A GB. Konrad-Adenauer-Allee Alsdorf Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@energeticon.de

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A GB. Konrad-Adenauer-Allee 7 52477 Alsdorf Telefon +49 (0)2404 59911-0 Telefax +49 (0)2404 59911-0 info@energeticon.de www.energeticon."

Transkript

1 Konrad-Adenauer-Allee Alsdorf Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@energeticon.de Bankverbindung Sparkasse Aachen BLZ Konto HGB / Amtsgericht Aachen A GB Allgemeine Mietbedingungen der ENERGETICON ggmbh für das denkmalgeschützte Fördermaschinenhaus Konrad-Adenauer-Allee 7, Alsdorf 3 Geschäftsführung Dipl. Ing. Harald Richter Vorsitz Aussichtsrat Alfred Sonders Gesellschafter Landschaftsverband Rheinland StädteRegion Aachen Stadt Alsdorf Stadt Baesweiler Stadt Herzogenrath Stadt Stolberg Bergbaumuseum Grube Anna II e.v. Energeticon e.v.

2 1 VERTRAGSGEGENSTAND (1) Das Fördermaschinenhaus auf dem ENERGETICON-Gelände wird von der ENERGETICON ggmbh verwaltet und zu den jeweils gültigen Miettarifen gemäß Preisliste an Dritte vermietet. Darüber hinaus erbringt der ENERGETICON e.v. nach Bedarf und individueller Abstimmung Serviceleistungen in folgenden Bereichen: Ton- und Lichttechnik, Auf- und Abbau von Stühlen und Tischen, Bereitstellen von Stellwänden, Bereitstellen von Personal und Aushilfskräften. Die Leistungen erfolgen zu den jeweils gültigen Tarifen gemäß der aktuellen Preisliste. (2) Das Fördermaschinenhaus, die darin befindlichen Räume, die sonstigen Flächen, die technischen und sanitären Einrichtungen u. ä. werden aufgrund eines schriftlich abzuschließenden Mietvertrages überlassen. Die Konkretisierung des Mietobjekts erfolgt im Mietvertrag. (3) Das im Mietvertrag aufgeführte Mietobjekt hat die ENERGETICON ggmbh dem Mieter in dem Zustand zu übergeben, in dem es sich bei der gemeinsam durchgeführten Besichtigung befand. Diesen Zustand erkennt der Mieter als den vertragsmäßigen an. Trägt der Mieter bei der Übernahme des Mietobjektes keine Beanstandungen vor, so gilt das Mietobjekt demgemäß als einwandfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen bleiben unberücksichtigt. (4) Veränderungen am Mietobjekt, an den Mietgegenständen und Einbauten, das Einbringen von schweren oder sperrigen Gegenständen und eigenen technischen Geräten und Ausstattungen sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter und gehen zu Lasten des Mieters. (5) Das Nageln, Dübeln und Bekleben von Wänden und Fußböden ist untersagt. (6) Der Mieter stellt den ursprünglichen Zustand der Mietgegenstände bis zur Beendigung der Mietzeit auf seine Kosten wieder her und entfernt restlos alle eingebrachten Gegenstände innerhalb der Mietdauer. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter die Räumung- bzw. Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Mieters selbst durchführen lassen und bei Dritten auf Kosten des Mieters einlagern lassen. Eine Haftung für einen Schaden durch den Vermieter ist hierbei ausgeschlossen, es sei denn er beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der ENERGETICON ggmbh. Die Mieträume sind besenrein zu übergeben. (7) Der im Mietvertrag angegebene Mieter übernimmt für den Mietzeitraum alle Pflichten eines Veranstalters. (8) Eine Überlassung des Mietobjektes, ganz oder teilweise, an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet. Letzteres gilt auch für eine Unter- bzw. Weitervermietung. Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht, nicht etwa zwischen Besucher oder anderen Dritten und der ENERGETICON ggmbh. (9) Der Mieter hat der ENERGETICON ggmbh vor der Veranstaltung eine der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person namentlich schriftlich zu benennen, welche die Funktion und Aufgaben des Veranstaltungsleiters für den Kunden nach Maßgabe dieser AGB wahr nimmt und am Veranstaltungstag für den Vermieter erreichbar sein muss. Diese Person gilt als bevollmächtigt, alle Veränderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses verbindlich zu vereinbaren. (10) Die technischen Einrichtungen dürfen nur vom Personal oder auf Anweisung vom Vermieter bedient werden. Das selbständige Anschließen der technischen Versorgungseinrichtungen ist ausdrücklich untersagt. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schaltkabel, Fernsprechverteiler sowie Zu- bzw. Abluft-Öffnungen der Heiz- und Lüftungsanlage ebenso die Ausgänge und Notausgänge müssen unbedingt frei und unverstellt bleiben. (11) Sollen bühnen-, studio- oder beleuchtungstechnische Einrichtungen für die Veranstaltung aufgebaut werden, die Bühne und/oder Szenenflächen genutzt werden, sind nach Maßgabe des 40 Sonderbauverordnung Verantwortliche bzw. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik auf Kosten des Mieters zu stellen. (12) Die Bedienung der Ton- und Lichttechnik im Großen Saal kann nur durch fachmännisches Personal durchgeführt werden. Ein entsprechender Nachweis ist dem Vermieter vorzulegen. Andernfalls erfolgt die Bedienung kostenpflichtig durch Fachpersonal des Vermieters. (13) Material, welches die Energeticon ggmbh nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung stellt, muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Veränderungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter zulässig. 1/7

