Mit der Schulklasse sicher unterwegs
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- Wilhelm Weiss
- vor 8 Jahren
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1 Mit der Schulklasse sicher unterwegs Sicherheit auf Wandertagen und Studienfahrten Tourenplan: 1. Vorstellung 2. Rechtsgrundlage Referentin: Sonja Rasch (KUVB) 3. Fakten zur Schülerunfallversicherung Wann ist was versichert? 4. Aufsicht und Haftung 5. Organisation sicherer Schülerfahrten 6. Wahl des Verkehrsmittels 7. Ausrüstung Was muss mit? 8. Sportlich unterwegs 1
2 1. Vorstellung Das System der sozialen Sicherung Die 5 Säulen der Sozialversicherung in der BRD: Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Gewerbliche Berufsgenossenschaften Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 1. Vorstellung Zuständigkeiten der Unfallversicherungsträger Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Gewerbliche Berufsgenossenschaften Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Zuständigkeit für: z.b. die öffentliche Verwaltung, Schüler, Studenten, Kinder in Tageseinrichtungen Zuständigkeit für: Alle Betriebe der gewerblichen Wirtschaft. Berufsgenossenschaften untergliedert in Branchen z.b. Metall, Holz, Bau. Zuständigkeit für: Alle landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gartenbau. 2
3 1. Vorstellung Zuständigkeiten in Bayern zuständig für Schülerinnen und Schüler, angestellte Lehrkräfte und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen in Bayern zuständig für alle Schülerinnen und Schüler an Privatschulen und Studenten in Bayern 1. Vorstellung Kontakt Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse Ungererstraße München Abteilung Prävention Bildungswesen Haben Sie Fragen? Unser Service Center ist für Sie da! Telefon: : Zeitschriften, Informationen Medienversand@kuvb.de : kostenlose Bestellmöglichkeit für Informationsmaterialien 3
4 2. Rechtsgrundlage Zusammenstellung des Fahrtenprogramms Durchführungshinweise zu Schülerfahrten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2010 Az.: II.1-5 S Wesentliche Grundsätze der Durchführung Leitung und Begleitpersonen An- und Rückreise bzw. Beförderung Ausschluss von Schülern Versicherungsschutz Geltungsbereich 3. Fakten zur Schülerunfallversicherung Was ist ein Schulunfall? Ein von außen auf den Körper eines Schülers einwirkendes, zeitlich begrenztes Ereignis, während einer versicherten Tätigkeit, das zu einem Körperschaden führt, ist ein Schulunfall. 4
5 3. Fakten zur Schülerunfallversicherung Versicherte Tätigkeiten? versicherte Tätigkeiten Schulweg Unterricht, Unterrichtsgang Pause, Zwischenstunden Wandertag, Schulfahrten Schulfeste Studienfahrt... nicht versicherte Tätigkeiten eigenwirtschaftliches Handeln Essen Trinken Toilette Rauchen Schlafen Hausaufgabe Nicht genehmigte schulische Veranstaltungen = schulische Veranstaltungen 3. Fakten zur Schülerunfallversicherung Was tun nach einem Schulunfall? Erstversorgung sicherstellen Das verletzte Kind wird durchgehend betreut! Betreuung der nicht verletzten Kinder oder Jugendlichen sicherstellen Schulleitung verständigen Erziehungsberechtigte verständigen... Unfallmeldung schreiben Erste Hilfe Rettungsdienst - Notarzt 5
6 4. Aufsicht und Haftung Was verlangt das Gesetz? Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler. 4. Aufsicht und Haftung Grundsätze der Aufsichtsführung vorausschauend (präventiv) + ununterbrochen (kontinuierlich) + handelnd (aktiv) 6
