notüberlauf zu gem. Regenwasserkanal Entwässerung über Absetzschacht in Sickerrigole mit Notüberlauf in gem. Regenwasserkanal freier Abfluss nach Süden über Bankett und Böschung Entwässerung über Mulde in Sicker- und Verdunstungsbecken zw. Straße und Klarlweiher Entwässerung über Mulde in Sicker- und Verdunstungsbecken zw. Straße und Klarlweiher 4.13 Straßenausstattung Die Straße erhält eine regelgerechte Ausstattung mit Markierung und Beschilderung. Schutzeinrichtungen am Bankett sind wegen der Geschwindigkeit von v zul = 50 km/h nicht erforderlich. 5 Angaben zu den Umweltauswirkungen 5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Erholung Bestand Die Region um Haimhausen stellt kein Tourismusgebiet im klassischen Sinne dar. Der bestehende Geh- und Radweg ist somit hauptsächlich ein Verbindungselement für die dort lebende Bevölkerung. Er dient im Allgemeinen dazu, um vom Ortsbereich Haimhausen die freie Landschaft oder andere Ortsteile zu erreichen. Neben Joggern sind auch regelmäßig Spaziergänger oder Hundebesitzer anzutreffen, die den Fuß- und Radweg entlang der Lindenallee nutzen Umweltauswirkungen Der bestehende Geh- und Radweg stellt eine wichtige Verbindung für die örtliche Naherholung dar, die während der Bauzeit vorübergehend nicht verfügbar ist. Durch die Beseitigung der Lindenallee wird der Erlebniswert dieses Geh- und Radwegabschnittes vermindert. Geeignete Gestaltungsmaßnahmen, Vervollständigung der Alleestruktur bis zum

17 Kramer Kreuz sowie umgehende Neupflanzung der Bäume nach Fertigstellung der Straße können diese Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch hinsichtlich Freizeit und Erholung kompensieren. 5.2 Naturhaushalt Bestand Das Untersuchungsgebiet wird außerorts durch ausgeräumte Ackerflächen bestimmt. Der Gehölzbestand am Klarlweiher und die Lindenallee entlang der Staatsstraße 2339 stellen in diesem Bereich von der Amperaue bis zur Bundesstraße 13 die einzigen Gehölzbestände dar. Die Lindenallee entlang der zum Ausbau geplanten St 2339 ist seit 1997 als flächiges Naturdenkmal geschützt und besteht 2011 aus insgesamt 57 überwiegend jungen und mittelalten Bäumen. Lediglich 4 der 57 Bäume sind aus älteren Beständen der Allee. Sie soll im Zuge des Ausbaus beseitigt und neu gepflanzt werden Umweltauswirkungen Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt sind, gegliedert nach verschiedenen Bereichen bzw. Phasen (anlagebedingte, betriebsbedingte und baubedingte Projektwirkung), zu betrachten. So werden zum Einen, trotz des trassennahen Umbaus der Straße, zusätzliche bisher unversiegelte Flächen (v. a. Acker und intensiv genutztes Grünland) dauerhaft in Anspruch genommen. Dem steht eine Entsiegelung auf Flächen gegenüber, die bei der Neutrassierung der Straße den angrenzenden Nutzflächen zugeordnet werden. Zum Anderen führt die Rodung der Lindenallee, zumindest vorübergehend, zu einem Verlust des Habitats für Totholzkäfer und höhlenbrütende Vögel. Auch die insbesondere für die Totholzkäfer wichtigen Austauschbeziehungen zwischen den naturschutzfachlich bedeutenden Lebensräumen Schlosspark und Klarlweiher werden durch die Fällung der Alleebäume unterbrochen. Der in Deutschland und Bayern stark gefährdete Lindenprachtkäfer (Scintillatrix rutilans) wurde ausschließlich in der Allee festgestellt, wobei eine Fortpflanzung an den Linden der Allee nicht nachgewiesen werden konnte (vgl. SEDLMEIER & ÖKON 2011b, Kapitel ). Obwohl die Lindenallee für die meisten Arten eher eine geringe Rolle als Lebensraum und Brut- oder Jagdhabitat spielt, kann sie dennoch, insbesondere für die Totholzkäfer, als wichtiges Vernetzungselement und Ausbreitungskorridor fungieren: Die Allee wir aus diesem Grunde nach Beendigung der Straßenbauarbeiten in der nächstfolgenden Pflanzperiode ersetzt bzw. ergänzt und bis zum Kreisverkehr Kramer

