Stenografisches Protokoll (Wortprotokoll als Ergänzung der Niederschrift nach 41 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages)

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1 Sächsischer Landtag Verwaltung Plenardienst, Präsidium, Parlamentarische Geschäftsstelle, Stenografischer Dienst 13. September 2011 PD 2.4 Apr 5/5-18 A Stenografisches Protokoll (Wortprotokoll als Ergänzung der Niederschrift nach 41 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages) der Anhörung durch den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft am von 10:01 Uhr bis 13:22 Uhr im Raum A 600 des Sächsischen Landtages Protokollgegenstand: Naturnahen Waldumbau in Sachsen ermöglichen Wilddichten anpassen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs 5/5524 Inhalt: 62 Seiten insgesamt (engzeilig) Anhang: - Powerpointpräsentationen der Sachverständigen - Sachverständigenliste

2 2 (Beginn der Anhörung: 10:01 Uhr) Vors. Thomas Jurk: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrte Herren Sachverständigen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sie heute dieser Anhörung folgen wollen! Ein herzliches Willkommen hier heute zur Anhörung auf Grundlage des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucksache 5/5524 unter dem Titel: Naturnahen Waldumbau in Sachsen ermöglichen Wilddichten anpassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass was wir jetzt hier machen, ist ja geübte Praxis. Wir werden zunächst die sehr verehrten Herren Sachverständigen hören. Ich bitte die Sachverständigen, sich kurz zu fassen. Wir sind heute zehn Sachverständige und es ist allgemeine Praxis, dass wir 10 Minuten referieren und dann der Vorsitzende etwas verkniffen schaut, wenn die 10 Minuten überschritten werden. Also ich bitte Sie, wirklich die Zeit einzuhalten, weil natürlich im Anschluss die Abgeordneten die Gelegenheit haben, dann noch vertiefende Nachfragen zu stellen und ich denke, sie haben dann die Gelegenheit, bestimmte Sachverhalte noch einmal ausführlich zu klären und zu erklären. Ansonsten sind die Spielregeln auch bekannt. Ich bitte sehr herzlich darum, dass Sie natürlich die diversen elektronischen Kommunikationsmittel erst nach der Sitzung wieder einschalten. Ich denke, dass die Gäste unserer heutigen Anhörung sich wie immer friedlich verhalten, sonst müsste ich dagegen einschreiten, wenn Unruhe im Saal entsteht. Deshalb würde ich jetzt sehr schnell zum Beginn unserer Anhörung schreiten wollen. Die Sachverständigen bitte ich wie gesagt sich kurz zu halten. Wir haben die Sachverständigen geordnet in alphabetischer Reihenfolge und als erstes würde ich bitten Herrn Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Präsident vom Sächsischen Waldbesitzerverband e. V. das Wort zu nehmen. Bitte schön! Prof. Dr. Andreas W. Bitter: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme. (Der Sachverständige referiert anhand einer Powerpoint-Präsentation) Ich möchte aus Sicht des Sächsischen Waldbesitzerverbandes die besondere Relevanz des Themas für jeden einzelnen Waldbesitzer betonen. (Folie Multifunktionale Forstwirtschaft) Wir versuchen üblicherweise mit standortgerechten, stabilen Wirtschaftswäldern den allgemeinen Anforderungen einer multifunktionalen Forstwirtschaft gerecht zu werden. Dabei kommt es in besonderer Weise darauf an, dass wir über standortgerechte Baumartenmischungen und eine entsprechende Strukturierung und Strukturvielfalt in unseren Beständen verfügen können. Das ist die Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit, wechselnden Leistungsanforderungen gegenüber und vor allen Dingen eben auch die Basis für die entsprechenden Leistungen und damit eben auch die wirtschaftliche Grundlage der

3 3 Betriebe. Deshalb ist die Strategie, die in überwiegender Mehrzahl verfolgt wird, ein funktionsorientierter Waldbau bzw. gegebenenfalls auch Waldumbau. Das habe ich jetzt einmal ein bisschen pointiert formuliert als Basis für eine Kostenführerschaft. Wir sind mit unseren Produkten auf Weltmärkten unterwegs. Nur eine wirklich kostenoptimale Produktion sichert die wirtschaftliche Basis der Betriebe. Deshalb ist die Erweiterung des Baumartenspektrums und dass heißt zu günstigsten Kosten durch Voranbau und vor allen Dingen Naturverjüngung das Gebot der Stunde. (Folie: Naturverjüngung) Naturverjüngung ein unterschätztes Potenzial. Wissenschaftliche Untersuchungen die hier kurz angesprochen sind zeigen, dass sowohl über Hähersaat als über die Windausbreitung ganz erhebliche Potentiale erschlossen werden können, die auch ohne dass ich das jetzt hier im Einzelnen belegen möchte in entsprechenden, flächenbezogenen Monitoringsystemen nachgewiesen werden. Darauf werden sicherlich auch noch Kollegen eingehen. Es ist erstaunlich, welche Tiefenwirkung von einzelnen Mutterbäumen ausgeht, also 200 bis 300 Meter sind durchaus ernst zu nehmende, markante Wirkungen zu beobachten. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Funktion einer ökologischen Beimischung. Dabei kommt es nicht primär auf eine ganz hohe, waldbauliche Wertigkeit dieser Bäume an, sondern tatsächlich auf eine entsprechende Mischung, auf ein entsprechendes Vorhandensein für die verschiedenen Funktionen des Waldes und gegebenenfalls natürlich auch als Grundlage für die Entwicklung von Mutterbäumen der nächsten Generation. Aber eben auch in Teilen als Wirtschaftsbaumart, die einzeln eingemischt sein kann. Aber und das ist im Grunde jetzt wirklich die Bürde, unter der Forstbetriebe ächzen, Wildverbiss wirkt hier selektiv und in dem Sinne selektiv, dass insbesondere das Seltene selektiert wird und damit eine Mischung bewirkt wird, und damit im Grunde ganz besondere Zukunftsbelastung und Kosten entstehen. Sie sehen hier eine Statistik von Sachsenforst, während entsprechende Verbisse im Nadelbaumbereich im Bereich von 10 % liegen, liegen sie bei Laubbäumen und über die reden wir hier insbesondere wenn wir ergänzen wollen, im Bereich von 30 bis maximal über 50 %. Die Frage der Kosten, die damit verbunden sind, lässt sich aus betrieblicher Sicht ganz unterschiedlich beantworten. Nehmen wir im Grunde offiziell verfügbare Grundlagen: (Folie:Kosten) Erster Punkt: Die Förderstatistik, dargestellt im Forst unterhalb von Sachsenforst: Da sehen wir, dass ha Waldumbaufläche gefördert wurden, geschützt durch 77 Kilometer Wildzaun. Das macht 347 Laufmeter pro Hektar. Interessant ist, dass es sich damit um 34 % der Fördersumme handelt und dass heißt, das pro Hektar Förderfläche Euro verausgabt wurden. Man kann es auch auf die Gesamtbetriebsfläche rechnen, dass sind dann gegebenenfalls beim Staatswald die 11 Euro, die angegeben worden sind. Viel aussagekräftiger ist jedoch meiner Ansicht nach, was uns der Hektar kostet und vergleichen Sie dass mit den möglichen

