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1 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Duisburg zum

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3 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines 1 II Grundsätzliche Feststellungen 2 1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Oberbürgermeisters 2 2 Weitere grundsätzliche Feststellungen und Empfehlungen 6 III Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 7 IV Erläuterungen und Feststellungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung 9 1 Konsolidierungskreis und Gesamtabschlussstichtag 9 2 Gesamtabschlussrichtlinie 11 3 Konsolidierungssoftware 12 4 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse 13 5 Ordnungsmäßigkeit des Gesamtabschlusses 18 V Bestätigungsvermerk 21 Anlagen 22 Anlage 1 Gesamtbilanz 23 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung 24 Anlage 3 Gesamtanhang 25 Anlage 4 Gesamtlagebericht 57 RPA Duisburg - I - Juni 2013

4 Abkürzungsverzeichnis GemHVO NRW GO NRW GoB GoBS GPA NRW HGB Handreichung IDW IM IT IKS KAG KB NKF vab Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Handelsgesetzbuch NKF in Nordrhein-Westfalen, Handreichung für Kommunen, 5. Auflage (Okt. 2012) Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. Innenministerium Nordrhein-Westfalen Informationstechnik Internes Kontrollsystem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen Kommunalbilanz Neues Kommunales Finanzmanagement verselbständigte Aufgabenbereiche RPA Duisburg - II - Juni 2013

5 I Allgemeines Die Stadt Duisburg hat zum den zweiten Gesamtabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement aufgestellt. 116 GO NRW präzisiert, aus welchen Komponenten ein Gesamtabschluss besteht und welche verselbständigten Aufgabenbereiche (vab) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form (u. a. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, GmbH, Stiftungen) einzubeziehen sind. Der Gesamtabschluss ist nach 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Dieser bedient sich zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (vgl. 101 Abs. 8 und 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW). Die Prüfung erfolgt dahingehend, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ergibt. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er im Einklang mit dem Gesamtabschluss steht. Der jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht ist nach 117 GO NRW und 49 GemHVO NRW beizufügen. Dieser ist aber nicht Gegenstand der Prüfung durch das RPA. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister am bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 (DS ) ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am vorgelegt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Aus Gründen der möglichst zeitnahen Aufstellung des Gesamtabschlusses wurden die Abschlüsse der Kernverwaltung, der GEBAG sowie der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum in nicht bestätigter Entwurfsform übernommen. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüft den Gesamtabschluss nach 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW als gesetzliche Pflichtaufgabe. Im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses wurde das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfbericht und einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit 101 Abs. 7 GO NRW von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. RPA Duisburg Juni 2013

6 II Grundsätzliche Feststellungen 1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Oberbürgermeisters Inhalt Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen ( 116 Abs. 1 GO NRW). Der Gesamtlagebericht gemäß 51 GemHVO NRW ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Aussagen ein korrektes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der vab vermitteln. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsverlauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der vab und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen. Der Gesamtlagebericht im Gesamtabschluss 2011 ist diesem Prüfbericht als Anlage 4 beigefügt und enthält folgende Kernaussagen zur Vermögens- und Schuldengesamtlage des Konzerns Stadt Duisburg: 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung (Anlage 4, S. 3) 2. Wirtschaftliche Lage in Duisburg (Anlage 4, S. 4) 3. Auflistung der verselbständigten Aufgabenbereiche (Anlage 4, S. 6) 4. Informationen zu Vorgängen von besonderer Bedeutung (Anlage 4, S. 11) 5. Informationen zur Ertrags-, Vermögens-, Schulden und Finanzlage (Anlage 4, S. 13) 6. Risiko-, Chancen- und Nachtragsbericht (Anlage 4, S. 20) 7. Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation auf der Grundlage von Kennzahlen (Anlage 4, S. 24) 8. Wesentliche Veränderungen und Entwicklungen der Beteiligungen in 2011 auf einen Blick (Anlage 4, S. 28). Der Gesamtlagebericht ist im Zusammenhang mit dem Beteiligungsbericht 2011 zu sehen, der dem Gesamtabschluss als Anlage 6 beigefügt ist. Der Gesamtlagebericht der Stadt Duisburg entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Bedingt durch die kurze Zeitspanne zwischen der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch das RPA und dem nun vorliegenden Gesamtabschluss konnten die damaligen Anregungen des RPA zum Gesamtlagebericht nur in Teilen aufgegriffen werden. Da zwischenzeitlich der Gesamtabschluss zum erstellt wird nun zeitnah im Rahmen der gesetzlichen Fristen wurde auf eine nachträgliche Änderung des Gesamtabschlusses 2011 verzichtet. Daher gilt unverändert, dass der Konsolidierungskreis im Gesamtlagebericht nicht ausreichend erläutert wird. Zu den aufgeführten vab fehlt weiterhin ein Hinweis auf RPA Duisburg Juni 2013

