Mietvertrag für Wohnraum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mietvertrag für Wohnraum"

Transkript

1 Mietvertrag für Wohnraum (GWE - Nr ) Zwischen GdbR zur gemeinsamen Nutzung und Verwaltung des Sondereigentums der "Studentenwohnungen Am Wildpark" diese vertreten durch die durch die Fa. DIV - Deutsche Immobilien Verwaltung GmbH Augustaanlage Mannheim - nachstehend "Vermieter" genannt - und Herrn / Frau / den Eheleuten Vorname / Name Straße PLZ / ORT - nachstehend "Mieter" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt - wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietsache (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter im Wohnhaus in Karlsruhe, An der Vogelhardt 8, die Wohnung Nr. xx im xx...-geschoß bestehend 1 Zimmer mit Küchenzeile, Dusche/WC und Diele. Hinsichtlich der PKW-Abstellplätze in der Sammelgarage im Untergeschoß besteht ein Mitbenutzungsrecht. Die Wohnfläche beträgt ca. xx.,.. m². Das Appartement ist mit folgenden Gegenständen möbliert: - Küchenzeile (Oberschrank/Unterschrank/Kühlschrank/Spüle/2-Plattenherd) - 1 Bett - 1 Kleiderschrank - 1 Schreibtisch mit 1 Büro-Stuhl - 1 Tisch mit 1 Stuhl Die sonstigen zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen, soweit vorhanden, wie z.b. Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum, Trockenraum usw. können vom Mieter gemäß Hausordnung mitbenutzt werden. (2) Dem Mieter werden für die Mietzeit 2 Haus- und Wohnungs- und Garagenschlüssel sowie je 1 Zimmer- und 2 Hausbriefkastenschlüssel ausgehändigt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, daß das Anwesen mit einer Zentral- und Hauptschließanlage ausgestattet ist, deren Austausch bzw. Ersatz bei schuldhaftem Schlüsselverlust mit hohen Kosten verbunden ist. Seite 1 von 10

2 Die Beschaffung weiterer Schlüssel für die Zentralschließanlage durch den Mieter bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. In allen anderen Fällen muss der Mieter dem Vermieter das Anfertigen weiterer Schlüssel schriftlich anzeigen. 2 Miete und Nebenkosten (1) Die Miete beträgt monatlich a) für die Wohnung 0,00 b) für die Nutzung der Sammelgarage 0,00 somit insgesamt 0,00 Die neben der Miete zu zahlenden Nebenkostenvorauszahlungen gemäß Absatz 2 betragen für die Wohnung 0,00 somit insgesamt 0,00 Die Gesamtmiete beträgt somit. (2) Der Mieter trägt die nachfolgend aufgeführten Neben- und Betriebskosten gemäß der 2 Betriebskostenverordnung: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, 2. die Kosten der Wasserversorgung, 3. die Kosten der Entwässerung, 4. die Heizkosten 5. die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen 7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, 8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, 10. die Kosten der Gartenpflege, 11. die Kosten der Beleuchtung, 12. die Kosten der Schornsteinreinigung, 13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, 14. die Kosten für den Hauswart, Seite 2 von 10

3 15. die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage 16. die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung 17. sonstige Betriebskosten, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfaßt sind, wie z.b. die Kosten für die Sammelgarage. Sofern eine Zwischen-Ablesung zu erfolgen hat (vorzeitiges Mietende, vertragliches Mietende etc.), sind die hierfür erforderlichen Kosten vom ausziehenden Mieter zu tragen. Für die Abrechnung ist der jeweils gültige Abrechnungszeitraum und Abrechnungsschlüssel entsprechend der Teilungserklärung bzw. den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft maßgebend. Die Grundsteuer ist in der tatsächlich anfallenden Höhe vom Mieter zu tragen. Der Vermieter ist berechtigt, den Abrechnungszeitraum zu ändern, ohne daß dies einer gesonderten Mitteilung an den Mieter bedarf. (3) Der Mieter ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der Nebenkostenabrechnung in den Räumen des Vermieters während der üblichen Geschäftszeiten Einblick in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen. Er soll die Abrechnung sofort auf ihre Richtigkeit überprüfen. Einwendungen sollen innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung schriftlich geltend gemacht werden. (4) Eine vom Vermieter angeforderte Nachzahlung aufgrund einer erteilten Nebenkostenabrechnung ist binnen vier Wochen nach Anforderung zu leisten. (5) Rückständige Miete sowie rückständige Nebenkostenvorauszahlungen und Nachzahlungen aufgrund erteilter Nebenkostenabrechnungen sind von der Fälligkeit an mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, zu beweisen, daß dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 3 Zahlung der Miete und Nebenkosten Die Gesamtmiete ist bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu überweisen auf das Konto des Vermieters bei der Südwestbank in Mannheim, Kontonummer , BLZ Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter für jede schriftliche Mahnung 5,11 pauschalierte Mahnkosten berechnen, es sei denn, der Mieter kann geltend machen, dass Mahnkosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind. Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlung zu verlangen. Auf Verlangen des Vermieters ist diesem für alle fälligen Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen Einzugsermächtigung zu erteilen. 3 a Einzugsermächtigung Hiermit wird die widerrufliche Ermächtigung erteilt, den zu entrichtenden laufenden Mietzins bei Fälligkeit zu Lasten des nachstehenden Kontos einzuziehen. Seite 3 von 10

