RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 7 vom 29. Juni 2007
|
|
- Oskar Schäfer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 7 vom 29. Juni Änderung des HVM 2. Information zur Verordnung von Arzneimitteln 3. Überweisung von Infektionspatienten an die Charité 4. Billiger Zahnersatz? 5. Pendlerproblem Berlin-Brandenburg 6. Verschiebung von Zahlungen 7. Einladung zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel 8. Deutscher Zahnärztetag 2007 in Düsseldorf 9. Kursangebote am Philipp-Pfaff- Institut Jahrestagung der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie
2 1. Änderung des HVM Die durch das ab in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) notwendig gewordenen Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KZV Berlin, insbesondere zum Praxisstatus, sind nunmehr erfolgt. In den Sitzungen der Vertreterversammlung am und wurden die wesentlichen Änderungen im HVM beschlossen. Diese gelten ab dem Den Beschlüssen der Vertreterversammlung gingen schwierige Verhandlungen mit den Krankenkassen über den HVM voraus. Seit 2004 ist der HVM nämlich von der KZV mit den Krankenkassenverbänden (gemeinsam) vertraglich zu vereinbaren. Die Neuregelungen im HVM resultieren dabei aus den redaktionellen Änderungen aufgrund der Einführung der Festzuschüsse bei prothetischen Leistungen sowie den Änderungen aufgrund des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG). Letzteres spiegelt sich in der HVM-Regelung hinsichtlich der Faktorenbildung wieder, welche nachfolgend abgebildet wird: HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen IV. Praxisstatus 1. Die Fallpunktmenge nach III wird einem Praxisinhaber zugeordnet. (Praxisfaktor). 2. Weitere Praxisfaktoren ergeben sich wie folgt: - je Praxispartner: 1,0 - je teilzugelassenen Zahnarzt: 0,5 - je vollzeitbeschäftigten angestellten Zahnarzt: 1,0 - je vollzeitbeschäftigten Assistenten zur Vorbereitung und Weiterbildung: 0,25 3. Bei Teilzeit von angestellten Zahnärzten ändert sich der Praxisfaktor entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit: bis 10 Stunden pro Woche auf 0,25, über 10 bis 20 Stunden pro Woche auf 0,5, über 20 bis 30 Stunden pro Woche auf über 30 Stunden pro Woche auf 1,0 0,75 und Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung verringert sich der Praxisfaktor entsprechend. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr André Neubacher unter der Telefonnummer 0 30 / ( kontakt@kzv-berlin.de) gern zur Verfügung. 2. Information zur Verordnung von Arzneimitteln Wir haben für die Praxis eine Übersicht zur Einzelverordnung und zum Sprechstundenbedarf ab erstellt (siehe Anlage). Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Carola Deicke unter der Telefonnummer 0 30 / und Frau Andrea Sommer unter der Telefonnummer 0 30 / ( kontakt@kzv-berlin.de) gern zur Verfügung. 3. Überweisung von Infektionspatienten an die Charité Die Kollegen der Zahnklinik Süd beklagen, dass sich in jüngster Zeit Überweisungen von Infektionspatienten in die Zahnklinik häufen! Wir bitten Sie daher zweierlei zu bedenken: Infektionspatienten haben nicht nur aus berufs- und vertragsrechtlichen Gründen, sondern auch aus ethischen Gründen denn wir sind Ärzte Anspruch auf Behandlung! Die Zahnklinik der Charité ist nach ihrer Zusammenlegung in der Zahnklinik Süd personell nicht in der Lage, diesem Ansturm zu begegnen! Diese Patienten dürfen nämlich nur von den Zahnärzten der Klinik behandelt werden. Studenten dürfen diese Behandlungen nicht ausführen! 1
3 4. Billiger Zahnersatz? Einige Krankenkassen, insbesondere die City-BKK, stellt ihren Versicherten mit der Einreichung von Heil- und Kostenplänen Listen zur Verfügung, auf denen sich Zahnärzte anbieten, den geplanten Zahnersatz billiger auszuführen. Unsere Schreiben an die Berliner Aufsichtsbehörde blieben wirkungslos, weil es sich bei der City-BKK um eine (auswärtige) Hamburger Kasse handelt. Um Ihnen eine Argumentationshilfe an die Hand zu geben und zur Aufklärung Ihrer Patientinnen und Patienten, haben die Vorstände von Kammer und KZV die beiliegende "Patienteninformation" verfasst. Diese können Sie nach Bedarf selbst vervielfältigen. 