Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

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1 69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom und Genehmigung der Bezirksregierung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl (Aufhebung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen) 70 Anlage: 1 Plan 72 II. Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 194 a der Stadt Marl für den Bereich östlich der Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße vom Anlage: 1 Plan 75 III. Öffentliche Auslegung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c der Stadt Marl für den Bereich südlich der Alte Brüderstraße zwischen der Straße Am Theater und der Wiener Straße 76 Anlage: 1 Plan 78 IV. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 212 der Stadt Marl für den Bereich nördlich der Schmielenfeldstraße zwischen der Straße Zur Höhe und der BAB Anlage: 1 Plan 80 V. 27. Sitzung des Rates der Stadt Marl 81 Herausgeber und Verleger: Stadt Marl - Der -, Marl. Das Amtliche Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - ist kostenlos während der Öffnungszeiten im Rathaus, Creiler Platz, Zentralgebäude, an der Information des Bürgerbüros, im i-punkt im Marler Stern sowie im Stadtteilbüro Hamm, Ernst-Reuter-Haus, Sperberweg 3-5, erhältlich. Es wird außerdem regelmäßig gegen einen Beitrag von 2,50 je Zustellung zugesandt.

2 70 I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom und Genehmigung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl (Aufhebung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen) Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl für den Bereich (Aufhebung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen) festgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl wird wie in der Anlage abgebildet begrenzt. Die gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Münster als höhere Verwaltungsbehörde ist am erteilt worden und wird hiermit in vollem Umfang öffentlich bekanntgemacht: Genehmigung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl Gemäß 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vom Rat der Stadt Marl am beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplanes. Münster den Bezirksregierung Münster Az.: RE 01/13 Im Auftrag L.S. Bunk Mit dieser Bekanntmachung wird die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung, die über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, während der Dienststunden im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, 6. Obergeschoss, Zimmer 60, Liegnitzer Straße 5, Marl, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Marl, 10. Mai 2013 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom und Genehmigung der Bezirksregierung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl (Aufhebung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Münster als höhere Verwaltungsbehörde ist am erteilt worden und wird hiermit in vollem Umfang öffentlich bekanntgemacht: Genehmigung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marl Gemäß 6 des Baugesetzbuches genehmige ich die vom Rat der Stadt Marl am beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplanes. Münster den Bezirksregierung Münster Az.: RE 01/13 Im Auftrag L.S. Bunk Die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, 6. Etage, Zimmer 60 a, Marl, während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht aus. Hinweise: 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

3 c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Abs. 4 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung eines Mitwirkungsverbots nach 43 Abs. 2 in Verbindung mit 31 kann gegen den Beschluss des Rates oder eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nach Ablauf eines Jahres seit der Beschlussfassung oder, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, ein Jahr nach dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass der den Beschluss vorher beanstandet hat oder die Verletzung des Mitwirkungsverbots vorher gegenüber der Gemeinde gerügt und dabei die Tatsache bezeichnet worden ist, die die Verletzung ergibt. 215 Abs. 1 Baugesetzbuch Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 und Abs. 4 Baugesetzbuch Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Marl,

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5 II. Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 194 a der Stadt Marl für den Bereich östlich der Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße vom Der Rat der Stadt Marl hat am den Bebauungsplan Nr. 194 a gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplanes) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Ratsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 194 a für den Bereich östlich der Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße Der Bebauungsplan Nr. 194 a der Stadt Marl für den Bereich östlich der Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße wird gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Beschluss) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I, S. 1509) sowie 7 (Satzungen) und 41 Abs. 1 g (Zuständigkeit des Rates) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW, S. 474) als Satzung beschlossen. Beschluss der Begründung Die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 194 a der Stadt Marl für den Bereich östlich der Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße wird beschlossen. Die zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB (Umweltbelange) wird zur Kenntnis genommen. Marl, Bekanntmachungsanordnung Vorstehender Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 194 a der Stadt Marl für den Bereich östlich der Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 73 Der Bebauungsplan Nr. 194 a mit Begründung, Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung sowie Gutachten /Fachbeiträge liegen im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, 6. Etage, Zimmer 60 a, Marl, während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht aus. Hinweise: 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 54 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung eines Mitwirkungsverbots nach 43 Abs. 2 in Verbindung mit 31 kann gegen den Beschluss des Rates oder eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nach Ablauf eines Jahres seit der Beschlussfassung oder, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, ein Jahr nach dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass der den Beschluss vorher beanstandet hat oder die Verletzung des Mitwirkungsverbots vorher gegenüber der Gemeinde gerügt und dabei die Tatsache bezeichnet worden ist, die die Verletzung ergibt. 215 Abs. 1 Baugesetzbuch Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

6 74 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 und Abs. 4 Baugesetzbuch Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Marl,

