Anhang. Anlage 1 Muster einer Selbstanzeige Einkommensteuer. Herr Max Mustermann... An das Finanzamt... Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Anhang Anlage 1 Muster einer Selbstanzeige Einkommensteuer Herr Max Mustermann... An das Finanzamt Sehr geehrte Damen und Herren, bei der X-Bank in der Schweiz wird seit dem Jahr 2005 ein auf mich lautendes Konto/Depot geführt. Die in den Veranlagungszeiträumen 2005 bis 2008 mittels verschiedener Anlageformen erzielten Erträge wurden einkommensteuerlich bislang nicht berücksichtigt. In den einzelnen Veranlagungszeiträumen erzielte ich Erträge in folgender Höhe: [ ] Ich bitte um steuerliche Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 197

2 Anlage 2 Muster einer gestuften Selbstanzeige Einkommensteuer Anlage 2 Muster einer gestuften Selbstanzeige Einkommensteuer Herr Max Mustermann [...] An das Finanzamt [ ]... Sehr geehrte Damen und Herren, bei der X-Bank in der Schweiz wird seit dem Jahr 2005 ein auf mich lautendes Konto/Depot geführt. Die in den Jahren 2005 bis 2008 mittels verschiedener Anlageformen erzielten Erträge wurden einkommensteuerlich bislang nicht berücksichtigt. In den einzelnen Veranlagungszeiträumen erzielte ich Erträge in folgender Höhe: [ ] Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine Schätzung, weil mir die Bankunterlagen derzeit nicht vorliegen. Nach deren Eingang und Auswertung werde ich die Beträge unverzüglich konkretisieren. Hierfür bitte ich um Einräumung einer angemessenen Frist. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 198

3 Anlage 3 Muster einer Selbstanzeige Schenkungsteuer Anlage 3 Muster einer Selbstanzeige Schenkungsteuer Herr Max Mustermann... An das Finanzamt Sehr geehrte Damen und Herren, bei der X-Bank in der Schweiz wird seit dem... ein auf mich lautendes Konto/Depot geführt. Am [ ] wurde folgende Wertpapiere in das Depot eingeliefert: [ ] Der Gesamtwert der vorgenannten Wertpapiere betrug am [ ] [ ] Euro. Es handelt sich hierbei um eine Schenkung meines Vaters, Herrn V., an mich. Weitere Vorschenkungen meines Vaters an mich liegen nicht vor. Ich bitte um schenkungsteuerliche Berücksichtigung. Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich die aus dem vorgenannten Konto/Depot erzielten Erträge mit Schreiben vom heutigen Tage gegenüber dem zuständigen Finanzamt nacherklärt habe. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 199

4 Anlage 4 Muster für ein vorsorgliches Schreiben Stiftung Anlage 4 Muster für ein vorsorgliches Schreiben Stiftung An das Finanzamt Max Mustermann; vorsorgliche Anzeige eines Sachverhalts Sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrag unseres Mandanten dürfen wir Ihnen höchst vorsorglich Folgendes mitteilen: I. Im Auftrag des Mandanten errichtete die [ ] (Vaduz) mit einer auf den [ ] lautenden Urkunde unter dem Namen XXX-Stiftung eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht. Erstbegünstigter der Stiftung ist der Mandant. Für die Stiftung wurden bei der Y-Bank, Zürich am [ ] mehrere Konten sowie ein Depot eingerichtet. Am [ ] wurden in das vorgenannte Depot Wertpapiere eingeliefert, die aus einem bei der Z-Bank, Zürich geführten Depot stammen. Inhaber des Depots bei der Z-Bank war und ist unser Mandant. Der Wert der am [ ] eingelieferten Wertpapiere betrug am [ ] insgesamt [ ] Euro. 200 II. Auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen gehen wir unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung (BFH II R 21/05 vom ) davon aus, dass die Einlieferung der Wertpapiere am [ ] kein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang war. Der Steuerbarkeit stehen die jederzeitigen umfassenden Herrschaftsbefugnisse des Mandanten über das Stiftungsvermögen entgegen. Nach 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden. Unter 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG fallen hingegen Zuwendungen, die der Stifter einer rechtsfähigen Stiftung nachträglich über das Stiftungskapital hinaus macht (sog. Zustiftungen). Beide Merkmale sind vorliegend nicht erfüllt. Eine freigebige Zuwendung i.s. des 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist. Dies erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Für die Beurteilung, ob der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise das übertragene Vermögen nach 39 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zuzurechnen ist. Es genügt auch nicht, wenn der Empfänger nach außen rechtlich wirksam über das Zugewendete verfügen kann. Entscheidend ist vielmehr das In-

