VICKYH DESTINATIONS SWISS MADE TAILORED TRAVEL ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VICKYH DESTINATIONS SA & VICKYH DESTINATIONS ZRH AG

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1 VICKYH DESTINATIONS ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SA & ZRH AG

2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 1 SA & ZRH AG (VHD) 1 ANWENDUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN 1.1 Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und VICKYH DESTINATIONS ZRH AG. oder SA. (hier: VHD) hinsichtlich der von VHD organisierten Reisen und anderer Dienstleistungen von VHD. Sie treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle früheren Bedingungen. 1.2 Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten nicht für folgende Reisen und Dienstleistungen: von VHD vermittelte Nur-Flug-Arrangements; hier gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Transport- und Fluggesellschaften. Werden von VHD Reisen oder bestimmte Dienstleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleister vermittelt, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In diesen Fällen tritt VHD nicht als Vertragspartei auf und die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen können nicht geltend gemacht werden. 2 VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und VHD tritt in Kraft, wenn Ihre schriftliche (Auftragsbestätigung), telefonische oder persönlich bei VHD erfolgte Buchung ohne Vorbehalte bestätigt wurde. Ab diesem Zeitpunkt gelten die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten (einschließlich der vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen). 2.2 Besondere Wünsche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von VHD ohne Vorbehalte akzeptiert und bestätigt wurden 3 PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN 3.1 Preise: Die Preise für die Reise-Arrangements sind in dem Angebot von VHD in Schweizer Franken angegeben. Wenn nichts anderes angegeben ist, gelten für Fernreisen und generell alle Preise pro Person mit Unterbringung im Doppelzimmer, für die angegebene Teilnehmerzahl. Für Preisänderungen s. Punkt Tarife und Bearbeitungsgebühren (in Schweizer Franken) s. PREISE DOCUMENT Anzahlung: Die in Ihrer Auftragsbestätigung vorgesehene Anzahlung muss geleistet werden, sobald VHD Ihre Buchung ohne Vorbehalte akzeptiert hat. Die Anzahlung ist gemäß den Hinweisen auf der unterzeichneten oder bestätigten Auftragsbestätigung zu leisten. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist bei VHD ein, kann VHD von der Reise zurücktreten und die Annullierungsgebühr gemäß Punkt 4.3 in Rechnung stellen. 3.3 Zahlung des Restbetrags: Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 90 Tage vor Reiseantritt bei VHD eingehen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann VHD von der Reise zurücktreten und die Annullierungsgebühr gemäß Punkt 4.2ff in Rechnung stellen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrags ausgehändigt oder zugeschickt. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisebetrag direkt bei der Buchung zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist nur eine Barzahlung oder Bankkartenzahlung möglich. 3.4 Kurzfristige Buchung von Fernreisen: Wenn Sie Ihre Reise weniger als 1 Monat vor Reiseantritt buchen, ist der gesamte Rechnungsbetrag direkt bei der Buchung zu zahlen. 3.5 Buchungsgebühren; Gebühren bei kurzfristiger Buchung (abhängig vom Zeitraum der Reservierung): Wenn Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Reiseantritt buchen, ist gegebenenfalls eine Bestätigung durch die Hotels, Fluggesellschaften usw. erforderlich. Alle etwaig anfallenden Telefon-, Fax-, Telex- oder Telegrammkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

