Anhang. Anlage 1 Muster einer Selbstanzeige Einkommensteuer. Herr Max Mustermann... An das Finanzamt... Sehr geehrte Damen und Herren,
|
|
- Felix Bösch
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anhang Anlage 1 Muster einer Selbstanzeige Einkommensteuer Herr Max Mustermann... An das Finanzamt Sehr geehrte Damen und Herren, bei der X-Bank in der Schweiz wird seit dem Jahr 2005 ein auf mich lautendes Konto/Depot geführt. Die in den Veranlagungszeiträumen 2005 bis 2008 mittels verschiedener Anlageformen erzielten Erträge wurden einkommensteuerlich bislang nicht berücksichtigt. In den einzelnen Veranlagungszeiträumen erzielte ich Erträge in folgender Höhe: [ ] Ich bitte um steuerliche Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 197
2 Anlage 2 Muster einer gestuften Selbstanzeige Einkommensteuer Anlage 2 Muster einer gestuften Selbstanzeige Einkommensteuer Herr Max Mustermann [...] An das Finanzamt [ ]... Sehr geehrte Damen und Herren, bei der X-Bank in der Schweiz wird seit dem Jahr 2005 ein auf mich lautendes Konto/Depot geführt. Die in den Jahren 2005 bis 2008 mittels verschiedener Anlageformen erzielten Erträge wurden einkommensteuerlich bislang nicht berücksichtigt. In den einzelnen Veranlagungszeiträumen erzielte ich Erträge in folgender Höhe: [ ] Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine Schätzung, weil mir die Bankunterlagen derzeit nicht vorliegen. Nach deren Eingang und Auswertung werde ich die Beträge unverzüglich konkretisieren. Hierfür bitte ich um Einräumung einer angemessenen Frist. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 198
3 Anlage 3 Muster einer Selbstanzeige Schenkungsteuer Anlage 3 Muster einer Selbstanzeige Schenkungsteuer Herr Max Mustermann... An das Finanzamt Sehr geehrte Damen und Herren, bei der X-Bank in der Schweiz wird seit dem... ein auf mich lautendes Konto/Depot geführt. Am [ ] wurde folgende Wertpapiere in das Depot eingeliefert: [ ] Der Gesamtwert der vorgenannten Wertpapiere betrug am [ ] [ ] Euro. Es handelt sich hierbei um eine Schenkung meines Vaters, Herrn V., an mich. Weitere Vorschenkungen meines Vaters an mich liegen nicht vor. Ich bitte um schenkungsteuerliche Berücksichtigung. Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich die aus dem vorgenannten Konto/Depot erzielten Erträge mit Schreiben vom heutigen Tage gegenüber dem zuständigen Finanzamt nacherklärt habe. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 199
4 Anlage 4 Muster für ein vorsorgliches Schreiben Stiftung Anlage 4 Muster für ein vorsorgliches Schreiben Stiftung An das Finanzamt Max Mustermann; vorsorgliche Anzeige eines Sachverhalts Sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrag unseres Mandanten dürfen wir Ihnen höchst vorsorglich Folgendes mitteilen: I. Im Auftrag des Mandanten errichtete die [ ] (Vaduz) mit einer auf den [ ] lautenden Urkunde unter dem Namen XXX-Stiftung eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht. Erstbegünstigter der Stiftung ist der Mandant. Für die Stiftung wurden bei der Y-Bank, Zürich am [ ] mehrere Konten sowie ein Depot eingerichtet. Am [ ] wurden in das vorgenannte Depot Wertpapiere eingeliefert, die aus einem bei der Z-Bank, Zürich geführten Depot stammen. Inhaber des Depots bei der Z-Bank war und ist unser Mandant. Der Wert der am [ ] eingelieferten Wertpapiere betrug am [ ] insgesamt [ ] Euro. 200 II. Auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen gehen wir unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung (BFH II R 21/05 vom ) davon aus, dass die Einlieferung der Wertpapiere am [ ] kein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang war. Der Steuerbarkeit stehen die jederzeitigen umfassenden Herrschaftsbefugnisse des Mandanten über das Stiftungsvermögen entgegen. Nach 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden. Unter 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG fallen hingegen Zuwendungen, die der Stifter einer rechtsfähigen Stiftung nachträglich über das Stiftungskapital hinaus macht (sog. Zustiftungen). Beide Merkmale sind vorliegend nicht erfüllt. Eine freigebige Zuwendung i.s. des 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist. Dies erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Für die Beurteilung, ob der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise das übertragene Vermögen nach 39 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zuzurechnen ist. Es genügt auch nicht, wenn der Empfänger nach außen rechtlich wirksam über das Zugewendete verfügen kann. Entscheidend ist vielmehr das In-
5 Anlage 4 Muster für ein vorsorgliches Schreiben Stiftung nenverhältnis des Empfängers zum Leistenden. Ist der Empfänger einer Leistung zivilrechtlich zur Rückgewähr des ihm zu Eigentum Überlassenen verpflichtet, ist er nicht bereichert. Ob eine Rückgewährverpflichtung besteht, richtet sich allein nach dem Inhalt des Rechtsverhältnisses, das der Überlassung zugrunde liegt. 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG setzt ebenfalls voraus, dass die Stiftung über das auf sie übergegangene Vermögen im Verhältnis zum Stifter tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Nur in einem solchen Fall erfolgt der Übergang aufgrund eines Stiftungsgeschäfts, wie es diese Vorschrift erfordert. Die Vorschrift erfasst nicht die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung, wenn dem Übertragenden umfassende Herrschaftsbefugnisse über das Stiftungsvermögen zustehen. Die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach 7 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 8 ErbStG sind vorliegend nicht erfüllt. Die XXX-Stiftung konnte nach den getroffenen Regelungen über das vom Mandanten auf sie übertragene Vermögen im Verhältnis zu diesem nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen. Nach den getroffenen Bestimmungen stehen dem Mandanten zu seinen Lebzeiten alle Rechte am gesamten Stiftungsvermögen und dessen Ertrag allein zu und hat er jederzeit das Recht, dem Stiftungsrat Abänderungen des Reglements aufzutragen. Der Stiftungsrat verpflichtete sich zumindest mündlich gegenüber dem Mandanten, das Mandat treuhänderisch ausschließlich nach dessen Instruktionen auszuüben. Ohne Instruktionen sollte er weder ermächtigt noch berechtigt sein, selbständig zu handeln. Der Stiftungsrat verpflichtete sich zudem, auf Verlangen des Mandanten das Mandat jederzeit niederzulegen. Diese Vereinbarungen und Regelungen verliehen dem Mandanten zu seinen Lebzeiten umfassende Herrschaftsbefugnisse über die XXX-Stiftung und deren Vermögen. Ihm allein waren die Entscheidungen über die Anlage und Verwendung des Vermögens vorbehalten. Er konnte und kann durch entsprechende Anweisungen auch jederzeit die teilweise oder vollständige Rückübertragung des Vermögens auf ihn persönlich herbeiführen. Die XXX-Stiftung ist dadurch daran gehindert, über das auf sie übertragene Vermögen dem Mandanten gegenüber tatsächlich und rechtlich frei zu verfügen. Dies steht einer Beurteilung der Vermögensübertragung auf die Stiftung als freigebige Zuwendung entgegen. Die vorgesehenen Herrschaftsbefugnisse des Mandanten gegenüber der XXX-Stiftung entsprechen einer im