18 Kreuz verlängert werden. Für den Lindenprachtkäfer wird ein Totholzhabitat mit mindestens 1 m hohen Baumstrünken in der gemeindeeigenen Wiese nordöstlich des Kramer Kreuzes geschaffen. Grundsätzlich haben Gehölzbestände, v. a. mit großkronigen Altbäumen, eine wichtige Funktion für das örtliche Klima, die Filterung von Luftschadstoffen und der Bindung des Staubgehaltes in der Luft. Im Untersuchungsraum ist hier insbesondere die Amperaue als zentrale Frischluftschneise, sowie der Schlosspark innerorts und das Gebiet um den Klarlweiher von besonderer Bedeutung. Auch die Lindenallee fungiert in dieser Hinsicht als lokaler Luftfilter entlang der Straße am Ortseingang. Auch wenn nur noch vereinzelte Altbäume vorhanden sind, sind auch die jüngeren Bäume Jahre alt und besitzen dadurch bereits eine wesentlich größere Blattmasse als Neupflanzungen, so dass die Beseitigung der Lindenallee eine Beeinträchtigung des lokalen Klimas darstellt. Dies kann durch die um 2,5-fach erhöhte Anzahl an neu zu pflanzenden Bäumen gegenüber den gerodeten Bäumen kompensiert werden. Während der Bauphase kommt es zudem zu einer vorübergehenden Inanspruchnahme weiterer Flächen (Baufeld und Materiallager), die jedoch nach Abschluss der Bauarbeiten wieder für ihre ursprüngliche Nutzung zur Verfügung stehen. Baubedingt sind auch eine temporäre Bodenverdichtung, v. a. im Bereich von Baufeld und Materiallager, sowie zusätzliche Immission in Form von Lärm, Abgasen und Erschütterungen im Umfeld der Baustelle zu erwarten. Es besteht zudem durch den Baubetrieb (Maschinen usw.) eine erhöhte Gefahr an Schadstoffeinträgen in Boden, Oberflächen- und Grundwasser. Diese kann aber durch die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen und die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Stand der Technik weitgehend ausgeschlossen werden. Da die Straße in unmittelbarer Nähe zur Trasse ausgebaut und keine Zunahme des Verkehrs, außer der allgemeinen Zunahme, erwartet wird, kommt es durch den Betrieb der umgebauten Straße zu keiner Verstärkung der Auswirkungen des Straßenverkehrs (Schadstoffimmissionen, Lärm, usw.) auf die Umwelt. Zudem hat das Landratsamt Dachau am schriftlich verfügt, dass zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch außerhalb der Ortschaft bis zum Kreisverkehr Kramer Kreuz eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet wird. Dadurch werden die betriebsbedingten Auswirkungen der ausgebauten Straße weiter vermindert

19 Die Tabelle 1 fasst die unterschiedlichen Projektwirkungen des geplanten Straßenausbaus zusammen. Die anlagebedingten Auswirkungen sind zudem im Bestands- und Konfliktplan des landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage Teil C 19) dargestellt. Tabelle 1: Übersicht Projektwirkung des Bauvorhabens auf die Umwelt Projektwirkung anlagebedingt: Flächeninanspruchnahme (v. a. landwirtschaftlich genutzte Fläche) Rodung der historischen Lindenallee Verlust eines Habitats für Totholzkäfer und Höhlen brütende Vögel Verlust / Unterbrechung von Austauschbeziehungen (v. a. für Totholzkäfer) betriebsbedingt: - Die betriebsbedingten Auswirkungen bleiben unverändert, da sich die Verkehrsstärke durch den Ausbau nicht erhöht. baubedingt: Zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Baufeld und Materiallager (nur intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche) Bauzeitlich Verdichtung des Bodens Bauzeitlich bedingte Immissionswirkung (zusätzlicher Lärm, Erschütterungen und möglicher Schadstoffeintrag) 5.3 Landschaftsbild Durch die Entfernung der historischen Allee im Zuge des Ausbaus der Staatstraße 2339 wird das Landschaftsbild von Haimhausen erheblich verändert. Die Allee prägt vermutlich seit knapp 300 Jahren die sonst eher strukturarme Gegend, in der Haimhausen liegt. Aufgrund ihrer Bedeutung für Landschaft und Natur wurde sie 1997 als Naturdenkmal ausgewiesen. Die Neutrassierung der Straße selber bringt dagegen aufgrund der unmittelbaren Nähe zum ursprünglichen Verlauf keine weiteren erheblichen Veränderungen des Landschaftsbildes mit sich. 5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Untersuchungsgebiet erfüllt die historische Lindenallee den Status eines Kulturgutes. Sie stellt aufgrund ihrer Bedeutung für Landschaftsbild und Natur ein flächiges Naturdenkmal dar und ist durch die, im Rahmen des Ausbaus geplante Rodung, direkt vom Bauvorhaben betroffen. Im Zuge der Ersatzmaßnahmen soll die historische Lindenallee jedoch wieder aufgebaut und darüber hinaus bis zum Kramer Kreuz verlängert werden. Die kulturelle Bedeutung der Allee begründet sich aufgrund ihres Alters. Nach Schätzungen ist die Allee knapp 300 Jahre alt. Eine genaue Rekonstruktion der Allee und ihres Al