4 Beginn der Abbuchung: Kontoinhaber: Geldinstitut: (Vorname) (Nachname) BLZ: Konto-Nr.: 4 Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.20xx und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.20xx und läuft bis zum xx.xx.20xx (Festmietzeit). Der Mieter verzichtet für diese Zeit auf das gesetzliche Kündigungsrecht. Die Festmietzeit wird auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters vereinbart. 5 Ordentliche Kündigung (1) Bei Verträgen von unbestimmter Dauer richtet sich das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den Mieter beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. (2) Sofern eine Festmietzeit gem. 4 vereinbart ist, ist eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt ausgeschlossen. 545 BGB findet keine Anwendung. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner eingegangen sein, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Kündigung allein auf den Zugang des Kündigungsschreibens ankommt. 6 Fristlose Kündigung Endet das Mietverhältnis durch eine berechtigte fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters leer stehen oder billiger vermietet werden müssen. Die Haftung des Mieters endet mit Ablauf der für den Mieter maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 7 Kaution (1) Der Mieter erbringt zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag zugunsten des Vermieters eine Kaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten, aktuell 765,00. Die Kaution ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen. Die Anlage der Kaution durch den Vermieter erfolgt auf einem Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum banküblichen Zinssatz. Die Zinserträge stehen nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter zu. (2) Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den gem. 7 Absatz 1 vereinbarten Betrag aufzustocken. Die Aufrechnung des Mieters mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution gegen fällige Forderungen des Vermieters während der Mietzeit sowie für den Zeitraum von 6 Monaten nach Räumung und Herausgabe der Mietsache ist ausgeschlossen. 8 Übergabe der Mietsache Seite 4 von 10

5 (1) Bei Übergabe der Mietsache erstellen die Parteien gemeinsam ein Übergabeprotokoll, in das etwaige Mängel der Mietsache aufzunehmen sind und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. (2) Soweit im Übergabeprotokoll keine Mängel festgehalten sind, bestätigt der Mieter, dass er die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand übernommen hat, es sei denn, dass die Mängel auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht sichtbar und erkennbar waren. 9 Ausbesserungen, bauliche Veränderungen und Ähnliches (1) Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. (2) Der Mieter darf bauliche oder sonstige Veränderungen an der Mietsache oder den darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen, die den vertragsgemäßen Gebrauch überschreiten, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen. (3) Das Aufstellen und Benützen von Öl- und Gasheizeinrichtungen sowie die Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Heizöl, Propangas etc. bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. (4) Der Mieter ist berechtigt, Haushaltsmaschinen (z.b. Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Trockenautomaten) aufzustellen, sofern die Kapazität der vorhandenen Installationen für den Betrieb ausreicht und Belästigungen der Hausbewohner sowie Beeinträchtigungen der Mietsache damit nicht verbunden sind. Veränderungen im elektrischen Leitungsnetz (z.b. Verstärkung der Querschnitte, Installation von Starkstromanlagen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. 10 Fernseh- und Rundfunkempfang Errichtet der Vermieter eine Gemeinschaftsantennenanlage für Rundfunk- und Fernsehempfang bzw. schafft der Vermieter die Voraussetzungen für einen Anschluß der Wohnung an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom AG oder eines anderen Kabelbetreibers, so ist er berechtigt, in der Wohnung des Mieters einen Anschluss zu schaffen. 11 Instandhaltung der Räume (1) Schäden in den Mieträumen hat der Mieter, soweit er sie nicht auf seine Kosten behebt, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Er verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die er vorgenommen hat, ohne vorher vom Vermieter Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Dies gilt nicht, falls sofortiges Handeln des Mieters erforderlich und der Vermieter nicht erreichbar ist. (2) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, seine Familienmitglieder, von ihm eingeladene Besucher, Haushilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht wurden. 12 Schönheitsreparaturen (1) Während der Dauer der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Streichen der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht, das Reinigen von Teppichböden, das Lackieren von Heizkörpern und Heizrohren, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, außerdem das Beseitigen kleinerer Putz- und Holzschäden. Seite 5 von 10

6 (2) Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an, im allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich, wobei diese Fristen verlängert werden können, falls der objektive Zustand der Wohnung eine Renovierung nicht erfordert: - Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, - in anderen Räumen alle sieben Jahre; - Reinigen von Teppichböden alle fünf Jahre; - Lackieren von Heizkörpern und Rohren, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen alle sieben Jahre. (3) Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und liegen die letzten Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, so hat der Mieter nur die anteiligen Kosten für die bis dahin nach dem Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen zu tragen. Der vom Mieter zu tragende Anteil ermittelt sich wie folgt: - Küchen, Bäder und Duschen: nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen = 33 %, nach 2 Jahren = 66 % der anfallenden Kosten; - Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen = 20 %, nach 2 Jahren = 40 %, nach 3 Jahren = 60 %, nach 4 Jahren = 80 % der anfallenden Kosten; - Sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung: nach 1 Jahr seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen = 14 %, nach 2 Jahren = 28 %, nach 3 Jahren = 42 %, nach 4 Jahren = 56 %, nach 5 Jahren = 70 %, nach 6 Jahren = 84 % der anfallenden Kosten. (4) Zur Ermittlung der Kosten holt der Vermieter einen Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes ein. Hält der Mieter die so ermittelten Kosten für zu hoch, so kann er innerhalb drei Wochen nach Zugang des Vermietervorschlages seinerseits einen Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes vorlegen. Dieser ist dann der Berechnung der vom Mieter anteilig zu tragenden Kosten zugrunde zu legen. (5) Das Recht des Mieters, statt der Kostenbeteiligung die Schönheitsreparaturen selbst vollständig und fachgerecht durchzuführen bzw. erbringen zu lassen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 13 Kleinreparaturen (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Reparaturkosten für kleinere Instandsetzungen an Gegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, zu tragen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100,00 nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als 8 % der Jahreskaltmiete beträgt. Hierbei kommen vor allem Instandsetzungen an Rollläden, Licht u. Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Klosettspülern, Öfen, Herden, Heizungs- und Kochgeräten, Lichtschaltern, Heizkörpern, Ventilen an Heizköpermessgeräten, Warmwasseraufbereitern, Kühlschränken und Elektroherden in Betracht. Soweit ein Handwerker mit der Reparatur beauftragt wird, bleibt die Auftragsvergabe Sache des Vermieters. (2) Bei Beginn des Mietverhältnisses nach dem oder Beendigung vor dem eines Jahres gilt eine zeitanteilige Berechnung nach Nutzungsmonaten. 14 Besichtigung der Mietsache durch den Vermieter Seite 6 von 10