4 4 Holzerträgen und mit den Werten dieser Flächen, dann sehen Sie, welche Bürde es darstellt. Ganz besonders extrem ist es, wenn es um kleine Flächen geht das ist das zweite Beispiel, das hier aufgeführt ist aus einer Förderungsbroschüre von Sachsenforst da sehen Sie für eine Kleinfläche von 0,25 ha sind für Pflanzen und die Pflanzung 875 Euro veranschlagt, der Zaunbau Euro macht zwei Drittel der Kosten fast über den Zaunbau. Jetzt die Pointe: Die mögliche Förderung beträgt Euro, dass heißt, die Förderung, die der Freistaat gewährt, deckt noch nicht einmal die Kosten, die hier für den Zaunbau kalkuliert sind. Also ich denke, dass daraus im Grunde die Dramatik der Belastung der Betrieb deutlich wird. (Folie: Schalenwildgebiete) Die Frage nach den Schalenwildgebieten dritter Punkt der Anfrage: So etwas ist Anfang der neunziger Jahre nach reiflicher Überlegung und einer wildökologischen Lebensraumbewertung zumindest im Diskussionsprozess hier noch einmal dargestellt nach einer Quelle von Hofmann so entschieden worden, dass man begrenzte Gebiet ausgeschieden hat. Wichtig ist dabei, dass insbesondere ausreichende Winteräsung vorhanden ist. Die wird üblicherweise von Wald geboten natürlich auch vom Acker aber unterschiedlich. Da haben wir gerade das Problem, dass die Ackerfrüchte, die gerade eine besondere Konjunktur haben Thema Mais, Thema Winterweizen im Winter ganz besonders wenig zu bieten haben. Von daher gesehen verschärft sich dort das Problem und der Sachverhalt ist also der, dass das Wild sich die Äsung sucht und wenn es sie im offenen Land nicht findet, geht es in den Wald. Also von daher gesehen ist die Landnutzungsverteilung neben dem Deckungsschutz und auch der Zerschneidung und der Störung in diesen möglichen Habitaten von entscheidender Bedeutung. Schauen wir uns die Beispiele an: Ich habe unten vier Messtischblätter MW 25 für Falkenstein und Weißkollm, zwei Messtischblätter quasi in Schalenwildgebieten gelegen, die Verteilung der Landnutzungsform da haben Sie 71 bzw. 53 % Wald gegenüber 5,5 % bzw. 3,2 % Acker also von daher gesehen eine günstige Situation angesichts des geschilderten Szenarios. Mögliche Ergänzungsbereiche, die hier auch markiert sind, Bad Lausick, Marienstern zeigen im Grunde diametral entgegengesetzte Verhältnisse, Acker 57 %, 58 % und von daher gesehen ein entsprechendes Defizit. Schlussfolgerung: Das wird, wenn es im Grunde zur Aufhebung der Gebiete kommt, zu einer entsprechenden Besiedlung auch dieser Region kommen. Dort wird im Grunde Winteräsung nicht in der Form verfügbar sein, wie sie bisher verfügbar war. Deshalb wird es eine um so stärke Belastung des Waldes hinauslaufen und das kann aus der Sicht eines Waldbesitzerverbandes nicht gutgeheißen werden. (Folie: Verbiss- und Schälgutachten) Nächster Punkt: Verbiss- und Schälgutachten. Ich habe mir die Freiheit genommen, auf einen mehr oder minder berühmten Betriebswert den meisten von uns bekannt zu verweisen, der uns hinterlässt: Nur was wir messen können, können wir tatsächlich managen. Bekanntermaßen ist die Messung oder die Zählung von Wildbeständen

5 5 höchst unsicher. Also brauchen wir alternative Indikatoren und das ist der Zustand der Vegetation, da gibt es im Grunde einen entsprechenden Einfluss dass werden Sie wahrscheinlich auch an anderer Stelle noch sehen und deshalb brauchen wir ein qualifiziertes Monitoring. Dass heißt ein Mehr an Zahlen und nicht ein Weniger, ein Mehr an Transparenz und nicht ein Weniger, ein Mehr an Kommunikation zwischen den Interessengruppen. Bei aller Kritik, die an den bisherigen Grundlagen geäußert werden, brauchen wir eine Weiterentwicklung des entsprechenden Inventurverfahrens mit partiell permanenten Plots, vor allen Dingen auch einer statistischen Absicherung für die relevanten Baumarten. Das sind nicht nur die beiden Hauptbaumarten Fichte und Kiefer, so wie das im Grunde aus der bisherigen Darstellung sich ergab. Wir brauchen auch einen Regionalbezug, nur so bekommen wir steuerungsrelevante Informationen das muss das Thema sein. Sie sehen links als Beispiel eine Karte, auf der Sie erkennen, wie sich die Verhältnisse darstellen und örtlich differenziert sind. Man darf das also nicht alles über einen Kamm scheren und muss gegebenenfalls den Revierbezug suchen. Dafür brauchen wir gemeinsame Revierbegänge zwischen den beteiligten Institutionen und neutrale Weiser- und Dauerbeobachtungsflächen, die dem Diskussionsprozess zwischen Interessengruppen entzogen sind und von daher eine wirklich transparente, verlässliche Basis für die Diskussion bieten. Das war in aller Kürze meine Darstellung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vors. Thomas Jurk: Herr Prof. Bitter, herzlichen Dank, auch für die Einhaltung des Zeitrahmens. Ich bitte jetzt unseren Gast aus Bayern, Herrn Franz Brosinger vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Wort zu nehmen. Er ist dort Referatsleiter Waldbau, Waldschutz und Bergwald. Bitte schön. (Der Sachverständige referiert anhand einer PowerPoint-Präsentation) Franz Brosinger: Vielen Dank für Einladung. Herr Vorsitzender! Herr Staatsminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin der zuständige Waldbaureferent für die Bayerische Forstverwaltung und damit in erster Linie zuständig für die Beratung und Förderung im Privatwald. Wir haben einen Forstbetrieb, der gesondert geführt wird. In dieser Funktion habe ich seit über zehn Jahren auch die Durchführung des forstlichen Gutachtens zu verantworten. Ich möchte mich deshalb bei meinen Ausführungen wesentlich auf dieses Thema konzentrieren und darüber hinaus noch unsere Erfahrungen zu den Rotwildgebieten und die Aufhebung der Abschusspläne für Rehwild schildern. Zunächst zum forstlichen Gutachten. Dazu muss ich ein wenig ausholen. Bayern hat eine Waldfläche von 2,5 Millionen Hektar und rund Waldbesitzer. Damit sind 55 % des Waldes in Besitz privater Eigentümer. Wir haben die Aufgabe, diese Waldbesitzer zu beraten und entsprechend zu fördern. Die Zielsetzung der Waldbewirtschaftung ergibt sich in Bayern aus dem Bayerischen Waldgesetz: naturnahe, leistungsfähige, stabile Wälder.

6 6 Ein absoluter Schwerpunkt ist seit circa drei Jahren der Waldumbau. (Folie 2: Waldumbau ein forstpolitischer Schwerpunkt in Bayern) Wie Sie sehen, haben wir im Privatwald Hektar Nadelholz-Reinbestände im Alter von über 50 Jahren. Die Bayerische Staatsregierung hat hierfür zusätzlich rund 25 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt, um diesen Waldbau voranzubringen. Das Geld geht in erster Linie in die Förderung, aber auch in die Forschung und in die Begleitung dieser Maßnahmen. Zwingende Voraussetzung für das Gelingen dieses Waldumbaus für eine naturnahe Waldbewirtschaftung sind waldangepasste Schalenwildbestände. (Folie 3: Rechtliche Grundlagen in Bayern) Seit dem Jahr 2005 ist das im Bayerischen Waldgesetz bereits verankert. Es gibt bekanntlich diesen Grundsatz Wald vor Wild!. Ziel ist es, einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes herzustellen. Es gibt ferner im Bayerischen Jagdgesetz eine Formulierung, wonach die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. (Folie 4: Forstliches Gutachten in Bayern) Diese Zielsetzung wird durch ein entsprechendes Monitoring, nämlich forstliche Gutachten, unterstützt. Diese basieren wiederum auf Vorschriften im Jagdgesetz, wonach vor der Abschussplanung den unteren Forstbehörden die Gelegenheit zu geben ist, sich im Rahmen eines forstlichen Gutachtens über die Situation der Waldverjüngung zu äußern. Ich möchte hervorheben: Diese Bestimmung dient zum einen dem Gemeinwohl, nämlich dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung und der Schaffung von funktionsgerechten Wäldern und zum anderen dem Schutz der einzelnen Waldbesitzer. Der Waldbesitzer soll so ist es im Kommentar zum Gesetz festgehalten das vorhandene waldbauliche Potenzial weitestgehend ausschöpfen können und nicht aufgrund übermäßiger Schäden durch das Schalenwild beeinträchtigt sein. Dieses Gutachten basiert auf einer Verjüngungsinventur und wird von staatlichen Förstern erstellt. Diese Verjüngungsinventur ist ein Stichprobenverfahren, das circa Stichprobenpunkte beinhaltet. Es werden über 2 Millionen Bäumchen aufgenommen. Diese Inventur auf Hegeringbasis ausgewertet. Wir haben 765 Hegeringe, für die forstliche Gutachten erstellt werden, wobei die Gesamtsituation und sonstigen Erkenntnisse einfließen. Wesentliches Ziel ist es, dass die Beteiligten, also die Jagdgenossenschaften und die Jägerschaft, bei diesen Aufnahmen von Anfang an einbezogen werden. Sie erhalten auch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das Verfahren wurde vor circa 25 Jahren gemeinsam mit den Verbänden entwickelt. Wichtig ist, dass dieses Gutachten eine sehr starke gutachtliche Komponente hat, weil

