1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106

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1 1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106 Nach Durchsicht der im Schreiben vom vorgeschlagenen Änderungen Neufassung der Kinderkrippengebührenfassung hat der Elternbeirat der Kinderkrippe Adalbertstr. 106 folgende Anmerkungen: 1. Bezüglich der Einführung von Buchungszeiten halten wir es für pädagogisch falsch, finanzielle Anreize dafür zu geben lediglich drei Viertel oder gar nur ein Viertel eines Platzes in Anspruch zu nehmen. Das pädagogische Konzept und der Gruppenzusammenhalt wird unserer Ansicht damit erheblich geschädigt. Die gesamte Struktur der Kinderkrippen ist auf Ganz- und Halbtagesgruppen ausgelegt. Die Einführung der Buchungszeiten würde dazu führen, daß die gesamte Gruppenstruktur mit festen Ansprechpartnern für die Kinder in Frage gestellt würde. Diese Strukturen sind aber Teil des pädagogischen Konzeptes und sind für Kinder in diesem Alter äußerst wichtig. Wir lehnen eine Einführung von Gebührenstaffelungen nach Buchungszeiten ab und halten die bisherige Aufschlüsselung nach Halbtages- und Ganztagesgebühr für ausreichend. 2. Aus der Statistik der bestehenden Gebührenzahlungen geht hervor, daß es grundsätzlich zwei Hauptgruppen von Eltern gibt: Eltern die den Höchstsatz bezahlen und Eltern, die keine Gebühr bezahlen (86% der Beitragssumme wird durch Gebührenzahler der 3 höchsten Beitragsklassen bezahlt). Es ist zu vermuten, daß ein Großteil der Herabstufungen in die mittleren Beitragsklassen durch Familien zustandekommen, die mehr als ein Kind in Betreuungseinrichtungen haben. Es wäre unserer Ansicht nach darüber nachzudenken, ob es vor diesem Hintergrund nicht einfacher wäre, die Staffelung der Gebühren komplett abzuschaffen und eine Härtefallregelung einzuführen, die eine Gebührenbefreiung für untere Einkommen und Sozialhilfeempfänger vorsieht. Die Beitragsminderung für Eltern mit mehr als einem Kind in Betreuungseinrichtungen könnte durch einen einfachen prozentualen Abzug für jedes Kind in einer Betreuungseinrichtung erreicht werden. Nach Auffassung des Elternbeirates werden in der Neuregelung einkommensstärkere Familien in erheblichem Maße belastet, während einkommensschwächere Familien sogar entlastet werden. Es ist für uns nicht verständlich, wieso mit einer Gebührenerhöhung faktisch eine Entlastung der unteren Einkommen vollzogen wird. Seite 1 von 6

2 Sollte weiterhin an einer Staffelung festgehalten werden, sind wir sind der Ansicht, daß alle Einkommensgruppen von den Erhöhungen so betroffen sein sollten und daß der Gebührensatz in etwa demselben Prozentsatz vom entsprechenden Jahreseinkommen für diese Gruppe entspricht. Eine überproportionale Gebührenerhöhung für die Einkommensschichten ab EUR lehnen wir ab.. Momentan steigt der prozentuale Anteil am Einkommen oberhalb von EUR überproportional an, was wir für nicht vermittelbar halten. Unserer Ansicht nach ist die Aufführung der prozentualen Erhöhungszahlen für die unterschiedlichen Einkommen irreführend. Es wird der Eindruck vermittelt, daß alle Einkommen von Erhöhungen betroffen sind. Dies berücksichtigt aber nicht die andere Berechnungsgrundlage mit Wegfall des Abzugs der Mieten. Es ist in der Tat so, daß untere und mittlere Einkommensgruppen weniger als zuvor bezahlen müssen, während obere Einkommensgruppen erheblich mehr bezahlen müssen (bis zu 54% Erhöhung). Siehe hierzu auch die 2. Stellungnahme des Elternbeirates, die Ihnen gesonder zugeht. Dies ist auch leicht ersichtlich aus der Tatsache, daß die Gesamteinnahmen lediglich um rund 10% steigen (um EUR ) trotz der erheblichen Mehreinnahmen durch die oberen Einkommensschichten. 3. Den vorgeschlagenen Betrag von EUR 1000, der für jedes zusätzliche Kind vom Jahreseinkommen abgezogen werden soll, halten wir für unsinnig. Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu den Stufen der Beitragsstaffeln und wird folglich lediglich in Einzelfällen zu einer Änderung der Beitragsklasse führen. Wir halten es für nicht sinnvoll hierfür zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verursachen. Um von Beitragsstufe 9 auf 8 zu kommen, müßte eine Familie bis zu 8 Kinder haben. Wir schlagen vor, den Betrag von EUR 1000 ersatzlos zu streichen. Die Mehrbelastung von Familien mit mehreren Kindern in Betreuungseinrichtungen wird bereits in ausreichendem Maße durch die Herabstufung in den Beitragsklassen erreicht. 4. Die 11/12 Regelung halten wir für sinnvoll, da sie den Verwaltungsaufwand verringert und auch für die Eltern die Beitragszahlungen transparenter gestaltet. Abschließend möchten wir noch einige Anmerkungen zum Datenmaterial geben. Es werden an mehreren Stellen Zahlen genannt, ohne auf deren Ursprung hinzuweisen. Beispielsweise wurde eine Durchschnittsmiete von EUR 7200 angeführt, die als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde. Handelt es sich hierbei um die Durchschnittsmiete, die bisher von den Eltern als beitragsmindernd herangezogen wurde, um einen Durchschnittswert für die Stadt München oder gar für das Land Bayern oder die Bundesrepublik? Diese Frage bleibt hier offen, so daß es keine Möglichkeit gibt, diesen Betrag nachzuvollziehen. Im genannten Beispiel erscheint er Seite 2 von 6