7 ihre Bedeutung für den Gesamtabschluss. Die Besonderheiten und Risiken der einzelnen vab sind ausführlicher darzustellen. Auf eine Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß 95 Abs. 2 GO NRW (Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde dagegen wie vorgeschlagen verzichtet, da sie Bestandteil des Einzelabschlusses der Kernverwaltung ist. Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Duisburg Das Gesamtjahresergebnis beträgt -115,599 Mio. EUR. Dies ist überwiegend durch das Ergebnis der Kernverwaltung (-106,805 Mio. EUR) bedingt. Die Hintergründe für das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 der Kernverwaltung sind in DS und im Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2011 (DS ) ausführlich dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtergebnis von 173,313 Mio. EUR um 57,714 Mio. EUR auf 115,599 Mio. EUR verbessert. Die Aufteilung des negativen Gesamtergebnisses auf die konsolidierten vab ist in Anlage 4, S. 16 dargestellt. Hieraus lässt sich die bedeutende Rolle der Kernverwaltung für das negative Jahresergebnis ablesen. Jedoch wird auch deutlich, dass die Verringerung des Defizits im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch die Kernverwaltung verursacht wurde. Daran hat die Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz wesentlichen Anteil. Die Gesamtbilanz (Anlage 4, S. 17 ff) stellt die Vermögens- und Schuldenlage dar. Die Gesamtbilanzsumme beträgt 7.777,254 Mio. EUR. Davon entfällt auf die Bilanz der Kernverwaltung ein Betrag von 5.262,166 Mio. EUR. Die seit Jahren kritische Haushaltslage der Kernverwaltung wird auch zukünftig auf den Gesamtabschluss entscheidende Auswirkungen haben. Der überwiegende Teil der Aktivseite entfällt auf Sachanlagen, die in der Anlage 4 (S. 18) auf die verschiedenen Bilanzpositionen aufgeschlüsselt werden. Von den Sachanlagen in Höhe von 6.613,764 Mio. EUR entfällt mit 3.067,082 Mio. EUR rund die Hälfte auf die Kernverwaltung. Im Vergleich: auf den DVV-Konzern entfallen 896,260 Mio. EUR Sachanlagevermögen. Das Eigenkapital ist auf der Passivseite der Bilanz mit 73,668 Mio. EUR ausgewiesen (Anlage 4, S. 19) und damit im Vergleich zum Vorjahr um 204,720 Mio. EUR gesunken. Auch hier ist das im Saldo ausgewiesene negative Eigenkapital der Kernverwaltung in Höhe von -240,932 Mio. EUR zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Sonderposten ist weiterhin zu beachten, dass bei den vab bis zum von der HGB-Regelung Gebrauch gemacht werden konnte, Zuwendungen unmittelbar von den Investitionen auf der Aktivseite abzusetzen. Das RPA hält eine detaillierte Rückrechnung auch zukünftig für verzichtbar, da der Aufwand für die Ermittlung eines Sonderpostens - insbesondere für die Schulbauten - RPA Duisburg Juni 2013

8 selbst bei Anwendung von Pauschalierungen als unwirtschaftlich angesehen wird und die Aussagekraft dieser Angaben aufgrund des eigenkapitalähnlichen Charakters von Sonderposten für Zuwendungen keine wesentliche Bedeutung für die Gesamtlage des Konzerns Stadt Duisburg hat. Die wirtschaftliche Lage wird durch den Einsatz von Kennzahlen aus dem NKF- Kennzahlenset in einer weiteren Form dargestellt (Anlage 4, S. 24). Dieses Kennzahlenset lässt sich nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zumindest in Teilen auf den Gesamtabschluss übertragen. Die Kennzahlen werden überwiegend auch im NKF-Jahresabschluss der Kernverwaltung verwendet. Im Vergleich zum Vorjahr fällt insbesondere die durch das negative Jahresergebnis weiter gesunkene Eigenkapitalquote 1 auf, die im Berichtsjahr nur noch 0,95 % statt 3,62 % in 2010 beträgt. Da ein interkommunaler Vergleich wegen der unterschiedlichen Strukturen der Kommunen nicht aussagekräftig ist, muss die Aussagekraft dieser Kennzahlen für die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage der Stadt Duisburg in den nächsten Jahren anhand von Vorjahresvergleichen erprobt werden. Im nunmehr zweiten Berichtsjahr ist die Bedeutung der Kennzahlen noch begrenzt. Insgesamt ist die Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ausführlich dargestellt und vermittelt ein realitätsnahes Bild der Lage im Konzern. Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Im Lagebericht ist eingangs die gesamtwirtschaftliche Entwicklung dargestellt (Anlage 4, S. 3), ergänzt um eine Darstellung der wirtschaftlichen Lage in Duisburg. Weiterhin sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, ausschließlich für den Bereich der Kernverwaltung, aufgelistet (Anlage 4, S. 11). Diese beiden Abschnitte beziehen sich auf den Abschnitt Risiko-, Chancen- und Nachtragsbericht (Anlage 4, S. 20). Die Auswirkungen konkreter Situationen, z. B. des Stärkungspaktgesetzes und seiner Auswirkungen auf den Konzern Stadt Duisburg als Chance sowie die Höhe der städtischen Kassenkredite als Risiko, werden dargestellt. Der Abschnitt Ausblick könnte in den Folgejahren um Aussagen zur Prognose ergänzt werden. Wegen der großen Bedeutung der Kernverwaltung an der wirtschaftlichen Situation für den Konzern Stadt Duisburg ist es richtig, dass die Chancen und Risiken aus diesem Bereich dargestellt werden. Die Ausführungen enthalten die wesentlichen Entwicklungen und entsprechen im Zusammenhang mit den vorhergehenden finanzwirtschaftlichen Aussagen den tatsächlichen Gegebenheiten. Weitere Risiken werden bei der DVV, der GEBAG sowie der DBV gesehen. Die Risiken der GEBAG werden mit Verweis auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht bestätigten Einzelabschluss der Gesellschaft nur unvollständig wiedergegeben. RPA Duisburg Juni 2013