7 7 die Verbisserhebung nur eine Stichprobenaufnahme ist. Entscheidend ist, wie sich der Baumnachwuchs entwickeln kann. Dazu bedarf es entsprechenden Sachverstandes. Ich komme zu den Kosten. Wir haben hierfür keine zusätzlichen Haushaltsmittel bzw. nur in sehr geringem Umfang für Hilfskräfte. Wenn man die Arbeitszeit der Förster rechnet, kommt man, auf circa 2,5 Millionen Euro. Wenn man es auf die Waldfläche umrechnet, dann macht das circa 30 Cent pro Hektar und Jahr Waldfläche aus. Das ist ungefähr die Hälfte dessen, was momentan eine Buchenpflanze kostet. Ich komme zu den Ergebnissen. (Folie 5: Ergebnisse der Verjüngungsinventuren: Leittriebverbiss in Bayern) Sie sehen auf dieser Folie die Entwicklung der letzten 20 Jahre. Wir machen das seit dem Jahr 1991 mit demselben Verfahren. Seither hat sich die Verbisssituation natürlich mit Schwankungen insgesamt verbessert. Wir haben trotzdem noch viele Bereiche, in denen es mangelt. (Folie 6: Wertung der Verbisssituation 2009) Sie sehen hier eine Karte der Hegegemeinschaften. In Rot ist dargestellt, wo der Verbiss deutlich zu hoch ist, in Grün ist dargestellt, wo er zu gering ist. Abschließend möchte ich sagen, dass sich das forstliche Gutachten im Freistaat Bayern bewährt hat. Es bildet eine objektive Grundlage für die Abschussplanung, es wird von den Waldbesitzerverbänden akzeptiert und weiterhin gewünscht. Es wird auch von der Jägerschaft weitestgehend akzeptiert. Allerdings möchte ich nicht verhehlen, dass es durchaus auch Kritik gibt, wobei nicht das Gutachten selbst infrage gestellt wird, sondern einzelne Punkte des Gutachtens, wie die Herausgabe der einzelnen Lagedaten, die Aufnahme von Unverbissenenzahlen und Ähnliches. Unser Staatsminister hat darauf reagiert und im vorigen Jahr ein Symposium durchgeführt. Es gab Gespräche mit den Verbänden zur Weiterentwicklung des forstlichen Gutachtens. Nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion geht es vor allen Dingen um zusätzliche revierweise Aussagen, um regelmäßige Waldbegänge, die ebenfalls als Grundlage für die Abschussplanung dienen, und um Dauerbeobachtungsflächen. Ziel ist es, das Gutachten noch transparenter zu machen und die Akzeptanz dieser Gutachten zu erhöhen. (Folie 7: Schälschäden bei der zweiten Bundeswaldinventur 2002) Die Schälschäden habe ich jetzt nicht erwähnt, da sie in Bayern kein Problem darstellen, sondern es geht nur um die Verjüngung des Waldes. Hier sehen Sie die Ergebnisse der zweiten Bundeswaldinventur. Sie sehen einige rote Punkte Sie sind leider nicht gut zu erkennen, mit denen die Schälschäden der letzten zehn Jahren dargestellt wurden: einige wenige Punkte im Fichtelgebirge und im Allgäu. Ansonsten sind es Schälschäden, die teilweise 20 bis 30 Jahre alt sind. Diese Thematik spielt in Bayern keine besonders große Rolle. Ferner sehen Sie auf dieser Karte Bundeswaldinventur 2002 die ausgewiesenen Rotwildgebiete. Es gibt keine

8 8 Diskussion darüber, diese Rotwildgebiete zu verändern. Wir hatten diese Diskussion vor zehn Jahren, aber eher in umgekehrter Richtung. Von den Waldbesitzern kamen damals die Forderungen, Rotwildgebiete einzugrenzen und nicht auszuweiten. Einer Ausweitung wird von Teilen der Jägerschaft derzeit das Wort geredet. Der Waldbesitzerverband und der Bauernverband sind dagegen, weil sie befürchten, dass mit der Ausweitung der Rotwildgebiete die Schälschäden auch in den Bereichen ansteigen würden, in denen bisher noch keine zu finden sind. Zum Thema Befreiung von den Vorschriften der Abschussplanung für Rehwild: Das war in Bayern vor 10 Jahren eine große Diskussion, auch mit dem Ziel, die Verwaltungskosten zu reduzieren, den Aufwand zu reduzieren. Der Landtag hat dann der Staatsregierung den Auftrag erteilt, ein Pilotprojekt durchzuführen. Wir haben das zuerst in sechs Hegeringen und dann auch erweitert in 41 Hegeringen über sechs Jahre ausprobiert. Wir hatten Hegegemeinschaften ausgewählt, die im grünen Bereich liegen, in der die Verbisssituation tragbar ist. Das Ergebnis unter dem Strich war aber nicht so, dass es dann weiter verfolgt wurde für das ganze Land. Ganz wesentlich war, dass erstens einmal die Ergebnisse bei der Verbissbelastung sich nicht im Trend vom Durchschnitt abgehoben haben zum einen und zum anderen, dass also bei den beteiligten Waldbesitzern vor allen Dingen, Jagdgenossenschaften doch relativ, ich sage jetzt einmal wenig jagdlicher und auch forstfachlicher Sachverstand vorhanden gewesen sind. Wir haben das durch Umfragen erhoben, so dass es kaum gewährleistet ist, dass die beiden Parteien, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter auf selber Augenhöhe dann miteinander in die Abschlussplanung hineingehen. Das ist im Moment auch kein Thema in Bayern. Damit wäre ich eigentlich mit den Punkten am Ende, die ich vielleicht in Ihrem Gremium beisteuern kann. Vors. Thomas Jurk: Vielen Dank Herr Brosinger, das war eine glatte Punktlandung, was die Zeit anbetraf. Sie haben ja schon fast den Bogen geschlagen zu Ihrem Nachbarn, den wir jetzt hören: Bernhard Haase. Er ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer. Sie haben das Wort! Bernhard Haase: Herzlichen Dank dafür, herzlichen Dank für die Einladung. Vielleicht sollte ich eins sagen. Ich bin in der Liste hier vielleicht ein bisschen der Einzige hier und vom Namen her auch, der zu dem Verbiss gehört und nicht zu dem Wald. Ich bin derjenige, der einmal den Zusammenschluss der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen überhaupt ins Leben gerufen hat als Vorsitzender und Präsident. Auf der Bundesebene bin ich der Vorsitzende sämtlicher Landesverbände. Eigentlich haben die Vorredner schon gesagt, warum ich oder wir diesen Zusammenschluss damals vorangetrieben haben. Es kann nicht sein, dass alle über das Eigentumsrecht Jagd reden und beschließen, aber diejenigen, denen es gehört, die sind daran nicht beteiligt. Das war der Hintergrund. Ich habe dass damals ganz einfach ausgedrückt und habe gesagt: Es kann nicht sein, dass der Mieter bestimmt, wie das Eigentum des Hauses zu verwalten ist. Ich brauche das hier nicht weiter auszuführen, Sie können das alle ganz gut beurteilen. Insofern kann ich das alles nur als Außenseiter von einer ganz anderen Seite her anfassen. Wir haben uns dann natürlich damit beschäftigt, ich kenne Ihre Unterlagen