3 2 RESERVIERUNG, VERMIETUNG, VERTRAGSABSCHLUSS (1) Die schriftliche Bestätigung der ENERGETICON ggmbh. zur Reservierung von Räumen für einen bestimmten Termin wird erst verbindlich, wenn diese innerhalb von zwei Wochen vom Mieter bestätigt wird; andernfalls wird sie unwirksam. (2) An das mit Übersendung des Mietvertrages unterbreitete Angebot ist die ENERGETICON ggmbh nur gebunden, wenn der vom Mieter rechtsverbindlich unterzeichnete Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen der ENERGETICON ggmbh wieder vorliegt. Maßgebend für die Fristberechnung ist der Poststempel. 3 NUTZUNGSAUFLAGEN (1) Die Nutzung der Räume darf nur im Rahmen des im Mietvertrag vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. (2) Die insgesamt drei Säle bieten Platz für Veranstaltungen mit 50 bis 350 Personen und Empfänge mit bis zu 500 Personen. Der große Saal bietet Platz für höchstens 295 Personen. Zur Vermeidung einer Überbelegung und der damit verbundenen Gefahren, verpflichtet sich der Mieter nicht mehr als 295 Karten, inklusive Gästekarten, zu verkaufen bzw. unentgeltlich zu vergeben. Verletzt der Mieter schuldhaft diese Verpflichtung, ist der Vermieter zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Der Mieter stellt die ENERGETICON ggmbh von dadurch eventuell entstehenden Schadensersatzansprüchen frei. (3) Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung hat der Mieter vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, der ENERGETICON ggmbh genaue Informationen über Zweck und Ablauf der Veranstaltung mittels eines Ablaufplans (z.b. Proben, Einlass, Bestuhlung, technische Einrichtung) anzugeben. Änderungen müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. (4) Ohne vorherige Einwilligung des Vermieters ist es dem Mieter weder gestattet, Gewerbetreibende zuzulassen, noch selbst über die unmittelbare Durchführung der Veranstaltung hinaus gewerblich tätig zu werden (z.b. durch Verkauf von Tonträgern, Souvenirs). Im Falle der Zustimmung wird eine Kostenpauschale durch die ENERGETICON ggmbh erhoben. 4 MIETDAUER Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit vermietet. Mietzeitüberschreitungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und werden gemäß des Miettarifs der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Erforderliche Auf- und Abbauzeiten sind kostenpflichtig und mit dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu vereinbaren. 5 MIET- UND NEBENKOSTEN/ZAHLUNGSMODALITÄTEN (1) Die Miete richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Miettarif zwischen Mieter und der ENERGETICON ggmbh. (2) Die Mehrwertsteuer wird in der zum Leistungszeitpunkt geltenden Höhe berechnet. (3) Der vertraglich vereinbarte Mietzins und anfallende Personalkosten sowie andere an den Vermieter zu erbringende Zahlungen werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge nach Rechnungserteilung fällig. (4) Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. 2/7