5 Anlage 4 Muster für ein vorsorgliches Schreiben Stiftung nenverhältnis des Empfängers zum Leistenden. Ist der Empfänger einer Leistung zivilrechtlich zur Rückgewähr des ihm zu Eigentum Überlassenen verpflichtet, ist er nicht bereichert. Ob eine Rückgewährverpflichtung besteht, richtet sich allein nach dem Inhalt des Rechtsverhältnisses, das der Überlassung zugrunde liegt. 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG setzt ebenfalls voraus, dass die Stiftung über das auf sie übergegangene Vermögen im Verhältnis zum Stifter tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Nur in einem solchen Fall erfolgt der Übergang aufgrund eines Stiftungsgeschäfts, wie es diese Vorschrift erfordert. Die Vorschrift erfasst nicht die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung, wenn dem Übertragenden umfassende Herrschaftsbefugnisse über das Stiftungsvermögen zustehen. Die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach 7 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 8 ErbStG sind vorliegend nicht erfüllt. Die XXX-Stiftung konnte nach den getroffenen Regelungen über das vom Mandanten auf sie übertragene Vermögen im Verhältnis zu diesem nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen. Nach den getroffenen Bestimmungen stehen dem Mandanten zu seinen Lebzeiten alle Rechte am gesamten Stiftungsvermögen und dessen Ertrag allein zu und hat er jederzeit das Recht, dem Stiftungsrat Abänderungen des Reglements aufzutragen. Der Stiftungsrat verpflichtete sich zumindest mündlich gegenüber dem Mandanten, das Mandat treuhänderisch ausschließlich nach dessen Instruktionen auszuüben. Ohne Instruktionen sollte er weder ermächtigt noch berechtigt sein, selbständig zu handeln. Der Stiftungsrat verpflichtete sich zudem, auf Verlangen des Mandanten das Mandat jederzeit niederzulegen. Diese Vereinbarungen und Regelungen verliehen dem Mandanten zu seinen Lebzeiten umfassende Herrschaftsbefugnisse über die XXX-Stiftung und deren Vermögen. Ihm allein waren die Entscheidungen über die Anlage und Verwendung des Vermögens vorbehalten. Er konnte und kann durch entsprechende Anweisungen auch jederzeit die teilweise oder vollständige Rückübertragung des Vermögens auf ihn persönlich herbeiführen. Die XXX-Stiftung ist dadurch daran gehindert, über das auf sie übertragene Vermögen dem Mandanten gegenüber tatsächlich und rechtlich frei zu verfügen. Dies steht einer Beurteilung der Vermögensübertragung auf die Stiftung als freigebige Zuwendung entgegen. Die vorgesehenen Herrschaftsbefugnisse des Mandanten gegenüber der XXX-Stiftung entsprechen einer im liechtensteinischen Stiftungswesen häufigen Gestaltung, deren Zweck vornehmlich darin besteht, dem ausländischen Kapitalgeber als dem wirtschaftlichen Stifter die Beherrschung der Stiftung, in die er sein Vermögen eingebracht hat, zu sichern. Aufgrund der Weisungsunterworfenheit der Stiftung und ihrer Organe gegenüber dem wirtschaftlichen Stifter kann dieser über das bei einer Bank angelegte Stiftungsvermögen wie über ein eigenes Bankguthaben verfügen Es handelt sich dabei um ein klassisches Strohmanngeschäft. An der für eine Schenkung wesentlichen Vermögensentäußerung fehlt es in einem solchen Fall. Die getroffenen Regelungen müssen sich nicht aus den Gründungsurkunden ergeben. Vorliegend ergeben sich die getroffenen Abreden aus dem anliegenden Bestätigungsschreiben des Stiftungsrats. Nach alledem liegt keine Schenkung im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw Nr. 8 ErbStG vor. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 201