9 9 alle auswendig, weil ich ständig von den Landesverbänden in unseren Konferenzen davon informiert werde. Ich sage einmal ein bisschen freihändig: Natürlich unterstützen die Eigentümer der Jagdrechtes, die gleichzeitig Eigentümer der Fläche sind und damit die ganze Bandbreite der verschiedenen Nutzungen repräsentieren, eine privatwirtschaftlich vernünftig orientierte Waldbewirtschaftung und natürlich auch die Veränderung im Waldbau hin zu einer stärkeren Mischwaldnutzung in allen Altersstufen. In Niedersachsen gibt es den wunderbaren Löwe, das ist der Mischwald in allen Altersstufen. Der Punkt ist, man muss dahin kommen. Das ist die ganz schwierige Situation und da wird zum Teil jeweils aus der Sicht des Betroffenen oder des betroffenen Fachbereiches unterschiedlich diskutiert. Der eine will möglichst schnell und umsonst dahin und die Frage ist: Geht das? Das ist auch der Hintergrund der Aktion, die über VBM gelaufen ist und hier auch zu der Anfrage geführt hat. Wir wollen natürlich dieses Ziel unterstützen, dieses Ziel erreichen, aber das Jagdrecht ist ein eigenständiges Recht und eigenständiges Eigentumsrecht. Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Brosinger, dass Sie dieses Zusammenspiel das ist ja in Bayern auch nicht gleich zu Anfang so gewesen, sondern das ist auch erarbeitet und erstritten worden herausgestellt haben. Das ist der einzige Ansatzpunkt, den wir sehen, wenn wir gemeinsam zu einem wirklichen Erfolg kommen sollen. Dabei wollen wir nicht wie das hier und da dargestellt wird dass das Jagdrecht noch eine Nutzungsfunktion hat, sondern es ist ein eigenständiges Recht, das auch eigenständig verwaltet werden muss. Ich glaube, im Bundesjagdgesetz 1, Abs. 2 und 21 ist das sehr gut beschrieben. Die Grenzen sind dort, wo andere Nutzungen unangemessen beeinflusst werden. Aber umgekehrt ist das auch so. Dies ist der Punkt, den wir herausarbeiten wollen. Wir haben ganz sicher, da brauchen wir nicht in die Statistik zu schauen ich habe lange genug im Präsidium der Landesjägerschaft Niedersachsen gesessen und bin auch von Beruf aus Landwirt, studierte Landwirtschaft und führte beim Bauernverband einen großen Kreisverband, bin auch von daher auch von der landwirtschaftlichen Seite immer mit diesen Fragen konfrontiert worden. Daher bin ich immer an diese Fragen heran gegangen und habe versucht, das zu organisieren, damit die Eigentümer ihre eigenen Interessen auch wirklich selbst vertreten. Wir haben in allen Ländern ich kann das für Sachsen nicht analysieren punktuell hohe, zu hohe Schalenwildbesätze. Hier gilt es, diese an die jeweilige Nutzung vor Ort auch der Herr Bitter hat das hier sehr deutlich an der Karte auch für Bayern dargestellt wir haben überall unterschiedliche Verhältnisse vor Ort. Ich habe auch gelesen, was Ihr Ministerium aufgestellt hat, auch da ist es sehr unterschiedlich. Hier sind immer noch die Fichte und die Kiefer Hauptbaumarten, im Augenblick ja auch die Ertragsbaumarten. Man muss in der Zwischenzeit auch überdenken, ob der Löwe bis zum Ende zurückgedacht dann bei 80 % Buche richtig ist. Die Bestände müssen angepasst werden und zwar dort vor Ort. Dies wurde hier auch sehr richtig angesprochen. Wir wollen dabei aber den ganzheitlichen Ansatz bei diesen Diskussion mit ins Spiel bringen nicht nur hier ist der Wald und hier der Verbiss. Ich sage jetzt einmal extrem durch das Rehwild: Wir haben auch wenn ich die Schalenwildarten durchgehe nicht nur beim Rehwild ausgehend vom jeweiligen Umbau die Probleme, sondern wir haben Schalenwildbesätze beim Dammwild. Diese in Griff zu bekommen, ist zum Teil

10 10 fachlich schwieriger als beim Rehwild. Beim Rotwild sind hier auch schon Dinge angesprochen worden. Ich möchte noch hinzufügen: Wir haben auch die gesetzlichen Bestimmungen der Konvention von Rio. Damit sind in Niedersachsen damals den gesetzlichen Bestimmungen folgend die Rotwildgebiete aufgehoben worden, weil sie rechtlich eigentlich gar nicht zulässig sind. Ich habe so meine eigene Art der Darstellung: Die Hirsche lesen die Verordnung nicht und sie lesen auch nicht das Gesetz, die tun was sie wollen. Darauf müssen wir reagieren, deshalb habe ich das etwas flapsig gesagt. Also, wir müssen uns vor Ort zusammensetzen, überlegen und entscheiden, was zu tun ist. Dabei fordere ich ganz deutlich ein, dass dabei nicht nur die Betrachtung auf den jeweiligen Waldstandort und den Umbau gerichtet wird das ist ein ganz wichtiger Punkt aber gleichzeitig gibt es noch einen Gesichtspunkt: Der Wald grenzt an das Feld und diese Kombination ist nun einmal so. Das Wild geht dahin, wo es seine Bedürfnisse befriedigen kann. Wenn es äsen will, geht es dorthin, wo es das beste gibt. Wenn es Ruhe haben will, geht es dorthin, wo es am ruhigsten ist und wenn das gestört wird, geraten die Dinge durcheinander. Also wir müssen dieses ganzheitlich sehen. Wir wollen eigentlich anstreben, dass diese auch in Bayern genannten Gruppen, nämlich die Jagdrechtseigentümer, die Jagdgenossenschaften die Jäger sind die Mieter dieses Rechts also auch die Nutzer dieses Rechts über die beiden anderen Nutzungsarten, die Landwirtschaft und den Forst miteinander abstimmen. Wir haben, was die Wildschweine betrifft das war auch eine hitzige Diskussion, die zwar noch nicht beendet ist Gott sei Dank eine Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jägern und Jagdgenossenschaften erreicht. Diese Zusammenarbeit muss mit Leben erfüllt werden, und ich sehe, dass sich in dieser Richtung etwas bewegt. Die Landwirtschaft sagt: Seht mal zu, dass ihr die Schweine totschießt und lasst uns unseren Kram machen. So geht das nicht. Wir müssen das miteinander machen. Das müssen wir mit dem Wald genauso tun. Das heißt, diese Gruppen müssen zusammenarbeiten, nicht hier im Parlament und nicht in Gesetzen das lesen die Viecher auch nicht, sondern wir müssen uns vor Ort hinsetzen und wenn wir sie reduzieren wollen, müssen wir sie totschießen. Ich sage das so, wie es ist. Das müssen wir organisieren, und zwar nicht kreisweise, sondern dort, was Sie als Stichwort genannt haben, revierweise oder in Gruppen, dort, wo die Schwerpunkte und die Notwendigkeiten des Waldumbaus vorhanden sind. Da müssen wir uns mit den Beteiligten hinsetzen. Sie können so viel beschließen, wie Sie wollen: Wenn es in die Köpfe der Menschen, die das umsetzen sollen und müssen, nicht hineingeht, bekommen Sie das nicht fertig. Ich muss Ihnen das hier nicht erläutern. Wir haben in Westfalen sogar Zwangsjagden verordnet bekommen. Es kommt immer auf die Parole an: Spielt man Skat auf dem Hochsitz oder schießt man? Die Menschen sind so. Ich glaube, wir haben damit Erfolg, wenn wir die Dinge vor Ort regeln.

11 11 Dabei sind auch die einwirkenden Fremdfaktoren zu berücksichtigen. Es sind ja nicht nur die Rehe im Wald, sondern auch Spaziergänger. Ich kenne den Solling auswendig, auch die Stufe des Umbaus von großen Kahlschlägen. Wir sind immer wieder zu den Verbissstellen in der Wald- und Wildkommission hingeführt worden. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Es ist wichtig, eine Kommission zu bilden, in der sich die Beteiligten das vor Ort anschauen können. Das kann man sowohl auf größerer als auch auf kleinerer Ebene machen. Es gibt immer Brennpunkte. Fast immer haben wir festgestellt, dass es dort, wo es aus dem Ruder läuft, gemenschelt hat, wie es die Bayern sagen, also wo die nicht zusammenpassten. Dort kommt der größte Zauber zustande. Ich möchte ergänzen, dass zu dieser Diskussion auch die Einschränkung von Jagdnutzung gehört. Wenn ich in einem Schutzgebiet die Jagd einschränke, dann habe ich natürlich die Auswirkungen in dem danebenliegenden Gebiet. Das heißt, auch dort müssen wir sehr genau hinschauen. Ich habe in Hamburg auch dort gibt es Wild, es gibt ja sogar in der Stadt Berlin eine Masse an Wild die ersten Entwürfe zum totalen Jagdverbot vorliegen. Was soll derjenige daneben mit seiner Fläche tun, wie soll er das hinkriegen? Wir müssen also sehr genau hinschauen. Zusammenfassend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, uns über diese Situation klarzuwerden und alle Beteiligten mitzunehmen. Das Wichtigste ist, dass wir uns organisieren und vor Ort vom Kreis über den Hegering zu der Gemarkung oder den jeweiligen Revieren zusammenarbeiten, vor allem dort, wo es bei den Wildschweinen oder beim Dammwild kritisch ist. Rotwild hat größere Gebiete, beim Rehwild ist es relativ einfach, weil Rehwild territorialer ist und von daher selektiver eingegriffen werden kann. Zum Schluss möchte ich nochmals betonen für den Fall, dass die Eigentümer nicht in die Organisationsstrukturen einbezogen werden, und zwar nicht nur als Aushängeschild, sondern als mitwirkende Größe: Wenn in den Hegegemeinschaften nicht nur die Jäger sitzen, sondern auch die Eigentümer bzw. deren Vertreter unmittelbar vertreten sind, dann kommt es zum Beispiel zu einer völlig anderen Einschätzung der Bestände. Die Jäger untereinander konkurrieren, die Randgebiete wollen natürlich etwas haben, also muss der Pott voll sein. Der Waldbesitzer stellt das schon richtig dar. Dann kommen Sie zu anderen Ergebnissen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt in der Organisation. Dort, wo die Jagdbeiräte nicht funktionieren ich habe lange genug in diesem Gremium gesessen, müssen sie mit Leben erfüllt werden. Dort müssen die wirklichen Vertreter der Gruppen, die alle Fachgruppen umfassen Wald mehrfach besetzt etc., diese Positionen erläutern. Ich denke, dann bekommen wir es hin. Mein Petitum ist nicht, Gesetze zu ändern, sondern vor Ort zu handeln und dazu die notwendigen Organisationsstrukturen zu schaffen. Was die Zäune betrifft, bitte ich bei der gesamten Diskussion das muss Ziel sein, bei den Hauptbaumarten allemal, eines zu berücksichtigen: Ich nehme als Beispiel nicht Sachsen, um nicht auf die Nase zu fallen. Sie können durch die Schorfheide circa 8 bis 10 Kilometer fahren Kieferstammstärke 20 cm und wenn Sie dort eine Buche einpflanzen, dann gibt es kein so dummes Vieh, das die nicht auffrisst. Das heißt, ich muss in der Folge, je nachdem welches Umbaustadium ich erreicht habe, genau hinschauen und dort keine große ideologische Diskussion führen, sondern pragmatisch handeln. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