9 Wenn man die Informationen aus dem Lagebericht - auch über diesen Absatz hinausgehend betrachtet, ist festzuhalten, dass sich keine Einwendungen gegen die dargestellte Einschätzung zur Lage, zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung der Stadt Duisburg ergibt. Die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Duisburg sind im Wesentlichen vollständig und zutreffend dargestellt. Zusammenfassende Feststellung Auf der Grundlage der oben aufgeführten Annahmen, der geprüften Unterlagen sowie der im Rahmen dieser Prüfung durchgeführten Analysen ergeben sich keine Einwendungen gegen die Einschätzung zur Lage und zur künftigen Entwicklung der Stadt Duisburg zum damaligen Zeitpunkt. Auch wenn der Gesamtlagebericht noch immer in einigen Details verbessert werden kann, ist die Lage doch korrekt dargestellt. Vorjahresvergleiche werden frühestens mit dem folgenden Gesamtabschluss aussagekräftig. Da sich die Risiken für die GEBAG, die zu einer Testateinschränkung des Jahresabschlussprüfers geführt haben, zwischenzeitlich deutlicher darstellen, muss der Gesamtabschluss 2012 dieses Risiko ausführlicher thematisieren. Der Gesamtlagebericht entspricht damit im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Er ist plausibel und nachvollziehbar und steht mit den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Darstellungen und Beurteilungen der Lage vermitteln insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Duisburg. RPA Duisburg Juni 2013

10 2 Weitere grundsätzliche Feststellungen und Empfehlungen Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister am bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 (DS ) ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am vorgelegt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Die nach der GO NRW gesetzlich geforderte Frist, den Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen wurde eingehalten. Allerdings war es zur Wahrung der Frist erforderlich, sowohl den Abschluss der Kernverwaltung als auch bedingt durch außergewöhnliche Entwicklungen im entsprechenden Berichtsjahr der GEBAG sowie der Stiftung Wilhelm Lehmbruch Museum in Form unbestätigter Entwürfe aufzunehmen. Da der Gesamtabschluss maßgeblich von der Vorlage des NKF-Jahresabschlusses der Kernverwaltung abhängig ist, ist darauf zu achten, dass dieser zukünftig in der gesetzlich vorgegebenen Frist vorgelegt wird. Die Stadt Duisburg hat den zweiten Gesamtabschluss aufgestellt. Die Aussagekraft von Vorjahresvergleichen ist zur Zeit noch begrenzt, wird in Zukunft aber an Bedeutung gewinnen. Das Konsolidierungshandbuch ist in Bezug auf eine Standardisierung der Überleitungsrechnungen zu ergänzen. Ein konzernweites Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem ist aufzubauen. Im Lagebericht ist über die Erkenntnisse aus diesen Systemen zu berichten. Auf eine Änderung des Gesamtabschlusses 2011 wurde verzichtet. Es fanden sich im Hinblick auf die Bilanzsumme des Konzerns Stadt lediglich unwesentliche Abweichungen im Zahlenwerk. Die fehlenden verbalen und redaktionellen Ausführungen waren von untergeordneter Bedeutung bzw. wurden nachgefordert. Aufgrund des Zeitablaufs konnten die Hinweise zu festgestellten Mängeln des Vorjahres im Gesamtabschluss dem Finanzdezernat während der Aufstellung zum Gesamtabschluss 2011 zwar vermittelt, aber noch nicht vollständig umgesetzt werden. In zukünftigen Gesamtabschlüssen müssen diese Hinweise und Anregungen umgesetzt werden. RPA Duisburg Juni 2013

11 III Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Gesamtabschluss zum mit seinen in 116 GO NRW aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung und weitere zur Verfügung gestellte erläuternde Unterlagen einbezogen. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wurde vom Rat der Stadt beschlossen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Nach 116 Abs. 6 in Verbindung mit 101 Abs. 8 GO NRW und 4 Abs. 2 Buchstabe d) der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Duisburg bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses des RPA. Art und Umfang der Prüfung Auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfansatzes wurden zunächst eine Prüfstrategie entwickelt und Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Die Prüfung der einzelnen Prüffelder wurde von einem Prüfteam des RPA nach Zuständigkeitsbereichen durchgeführt. Als Ergebnis des Risikobeurteilungsprozesses sowie der Festlegung der Prüfstrategie und der Prüfziele wurden in Form von überwiegend System- und Funktionsprüfungen folgende Schwerpunkte für die Prüfung festgelegt: Gesamtabschlussrichtlinie, Konsolidierungssoftware (Sicherstellung der GoB und Nachvollziehbarkeit der Werte), Fortschreibung in den vab zum Gesamtlagebericht. Die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz bis zur KB III wurden auftragsgemäß von den Abschlussprüfern der vab aus dem Vollkonsolidierungskreis geprüft. Das RPA hat die Prüfungsergebnisse in Stichproben auf ihre Plausibilität überprüft. Bei der Durchführung der Gesamtabschlussprüfung wurden die Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, die Handreichung des Innenministeriums und weitere gesetzliche Vorgaben herangezogen. Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen in die Prüfhandlungen mit einbezogen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des RPA ausführlich dokumen- RPA Duisburg Juni 2013