20 ters ist jedoch aufgrund mangelnder zeitgenössischer Berichte und fehlender historischer Pläne nicht eindeutig möglich. Der erste Eintrag der Allee in die Flurkarte von Haimhausen liegt aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts vor (ca. 1808). Von da an ist sie regelmäßig in den Katasterplänen der Gemeinde eingezeichnet. Wie diese zeigen, endete die Lindenallee ursprünglich auf Höhe des Klarlweihers. Aufgrund weiterer historischer Unterlagen kann angenommen werden, dass die Alleestraße vormals einen Zuweg zum Klarlweiher darstellte und so wie der Weiher bereits vor der ersten schriftlichen Erwähnung 1808 existierte. Auch das 1997 in der Kurzbeschreibung des Naturdenkmals geschätzte Alter der Bäume ( Jahre) weist daraufhin. Demnach ist anzunehmen, dass die Allee ca gepflanzt wurde. Der Zustand dieser historischen Allee ist jedoch seit geraumer Zeit als schlecht einzustufen. In einem Baumgutachten, welches 2006 vom Baumsachverständigenbüro Brudi & Partner erstellt wurde, war ein Drittel der Bäume geschädigt und ein weiteres Drittel sogar stark bzw. schwerst geschädigt. Im Rahmen des Gutachtens wurde für zehn der 69 Bäume eine Fällung und für weitere 21 eine baumpflegerische Sanierung empfohlen. Auch die visuelle Baumkontrolle des Büros Sedlmeier bestätigte 2009 den schlechten Zustand der Linden. Bereits im Zusammenhang mit früheren Bauvorhaben, wie z. B. beim Umbau des Haimhausener Schlosses 1996, war die Erneuerung der Allee im Gespräch. Im Januar 2009 erfolgte schließlich ein Gemeinderatsbeschluss, in dem grundsätzlich die Alleeerneuerung im Zuge des Straßenausbaus und die Verlängerung der Allee bis zum Kreisverkehr Kramer Kreuz befürwortet wurden. In einem darauf folgenden Bürgerentscheid stimmten knapp 81% der Bürger von Haimhausen dieser Erneuerung und Verlängerung zu. Die untere Naturschutzbehörde Dachau hat mit Stellungnahme vom einer Neuanlage der Allee ebenfalls zugestimmt. 5.5 Artenschutz Wie aus der Bestandserhebung im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans (SEDLMEIER & ÖKON 2011b, Kapitel ), der Auswertung der Artenschutzkartierung (SEDLMEIER & ÖKON 2011b, Kapitel 3.4.4) und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SEDLMEIER & ÖKON 2011a) deutlich wird, werden durch das Bauvorhaben keine rechtlich geschützten Tierarten direkt beeinträchtigt bzw. ihr Erhaltungszustand dadurch unmittelbar verschlechtert. Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden im gesamten Untersuchungsbereich, der den Straßentrassenbereich mit einem Umgriff, den Schlosspark und den Klarlweiher umfasst, 31 Arten nachgewiesen. Es handelte sich vor allem um allgemein verbreitete Brut