12 12 Vors. Thomas Jurk: Ich habe Ihnen einen kleinen Zeitbonus gegeben, sehr verehrter Herr Haase. Ich leite den Staffelstab weiter an Herrn Prof. Dr. Dr. Sven Herzog von der Technischen Universität Dresden, Institut für Waldbau und Forstschutz. Bitte schön. (Der Sachverständige referiert anhand einer PowerPoint-Präsentation.) Prof. Dr. Dr. Sven Herzog: Herr Staatsminister Kupfer! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vertrete hier die Wildökologie, Wildbiologie. Was macht ein Wildbiologe? Er beschäftigt sich mit Tieren an der Schnittstelle zum Menschen, und zwar meist dort, wo es Probleme gibt. Ob es sich um den Elefanten, den Rothirsch, das Reh, den Wolf oder den Tiger handelt mit dieser Art von Themen beschäftigen wir uns und betrachten nicht nur die biologische, sondern auch die Menschenseite. Ich will mich im Zusammenhang mit den gestellten Fragen auf drei Punkte konzentrieren. Das ist zum einen das Thema Waldwirtschaft und Jagdrecht. Zunächst die Frage: Welche Rolle spielt das Jagdrecht in diesem Zusammenhang? Das Jagdrecht ist sicher mehr als der Erfüllungsgehilfe des forstlichen Wirtschaftens, aber es spielt natürlich im forstlichen Wirtschaften eine wichtige Rolle. Das Jagdrecht ist von Haus aus das mag mancher gar nicht wissen eigentlich ein Artenschutzrecht. Wir haben in Deutschland eine Sondersituation, fast weltweit, in der wir für viele Tierarten für alle, die genutzt werden, oder für die Tiere, die mit dem Menschen interagieren den Artenschutz bereits seit den Zwanzigerjahren privatisiert haben. Das ist aus heutiger Sicht ein hochmoderner Ansatz. Dieser privatisierte Artenschutz befindet sich im Jagdrecht. Der übrige Artenschutz befindet sich im Naturschutzrecht. Man hat sich in den Zwanzigerjahren überlegt, dass man dem Nutzer diese Tiere nicht übernutzen lassen will. Das heißt, zum Beispiel die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes das steht im Sächsischen Jagdgesetz als Beispiel drin, in jedem anderen Land ist es ähnlich oder die Bewahrung der Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Vielfalt. Das Jagdrecht hat noch eine andere Seite: Die Beeinträchtigung einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung sollen vermieden werden, sodass jagdliche Interessen mit übrigen, vor allem öffentlichen Belangen kompatibel sein müssen. Das heißt, wir haben hier eine sehr komplexe Aufgabe, die sich dem Jagdrecht stellt. Wenn wir auf die diskutierten Fragen eingehen das ist jetzt sehr vereinfachend; ich kann das nachher in der Diskussion gern vertiefen, dann haben wir mit zwei relevanten Interessengruppen zu tun. Das sind die Grundeigentümer, die gleichzeitig Inhaber des sogenannten Jagdrechtes sind. Das heißt, in Deutschland ist der Grundeigentümer für die Jagd verantwortlich und in vielen Fällen darf und muss er die Jagd ausüben. Aber das Jagdausübungsrecht ist in gewisser Weise entkoppelt vom Grundeigentum, indem der Grundeigentümer dieses Jagdrecht davon losgelöst verpachten kann. Das ist im Zusammenhang mit der Freizeitjagd wichtig. Dort treten die Pächter in Erscheinung, denen dieses Recht vom Grundeigentümer gegen ein Honorar übertragen wird. Dabei kann es auch zu Konflikten kommen. Wenn der Grundeigentümer normalerweise das Jagdrecht hat und es selbst ausübt, dann dürfte es keine Probleme geben.

13 13 Wenn wir uns die verschiedenen Waldeigentümer in Sachsen anschauen, dann sieht man, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst ein großer Staatsbetrieb ist. Das gilt für alle anderen Bundesländer ebenso. Dort, wo das Jagdausübungsrecht und das forstliche Wirtschaften in einer Hand liegen, sollte das ganz unproblematisch sein. Dort kann man die Jagd im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so regeln, dass man seine waldbaulichen Ziele erreichen kann. Ähnliches gilt für den mittleren und großen Privatwald. Auch dort ist das Jagdausübungsrecht und die Forstwirtschaft typischerweise in einer Hand, wenn der Grundbesitzer es nicht verpachtet. Dann hat er allerdings offenbar ganz andere Wirtschaftsziele. Er muss eben diese anderen Ziele auch berücksichtigen. Wenn er originär forstliche Ziele hat, dann kann er die Jagd so gestalten, dass das Ganze unproblematisch ist. (Folie: Sächsisches Landesjagdgesetz) Problematischer wird es im Kleinstprivatwald und auch wenn man auf Arten wie das Rotwild schaut, im durchaus auch kleinen Privatwald, nämlich dort, wo Jagdausübungsrecht und Forstwirtschaft nicht immer in einer Hand sind, wo zum Beispiel auch Lagen von kleinsten Waldstücken und verpachteten Agrarflächen liegen oder die Agrar- oder die Jagdgenossenschaft, die sich vor allen Dingen aus Landwirten zusammensetzt, möglicherweise an einem hohen Pachterlös interessiert ist und vielleicht waldbauliche Fragen ein bisschen in den Hintergrund stellt. (Folie: Relevante Interessengruppen) Hier sehen wir durchaus zahlreiche Konflikte und zwar durchaus Konflikte jetzt nicht zwischen Jäger und Förster wie man es so gern sieht sondern Konflikte zwischen Grundeigentümern, zwischen Grundeigentümern und unterschiedlichen Zielen in ihrem Wirtschaftsfeld. Und da muss man möglicherweise sei es per Vertrag oder vielleicht auch per Gesetz ich selbst bin mehr für die vertraglichen Lösungen aber das ist etwas, was ich im Zusammenhang mit dem Sächsischen Landesjagdgesetz ja auch durchaus empfohlen habe. (Folie: Problematik vereinfachend) Hier müsste man im Grunde Regelungen vorsehen, die eben diesen Klein- und Kleinstprivatwald da möglicherweise sei es Sonderkündigungsrecht oder ähnliches Möglichkeiten geben, auch hier mehr Einfluss zu nehmen. Da liegen denke ich eben die Konfliktfelder zwischen verschiedenen Grundeigentümerinteressen. (Folie: Schalenwildgebiete und Wald) Ein zweiter Punkt, der angesprochen war, war das Thema Schalenwildgebiete, Schalenwildgebiete und Wald, wobei das Thema Schalenwildgebiete natürlich nicht unbedingt wegen des Waldes primär in der Diskussion steht, sondern mehr wegen einer ganz anderen Diskussion es wurde eben schon kurz angedeutet Riokonferenz, Biodiversitätskonferenzen), Folgekonferenzen, die Frage von Zerschneidung der Landschaft und da ist das Rotwild als eine große, wandernde Wildtierart natürlich ein Problem. Die Rotwildvorkommen sind in Deutschland isoliert voneinander, man könnte sich dort über verschiedene Korridorlösungen Gedanken