12 tiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Gesamtabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden. Die Prüfung wurde in den Monaten Dezember 2012 bis Mai 2013 durchgeführt. RPA Duisburg Juni 2013

13 IV Erläuterungen und Feststellungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung 1 Konsolidierungskreis und Gesamtabschlussstichtag Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Kernverwaltung zum wurden die unter der Bilanzposition Finanzanlagen ausgewiesenen vab dahingehend überprüft, ob es sich um Aufgabenbereiche von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage handelt. Dementsprechend wurde die Bewertungsmethode und bilanzielle Zuordnung für den jeweiligen vab gewählt. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ergaben sich somit abhängig vom kommunalen Einfluss auch der Konsolidierungskreis und die Konsolidierungsmethode. Das RPA war hier bereits in begleitender Prüfung tätig. Nicht zu konsolidierende vab gelangen über die Bilanzposition Finanzanlagen in den Gesamtabschluss. Der Konsolidierungskreis umfasst die wirtschaftlich und organisatorisch verselbständigten Aufgabenbereiche (Gesellschaften im Konzern der Stadt Duisburg), die im Wege einer Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen. Eine Vollkonsolidierung ist dann vorzusehen, wenn die vab mit der Kernverwaltung selbst eine Einheit bilden, also entweder unter einer einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder das Control-Konzept Anwendung findet ( 50 Abs. 2 GemHVO NRW). Betriebe von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune müssen nicht einbezogen werden. Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die vab ausüben, ist die Equity-Methode gemäß 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. 311 und 312 HGB (a. F.) anzuwenden. Danach werden die nach der Buchwertmethode ermittelten Wertansätze auf den fiktiven Erwerbszeitpunkt umgerechnet. Die Bewertungsmethoden werden beibehalten. Die vollkonsolidierten Unternehmen und die nach der At-Equity-Konsolidierung einbezogenen Unternehmen sind in Anlage 4 zu DS ab S. 4 dargestellt. Außerdem ist dargestellt, welche Unternehmen wegen der aus Sicht der Konzernfinanzen untergeordneten Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss aufgenommen wurden. Ausgehend von den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der vab ergibt sich in Relation zur Gesamtlage des Konzerns die Wesentlichkeit der einzelnen vab. Diese Wesentlichkeit ist nicht gesetzlich normiert, sondern richtet sich nach der Gesamtbilanz und der individuellen Beurteilung der vab. Dabei wurden Ermessensspielräume ausgeübt. RPA Duisburg Juni 2013

14 Die Aufteilung der vab ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aus Sicht des RPA haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die der unveränderten Fortschreibung entgegenstehen. Die Empfehlung des RPA aus dem Vorjahr, zukünftig den Anhang zum Konzernabschluss um die Begründung für die Aufnahme in den Konsolidierungskreis zu erweitern, konnte auch an dieser Stelle bedingt durch die kurze Zeitabfolge zwischen Prüfbericht und folgendem Gesamtabschluss noch nicht umgesetzt werden. RPA Duisburg Juni 2013

15 2 Gesamtabschlussrichtlinie Die Gesamtabschlussrichtlinie, das sogenannte Konsolidierungshandbuch für den Konzern Stadt Duisburg, aktueller Stand 26. April 2013, regelt organisatorische und fachliche Fragen. Sie ist von der Stadt Duisburg und ihren vab verpflichtend anzuwenden. Nach 118 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung von Gründungsverträgen oder Satzungen für die in 116 GO NRW bezeichneten Organisationseinheiten - die der Verpflichtung zum Gesamtabschluss unterliegen - darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, von diesen Aufklärung und Nachweise zu verlangen, die die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert. Die Gesamtabschlussrichtlinie dient der Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Duisburg. Mit dem Handbuch wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Konzernrechnungslegung sichergestellt. Dies betrifft vor allem ein gemeindeeinheitliches Vorgehen zur Erstellung der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz einschließlich einheitlicher Bewertungen sowie des Gesamtanhanges und des Gesamtlageberichtes. Die Regelungen und Vorgaben wurden bereits bei der Aufstellung der Anfangsbestände für den Konzernabschluss zum angewendet. Die Richtlinie wurde vom RPA bei Aufstellung im Oktober 2010 begleitend geprüft. Die sich hieraus ergebenden Anmerkungen und Empfehlungen wurden fortlaufend umgesetzt und in die aktuellen Fassungen eingearbeitet. Im Verlauf der Prüfung des Gesamtabschlusses per wurden praxisorientierte Schwachstellen aufgedeckt und aufgezeigt. Anregungen und Hinweise des RPA wurden mittlerweile berücksichtigt und eingearbeitet. In Kapitel 1 des Konsolidierungshandbuches ist ein Verweis auf die allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufgenommen worden. Das Konsolidierungshandbuch wurde um eine Beschreibung des Aufstellungs- und Prüfungsprozesses bei der Erstellung des Gesamtabschlusses ergänzt. Die Änderungen der Gesamtabschlussrichtlinie sind in geeigneter Form den vab und den anderen Beteiligten zugegangen. Eine Prozessbeschreibung zur Konsolidierungsbuchführung wird nunmehr erarbeitet. Die Standardisierung der Überleitungsdokumentation erweist sich als schwierig, da die Überleitung von Handelsbilanz zur KB III durch die einzelnen Gesellschaften erfolgt. Hierzu bedarf es noch weiterer Abstimmungen der unterschiedlichen Arbeitsweisen. Zumindest innerhalb der Gesellschaften sollte eine standardisierte Form vereinbart werden. Eine entsprechende Regelung ist ins Konsolidierungshandbuch aufzunehmen. Das Konsolidierungshandbuch ist dem Grunde nach sachgerecht, es enthält alle erforderlichen Regelungen und gewährleistet bei Einhaltung die korrekte Erstellung des Gesamtabschlusses. Der Grundsatz der Einheitlichkeit (z. B. bezogen auf Stichtage) wird sichergestellt. RPA Duisburg Juni 2013