6 Anlage 5 Bestätigungsschreiben Stiftung Anlage 5 Bestätigungsschreiben Stiftung Bestätigung Als ordnungsgemäß berufenes Mitglied des Stiftungsrats der XXX-Stiftung mit Sitz in XY, bestätige ich hiermit: Die XXX Stiftung ist am... gegründet worden. Das Beistatut vom... begründet einen Rechtsanspruch (Option) des Stifters und Erstbegünstigten auf jederzeitige Auszahlung der frei verfügbaren Erträgnisse der Stiftung. Der Stifter und Erstbegünstigte kann durch entsprechende Anweisungen jederzeit die teilweise oder vollständige Übertragung des Stiftungsvermögens auf ihn persönlich herbeiführen. Würde der Stifter und Erstbegünstigte den Wunsch äußern, dass ihm das Stiftungsvermögen der XXX-Stiftung ausgeschüttet und die Stiftung anschließend mangels Vermögens aufgelöst werden soll, so würden wir diesem Wunsch unverzüglich nachkommen. Würde der Stifter und Erstbegünstigte den Wunsch äußern, dass ein anderer Stiftungsrat eingesetzt wird, so würden wir diesem Wunsch unverzüglich nachkommen. Anlageentscheidungen hinsichtlich des Stiftungsvermögens erfolgen nicht durch den Stiftungsrat, sondern durch den Stifter und Erstbegünstigten. Das Beistatut vom. begründet einen Rechtsanspruch des Stifters und Erstbegünstigten, dem Stiftungsrat jederzeit Abänderungen des Reglements aufzutragen. Die XXX-Stiftung kann im Verhältnis zum Stifter und Erstbegünstigten tatsächlich und rechtlich nicht frei über das Stiftungsvermögen verfügen. Soweit sich das Vorstehende nicht bereits unmittelbar aus den Stiftungsurkunden ergibt, war und ist es das gemeinsame Verständnis aller Beteiligten. Datum, Unterschrift des Stiftungsrates 202

7 Anlage 6 Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich Anlage 6 Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich 203

8 204 Anlage 6 Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich

9 Anlage 7 Quellensteuern im internationalen Vergleich Anlage 7 Quellensteuern im internationalen Vergleich 205

10 206 Anlage 7 Quellensteuern im internationalen Vergleich

11 Stichwortverzeichnis fette Zahlen = Paragraph andere Zahlen = Randnummer A Abgeltungsteuer 2 6 BMF-Schreiben 3 77 Komplexität 3 45 Stückzinsen 3 79 thesaurierende Investmentfonds 3 47 Verlustverrechnungsverschränkungen 3 51 Vollrisikozertifikate 3 47 Abziehbarkeit von Beratungskosten Alternativen zur Selbstanzeige Sondersituationen 9 9 Vermögensumstrukturierung 9 6 Vermögensverlagerung 9 3 Amtshilfe Abgrenzung von Rechtshilfe 4 88 automatischer Informationaustausch 4 96 Bedeutung für Entdeckungsrisiko 4 94 durch die Steuerfahndung 4 89 Einzelfallersuchen 4 97 Formen 4 92 im Steuerstrafverfahren 4 89 Informationsaustausch 1 3, 5 international 4 84 OECD-Standard Spontanauskunft Andorra Aufbewahrungspflichten für Aufzeichnungen und Unterlagen 3 40 Außenprüfung 4 61 digitale 3 44 für Private 3 44 ohne Anlass 3 44 Außensteuergesetz 2 58ff, 89 automatischer Informationaustausch Endes des Übergangszeitraums Entdeckungsrisiko 4 96 EU-Zinsrichtlinie EU-Zinsrichtlinie 4 97 teilnehmende Länder Tendenzen B Banken Auskunftsverweigerung Ermittlungen Beihilfe zur Steuerhinterziehung 13 3 Banker Geldwäsche Selbstanzeige in eigener Sache steuerliche Haftung Bankgeheimnis 1 3; Bankkunde gläserner 3 1 Bargeldverkehr Überwachunf 4 63 Beihilfe berufstypische Handlungen steuerliche Haftung strafrechtliche Verjährung zur Steuerhinterziehung durch Banker 13 3 zur Steuerhinterziehung durch Steuerberater zur Steuerhinterziehung Tatort 13 8 Belgien Amtshilfe Rechtshilfe British Virgin Islands Britishe Kanalinseln C Cash-Flow-Analyse 3 20 Cash-Matching 13 6 Cayman Islands D Datendiebstahl Wiederholungsgefahr 4 50ff Demenz Doppelbesteuerungsabkommen Immobilieneinkünfte