14 14 machen, man könnte aber eben auch und das wird eben auch in Sachsen diskutiert tatsächlich zu sagen, gut diese Begrenzung auf Rotwildgebiete lassen wir einfach fallen. (Folie: Rotwildgebiete in Deutschland) Sie sehen hier noch einmal die Situation Sachsens, diese roten, braunroten hier im Bild eingezeichneten Flächen sind die Rotwildvorkommen, Rotwildgebiete. Außerhalb dieser Gebiete ist das Rotwild weitestgehend komplett zu erlegen. Es ist nicht wie in Bayern eine komplette Pflicht dazu, aber es ist im Grunde genommen dazu die Möglichkeit, die der Pächter dann draußen auch nutzt, so dass also Wanderungen zwischen diesen Gebieten, Austausch biologischer, genetischer Austausch wie wir ihn heute eigentlich im Naturschutz fordern, sehr stark erschwert bis zum Teil unmöglich ist, zumal ja auch noch deutschlandweit die Straßen und Autobahnen dazwischen liegen. Wenn man da einmal schaut, hat Sachsen ein wenig eine Mittelstellung, da sind die süddeutschen Länder, die natürlich sehr große rotwildfreie Flächen haben. Da ist Nordrhein-Westfalen aufgrund der ganz anderen Landschaftsstruktur auch noch einmal, ansonsten ist Sachsen in etwa so mittendrin, während Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern und auch Niedersachsen durchaus da größere, zusammenhängende Flächen zeigen. Wir haben uns selbst auch sehr intensiv mit der Frage der Ausbreitung des Rotwildes beschäftigt. Sie sehen hier diese verschiedenen Farben, die geben noch einmal etwa den Wildbestand wieder, das heißt, wir sehen eben auch hohe Wildbestände, also sagen wir einmal über zehn Stück Rotwild pro 100 Hektar oder fünf bis zehn Stück. Die haben wir im Erzgebirgskamm, was natürlich auch mit der Nähe zur tschechischen Republik zu tun hat oder zumindest zu tun haben kann, wo eben auch sehr starke Bestände zum Teil noch heute existieren. In den übrigen Flächen haben wir durchaus relativ moderate bis niedrige Rotwildbestände und wir sehen eben auch, dass immer wieder einzelne Stücke Rotwild zwischendrin in der Landschaft hier zur Strecke kommen, das heißt, diese Wanderungen finden offenbar statt und werden durch die Bejagung unterbrochen oder verhindert und das ist etwas, was tatsächlich schon aus rechtlichen Gründen, aber auch aus Naturschutzgründen nicht sein soll. Deshalb denkt man darüber nach, hier solche Flächen und Möglichkeiten zu schaffen, auch über die offene Landfläche, über die Agrarflächen für das Rotwild in andere Rotwildvorkommen passierbar zu machen. (Folie: Fazit) Für die Forstwirtschaft würde wenn wir einmal gleichbleibende Bestände voraussetzen und das tun wir und das empfehlen wir auch dringend würde auch für die Rotwildgebiete auch tendenziell eher eine Entlastung, denn eine Belastung sein. Denn die gleiche Anzahl an Individuen Tieren verteilt sich auf eine insgesamt größere Fläche, zumindest im Sommer müsste es eine eindeutige Entlastung sein, umgekehrt ist das Rotwild in der Landwirtschaft nicht das große Problem. Das ist vor allen Dingen das Schwarzwild, Herr Haase korrigieren Sie mich bitte, wenn ich da

15 15 etwas falsch sage und im Winter würde es mehr oder weniger unverändert sein. Im Sommer würde es für die Wälder gerade Sommerschäden oder solche Themen oder auch Verbiss würde eher eine Entlastung ergeben. (Folie: Rotwildgebiete) Da sind wir eigentlich guter Dinge, das heißt deshalb empfehlen wir tatsächlich aus der Sicht des Artenschutzes, aus Biodiversitätssicht auf die Ausweitung von Rotwildgebieten zu verzichten. Auf der ganzen Fläche allerdings natürlich eine straffe Bejagungsplanung einzuführen, keine Bestandszunahme zuzulassen und innerhalb von bestimmten Korridoren, die zum Beispiel auch mit denen vom BfN ausgewiesenen identisch sein können, auf die Bejagung vielleicht auch zu verzichten und die dort zurückhaltender zu gestalten. (Folie: Forstliche Gutachten) Dann würde ich vielleicht zum dritten Komplex noch ganz kurz etwas kommen zum Thema forstliche Gutachten. Herr Brosinger hat sich ja schon sehr klar dazu geäußert. Das Thema forstliche Gutachten ist aus unserer Sicht natürlich zunächst einmal die Langfristigkeit des forstlichen Wirtschaftens. Das hatten wir in der Vergangenheit, als wir Fichten- oder Kiefernreinbestand hatten, da war es einfacher. Da wusste man, wie viel Bäume auf dem Hektar stehen müssen, damit wir hinterher einen Fichten- oder Kiefernbestand bekommen, wie wir ihn uns wünschen. (Folie: Problem Langfristigkeit) Mit der Komplexität dieser Waldökosysteme, wie wir sie heute im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft uns wünschen, wird das schwieriger. Wir können also heute schwierig voraussagen, wie muss heute eine Verjüngungsfläche aussehen, damit sie in 80, 100 oder 200 Jahren dem entspricht, was man sich dort wünscht. Wir haben heute auf dem Hektar zehn bis Hunderttausende von kleinen Pflänzchen stehen, wo eines Tages einmal zehn Bäume stehen werden. Die Frage, welche von diesen Pflänzchen dem Käfer, welche dem Pilz oder welche dem Rothirsch zum Opfer fallen, die ist eben nicht immer leicht zu beantworten. Sie sehen hier noch einmal die Darstellung alles mögliche von Witterung über die forstlichen Maßnahmen bis hin zu pflanzlichen oder auch anderen tierischen Einwirkungen bis letztendlich zu den Großsäugern spielen dann eine Rolle. Das macht es eben sehr schwer, aufgrund eines Gutachtens heute den Zustand in 100 oder 200 Jahren voraussagen zu können. Das können wir guten Gewissens kaum. (Folie: Großsäuger) Andererseits haben natürlich die Großsäuger und das ist wieder der Naturschutz, der hier ins Spiel kommt immer in der mitteleuropäischen Landschaft gelebt. Auch Großsäuger haben immer einen signifikanten Einfluss auf die Vegetation gehabt. Hier müssen wir ganz klar sagen: Wir haben hier unterschiedliche, legitime, menschliche Nutzungsinteressen, sowohl an den Tieren als auch am Wald, die weit über Jagd- und Forstwirtschaft hinausgehen, Tourismus usw. kommt noch hinzu.

