HRFORCE Newsletter Jahreswechsel 2014/2015. NICHT MIT DERZEIT VERFÜGBAREN SUPPORTPACKAGES AUSGELIEFERT (voraussichtlich verfügbar ab

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1 Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund vieler Anfragen zum Jahreswechsel 2014/2015 und den damit verbundenen Auslieferungen seitens SAP haben wir untenstehend unseren derzeitigen Wissensstand für Sie zusammengefasst: Release 600: SAPK-600B4INSAPHRCAT ( ) Release 604: SAPK-60480INSAPHRCAT ( ) Release 608: SAPK-60808INSAPHRCAT ( ) Die Auflistung der Folgehinweise basiert auf dem o.a. Support Package Stand. NICHT MIT DERZEIT VERFÜGBAREN SUPPORTPACKAGES AUSGELIEFERT (voraussichtlich verfügbar ab ): 1. Ergänzungen T511K: Unpfändbare Freibeträge Hinweis Grenzen Sie mittels Transaktion SM30 im View der Tabelle V_T511K die folgenden Eintrage mit dem neuen Beginndatum ab und pflegen Sie die aktuellen Werte noch vor dem Abrechnungslauf 01/2015 ein (die Konstanten PFTBG, PFTCG und PFTUG ändern sich nicht): Konstante Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert PFMAG Pf. allgemeiner Grundbetrag ,00 PFMAG Pf. allgemeiner Grundbetrag ,00 PFMBG Pf. erhöhter Grundbetrag ,00 PFMBG Pf. erhöhter Grundbetrag ,00 PFMCG Pf. erhöhter Grundbetrag ,00 PFMCG Pf. erhöhter Grundbetrag ,00 PFMSA Pf. Vergleich Sachbezüge ,50 PFMSA Pf. Vergleich Sachbezüge ,00 PFMSG Pf. Pfändungsschutzgrenze ,00 PFMSG Pf. Pfändungsschutzgrenze ,00 PFMUG Pf. Unterhaltsgrundbetrag ,00 PFMUG Pf. Unterhaltsgrundbetrag ,00 PFTAG Pf. allgemeiner Grundbetrag ,00 PFTAG Pf. allgemeiner Grundbetrag ,00 PFTSA Pf. Vergleich Sachbezüge ,00 PFTSA Pf. Vergleich Sachbezüge ,50 PFTSG Pf. Pfändungsschutzgrenze ,00 PFTSG Pf. Pfändungsschutzgrenze ,00 Geplante Auslieferung durch SAP: HR Force EDV-Beratung GmbH Seite 1 von

2 2. Ergänzungen T5A1K: ELDA Satzversion Hinweis Bitte implementieren Sie den Hinweis mittels Transaktion /snote in Ihr System oder importieren Sie das entsprechende Support Package. Grenzen Sie bitte zusätzlich den folgenden Eintrag in Tabelle T5A1K mittels sm30 ab und erstellen Sie einen neuen Eintrag mit Beginndatum : Meldung Gültig Gültig bis Satzvers. i. VersNr BN Geplante Auslieferung durch SAP: BEREITS AUSGELIEFERT MIT JAHRESWECHSEL-Support Packages vom und : 1. Sozialversicherung: ALV Grenzbeträge Hinweis AV-Stufe Gültig ab Gültig bis UG ALV OG ALV LF SZ Proz Stufe ,00 /35A /35D 2. Stufe , ,00 /35B /35E Stufe , ,00 /35C /35F Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen ab Hinweis Folgende Einträge für die Tabelle T511K wurden bereits mittels HR-Support Package ausgeliefert. Andernfalls grenzen Sie die Konstanten mittels Transaktion /sm30 in der Tabelle V_T511K für MOLGA 03 wie folgt ab: Konst Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert AUFLA Auflösungsabgabe ,00 V0GMK Geringfügigkeitsgrenze SV mon ,98 V0GTK Geringfügigkeitsgrenze SV ,17 V1ATK GKK Allg. KV H.Btr.-Grenze,Tag ,00 V1SJK GKK SZ, KV H.Btr.-Grenze, Jahr ,00 V2ATK BVA Allg. KV H.Btr.-Grenze,Tag ,00 V2SJK BVA SZ, KV H.Btr.-Grenze, Jahr ,00 V9ATK G/D Allg. KV H.Btr.-Grenze,Tag ,83 V9SJK G/D SZ, KV H.Btr.-Grenze, Jahr ,00 KECAR Service-Entgelt für e-card , HR Force EDV-Beratung GmbH Seite 2 von