5. Pendlerproblem Berlin- Brandenburg Das Pendlerproblem Berlin-Brandenburg im Bereich der Ersatzkassen ist endlich gelöst. Wenn es auch nur einen Kompromiss gab: Der VdAK zahlt den Ausgleich ab 2004, so dass wir erstmalig seit Einführung der Budgetierung im Jahre 1993 keine Überzahlungen für die Jahre 2004, 2005, 2006 und wohl auch 2007 in diesem Kassenbereich haben. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KZV Berlin, das Interview mit dem Vorstandsmitglied der KZV Land Brandenburg, Herrn Linke, sowie den Leitartikel im MBZ. 6. Verschiebung von Zahlungen Es erreichen uns zahlreiche Briefe von unseren Mitgliedern, die uns bitten, anstehende Zahlungen, wie Vorauszahlungen und Restzahlungen, in diesem Jahr nicht mehr auszuführen und erst Anfang des nächsten Jahres die Überweisung auf das Praxiskonto zu veranlassen. Dies ist aus steuerlichen Gründen unzulässig. Generell sind Einnahmen und Ausgaben im Jahr des Zuflusses bei der Einnahmenüberschussrechnung zu berücksichtigen (Zuflussprinzip). Dieser Grundsatz gilt nicht für wiederkehrende Einnahmen im Sinne des 11 Abs. 1 EStG. Nach dieser Vorschrift liegt eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme vor, wenn sie regelmäßig wiederkehrend gezahlt wird, kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zufließt und wirtschaftlich zum vorangegangenen Kalenderjahr gehört. Die KZV Berlin hat in ihrer Satzung Auszahlungstermine fest geregelt, so dass der Zufluss unstrittig zu einem vorangegangenen Kalenderjahr bestimmt werden kann. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Anfragen mit der Bitte um Zahlungsverschiebung zurückweisen müssen. Abgesehen von den steuerlichen Bestimmungen wäre der Zahlungsaufschub ins nächste Kalenderjahr mit nicht zu unterschätzendem Verwaltungs- und Terminüberwachungsaufwand verbunden. Zusätzlich sind die nicht geleisteten Zahlungen zum Stichtag jeden Jahres in unserer Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber unseren Mitgliedern auszuweisen. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Barbara Pache unter der Telefonnummer 0 30 / ( kontakt@kzv-berlin.de) gern zur Verfügung. 7. Einladung zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel Als Anlage liegt diesem Rundschreiben eine Einladung der Zahnärztekammer Berlin zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel bei. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer unter der Telefonnummer 0 30 / Deutscher Zahnärztetag 2007 in Düsseldorf Als Anlage liegt diesem Rundschreiben ein Flyer des vom November 2007 in Düsseldorf stattfindenden Deutschen Zahnärztetages 2007 bei. 2
4 9. Kursangebote am Philipp- Pfaff-Institut Aufgrund der überaus positiven Resonanz auf die Veranstaltung zur Aktualisierung der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnheilkunde für ZFA/ZAH und dem inzwischen mehrfach geäußertem Wunsch nach einem alternativen Kurs bietet das Pfaff Berlin nun zwei weitere Termine am 27. und für die jeweils eintägige Veranstaltung an. Ein Anmeldeformular ist diesem Rundschreiben beigefügt. Ferner erhalten Sie als Anlage mit diesem Rundschreiben ein Anmeldeformular für den 12. Berliner Prophylaxetag, der am 07. und stattfinden wird. Das Themenspektrum ist auch in diesem Jahr sehr vielfältig und richtet sich sowohl an zahnärztliche Kollegen als auch an die Praxismitarbeiter, so dass Sie das Jahr gemeinsam mit einer Fortbildung ausklingen lassen können. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter des Philipp-Pfaff-Instituts werktags von 8:00 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0 30 / Weitere Informationen zu den Fortbildungsangeboten des Institutes finden Sie in der Kursbörse im Internet auf Anlagen zu: Pkt. 2: Pkt. 4: Pkt. 5: Pkt. 7: Pkt. 8: Pkt. 9: - Übersicht zur Einzelverordnung und zum Sprechstundenbedarf - Patienteninformation - Pressemitteilung, Interview - Einladung zur 1. Koordinierungskonferenz Berliner Qualitätszirkel - Flyer zum Deutschen Zahnärztetag Zwei Anmeldeformulare des Pfaff Berlin Pkt. 10: - Einladung zur 15. Jahrestagung der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie Jahrestagung der Neuen Arbeitsgruppe Parodontologie Zur weiteren Information legen wir eine Einladung zur 15. Jahrestagung am bei. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beiliegenden Flyer. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog 3