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8 76 III. Öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c der Stadt Marl für den Bereich südlich der Alte Brüderstraße zwischen der Straße Am Theater und der Wiener Straße Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Aufstellung der Bauleitpläne) in Verbindung mit 1 Abs. 8 BauGB (Änderungen) und 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) hat der Rat der Stadt Marl am die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 c ist mit gekennzeichnetem Änderungsbereich (Flurstücke Nr. 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1023, 1024 und 1025 der Gemarkung Marl, Flur 85). Der Bebauungsplan ist zu ändern, um die noch zur Verfügung stehenden Bauflächen möglichst zeitnah bebauen zu können, um so die bereits vorhandene Reihenhaussituation zu ergänzen und abzurunden. Nach 13 Abs. 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB vom Umweltbericht nach 2 a BauGB der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) mache ich bekannt, dass die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c mit der Begründung in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, Marl, 6. Etage, Zimmer 60 a, öffentlich ausliegt. Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c erfordert keine neuen Gutachten bzw. Fachbeiträge. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist mündlich im o. g. Dienstgebäude oder schriftlich (Stadt Marl Planungs- und Umweltamt, Marl) vorgebracht werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Marl, Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c der Stadt Marl für den Bereich südlich der Alte Brüderstraße zwischen der Straße Am Theater und der Wiener Straße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 c mit Begründung, liegt in der Zeit vom bis einschließlich im Planungsund Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, 6. Etage, Zimmer 60 a, Marl, während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht aus. Hinweise: 54 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung eines Mitwirkungsverbots nach 43 Abs. 2 in Verbindung mit 31 kann gegen den Beschluss des Rates oder eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nach Ablauf eines Jahres seit der Beschlussfassung

9 oder, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, ein Jahr nach dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass der den Beschluss vorher beanstandet hat oder die Verletzung des Mitwirkungsverbots vorher gegenüber der Gemeinde gerügt und dabei die Tatsache bezeichnet worden ist, die die Verletzung ergibt. 77 Marl,

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11 IV. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 212 der Stadt Marl für den Bereich nördlich der Schmielenfeldstraße zwischen der Straße Zur Höhe und der BAB 43 Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Aufstellung der Bauleitpläne) hat der Rat der Stadt Marl am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 212 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 212 ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der bestand und die Weiterentwicklung mittelständischer Kleinbetriebe geschützt und gefördert werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) mache ich bekannt, dass der Bebauungsplan Nr. 212 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, Marl, 6. Etage, Zimmer 60 a, öffentlich ausliegt. Neben den im Bebauungsplan Nr. 212 benannten Rechtgrundlagen liegen noch folgende Gutachten/ Fachbeiträge ebenfalls mit öffentlich aus: 1. Artenschutzvorprüfung vom Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom mit Anlage: Karte Bestand / Biotoptypen 3. Immissionsgutachten vom Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist mündlich im o. g. Dienstgebäude oder schriftlich (Stadt Marl Planungs- und Umweltamt, Marl) vorgebracht werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB können nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht 79 oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Marl, Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 212 der Stadt Marl für den Bereich nördlich der Schmielenfeldstraße zwischen der Straße Zur Höhe und der BAB 43 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan Nr. 212 mit Begründung, Umweltbericht und Gutachten / Fachbeiträgen liegen in der Zeit vom bis einschließlich im Planungs- und Umweltamt der Stadt Marl, Liegnitzer Straße 5, 6. Etage, Zimmer 60 a, Marl, während der Dienststunden montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht aus. Hinweise: 54 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW Die Verletzung eines Mitwirkungsverbots nach 43 Abs. 2 in Verbindung mit 31 kann gegen den Beschluss des Rates oder eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nach Ablauf eines Jahres seit der Beschlussfassung oder, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, ein Jahr nach dieser nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass der den Beschluss vorher beanstandet hat oder die Verletzung des Mitwirkungsverbots vorher gegenüber der Gemeinde gerügt und dabei die Tatsache bezeichnet worden ist, die die Verletzung ergibt. Marl,

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13 V. 27. Sitzung des Rates der Stadt Marl Am Donnerstag, 16. Mai 2013 findet um Uhr im Sitzungsraum I des Rathauses die 27. Sitzung des Rates der Stadt Marl mit der folgenden Tagesordnung statt: Öffentlicher Teil: 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Niederschrift der letzten Sitzung vom Beschlussvorlage 2013/0102 Benutzungs- und Entgeltordnung für die insel - Volkshochschule der Stadt Marl 4. Anfrage 2013/0106 Anfrage der UBP-Fraktion betr. Doppelte Staatsbürgerschaft 4.a Berichtsvorlage 2013/0145 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der UBP-Fraktion betr. Doppelte Staatsbürgerschaft 5. Antrag 2013/0107 Antrag der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Visuelle Teilnahme an Ratssitzungen durch Übertragung im Internet 6. Beschlussvorlage 2013/0111 Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der August-Döhr-Schule 6.a Beschlussvorlage 2013/ Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der August-Döhr-Schule 7. Beschlussvorlage 2013/0115 Neuausweisung von zwei Reitwegen im Ahrenbergschen Forst / Matena 8. Beschlussvorlage 2013/0119 Zusammenführung der beiden Förderschulen Wilhelm- Raabe- und Heinrich-Kielhorn-Schule am Standort Heinrich-Kielhorn-Schule, Riegestr. 84, Marl, in Form von auslaufender Auflösung 9. Antrag 2013/0125 Antrag der FDP-Fraktion betr. Erweiterung der Baumschutzsatzung der Stadt Marl 10. Beschlussvorlage 2013/0127 Wahl eines neuen persönlichen Stellvertreters für den Wahlausschuss Beschlussvorlage 2013/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 e für den Bereich zwischen der Teichstraße und Femstraße sowie für den Bereich Westerholter Straße/Teichstraße (beschleunigtes Verfahren gemäß 13 a BauGB) I. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 e II. Absehen von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unter Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen III. Durchführung der öffentlichen Auslegung 12. Beschlussvorlage 2013/0132 Bebauungsplan Nr.173 der Stadt Marl gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Herzlia-Allee / Drewerstraße I. Prüfung der vorgebrachten Anregungen zur öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. 4 a Abs. 3 BauGB II. Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 173 III. Beschluss der Begründung des Bebauungsplanes Nr Beschlussvorlage 2013/0133 Satzung der Stadt Marl über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 173 für den Bereich Herzlia-Allee/Drewerstraße I. Beschluss der Satzung der Stadt Marl über örtliche Bauvorschriften für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 173 Herzlia-Allee/Drewerstraße 14. Beschlussvorlage 2013/0134 Antrag der Dart Energie (Europe) Limited auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß 6 ff. Bundesberggesetz (BBergG) für ein Feld Freiheit Antrag 2013/0138 Antrag der SPD-Fraktion betr. Resolution zur Schulsozialarbeit 16. Berichtsvorlage 2013/0148 Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2013 durch den ; Unterrichtung des Rates gemäß 24 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung 17. Berichtsvorlage 2013/0150 Kenntnisnahme der gemäß 83 GO NRW vom im 1. Quartal 2013 genehmigten überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

14 Berichtsvorlage 2013/0152 Dienstreisen des s 19. Beschlussvorlage 2013/0153 Ausschluss der Ratsmitglieder aus der Sitzung des Rates am Berichtsvorlage 2013/0154 Frankfurter Erklärung zur 37. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 21. Antrag 2013/0157 Antrag der SPD-Fraktion betr. Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 22. Berichtsvorlage 2013/0158 Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2012 bis 2021, 1. Fortschreibung 2013, zum Antrag 2013/0161 Antrag der CDU-Fraktion betr. Haushaltssatzung und Fortschreibung des Haushaltssanierungsplan (HSP) 2013 der Stadt Marl 24. Anfrage 2013/0160 Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betr. Steuerverschwendung: Verkehrssituation in Löntrop & an A Antrag 2013/0162 Antrag der CDU-Fraktion betr. Ausschussumbesetzungen und Umbesetzungen in Organen und Gremien Dritter 32. Beschlussvorlage 2013/0081 Bereitstellung von Finanzmitteln 33. Beschlussvorlage 2013/0085 Bereitstellung von Finanzmitteln 34. Beschlussvorlage 2013/0092 Bereitstellung von Finanzmitteln 35. Beschlussvorlage 2013/0103 Grundstücksangelegenheit 36. Beschlussvorlage 2013/0117 Grundstücksangelegenheit 37. Beschlussvorlage 2013/0126 Grundstücksangelegenheit 38. Beschlussvorlage 2013/0146 Personalangelegenheit 39. Beschlussvorlage 2013/0163 Personalangelegenheit 40. Anfragen und Mitteilungen Marl, 7. Mai 2013 i.v. Dr. Barbara Duka Erste Beigeordnete 26. Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil: 27. Niederschrift der letzten Sitzung vom nichtöffentlich 28. Berichtsvorlage 2013/0061 Umrüstung von Lichtzeichenanlagen von der 230 Volt- Lampentechnik auf die energiesparende 40 Volt-LED Technik 29. Beschlussvorlage 2013/0073 Bereitstellung von Finanzmitteln 30. Beschlussvorlage 2013/0079 Bereitstellung von Finanzmitteln 31. Beschlussvorlage 2013/0080 Bereitstellung von Finanzmitteln