21 vogelarten. Im Bereich der Allee wurden keine besonders auf Altbäume angewiesene Arten (z.b. Spechte) festgestellt. Die vorkommenden Höhlenbrüter waren Kohl- und Blaumeise und Star, für die zahlreiche Ersatzbrutmöglichkeiten in der näheren Umgebung vorhanden sind und deren Erhaltungszustand somit durch die Rodung der Allee nicht beeinträchtigt wird. Auch bei den übrigen Arten ist das Schädigungs-, Störungs- oder Tötungsverbot nicht erfüllt, da ihre Lebensräume von der Baumaßnahme nur peripher betroffen sind. Die Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe der Aufzeichnung der Rufsequenzen auf Batcordern und deren automatische Auswertung an Standorten im Schlosspark, der Allee und am Klarlweiher ergab den Nachweis von 7 Fledermausarten. Die aufgezeichneten Flugaktivitäten waren am Klarlweiher am intensivsten, auch im Schlosspark wurden mittlere Aktivitäten aufgezeichnet. Die geringsten Flugbewegungen wurden im Bereich der Allee festgestellt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Allee als Jagdraum nur von untergeordneter Bedeutung ist. Bei den Untersuchungen zur Totholzkäfererfassung wurden keine Hinweise auf Fledermausquartiere in Altbäumen der Allee gefunden. Eine Schädigung oder Störung von Fledermäusen ist deshalb nicht zu erwarten, zumindest wird der Erhaltungszustand ihrer Populationen durch die Straßenbaumaßnahme nicht verschlechtert werden, wenn die Allee als Orientierungs- und Vernetzungselement unverzüglich wiederbegründet wird. An den Altbäumen am Klarlweiher, der Allee und im Schlosspark wurden durch Begang zur Flugzeit von Imagines und durch Untersuchen des Mulms geeigneter Larvenhabitate in Baumhöhlen nach sap-relevanten Totholzkäfer-Arten gesucht. Im Bereich der Allee wurden keine Vorkommen relevanter Totholzkäfer festgestellt, am Klarlweiher hat sich der Verdacht auf Vorkommen des Eremiten in den Alteichen ebenfalls nicht bestätigt, wogegen hier durch einen Sichtnachweis das Vorkommen des Großen Goldkäfers nachgewiesen wurde. Eine Schädigung oder Störung dieses Vorkommens kann jedoch durch die ausreichende Entfernung zum Straßenbauvorhaben ausgeschlossen werden Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass der Ausbau der Staatsstraße 2339 von Haimhausen bis zum Kramer Kreuz mit der Rodung der bestehenden Allee keine Schädigung oder Störung von sap-relevanten Arten mit sich bringt und der Erhaltungszustand ihrer Populationen somit nicht verschlechtert wird, wenn die Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden. 5.6 Natura 2000 Gebiete Das FFH-Gebiet Ampertal liegt ca. 500 m westlich der Grenze des Untersuchungsraumes im Schlosspark. Gemäß der Kurzbeschreibung ist der Flusslauf mit seinen begleitenden Auwäldern, Feuchtwiesen, Streuwiesen und Magerrasen geschützt. Bei den dort vor

22 kommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie handelt es sich ausschließlich um Arten, die auf die Lebensraumtypen der dortigen Auen und Gewässer angewiesen sind (verschiedene Fischarten, Bachmuschel, Biber, Kammmolch u. v. m.). Der Bereich, in dem die Straße ausgebaut wird, stellt folglich keinen für diese Arten wichtigen Lebensraum oder zentrales Vernetzungselement dar. Insofern wird der Erhaltungszustand des FFH-Gebiets durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt. 5.7 Weitere Schutzgebiete Naturdenkmal Lindenallee Die Lindenallee entlang der zum Ausbau geplanten St 2339 ist seit 1997 als flächiges Naturdenkmal (1,2 ha) geschützt und besteht 2011 aus insgesamt 57 überwiegend jungen und mittelalten Bäumen. Lediglich 4 der 57 Bäume sind aus älteren Beständen der Allee. Landschaftsschutzgebiet LSG Amperauen mit Herbertshauser Moos und Inhauser Moos Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich in der Amperaue und berührt südlich des Schlossparks im Bereich der Aue des Mühlbaches den weiteren Untersuchungsraum. Durch den Straßenausbau ist der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes nicht berührt. Amtliche Biotopkartierung Es befinden sich die beiden folgenden amtlich kartierten Biotope in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsraums (Entfernung ca m): (1987): Laubwaldkomplex am Klarlweiher mit Feuchtwald, Großseggenried und Verlandungsröhricht genannte Tierarten: Laubfrosch, Grünspecht, Hohltaube, Waldkauz (2001): Quellbereich eines nur zeitweise wasserführenden Grabens mit Großseggenried und Landröhricht östlich des Klarlweihers. Geschützte und/oder gefährdete Arten sind nicht genannt. Die genannten Biotope werden von den Baumaßnahmen nicht berührt und daher nicht beeinträchtigt