5 Anlage zum Rundschreiben Nr. 7/2007 I. E V EV = Einzelverordnung / SSB = Sprechstundenbedarf Einzelverordnung und Sprechstundenbedarf ab Primärkassen Ersatzkassen Die Rechtsgrundlagen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V in den 31, 34, 35, 92 und 12 festgeschrieben. Für anspruchsberechtigte Versicherte ist eine Verordnung von Mund- und Rachentherapeutika zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse zulässig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund- und Rachenraum sofern sie verschreibungspflichtig sind. Nicht verschreibungspflichtige (apothekenpflichtige) Mund- und Rachentherapeutika können bei versicherten Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei versicherten Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen ohne Einschränkung zu Lasten der GKV verordnet werden. II. S S B Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Kassenrezept der AOK Berlin in der Apotheke. Analgetika (schmerzstillende Mittel) Zum unmittelbaren Verbrauch in der Sprechstunde vor und nach schmerzhaften Eingriffen. Pyrazolone, z.b. Demex, Titretta, Copyrkal, Analgin, Novalgin, Berlosin Metamizol, Paracetamol, z.b. Ben-u-ron, Paracetamol, Dolomo, Dolviran, Gelonida Salizylate und Profene, z.b. Aspirin, ASS-Stada, Optalidon Filmtabl., Aktren, Dismenol Fluorpräparate für Prophylaxe Lokale Fluoridierungsmaßnahmen IP4 für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (keine Abgabe an Patienten) - Lacke, z.b. Bifluorid 12, Fluorprotector, Duraphat - Gele, z.b. Fluorid Gel DENTSPLY, Elmex Gel - Fluorid-Tabl. /Fluorid-Gele, z.b. Zymafluor - Fluorid, z.b. Elmex Fluid > kann auf den Namen des Patienten zur häuslichen Fluoridierung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über SSB verordnet werden. Neuroleptika (beruhigende u. Motorik hemmende Wirkung) - Promethazin (für Kinder), z.b. Atosil, Closin zur Sedierung - Diazepam z.b. Valium, Faustan, Diazepam Sedativa/Tranquilize (Beruhigungsmittel) Zur Vorbereitung des Patienten bei chirurgischen Eingriffen - Medaezpam, z.b. Rudotel - Oxazepam, z.b. Adumbran, Durazepam - Midazolam, z.b. Dormicum (nur in Tablettenform) Die Kosten für den übrigen Sprechstundenbedarf (Lokalantibiotika, Wundbehandlung, Nahtmaterial, Zahnfleischverbände, Verbandsstoffe und Materialien, Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die der Kranke zur weiteren Verwendung behält oder mit einer einmaligen Verwendung verbraucht sind) sind mit dem jeweilig vereinbarten Punktwert abgegolten. Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke. Die Kosten müssen Sie vorauslegen. Für die folgenden Positionen wird bei der Abrechnung pro Punkt ein Punktwert in Höhe von 0,0452 für Sprechstundenbedarf gezahlt unbudgetiert!! Die Auszahlung erfolgt mit der Quartalsabrechnung (Honorarbescheid). Beispiel mit einer Position: Inz1 wird 4 x im I/07 abgerechnet. Inz1: 4 x 15 Punkte = 60 Punkte x 0,0452 = 2,71 Betrag für SSB Name Pos. Bew.- Zahl Name Pos. Bew.- Zahl Inz1 Ä Pla1 51a 80 Inz Pla0 51b 40 Ohn Trep P 26 6 Ost Pulp WR1 54a 72 VitE WR2 54b 96 Dev RI Trep SMS Nbl KnR Nbl Pla X Pla X Dia X Alv XN Fl Ost1 47a 58 Mu Hem 47b 72 IP4 IP4 12 Ost P202 Offenes Verf. einw. Zahn 22 Exc P203 Offenes Verf. mehrw. Zahn 34 Auf den Namen des Patienten ad. Man. Med. können Medikamente verordnet werden, wenn diese für einen Patienten allein in der Sprechstunde benötigt werden (z. B. Depotpenicillin)
6 Anlage zum Rundschreiben Nr. 7/2007 EV = Einzelverordnung / SSB = Sprechstundenbedarf Sprechstundenbedarf ab II. S S B Heilfürsorgeberechtigte Für den Sprechstundenbedarf bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Zivildienst wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 0,80 je abgerechnetem Behandlungsfall vereinbart. Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke. Die Kosten müssen Sie vorauslegen. Die vereinbarte Pauschale wird bei der jeweiligen Abrechnung vergütet. Polizeipräsident in Berlin (Polizeivollzugsbeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge) Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke. Die Kosten müssen Sie vorauslegen. Für die folgenden Positionen wird bei der Abrechnung pro Punkt ein Punktwert in Höhe von 0,0452 für Sprechstundenbedarf gezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit der Quartalsabrechnung (Honorarbescheid). Beispiel mit einer Position: Inz1 wird 4 x im I/07 abgerechnet. Inz1: 4 x 15 Punkte = 60 Punkte x 0,0452 = 2,71 Betrag für SSB Name Pos. Bew.- Zahl Name Pos. Bew.- Zahl Inz1 Ä Pla1 51a 80 Inz Pla0 51b 40 Ohn Trep P 26 6 Ost Pulp WR1 54a 72 VitE WR2 54b 96 Dev RI Trep SMS Nbl KnR Nbl Pla X Pla X Dia X Alv XN Fl Ost1 47a 58 Mu Hem 47b 72 IP4 IP4 12 Ost P202 Offenes Verf. einw. Zahn 22 Exc P203 Offenes Verf. mehrw. Zahn 34 Rechtsgrundlagen finden Sie im Handbuch der KZV Berlin unter I SGB V, unter IV Bundesmantelvertrag und unter V Ersatzkassenvertrag
7 Anmeldeformular per Fax an 030/ bzw. 030/ Berliner Prophylaxetag mit begleitender Dentalausstellung Vortragsblock, am Samstag Kursgebühr: 109, 8 Punkte Kursnr :00 16:15 Uhr Vortragsblock (Prof. Dr. Splieth, Greifswald Dr. Ruegger, Zürich Prof. Dr. Saxer, Zürich Prof. Dr. Hannig, Homburg Prof. Dr. Hellwig, Freiburg) Die Themen finden Sie auf Workshops, am Freitag Kursgebühr: 43, je Workshop je 2 Punkte Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Kursnr Prophylaxe bei Implantaten - was muss beachtet werden? Oralchirurgin Eleni Kapogianni - Berlin Beschwerden managen - Patienten binden: der professionelle Umgang mit Beanstandungen im Praxisalltag Jennifer Schnell - Berlin Dem Parodontitis-Keim auf der Spur - Anwendung und Aussagekraft von Labortests in der zahnärztlichen Praxis Dr. Jörg Fuhrmann - Berlin Die besondere Art der Patientenansprache - Kommunikation in der Prophylaxe Dr. Horst Freigang - Berlin Der Mundhygieneshop - zeitgemäßes Patientenangebot oder steuerliches Risiko? StB Michael von Arps-Aubert - Berlin Erfolgreiches Angstmanagement in der Prophylaxe - mit Empathie, Akupressur und gezielten Entspannungsverfahren Dr. Gisela Zehner - Herne Individualprophylaxe - richtig berechnet! Gudrun Sieg-Küster - Wülfrath Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und melde mich verbindlich für die angekreuzten Kurse an. Rechnungsadresse in Druckbuchstaben Telefon Fax Kennziffer 06_2007_KZV Ort, Datum Unterschrift des Praxisinhabers Praxisstempel Weitere Informationen auf
8 Anmeldeformular Per Fax an 030/ bzw. 030/ Aktualisierung der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten in der ZHK Fortbildungsveranstaltung für ZAH/ZFA Kursnummer: (Sa 27. Oktober 2007) oder (So 28. Oktober 2007) Termin: Alternativtermin: Referenten: Veranstaltungsort: Kursgebühr: 95, Themen: ; 09:00 18:00 Uhr ; 09:00 18:00 Uhr Dr. Dieter Buhtz, Berlin Dr. Richard Hilger, Köln Prof. Dr. Martin Mielke, Berlin Humboldt-Saal im URANIA-HAUS, An der Urania 17, Berlin Einführung und rechtliche Grundlagen Grundlagen der Inaktivierung von Krankheitserregern Hygiene Aufbereitung von Medizinprodukten mit LIVE-DEMONSTRATIONEN Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und melde hiermit folgende Mitarbeiter(innen) verbindlich zu der o. g. Fortbildungsveranstaltung an. Die Kursgebühr pro Person beträgt 95, und ist nach Rechnungslegung zu begleichen. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Name/n Termin bitte ankreuzen Sa oder So ACHTUNG: Bitte unbedingt die Kopie des Helferinnenbriefes als Nachweis der Zugangsvoraussetzung beilegen. (Es kann keine Anmeldung ohne Helferinnenbrief erfolgen!) Rechnungsadresse in Druckbuchstaben Telefon Fax Kennziffer 06_2007_KZV Ort, Datum Unterschrift des Praxisinhabers Praxisstempel Weitere Informationen auf