7 4. Aufsicht und Haftung Übertragung der Aufsichtspflicht Schulleiter Kontrolle Kontrolle Lehrer Verantwortungsbereich Eltern, Schüler z.b. SMV 4. Aufsicht und Haftung Strafrechtliche Verantwortung durch Handeln Unterlassen grob fahrlässiges Handeln vorsätzliches Handeln Verletzung der Garantenstellung Unterlassene Hilfeleistung 7
8 4. Aufsicht und Haftung Rechtliche Folgen aus einem Schulunfall Zivilrechtlich Disziplinarrechtlich Strafrechtlich Ersatz des Sachschadens durch den Dienstherrn Ersatz des Personenschadens durch den UV-Träger Schmerzensgeld nur bei Vorsatz ( 104, 105 SGB VII) Regressansprüche durch UV-Träger nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln (Ermittlung auch bei teuren Reha-Maßnahmen, Heilbehandlung oder Renten) Nach einem Unfall Verweis Geldbuße Kürzung der Bezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Dienst Bei Verstoß gegen Dienstrecht Geldstrafe Haftstrafe Bei vorsätzlichen/ fahrlässigem Handeln oder pflichtwidrigem Unterlassen Sachbeschädigung 303 StGB Fahrlässige Körperverletzung 230 StGB Fahrlässige Tötung 222 StGB 5. Organisation sicherer Schülerfahrten Organisation Vorbereitung Unterweisung Erfahrungen Verlauf der Strecke Durchführungshinweise Vorder- und Hintermann Eignung der Schüler Pausen Vorherige Erkundung Rücksichtsvolles Verhalten Geeignete Route, Richtiges Verhalten in Notfällen Abkürzungen (Erste Hilfe) Dauer/Wanderzeiten Verkehrsgerechtes Verhalten Rastplätze Umweltschutz Alternative für Regen, Besondere Gefährdungen verhinderte Schüler (z.b. Ertrinken, Absturzgefahr, Tierfallen, Fuchsbandwurm, Insektennester, Zecken, Begleitperson Waldarbeiten, plötzlicher Wetter- Anfahrt, Tickets, Buchung umschwung, Tollwut, Feuer, etc.) Elternbrief Unterschrift Schulleiter Unterrichtlichte Vorbereitung Sammeltelefon Pannen (Erste Hilfe, Wetter) Kontrolle Passende Kleidung Ausrüstung komplett? Ordnungsgemäßer Zustand von Ausrüstung und Material Beobachtung Pausen einhalten Kondition? (Laune?) Abzählen Zeitkalkulation Ausrüstungsschäden, Blasen, Sonnenbrand, etc. 8
9 6. Wahl des Verkehrsmittels Entscheidende Faktoren Personenzahl Alter Strecke/Entfernung Strecke/Lage Kosten Gefährdung Zuverlässigkeit Sicherheit? 6. Wahl des Verkehrsmittels Sicht des Kultusministeriums 1. Öffentliche Verkehrsmittel 2. Kommerzielle Busunternehmen 3. Elternfahrzeuge (Ausnahme, durch Schulleiter genehmigt?) 9
10 7. Ausrüstung Was muss mit? Geeignete Kleidung und Schuhe Erste-Hilfe-Tasche Rucksack Getränke, Verpflegung Handy Trillerpfeife? Telefonnummern (Notruf, Eltern, Schule, Herberge, Taxi, Krankenhaus etc.) 8. Sportlich unterwegs Baden Vorher erkunden: Geeigneter Badeplatz? Vorher: Schwimmfähigkeit der Schüler/innen überprüfen Keine schriftlichen Bestätigungen der Eltern akzeptieren, Fehleinschätzungen! Mindestens eine Person mit Rettungsschwimmer Bronze + muss rettungsfähig sein (wünschenswert: Lehrkraft ) Aufsicht für Schüler am Ufer? 10
11 8. Sportlich unterwegs Radwanderungen Grundsätzliche Verhaltensregeln und Einhaltung von StVO-Regelungen besprechen Vorher: Fahrfertigkeiten der Schüler überprüfen Elternbrief und Fahrradkontrolle bereits einige Tage früher Helm und Warnweste tragen Flickzeug und Werkzeug mitführen 8. Sportlich unterwegs Schülerskifahrten FIS-Regeln und Sicherheitsvorschriften beachten Leitung und Unterricht durch speziell qualifiziere Lehrkräfte Niveaugruppen mit maximal 12 Schülern bilden Geeignete und Sichere Ausrüstung (Skihelme!) Aufsichtspflicht am Hang Tägliche Wetter- und Lawinensituation berücksichtigen 11
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