4 (5) Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu verlangen. (6) Der Vermieter behält sich eine vorläufige Abrechnung vor, wenn aus organisatorischen Gründen eine Verzögerung der Endabrechnung zu erwarten ist. (7) Die ENERGETICON ggmbh behält sich ausdrücklich die Berechnung der über das übliche Maß hinausgehenden Bereitstellungskosten vor. 6 GENEHMIGUNGEN/GEMA-GEBÜHREN (1) Der Mieter hat alle mit seinen Veranstaltungen verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die vorgeschriebenen Genehmigungen rechtzeitig zu erwirken und die Veranstaltung bei allen zuständigen Institutionen anzumelden. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist auf Verlangen der ENERGETICON ggmbh vor der Veranstaltung nachzuweisen. Den Mitarbeitern der Ordnungs- und Finanzbehörden ist jederzeit der Zutritt zu den Veranstaltungen zugestatten. (2) Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen. 7 HAFTUNG (1) Der Mieter ist Veranstalter und trägt das Risiko für das gesamte Programm und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitungen und nachfolgenden Abwicklung. (2) Der Mieter haftet uneingeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen für Sachund Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung durch ihn, seine Beauftragten, Besucher und sonstige Dritte verursacht werden. (3) Der Mieter stellt den Vermieter von Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, frei. Für Personenschäden, welche dem Nutzer oder Dritten im Rahmen der Nutzung entstehen, haftet die ENERGETICON ggmbh sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter haftet in allen Fällen jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der ENERGETICON ggmbh ist ausgeschlossen. (4) Wird durch Schäden an der Mietsache oder ihre notwendige Beseitigung die Neuvermietung des Mietobjekts behindert, so haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall. (5) Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Mitwirkenden, Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. (6) Die Bewirtschaftung der Besucher-Garderoben obliegt dem Mieter. Der Mieter hat eine entsprechende Garderoben- Versicherung abzuschließen und den Versicherungsschein auf Verlangen vorzuzeigen. Eine weitergehende Haftung der ENERGETICON ggmbh ist ausgeschlossen. (7) Der Mieter hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung inkl. Mietsachschäden (Veranstalter-Haftpflicht) abzuschließen und den Versicherungsschein auf Verlangen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzuzeigen. Unterlässt der Kunde den Abschluss der Versicherung, haftet er für alle Schäden, die die Versicherung ersetzt hätte. Die Haftung besteht auch für solche Schäden, die der Kunde nicht verursacht und/oder nicht zu vertreten hat. 3/7

5 (8) Im Fördermaschinenhaus ist eine automatische Brandmeldeanlage installiert. Rauch, Feuer, Hitze, besondere Staubentwicklung, Nebelmaschinen etc. muss der Mieter vermeiden. Sollte es aufgrund von Versäumnissen des Kunden zu einem Fehlalarm bzw. zu einer Auslösung der Sprühflutanlage kommen, haftet der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten. 8 RÜCKTRITT VOM VERTRAG, FRISTLOSE KÜNDIGUNG (1) Die ENERGETICON ggmbh ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn u.a. a) die vom Kunden zu erbringenden Vorauszahlungen (als Sicherheitsleistungen) nicht rechtzeitig entrichtet worden sind, b) der Mieter Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw. den allgemeinen Mietbedingungen trotzt Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nachgekommen ist, c) durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters folgt oder zu befürchten ist, d) die für diese Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen, e) das Mietobjekt infolge höhere Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, f) pornographische, neonazistische und rechtsradikale oder gewaltverherrlichende Produkte angeboten oder verkauft werden oder vergleichbare Tatbestände vorliegen. (2) Rücktritt und fristlose Kündigung sind unverzüglich dem Mieter gegenüber zu erklären. (3) Macht die ENERGETICON ggmbh von ihren Rechten nach Abs. 1 Gebrauch, so hat der Mieter weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen oder des entgangenen Gewinns. (4) Ist die ENERGETICON ggmbh für den Mieter in Vorlage getreten mit Kosten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlage dem Vermieter gegenüber verpflichtet. (5) Führt der Mieter aus irgendeinem, von der ENERGETICON ggmbh nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück bzw. kündigt ihn, so ist er verpflichtet nachstehende Schadenspauschalen, bezogen auf die vereinbarte Miete, zu leisten: bei Absage bis zu 3 Monaten vor dem Mietzeitpunkt bei Absage bis zu 2 Monaten vor dem Mietzeitpunkt und danach 40% des Mietpreises 60% des Mietpreises 100% des Mietpreises Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, einen höheren Schaden zu ersetzen. Ersparte Aufwendungen der ENERGETICON ggmbh sind anzurechnen. (6) Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist hierbei die ENERGETICON ggmbh für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten sind, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlage der ENERGETICON GmbH gegenüber verpflichtet. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt in keinem Fall unter den Begriff höhere Gewalt". 9 BEWIRTSCHAFTUNG (1) Die gesamte Bewirtschaftung einschließlich der unentgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen aller Art auf dem Gelände oder den Räumlichkeiten des Vermieters ist ausschließlich Sache des Vermieters oder des von ihm eingesetzten Hauscaterers. Dies gilt insbesondere für jeglichen gastronomischen Bedarf- Getränke, Speisen, Tabak, Eis, Süßwaren etc. 4/7