16 3 Konsolidierungssoftware Das HGB (a. F.) und die Abgabenordnung enthalten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine IT-gestützte Buchführung. Bei einer DV-Buchführung sind die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) anzuwenden. Dies trifft auch auf die eingesetzte Konsolidierungssoftware zu. Zum Zweck der Konsolidierung und der entsprechenden Dokumentation nutzt die Stabsstelle Beteiligungen die Konsolidierungssoftware IDL.Konsis der Firma IDL. Dieses ist eine Standardsoftware für das Konzernreporting. Dem RPA wurden entsprechende Leserechte eingeräumt. Nach Erfassung und Einrichtung ist dieses Programm nach 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW i. V. m. 27 Abs. 5 GemHVO vom RPA zu prüfen. Als Nachweis für die Einhaltung der GoB und GoBS wurden durch den Anbieter IDL zwei externe Prüftestate ihrer Software IDL.Konsis aus den Jahren 2004 bzw gemäß IDW PS (Prüfungsstandard) 880 vorgelegt. Auch wenn das RPA mit den Ergebnissen und Testaten der Prüfungen nicht gänzlich konform geht, so ist dennoch grundsätzlich festzustellen, dass bei sachgerechter Anwendung eine den Ordnungsmäßigkeitsanforderungen entsprechende Konzernrechnungslegung durch IDL.Konsis möglich ist. Wie bereits im Vorjahr festgestellt, ist die Beleg- und Journalfunktion der Software nicht ausreichend, um die Anforderungen an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfüllen. Diese Mängel wurden inzwischen durch organisatorische Änderungen zur Dokumentation und Festlegung von Fristen zur Aufbewahrung der jeweiligen Bestände weitgehend kompensiert und werden zukünftig weiter optimiert. Im Konzern Stadt Duisburg schreiben die vab ihre NKF-Abschlüsse in eigener Verantwortung fort. Durch I-01 wird sichergestellt, dass die daraus resultierenden Packages in die Konsolidierungssoftware übertragen werden. Anschließend wird durch I-01 die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen angestoßen. Die Möglichkeit der Fortschreibung mittels IDL.Konsis wird in Duisburg nicht genutzt. Mit Hilfe der Konsolidierungssoftware wurden die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung und die Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Rahmen des Gesamtabschlusses automatisch durchgeführt. Vorab wurden entsprechende Schwellenwerte in IDL.Konsis hinterlegt. Die entsprechenden Buchungen sind im System von IDL.Konsis nachvollziehbar und auch außerhalb des Systems hinreichend dokumentiert. RPA Duisburg Juni 2013

17 4 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse Jahresabschlüsse zum Die Prüfung der handelsrechtlichen sowie der übergeleiteten NKF-Abschlüsse der vab kann den jeweiligen Abschlussprüfern (z. B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) überlassen werden. Dabei verbleibt die volle Verantwortung für den Bestätigungsvermerk des Gesamtabschlusses beim Abschlussprüfer des Gesamtabschlusses, d. h. dem RPA. Mit Ausnahme der GEBAG erhielten zum Zeitpunkt der Prüfung durch das RPA alle in den Konsolidierungskreis einbezogenen handelsrechtlichen Abschlüsse von den zuständigen Abschlussprüfern einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Für den Jahresabschluss der GEBAG wurde das Testat eingeschränkt. Die Überleitungsrechnungen von den Handels- zu den NKF-Abschlüssen der vab aus dem Vollkonsolidierungskreis werden vereinbarungsgemäß von den Abschlussprüfern der vab geprüft, bestätigt und bilden die Grundlage für weitere Prüfungshandlungen des RPA unter Berücksichtigung des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Das RPA hat die Prüfungsergebnisse in Stichproben auf ihre Plausibilität überprüft. Der Jahresabschluss 2011 der Kernverwaltung wurde durch das RPA geprüft. Die Prüfung hat keine Tatsachen ergeben, die der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat entgegenstehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Prüfbericht zur Kenntnis genommen und die Erteilung eines uneingeschränkten Testats beschlossen. Am hat der Rat den geprüften Jahresabschluss zum festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gem. 96 GO NRW beschlossen (DS ). Fortschreibung zum Bei verschiedenen vab wurde zum eine Neubewertung ausgewählter Positionen des Sachanlagevermögens zur Hebung stiller Reserven und Lasten durchgeführt und vom RPA im Rahmen des Abschlusses 2010 geprüft. Die Fortschreibung dieser Werte stellte einen Prüfungsschwerpunkt des Berichtsjahres dar. Die Fortschreibung der neu bewerteten Anlagegüter zum erfolgte bei allen vab in separaten Buchungskreisen und wurde zu diesem Stichtag von den jeweiligen Abschlussprüfern bestätigt. Nach Erkenntnis des RPA sind die eingesetzten Verfahren in der Lage, eine ordnungsgemäße Fortschreibung sicher zu stellen. Um Differenzen bei der Schuldenkonsolidierung im Gesamtabschluss zu vermeiden, sind Geschäftsvorfälle zwischen den voll zu konsolidierenden vab regelmäßig RPA Duisburg Juni 2013