liechtensteinischen Stiftungswesen häufigen Gestaltung, deren Zweck vornehmlich darin besteht, dem ausländischen Kapitalgeber als dem wirtschaftlichen Stifter die Beherrschung der Stiftung, in die er sein Vermögen eingebracht hat, zu sichern. Aufgrund der Weisungsunterworfenheit der Stiftung und ihrer Organe gegenüber dem wirtschaftlichen Stifter kann dieser über das bei einer Bank angelegte Stiftungsvermögen wie über ein eigenes Bankguthaben verfügen Es handelt sich dabei um ein klassisches Strohmanngeschäft. An der für eine Schenkung wesentlichen Vermögensentäußerung fehlt es in einem solchen Fall. Die getroffenen Regelungen müssen sich nicht aus den Gründungsurkunden ergeben. Vorliegend ergeben sich die getroffenen Abreden aus dem anliegenden Bestätigungsschreiben des Stiftungsrats. Nach alledem liegt keine Schenkung im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw Nr. 8 ErbStG vor. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift 201
6 Anlage 5 Bestätigungsschreiben Stiftung Anlage 5 Bestätigungsschreiben Stiftung Bestätigung Als ordnungsgemäß berufenes Mitglied des Stiftungsrats der XXX-Stiftung mit Sitz in XY, bestätige ich hiermit: Die XXX Stiftung ist am... gegründet worden. Das Beistatut vom... begründet einen Rechtsanspruch (Option) des Stifters und Erstbegünstigten auf jederzeitige Auszahlung der frei verfügbaren Erträgnisse der Stiftung. Der Stifter und Erstbegünstigte kann durch entsprechende Anweisungen jederzeit die teilweise oder vollständige Übertragung des Stiftungsvermögens auf ihn persönlich herbeiführen. Würde der Stifter und Erstbegünstigte den Wunsch äußern, dass ihm das Stiftungsvermögen der XXX-Stiftung ausgeschüttet und die Stiftung anschließend mangels Vermögens aufgelöst werden soll, so würden wir diesem Wunsch unverzüglich nachkommen. Würde der Stifter und Erstbegünstigte den Wunsch äußern, dass ein anderer Stiftungsrat eingesetzt wird, so würden wir diesem Wunsch unverzüglich nachkommen. Anlageentscheidungen hinsichtlich des Stiftungsvermögens erfolgen nicht durch den Stiftungsrat, sondern durch den Stifter und Erstbegünstigten. Das Beistatut vom. begründet einen Rechtsanspruch des Stifters und Erstbegünstigten, dem Stiftungsrat jederzeit Abänderungen des Reglements aufzutragen. Die XXX-Stiftung kann im Verhältnis zum Stifter und Erstbegünstigten tatsächlich und rechtlich nicht frei über das Stiftungsvermögen verfügen. Soweit sich das Vorstehende nicht bereits unmittelbar aus den Stiftungsurkunden ergibt, war und ist es das gemeinsame Verständnis aller Beteiligten. Datum, Unterschrift des Stiftungsrates 202
7 Anlage 6 Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich Anlage 6 Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich 203
8 204 Anlage 6 Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich
9 Anlage 7 Quellensteuern im internationalen Vergleich Anlage 7 Quellensteuern im internationalen Vergleich 205
10 206 Anlage 7 Quellensteuern im internationalen Vergleich
11 Stichwortverzeichnis fette Zahlen = Paragraph andere Zahlen = Randnummer A Abgeltungsteuer 2 6 BMF-Schreiben 3 77 Komplexität 3 45 Stückzinsen 3 79 thesaurierende Investmentfonds 3 47 Verlustverrechnungsverschränkungen 3 51 Vollrisikozertifikate 3 47 Abziehbarkeit von Beratungskosten Alternativen zur Selbstanzeige Sondersituationen 9 9 Vermögensumstrukturierung 9 6 Vermögensverlagerung 9 3 Amtshilfe Abgrenzung von Rechtshilfe 4 88 automatischer Informationaustausch 4 96 Bedeutung für Entdeckungsrisiko 4 94 durch die Steuerfahndung 4 89 Einzelfallersuchen 4 97 Formen 4 92 im Steuerstrafverfahren 4 89 