9 Berlin, Presseinformation Berliner Zahnärzte: Brandenburgs Ersatzkassen zahlen nun auch für Zahnbehandlungen von Pendlern Der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin ist ein Verhandlungserfolg für die Berliner Zahnärzte gelungen: Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) ist einer langjährigen Forderung der KZV nachgekommen und begleicht Zahnbehandlungen von Brandenburgern, die sich in Berlin behandeln lassen, rückwirkend ab Endlich, freut sich der KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörg-Peter Husemann. Der langanhaltende Konflikt entstand aufgrund der Tatsache, dass sich viele Patienten nach wie vor von ihrem Berliner Zahnarzt behandeln lassen, derweil sie in Brandenburg wohnen. Somit wurde das gesetzlich gedeckelte Budget der Brandenburger Zahnärzte geschont und damit nicht ausgeschöpft, während das der Berliner KZV in Mitleidenschaft gezogen und permanent überzogen wurde. Dies wiederum führte dazu, dass Berliner Zahnärzten aufgrund der Pendler nicht mehr das ganze Budget für ihren eigenen Bereich zur Verfügung stand und sie Honorarkürzungen seitens der KZV, die das gesamte Budget unter Berlins Zahnärzten verteilt, in Kauf nehmen mussten. Eine Regelung, wonach Ausgleichszahlungen zu leisten sind, ignorierte der VdAK weitgehend, diesbezügliche Verhandlungen zwischen der KZV Berlin und den Ersatzkassen gestalteten sich zäh. Bei rund Zahnarztbesuchen pro Jahr kam es somit zu Zahlungsausfällen, auf denen die Berliner Zahnärzte sitzen blieben. Doch die Hartnäckigkeit der Berliner KZV zahlte sich aus: Mit Unterstützung des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und angesichts von Zahlungsklagen sowie Schiedsamtsverfahren haben sich die Ersatzkassen doch noch auf ihre Verantwortung besonnen, so Husemann. Als Kompromiss konnten wir erreichen, dass seitens der Kasse rückwirkend bezahlt wird und die Budgetüberschreitungen wenigstens aus den Jahren 2004 und 2005 beglichen werden. Dies entspricht einer Budgetaufstockung von ca. 2 Mio. Euro, die den Berliner Zahnärzten nun zugute kommt. Für Rückfragen: Dr. Jörg Meyer, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, KZV Berlin, Tel.: Stefan Grande, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, KZV Berlin, Tel.:
10 Gemeinsame Patienteninformation der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin Liebe Patientin, lieber Patient, Sie haben sich gemeinsam mit Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt für einen Zahnersatz entschieden, für den Sie den vorliegenden Heil- und Kostenplan nun Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vorlegen werden. Einige Krankenkassen sind in jüngerer Zeit dazu übergegangen, Ihnen mit dem genehmigten Heil- und Kostenplan Zahnärzte zu benennen, die diesen geplanten Zahnersatz billiger anfertigen. Von den möglichen Problemen, die dabei entstehen können, berichten sie leider nicht! Sollte auch Ihre Krankenkasse Ihnen vorschlagen, sich von fremden Zahnärzten beraten und ggf. auch behandeln zu lassen, damit Sie den Zahnersatz so billig wie möglich erhalten können, beachten Sie bitte Folgendes: Das Ergebnis der Behandlung wird genau so gut, wie die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem Zahnarzt und dem zahntechnischen Labor funktioniert. Die Auswahl des Labors stützt sich in aller Regel auf langjährige Erfahrung und die Gewissheit, auch in schwierigen Fällen eine gleichbleibend gute Qualität zu erhalten. Nur so kann Ihnen das bestmögliche Ergebnis geboten werden. Zahnersatz ist keine Ware, die sich in identischer oder gar genormter Form zu unterschiedlichen Preisen in verschiedenen Praxen kaufen lässt. Ein Zahnersatz muss und wird immer ein Unikat sein, das in Handarbeit erstellt wurde. Und denken Sie bitte auch daran: Ihr Zahnarzt kennt Sie! Vielleicht ist über die Jahre sogar eine persönliche Beziehung, ein gewachsenes Vertrauen entstanden. Die Auswahl des Labors durch und mit dem Zahnarzt Ihres Vertrauens und die enge, persönliche Zusammenarbeit mit dem Techniker ist der Grundpfeiler einer erfolgreichen Behandlung. Übrigens müssen Sie sich nicht dazu genötigt fühlen, dem möglichen Drängen der Krankenkasse nachzugeben. Nur Sie treffen letztlich die Entscheidung. Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Der Vorstand Zahnärztekammer Berlin Der Vorstand
11
12
HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen
Anlage 1 zum Honorarverteilungsmaßstab der KZV Berlin Seite 1 HVM- Anlage 1 Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen I. Voraussetzungen für die Honorarverteilung nach dieser Anlage Die
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrDialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!
Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dr. Stefan Böhm, stv. Vorsitzender des Vorstands 25 Fälle aus der Beratung. Davon waren 11 Fälle, sich mit Rechnungsstellung, mangelnder Aufklärung für
MehrSie haben gut lachen,...
Barmenia Krankenversicherung a. G. Schließen Sie schon heute mit einer Ergänzungsversicherung für den Zahnbereich mögliche Lücken von morgen. Krankenversicherung Sie haben gut lachen,... ... wenn Sie jetzt
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrVereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen
Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Bremen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED TARIFE DT50 / DT85 / DBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED FÜR IHRE ZAHNGESUNDHEIT. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Zum Zahnarzt geht niemand gern
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrUnfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrSeminarangebot der KZV Sachsen 1. Halbjahr 2016
Seminarangebot der KZV Sachsen 1. Halbjahr 2016 1. Qualitätsmanagement QM-Anwenderseminar Seite 2 Risiko- und Fehlermanagement Seite 2 2. Die Abrechnung von Zahnersatz-Leistungen Wiederherstellungen im
MehrK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO. Sprechstundenbedarf!
K INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO INFO QUICK INFO QUICK INFO K INFO QUICK INFO QUICK INFO INFO INFO QUICK QUICK INFO K INFO JETZT QUICK INFO NEU: QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK INFO QUICK
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBegleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April 2015. Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben)
Begleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April 2015 Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben) In diesem Seminar wird an sechs regelmäßig aufeinander
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrGehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen
LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrWie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen. FORTBILDUNG für LEITUNGEN 1
AKS trainingen www.kleineschaars.com Die nachhaltige Implementierung des WKS MODELL Wie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen FORTBILDUNG für LEITUNGEN
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrZahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger.
Zahnersatz Zahnersatz fast zum Nulltarif Eine teure Leistung wird für Sie günstiger. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die gesetzlichen Krankenkassen leisten zum Zahnersatz als Festzuschüsse
MehrSchöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter!
Patienteninformation Schöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter! Kostengünstiger Zahnersatz wie ist das möglich? Liebe Patientin, lieber Patient, mit der Initiative DENT-NET DIE MARKEN- ZAHNÄRZTE
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
Mehrüber die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten
Abkommen zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße 70-72,
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrEntschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW
Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrBuntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation:
INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015 Buntes Treiben! Zeitraum 27.07.-14.08.2015 Organisation: Betreuungszeit: Betreuungsorte: Verlauf: Anzahl der Plätze: Anmeldung: Fotos Die Ferienspiele
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrVertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrBeratungskompetenz Existenzgründung
Weiterbildung Beratungskompetenz Existenzgründung 11.-12.05.2015 Hoffmanns Höfe, Frankfurt, Heinrich-Hoffmann-Str. 3 Entscheidung zur Selbständigkeit Für MigrantInnen, die in ihre Heimatländer zurückkehren
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrDie Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice
Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Ziel der Personal- und Sozialpolitik von Philips Deutschland ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
MehrWir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!
Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrQuittungsheft für Zuzahlungen
Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrV4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Vertrag Universitätsstraße 73 50931 Köln
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrVerordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrWichtig! Bitte aufmerksam lesen.
Freizeit- und Reise-Programm 2016 Teilnahme-BedingungenHaus Hammerstein Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Anmelden: Sie können sich nur mit dem Anmelde-Bogen anmelden. Danach bekommen Sie von uns in den
MehrSIE WÄHLEN, WIR ZAHLEN!
SIE WÄHLEN, WIR ZAHLEN! Noch mehr zusätzliche Gesundheitsleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven für Sie MEHR LEISTUNG FÜR SIE VOLLE LEISTUNG! Wir unterstützen Sie und Ihre Gesundheit mit vielen Zusatzleistungen
MehrInformationsmappe Fernlehrgang Sozialtrainer/in für Kinder & Jugendliche mit AD(H)S und anderen Lernstörungen
Informationsmappe Fernlehrgang Sozialtrainer/in für Kinder & Jugendliche mit AD(H)S und anderen Lernstörungen Sozialtrainer GbR Mirko Mieland Friedrich-Franz-Str. 19 14770 Brandenburg So erreichen Sie
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrFragebogen Weisse Liste-Ärzte
www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt
MehrStatement Dr. Herbert Michel:
Statement Dr. Herbert Michel: Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht: War es bisher so,
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Das sind Ihre Ansprüche als gesetzlich
MehrGehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen
Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband
MehrInformationen zum Bandprobenraum
Informationen zum Bandprobenraum 1. Allgemeines zum Bandprobenraum 2. Was ist zu tun, um den Raum zu nutzen 3. Schlüsselberechtigte 4. Nutzung des Raumes ohne feste Probenzeit 5. Nutzung mit fester Probenzeit
MehrINFO 30. November 2011
INFO 30. November 2011 Internes Informations- und Mitteilungsblatt des See-Spitals Horgen und Kilchberg Erscheint jeweils am 15. und 30. jeden Monates; Redaktionsschluss: jeweils drei Tage vor Erscheinen
MehrReizdarmsyndrom lindern
MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr
MehrDaher nutze ich den günstigen Einstiegstarif.
Gesundheit Ich möchte privaten Gesundheitsschutz von Anfang an Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Private Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen Vision Start Ihr günstiger Start in die
MehrImplantate. Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne
Implantate Modernste Zahnmedizin für perfekte Ästhetik. Lust auf schöne Zähne Implantate Künstliche Zahnwurzeln Von den meisten Patienten wird festsitzender Zahnersatz gegenüber herausnehmbaren Versorgungen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrIch will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.
Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Michael, Katja, Andreas, Sabine München Hohen Zahnarztrechnungen die Zähne zeigen
MehrFreizeiten und Reisen mit Begleitung
Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrKranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre
Kranken GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre Attraktive Leistungen schon ab 12,24 EUR monatlich Kranken Jetzt speziell für Personen über 60 Jahre:
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrBedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von
Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST www.wrigley-zahnpflege.at Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Haben Sie Interesse daran, den Termin-Erinnerungsdienst auch in
MehrEingangsseite Umwelt-online
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrVereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009
Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrMemorandum zur Elternarbeit
ANLAGE 3 zu Ziffer 8 zum Schulvertrag vom Memorandum zur Elternarbeit Liebe Eltern, unsere Montessori-Schule hat sich durch Elternarbeit zu einer Schule für alle Kinder entwickelt. Dabei sind neben Ansprüchen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006
ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
MehrAUSBILDUNGSPROGRAMM 2010
Dipl. Naturheilpraktikerin AUSBILDUNGSPROGRAMM 2010 Sind Sie interessiert an der STEINHEILKUNDE und möchten mehr dazu erfahren? Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen Angebote für Ausbildungen in
MehrBürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben
PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrPatienteninformation. AcrySof IQ Toric. GraueN star UND Hornhautverkrümmung
Patienteninformation AcrySof IQ Toric GraueN star UND Hornhautverkrümmung in einem Schritt behandeln Während der Operation des Grauen Stars (Katarakt) wird die von der Katarakt betroffene körpereigene
MehrWICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!
Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
Mehr