16 16 Wir wissen auch und das kommt noch weiterhin dazu dass die Fraßeinwirkung auf die Pflanzen keineswegs nur eine Funktion der Wilddichte ist. Dann wäre es einfach, wir bräuchten keine Jagdwissenschaft und keinen Waldbau aus wissenschaftlicher Sicht. Wir müssten nur genug schießen und alles wäre gut. Aber das wäre auch eine Bankrotterklärung des Waldbaus, wenn es so wäre. Wir haben natürlich eine sehr diffizile, waldbauliche Technik und wir haben auch eine sehr diffizile Wildtiermanagementtechnik, die deutlich mehr umfasst als nur die Tiere tot zu schießen. Man kann auch ganz anders herangehen, zum Beispiel die Frage der Beunruhigung durch Frage des Managements in Winterzeiten und dergleichen mehr. Da kann man sicherlich mehr machen als bisher getan wird. (Folie: Zentrale Fragen der Bewertung der Fraßeinwirkung) Ein weiteres Problem ist natürlich immer das wird sicherlich der Kollege Möhring noch ansprechen die Frage der Bewertung von Fraßeinwirkungen. In der Landwirtschaft ist es einfach was dieses Jahr gefressen wird, kann dieses Jahr entschädigt werden. Ich habe einen ökonomischen Schaden, den ich finanziell entschädigen kann. Im Wald ist das ganze schwieriger, dort habe ich neben dem ökonomischen Schaden noch einen ökologischen Schaden und der ökonomische Schaden wird darüber hinaus auch erst in einigen Jahrzehnten zum Tragen kommen. So wird man die ganze Problematik der Abzinsung und Rückrechnung haben das will ich jetzt aber nicht weiter vertiefen. Die forstlichen Gutachten haben natürlich ein weiteres kleines Problem. Messe ich das wirklich, was mich interessiert? Wie präzise kann ich das messen, da gibt es die verschiedenen Methoden, wobei ich oft das sehr präzise messen kann, was mich gar nicht so sehr interessiert. Stichwort Kontrollzaunverfahren wenn ich innerhalb und außerhalb eines Zaunes mir die Vegetation betrachte, dann habe ich innerhalb des Zaunes einen unnatürlichen Zustand, nämlich einen komplett ohne Wild. Ich habe außerhalb des Zaunes vermutlich auch einen unnatürlichen Zustand, nämlich vermutlich einen mit zu viel Wild. Beides interessiert mich eigentlich nicht. Also das ist ein bisschen das Problem der Messbarkeit und wiederum die Frage der Bewertung: Was können die forstlichen Gutachten leisten. Da möchte ich jetzt nicht weiter darauf eingehen. Herr Brosinger hat da schon sehr viel dazu gesagt. Sehr gut kann man langfristige, großflächige Trends zum Beispiel landesweit darstellen. Wir haben uns selbst auch gerade einmal die Situation in Bayern angeschaut. Das kann man sehr schön sehen, wie es sich über die Jahrzehnte entwickelt hat. Ohne ein solches Gutachten können wir solche langfristigen Trends absolut nicht erkennen. Man kann ein Frühwarnsystem darin sehen, eine Entscheidungshilfe, ein Controllinginstrument für die Grundeigentümer allerdings immer wohlgemerkt bei einer wohldefinierten waldbaulichen Situation, die brauche ich natürlich auch. Ich muss wissen wo will ich hinkommen. Ich habe durchaus auch eine Entscheidungshilfe bei unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Grundeigentümern. Nun möchte ich abschließend vielleicht doch noch einen Tropfen Wasser in diesen Wein gießen: Was kann das Verfahren forstliche Gutachten nicht leisten? Gerade in

17 17 kleinen Befundeinheiten, in Kleinhegegemeinschaften, in Revieren oder auf einzelnen Flächen können wir mit diesen Gutachten relativ wenig aussagen, zumindest mit den Gutachten, wie sie in den einzelnen Bundesländern heute verbreitet sind. Hier müsste man sie deutlich weiterentwickeln Herr Brosinger hat es angedeutet, um sie revierscharf aussagefähig zu machen. Das ist mit einem deutlich größeren Aufnahmeaufwand und mit Kosten verbunden; das muss man ehrlicherweise dazusagen. Wir können keine Aussagen über Flächen treffen, die eigentlich verjüngt werden müssten, die aber aus welchen Gründen auch immer nicht in der Verjüngung stehen. Das ist oftmals ein sehr großes Problem. Wir können keine Soll-Ist-Vergleiche anstellen; das hatte ich gerade am Beispiel Zaun und außerhalb des Zauns skizziert. Aufgrund der Problematik der Langfristigkeit können wir kaum Entschädigungen berechnen und wir können allein damit auch keine konkrete Abschussplanung herleiten. Wir können es als einen Baustein unter mehreren für ein Wildtiermanagementsystem und für eine Abschussplanung benutzen. Die Fraßeinwirkung ist, wie gesagt, keine Eins-zu-eins-Funktion des Bestandes, sondern es kommen viele andere Punkte hinzu. Ich kann mit hohen Beständen wenige Schäden haben und ich kann mit niedrigen Beständen auch sehr hohe Schäden haben. Da Sachsen in der Anfrage konkret angesprochen war, widme ich mich zum Schluss der Frage: Wie hat sich der Rotwildbestand in Sachsen entwickelt? Die Rotwildstrecken haben sich seit den Neunzigerjahren, in denen sie im Grunde genommen sehr hoch waren, deutlich reduziert. Man kann sagen, dass der Rotwildbestand mittlerweile um circa ein Drittel zurückgegangen ist. Mit diesem Level kann man heutzutage, wenn man es fachlich geschickt macht, gut leben. Damit möchte ich schließen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vors. Thomas Jurk: Vielen Dank, Herr Prof. Herzog. Sie haben den Ball schon weitergespielt zu Herrn Prof. Dr. Bernhard Möhring von der Universität Göttingen, Abteilung Forstökonomie und Forsteinrichtung. Bitte schön. Prof. Dr. Bernhard Möhring: Herr Vorsitzender! Herr Staatsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich natürlich, heute hier zu sein. Dresden ist immer eine Reise wert. Ich habe die Professur für forstliche Betriebswirtschaftslehre und bin gleichzeitig Vorsitzender des Ausschusses für Betriebswirtschaft im Deutschen Forstwirtschaftsrat. Ich komme gleich noch einmal auf das Thema zurück, denn ich vermute, dass das der Hintergrund ist, weshalb ich hier zu Ihnen reden darf. (Der Sachverständige referiert anhand einer PowerPoint-Präsentation.) Ich möchte als Ausgangspunkt die wirtschaftliche Situation von Forstbetrieben wählen anhand dieses etwas unübersichtlichen, aber komplexen Bildes, wie sich ein Forstbetrieb darstellt. Die Zahlen sind Einnahmen und Ausgaben aus dem Betriebsvergleich Westfalen-Lippe, den wir schon relativ lange betreiben. Ganz unten ist zu sehen, dass Forstbetriebe auf den Absatzmärken insbesondere Holz verkaufen. Das ist mit einem Umsatz von beispielsweise 317 Euro markiert. Die sonstigen, an die Haushalte abgesetzten Dinge wie Pacht, Weihnachtsbäume und Wildfleisch machen im

18 18 Schnitt 44 Euro aus, konkret das Thema Jagd in Westfalen-Lippe 33 Euro. Kurz und gut: 10 % des Umsatzes spielt die Jagd ein und 90 % der konventionelle Bereich des Holzes. Insofern leben Forstbetriebe von der effizienten Produktion und Vermarktung des Holzes. Auf der linken Seite sehen Sie: Anders als in der Landwirtschaft hält sich der Staat sehr vornehm zurück. Was die Fördersituation betrifft: Zuschüsse 21 und Abgaben rund 18, also annähernd ist die Situation pari. In der Landwirtschaft sieht das ganz anders aus: Dort stehen mehrere Hundert Euro produktionsunabhängige Flächenzuschüsse. Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass in der Forstwirtschaft eine erfolgreiche Bewirtschaftung notwendig ist. Sie geht über hochwertige Erzeugung hochwertiger Sortimente und auch über kostengünstige Produktion. Damit sind wir im Kernbereich, der bereits angesprochen wurde: Stichwort Naturverjüngung als ein Element kostengünstiger Produktion, aber auch hochwertiger Sortimente. Das Schalenwild, mehrfach thematisiert, wirkt durch Verbiss, Schälen usw. negativ ein und reduziert Wertleistung von Betrieben. Aus der BWI2, die knapp zehn Jahre alt ist, habe ich zum einen die Übersicht der Schälschäden in Sachsen und in Deutschland dargestellt. Die zentrale Botschaft ist, dass das Schälen die bei Weitem häufigste Ursache der Beschädigung der Bäume ist. Natürlich gibt es auch Fäll- und Rückeschäden, Specht- und Hohlbäume und Pilzkonsolen usw. Aber allein die Anzahl zeigt zweifelsohne, dass der Faktor Schälen der wichtigste ist. Dort ist auch differenziert nach Schäle der letzten zwölf Monate, sozusagen aus dem Jahr, und die kumulierten Beträge der Schäle. Auf alle Fälle ist erkennbar, dass das ein sehr wichtiger Faktor ist. Auf die Frage der Verjüngung und des Verbisses wurde bereits eingegangen und wird noch eingegangen werden. Auch das spielt in wirtschaftlicher Hinsicht sicher eine erhebliche Rolle. Festzustellen bleibt, dass vielfach die Ziele, über Naturverjüngung gemischte Wälder aufzubauen, nicht funktionieren. Angemerkt sei: Vergleichsweise tragisch ist auch, dass die Schutzmaßnahmen in solch einem Gutachten vielfach nicht wirken. Ich vermute, dass Herr Vor noch darauf eingehen wird. Von Herrn Ammer kam der Hinweis, dass Zaunschutz oftmals nicht schützt, sondern auch innerhalb des Zauns gelegentlich Verbisssituationen genauso traurig in der Wirklichkeit sind wie außerhalb des Zauns. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass, wenn der Waldbesitz eine Eigenjagd darstellt, das eigentlich kein Problem ist. Dann ist es eine Frage der Eigentümerabwägung. Problematisch ist es immer dann, wenn die Erreichung forstlicher Ziele durch hohe Schalenwildbestände gefährdet wird und der Eigentümer im Prinzip keinen entsprechenden Einfluss auf das Problem hat. In der Forstwirtschaft gibt es noch ein anderes Problem: Anders als in der Landwirtschaft fehlt uns eine Methodik, ein Verfahren des Wildschadenersatzes. Rechtlich ist die Situation bei Wald und Acker identisch. Faktisch ist es aber so, dass in der Regel darauf verzichtet wird. Die Schadensaufnahme wird in der Regel als zu kompliziert empfunden. Es fehlen entsprechende etablierte Bewertungsstandards. Da das so ist, hat der Deutsche Forstwirtschaftsrat aus meiner Sicht in seinem sehr wichtigen Positionspapier Für eine zeitgemäße Jagd: Wald und Schalenwild in Einklang bringen! ich denke, das ist für Ihre Diskussion ein sehr wichtiges Papier