Informationsaustausch 1 3, 5 international 4 84 OECD-Standard Spontanauskunft Andorra Aufbewahrungspflichten für Aufzeichnungen und Unterlagen 3 40 Außenprüfung 4 61 digitale 3 44 für Private 3 44 ohne Anlass 3 44 Außensteuergesetz 2 58ff, 89 automatischer Informationaustausch Endes des Übergangszeitraums Entdeckungsrisiko 4 96 EU-Zinsrichtlinie EU-Zinsrichtlinie 4 97 teilnehmende Länder Tendenzen B Banken Auskunftsverweigerung Ermittlungen Beihilfe zur Steuerhinterziehung 13 3 Banker Geldwäsche Selbstanzeige in eigener Sache steuerliche Haftung Bankgeheimnis 1 3; Bankkunde gläserner 3 1 Bargeldverkehr Überwachunf 4 63 Beihilfe berufstypische Handlungen steuerliche Haftung strafrechtliche Verjährung zur Steuerhinterziehung durch Banker 13 3 zur Steuerhinterziehung durch Steuerberater zur Steuerhinterziehung Tatort 13 8 Belgien Amtshilfe Rechtshilfe British Virgin Islands Britishe Kanalinseln C Cash-Flow-Analyse 3 20 Cash-Matching 13 6 Cayman Islands D Datendiebstahl Wiederholungsgefahr 4 50ff Demenz Doppelbesteuerungsabkommen Immobilieneinkünfte
12 Stichwortverzeichnis Nullbesteuerung 2 8 Schweiz 2 65 Subject-to-tax-Klausel 2 8 E Einkommensteuer unbeschränkte Steuerpflicht 2 5 erweitert beschränkte Steuerpflicht 2 58ff, 88 Einkommensteuerpflicht beschränkte Steuerpflicht 2 52ff Entdeckungsrisiken 4 1ff entwendete Kundendaten 4 49 Informationsquellen der Behörden 4 10 Risikoabwägung 4 1ff Entdeckungsrisiko automatischer Informationsaustausch 4 96 Grenzübertritt 4 63 Erbschaftsteuer 2 43ff beschränkte Steuerpflicht 2 71 erweitert beschränkte Steuerpflicht 2 72 unbeschränkte Steuerpflicht 2 44, 67 Wegzug 2 67 Ermittlungen bei Banken bei Banken Rechtschutz bei Banken Strafverfahren EU-Quellensteuer Anrechnung 2 17 Aufkommen 2 28 EU-Rechtshilfeübereinkommen Europäisches Rechtshilfeübereinkommen F Finanzinnovationen 3 72 G G Geldwäsche durch Banker durch Cash-Matching Geschäftsbeziehung ins Ausland 3 7, 12 Gestaltungsüberlegungen Grandfathering-Anleihen 2 38 Grundstückshandel gewerblicher 2 93 H Haftung des Gehilfen Haftungsbescheid Hinterziehungszinsen Hochverdiener 3 38 Hongkong I Informationsquellen Aufzeichnungspflichten 4 27 Auskunftsverlangen 4 43 Austausch zwischen Behörden 4 57 entwendete Kundendaten 4 49 Geldwäscheverdachtsanzeige 4 82 Kontrollmitteilungen 4 58ff nationale Ebene 4 13ff Steuerakte 4 14 Steuerpflichtiger 4 16 Zufallsfunde 4 81 Isle of Man IZA 4 69 J Jagdschein Jahresbescheinigung 3 27ff K Kapitalanlage nach Legalisierung 11 1ff Steueroptimierte Vermögensverwaltung 11 9 Koalitionsvertrag 1 1 Kontenabruf 3 32ff Kontrolle 3 1 Angaben in Steuererklärung 3 2 Auslandsbezug 3 7 Meldepflichten für Banken und Versicherungen 3 56 Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz 3 9 Kontrollmitteilung 3 20 bei Verdacht auf Steuerstraftaten 4 72 Erbschaften und Schenkungen 4 74ff Grenzübertritt 4 63 hinreichender Anlass in Nachlasssachen 4 68 nach Bankenprüfung L Lebensversicherungen 3 73 Legalisierung 208
13 Stichwortverzeichnis Argumente 5 1 Liquidität 5 3 Nachfolgsthematik 5 6 LGT Treuhand AG Datendiebstahl 4 50ff Liechtenstein Amtshilfe Datenaffäre Rechtshilfe Sperrwirkung für Selbstanzeige 8 60 Stiftungen 1 1 Luxemburg Amtshilfe Rechtshilfe M Macao Malta Meldepflichten bei Depotübertrag 3 57 für Versicherungen 3 62 Rentenbezüge 3 65 Millionärsfonds 3 75 Monaco N Nachfolgsthematik 5 6 O OECD 1 2, 3 Graue Liste 4 117ff Schwarze Liste 1 4 OECD Standard 1 3; Durchbrechung des Bankgeheimnisses Österreich Amtshilfe Rechtshilfe P Panama 2 1 Passrecht Provisionszahlungen 7 20ff Q Quellensteuerabzug 2 55 R Rechtshilfe 