6 10 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN Der Mieter hat im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjektes und der Durchführung der Veranstaltung die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Diese sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Sonderbauverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen des VDE und insbesondere die für die Einrichtungen und Anlagen des Mietobjekts geltenden technischen Vorschriften, insbesondere BGVAI,A2, BGV-A 3, BGV-C 1, DIN 0100, DIN 0105, DIN 0701/0702 und die vom Vermieter erlassenen Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen, die an den Einrichtungen und Anlagen des Mietobjekts angebracht sind. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, a) bei der Durchführung der Sicherheit- und Gesundheitsschutzbestimmungen mit dem Vermieter zusammenzuarbeiten und, soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, je nach Art der Tätigkeiten den Vermieter und ihre Beschäftigten insbesondere über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren mit ihr abzustimmen, b) sich je nach Art der Tätigkeit zur vergewissern, dass die Beschäftigten dem Vermieter, die bei seiner Veranstaltung tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit angemessene Anweisungen erhalten haben, c) sicher zu stellen, dass alle fest installierten gebäudetechnischen Einrichtungen des Mietobjektes einschließlich des Anschließen an das Licht- oder Kraftnetz nur vom Personal des Vermieter bedient werden, d) sicher zu stellen, dass von ihm eingebrachte technische Einrichtungen, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen den Betriebsvorschriften der Sonderbauverordnung entsprechen, e) die Vermieter über von ihm eingebrachte technische Einrichtungen zu unterrichten, und alles zu tun, damit der Vermieter sich mit diesen vertraut machen und die Aufgaben und Pflichten des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wahrnehmen kann, f) seinen Beschäftigten die von dem Vermieter erlassenen Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen zugänglich zu machen und die Kenntnisnahme davon sicher zu stellen, g) beim Anschluss eigener handgeführter Werkzeuge oder anderer ortsveränderlicher Geräte für die Sicherung durch Fl-Schutzschaltungen zu sorgen. Den Anordnungen des Personals des Vermieters oder der von ihr Beauftragten ist bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Dem Personal oder dem Beauftragten der Energeticon ggmbh, der Polizei, der Feuerwehr, dem Sanitätsdienst sowie Bediensteten der zuständigen Behörden ist jederzeit der Zutritt zum Mietobjekt zu gestatten. Sie dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden. 11 VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN (1) Der Mieter stellt die ENERGETICON ggmbh von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf das Mietobjekt und das Außengelände frei. (2) Ist ein Schaden durch Mängel im baulichen Zustand des Mietobjektes entstanden, gilt das jedoch nicht dann, wenn die ENERGETICON ggmbh die Behebung des Schadens unterlassen hat, obgleich ihm der Schaden bekannt war. 5/7