7 (1) Der Vermieter bzw. Beauftragte des Vermieters können die Mietsache nach rechtzeitiger Ankündigung bei dem Mieter zu angemessener Tageszeit besichtigen oder besichtigen lassen, soweit wichtige Gründe dies erfordern. (2) Damit der Vermieter im Notfall auch bei längerer Abwesenheit des Mieters Zugang zur Wohnung hat, muss dieser dem Vermieter mitteilen, wem er zu diesem Zweck einen Wohnungsschlüssel überlassen hat. 15 Nutzung der Mietsache, Untervermietung, Tierhaltung (1) Die Vermietung der Wohnung erfolgt ausschließlich zu Wohnzwecken. (2) Die Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an dritte Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. (3) Tiere, mit Ausnahme solcher, von denen keine störenden Auswirkungen ausgehen können - beispielsweise Ziervögel und Zierfische-, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in der Mietsache gehalten werden. Die Zustimmung kann bei Eintritt von Unzulänglichkeiten widerrufen werden. 16 Mehrere Personen als Mieter (1) Zum Hausstand des Mieters gehört 1 Erwachsener. Eine Änderung der Personenzahl ist dem Vermieter umgehend anzuzeigen. (2) Mehrere Personen als Mieter - auch Ehegatten - haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. (3) Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen. 17 Rückgabe der Mietsache (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. (2) Macht der Mieter von seinem Recht Gebrauch, die Schönheitsreparaturen nach 13 dieses Vertrages selbst vollständig und fachgerecht durchzuführen, so hat auch dies bis spätestens zum Ende des Mietverhältnisses zu geschehen. 17 a. Rückgabe Endreinigung Die Mietsache ist wie in 1 ausgeführt möbliert vermietet. Hierzu gehört u.a. eine Kochkombination mit 2 Herdplatten, 1 Kühlschrank, 1 Nirosta-Spüle, 1 Hänge- und 1 Unterschrank. Der Mieter verpflichtet sich das Apartment insgesamt gereinigt zurückzugeben. Hierzu gehören insbesondere die o.g. Küchenkombination und der Sanitärbereich. Für den Fall der nicht ordnungsgemäß gereinigten Rückgabe des Apartments vereinbaren die Parteien, dass von der Kaution gemäß 7 ein Betrag von 75,00 vom Vermieter für eine Endreinigung einbehalten werden kann. 18 Hausordnung Die als Anlage diesem Mietvertrag beigefügte Hausordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Seite 7 von 10

8 19 Sondervereinbarungen 20 Provisionen DEM MIETER IST BEKANNT, DASS ES SICH BEI ABSCHLUSS DES GEGENSTÄNDIGEN VERTRAGES UM EINE PROVISIONSFREIE VERMIETUNG HANDELT. Ort, den Datum Karlsruhe, den ( Mieter ) ( Vermieter )... ( Mitmieter ) Anlage(n): Hausordnung H a u s o r d n u n g Die Hausordnung soll dazu dienen, ein gutes verständnisvolles Zusammenleben innerhalb der Hausgemeinschaft zu fördern und die Erhaltung und Pflege der von den Hausbewoh- Seite 8 von 10

9 nern gemeinschaftlich zu nutzenden Räume, Verkehrsflächen und Außenanlagen zu sichern. Ruhestörender Lärm ist im Interesse aller Hausbewohner zu vermeiden. Eine allgemeine Hausruhe von bis Uhr und von bis 7.00 Uhr ist zu beachten. Dies gilt auch für den Bereich der Außenanlagen einschließlich Kinderspielplatz. In dieser Zeit haben alle ruhestörenden Tätigkeiten zu unterbleiben. Die allgemeine Sonnund Feiertagsruhe ist zu beachten. Bohren und Hämmern ist werktags nach Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell verboten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist vor allem auch geboten beim Schließen der Türen und bei der Benutzung von Phono- und Fernsehgeräten und Musikinstrumenten. Hunde müssen im Gesamtbereich des Grundstücks an der Leine geführt werden und dürfen weder auf die Grünanlage noch auf den Spielplatz. Jegliche Verunreinigungen von Tieren sind vom Tierhalter sofort zu entfernen. Die Bewohner dürfen durch Tierhaltung (wie z.b. durch Bellen und Heulen usw.) nicht belästigt werden. Die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Einsetzung eines Hausmeisters entbindet die Hausbewohner nicht von eigenen Beiträgen, damit das Haus, die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume, Verkehrsflächen und Außenanlagen stets einen sauberen und gepflegten Eindruck machen. Dies schließt die Streu- und Schneeräumpflicht ein. Offenes Licht und Rauchen sind im Keller und auf dem Dachboden verboten. Leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe dürfen in den Kellerräumen und auf dem Dachboden nicht gelagert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor innerhalb des Wohnhauses ist verboten. Gegenstände jeglicher Art müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen im Keller in Regalen mindestens 20 cm über dem Kellerbodenniveau gelagert werden. Das Betreten der Hausanschlußräume für Elektrizität, Gas und Wasser, des Heizungskellers und - soweit vorhanden - der Aufzugsmaschinenräume ist Unbefugten verboten. Das Abstellen oder Aufbewahren von privaten Gegenständen ist in den vorgenannten Räumen sowie in den Treppenhäusern, Fluren, Fahrrad- und Trockenräumen sowie in allen sonstigen allgemein zugänglichen Räumen nicht gestattet. Das Waschen und Hantieren mit feuergefährlichen Mitteln ist in geschlossenen Räumen verboten. Teppiche, Kleider usw. dürfen weder aus dem Fenster noch vom Balkon, der Loggia oder der Terrasse ausgeklopft bzw. ausgeschüttelt werden. Wäsche darf nicht oberhalb der Balkon-, Loggia- bzw. Terrassenbrüstung aufgehängt werden. Alle Hauszugangstüren sind geschlossen zu halten und in der Zeit von Uhr bis 6.00 Uhr zu verschließen. Blumenbretter und Blumenkästen müssen grundsätzlich innen angebracht werden. Beim Gießen der Blumen ist darauf zu achten, daß kein Wasser an der Hauswand herunter läuft. Um Verstopfungen zu vermeiden, dürfen Haus- und Küchenabfälle, Zellstoffe, Binden, Babywindeln und Einlagen nicht über die WC-Anlage entsorgt werden. Sperrige Güter dürfen in keinem Fall in die Müllbehälter geworfen werden. Kisten, Kartons und dergleichen sind zu zerkleinern. Sonderdeponien für Glas, Papier, Metalle usw. sind Seite 9 von 10