4 132ff Abgrenzung von Amtshilfe 4 88 Europäisches Rechtshilfeübereinkommen Formen im Steuerstrafverfahren 4 89 international 4 84 Länderüberblick 4 146ff Rechtsgrundlagen Rentenbezugsmitteilung 3 65 Repatriierungsmodelle 3 83 Probleme 3 88ff Reporting S Sammelauskünfte San Marino Schadenersatzansprüche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen 3 19 Schenkungsteuer 2 43ff unbeschränkte Steuerpflicht 2 44 Schweiz 4 148ff Amtshilfe modifizierte Aufwandbesteuerung 2 87 Pauschalbesteuerung 2 83 Rechtshilfe UBS-US-Steuerstreit Selbstanzeige 8 1 Abgabe der Erklärung Abschlagzahlung abweichende Rechtsauffassungen Adressat 8 26 Alternativen 9 1 Bekanntgabe eines Strafverfahrens 8 44 Beratung des Mandanten Berichtigungserklärung 8 11 Datendiebstahl 8 65 Erscheinen eines Amtsträgers 8 39 Ertragsteuern Folge bei Unvollständigkeit 8 23 Formulierung 8 15; fristgerechte Nachzahlung 8 30 Gute Planung 10 4 Informationsanforderung Informationsauswertung Interessenkonflikt Interessenlage Kommunikation mit dem Finanzamt Koordinierung mehrere Beteiligter Liquiditätsprüfung Mandantenumsorge
14 Stichwortverzeichnis Nachsorge Oderkonten 10 40, 52 Praxishinweise 10 1 Risiko- und Umfeldanalyse Schätzung 8 24 Sperrwirkung 8 37ff Sperrwirkung in Liechtensteinfällen 8 60 Stiftungen 10 36, 45 Tatentdeckung 8 51 Übergabe an laufenden Steuerberater Übermittlung von Bankunterlagen ungeklärte Sachverhalte Vollständigkeit 8 18; Voraussetzungen 8 8 Zahlenmaterial 8 20 Zeiträume Singapur Spanien 2 16 Sperrwirkung bei Tatentdeckung 8 51 Steuerberater Begünstigung Beihilfe zur Steuerhinterziehung Beratungspraxis Geldwäsche Selbstanzeige in eigener Sache strafrechtliche Risiken 12 1 zivilrechtliche Haftung Steuergeheimnis 4 59 Steuerhinterziehung 6 1ff Anstiftung Ärzte bankrechtliche Folgen Beamte Berufsrechtliche Folgen 6 126ff besonders schwere Fälle 6 54ff Bildung der Strafe 6 74 durch unrichtige Angaben 3 16 EU-Quellensteuer 6 20 Gewerbetreibende Haftung in großem Ausmaß 6 56 Kompensationsverbot 6 15 Rechtsanwälte Steuerberater Steuereinbehalte 6 18 steuerliche Folgen Strafrahmen 6 50 Strafzumessung 6 48 Tatbestand 8 Trennung Steuerrecht und Strafrecht 6 4 Verfassungswidrige Steuern 6 30 Verjährung 6 93 Vorsatz 6 37 Vorstrafe 6 91 Zeile Zusammenveranlagung 6 33 Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz 1 1 Steuer-Identifikationsnummer 3 66 Steuermodelle 3 80 Leasingfonds 3 80 Medienfonds 3 80 Steueroase 1 1 Austrocknung 1 1 Steuerreport Strafrechtliche Risiken 7 1ff Bestechung 7 13 Betrug 7 24 falsche Versicherung an Eides Statt 7 26 Geldwäsche 7 25 Korruption 7 13 Unterschlagung 7 10 Untreue 7 10 T Tatentdeckung bei Grenzübertritt 8 54 V Vereinigte Arabische Emirate Verjährung Beginn Erbschaftsteuer Ertragsteuern Rückwirkung Schenkungsteuer Verlängerung der Frist 6 97 Vermögensrückführung 2 46 Vermögensumstruktuierung Altverluste 2 97 Finanzinnovationen 2 96 Vollrisikozertifikate 2 96 Zerobonds
15 Stichwortverzeichnis Verrechnungspreise 1 8 Verrechungssteuer 2 12 W Waffenschein Wegzug Stolperfallen 2 76ff Vermögensumstrukturierung 2 91ff Wegzugsbesteuerung 1 8; 2 66 Stille Reserven 2 66 Wohnsitzverlagerung 1 8; 2 49 Z Zebra-Konten 13 6 Zinsauskünfte 2 78 Zinsinformationsverordnung assoziierte Gebiete 2 19 Ausweitung 2 42 Drittländer 2 19 EU-Quellensteuer 2 19 Kontrollmitteilungen 2 41 Schlupflöcher 2 40 Steuerbescheinigung 2 27 Steuergutschrift 2 23 Stundungseffekt 2 25 Teilnehmer 2 20 Zahlstelle 2 18 Zypern
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V XIII XXXI XXXIX 1. Kapitel: Überblick über die Berichtigungstatbestände... 1 2. Kapitel: Auslöser für strafrechtliche
MehrIHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige
IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige Ansprechpartner Dr. Markus Rohner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Gesellschafter der RST-Beratungsgruppe
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 19 GZ. RV/2011-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R., W., vertreten durch D.A., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und
MehrStuttgarter Lebensversicherung a.g.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,
Mehr1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes
Mehr6 Beiträge zum Platz "Steuerberater Kanzlei Schelly - Hamburg Nord" auf Deutsch. robzim Hamburg 1 Beitrag. Kommentieren 1 Kommentar zu diesem Beitrag
6 Beiträge zum Platz "Steuerberater Kanzlei Schelly - Nord" auf Deutsch robzim Beitrag zu Steuerberater Kanzlei Schelly - Nord vom 20 August 2013 Mein Steuerberater in - Mein Beitrag wurde von Qype nicht
MehrBankgeheimnis hat sich erledigt
https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land
MehrZwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht
Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Zwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht 1. Zwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht 1. Abgrenzung
MehrSkript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG
Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrD V. Erbschaft- und Schenkungsteuer ESzSR D V 2. 2) Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung
D V. Erbschaft- und Schenkungsteuer ESzSR D V 2 2) Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung 1. Sachverhalt 2. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. März 2005 4 K 1590/03
MehrDie strafrechtliche Verantwortung des Steuerberaters/der Steuerberaterin
Die strafrechtliche Verantwortung des Steuerberaters/der Steuerberaterin Saskia Bonenberger, StBin/WPin Rödl & Partner, Nürnberg Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Steuerberatung
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrEVANGELISCHES SCHULZENTRUM LEIPZIG in Trägerschaft des Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirks Leipzig
Bewerbung um einen Diakonischen Einsatz Sehr geehrte Damen und Herren, die Schülerin/der Schüler.. wohnhaft in.. besucht zurzeit die 10. Klasse unseres Gymnasiums. Vom 26. Januar bis 05. Februar 2015 werden
MehrSEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen
SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen Neben den bekannten nationalen Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren werden von der Oberbank mit dem SEPA Basislastschrift/Direct
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrWenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,
MehrVor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)
5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrRECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT
RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTSANWALTSKANZLEI EULL & PARTNER Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen Privatpersonen,
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrLIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung
STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrDie Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr
Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten
MehrVerschärfung der Mitwirkungspflichten für natürliche Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland (eidesstattliche Versicherungen u.a.)..
Inhalt Vorwort................................................ 11 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 Teil I: Nationale und internationale Entwicklungen in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung..........................
MehrKonto- und Depotübertrag
Name der bisherigen Bank, PLZ, Bei Konto-/Depotneueröffnung senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den ausgefüllten Kontoeröffnungsunterlagen per Post an: Die AKTIONÄRSBANK
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrKommunikations-Management
Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal
MehrÜberprüfung Bankenhaftung
Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrVolksbank eg Schwarzwald Baar Hegau. Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige. Dr. Volker Hommerberg
Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige Aktuelle Brennpunkte in der Beratungspraxis Dr. Volker Hommerberg Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Finanzwirt
MehrKaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrHalbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich
M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A G R U N D L A G E N D E R E U - M W S T Halbtagesseminar Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrBei Fragen können Sie sich gern telefonisch (030-60984658) oder per Mail (service@bergfuerst.com) an uns wenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für eine Registrierung/Legitimation bei BERGFÜRST entschieden haben. Im Folgenden finden sie alle nötigen Unterlagen um Ihr Unternehmen erfolgreich
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrRobert Günther Versicherungsmakler
Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrDAS MANDANTEN I MERKBLATT
Thomas Schelly STEUERBER ATER Stand: 04.2014 DAS MANDANTEN I MERKBLATT Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens Hier müssen insbesondere
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrInformationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
MehrVorsorge Schnell-Check. Inhalt. Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen. inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen)
Vorsorge Schnell-Check Inhalt Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen) Vorsorge 2. Säule (13 Fragen) Vorsorge Säule 3a (7 Fragen) Vorsorge Säule
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für eine Registrierung/ Legitimation bei der BERGFÜRST AG entschieden haben. Im Folgenden finden Sie alle nötigen Unterlagen, um Ihr Unternehmen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrFuttereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrAbacus GmbH Mandanten-Informationen
Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrVermögenswirksamer Sparvertrag Mitteilung über die Anlageart der vermögenswirksamen Leistung nach dem 5. VermBG
Kontonummer BLZ der PSD Bank 570 909 00 PSD Bank Koblenz eg Casinostr. 51 56068 Koblenz Antragsteller Frau Herr Eheleute Arbeitgeber, Telefon Geburtsdatum Telefon 1. Ich bitte, die mir zustehende vermögenswirksame
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrMuster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat)
Muster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat) Verkäufer Geburtsdatum Telefon Personalausweis-Nr. Käufer Geburtsdatum Telefon Personalausweis-Nr. Fahrzeug-Ident.-Nr. Datum der
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrDIE SELBSTANZEIGE. Haubner Schäfer & Partner Steuerberater Rechtsanwälte. Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de DIE SELBSTANZEIGE Berlin am 22.03.2014 Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand
MehrDeutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015
Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen
2014/1114693 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrDie Zukunft des österreichischen Bankgeheimnisses im internationalen Kontext
Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. Die Zukunft des österreichischen Bankgeheimnisses im internationalen Kontext Grenzüberschreitender Informationsaustausch für Steuerzwecke Seminar für Bankrecht Universität
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
Mehr