18 abzustimmen (Saldenabstimmung). Grundsätzlich sollte eine Abstimmung quartalsweise erfolgen. Die Saldenabstimmung ist von dem vab zu veranlassen, der eine Forderung ausweist. Näheres bestimmt die Anlage 7 Richtlinie für Saldenbestätigungen im Konzern Stadt Duisburg der Gesamtabschlussrichtlinie für den Konzern Stadt Duisburg (Stand 10/2010). Hiernach erstellt der Fordernde eine Saldenbestätigung an den jeweiligen Adressaten. Dieser prüft die Salden auf betragsmäßige und inhaltliche Richtigkeit und sendet die ausgefüllten Saldenbestätigungen an den Fordernden zurück. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass eine Saldenabstimmung zwischen den vab grundsätzlich durchgeführt wird. Allerdings lagen formelle Saldenbestätigungen nicht in allen Fällen vor. Nach Rücksprache mit der Stabsstelle Beteiligungen werden die Hinweise und Anregungen des RPA zukünftig aufgegriffen. Prüferische Durchsicht der Jahresabschlüsse durch das RPA Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen der vab, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz in die Kommunalbilanz III der vab, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen. Zu allen Jahresabschlüssen der vab des Vollkonsolidierungskreises lagen die Jahresabschluss-Prüfberichte, die mit Ausnahme der GEBAG mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen waren, sowie die Bestätigungen der Abschlussprüfer vollständig vor. Die prüferische Durchsicht der Unterlagen der Kernverwaltung erfolgte durch das RPA, da dieses auch den NKF-Einzelabschluss für das Jahr 2011 geprüft hat. Hinweise zu den Einzelabschlüssen der vab DUSport Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom versehene Jahresabschluss 2011 und der Lagebericht von DuisburgSport wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am entgegengenommen und festgestellt (DS ). DVV Der testierte DVV-Konzernabschluss nach den Bestimmungen des HGB (a. F.) wurde in einen NKF-Abschluss übergeleitet und in dieser Form als vab in den Gesamtabschluss übernommen. Die mit dem vorangegangenen Einzelabschluss fälschlicherweise erneut indizierten Anlagegüter wurden wertmäßig korrigiert. Erstmalig wird mit dem Berichtsjahr ein eigener NKF-Bewertungsbereich im Rechnungssystem der DVV geführt. Bei den RPA Duisburg Juni 2013

19 laufenden Zugängen zum Anlagevermögen kam es hier zu unbedeutenden Abweichungen. GEBAG Der Jahresabschluss 2011 der GEBAG wurde aus zeitlichen Gründen als unbestätigter Entwurf in den Gesamtabschluss aufgenommen. Der inzwischen bestätigte Abschluss enthält zwei für die GEBAG wesentliche Änderungen. So wurden im Zusammenhang mit dem Projekt Küppersmühle außergewöhnliche Abschreibungen auf Anlagen im Bau in Höhe von 15,627 Mio. EUR erforderlich. Diese Abschreibungen müssen auch im NKF-Gesamtabschluss Berücksichtigung finden. Da zur Zeit der Gesamtabschluss 2012 erstellt wird, verzichtet das RPA auf eine Änderung des vorliegenden Gesamtabschlusses Auch die erst mit dem endgültigen Einzelabschluss gebildete Drohverlustrückstellung in Höhe von 21,586 Mio. EUR betrifft das Projekt Küppersmühle. Bedingt durch die besonderen Vorschriften zur Bildung von Drohverlustrückstellungen im NKF scheidet eine Bilanzierung im Gesamtabschluss jedoch aus, stattdessen wird ein Ausweis im Anhang 2012 erfolgen. Die Liquiditätslage der GEBAG ist angespannt. Die Zukunft der Gesellschaft hängt wesentlich von der Umsetzung des erstellten IDW S6 Sanierungskonzeptes sowie laufenden Verhandlungen mit Vertragspartnern ab. Diese Verhandlungen haben insbesondere eine Entlassung aus der Fertigstellungsverpflichtung des Erweiterungsbaus Küppersmühle zum Gegenstand. Bedingt durch die grundsätzlich solide Substanz der Gesellschaft lässt auch die aktuell kritische Liquiditätslage der GEBAG keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern Stadt erwarten. Für die GEBAG selbst sind die Risiken von wesentlicher Bedeutung. Der bestellte Wirtschaftsprüfer hat der GEBAG nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Immobilien-Management Duisburg (IMD) Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom versehene Jahresabschluss 2011 und der Lagebericht wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am entgegengenommen und festgestellt (DS ). Ein Bruttoausweis von Investitionszuschüssen erfolgt erst für Zuschüsse nach dem , Sonderposten sind erstmalig zum in der HGB-Bilanz und im NKF-Abschluss ausgewiesen. Die Thematik der Sonderposten für Objekte, die vor dem angeschafft bzw. übertragen wurden, wurde auf Anregung des RPA im vorliegenden Gesamtabschluss 2011 aufgegriffen und im Anhang thematisiert. RPA Duisburg Juni 2013

20 Die ausgewiesene Drohverlustrückstellung betreffend die vertraglichen Vereinbarungen aus An- und Vermietung der Mercatorhalle im CityPalais Duisburg ist zum bis auf eine Rückstellung für die Rückbauverpflichtung aufzulösen. Die Abweichung ist für den Gesamtabschluss 2011 von untergeordneter Bedeutung. Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum (WLM) Der Jahresabschluss zum der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum wurde aus zeitlichen Gründen als unbestätigter Entwurf in den Gesamtabschluss 2011 aufgenommen. Der inzwischen durch den Wirtschaftsprüfer bestätigte HGB- Einzelabschluss 2011 enthält keine Änderungen. Im Stiftungsgeschäft vom sicherte die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg als bevollmächtigte Vertreterin der wirtschaftsseitigen Stifter zu, der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum im Jahr 2001 einen Betrag in Höhe von ,41 EUR sowie in 2002 einen Betrag von ,52 EUR in bar zuzuwenden. In den Jahren 2008 bis 2010 hat die Stiftung WLM Beträge in Höhe von insgesamt 3,680 Mio. EUR erhalten. Zum stand somit noch ein Betrag in Höhe von 0,922 Mio. EUR aus. Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Betrag von 0,920 Mio. EUR eingezahlt. Der verbliebene Restbetrag von 0,002 Mio. EUR resultierte aus der damaligen Euro-Umstellung. Dieser nicht mehr eingeforderte Betrag wurde in der HGB-Bilanz erfolgswirksam ausgebucht. Im 1. Teilbericht über die Prüfung der Finanzsituation der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum vom (DS /1) wurde der Rechnungsprüfungsausschuss über die kritische wirtschaftliche Situation für die Jahre 2011 ff. und das Fehlverhalten des Museumsdirektors unterrichtet. Die weitere finanzielle Entwicklung der Stiftung WLM bleibt abzuwarten. Das Ergebnis der zurzeit noch laufenden Prüfung der Finanzsituation der Stiftung und der Verhaltensweise des Direktors wird dem 2. Teilbericht des RPA zu entnehmen sein. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung im Juni 2013 zur Kenntnis gegeben. Möglicherweise ergeben sich aus dieser Prüfung Erkenntnisse, die auf den Einzelabschluss der Stiftung und somit auch auf den Gesamtabschluss der Stadt Duisburg Auswirkungen haben könnten. Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR (WBD-AöR) Der vom Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschluss der WBD-AöR zum wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am beraten. Der Rat hat dem Beschluss des Verwaltungsrates der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR vom , den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom versehenen Jahresabschluss der Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR festzustellen, zugestimmt. Durch die Auflösung des Amtes für Wasser und Kreislaufwirtschaft zum (DS v i. V. m. DS v ) sind den WBD-AöR RPA Duisburg Juni 2013

21 Anfang 2011 die Aufgaben des Amtes 33 übertragen worden. Die Stadtentwässerung und die Gewässerunterhaltung nehmen die Wirtschaftsbetriebe in eigener Zuständigkeit wahr. Die Aufgaben des Hochwasserschutzes werden im Dienstverhältnis zur Kernverwaltung durchgeführt. RPA Duisburg Juni 2013

22 5 Ordnungsmäßigkeit des Gesamtabschlusses Im Gesamtabschluss einer Kommune ist die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Kommune selbst und der konsolidierten vab so darzustellen, als wären diese eine Einheit. Dies setzt die Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und der vab zum Konzern Kommune voraus. Danach hat der Konzern so Rechnung zu legen, als bilde er eine einzige wirtschaftliche Einheit. Der dem RPA zur Prüfung vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses zum , bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht, ist nach den Vorschriften der GO NRW und GemHVO NRW vollständig aufgestellt worden. Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind ordnungsgemäß aus den erstellten Abschlüssen und Überleitungsrechnungen der konsolidierten vab und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden. Die Konsolidierungsbuchungen wurden ordnungsmäßig nach den gesetzlichen Regelungen durchgeführt und im Anhang zutreffend dargestellt. Die durch den endgültigen Abschluss der GEBAG entstandenen Änderungen können im Folgejahr ins Zahlenwerk übernommen bzw. verbal erläutert werden. Das RPA hat eine Prüfung bei der Stabsstelle Beteiligungen vorgenommen und Dokumentationen der vab angefordert. Der Grundsatz der Vollständigkeit, nach dem alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfassen und zu dokumentieren sind, wurde nicht durchgehend eingehalten. Sachverhalte konnten aber geklärt werden. Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind gemäß 49 Abs. 3 GemH- VO NRW entsprechend der Regelungen für den Jahresabschluss der Kommunen zu gliedern, soweit ihre Eigenarten keine Abweichungen bedingen. Diese Vorgaben wurden erfüllt. Die Gesamtbilanz zum und Gesamtergebnisrechnung 2011 (siehe Anlage 1 und 2 dieses Berichts) sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gegliedert und entsprechen in ihrem Aufbau den vom Innenministerium vorgegebenen Mustern. Die gesetzlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften gemäß 49 Abs. 3 i. V. m sowie GemHVO NRW wurden eingehalten. Der Gesamtanhang enthält im wesentlichen Angaben zum Konsolidierungskreis, zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Aufgliederung einzelner Posten aus dem Gesamtabschluss Im Konsolidierungskreis sind die voll zu konsolidierenden Gesellschaften unter Einbeziehung der assoziierten Unternehmen vollständig dargestellt worden. Es wurden darüber hinaus die vab aufgeführt, die unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten nicht konsolidiert wurden. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergab sich, dass die im NKF zugelassenen Methoden verwendet wurden. Hierdurch wurden die für den Gesamtabschluss wesentlichen Vorschriften und Sonderregelungen der GemHVO NRW zugrunde gelegt. Dem Gesamtanhang wurde eine Gesamtkapitalflussrechnung gem. 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. RPA Duisburg Juni 2013

23 2 (DRS 2) beigefügt (Anlage 4, S. 28). Die Kapitalflussrechnung soll über die finanzielle Entwicklung des Konzerns Stadt ergänzende Angaben machen, die aus dem Gesamtabschluss nicht oder nicht unmittelbar entnommen werden können. Sie gibt Aufschluss über die Liquiditätssituation des Konzerns Stadt Duisburg. Die aus den Aktivitäten der Stadt und der voll zu konsolidierenden Gesellschaften resultierenden Geschäftsvorfälle werden in gemeindlichen Zahlungsströmen erfasst. Diese Zahlungsströme sind: - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Auszahlungen für ertragswirksame Tätigkeiten) - Cashflow aus Investitionstätigkeit (Auszahlungen für die Erweiterung des Anlagevermögens) - Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. (Auszahlungen für Finanzverbindlichkeiten). Von der Beteiligungsverwaltung wurden für fünf der vollkonsolidierten vab und für die Kernverwaltung Cashflows erstmalig errechnet. Die Prüfung der Cashflows ergab, dass die angewandten Errechnungsmethoden den Vorschriften des DRS 2 entsprechen. Die zugrundeliegenden Werte wurden bis auf kleinere Ungenauigkeiten korrekt aus der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung abgeleitet. Die Zahlen für die GEBAG und WLM sind bedingt durch die vorläufigen Abschlüsse der Gesellschaften unvollständig in den Cashflow eingeflossen. Die vollständige Berücksichtigung würde zu negativen Auswirkungen auf den Gesamtcashflow führen. Da zur Zeit der Gesamtabschluss 2012 erstellt wird, verzichtet das RPA auch an dieser Stelle auf die Änderung des Gesamtabschlusses Der Gesamtanhang wird gemäß 49 Abs. 3 GemHVO NRW um einen Verbindlichkeitenspiegel ergänzt, welcher der Mindestgliederung des 47 GemHVO NRW entspricht. Außerdem sind zum besseren Verständnis ein für den Gesamtabschluss nicht vorgeschriebener Anlagen- und Rückstellungsspiegel beigefügt. Der vorliegende Verbindlichkeitenspiegel zum weist weiterhin unwesentliche Formfehler auf. Nach Rücksprache mit der Stabsstelle Beteiligungen werden die Hinweise und Anregungen des RPA im nächsten Gesamtabschluss berücksichtigt. In den Gesamtanhang hätten noch Angaben über Drohverlustrückstellungen, die bei bestimmten vab von Bedeutung waren, aufgenommen werden müssen. Der Gesamtlagebericht entspricht auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie mit den vom RPA bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Duisburg. RPA Duisburg Juni 2013

24 Dem Gesamtabschluss ist gemäß 117 GO NRW i. V. m. 49 GemHVO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen. Er enthält detaillierte Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Stadt Duisburg und ergänzt den im Gesamtabschluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Gesamtlage der Kommune. Im Beteiligungsbericht werden alle städtischen Gesellschaften und Beteiligungen aufgeführt, auch wenn sie nicht dem Konsolidierungskreis angehören. Der Beteiligungsbericht wurde dem Rat der Stadt als Anlage zum Gesamtabschluss vorgelegt. Der Beteiligungsbericht ist nicht Gegenstand der Prüfung durch das RPA. Nach prüferischer Durchsicht ist er geeignet, den im Gesamtabschluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Lage der Stadt Duisburg zu unterstützen. RPA Duisburg Juni 2013

25 V Bestätigungsvermerk Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss 2011 der Stadt Duisburg zum , bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang gemäß 116 Abs. 6 GO NRW geprüft. In die Prüfung einbezogen wurde auch der Gesamtlagebericht. Zur Durchführung der Prüfung hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Duisburg des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Die Prüfung wurde vom RPA nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, der Handreichung des Innenministeriums und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Der Gesamtabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Duisburg unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtjahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Duisburg. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk wird ohne Einschränkungen erteilt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen. Duisburg, den 06. Juni 2013 Duisburg, den 22. Mai 2013 Sylvia Pohle Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Monika Kluge Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes RPA Duisburg Juni 2013

26 Anlagen Anlage 1 Gesamtbilanz 23 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung 24 Anlage 3 Gesamtanhang 25 Anlage 4 Gesamtlagebericht 57 RPA Duisburg Juni 2013

27 Anlage 1 Gesamtbilanz RPA Duisburg Juni 2013

28 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung RPA Duisburg Juni 2013

29 Anlage 3 Gesamtanhang RPA Duisburg Juni 2013

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61 Anlage 4 Gesamtlagebericht RPA Duisburg Juni 2013

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