23 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen 6.1 Lärmschutzmaßnahmen Ausgangsdaten Bei dieser Schallberechnung werden die Alleestraße, die Dachauer Straße und die Hauptstraße im Umgriff des Planfeststellungsverfahrens betrachtet. Für die geänderten Bereiche der Straßen wird als Belag ein Asphaltbeton ohne Geräuschdämpfung angesetzt, da die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf 50 km/h beschränkt ist. Die Verkehrsstärken und die Schwerverkehrszahlen stammen aus dem Gutachten des Ingenieurbüros TransVer vom und gelten sowohl im Bestand als auch in der Planung für das Jahr Die schalltechnischen Kennwerte für das Jahr 2025 stammen aus dem Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros TransVer (Unterlage Teil C 21, Tab. 24): Straße M-Tag SV-Anteil Tag M-Nacht SV-Anteil Nacht [Kfz/h] [%] [Kfz/h] [%] St 2339 (Alleestr.) 432 5, , Bauliche Anlagen Zusätzliche Schallpegelerhöhungen durch Reflexionen an Gebäuden wurden berücksichtigt. Der für die Berechnung der Schallpegel maßgebende Immissionsort wird bei Gebäuden entsprechend den geltenden Richtlinien in Höhe der jeweiligen Geschoßdecke angesetzt Vorgehensweise und gesetzliche Grenzwerte Allgemeines Gemäß der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV ist zu prüfen, ob es sich bei der geplanten Maßnahme um einen Neubau oder eine wesentliche Änderung handelt. Bei der wesentlichen Änderung muss es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff handeln, der gleichzeitig zu einer spürbaren Verschlechterung der bisherigen Lärmsituation führt. Die Änderung einer Straße ist wesentlich, wenn

24 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder 2. wenn sich durch einen erheblichen baulichen Eingriff die Immissionspegel 2.1 um mind. 3 db(a) erhöhen oder 2.2 auf mind. 70 db(a) tags oder mind. 60 db(a) nachts erhöhen oder 2.3 von bestehenden 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts weiter erhöhen. Nach 2 Abs. 1 der 16. BImSchV sind beim Neubau von Straßen und bei einer wesentlichen Änderung folgende Immissionsgrenzwerte einzuhalten: Kategorie Nutzungsart Lärmvorsorge db(a) Tag Nacht 1 an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 3 in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Alle Immissionsorte liegen in Kern-, Dorf- und Mischgebieten. Lediglich der Immissionsort 31 nördlich der Prof.-Schinnerer-Straße liegt in einem Wohngebiet Vorgehensweise Die Ortsdurchfahrt Haimhausen besteht schon, so dass die Maßnahme keinen Neubau, sondern eine Änderung darstellt. Bei der Änderung muss geprüft werden, ob sie wesentlich ist. Die St 2339 wird nicht um einen oder mehrere Fahrstreifen erweitert. Es muss also als Letztes geprüft werden, ob ein erheblicher baulicher Eingriff vorliegt. In den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen VlärmSchR 1997 sind folgende Beispiele für erhebliche bauliche Eingriffe genannt: Bau von Anschlussstellen, Bau von Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie von Abbiegestreifen, Bau von Zusatzfahrstreifen oder Mehrzweckfahrstreifen, Bau von Standstreifen, Bau von Radwegen, Bau von Fahrstreifen für zusätzliche Fahrbeziehungen im Bereich planfreier Knotenpunkte,