7 12 BENUTZUNGSORDNUNG (1) Es dürfen nur solche Einrichtungen genutzt werden, die für die vertraglich vereinbarte Nutzung notwendig sind. Die Benutzung darf nur von den entsprechend dieser AVB's darin unterwiesenen Personen erfolgen. (2) Grundsätzlich besteht in der gesamten Halle ein Rauch- und Feuerverbot. (3) Im gesamten Hallenbereich sind Schweißen, Schleifen, Löten, Lackieren, Kochen und alle weiteren Tätigkeiten, die Personen und Sachen gefährden können, verboten. (4) Je nach Art der Veranstaltungsdramaturgie kann in Absprache mit der Feuerwehr und der ENERGETICON ggmbh über Ausnahmen entschieden werden, z.b. Nebelmaschinen, Rauch-, Pyrotechnik. Der nichtgenehmigte Einsatz von Nebelmaschinen kann zu Fehleinsätzen der Feuerwehr führen. Die Gebühren hierfür werden an den Verursacher bzw. dessen Firma weitergegeben. (5) Fahrzeuge mit Diesel- und Ottomotoren dürfen nur in die Halle eingebracht werden, wenn sie entsprechend umgerüstet sind: Tank leer und mit Stickstoff befüllt, Batterie abgeklemmt. (6) Alle Dekorationsmaterialien müssen mindestens schwer entflammbar sein. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. (7) Die ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen mit einem FIX-Schutzschalter 30 ma abgesichert sein. (8) Eingebrachte und aufgebaute Traversensysteme müssen einen Potenzialausgleich haben. Es dürfen nur zugelassene Systeme verwendet werden. Die Zulassung, Belastungstabellen und Aufbauanleitung sind vor Ort vorzulegen. (9) Der geplante technische Aufbau ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung mit den Mitarbeitern der ENERGETICON ggmbh abzusprechen, gegebenenfalls sind entsprechende Genehmigungen einzuholen. Ein Verantwortlicher für den Aufbau ist der ENERGETICON ggmbh namentlich zu benennen. (10) Alle über Kopf angebrachte Gegenstände müssen gegen Herabfallen gesichert sein (VGB Bühnen und Studios). (11) Sämtliche im Fördermaschinenhaus tätigen Firmen sind für die Schutzausrüstung ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Bei Nichtnutzung der persönlichen Schutzausrüstungen haftet im Schadensfall ausschließlich die Firma des Beschäftigten. (12) Alle in der Halle veranstaltungsbedingt entstandenen Schäden durch den Veranstalter/den Mieter oder seiner Subunternehmer sind von ihm zu ersetzen. Vor und nach der Veranstaltung wird ein Protokoll über den Hallenzustand mit einem Vertreter der ENERGETICON ggmbh und des Veranstalters/des Mieters angefertigt. Notwendige Reparaturen und Neuanschaffungen werden auf Kosten des Mieters durchgeführt. (13) Alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Materialien (wie z.b. Podeste, Stellwände, Scheinwerfer, Stromanschlüsse und Unterverteilungen, Tonanlagen, zusätzlich im Vertrag vereinbarte Installationsmaßnahmen und Verlängerung der Arbeitszeiten) rechnen sich nach dem jeweils gültigen Miettarif. (14) Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst sorgt der Mieter. (15) Der Mieter bzw. der von ihm benannte Veranstaltungsleiter ist verpflichtet, für eine vertragsgemäße, sichere Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Er ist gegenüber den Besuchern und beauftragten Dienstleistern zur Durchsetzung der Hausordnung verpflichtet. Bei Verstößen hat er die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern. Auf Anforderung wird er durch Einlass-, Saal-, bzw. Ordnungsdienst unterstützt. (16) Der ENERGETICON ggmbh und den von ihr beauftragten Personen steht weiterhin und uneingeschränkt neben dem Mieter bzw. dessen Veranstaltungsleiter die Ausübung des Hausrechts gegenüber allen Personen innerhalb der Veranstaltungsstätte zu. Der ENERGETICON ggmbh und den von ihr beauftragten Personen ist, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts, jederzeit freier Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren. 6/7

8 (17) Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevante Vorschriften und bei besonderen Gefahrenlagen kann die ENERGETICON ggmbh vom Mieter die sofortige Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchzuführen. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können in schwerwiegenden Fällen Hausverbote erteilt werden. Sollte dies zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen, ist dies ausschließlich von ihm zu tragen. Dies gilt auch bis zum Ausfall von Veranstaltungen für Regressforderungen des Mieters und Dritter. 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Die vorstehenden Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Die Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. (2) Nebenabreden, Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. (3) Sind mehrere Personen Mieter, so müssen alle Mieter Erklärungen, die von oder gegenüber einem von ihnen abgegeben werden, auch für und gegen sich gelten lassen. Alle Mieter haften als Gesamtschuldner. (4) 545 BGB über die Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses kommt nicht zur Anwendung. (5) Sofern eine Bestimmung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam ist, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmung dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Vertrags Erfüllungsort ist Alsdorf. Gerichtsstand ist Aachen. Alsdorf, September /7

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

Stellvertreter/in: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Mobil: E-Mail: Veranstaltungsablauf: Datum Einlass Beginn Ende Bemerkungen Aufbau.