10 zu benutzen. Die örtlichen Vorschriften über die getrennte Müllentsorgung sind zu beachten. Abfall vom Ein- oder Auszug ist kein Hausmüll. Dieser Abfall ist von dem Ein- bzw. Ausziehenden selbst zu beseitigen und darf nicht in die Gemeinschaftscontainer verbracht werden. Treten Schäden in den von den Hausbewohnern gemeinschaftlich zu nutzenden Räumen, Verkehrsflächen und Außenanlagen auf oder entstehen durch äußere Einwirkungen Schäden an dem Sondereigentum eines Hausbewohners (z.b. eindringendes Wasser), so ist dies unverzüglich dem Hausmeister und der Hausverwaltung mitzuteilen, damit Maßnahmen zur Behebung getroffen werden können. Jeder Hausbewohner haftet gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen / Mietern verursachten Schäden. Im Falle unmittelbarer Gefahr für das Haus, seine Bewohner oder Dritte hat jeder Hausbewohner für Abhilfe und / oder für die Anbringung dem Zweck entsprechender Hinweise (Warnzeichen) zu sorgen. Dies gilt auch bei plötzlich auftretendem Schneefall oder Glatteis. Mängel oder Störungen an technischen Einrichtungen oder Anlagen (z.b. Gemeinschaftsantenne, Aufzugsanlage, Heizung usw.) sind unverzüglich dem Hausmeister oder der Hausverwaltung zu melden. Jeder Hausbewohner hat für ausreichende Lüftung und Heizung seiner Wohnung zu sorgen. Um Bauschäden zu verhindern, sind die Wohnräume so zu beheizen, daß sie kontinuierlich eine Mindesttemperatur von 15 C aufweisen. Diese Hausordnung kann jederzeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geändert und ergänzt werden. Mannheim, den DIV - Deutsche Immobilien Verwaltung GmbH gez. Uwe Rabe Seite 10 von 10

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand

Mehr

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Zwischen ASB Kreisverband Sömmerda e.v. Bahnhofstraße 2 99610 Sömmerda (Vermieter) und Name Straße, Nr. PLZ Ort Telefon (Festnetz, Mobil) Geburtsdatum

Mehr

M i e t v e r t r a g

M i e t v e r t r a g M i e t v e r t r a g Zwischen Nachfolgend Vermieter genannt und Geboren am : Derzeitiger Wohnort Str. : Derzeitiger Wohnort Ort : Telefon : Nachfolgend Mieter genannt kommt nachfolgender Mietvertrag über

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Untermietvertrag. 1 Mietsache Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag

Mehr

MIETVERTRAG. 1 Mieträume. Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC.

MIETVERTRAG. 1 Mieträume. Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC. MIETVERTRAG Zwischen und - Vermieter - Mieter - 1 Mieträume Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC. Die Wohnfläche beträgt ca.

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstr. 148, 72076 Tübingen Mietvertrag Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: im Nachfolgenden

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

Mietvertrag Garage (Mustervorlage) Seite 1 von 5 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Mietsonderverwaltungsvertrag

Mietsonderverwaltungsvertrag G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN zwischen Tel.: Mobil: E-Mail: - im folgenden Darlehensgeber genannt - und XiLLeR GmbH Deutschherrnstrasse 47a 90429 Nürnberg Tel.: 0911 4801317 Mobil: 0177 8033260 E-Mail:

Mehr

M I E T V E R T R A G über Wohnraum

M I E T V E R T R A G über Wohnraum M I E T V E R T R A G über Wohnraum z w i s c h e n - nachfolgend Vermieter genannt - u n d 1.) 2.) - nachfolgend Mieter genannt - I. MIETGEGENSTAND Vermieter vermietet an den/die Mieter zum Zwecke des

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2015 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail:

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Suchauftrag Makler: Bellevie Immobilien e. Kf. Inhaberin: Brigitte Honoré Clausstraße 12 65812 Bad Soden a. Ts. Tel.: 06196 654382, Fax: 06196 654381 E-Mail: info@bellevie-immobilien.de Auftraggeber Vorname,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Auftrag / Vollmacht. Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn Paffrather Straße 30 51465 Bergisch Gladbach

Auftrag / Vollmacht. Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn Paffrather Straße 30 51465 Bergisch Gladbach Auftrag / Vollmacht I. Auftrag - Auftraggeber - und Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn - Verwalter - schließen den in der Anlage beigefügten Wohnungsverwaltervertrag

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250 VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes

Mehr

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004

Mehr

Mietvertrag über ein Zimmer im Studentenwohnheim Bergstraße 86 in Gauting

Mietvertrag über ein Zimmer im Studentenwohnheim Bergstraße 86 in Gauting Mietvertrag über ein Zimmer im Studentenwohnheim Bergstraße 86 in Gauting zwischen Dr. Ph. Schmidt GmbH & Co KG Wohnheim Gauting Bergstr. 86 82131 Gauting (Vermieter) und Herrn/Frau Anschrift (Straße)

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n

S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n S c h u l v e r t r a g f ü r G r u n d s c h u l e n Zwischen der Johannes-Schulstiftung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Evangelische Johannes-Schulstiftung), vertreten durch die

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus

Mehr

Ratgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart

Ratgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung einer Nebenkostenabrechnung 2. Form einer

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

MIETVERTRAG- Eigentumswohnung

MIETVERTRAG- Eigentumswohnung MIETVERTRAG- Eigentumswohnung Zwischen (Vermieter) und (Mieter) sowie (Mitmieter) wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende im

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

Hausverwaltervertrag

Hausverwaltervertrag Hausverwaltervertrag Zwischen. nachfolgend Auftraggeber genannt und. - nachfolgend Immobilienverwalter genannt- wird der nachstehende Immobilienverwaltervertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Mietvertrag. 1 Mieträume und Kaution

Mietvertrag. 1 Mieträume und Kaution Mietvertrag Zwischen der Stiftung Johanneum in 10117 Berlin, Tucholskystraße 7, vertreten durch ihren Ephorus und Frau/ Herrn (...), geb. am (...), Adresse, wird der folgende Mietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Inhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird

Inhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird 2 Inhalt Was sind Mietnebenkosten? 5 Zusatzkosten, die es in sich haben 6 Welche Nebenkosten dürfen auf Sie umgelegt werden? 8 Was darf nicht auf Sie umgelegt werden? 9 Was gilt bei einer Warmmiete? 13

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

6. Rücktritt. (jedoch mindestens 40,00) (oder bei Nichterscheinen)

6. Rücktritt. (jedoch mindestens 40,00) (oder bei Nichterscheinen) 6. Rücktritt Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, ist pro an gemieteter Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Wohnungsübergabe-Protokoll Einzug. Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt, spart sich im

Wohnungsübergabe-Protokoll Einzug. Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt, spart sich im Wohnungsübergabe-Protokoll Einzug Ärger vermeiden Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt, spart sich im Nachhinein viel Stress mit dem Vermieter. Gemeinsam sollte jedes Zimmer einmal

Mehr

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Wohnanlage : Geschoss links mitte

Wohnanlage : Geschoss links mitte Wohnungsbeschreibung/Abnahme-/Übergabeprotokoll Vorbemerkung Die Beschreibung der Wohnung bei Übergabe an den neuen Mieter dient dazu, den Zustand und evtl. Mängel festzuhalten, damit ihm diese nicht bei

Mehr

MIETVERTRAG für Wo h n r a u m

MIETVERTRAG für Wo h n r a u m MIETVERTRAG für Wo h n r a u m zwischen Herrn/Frau/ Firma Anschrift: nachfolgend Vermieter genannt Tel./Fax: und Herrn/ Frau/ Firma Anschrift: nachfolgend Mieter genannt wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung.

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung. Studienvertrag Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (email) (Handy) über eine veterinärphysiotherapeutische

Mehr