19 19 eindeutig gefordert und empfohlen, eine solche Methodik zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Wildschadensersatz im Wald zu entwickeln. Wir vom betriebswirtschaftlichen Ausschuss arbeiten daran und sind vergleichsweise hoffnungsfroh, dass in Kürze ein solcher methodischer Vorschlag gemacht werden kann. Dabei werden wir auch in gewissem Maße auf die Vorarbeiten aus Rheinland- Pfalz zurückgreifen. Ich habe Ihnen hier als Beispiel eine Übersicht aus den Hilfstabellen für die Bewertung Verbiss- und Schälschäden vom rheinland-pfälzischen Ministerium aufgelegt. Dort sehen Sie Beträge über den finanziellen Nachteil pro Einzelpflanze. Das ist im Grunde auch plausibel, wenn man sich anschaut, dass das circa 20 Cent pro Pflanze sind, die durch den Wildverbiss wirtschaftlich um ein Jahr in ihrem Wachstum zurückgeworfen wird. Das gilt natürlich nur, wenn der Terminaltrieb oben abgebissen ist. Das ist eine relativ plausible Größenordnung. Wenn man sich der Frage der Schälschäden annähert und betrachtet, dass die Tabellen über die erwarteten Ertragsverluste durch eine vollständige, also hundertprozentige, Schälung hergeleitet sind, und wenn man das im unteren Tabellenteil aufträgt und sich vorstellt, dass das durchschnittlich circa 2 Euro pro Baum sind ein geschälter Baum verliert 2 Euro an seinem wirtschaftlichen Wert, dann sind das methodisch einwandfrei hergeleitete Beträge, deren Größenordnung plausibel ist. Wenn man das auf die eben beschriebene Anzahl von geschälten Bäumen überträgt, dann kann man diese Beträge mit 2 Euro multiplizieren und käme in Sachsen für alle geschälten Bäume auf immerhin 125 Millionen Euro. Das ist ein relevanter Faktor, der wirtschaftlich nicht vom Tisch gewischt werden kann. Bundesweit sind es 1,4 Milliarden Euro, die nur durch Schälschäden entstehen, wenn man es auf diese Weise vereinfacht ausrechnet. Ich weiß aber, dass bundesweit mittlerweile auch 100 Milliarden Euro keine Rolle mehr spielen, wenn man an Rettungsschirme denkt. Insofern ist es vielleicht noch ein politisch gut handhabbares Problem. Dass natürlich die Wildschäden neben dem wirtschaftlichen Nachteil auch die ökologische Verarmung usw. bewirken, das haben meine Vorredner und werden auch die nachfolgenden Redner tun, wie ich vermute, bereits hinreichend deutlich gemacht. Ich komme zum Fazit und zu meiner letzten These. Es wurde mehrfach betont, dass Förster, Jäger, Behörden und Politiker in Zukunft verstärkt an einer Lösung des Wildschadenproblems im Wald arbeiten müssen. Ich denke, ganz wichtig ist vorzuklären: Will man ein Problem lösen oder will man nur darüber sprechen? Das gilt auf oberer wie auf lokaler Ebene ganz zentral. Nach meiner Meinung muss die Minderung der Schäden im Zentrum stehen. Das sollte ganz offen angesprochen werden. Ich denke, dafür sind drei Faktoren sehr wichtig. Der eine wurde hier schon mehrfach angesprochen die Frage der objektivierten Dokumentation von Verbiss und Schälschäden. What you do not measure, you can not manage oder auch einfach die Lebenserfahrung, die Effizienz folgt der Transparenz als die zentrale Botschaft wenn man keine qualifizierten Informationen hat, dann kann man im Grunde keine Ziele erreichen und mögliche Wirkung der Einflussnahmen auch nicht erkennen. Insofern denke ich eine ganz zentrale Forderung ist die objektivierte Dokumentation. Der zweite ich denke ist auch eine ganz zentrale Forderung das Recht des Eigentums und der Grundeigentümer einfach in den Prozessen selbst zu stärken

20 20 denn die Probleme entstehen ja regelmäßig dort, wo Dritte Einfluss nehmen wollen, ohne sozusagen die wirtschaftliche Verantwortung für die Folgen zu tragen. Dies ist glaube ich eine ganz wichtige Botschaft. Die dritte Botschaft, die ich hier habe, ich meine auch im Wald ist die praktikable Regelung zum finanziellen Ausgleich der Wildschäden zu entwickeln. Das sind verhaltenskompatible Anreize und wenn wir solche Instrumente haben, dann werden sich insbesondere auf örtlicher Ebene vielfach auch die Probleme lösen. Bezeichnend ist ja, das trotz erheblich größerer wirtschaftlicher Relevanz die politische Wahrnehmung glaube ich eines Landwirtschaftsbildkonfliktes viel geringer ist als im Thema Wald. Wir müssen in der Sache vorwärts kommen, dann sind wir ein gutes Stück weiter. Vielen Dank, meine Damen und Herren! Vors. Thomas Jurk: Danke Ihnen, Herr Prof. Möhring! Wir kommen jetzt wieder zur TU Dresden und zwar Institut für Waldbau und Forstschutz und begrüßen den Prof. Dr. Michael Müller, der dort die Professur für Forstschutz hat. Bitte schön! Prof. Dr. Michael Müller: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Staatsminister! Meine Damen und Herren Abgeordnete! (Der Sachverständige referiert anhand einer Powerpoint-Präsentation) Vielen Dank für die Möglichkeit, hier etwas präsentieren zu können. Ich habe die Professur für Forstschutz, das heißt, ich beschäftige mich mit allem, was irgendwie Schäden im Wald machen kann einschließlich der Überwachung, Prognose und der natürlichen und auch künstlichen Regulation. Ich möchte in der Folge von einigen Folien zunächst auf den Grundsatz der Anfrage eingehen und dann auf einzelne Aspekte davon. (Folie: Naturnahen Waldumbau in Sachsen ermöglichen Wilddichten anpassen) Zunächst ist Wild unzweifelhaft für mich der bedeutendste potenzielle und flächenhaft vorkommende biologische Schadfaktor in den Wäldern Mitteleuropas. Es ist nur so, dass es nicht so auffällt. Was eben nicht erscheint, fällt nicht als Schaden auf, während wir Borkenkäfer natürlich sehen, wenn Sie irgendwo Bäume zum Absterben bringen oder Sturm Bäume umwirft, dann bemerkt das jeder. Wenn Wild Einfluss ausübt, merken wir das unter Umständen gar nicht. Nur unterscheidet sich Wild zum Beispiel von Borkenkäfern und Mäusen dahin gehend, dass Wild also selbst eine naturnahe, nachhaltig bewirtschaftbare Ressource ist, auf die Menschen letztendlich auch eigenständige Ziele reflektieren. Es gibt ja gar keinen Wald-Wild-Konflikt Wald hat mit Wild keinen Konflikt und umgekehrt auch nicht. Erst wenn wir Menschen Ziele projizieren, dann entstehen Konflikte und die können sich eben auf das eine wie auf das andere projizieren, sogar hauptsächlich projizieren. Unsere Gesetzeslage lässt das zu. Grundsätzlich ist aber auch möglich, selbstverständlich mit der Anpassung der Wildbestände Waldumbau zu unterstützen. Ich habe mir gesagt auch wenn ich jetzt etwas schnell reden werde, um die Zeit einzuhalten dass Bilder mehr sagen, als tausend Worte.

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