Checkliste Erstbesprechung Selbstanzeige in Deutschland

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1 german tax & legal center Checkliste Erstbesprechung Selbstanzeige in Deutschland August 2010 TAX Einleitung zur Checkliste Die vorliegende Checkliste soll den Kunden die Möglichkeit geben, sich auf ein Erstgespräch vorab vorzubereiten, soll Bewusstsein für die Themenfelder schaffen und die Historie der letzen 10 Jahre rekapitulieren. Nicht alle Fragen werden auf jeden Kunden zutreffen. Die Ziffern 1,2, 3, 5.1 und 7 betreffen hingegen jeden Kunden. Zum Erstgespräch sollte der Kunde zur Sicherheit keine Unterlagen mitbringen. 1. Persönliche Daten Hat der Steuerpflichtige/Erblasser in den letzen 15 Jahren im Ausland seinen steuerlichen Wohnsitz gehabt? Wenn ja, wo? Ist der Steuerpflichtige/Erblasser in einem anderen Land unbeschränkt und ohne vollen Schutz durch ein DBA steuerpflichtig (z.b. US Green Card Holder)? Wenn ja, in welchem? Berufliche Tätigkeit(en) Ist/war der Steuerpflichtige Beamter? Ja, seit Nein Ist der Steuerpflichtige RA/WP/StB/Arzt? Ja Nein 2. Veranlagung/zuständige Finanzämter Einzelveranlagung (E)/Getrennte Veranlagung (G)/Zusammenveranlagung (Z)? Zuständige Finanzämter?

2 2 2.1 Relevante Veranlagungszeiträume Von elementarer Bedeutung ist, welche Jahre von einer Nacherklärung erfasst werden müssen und welche bereits verjährt sind. Es ist zwischen Steuerrecht und Strafrecht zu unterscheiden. Steuerliche Festsetzungsverjährung: 10 Jahre. Beginn: Ende des Kalenderjahres (31.12), in dem die Steuererklärung für das betreffende Jahr beim Finanzamt eingereicht wurde. (Beispiel: Steuererklärung für 1998 wurde in 1999 eingereicht: Beginn Verjährung am , Dauer: 10 Jahre, Eintritt Verjährung mit Ablauf des ) Strafrechtliche Verfolgungsverjährung: Beim Regelfall der Hinterziehung 5 Jahre (in besonders schweren Fällen, in denen die Tat nach altem Recht noch nicht bis zum (Zeitpunkt der Verkündung des JStG 2009) verjährt war, 10 Jahre). Beginn: Tag der Zustellung des Steuerbescheides für das betreffende Jahr (Beispiel: Steuerbescheid für 2000 wird am zugestellt: Beginn Verjährung: , Dauer: 5 Jahre, Eintritt Verjährung mit Ablauf des ) Rot gekennzeichnete Jahre: Jahre, die idr noch nicht strafrechtlich verjährt sind. Gelb gekennzeichnete Jahre: Jahre, die vielleicht noch nicht strafrechtlich verjährt sind (ganz genaue Prüfung notwendig). Grün gekennzeichnete Jahre: Jahre, die idr strafrechtlich bereits verjährt sind, aber steuerrechtlich noch nicht. Für das Erstgespräch ist es hilfreich, die Liste für sich durchzugehen und vor allem die Erinnerung im Hinblick auf die Zeiträume 1997 bis 1999 aufzufrischen. Für das Erstgespräch sind keine Details notwendig! Jahr 1997 idr bereits verjährt 1998 idr bereits verjährt 1999 idr bereits verjährt Abgabe St-Erklärung (Jahr) ESt-Bescheid vom Vorläufigkeitsvermerk gemäss 164,165 AO Betriebsprüfung (BP) Beginn/ Umfang/Zeitraum BP abgeschlossen