25 deutliche Fahrbahnverlegung durch bauliche Maßnahmen, deutliche Veränderung der Höhenlage einer Straße (z.b. kreuzungsfreier Umbau) Durch den Einbau des Fahrbahnteilers im Bereich des Bauanfanges wird die Fahrbahn verbreitert und um ca. 4,0 m in Richtung Norden verlegt. Im weiteren Verlauf der Maßnahme wird die Straße um ca. 1,0 m verbreitert und um ca. 2,0 m nach Norden verlegt. Dies wird als erheblicher baulicher Eingriff betrachtet. In der als Unterlage Teil C 17 beiliegenden Tabelle zur Überprüfung des Anspruchs auf Schallschutz wird nun geprüft, ob durch den Eingriff die Immissionspegel um mind. 3 db(a) erhöht oder auf mind. 70 db(a) tags oder mind. 60 db(a) nachts erhöht oder von diesen Werten weiter erhöht werden Anspruch auf Lärmschutz Anspruch auf Lärmschutz besteht, wenn die unter Punkt beschriebenen Voraussetzungen, Neubau oder wesentliche Änderung, erfüllt sind und die entsprechenden Grenzwerte überschritten werden. Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung für die der Straße am nächsten gelegenen Gebäude im Umgriff der Planfeststellung ist in der Tabelle zur Überprüfung des Anspruchs auf Schallschutz (Unterlage Teil C 17) dargestellt. Bei der Überprüfung ist die vorgeschriebene Aufrundung nach der 16. BImSchV (Anlage 1 zu 3) beachtet worden. Die einzelnen Immissionsorte sind im Lageplan Maßstab 1 : 1000 (Unterlage Teil B 5) dargestellt. Die Ergebnisse in Unterlage Teil C 17 zeigen dass die Grenzwerte 70 / 60 db(a) nicht erreicht oder überschritten werden. Bei keinem Immissionspunkt (Ausnahme siehe unten) erfolgt eine Erhöhung um 3,0 db(a). Damit liegt keine wesentliche Änderung der Straße gemäß der 16. BImSchV vor und ein Anspruch auf Lärmschutz besteht nicht. Lediglich an einem Immissionspunkt (IO B Erdgeschoß) erfolgt eine Pegelerhöhung um 3 db(a). Es handelt sich um ein Café in der Hauptstraße. Damit handelt es sich nit um einen Wohn- oder Schlafbereich und es wird gemäß der Verordnung über Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmen BImSchV keine Schallschutzmaßnahme notwendig Sonstige Immissonsschutzmaßnahmen (Luftverunreinigungen) Luftverunreinigungen an Straßen entstehen im Wesentlichen durch Verbrennungsprozesse in Kraftfahrzeugmotoren. Die dabei anfallenden Emissionen treten überwiegend in gas

26 förmigem, zum Teil auch in festem Zustand auf. Ihre Stärke hängt von der Verkehrsmenge, dem LKW-Anteil, der Fahrzeuggeschwindigkeit und den spezifischen Abgas-Emissionsfaktoren der einzelnen Fahrzeuge ab. Die wichtigsten Substanzen, die bei den Verbrennungsprozessen emittiert werden, sind: Kohlenmonoxid Stickoxide Kohlenwasserstoffe Schwefeldioxide Staub, Ruß Benzol Blei Ausbreitung und Wirkung der Luftverunreinigung sind von einzelnen Faktoren, wie Windgeschwindigkeit, vorhandene Bepflanzung, Geländeform usw. abhängig. Die straßenverkehrsbedingten Luftverunreinigungen lassen sich nachhaltig nur durch Maßnahmen an den Kraftfahrzeugen und durch Verringerung der Schadstoffe in den Brenn- und Treibstoffen entschärfen. Durch bauliche Maßnahmen ist es nur möglich, die Ausbreitung der Schadstoffe zu beeinflussen. Zur Beurteilung der Immissionssituationen werden die Jahresmittelwerte (Langzeitbelastung I1) und die sogenannten 98-Perzentile (Kurzzeitbelastungen I2) herangezogen. Die Gesamtbelastung durch Schadstoffe ergibt sich aus der Summe der bereits vorhandenen Vorbelastung eines Gebietes und der straßenverkehrsbedingten Zusatzbelastung. Für die vorliegende Planung wurde eine Abschätzung der Abgasbelastung (Jahresmittelwerte und 98-Perzentile) durch den Kfz-Verkehr (Zusatzbelastung) gemäß dem Merkblatt über Luftverunreinigung an Straßen MLuS-02 vorgenommen. Für die Vorbelastungen der betrachteten Schadstoffe wurden Werte der Tabelle A1 Freiland gering der MLuS-02 Ausgabe 2002 herangezogen. Für die St 2339 wurde die Verkehrsbelastung für einen Normalwerktag im Prognosejahr 2025 von KFZ/24h aus dem Verkehrsgutachten (Unterlage Teil C 21) angesetzt. Für den am nächsten zur geplanten Straße liegenden Immissionsort wurden folgende Werte ermittelt: a) Stickstoffdioxid Der 1-Stunden-Mittelwert von 200 µg/m³ wird 4-mal überschritten. Zulässig sind 18 Überschreitungen

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