3 uns als Durchschnittswert für eine Wohnung im Münchner Stadtgebiet die Platz für eine Familie gibt, doch recht niedrig. Bei der Überprüfung einiger der Vergleichszahlen für Kinderkrippen sind wir auf erhebliche Diskrepanzen bezüglich der angegebenen Zahlen und der augenscheinlichen Fakten gestoßen. Unter der Überschrift kommunaler Gebührenvergleich werden Kosten für Kinderkrippen in anderen Gemeinden angeführt. Damit geht der Leser selbstverständlich davon aus, daß es sich dabei um Vergleichswerte von Kinderkrippen handelt, die in kommunaler Trägerschaft sind. Dies ist aber nicht so. Es wurden unter anderen private Kinderkrippen aufgeführt, teilweise vollkommen überhöhte Gebührensätze aufgeführt. Einige Beispiele: Stadt Garching, angegebener Beitrag EUR 450 Nach unseren Informationen gibt es in Garching keine Städtischen Kinderkrippen. Die einzige Kinderkrippe, die Garching unseres Wissens hat, ist die Kinderkrippe der Universität; sollte es sich um diese handeln, so ist eine Aufführung im Vergleich irreführend, da sie eine ganz andere Struktur und Trägerschaft hat als die Städtischen Kinderkrippen. Zudem beträgt der Beitrag für die Garchinger Kinderkrippe nicht wie angegeben EUR 450 sondern EUR 230 ( ). Gemeinde Unterschleißheim, angegebener Betrag EUR 720 Die Gemeinde Unterschleißheim hat keine städtische Kinderkrippe. Es gibt eine Kinderkrippe der Caritas, die in einem Gebäude der Stadt untegebracht ist. Laut beigefügter Gebührenübersicht ist der Höchstsatz für Kinderkrippenbetreuung EUR 350 für Familien mit Hauptwohnsitz Unterschleißheim. Gemeinde Gräfelfing, angegebener Beitrag EUR 650 Es gibt es derzeit keine kommunale Kinderkrippe in Gräfelfing. Ein Fax mit einer entsprechenden Stellungnahme der Gemeinde Gräfelfing ist beigefügt. Gemeinde Martinsried/Planegg EUR 565 Es gibt keine kommunale Kinderkrippe in Martinsried/Planegg. Es gibt zwei Kinderkrippen in privater Trägerschaft, die sich auch in ihrer Struktur vollständig von kommunalen Kinderkrippen unterscheiden. Biokids ist eine von Biotechnologiefirmen gegründete Kinderbetreuung, KiKaKo eine private Initiative. Der Betrag von EUR 565 entspricht dem Gebührensatz von KiKaKo. Nach Aussage der Leiterin von KiKaKo bekommt diese Kinderkrippe keinerlei kommunale Zuschüsse. Da insbesondere die Vergleichswerte für die anderen Kinderkrippen fragwürdig bzw. eindeutig falsch erscheinen, fordern wir eine Richtigstellung und Stellungnahme des Seite 3 von 6

4 Stadtjugendamtes. Ein Vergleich mit privaten Kinderkrippen oder anderen Kinderkrippen in nicht-städtischer Trägerschaft ist unserer Ansicht nach irreführend und verzerrend. Für den Elternbeirat der Kinderkrippe Adalbertstr. 106 i.a. Lin Sebastian Kayser Anlage: Gebührenübersicht Unterschleißheim, Fax der Gemeinde Gräfelfing. Seite 4 von 6

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