3 3 Jahr Abgabe ESt-Erklärung (Jahr) ESt-Bescheid vom Vorläufigkeitsvermerk gem. 164,165 AO Betriebsprüfung (BP) Beginn/ Umfang/Zeitraum BP abgeschlossen Herkunft der ursprünglich ins Ausland verbrachten/dort entstandenen Gelder (zutreffendes ankreuzen) Geld stammt aus ursprünglich in Deutschland ordentlich versteuerten Quellen. Gelder wurden vor Jahren ins Ausland gebracht. Geld stammt aus ursprünglich in Deutschland unversteuerten Quellen. Gelder wurden vor Jahren ins Ausland gebracht. Geld stammt aus Erbschaft(en). Der Erblasser ist im Jahre im Inland/Ausland verstorben. Es wurde eine Erbschaftsteuererklärung am beim FA abgegeben. Der Kunde ist Erbe zu (Anteil an Erbschaft). Geld stammt aus Erbschaft(en). Die Erbschaft ist nicht angezeigt worden. Wann erlangte der Erbe/die Erben Kenntnis von der Erbschaft? Geld stammt aus Schenkung(en). Die Zuwendung wurde zu folgendem Zeitpunkt vollzogen (Jahr). Der Schenker ist am im Inland/Ausland verstorben. Dem Schenkungsteuer-FA wurde die Schenkung am (Datum) angezeigt oder nie angezeigt? Geld stammt aus einer Schenkung. Der Schenker lebt noch. Die Schenkung wurde nicht angezeigt.

4 4 4. Schenkungen/Erbschaften (auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Irrelevant, weil verjährt, sind lediglich Erbschaften/Schenkungen, in den der Erblasser/Schenker schon über 13 Jahre tot ist. Faustregel: Alles vor dem Jahr 1997) 4.1 Schenkungen Gab es Schenkungen? Art Zusammenlegung Konto? Grundstück Wie hoch waren diese? gab es Gegenleistungen (teilentgeltlich)? Wann wurden Schenkungen ausgeführt? Gab es Vorschenkungen? Wer sollte die Schenkungsteuer bezahlen? Schenker Beschenkter (gesetzliche Regel) weiss nicht Weiss der Schenker/Beschenkte von Ihrer Nacherklärungsintention? ja nein weiss nicht Will der Schenker/Beschenkte im Falle Ihrer Nacherklärung auch eine Nacherklärung abgeben? ja nein weiss nicht Wer sollte die vom Schenker hinterzogene Steuer übernehmen? der Schenker (Regel) der Beschenkte (gemischte Schenkung) weiss nicht

5 5 4.2 Erbschaften Wer hat vererbt (Erblasser)? Name Anschrift letzter Wohnsitz Wer hat geerbt (Mit-/Erben)? Name(n) Besteht eine Erbengemeinschaft? Gibt es einen Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft? Wurde eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft abgegeben? Wann erlangte(n) Erbe(n) Kenntnis von Erbschaft? Erbe 1 Erbe 2 weitere Wie hoch war die Erbschaft (gesamter Vermögensanfall)? Wann war die Erbschaft (Todeszeitpunkt)? In welchem Verwandtschaftsverhältnis steht der Erbe zu dem Erblasser? Gab es Vorschenkungen? Gab es Vermächtnisse/Legate aus dem Erbe? Wenn ja, an wen?

6 6 Wissen alle anderen Erben/Vermächtnisnehmer von Ihrer Nacherklärungsintention? ja nein weiss nicht Wollen alle anderen Erben/Vermächtnisnehmer im Falle Ihrer Nacherklärung auch eine Nacherklärung abgeben? ja nein weiss nicht 5. Depotstellen im Ausland Wesentlich für die Nacherklärung ist es zu wissen, bei welchen Banken die Vermögenswerte in den letzten 12 Jahren verwahrt wurden, ob es Bankenwechsel gegeben hat und wer der Eigentümer der Konten war Namenskonto/Nummernkonto Name Bank 1 Bank 2 Bank 3 Ort/Land Konto-Nr./Kontoname Depot errichtet am (Jahr) Depot geschlossen am (Jahr) ÜBERTRAG WOHIN? Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten gegenüber der Bank (z.b. auf Formular A, sonstige Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten) Depotform: Wer ist Kontoinhaber/Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? Nur ein wirtschaftlich Berechtigter? Reines Eigendepot ( single account )? Sind Kontoinhaber und wirtschaftlich Berechtigter identisch?

7 7 Besteht/Bestand Gemeinschaftsdepot (und -Konto) bzw. "und/oder Konto" ("joint account")? Bank 1 Bank 2 Bank 3 Bei Gemeinschaftskonto: ist eine besondere Vereinbarung zu den Besitzverhältnissen getroffen worden? Wenn ja, welche? Verfügungsberechtigungen? (Ehegatte, Kinder, etc.?) Sämtliche Änderungen der Inhaberschaft, Verfügungsberechtigung (bis heute) Sonstiges Hat es in den letzen 12 Jahren Einzahlungen in die ausländischen Konten gegeben? ja nein weiss nicht Hat es in den letzen 12 Jahren Auszahlungen/Entnahmen aus den ausländischen Konten gegeben ja nein weiss nicht

8 Stiftungen (gilt auch für Trust) Name der Stiftung/Trust? Bei Trust: Gibt es underlying Strukturen (Company, idr in Form einer Limited)? Wer war Stifter? Wer ist (Erst-)Begünstigter? Wann wurde Stiftung errichtet/dotiert? Höhe des Stiftungsvermögens bei Errichtung? Gibt/Gab es Mandatsverträge mit den Stiftungsräten? Gab es Zustiftungen? Wann? Höhe? Gab es (unterjährige) Entnahmen? Wann? Entsprechend Stiftungs-/Satzungszweck? Höhe? Wurde das Stiftungsvermögen übertragen bzw. die Stiftung abgewickelt? Konnte Stifter/Begünstigter jederzeit Geld aus dem Stiftungsvermögen entnehmen? Musste jemand zustimmen? Sonstige Anmerkungen/Besonderheiten?

9 9 5.3 Sonstige Strukturen (Ltd./Anstalten etc.) Welche Rechtsform? Sachliche Substanz: Büroräume oder c/o Adresse ( Briefkasten )? Mietvertrag und Mietzahlungen? Eigenes Telefon/Fax und entsprechende Aufwendungen Sonstiges? Personelle Substanz: Wie viele Arbeitnehmer? Schriftliche Arbeitsverträge Fachmitarbeiter oder RA/Treuhänder, etc? Sonstiges?

10 10 6. Unternehmensebene Rechtsform des bzw. der Unternehmen? Sind sie Alleingesellschafter? ja nein Wann fand die letzte Betriebsprüfung statt und für welche Steuerarten? Wurden betriebliche Einnahmen in Deutschland nicht versteuert? ja nein Wurden betriebliche Einnahmen im Ausland nicht versteuert? ja nein Höhe der nicht versteuerten Einnahmen: Vor und nach ? ja nein 7. Ausschluss und Sperrgründe für die Nacherklärung Läuft eine Betriebs- und/oder Außenprüfung oder ist diese angekündigt? Bestehen Beteiligungen an Personengesellschaften in Deutschland und läuft dort eine Betriebsprüfung, bei der sich die Prüfungsanordnung auf die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter erstreckt? Wurde ein Straf- oder Bussgeldverfahren in Bezug auf die nicht deklarierten Einkünfte bzw. die darauf entfallenden Steuern eingeleitet? Tatentdeckung beim Täter oder Teilnehmer (z.b. Miterbe; Schenker?) Entdeckung an der Grenze?

11 11 Haben Sie in den letzen 10 Jahren schon einmal eine Selbstanzeige abgegeben, z.b. im Rahmen der Steueramnestie 2004/05? Ggf. betroffene Steuern: Einkommensteuer ja nein Evtl. ggf. betroffene VZ Erb- bzw. Schenkungsteuer ja nein Evtl. ggf. Zeitpunkt(e) Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die von uns zur Verfügung gestellten Informationen keinen Ersatz für eine fachliche Beratung darstellen können. Dieser Fragebogen ist ausdrücklich nicht zur Vorlage zum Zwecke einer Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt geeignet. KPMG übernimmt keine Haftung für Selbstanzeigen bzw. Nacherklärungen, die aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen bzw. der darin als relevant bezeichneten Daten bei den Finanzbehörden ohne fachliche Beratung und ausdrückliche Mandatierung von KPMG abgegeben werden. Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine zukünftige Sachlage widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und eine professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen KPMG Holding AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss legal entity. All rights reserved. Printed in Switzerland. KPMG and the KPMG logo are registered trademarks of KPMG International.

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