12 Stichwortverzeichnis Nullbesteuerung 2 8 Schweiz 2 65 Subject-to-tax-Klausel 2 8 E Einkommensteuer unbeschränkte Steuerpflicht 2 5 erweitert beschränkte Steuerpflicht 2 58ff, 88 Einkommensteuerpflicht beschränkte Steuerpflicht 2 52ff Entdeckungsrisiken 4 1ff entwendete Kundendaten 4 49 Informationsquellen der Behörden 4 10 Risikoabwägung 4 1ff Entdeckungsrisiko automatischer Informationsaustausch 4 96 Grenzübertritt 4 63 Erbschaftsteuer 2 43ff beschränkte Steuerpflicht 2 71 erweitert beschränkte Steuerpflicht 2 72 unbeschränkte Steuerpflicht 2 44, 67 Wegzug 2 67 Ermittlungen bei Banken bei Banken Rechtschutz bei Banken Strafverfahren EU-Quellensteuer Anrechnung 2 17 Aufkommen 2 28 EU-Rechtshilfeübereinkommen Europäisches Rechtshilfeübereinkommen F Finanzinnovationen 3 72 G G Geldwäsche durch Banker durch Cash-Matching Geschäftsbeziehung ins Ausland 3 7, 12 Gestaltungsüberlegungen Grandfathering-Anleihen 2 38 Grundstückshandel gewerblicher 2 93 H Haftung des Gehilfen Haftungsbescheid Hinterziehungszinsen Hochverdiener 3 38 Hongkong I Informationsquellen Aufzeichnungspflichten 4 27 Auskunftsverlangen 4 43 Austausch zwischen Behörden 4 57 entwendete Kundendaten 4 49 Geldwäscheverdachtsanzeige 4 82 Kontrollmitteilungen 4 58ff nationale Ebene 4 13ff Steuerakte 4 14 Steuerpflichtiger 4 16 Zufallsfunde 4 81 Isle of Man IZA 4 69 J Jagdschein Jahresbescheinigung 3 27ff K Kapitalanlage nach Legalisierung 11 1ff Steueroptimierte Vermögensverwaltung 11 9 Koalitionsvertrag 1 1 Kontenabruf 3 32ff Kontrolle 3 1 Angaben in Steuererklärung 3 2 Auslandsbezug 3 7 Meldepflichten für Banken und Versicherungen 3 56 Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz 3 9 Kontrollmitteilung 3 20 bei Verdacht auf Steuerstraftaten 4 72 Erbschaften und Schenkungen 4 74ff Grenzübertritt 4 63 hinreichender Anlass in Nachlasssachen 4 68 nach Bankenprüfung L Lebensversicherungen 3 73 Legalisierung 208

13 Stichwortverzeichnis Argumente 5 1 Liquidität 5 3 Nachfolgsthematik 5 6 LGT Treuhand AG Datendiebstahl 4 50ff Liechtenstein Amtshilfe Datenaffäre Rechtshilfe Sperrwirkung für Selbstanzeige 8 60 Stiftungen 1 1 Luxemburg Amtshilfe Rechtshilfe M Macao Malta Meldepflichten bei Depotübertrag 3 57 für Versicherungen 3 62 Rentenbezüge 3 65 Millionärsfonds 3 75 Monaco N Nachfolgsthematik 5 6 O OECD 1 2, 3 Graue Liste 4 117ff Schwarze Liste 1 4 OECD Standard 1 3; Durchbrechung des Bankgeheimnisses Österreich Amtshilfe Rechtshilfe P Panama 2 1 Passrecht Provisionszahlungen 7 20ff Q Quellensteuerabzug 2 55 R Rechtshilfe 4 132ff Abgrenzung von Amtshilfe 4 88 Europäisches Rechtshilfeübereinkommen Formen im Steuerstrafverfahren 4 89 international 4 84 Länderüberblick 4 146ff Rechtsgrundlagen Rentenbezugsmitteilung 3 65 Repatriierungsmodelle 3 83 Probleme 3 88ff Reporting S Sammelauskünfte San Marino Schadenersatzansprüche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen 3 19 Schenkungsteuer 2 43ff unbeschränkte Steuerpflicht 2 44 Schweiz 4 148ff Amtshilfe modifizierte Aufwandbesteuerung 2 87 Pauschalbesteuerung 2 83 Rechtshilfe UBS-US-Steuerstreit Selbstanzeige 8 1 Abgabe der Erklärung Abschlagzahlung abweichende Rechtsauffassungen Adressat 8 26 Alternativen 9 1 Bekanntgabe eines Strafverfahrens 8 44 Beratung des Mandanten Berichtigungserklärung 8 11 Datendiebstahl 8 65 Erscheinen eines Amtsträgers 8 39 Ertragsteuern Folge bei Unvollständigkeit 8 23 Formulierung 8 15; fristgerechte Nachzahlung 8 30 Gute Planung 10 4 Informationsanforderung Informationsauswertung Interessenkonflikt Interessenlage Kommunikation mit dem Finanzamt Koordinierung mehrere Beteiligter Liquiditätsprüfung Mandantenumsorge