Stellvertreter/in: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Mobil: E-Mail: Veranstaltungsablauf: Datum Einlass Beginn Ende Bemerkungen Aufbau. Bezeichnung der Veranstaltung / Veranstaltungsart: Datum der Veranstaltung: Benötigte Räume: Halle Vereinszimmer Küche / Spülküche Umkleideräume Empore Ausschank Erwartete max. Besucherzahl: Zielgruppe

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

Mietvertrag Garage (Mustervorlage) Seite 1 von 5 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes 1 Geltungsbereich für Fahrradvermietungen (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zur Ausleihe

Mehr

Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550 vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 12.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982

Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982 V 1.4 Seite 1 von 5 Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982 Auf Grund des 8 Abs. 1 der Satzung der Stadt Osnabrück vom 27. Mai 1975

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in

Mehr

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Casting Event Management Agentur CEM1 (Cem1-Pösel) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg

Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller 1. Ausstellungskonzept

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Schöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira

Schöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira SchöneBescherung! Am1.Adventswochenende,26.+27.November2016findet dieverkaufsausstellung SchöneBescherung nachsiebenjahren imschmuckmuseumzumdrittenmalimneuenemma KreativzentrumPforzheimstatt. MitdemehemaligenEmma

Mehr

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems zwischen Name, Vorname: Anschrift: und HN Hausnotruf GmbH, Am Schloß 15, 28844 Weyhe 1 Vertragsgegenstand 1.1. HN Hausnotruf -nachfolgend: Vermieterin- überlässt

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen 1. Allgemeines (1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein diese Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen maßgeblich. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2010 1 Allgemeine Grundsätze und Zielsetzung (1) Die Stadt Plettenberg fördert das Gemeinschaftsleben

Mehr

Teilnahmerichtlinien. 1. Anmeldung / Anerkennung

Teilnahmerichtlinien. 1. Anmeldung / Anerkennung Teilnahmerichtlinien 1. Anmeldung / Anerkennung Die Anmeldung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter erfolgen. Die Anmeldung ist erst

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Auftrag / Vollmacht. Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn Paffrather Straße 30 51465 Bergisch Gladbach

Auftrag / Vollmacht. Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn Paffrather Straße 30 51465 Bergisch Gladbach Auftrag / Vollmacht I. Auftrag - Auftraggeber - und Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn - Verwalter - schließen den in der Anlage beigefügten Wohnungsverwaltervertrag

Mehr

A. Allgemeine Regelungen. I. Geltungsbereich

A. Allgemeine Regelungen. I. Geltungsbereich A. Allgemeine Regelungen I. Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der FC St. Pauli Vermarktungs GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit den ihr

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen

VEREINBARUNG. zwischen VEREINBARUNG zwischen - nachfolgend Kunde genannt und SVG - nachfolgend SVG genannt wegen Aufnahme, Erfassung und Verwaltung von Daten/Terminen und Schulungsnachweisen des Kunden und der von ihm mitgeteilten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen Argenstrasse 45 in 87534 Oberstaufen Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstr. 148, 72076 Tübingen Mietvertrag Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, 72076 Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch: im Nachfolgenden

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Kauf- und Übernahmevertrag

Kauf- und Übernahmevertrag Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag

Mehr

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung 562.10 Stadionordnung für das Wasenstadion Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg a. N. in seiner Sitzung vom 24.

Mehr

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Mietvertrag für Dauergastlieger in der Marina Flaesheim. Zwischen der

Mietvertrag für Dauergastlieger in der Marina Flaesheim. Zwischen der Mietvertrag für Dauergastlieger in der Marina Flaesheim Zwischen der GbR Harsveldt und Real Freizeitanlagen GmbH u. Co. KG, Eigentümer der Marina Flaesheim, Flaesheimerstr. 600, 45721 Haltern, nachfolgend

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-AV DT-H 3 für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf audiovisuellen Datenträgern

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Westerwaldhotel Dernbach Stand: 23.05.2015 Westerwaldhotel Dernbach, Rheinstr. 7, 56428 Dernbach, 02602/6867913, Steuernr. 30/107/40706 nachstehend Westerwaldhotel

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 vom 15.2.1990 SKR Nr. 8.31 2.1 Besondere

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

I.Geltungsbereich. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

I.Geltungsbereich. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Turnieren und Seminare im Sport- und Tagungshotel der Sportschule Egidius Braun vom Sächsischen Fußball Verband e.v. I.Geltungsbereich 1.Diese Geschäftsbedingungen

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr