Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/5067 (neu) 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/4182 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/4802 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/1411 Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) d) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache 17/1755 Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen e) zu dem Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4670 Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung nutzen und ausbauen

2 Drucksache 17/5067 (neu) 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Richard Pitterle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1149 Den Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht dem Zufall überlassen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1765 Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen A. Problem Zu den Buchstaben a und b ZumeinenhatdieFinancialActionTaskForceonMoneyLaundering (FATF) inihremdeutschland-berichtvom18.februar2010defiziteimdeutschen RechtssystembeiderBekämpfungvonGeldwäscheundTerrorismusfinanzierungfestgestellt.ZumanderenberuhtdieinjüngsterVergangenheitfestgestellte FlutvonSelbstanzeigenimSteuerstrafrechtzueinemerheblichenTeilaufdem Ermittlungsdruck,derdurchdenAnkaufvonDatenträgernausdemAusland,die Datenenthalten,mitdenenSteuerdeliktezumNachteildesdeutschenFiskus nachgewiesenwerdenkönnen,entsteht,sowieaufdasdurchmedienveröffentlichungenbekanntgewordeneherkunftslandderdatenträgerunddiedort genanntengeldinstitute.esscheintnaheliegend,dassdieselbstanzeigevon SteuerhinterziehernimRahmeneiner Hinterziehungsstrategie missbraucht wirdundindiesenfällengeradenichtdazudient,allesteuerhinterziehungen anzuzeigen. Zu Buchstabe c SeitJahrzehntenunterstützenStaaten,dieAuskünfteinSteuersachenverweigern,diegrenzüberschreitendeSteuerhinterziehung.DieEU-undOECD-Mitgliedstaatenhabensichdaraufgeeinigt,diesenSteueroasenentgegenzuwirken. DerdeutscheStaatverzichtetdennochdurchdieMöglichkeitderstrafbefreiendenSelbstanzeigenach 371derAbgabenordnung (AO)aufeineBestrafung, soweitdertäterderfinanzbehördevorderentdeckungdersteuerhinterziehung vonsichausnachträglichdiezutreffendenbesteuerungsunterlagenmitteiltund dieverkürztensteuernentrichtet.diesebewahrungvorstrafebewirktnachder ErfahrungdervergangenenJahrzehntekeinenRückgangderSteuerhinterziehungundverletztzunehmenddasRechtsempfindendersteuerehrlichenBürger. Zu Buchstabe d Überdiebeachtlichenmultilateralen,bilateralen,internationalen,EU-weiten undnationalenerfolgederbundesregierungimkampfgegensteuerhinterziehunghinausmüssedasansichfürdienationalebekämpfungvonsteuerhinterziehungfunktionierendeinstrumentderstrafbefreiendenselbstanzeigeüber-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5067 (neu) prüftwerden,umnichtmehralsgegenstandeiner Hinterziehungsstrategie missbraucht zu werden. Zu Buchstabe e ZurErreichungeinergleichmäßigenBesteuerungsindhoheAnforderungenan eineerfolgreichestrafbefreiendeselbstanzeigeunabdingbar.zudemsteigtdie GefahrderSteuerhinterziehungmitdemAusmaßdernotwendigenMitwirkung dersteuerpflichtigenimbesteuerungsverfahren.beigrenzüberschreitenden FällenvonSteuerhinterziehungsindaußerdemdiedeutschenFinanzbehörden aufmituntervölligunzureichendeamtshilfevonausländischenstaatenangewiesen.darüberhinausseiendieergebnisseeuropäischerundinternationaler BemühungenumeinebessereZusammenarbeitmitSteueroasenungeachtetbeachtlicherErfolgenochunzureichend,soauchbeider2005inKraftgetretenen EU-Zinsrichtlinie.DieBundesregierunghabefernerauswirtschaftlichenErwägungenVerhandlungenmitderSchweizübereineAmnestieregelungfürsogenannteAltfällevereinbart.ZudemgebeeskeinengleichmäßigenVollzugder SteuergesetzeaufGrundlangjährigenPersonalabbausindenFinanzverwaltungen der Länder. Zu Buchstabe f NichtzufriedenstellendeVerhandlungenzumAbschlussverbesserterinternationalerAbkommengegenSteuerbetrugundzumZweckedesgrenzübergreifenden InformationsaustauschszwischendenFinanzbehörden,derweithinterderPersonalbedarfsrechnungzurückliegendePersonalbestandderFinanzbehördenin denbereichenveranlagungsinnendienst,betriebsprüfungundsteuerfahndung, derineinemnord-süd-gefällezwischendenländernungleichevollzugder SteuergesetzesowiederinternationaleSteuerwettbewerb nachunten seienursächlichfürdasnichthinnehmbareausmaßansteuerhinterziehungindeutschland. Zu Buchstabe g EsseikeinekohärenteStrategiederBundesregierungzurBekämpfungderSteuerfluchtzuerkennen.ZudemstehendieEinführungeinerBundessteuerverwaltungebensowiekonsequenteAnstrengungenzurpersonellenwiefinanziellen AufstockungderSteuerfahndungundBetriebsprüfungnochaus.Erfolgreiche AnsätzeandererStaatenbeiderBekämpfungderSteuerhinterziehungwürden vonderbundesregierungnichtaufgegriffen.aufinternationalerebeneerweise sichdieorientierunganderschwarzenlistederorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (OECD)alsnichtausreichend,daStaatendurchdiebloßeAnkündigungderkooperativenZusammenarbeithiervongestrichen werden könnten. B. Lösung Zu den Buchstaben a und b DerGesetzentwurfderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPsowieder inhaltsgleichegesetzentwurfderbundesregierungstrebenan,diemöglichkeit derselbstanzeigenach 371AOneuzuregeln,umkünftigzuverhindern,dass das Institut als Teil einer Hinterziehungsstrategie missbraucht wird. DarüberhinaussollendurchÄnderungdes 261Absatz1Satz2Nummer4des Strafgesetzbuchs StGB (Geldwäsche;Verschleierungunrechtmäßigerlangter Vermögenswerte) die von der FATF festgestellten Defizite beseitigt werden. DarüberhinausempfiehltderFinanzausschussinsbesonderefolgendeVeränderungen des Gesetzentwurfs:

4 Drucksache 17/5067 (neu) 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FürdiestrafbefreiendeWirkungeinerSelbstanzeigesolldieVollständigkeit deroffenbarungallerunverjährtensteuerstraftateneinersteuerartvoraussetzung sein. AußerdemsolldiestrafbefreiendeWirkungabdemZeitpunktausgeschlossensein,abdembeieinerderoffenbartenTatendemTäterEntdeckungdroht. FernersolldiestrafbefreiendeWirkungaufHinterziehungsbeträgebis50000 EurobegrenztundandiefristgerechteNachentrichtungderhinterzogenen Steuern gebunden werden. FürHinterziehungstatbestände,diediesesVolumenübersteigen,sollvonder Strafverfolgungabgesehenwerden,wennnebenSteuernundZinseneine freiwilligezahlunginhöhevon5prozentderjeweiligeneinzelnenverkürzten Steuer geleistet wird. SchaffungeinerÜbergangsregelungzumUmfangderstrafbefreiendenWirkung der Selbstanzeige bis zur Verkündung der Neuregelung. AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache17/4182ingeänderterFassungmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. EinstimmigeErledigterklärungdesGesetzentwurfsaufDrucksache17/4802. Zu Buchstabe c DerGesetzentwurfderFraktionderSPDstrebtan, 371AOaufzuheben,wodurchdieMöglichkeiteinerstrafbefreiendenSelbstanzeigebeiSteuerhinterziehung entfallen würde. AblehnungdesGesetzentwurfsaufDrucksache17/1411mitdenStimmen derfraktionencdu/csu,fdpundbündnis90/diegrünengegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. Zu Buchstabe d DerAntragderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPstrebtan,dassvon derbundesregierungregelungengeschaffenwerden,wodurchdasinstrument derstrafbefreiendenselbstanzeigenichtmehralsgegenstandeinerhinterziehungsstrategiemissbrauchtwerdenkann.dieselbstanzeigesollallumfassend seinmüssenunddürfesichnichtmehralssogenannteteilselbstanzeigeaufbestimmtestaatenodersteuergestaltungenbeziehen.derfallderentdeckung müssevorverlagertwerden,zumbeispielaufdenzeitpunktderzustellungeiner Prüfungsanordnung.EbenfallsdürftendenSteuerhinterziehernkeinewirtschaftlichenVorteilegegenüberbloßsäumigenSteuerpflichtigen,dieeineordnungsgemäßeErklärungabgegebenhaben,entstehen.ZudemmüsstendieZusammenarbeitderFinanzbehördenunterstütztundderInformationsaustauschübereine Zentralstelle organisiert werden. AnnahmedesAntragsaufDrucksache17/1755mitdenStimmenderFraktionenderCSU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe e DerAntragderFraktionderSPDstrebtan,dieBundesregierungaufzufordern, sichaufeuropäischerundinternationalerebenefüreinenautomatischeninformationsaustauscheinzusetzen,dieüberprüfungderoecd-standardszuunterstützenundabwehrmaßnahmenandertatsächlichenpraxisdeseffektiven InformationsaustauschsauszurichtensowiesichfürdieErweiterungderEU- ZinsrichtlinieaufalleKapitaleinkünftesowieallenatürlichenundjuristischen

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5067 (neu) Personeneinzusetzen.AufinternationalerEbenesollaußerdemimRahmender VerhandlungenmitderSchweizkeinerRegelungzugestimmtwerden,diegeringereAnforderungenaneineStraffreiheitbeiSteuerhinterziehungstelltals 371 AO.MitSingapurmüssedieAnrechnungsmethodezurVermeidungdoppelter Besteuerungvereinbart,mitderSchweizdasbereitsunterzeichneteAbkommen ratifiziertwerden.darüberhinaussollenerkenntnisseausinternationaleminformationsaustauschgemeinsammitdenländernbessergenutzt,einbundesweitgleichmäßigesvorgehenderfinanzbehördengegensteuerhinterziehung sichergestelltundeinesteuerfahndungsstelleaufbundesebenefürermittlungen infällengrenzüberschreitendersteuerkriminalitätvonerheblicherodergrundsätzlicherbedeutungeingerichtetwerden.zudemsolldiebundesregierungaufgefordertwerden,demdeutschenbundestagallezweijahreeinenberichtüber diesituationdersteuerverwaltungindeutschlandvorzulegen.fernerstrebtder AntrageinenAppellandieParlamenteundRegierungenderLänderan,dieim ZusammenhangmitnationalerundinternationalerSteuerhinterziehungstehendenBereichepersonellsoauszustatten,dassderaktuellunbefriedigenden SituationAbhilfegeschaffenwerdenkann.AußerdemfordertderAntragdie Länderauf,denVorschlagderEinrichtungeinerBundessteuerfahndungzu unterstützen. AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/4670mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe f DerAntragderFraktionDIELINKE.fordertdieBundesregierungauf,einen Gesetzentwurfvorzulegen,derdieDoppelbesteuerungsabkommenmitden Staatenkündigt,welchenichtalleeinschlägigenOECD-StandardsumsetzensowiekeineinnerstaatlichenMechanismenschaffen,diezurErlangungderangefragtenInformationenunerlässlichsind.NichtkooperativeStaatensollenals solchedefiniertwerden.derenkreditinstituten,dortansässigenundindeutschlandtätigenkreditinstitutensowiesteuerausländerndieserstaatensollenverschiedenerechteentzogenwerden.übertragungenvongeldvermögeninsauslandsollenabeinemjährlichenbetragvon100000euromeldepflichtigsein. DieKapitalabgeltungsteuersollabgeschafft,dieKapitalerträgesollendempersönlichenSteuersatzunterworfenwerden.ZudemsollendiePersonalausgaben derländerfürdiesteuerverwaltungsobeimländerfinanzausgleichberücksichtigtwerden,dassländermitplanmäßigerpersonalausstattungnichtbenachteiligtwerden.schließlichsolldiebundesregierungaufgefordertwerden,sichfür eineausdehnungdereu-zinsrichtlinieaufalleformenvongeldanlagenund Kapitalerträgen sowohl natürlicher als auch juristischer Personen einzusetzen. AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/1149mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU,SPDundFDPgegendieStimmenderFraktionDIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe g DerAntragderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENstrebtan,dieBundesregierungaufzufordern,dasSteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzzunovellierenunddieVoraussetzungenfürseineAnwendungsozuändern,dassnurdie tatsächlicheeinhaltungundpraktischebefolgungdesartikels26desoecd- Musterabkommens (InformationsaustauschaufErsuchen)alsausreichender Maßstabangesehenwerden.ZudemsolldieBundesregierungaufgefordertwerden,einenGesetzentwurfvorzulegen,dereinumfassendesundkohärentesMaßnahmenpaketzureffektivenVerfolgungvonSteuerfluchtaufnationalerEbene beinhaltet.imeinzelnenhierzugenanntsindprohibitivhohesteuernaufüber-

6 Drucksache 17/5067 (neu) 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode weisungeninundausnichtkooperativenjurisdiktionen,dieeinführungeiner Bundessteuerverwaltung,dieEinrichtungsog.LargeTaxpayerUnits,eineGenehmigungspflichtfürdenVertriebvonSteuergestaltungsmodellen,dieMöglichkeitzumEntzugderGeschäftserlaubnisfürBanken,dieinnichtkooperativenGebietentätigsind,dasUS-amerikanischeundschwedischeSystemder BerechnungeinerSteuerlücke,dieMöglichkeitvonvomFinanzamtvorausgefüllterSteuererklärungen,dieVerschärfungundErhebungvonZuschlägen beistrafbefreiendenselbstanzeigensowiedieeinführungeinerkontrollmitteilungspflichtderbanken.außerdemfordertderantrag,dassdoppelbesteuerungsabkommennurnochunterzeichnetwerdensollen,wenndieseeinenautomatischeninformationsaustauchunddieanrechnungsmethodevorsehen. DarüberhinausmüssedieEU-ZinsrichtlinieaufalleEmpfänger,alleArtenvon KapitaleinkünftenundsämtlicheGebiete,diezuZinsrichtlinie-Staatengehören, ausgeweitetwerden.aufinternationalerebenemüsstenfernereinereformder RechnungslegungsstandardsundeineEinführungdesCountrybyCountry Reportingeingeführtwerden,wodurcheineNutzungvonSteuerparadiesen deutlich leichter zu identifizieren sei. AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/1765mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU,SPDundFDPgegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Zu den Buchstaben a und b Die finanziellen Auswirkungen seien vorerst nicht bezifferbar. Zu den Buchstaben c bis g Die finanziellen Auswirkungen werden nicht beziffert. E. Sonstige Kosten Zu den Buchstaben a und b DerGesetzentwurfführenichtzuzusätzlichenKostenfürdieWirtschafteinschließlich der mittelständischen Unternehmen. Be-undEntlastungenfüreinzelneSektorenderVolkswirtschaftdurchdievorhergesehenenMaßnahmenseiennichtbekannt.Eswerdedavonausgegangen, dasswederineinzelfällennochallgemeinvolkswirtschaftlicheeffekteausgelöstwerden,diesichineinzelpreisen,demallgemeinenpreisniveauoderdem Verbraucherpreisniveauniederschlagenkönnen.Belastungenfürmittelständische Unternehmen würden ebenfalls nicht erwartet. Zu den Buchstaben c bis g SonstigeKostenwerdenwederindemGesetzentwurfderFraktionderSPD noch in den Anträgen genannt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/5067 (neu) F. Bürokratiekosten Zu den Buchstaben a und b MitdemGesetzwürdenInformationspflichtenfürWirtschaft,BürgerundVerwaltung weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft. Zu Buchstabe c DerGesetzentwurfkonkretisiertkeineEinführung,VereinfachungoderAbschaffungvonInformationspflichtenfürUnternehmen,BürgeroderdieVerwaltung. Zu den Buchstaben d bis g Bürokratiekosten werden in den Anträgen nicht genannt.

8 Drucksache 17/5067 (neu) 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a)dengesetzentwurfaufdrucksache17/4182mitfolgendenmaßgaben,im Übrigen unverändert anzunehmen: 1. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgende neue Nummer 1 vorangestellt: 1.InderInhaltsübersichtwirdnachderAngabezu 398folgende Angabe eingefügt: 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen. b) Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2 und wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a wird Absatz 1 wie folgt gefasst: (1)WergegenüberderFinanzbehördezuallenunverjährten SteuerstraftateneinerSteuerartinvollemUmfangdieunrichtigen Angabenberichtigt,dieunvollständigenAngabenergänztoder dieunterlassenenangabennachholt,wirdwegendiesersteuerstraftaten nicht nach 370 bestraft. bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert: aaa)indoppelbuchstabeaawirddemdreifachbuchstabenaaa folgender neuer Dreifachbuchstabe aaa vorangestellt: aaa)imeinleitendensatzteilwerdenvordenwörtern vor derberichtigung diewörter beieinerderzurselbstanzeigegebrachtenunverjährtensteuerstraftaten eingefügt. bbb)derbisherigedoppelbuchstabeaadreifachbuchstabeaaa wird Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb. ccc)derbisherigedoppelbuchstabeaadreifachbuchstabebbb wirddurchfolgendedreifachbuchstabencccunddddersetzt: ccc) Buchstabe b wird wie folgt gefasst: b)demtäteroderseinemvertreterdieeinleitung desstraf-oderbußgeldverfahrensbekanntgegeben worden ist oder. ddd) Folgender Buchstabe c wird angefügt: c)einamtsträgerderfinanzbehördezursteuerlichenprüfung,zurermittlungeinersteuerstraftat odereinersteuerordnungswidrigkeiterschienen ist oder. ddd) Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst: bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2.einederSteuerstraftatenimZeitpunktderBerichtigung,ErgänzungoderNachholungganzoder zumteilbereitsentdecktwarunddertäterdies wussteoderbeiverständigerwürdigungder Sachlage damit rechnen musste oder.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5067 (neu) eee) Doppelbuchstabe cc wird wie folgt gefasst: cc) Folgende Nummer 3 wird angefügt: 3.dienach 370Absatz1verkürzteSteueroderder fürsichodereinenanderenerlangtenichtgerechtfertigtesteuervorteileinenbetragvon50000euro je Tat übersteigt. cc) Folgender Buchstabe c wird angefügt: c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)SindSteuerverkürzungenbereitseingetretenoderSteuervorteileerlangt,sotrittfürdenanderTatBeteiligtenStraffreiheitnurein,wennerdieausderTatzuseinenGunsten hinterzogenensteuerninnerhalbderihmbestimmtenangemessenen Frist entrichtet. c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3. d) In der neuen Nummer 3 wird 378 Absatz 3 wie folgt gefasst: (3)EineGeldbußewirdnichtfestgesetzt,soweitderTätergegenüberderFinanzbehördedieunrichtigenAngabenberichtigt,dieunvollständigenAngabenergänztoderdieunterlassenenAngabennachholt, bevorihmoderseinemvertreterdieeinleitungeinesstraf-oderbußgeldverfahrenswegendertatbekanntgegebenwordenist. 371 Absatz 3 und Absatz 4 gilt entsprechend. e) Folgende Nummer 4 wird angefügt: 4. Nach 398 wird folgender 398a eingefügt: 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen InFällen,indenenStraffreiheitnurdeswegennichteintritt, weilderhinterziehungsbetrag50000euroübersteigt ( 371 Absatz2Nummer3)wirdvonderVerfolgungeinerSteuerstraftat abgesehen,wenndertäterinnerhalbeinerihmbestimmtenangemessenen Frist 1.dieausderTatzuseinenGunstenhinterzogenenSteuernentrichtet und 2.einenGeldbetraginHöhevon5Prozentderhinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt. 2. In Artikel 3 wird 24 wie folgt gefasst: 24 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung BeiSelbstanzeigennach 371derAbgabenordnung,diebiszum [einsetzen:datumdesvorliegendenänderungsgesetzes]beiderzuständigenfinanzbehördeeingegangensind,ist 371derAbgabenordnungin derbiszudiesemzeitpunktgeltendenfassungmitdermaßgabeanzuwenden,dassimumfangdergegenüberderzuständigenfinanzbehörde berichtigten,ergänztenodernachgeholtenangabenstraffreiheiteintritt. DasGleichegiltimFallderleichtfertigenSteuerverkürzungfürdieAnwendung des 378 Absatz 3 der Abgabenordnung.

10 Drucksache 17/5067 (neu) 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4802 für erledigt zu erklären, c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1411 abzulehnen, d) den Antrag auf Drucksache 17/1755 anzunehmen, e) den Antrag auf Drucksache 17/4670 abzulehnen, f) den Antrag auf Drucksache 17/1149 abzulehnen, g) den Antrag auf Drucksache 17/1765 abzulehnen. Berlin, den 16. März 2011 Der Finanzausschuss Dr. Volker Wissing Vorsitzender Manfred Kolbe Berichterstatter Martin Gerster Berichterstatter Dr. Daniel Volk Berichterstatter

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/5067 (neu) Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe, Martin Gerster und Dr. Daniel Volk I.Überweisung Zu Buchstabe a A. Allgemeiner Teil DerDeutscheBundestaghatdenGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDPaufDrucksache17/4182inseiner81.Sitzungam16.Dezember2010beratenunddemFinanzausschusszurfederführendenBeratungüberwiesen. Zudemwurdebeschlossen,denAuswärtigenAusschuss,den Rechtsausschuss,denHaushaltsausschuss,denAusschuss fürwirtschaftundtechnologiesowiedenausschussfürdie AngelegenheitenderEuropäischenUnionmitberatendzu beteiligen. Zu Buchstabe b DerDeutscheBundestaghatdenGesetzentwurfderBundesregierung,derinhaltsgleichmitdemGesetzentwurfder FraktionenderCDU/CSUundFDPaufDrucksache17/4182 (Buchstabea)ist,einschließlichderStellungnahmedesBundesratessowiederGegenäußerungderBundesregierungzur StellungnahmedesBundesratesaufDrucksache17/4802in seiner92.sitzungam23.februar2011beratenunddemfinanzausschusszurfederführendenberatungüberwiesen. Zudemwurdebeschlossen,denAuswärtigenAusschuss,den Rechtsausschuss,denHaushaltsausschuss,denAusschuss fürwirtschaftundtechnologiesowiedenausschussfürdie AngelegenheitenderEuropäischenUnionmitberatendzu beteiligen. Zu Buchstabe c DerDeutscheBundestaghatdenGesetzentwurfderFraktion derspdaufdrucksache17/1411inseiner37.sitzungam 22.April2010beratenunddemFinanzausschusszurfederführendenBeratungsowiedemRechtsausschusszurMitberatungüberwiesen.DerHaushaltsausschusswurdezudem gemäß 96 GO-BT beteiligt. Zu Buchstabe d DerDeutscheBundestaghatdenAntragderFraktionender CDU/CSUundFDPaufDrucksache17/1755inseiner 44.Sitzungam21.Mai2010beratenunddemFinanzausschusszurfederführendenBeratungüberwiesen.Zudem wurdebeschlossen,denauswärtigenausschuss,den Rechtsausschuss,denHaushaltsausschuss,denAusschuss fürwirtschaftundtechnologiesowiedenausschussfürdie AngelegenheitenderEuropäischenUnionmitberatendzu beteiligen. Zu Buchstabe e DerDeutscheBundestaghatdenAntragderFraktionder SPDaufDrucksache17/4670inseiner90.Sitzungam 10.Februar2011beratenunddemFinanzausschusszurfederführendenBeratungüberwiesen.Zudemwurdebeschlossen,denRechtsausschuss,denAusschussfürWirtschaftund Technologie,denAusschussfürdieAngelegenheitender EuropäischenUnionunddenHaushaltsausschussmitberatend zu beteiligen. Zu Buchstabe f DerDeutscheBundestaghatdenAntragderFraktionDIE LINKE.aufDrucksache17/1149inseiner35.Sitzungam 26.März2010beratenunddemFinanzausschusszurfederführendenBeratungüberwiesen.Zudemwurdebeschlossen, denauswärtigenausschuss,denrechtsausschusssowie denausschussfürdieangelegenheitendereuropäischen Union mitberatend zu beteiligen. Zu Buchstabe g DerDeutscheBundestaghatdenAntragderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufDrucksache17/1765in seiner44.sitzungam21.mai2010beratenunddemfinanzausschusszurfederführendenberatungsowiedemrechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu den Buchstaben a und b DieFATFhabeinihremDeutschland-Berichtvom18.Februar2010DefiziteimdeutschenRechtssystembeiderBekämpfungvonGeldwäscheundTerrorismusfestgestellt.Die raschebeseitigungdieserdefiziteseinotwendig,umden WirtschaftsstandortDeutschlandwirksamervorGeldwäsche undterrorismusfinanzierungzuschützen.deshalbstreben diegleichlautendengesetzentwürfederkoalitionsfraktionendercdu/csuundfdpsowiederbundesregierungan, Marktmanipulationen,InsiderhandelundProduktpirateriein dievortatendesgeldwäschestraftatbestandes ( 261StGB) aufzunehmen. DieNeuregelungderSelbstanzeigenach 371AOhatdas Ziel,zuverhindern,dassdieSelbstanzeigealsTeileinerHinterziehungsstrategiemissbrauchtwird.DasRechtsinstitut selbsthabesichaberindervergangenheitbewährt.oft könntensteuerlichrelevanteinformationen,diedemfiskus gezieltverheimlichtwerden,nurschwerohnemithilfeder Beteiligtenaufgeklärtwerden.OhnedieInstitutionder SelbstanzeigewürdesichdaherdasSteueraufkommen verringernundwürdenermittlungsansätzeerschwert.dem folgendsolledemsteuerhinterzieher,derseinenpflichten künftignachkommenwolle,weiterhineinebrückeindie Steuerehrlichkeitgebotenwerden.BloßesTaktierenund ReuenachStandderErmittlungendürftenabernichtweiter belohntwerden.dazubeabsichtigendiegesetzentwürfe, einerseitsdiestrafbefreiungbeieinerbloßenteilselbstanzeigekünftigauszuschließenundverlegenandererseits denzeitpunkt,abdemeineselbstanzeigenichtmehrstrafbefreiendwirkt,vomerscheinendesprüfersaufdiebekanntmachung der Prüfungsanordnung vor. DerBundesrathatzudeminseinerStellungnahmezumGesetzentwurfderBundesregierung (Buchstabeb)Änderungen vorgeschlagen:

12 Drucksache 17/5067 (neu) 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MiteinerstrafbefreiendenSelbstanzeigesolleinZuschlaginHöhevon5ProzentaufdenHinterziehungsbetrag verbunden werden. TeilselbstanzeigensollennichtstrafbefreiendeWirkung haben. Hierzu seien Klarstellungen notwendig. ZudemsolldietatsächlicheNachentrichtungderSteuern VoraussetzungfürdieStraffreiheitsein.Auchhierzusei eine Klarstellung notwendig. EinestrafbefreiendeSelbstanzeigesollnurnochbiszu demzeitpunktmöglichsein,zudemerstmalskenntnis übereinebeabsichtigteprüfunggegebenwird ungeachtet des Kommunikationsweges. Esseizuprüfen,obdieÄnderungimEinführungsgesetz zurabgabenordnungeindeutigaufeineanwendungsund Übergangsregelung beschränkt werden könne. DieBundesregierunghathierzugeäußert,dasssieeinenZuschlagaufdenHinterziehungsbetragprüfenwolle.DieübrigenVorschlägedesBundesrateslehnesiejedochabbzw.teile die Auffassung nicht. Zu Buchstabe c MitdemGesetzentwurfderFraktionderSPDwirdbetont, derstaatseibeidererhebungseinereinnahmenaufdie MitwirkungderBürgerangewiesen.DieMöglichkeitder Selbstanzeigegemäß 371AOseiseinerzeiteingeführt worden,umimfallederhinterziehungvonsteuerneinen WegzurückindieSteuerehrlichkeitzuebnen.DieErfahrungendervergangenenJahrzehntehättenjedochgelehrt,dass dieseregelungkeinenrückgangdersteuerhinterziehung bewirke,sondernletztlichnurdentätervorbestrafungbewahre.zudemseienselbstanzeigeninsbesonderezugrenzüberschreitendensteuerhinterziehungeningroßemmaß abhängigvonderindividuelleneinschätzungdesentdeckungsrisikosdessteuerhinterziehers.diesbelegtendie SelbstanzeigenimZugedesAnkaufsvonDatenübermutmaßlicheSteuerstraftäter.Dasverletzezunehmenddas RechtsempfindendersteuerehrlichenBürger,zumalTäter selbstinfällenlangjährigerundgravierendersteuerverkürzungbeiselbstanzeigestraffreiblieben.somitseidasinstitutderselbstanzeigeüberholtundnichtverbesserungsfähig, beispielsweisedurchhöherehinterziehungszinsen.dasfiskalischeinteresseanzusätzlichensteuereinnahmendürfe nichtweiterhinterdemstaatlichenstrafanspruchzurückstehen.vielmehrmüssesteuerkriminalitätentschlossenaufnationaler,europäischerundinternationalerebenebekämpft werden.mitdemgesetzentwurf,deram20.april2010in dieparlamentarischeberatungeingebrachtwurde,wirddahergefordert, 371AOzum1.Januar2011aufzuheben (vgl.hierzudenvonderfraktionderspdzurabschließendenberatungimfinanzausschussvorgelegtenänderungsantrag,mitdemdasinkrafttretenaufden1.januar2012verschobenwerdensoll).tatumständewiehöheunddauer einersteuerhinterziehungkönntendannimeinzelfallim Steuerstrafverfahrenangemessengewürdigtwerden.Dies gelteauchfüreinemöglichemitwirkungdestätersimrahmenderermittlungen,sodasseinestrafverfolgungnicht zwingendzudauerhafteneinnahmeausfällendesstaates führenwürde.eineauchdarüberhinausgehendeabschaffungderselbstanzeigebeileichtfertigersteuerverkürzung seijedochinhinblickauffälledernachträglichenerkenntnisderunrichtigensteuererklärunginhinblickauf 153 AOproblematisch.DieskönnedenSteuerzahlervondernotwendigenBerichtigungabhalten,fallsdirektmiteinemBußgeldverfahren zu rechnen wäre. Zu Buchstabe d DerAntragderKoalitionsfraktionenstrebtan,festzustellen, dasszurbekämpfungdersteuerhinterziehungdiebemü- hungenderoecdundihrermitgliedstaaten,denoecd- StandardzurEindämmungdesschädlichenSteuerwettbewerbsinternationaldurchzusetzen,biszumJahr2007nur begrenzterfolgreichgewesenseien.aufgrundeinerdeutschfranzösischeninitiativeimoecd-rahmensowiedendarauf aufbauendenforderungenderg20hättenaberimjahr2009 allebedeutendenfinanzzentrenerklärt,denoecd-standard anzuerkennen.dieserbeinhalteinsbesondere,dassfürdie BesteuerungrelevanteInformationenzugänglichseinund aufersuchenausländischersteuerbehördenherausgegeben werdenmüssten.dietatsächlichedurchführungundanwendungdesoecd-standardswerdeseitmärz2010durch den sog. Monitoring und Peer-Review-Prozess überprüft. ZurEU-EbenesolldasZielanerkanntwerden,Abkommen mitdenfünfeuropäischendrittstaatenandorra,liechtenstein,monaco,sanmarinoundderschweizabzuschließen, dieauchdenoecd-standardbeinhalten.außerdemwird betont,dasssteuerhinterziehungdurchrichtlinien,wieder EU-Zinsrichtlinie,entgegengetretenwerde.DieEinbeziehungÖsterreichsundLuxemburgswerdeunterstützt.SchädlichemSteuerwettbewerbwerdemitderRatsarbeitsgruppe Verhaltenskodexbegegnet.ImBereichderUmsatzsteuerliegederFokusderBetrugsbekämpfungaufkonventionellen Maßnahmen,derBeschleunigungdesInformationsaustauschsundderErarbeitungdarüberhinausgehenderLegislativvorschläge. AusdenMaßnahmenaufnationalerEbenehebtderAntrag zudeminsbesonderedasgesetzzureindämmungmissbräuchlichersteuergestaltungensowiedassteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzhervor,diebeideihrezieleerreichthätten.dersog.beleghandelseikonkretisiertworden undkönnenuneingedämmtwerden.zudemhabejedes wichtigefinanzzentrummitdeutschlanddenoecd-standardvereinbart.außerdemseimitdemjahressteuergesetz 2009dieVerfolgungsverjährungfürbesondersschwereFälle von fünf auf zehn Jahre angehoben worden. BezüglichderaktuellenAktivitätenimKampfgegendie SteuerhinterziehungstrebtderAntragfernerdieFeststellungenan,dassderzeitverschiedenebilateraleAbkommenzur UmsetzungdesOECD-StandardsimRahmenvonAbkommenzurVermeidungdoppelterBesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen,DBA)oderimRahmenvonAbkommenüberInformationsaustauschinSteuersachensowie EU-AbkommenmitderSchweiz,Andorra,SanMarinound MonacozurVereinbarungeinessteuerlichenInformationsaustauschsnachOECD-Standardabgeschlossenwerden würden. NebeneinerVerordnungaufEU-EbenewürdenBundund LänderauchaufnationalerEbeneihreAnstrengungenfür eineeffektivebekämpfungderumsatzsteuerhinterziehung konsequentfortsetzen.mitdemgesetzzurumsetzungsteuerlichereu-vorgabensowiezuränderungsteuerlichervorschriften,demjahressteuergesetz2010unddemgesetzzur

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/5067 (neu) AnpassungdesUmsatzsteuergesetzesundandererRechtsvorschriften (Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz)würdendazu wesentliche Schritte unternommen. DazukämederGrundsatzderKoalitionsfraktionen,durch eineinfaches,niedrigesundgerechtessteuerrechthinterziehungsanreizeabzusenken.nebenbereitsumgesetzten,den SteuerbürgerentlastendenMaßnahmenleitetderAntragdarausdieAufforderungandieBundesregierungab,nationale Regelungendahingehendzuüberprüfen,dassdiesevon SteuerhinterziehernnichtimRahmeneinerHinterziehungsstrategiemissbrauchtwerdenkönnen.BeiderSelbstanzeige dürfereuenachstandderermittlungennichtbelohnt werden.dieselbstanzeigemüsseallumfassendsein.der ZeitpunktderEntdeckungmüsseüberprüftwerden.Dem Steuerhinterzieherdürfegegenübereinembloßsäumigen SteuerpflichtigenkeinwirtschaftlicherVorteilentstehen. DarüberhinausseidieZusammenarbeitderFinanzbehörden weiterzuunterstützen.derinformationsaustauschseiüber einezentralstellezuorganisieren.schließlichfordertder AntrageineÜberprüfung,obdamitAbhilfegegenstrafbefreiendeSelbstanzeigeimRahmeneinerdurchkalkulierten Hinterziehungsstrategie geschaffen worden sei. Zu Buchstabe e DerAntragderFraktionderSPDstelltzunächstfest,ein bundesweiteinheitlichersteuervollzugsicherediestaatlicheneinnahmenfüreinezukunftsorientiertepolitikundförderediesteuerehrlichkeitderbreitenmehrheitderbürgerinnenundbürger.steuerhinterziehungseifolgerichtigeine Straftat.DieGefahrhierzusteigejedochmitdemAusmaß dernotwendigenmitwirkungdersteuerpflichtigenimbesteuerungsverfahren.wiederumfolgerichtighabederbundesgerichtshof (BGH)hoheAnforderungenaneineerfolgreichestrafbefreiendeSelbstanzeigegestelltundeine deutlicheausschöpfungdesmöglichenstrafmaßesgefordert. WährenddiedeutschenFinanzbehördenimInlandzurErmittlungvonSteuerhinterziehungüberverschiedeneMöglichkeitenzurSachverhaltsaufklärungverfügenwürden,sei manbeigrenzüberschreitendensachverhaltenaufamtshilfe derausländischenstaatenangewiesen.diesehättenjahrzehntelangjeglichezusammenarbeitverweigert.trotzder nachhaltigenverbesserungunderweiterungdesnationalen InstrumentariumszurBekämpfungderSteuerkriminalität seitder14.wahlperiodeseiendieinternationalenundeuropäischenbemühungenimmernochunzureichend,etwaim BereichderEU-Zinsrichtlinie,dieaufalleKapitaleinkünfte sowieaufallenatürlichenundjuristischenpersonenerweitertwerdenmüsse,unddesinformationsaustauschslediglichaufsubstantiiertenachfragenachartikel26oecd- Musterabkommen.EinerWeiterentwicklungderdeutschen BemühungenstehedaswirtschaftlicheInteressekooperationsunwilligerJurisdiktionenentgegen.Einezukünftige KooperationdürfeabernichtzuzwischenstaatlichenRechtsabkommenführen,dieinländischenSteuerstraftäternZugeständnissemachenwürden.EntsprechendeVerhandlungen derbundesregierungmitderschweizübereineabgeltung deutschersteueransprüchefürsogenanntealtfälleseirechtlichbedenklichundhabenegativefolgenfürdiesteuerkriminalitätsbekämpfungindeutschland.darüberhinaus müsseeinbundesweitergleichmäßigervollzugdersteuergesetzesichergestelltwerden.dieserseidurchlangjährigen PersonalabbauindenFinanzverwaltungenderLändergefährdet.Diesemmüsseentgegengewirktwerden.Zudem müssederbundesfinanzministerdafürsorgen,dassbundesweiteinheitlichmitinformationenübermöglichesteuerhinterzieher umgegangen werde. DarausleitetderAntragdieForderungenandieBundesregierung ab, multilateralundbilateraldenautomatischeninformationsaustausch anzustreben; denanwendungsbereichdesdeutschensteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzesaufdiefälleauszudehnen, dieeineneffektiveninformationsaustauschinderpraxis entsprechendderüberprüfungdurchdasglobalforum ontransparencyandexchangeofinformationfortax Purposes der G20 nicht durchführen; sichfüreineausweitungdereu-zinsrichtlinieeinzusetzenunddiegewonneninformationenfürdielaufende Besteuerung zu nutzen; dasvertragsgesetzzumbereitsunterzeichnetenrevisionsprotokollzumdbamitderschweizumgehend vorzulegenundkeinerregelungzuzustimmen,diean einestraffreiheitdersteuerhinterziehunggeringereanforderungen als 371 AO stellt; dasseindoppelbesteuerungsabkommenmitsingapur keinefreistellungsmethodevonaktiveneinkünftendort ansässiger deutscher Banken beinhalten dürfe; einbundesweitgleichmäßigesvorgehengegensteuerhinterziehung zu erreichen; einesteuerfahndungsstelleaufbundesebeneeinzurichten,diefürgrenzüberschreitendefälledersteuerhinterziehungzuständigsein,typischebetrugsgestaltungen undhinterziehungsstrategienanalysierenundfinanzbehördenbeideraufdeckungundverhinderungvonstraftaten unterstützen müsse; demdeutschenbundestagallezweijahreeinenbericht überdiesituationdersteuerverwaltungindeutschland vorzulegen. FernerstrebtderAntrageinenApellandieParlamenteund Regierungen der Länder an, denlangjährigenpersonalabbauindersteuerverwaltung zu stoppen; dieimzusammenhangmitnationalerundinternationaler SteuerhinterziehungstehendenBereichepersonellso auszustatten,dassderaktuellunbefriedigendensituation Abhilfe geschaffen werden kann; sicherzustellen,dassdieimjahr2010zusätzlichhinzugekommenenrund70000steuerfälleinnerhalbderverjährungsfristvondenzuständigenbehördenabgearbeitet werden können; denvorschlagdereinrichtungeinerbundessteuerfahndung zu unterstützen. Zu Buchstabe f DerAntragderFraktionDIELINKE.stelltfest,diedeutschenFinanzbehördenhättenzumwiederholtenMalohne eigeneszutunkenntniseinervielzahlvonsteuerhinterzie-

14 Drucksache 17/5067 (neu) 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode hungsfällenerlangt.diesseidurchdenankaufillegalbeschaffterdatengeschehen.währenddessenwürdensichauf internationalerebenedieverhandlungenzumabschluss verbesserterabkommenlediglichdahinschleppen,wasauch vonderbundesregierungverschuldetsei.seitmärz2009 hättensichunterinternationalemöffentlichendruckviele Staaten,diezuvoralsSteueroasengalten,zueinemgrößeren AustauschvonSteuerinformationenverpflichtet.Faktisch seihierbeiaberkeinesubstantielleverbesserungimgrenzüberschreitendenkampfgegensteuerhinterziehungeingetreten.vielmehrhabediebundesregierungdieöffentlichkeitindieirregeführtundmitderfeststellung,keine JurisdiktionfallemehrunterdenAnwendungsbereichdes SteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzohneNotein SchwertimKampfgegendieSteuerhinterziehungausder Handgegeben.AufnationalerEbenestelltderAntragzudem eineneklatantenpersonalmangelbeidenfinanzbehörden fest.dervollzugdersteuergesetzeerfolgeungleichmäßigin einem Nord-/Süd-Gefälle. DarausleitetderAntragab,dieBundesregierungaufzufordern, alledoppelbesteuerungsabkommenmitstaatenzukündigen,dienichtalleeinschlägigenoecd-standardsumgesetztundfunktionierendemechanismenzurerlangung der angefragten Informationen geschaffen haben; diesestaatenals nichtkooperativestaaten zudefinieren; derenbankinstitutevominländischenkapitalmarktauszuschließenunddiequellensteuerbefreiungfürsteuerausländer dieser Staaten aufzuheben; einemkreditinstitut,welchesfilialenindiesenstaaten betreibt,dieerlaubniszumgeschäftsbetriebzuversagen; einequellensteuerinhöhevon50prozentaufdividenden,zinsenundlizenzabgaben,dieindiesestaatenfließen, zu erheben; ÜbertragungenvonGeldvermögeninsAuslandabeinem jährlichenbetraginhöhevoninsgesamt100000euroan dasbundeszentralamtfürsteuernmeldepflichtigzumachen; diekapitalabgeltungsteuerwiederabzuschaffenundalle KapitalerträgewiederdempersönlichenEinkommensteuersatz zu unterwerfen; diepersonalausgabenderländerfürdiesteuerverwaltungimrechenwerkdesländerfinanzausgleichssozu berücksichtigen,dasseineplanmäßigepersonalausstattung nicht nachteilig wirkt; aufeineumgehungsfreieneufassungdereu-zinsrichtlinie hinzuwirken. Zu Buchstabe g DerAntragderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENthematisiert,dieBundesregierungseientgegenihreminternationalenAuftretennationalaufDaten-CDsausungeklärter Quelleangewiesen,umSteuersünderwirksamverfolgenzu können.dieorientierunganderschwarzenlistederoecd seiunzureichend,dabereitsdieankündigungeinerkoopera- tivenzusammenarbeitreiche,umhiervongestrichenzuwer- den.außerdemstündendieeinführungeinerbundessteuer- verwaltungsowieeineaufstockungdersteuerfahndung noch aus. DarausleitetderAntragab,dieBundesregierungaufzufordern, dassteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzsozunovellieren,dassnurstaatennichtunterdenanwendungsbereichfallen,dietatsächlichkooperieren.wederdiepureankündigungnochdiereinformaleakzeptanzdürfen bereits ausreichend sein; einengesetzentwurfzureffektivenverfolgungvonsteuerflucht vorzulegen; derzahlungsverkehrmitnichtkooperativenjurisdiktionen prohibitiv hoch besteuert, der eine Bundessteuerverwaltung einführt, dertechnischundpersonellbesondersgutausgestattetespezialbereicheeinrichtet,diesichausschließlich mitgroßunternehmenundwohlhabendenindividuen beschäftigten (Large Taxpayer Units), dereinegenehmigungspflichtfürdenvertriebvon Steuergestaltungsmodellen einführt, derdasgesetzüberdaskreditwesen (KWG)dahingehendändert,dassdeutschenBanken,dieFilialenin nichtkooperativengebietenbetreiben,dieerlaubnis zumbetreibenvonbankgeschäftenentzogenwerden kann, dereinesog.dunkelfeldforschungfürdenbereich dersteuerhinterziehungermöglicht,umandiepositivenerfahrungenausdenusaundausschwedenmit derberechnungeinersteuerlückeanknüpfenzukönnen, dervomfinanzamtvorausgefülltesteuererklärungen nach skandinavischem Vorbild ermöglicht, derdiekriterienfürdiestrafbefreiendeselbstanzeige verschärftundmitzuschlägenbelastet,dieüberden SäumniszuschlägensteuerehrlicherBürgerliegen,und derdassteuerlichebankgeheimnisdes 30AOdurch einekontrollmitteilungspflichtderbankenfürzinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ersetzt; nurnochdoppelbesteuerungsabkommenmitautomatischeminformationsaustauschundanrechnungs-statt Freistellungsmethode abzuschließen; dieeu-zinsrichtlinieaufalleempfängerundallearten vonkapitaleinkünftensowieaufallegebiete,diezu Zins-Richtlinien-Ländern gehören, auszudehnen; denautomatischeninformationsaustauschauchüberdie EU-Grenzen hinaus auszudehnen; sichfüreinereformdesinternationalenrechnungslegungsstandardsundeineeinführungdescountryby CountryReportingeinsetzen,umSteuerparadiesedeutlich leichter identifizieren zu können.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/5067 (neu) III.Anhörungen Zu den Buchstaben a und e DerFinanzausschusshatinseiner42.Sitzungam21.Februar2011eineöffentlicheAnhörungzudenunterdenBuchstabenaundegenanntenVorlagen (GesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDP,AntragderFraktionderSPD) durchgeführt.zudemwurdeam17.februar2011analle AusschussmitgliederdieStellungnahmedesBundesrates vom11.februar2011sowiediegegenäußerungderbundesregierungzuderstellungnahmedesbundesratesvom 16.Februar2011verteilt,damitsieindieöffentlicheAnhörungam21.Februar2011miteinbezogenwerden.DieStellungnahmedesBundesratessowiedieGegenäußerungder BundesregierungzuderStellungnahmedesBundesrateslag zudemseitdem17.februar2011gemeinsammitdemgesetzentwurfderbundesregierungalsdrucksache17/4802 (Buchstabe b) vor. FolgendeEinzelsachverständige,VerbändeundInstitutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme: 1. Beckemper, Prof. Dr. Katharina, 2. Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., 3.Bundesrechtsanwaltskammer, 4.Bundessteuerberaterkammer, 5. Bundesverband der deutschen Industrie e. V., 6.BundesverbandGroßhandel,Außenhandel,Dienstleistungen e. V., 7.BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände e. V., 8.Deutsche Steuer-Gewerkschaft, 9.Deutscher Gewerkschaftsbund, 10. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 11. Deutscher Steuerberaterverband e. V., 12.Frank, Andreas, 13.GesamtverbandderDeutschenVersicherungswirtschaft e. V., 14. Handelsverband Deutschland, Der Einzelhandel, 15. Herrmann, Klaus, Oberfinanzdirektion Koblenz, 16. Hickel, Prof. Dr. Rudolf, 17.Jäger,Prof.Dr.Markus,RichteramBundesgerichtshof, 18. Jarass, Prof. Dr. Lorenz, 19. Joecks, Prof. Dr. Wolfgang, 20.Lamsfuss, Michael, Rechtsanwalt, 21. Loritz, Prof. Dr. Jur. Roman, 22. Reimer, Prof. Dr. Ekkehart, 23. Schröder, Prof. Dr. Christian, 24. Seer, Prof. Dr. Jur. Roman, 25. Spatscheck, Dr. Rainer, Rechtsanwalt, 26.Tax Justice Network, 27. Verband der Auslandsbanken in Deutschland e. V., 28.Zentraler Kreditausschuss, 29. Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. DasErgebnisderöffentlichenAnhörungistindieAusschussberatungeneingegangen.DasProtokollisteinschließlichdereingereichtenschriftlichenStellungnahmenderÖffentlichkeit zugänglich. Zu den Buchstaben c, d, f und g ZudenunterdenBuchstabenc,d,fundggenanntenVorlagen (GesetzentwurfderFraktionderSPD,Anträgeder FraktionenCDU/CSUundFDP,DIELINKE.sowie BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN)hatderFinanzausschusszudemam7.Juli2010inseiner24.Sitzungeineöffentliche Anhörungdurchgeführt.FolgendeEinzelsachverständige, VerbändeundInstitutionenhattenGelegenheitzurStellungnahme: 1. Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., 2.Bundesrechnungshof, 3.Bundesrechtsanwaltskammer, 4.Bundessteuerberaterkammer, 5. Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., 6. Bundesverband deutscher Banken e. V., 7.BundesverbandGroßhandel,Außenhandel,Dienstleistungen e. V., 8.BundesverbandderDeutschenArbeitgeberverbände e.v., 9.Deutsche Steuer-Gewerkschaft, 10.Deutscher Gewerkschaftsbund, 11. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 12. Deutscher Steuerberaterverband e. V., 13.GesamtverbandderDeutschenVersicherungswirtschaft e. V., 14. Handelsverband Deutschland, Der Einzelhandel, 15.Herrmann, Klaus, 16. Hickel, Prof. Dr. Rudolf, 17. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., 18. Jäger, Prof. Dr. Markus, 19. Jarass, Prof. Dr. Lorenz, 20. Joecks, Prof. Dr. Wolfgang, 21.Kemper, Dr. Martin, 22.Liechtensteinischer Bankenverband, 23.Luxemburger Bankenvereinigung, 24.OECD, 25.Schweizerische Bankiervereinigung, 26. Seer, Prof. Dr. jur. Roman, 27.Spatscheck, Dr. Rainer, 28.Tax Justice Network, 29. Verband österreichischer Banken & Bankiers, 30.Zentraler Kreditausschuss, 31. Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.

16 Drucksache 17/5067 (neu) 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AuchdasErgebnisdieseröffentlichenAnhörungistindie Ausschussberatungeneingegangen.DasProtokollistebenfallseinschließlichdereingereichtenschriftlichenStellungnahmen der Öffentlichkeit zugänglich. IV.StellungnahmendermitberatendenAusschüsse Zu Buchstabe a DerAuswärtigeAusschusshatfürdenGesetzentwurfder FraktionenderCDU/CSUundFDPinseiner26.Sitzungam 19.Januar2011Berichterstatterbenanntsowieihninseiner 31.Sitzungam16.März2011beratenundmitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspdunddielinke.beistimmenthaltung derfraktionbündnis90/diegrünenbeschlossen,annahme zu empfehlen. DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfderFraktionen dercdu/csuundfdpinseiner39.sitzungam16.märz 2011beratenundmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund DIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENbeschlossen,AnnahmeinderFassungdes ÄnderungsantragsderFraktionenderCDU/CSUundFDP vom 15. März 2011 zu empfehlen. DerHaushaltsausschusshatdenGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDPinseiner49.Sitzungam 16.März2011beratenundmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen,ZustimmungingeänderterFassungzuempfehlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden GesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDPin seiner39.sitzungam16.märz2011beratenundmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen, Annahme mit Änderungen zu empfehlen. DerAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhatdenGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSU undfdpinseiner34.sitzungam16.märz2011beratenund mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionenspdunddielinke.bei StimmenhaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN beschlossen, Annahme mit Änderungen zu empfehlen. Zu Buchstabe b DerAuswärtigeAusschusshatdenGesetzentwurfderBundesregierunginseiner31.Sitzungam16.März2011beraten undmitdenstimmenderfraktionendercdu/csuund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIE LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN beschlossen, Annahme zu empfehlen. DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfderBundesregierunginseiner39.Sitzungam16.März2011beraten und ihn für erledigt erklärt. DerHaushaltsausschusshatdenGesetzentwurfderBundesregierunginseiner49.Sitzungam16.März2011beraten undempfiehlteinvernehmlich,dievorlagefürerledigtzuerklären. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden GesetzentwurfderBundesregierunginseiner39.Sitzungam 16. März 2011 beraten und ihn für erledigt erklärt. DerAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhatdenGesetzentwurfderBundesregierunginseiner 34.Sitzungam16.März2011beratenundmitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspdunddielinke.beistimmenthaltung derfraktionbündnis90/diegrünenbeschlossen,annahme zu empfehlen. Zu Buchstabe c DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfderFraktion derspdinseiner39.sitzungam16.märz2011beratenund mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beschlossen,Ablehnungzu empfehlen. Zu Buchstabe d DerAuswärtigeAusschusshatfürdenAntragderFraktionenderCDU/CSUundFDPinseiner16.Sitzungam16.Juni2010Berichterstatterbenanntsowieihninseiner31.Sitzungam16.März2011beratenundmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmen derfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/die GRÜNEN beschlossen, Annahme zu empfehlen. DerRechtsausschusshatdenAntragderFraktionender CDU/CSUundFDPinseiner39.Sitzungam16.März2011 beratenundmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen,Annahme zu empfehlen. DerHaushaltsausschusshatdenAntragderFraktionender CDU/CSUundFDPinseiner49.Sitzungam16.März2011 beratenundmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen,Zustimmung zu empfehlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden AntragderFraktionenderCDU/CSUundFDPinseiner 39.Sitzungam16.März2011beratenundmitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/die GRÜNEN beschlossen, Annahme zu empfehlen. DerAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhatdenAntragderFraktionenderCDU/CSUund FDPinseiner34.Sitzungam16.März2011beratenundmit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionenspd,dielinke.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen,Annahmezu empfehlen. Zu Buchstabe e DerRechtsausschusshatdenAntragderFraktionderSPD inseiner39.sitzungam16.märz2011beratenundmit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionenspdundbündnis90/die GRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE. beschlossen, Ablehnung zu empfehlen.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/5067 (neu) DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden AntragderFraktionderSPDinseiner39.Sitzungam 16.März2011beratenundmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE.beschlossen,Ablehnungzu empfehlen. DerAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhatdenAntragderFraktionderSPDinseiner34.Sitzungam16.März2011beratenundmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbei StimmenthaltungderFraktionDIELINKE.beschlossen, Ablehnung zu empfehlen. DerHaushaltsausschusshatdenAntragderFraktionder SPDinseiner49.Sitzungam16.März2011beratenundmit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionenspdundbündnis90/die GRÜNENbeiStimmenhaltungderFraktionDIELINKE. beschlossen, Ablehnung zu empfehlen. Zu Buchstabe f DerAuswärtigeAusschusshatfürdenAntragderFraktion DIELINKE.inseiner12.Sitzungam21.April2010 Berichterstatterbenanntsowieihninseiner31.Sitzungam 16.März2011beratenundmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csu,spdundfdpgegendiestimmender FraktionDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen,Ablehnungzu empfehlen. DerRechtsausschusshatdenAntragderFraktionDIE LINKE.inseiner39.Sitzungam16.März2011beraten undmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu,spd undfdpgegendiestimmenderfraktiondielinke. beistimmenthaltungderfraktionbündnis90/die GRÜNEN beschlossen, Ablehnung zu empfehlen. DerAusschussfürdieAngelegenheitenderEuropäischen UnionhatdenAntragderFraktionDIELINKE.inseiner 34.Sitzungam16.März2011beratenundmitdenStimmen derfraktionendercdu/csu,spdundfdpgegendie StimmenderFraktionDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeschlossen,Ablehnung zu empfehlen. Zu Buchstabe g DerRechtsausschusshatdenAntragderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENinseiner39.Sitzungam 16.März2011beratenundmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csu,spdundfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/diegrünenbeistimmenthaltungder FraktionDIELINKE.beschlossen,Ablehnungzuempfehlen. V.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss Beratungsverlauf DerFinanzausschusshatdenGesetzentwurfderFraktionen dercdu/csuundfdpaufdrucksache17/4182 (Buchstabea)inseiner39.Sitzungam19.Januar2011erstmaligbe- raten.erhatinderselbensitzungbeschlossen,zudieservor- lageundzudemantragderfraktionderspdauf Drucksache17/4670 (Buchstabee)eineöffentlicheAnhörunginseiner42.Sitzungam21.Februar2011durchzuführen (vgl.hierzuauchabschnittiii).zudemhaterdieberatungdesgesetzentwurfsinseiner43.sitzungam 23.Februar 2011 fortgesetzt. DenmitdemGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSU undfdpaufdrucksache17/4182 (Buchstabea)inhaltsgleichenGesetzentwurfderBundesregierungaufDrucksache 17/4802 (Buchstabeb)hatderFinanzausschusseinschließlichderdarinenthaltenenStellungnahmedesBundesrates sowiedergegenäußerungderbundesregierungzurstellungnahmedesbundesrates (vgl.hierzuauchabschnittiii) inseiner43.sitzungam23.februar2011vorbehaltlichder ÜberweisungdurchdenDeutschenBundestagerstmaligberaten. DenGesetzentwurfderFraktionderSPDaufDrucksache 17/1411 (Buchstabec),denAntragderFraktionenderCDU/ CSUundFDPaufDrucksache17/1755 (Buchstabed)und denantragderfraktionbündnis90/diegrünenauf Drucksache17/1765 (Buchstabeg)hatderFinanzausschuss inseiner16.sitzungam9.juni2010zumerstenmalsowie denantragderfraktiondielinke.aufdrucksache 17/1149 (Buchstabef)inseiner12.Sitzungam21.April 2010zumerstenMalundinseiner16.Sitzungam9.Juni 2010erneutberaten.ZudemhatderFinanzausschussinseiner16.Sitzungam9.Juni2010beschlossen,zudiesenVorlageneineöffentlicheAnhörunginseiner24.Sitzungam 7.Juli2010durchzuführen (vgl.hierzuauchabschnittiii). FernerhatderAusschussdieBeratungdieserVorlagengemeinsammitderBeratungderunterdenBuchstabena,b undegenanntenvorlageninseiner43.sitzungam23.februar 2011 fortgesetzt. ZudemAntragderFraktionderSPDaufDrucksache17/4670 (Buchstabee)hatderFinanzausschussinseiner39.Sitzung am19.januar2011beschlossen,diesenvorbehaltlichder EinbringungundderfederführendenÜberweisunganden FinanzausschussmitindieöffentlicheAnhörunginder 42.Sitzungam21.Februar2011einzubeziehen (vgl.hierzu auchabschnittiii).inderdarauffolgenden43.sitzungam 23.Februar2011wurdederAntragerstmaligimFinanzausschuss beraten. SchließlichhatderFinanzausschussdieBeratungallerVorlagen (Buchstabeabisg)inseiner45.Sitzungam16.März 2011 fortgesetzt und abgeschlossen. Beratungsergebnis DerFinanzausschusshatmitdenStimmenderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENempfohlen,denGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDPauf Drucksache17/4182 (Buchstabea)ingeänderterFassung anzunehmen.deninhaltsgleichengesetzentwurfderbundesregierungaufdrucksache17/4802 (Buchstabeb)hatder Ausschuss einstimmig für erledigt erklärt. DenGesetzentwurfderFraktionderSPDaufDrucksache 17/1411 (Buchstabec)hatderFinanzausschussmitden StimmenderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP

18 Drucksache 17/5067 (neu) 18 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sowiedenstimmenderfraktionbündnis90/die GRÜNENgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIE LINKE. zur Ablehnung empfohlen. DenAntragderFraktionenderCDU/CSUundFDPauf Drucksache17/1755 (Buchstabed)hatderFinanzausschuss mitdenstimmenderkoalitionsfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENempfohlen,anzunehmen. DenAntragderFraktionderSPDaufDrucksache17/4670 (Buchstabee)hatderFinanzausschussmitdenStimmender KoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIE GRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE. zur Ablehnung empfohlen. DenAntragderFraktionDIELINKE.aufDrucksache 17/1149 (Buchstabef)hatderFinanzausschussmitden StimmenderKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP sowiedenstimmenderfraktionderspdgegendiestimmenderfraktiondielinke.beistimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENempfohlen,abzulehnen. DenAntragderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENauf Drucksache17/1765 (Buchstabeg)hatderFinanzausschuss mitdenstimmenderkoalitionsfraktionendercdu/csu undfdpsowiedenstimmenderfraktionderspdgegendie StimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbei StimmenthaltungderFraktionDIELINKE.zurAblehnung empfohlen. Beratung BeidenBeratungendergeplantenMaßnahmenzurVerhinderungderSteuerhinterziehungwarensichalleFraktionen inderbewertungeinig,dasssteuerhinterziehungkeinkavaliersdeliktseiundentsprechendbekämpftwerdenmüsse. DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPhabendabeibetont,dassmitihrenInitiativendiekonsequentePolitik derbekämpfungdersteuerhinterziehungseit2005fortgesetztwerde.durchdieneufassungvon 370AOseijetzt einewirksamerestrafverfolgungderbandenmäßigenhinterziehungvonumsatz-undverbrauchsteuernmöglich.die TelekommunikationsüberwachungfürschwereSteuerhinterziehungstatbeständeseieingeführtworden.DieVerjährungsfristfürbesondersschwereFällederSteuerhinterziehungseiaufzehnJahreverlängertworden.EineAussetzung derfreiheitsstrafeaufbewährungbeihinterziehunginmillionenhöheseinacheinerentscheidungdesbghnichtmehr möglich.allestaatenmitbedeutendeninternationalenfinanzzentrenhättensichbereiterklärt,deninformationsaustausch nach OECD-Standard anzuerkennen. AusführlichgingesindenDebattenumdiegrundsätzliche BeibehaltungoderAbschaffungderstrafbefreiendenSelbstanzeigenach 371AO.DieFraktionenderCDU/CSU undfdphaltenandieseminstrumentfest.diesesrechtsinstituthabesichindervergangenheitgrundsätzlichbewährt.esseischonüberhundertjahreimdeutschenrechtswesenverankertundexistiereinähnlicherforminden meistenandereneuropäischenstaatenundindenusa.die strafbefreiendeselbstanzeigeseiauchkeinfremdkörperim Strafrecht,dadasallgemeineStrafrechtzahlreicheFällekenne,woauchnachVollendungderTatdurchtätigeReuenoch einanspruchaufgesetzlichestrafbefreiungentstehe,wieetwabeiderfreiwilligenaufgabedergeldfälschung ( 149 Absatz2StGB),derVerhinderungvonSubventionsbetrug ( 264Absatz5StGB)oderdertätigenReuebeiderfahrlässigen Brandstiftung ( 306e Absatz 2 StGB). DemInstitutlägenfiskal-undkriminalpolitischeZielsetzungenzugrunde.SteuerlichrelevanteInformationen,diegezieltundbewusstmitkriminellerEnergieteilweiseüber JahrzehntedemFiskusverheimlichtwordenseien,könnten ohnemithilfederbeteiligtenoftnichtaufgeklärtwerden, vorallemdannnicht,wennessichumgrenzüberschreitendensachverhaltehandele.durchdieoffenlegungsteigedas Steueraufkommen.AlleinwegenderSelbstanzeigenimJahr 2010,ausgelöstdurchdenAnkaufvonSteuerdaten,könne mitsteuermehreinnahmeninhöhevonmehrerenmrd.euro gerechnet werden. DarüberhinauswerdedenSteuerhinterzieherneineverfassungsrechtlichanerkannteBrückeindieSteuerehrlichkeit geboten.eskommedasstrafrechtlicheprinzipzumausdruck,dasseinetätigereue,mitderdiewirkungeneinertat rückgängiggemachtwerden,demtäterzugutekommen soll.diestrafbefreiendenselbstanzeigebieteaucheinen AusgleichzumgrundgesetzlichverbürgtenRecht,keine selbstbelastendenangabenmachenzumüssen.denngäbe jemandnacheinersteuerhinterziehungeinekorrektesteueranmeldungab,hätteermitnachfragendesfinanzamteszu rechnen.somitseiderverzichtaufdenstaatlichenstrafanspruch gerechtfertigt. DievorliegendenGesetzesänderungenundderzurabschließendenBeratungvorgelegteÄnderungsantragsollenjedoch sorgfältigundabgewogendiebedingungenfürdiestraffreiheitbeiderselbstanzeigeverschärfen.zielseieskünftigzu verhindern,dassdasinstrumentalsteileinerhinterziehungsstrategie missbraucht werden könne. DieFraktionderSPDhatdagegenargumentiert,dassdie StrafbefreiungabgeschafftunddieSelbstanzeigeimZuge derbemessungdesstrafmaßesberücksichtigtwerdenmüsse.dadurchwürdedaselementdertätigenreueberücksichtigt.diestrafbefreienderegelunghabeihrenursprünglichen SinnverlorenundseizueinemInstrumentimstrategischen WerkzeugkastenvonTäternverkommen.DasVerhaltender SteuerhinterzieherwerdevorallemvonderAngstvorEntdeckunggeleitet.DasGerechtigkeitsempfindenderüberwiegendenMehrheitderBürger,dieehrlichihreSteuernzahlten,werdeerheblichverletzt.DieFraktionderSPDhat gefordert,dieersatzlosestreichungvon 371AOmiteiner besserenausstattungderfinanzbehördenzukoppeln.sie müsstenbereitsimbesteuerungsverfahrenaufnationaler, europäischerundinternationalerebeneerfolgreichundeffizientzusammenarbeitenkönnen.darüberhinausmüssedie SteuerfahndungeffizientimIn-undAuslandermittelnkönnen.AbschließendhatdieFraktionderSPDdaranerinnert, dassesvoreinemjahrauchindenkoalitionsfraktionenund beidenministerpräsidentenderländerzustimmungzuder Abschaffunggegebenhabe,vonderjetztaberkeineRede mehr sei. FürdieFraktionDIELINKE.istesnichthinnehmbar,dass sozialeeinrichtungenindeutschlandmitdemargumentdes fehlendengeldesgeschlossenwürden,währendsichbürger derbesteuerungdurchfluchtinsteueroasenentzögen.die

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/5067 (neu) WirkungendesAnkaufsderSteuerkriminellen-CDshabe gezeigt,welchespotentialdortstecke.steuerhinterziehung seieinestraftat.beiderselbstanzeigeseinichtetwareue imspiel,sonderndaswissen,dassdietatgegebenenfalls baldaufgedecktwerde.esseiimhöchstenmaßeungerecht, wenndurcheineselbstanzeigeindiesemfallstraffreiheit erlangtwerdenkönne.deshalbunterstützediefraktiondie LINKE.dasAnsinnenderFraktionderSPDaufAbschaffungderstrafbefreiendenSelbstanzeige.NursokönneTaktierenbeiSteuerhinterziehungvermiedenwerden.Wirkungsvollerwärees,denSteuergerichtendieMöglichkeitan diehandzugeben,einverfahreneinstellenzukönnen.so werdeesbeispielsweisebeiverhandlungenzuvermeintlichensozialbetrugvorgegangen.einweiterervorteilwäre dieöffentlichkeiteinersolchenverhandlung.diefraktion DIELINKE.hatdarüberhinausvorgeschlagen,vondenjenigen,diesichselbstanzeigten,eineeidesstattlicheErklärung dervollständigkeitzuverlangen.diesemüsseauchinvielen einfachgelagertenfällengeleistetwerden.dadurchwerde vermieden,dassnachablaufeinerverjährungnichtmehr mit einer Strafverfolgung gerechnet werden müsse. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENhatsichgegen dietotalabschaffungderstrafbefreiendenselbstanzeigeausgesprochen.diesesinstrumentgebeesbereitsseit140jahreninverschiedenengesetzenundformulierungen.estaugezurrückkehrzursteuerehrlichkeit.diefraktionbejahe diekodifizierungderrechtsprechungdesbgh.dasentdeckungsrisikoseiabernachwievorzugering.überfällig seienhingegendieaustrocknungdersteueroasen,diekonsequenteanwendungderoecd-mechanismen,diekonsequenteverfolgungderprofessionellenanstifterund Helfershelfer,eineAufstockungundAusrüstungderSteuerverwaltung und der Steuerfahndung in den Ländern. DieKoalitionsfraktionenhabendementgegengesetzt,dass dietotalabschaffungderstrafbefreiendenselbstanzeigeim BundesratdurchdieAblehnungauchderSPD-geführten Länder keine Mehrheit gefunden habe. DieKoalitionsfraktionenhabendieAbschaffungderTeilselbstanzeigevorgeschlagen.DamitwerdeandieRechtsprechungdesBundesgerichtshofsvom20.Mai2010 (1StR 577/09)angeknüpft.ImvorgelegtenÄnderungsantragsei dervorschlagdesgesetzentwurfspräzisiertworden.es sollezukünftignurdannstraffreiheiteintreten,wennalle unverjährtensteuerstraftateneinersteuerart,zumbeispiel dereinkommensteuer,allerunverjährtenveranlagungszeiträume vollständig offenbart würden. Die in 371 Absatz1AOgewählteFormulierunginvollenUmfangbedeute abernicht,dassnunmehrimpraktischenvollzugjedeselbstanzeigeaufeuroundcentgenaudeckungsgleichmitderam EndedesVerfahrensvonderFinanzbehördefestzusetzenden Steuerseinmüsse.Genauwiebishermüsstenimpraktischen VollzugUnschärfenhingenommenwerden.Diesgelteumso mehr,wennmanberücksichtige,dassnunmehrstatteines BesteuerungszeitraumesallenochnichtverjährtenBesteuerungszeiträumederSteuerartbetroffenseien.BagatellabweichungenwürdenwiebishernichtzurUnwirksamkeitder strafbefreiendenselbstanzeigealssolcherführen.inderdiskussionistklargestelltworden,dasssichdieverjährungin diesem Fall nach Strafrecht richtet. NachAnsichtderFraktionDIELINKE.findensichinden GesetzformulierungenunddenBegründungenWidersprü- che.dieforderungnachvollständigerrückkehrzursteuer- ehrlichkeitseinichtmitderbeschränkungderstrafbefreien- denselbstanzeigeaufnochunverjährtesteuernundeine Steuerartzuvereinbaren.AußerdembleibebeiderAnwendungdernurstrafrechtlichenVerjährungsfristdasEntdeckungsrisiko zu gering. NachdenGesetzentwürfenderKoalitionsfraktionenundder BundesregierungsollfürdenAusschlussderStraffreiheit künftigbereitsderzeitpunktderbekanntgabederprüfungsanordnungdesfinanzamtesundnichterstderzeitpunktdes Erscheinens des Amtsträgers maßgeblich sein. DieFraktionDIELINKE.hatsichderForderungdesBundesratesangeschlossen,nachderbereitsdieAnkündigung derprüfung mündlich,fernmündlichoderschriftlich den Sperrgrund darstellt. DieseForderungistvondenKoalitionsfraktionenmitdem Hinweiszurückgewiesenworden,dassderneueBegriffAnkündigunganstelledesfeststehendenRechtsbegriffsBekanntgabe zu Rechtsunsicherheiten führe. DerBundesrathatteinseinerStellungnahmezumGesetzentwurfderBundesregierungdieEinführungeinesZuschlagsin Höhevon5ProzentaufdenHinterziehungsbetraggefordert. DieBundesregierunghatteinihrerGegenäußerungzugesagt,dieErhebungeinesZuschlagsimVerlaufdesparlamentarischenVerfahrenszuprüfen.DamitsollendieSteuerhinterzieherauchwirtschaftlichstärkerbelastetwerdenals diejenigen,dieihresteuernlediglichverspätetbezahlen.voraussetzungmüsseabereineverfassungsfesteausgestaltung des Zuschlags sein. DieFraktionderFDPhattesichindenBeratungenzunächst gegeneinenzuschlagausgesprochen,derihreransichtnach einestrafedarstelle.dieserseimitdeminstrumentder Straffreiheitnichtvereinbar,dürfezudemnurvoneinemGericht verhängt werden und erhöhe die Bürokratie. DieFraktionDIELINKE.hatschonwährendderBeratungendeutlichgemacht,dasssiedieEinführungeinerGebühr unterstütze,umdensteuerhinterzieherstärkerzubelasten alsdenverspätetenzahler.ineinemzurabschließendenberatungvorgelegtenänderungsantraghatdiefraktiondie EmpfehlungenzumJahressteuergesetz2010,dieStellungnahmedesBundesrateszumSchwarzgeldbekämpfungsgesetzunddieAnregungenausderAnhörungaufgegriffenund dieerhebungeineszuschlagsaufdenhinterziehungsbetrag inhöhevon12prozentgefordert.diefestsetzungunderhebungvonnachzahlungs-undhinterziehungszinsenbleibe davonunberührt.derzuschlagsollegeneralpräventivzur AbgaberichtigerundvollständigerSteuererklärungenbeitragen.AußerdemwürdensoSteuerehrlichenichtschlechter als Steuerhinterzieher behandelt werden. DerÄnderungsantragderFraktionDIELINKE.istmitden StimmenderKoalitionsfraktionengegendieStimmender FraktionDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden. AuchdieKoalitionsfraktionenbetonten,dassderSteuerhinterzieherwirtschaftlichstärkerbelastetwerdenmüsseals derbloßsäumigesteuerzahler.deshalbhabensieinderabschließendenberatungeineänderungvon 371Absatz3 AOunddieNeueinfügungvon 398aAOvorgeschlagen,mitderimErgebnisbeiSteuerhinterziehungenüber

20 Drucksache 17/5067 (neu) 20 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 50000EuroproTat,dasheißeproSteuerartundproVeranlagungszeitraum,einezusätzlicheZahlungvon5Prozentauf denhinterziehungsbetragerstmaligeingeführtwird.diebetragshöhevon50000euroorientiertsichanderrechtsprechungdesbghzudemregelbeispieldes 370Absatz3 Nummer1AO,wodasMerkmaldesgroßenAusmaßesbei 50000Euroalserfülltangesehenwird (BGHvom2.Dezember 2008, 1 StR 416/08). Rechtstechnischwirddieswiefolgtausgestaltet:Füreine SteuerverkürzungmiteinemSteuerhinterziehungsvolumen vonüber50000euroverkürztersteuerjesteuerartundbesteuerungszeitraumwirdkünftignacheinerselbstanzeige ( 371AO)dieRechtsfolgeStraffreiheitnichtmehreintreten.UmAnreizezueinerSelbstanzeigeauchindiesenFällen besondersschwerersteuerstraftatenzuschaffen,wirdnach demneuen, 153aStPOnachempfundenen, 398aAOvon derstrafverfolgungabgesehen,wennnebenderentrichtung vonsteuerundzinseinefreiwilligezahlunginhöhevon 5ProzentderjeweiligeneinzelnenverkürztenSteuerzu GunstenderStaatskassegeleistetwird.DamitwirddemAnliegenRechnunggetragen,dassimFalleeinerSelbstanzeige nurnochdieleichterenfälledersteuerhinterziehungganz ohnezusatzleistungstrafbefreiungerlangenkönnen,währendinfällengroßenausmaßes (vgl. 370Absatz3Satz2 Nummer 1 AO) eine Zahlung geleistet werden muss. DieFraktionderSPDhatdiegeplanteÄnderungalsmoderneFormdesAblasshandelsbezeichnet.EsseieinfragwürdigesInstrument,um,wievondenKoalitionsfraktionengewollt, schwerkriminelle Steuerhinterzieher zu fassen. DieFraktionDIELINKE.hatkritisiert,dassjemandbeieiner SteuerhinterziehunginHöhevon49999EuroproSteuerart undsteuerjahrnachwievorbessergestelltwerdealseinsäumiger Steuerzahler. DieKoalitionsfraktionenhabenbetont,dassauchdieunbewusstunvollständigeSelbstanzeigezurStraffreiheitführen solle.damitkommemaneinempetitumausderpraxis nach,indereszumbeispielöfterzueinervorhernicht absehbarenkorrektureinerumsatzsteuervoranmeldung kommenkönne.umdasgewollteklarzustellen,habendie KoalitionsfraktioneneineÄnderungvon 378Absatz3AO (LeichtfertigeSteuerverkürzung)vorgelegtunddenimGesetzentwurfformuliertenKomplettverweisaufdenneuzu fassenden 371AOzurückgenommen.Wieimgeltenden GesetzsolledieStraffreiheitandieVerpflichtungzurZahlungderhinterzogenenSteuergeknüpftwerden.DieFormulierungenwürdenlediglichsprachlichandieFormulierungen von 371 AO angepasst. DieGesetzentwürfederBundesregierungundderKoalitionsfraktionenhattenvorgesehen,dassdienachdemTag derverkündungdesgesetzeserstattete (weitere)selbstanzeigealserstmaligeselbstanzeigegewertetwerdensollte. Diesseinotwendig,weildasVertrauenindieVorhersehbarkeitstrafrechtlicherSanktionierungausGründenderRechtssicherheitundderVerfahrensfairnessschützenswertsei.In deranschließendensitzunghabendiekoalitionsfraktionen eineänderungvorgelegt,derdieanwendungderbestehendenfassungvon 24inArtikel97desEinführungsgesetzes zurabgabenordungaufdentagdesdatumsdesvorliegendenänderungsgesetzesfestlegt.diebundesregierunghat diestraffungdervorschriftgegenüberderfassungdesgesetzentwurfsmitdenänderungenbeiderabschaffungder Teilselbstanzeige begründet. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENhatBezugauf diekritikdieserregelunginderanhörunggenommen.die vorgeseheneübergangsregelung,dassdiejenigen,diebisher nureineteilselbstanzeigeabgegebenhätten,diekünftige Straffreiheitgarantiertbekämen,seinichtakzeptabel.Damit würdentaktierer,diemitderanzeigewarteten,weiterhinzu Unrechtbelohnt.DieFraktionhatdeshalbineinemÄnderungsantragvorgeschlagen,dassbeiSelbstanzeigen,dievor demtagderverkündungdesgesetzeseingehen,nurnoch dannstraffreiheiteintretensolle,wenninnerhalbeiner zwölfmonatigenfristallebisherverschwiegenenangaben gemachtunddiehinterzogenensteuernentrichtetseien.die FristsollenachdemTagderVerkündungdesGesetzesbeginnen.DasVertrauenindiebisherigeRechtslagewerde durch diese Regelung angemessen berücksichtigt. DieBundesregierunghaterläutert,dassbeiRechtsprechung deroberstengerichtederansatzgelte,dieseauslegungsei vonanfangangültiggewesen.überdiesedogmatikbesteheoftunkenntnis,sodasssteuerpflichtigeimglaubenauf StraffreiheiteineTeilselbstanzeigeabgegebenhätten.Sie seiensozusagenineinefallegelaufen.dasseiverfassungsrechtlichproblematisch.diesefällesolltenhiergelöstund ihnenmiteinerübergangsregelungrechnunggetragenwerden. DieKoalitionsfraktionenhabendarüberhinausargumentiert,dasseineÜbergangslösungnachArtikel103Absatz2 desgrundgesetzes (GG): EineTatkannnurbestraftwerden,wenndieStrafbarkeitgesetzlichbestimmtwar,bevor dietatbegangenwurde.,einehernergrundsatzderrechtsstaatlichkeitsei.einerückwirkendebestrafungmüsseausgeschlossenwerden.dieseregelungseiauchbeieinerfristenlösungzubeachten.dasgrundlegendeproblemseiim FallderSelbstanzeige,dasseineschärfereRechtsprechung kodifiziert werde. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENhatabschließend dargelegt,dasssichdiesteuerpflichtigendurchdenübergangszeitraumvoneinemjahrausderobendargestellten Fallebefreienkönnten.Esbleibeaberdabei,dassjemanddas RechtsinstitutderReuenichtdurcheineselektiveReue missbrauchtdürfeundimnachhineinnochgeschütztsei. DasseivonAnfanganehrlichenSelbstanzeigernunddem ohnehin ehrlichen Steuerzahler nicht zu vermitteln. DieFraktionDIELINKE.hatsichderAuffassungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENangeschlossen.DieArgumentationderKoalitionsfraktionenundderBundesregierungseinichtstichhaltig,weilSteuerhinterziehungimmer strafbar gewesen sei. DerÄnderungsantragderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENistmitdenStimmenderKoalitionsfraktionen gegendiestimmenderfraktionenbündnis90/die GRÜNENundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion der SPD abgelehnt worden. DerFinanzausschusshatdenÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDPzurVerschärfungderallgemeinenVoraussetzungenderstrafbefreiendenSelbstanzeigeund dasabsehenvonverfolgunginbesonderenfällenmitden StimmenderKoalitionsfraktionengegendieStimmender

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