3 3. SV Pension, Aufwertungszahl Hinweis (Public Sector) Nur relevant, wenn Sie die Funktionalität des öffentlichen Dienstes im Einsatz haben: Die jährliche Aufwertungszahl in der Sozialversicherung ab muss für die Pensionsberechnung angepasst werden. Kontrollieren Sie mittels Transaktion SM30 und der View V_T5A8D folgende Einträge: Tabellenview V_T5A8D: B_AufwModif. AbrJ_Gültig_bis_Gültig_ab Wet_des_Aufwertungsmodifika Aufwertungszahl , Sozialversicherung: kein IESG Beitrag für lohnsteuerpflichtige Vorstände Hinweis Der IESG-Beitrag entfällt für lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder ab dem , eine Rückrechnung ab 01/2014 ist möglich) 5. Sozialversicherung: IESG Beitragssenkung ab Hinweis Der IESG-Beitrag sinkt ab dem um 0,1% von 0,55% auf 0,45%. 6. ELDA, Vorlaufsatz Meldungsart S0 Hinweis ELDA, Meldungsarten VM, P3 Hinweis ELDA, Änderungen beim Lohnzettel Hinweis HR Force EDV-Beratung GmbH Seite 3 von

4 1. Steuer 67 EStG Abs. 8(e) Hinweis Der Grenzbetrag, bis zu dem Pensionsabfindungen mit dem halben Steuersatz versteuert werden dürfen, steigt von EUR ,00 auf EUR ,00. Tabellenview V_T511P Konstante Info Abrechnungskonstante Beginn Ende Betrag Währung PENSA Pensionsabf. Kappung 67 (8 e) ,00 EUR PENSA Pensionsabf. Kappung 67 (8 e) ,00 EUR Änderungen Betriebsausgaben kein Hinweis a. Entgelte und Pensionsabfindungen (Abschlagszahlungen), die den Betrag von EUR ,00 übersteigen, sind nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar b. Bei Zahlungen gem. 67 (6) EStG. sind jene Teile, die nicht begünstigt versteuert werden können, nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar Bitte klären Sie mit Ihrer Finanzabteilung, ob diese a. eine gesonderte Buchung erwartet oder b. eine Auswertung wünscht, um manuelle Umbuchungen vornehmen zu können. Für a: bitte erstellen Sie eine Lohnart um die übersteigenden Anteile ausweisen zu können und ändern Sie Ihr Regelwerk um die Berechnung zu automatisieren. Danach weisen Sie dieser Lohnart eine symbolische Kontierung zu um auf das gewünschte Konto buchen zu können. Für Fragen oder Hilfestellungen steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung. HR Force EDV-Beratung GmbH Seite 4 von

5 1. Sonstiges Hinweis HRFORCE Newsletter Jahreswechsel 2014/2015 Bei der Ausführung der Reports RPCSVBA2PBS, RPCSVBA2, RPTNSHA0 und RPUELDA0 werden unerwartete Bezeichnungen für die SV-Gruppen angezeigt. Der View T5A1A endet mit einem Laufzeitfehler. Bitte implementieren Sie den Hinweis mittels Transaktion /snote in Ihr System. 2. Sonstiges Bei einigen Kunden kam es im Laufe dieses Jahres zu einer unerklärlichen Umstellung der für gesetzliche Auswertung verwendeten SAPScript Formulare (Abrechnung mit dem Betriebsfinanzamt, Beitragsnachweisung, ) auf HR-Forms. Dies ist bedingt durch eine teilweise Auslieferung der Tabelle VV_T5F99K2_AT. Sollten Sie weiterhin die bestehenden SAPScript Formulare verwenden wollen so prüfen Sie bitte, ob die Einträge in dieser Tabelle folgendermaßen aussehen bzw. ändern Sie diesen entsprechend. Dieser Newsletter basiert auf dem Wissensstand vom und den bis dahin veröffentlichten Hinweisen durch die SAP AG. vorbehaltlich eventueller Fehler bzw. Änderungen. HR Force EDV-Beratung GmbH Seite 5 von