14 Stichwortverzeichnis Nachsorge Oderkonten 10 40, 52 Praxishinweise 10 1 Risiko- und Umfeldanalyse Schätzung 8 24 Sperrwirkung 8 37ff Sperrwirkung in Liechtensteinfällen 8 60 Stiftungen 10 36, 45 Tatentdeckung 8 51 Übergabe an laufenden Steuerberater Übermittlung von Bankunterlagen ungeklärte Sachverhalte Vollständigkeit 8 18; Voraussetzungen 8 8 Zahlenmaterial 8 20 Zeiträume Singapur Spanien 2 16 Sperrwirkung bei Tatentdeckung 8 51 Steuerberater Begünstigung Beihilfe zur Steuerhinterziehung Beratungspraxis Geldwäsche Selbstanzeige in eigener Sache strafrechtliche Risiken 12 1 zivilrechtliche Haftung Steuergeheimnis 4 59 Steuerhinterziehung 6 1ff Anstiftung Ärzte bankrechtliche Folgen Beamte Berufsrechtliche Folgen 6 126ff besonders schwere Fälle 6 54ff Bildung der Strafe 6 74 durch unrichtige Angaben 3 16 EU-Quellensteuer 6 20 Gewerbetreibende Haftung in großem Ausmaß 6 56 Kompensationsverbot 6 15 Rechtsanwälte Steuerberater Steuereinbehalte 6 18 steuerliche Folgen Strafrahmen 6 50 Strafzumessung 6 48 Tatbestand 8 Trennung Steuerrecht und Strafrecht 6 4 Verfassungswidrige Steuern 6 30 Verjährung 6 93 Vorsatz 6 37 Vorstrafe 6 91 Zeile Zusammenveranlagung 6 33 Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz 1 1 Steuer-Identifikationsnummer 3 66 Steuermodelle 3 80 Leasingfonds 3 80 Medienfonds 3 80 Steueroase 1 1 Austrocknung 1 1 Steuerreport Strafrechtliche Risiken 7 1ff Bestechung 7 13 Betrug 7 24 falsche Versicherung an Eides Statt 7 26 Geldwäsche 7 25 Korruption 7 13 Unterschlagung 7 10 Untreue 7 10 T Tatentdeckung bei Grenzübertritt 8 54 V Vereinigte Arabische Emirate Verjährung Beginn Erbschaftsteuer Ertragsteuern Rückwirkung Schenkungsteuer Verlängerung der Frist 6 97 Vermögensrückführung 2 46 Vermögensumstruktuierung Altverluste 2 97 Finanzinnovationen 2 96 Vollrisikozertifikate 2 96 Zerobonds

15 Stichwortverzeichnis Verrechnungspreise 1 8 Verrechungssteuer 2 12 W Waffenschein Wegzug Stolperfallen 2 76ff Vermögensumstrukturierung 2 91ff Wegzugsbesteuerung 1 8; 2 66 Stille Reserven 2 66 Wohnsitzverlagerung 1 8; 2 49 Z Zebra-Konten 13 6 Zinsauskünfte 2 78 Zinsinformationsverordnung assoziierte Gebiete 2 19 Ausweitung 2 42 Drittländer 2 19 EU-Quellensteuer 2 19 Kontrollmitteilungen 2 41 Schlupflöcher 2 40 Steuerbescheinigung 2 27 Steuergutschrift 2 23 Stundungseffekt 2 25 Teilnehmer 2 20 Zahlstelle 2 18 Zypern

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