3 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 2 SA & ZRH AG (VHD) 3.6 Beteiligung an Beratungs- und Reservierungskosten: Erstellen eines Dossiers 150,- (wird vom Betrag der Endrechnung abgezogen) Wir weisen Sie darauf hin, dass VHD eine Beteiligung an Beratungs- und Reservierungskosten gemäß den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbands erheben kann. 3.7 ABOUT LOVE // HOCHZEITSLISTEN Anzahlung: Das Brautpaar verpflichtet sich, bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisewerts, jedoch mindestens CHF zu leisten. Die Anzahlung wird nach Abzug der erhaltenen Geschenke rückerstattet. Annullierungen: Es gelten dieselben Annullierungsbedingungen wie die, die in dem unterzeichneten Angebot und den allgemeinen Bedingungen von VHD aufgeführt sind. Geschenke: Ist der geschenkte Betrag höher als der Reisebetrag, wird der Betrag dem Brautpaar entweder rückerstattet oder auf seinen Wunsch für eine andere Reise mit VHD einbehalten. Ist der geschenkte Betrag niedriger, wird die Reise entweder an das verfügbare Budget angepasst oder das Brautpaar kommt selbst für den fehlenden Restbetrag der geplanten Reise auf. Kontostand: VHD händigt jedem Schenkenden für seine Zahlung eine Empfangsbestätigung aus. Bei etwaigen Streitigkeiten gilt ausschließlich diese Bestätigung als Zahlungsnachweis. Im Übrigen händigt VHD auf Wunsch des Kunden unabhängig vom Zeitpunkt eine Zahlungsübersicht und einen Bankkontoauszug aus. Preise: Verwaltung der Hochzeitsliste: 500,- CHF Darin enthalten sind: Eröffnung und Konto bei der Bank, Ausstellung des Einzahlungsscheins, Bearbeitungsgebühr, Verwaltung der Geschenke, Erstellung der Reise und der Reisedokumente Wird die Reise nicht angetreten, wird eine Pauschale von 750,- CHF zuzüglich der Bearbeitungsgebühr einbehalten. 4 BEDINGUNGEN FÜR ANNULLIERUNGEN UND BUCHUNGSÄNDERUNGEN 4.1 Allgemeines: Wenn Sie die Reise nicht antreten (annullieren) oder eine Umbuchung der Reise vornehmen möchten, müssen Sie VHD persönlich oder per Einschreiben davon in Kenntnis setzen. Gleichzeitig müssen die bereits in Empfang genommenen Reisedokumente an VHD zurückgegeben werden. 4.2 Bearbeitungsgebühr: Wenn Sie nach der Buchung spätestens 45 Tage vor Reiseantritt Ihre Reise annullieren, eine Buchungsänderung oder Umbuchung vornehmen möchten, wird eine Bearbeitungsgebühr von 200,- CHF (pro Person) bzw. von maximal 500,- CHF pro Buchung erhoben. (s. auch 4.3). Die Bearbeitungsgebühr wird nicht von der obligatorischen Reiserücktrittsversicherung übernommen (s. Punkt 11). Wenn keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde oder Annullierungsgründe vorliegen, die nicht durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind, muss VHD per Einschreiben mit Rückschein über die Annullierung informiert werden. Das Eingangsdatum des Schreibens gilt als Tag der Annullierung. 4.3 Annullierungsgebühr und Buchungsänderungen: Wenn Sie Ihre Reise weniger als 90 Tage vor Reiseantritt annullieren oder wenn Sie Buchungs- oder Umbuchungen vornehmen möchten, berechnet VHD zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr (Punkt 4.2) prozentual zum Pauschalpreis eine Entschädigung. Diese Bedingungen gelten auch bei Buchungsänderungen. 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des Pauschalpreises + Bearbeitungsgebühr 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt 30% des Pauschalpreises + Bearbeitungsgebühr 44 bis 21 Tage vor Reiseantritt 50% des Pauschalpreises + Bearbeitungsgebühr 20 bis 8 Tage vor Reiseantritt 80% des Pauschalpreises + Bearbeitungsgebühr 7 bis 0 Tage vor Reiseantritt 100% des Pauschalpreises (ohne Bearbeitungsgebühr)

4 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 3 SA & ZRH AG (VHD) Bei extremen oder von einem Dienstleister vorgegebenen Bedingungen, die erheblich von den oben beschriebenen abweichen, gelten die in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführten Bedingungen. Bei verspätetem Erscheinen vor dem Abflug, Nichterscheinen oder Erscheinen ohne gültige Reisedokumente besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Bei nicht erfolgter Registrierung des Kunden am Abflugort der Reise werden pauschal 100% des Reisebetrags einb e h a l t e n. Unabhängig vom Zeitpunkt der Annullierung kann in keinem Fall die Reiserücktrittsversicherung rückerstattet werden. Der Tag des Eintreffens Ihrer Mitteilung im Buchungsbüro gilt als Annullierungs- bzw. Änderungsdatum. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist der folgende Werktag maßgeblich. 4.4 Reiserücktrittsversicherung: Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, werden die Reisekosten bei unvermeidbaren Vorkommnissen von dieser übernommen. Die Versicherungsleistungen richten sich nach den Klauseln der Versicherungspolice. Sollten Sie noch keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, sind Sie verpflichtet, bei VHD eine solche abzuschließen. 4.5 Ersatzreisende: Wenn Sie selbst die Reise nicht antreten können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung an einen Ersatzreisenden abzutreten. Der Ersatzreisende muss mit den bestehenden Vertragsbedingungen einverstanden sein. Darüber hinaus muss er die besonderen Reiseanforderungen (Gesundheitszustand usw.) erfüllen. Seiner Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei einigen Reisen ist wegen besonderer Transportbedingungen eine Buchungsänderung entweder gar nicht oder nur bis zu einem bestimmten Datum möglich. Ein Ersatzreisender wird im Allgemeinen nach Zustimmung unseres Büros und unter Berücksichtigung der organisatorischen Aspekte (Verzögerung der Ausstellung von Visa und spezieller Zulassungen, Anfertigung neuer Dokumente usw.) zugelassen. Die Bearbeitungsgebühr (s. 4.2) und sonstige etwaig anfallende Kosten werden Ihnen und dem Ersatzreisenden in Rechnung gestellt. Wenn ein Ersatzreisender in den Vertrag eintritt, haften Sie gemeinsam mit diesem für die Zahlung des Reisepreises. VHD wird Ihnen rechtzeitig mitteilen, ob der Ersatzreisende die Reise für Sie antreten kann. Eine Prüfung des Falls (die in der Hauptsaison einige Tage in Anspruch nehmen kann) ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Reise mit besonderen Anforderungen verbunden ist. Wenn Sie den Ersatzreisenden zu spät benennen oder dieser wegen der besonderen Reiseanforderungen, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anforderungen die Reise nicht antreten kann, wird Ihr Reiserücktritt wie eine offizielle Annullierung behandelt. (Punkt 4.2 und 4.3). 5 PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN SOWIE ÄNDERUNGEN IM TRANSPORTBEREICH 5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: VHD behält sich ausdrücklich das Recht vor, vor Ihrer Buchung Änderungen des Prospekts, an der Leistungsbeschreibung und an den in Prospekt und Preisliste aufgeführten Preisen vorzunehmen. Gegebenenfalls teilt VHD Ihnen diese Änderungen vor Vertragsabschluss mit. 5.2 Änderungen nach Vertragsabschluss: In einigen Ausnahmefällen ist eine Erhöhung des vereinbarten Preises möglich. Preiserhöhungen können erfolgen nach: a) einer Erhöhung der Transportkosten nach der Bestätigung (einschließlich des Kraftstoffpreises); b) der Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben (z. B. Flughafengebühr, Start- und Lande-usw.); c) einer Änderung des Wechselkurses; d) nach staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. MwSt). Bei einer Erhöhung der Kosten für die in der Reise enthaltenen Leistungen können diese Mehrkosten in Form einer Erhöhung des Reisepreises an den Reisenden weitergegeben werden. VHD wird Preiserhöhungen spätestens 22 Tage vor Reiseantritt vornehmen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10%, können Sie von den unter Punkt 5.4 vorgesehenen Rechten Gebrauch mac h e n.

5 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 4 SA & ZRH AG (VHD) 5.3 Nach Ihrer Buchung vorgenommene Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vor Reiseantritt: Sollte dies aufgrund von unvorhergesehenen oder unvermeidbaren Kosten oder aber aus Gründen der Sicherheit erforderlich werden, behält sich VHD das Recht vor, in Ihrem Interesse das Reiseprogramm oder bestimmte vereinbarte Leistungen zu ändern (z. B. Unterkunft, Transportart, Fluggesellschaften, Abflugszeiten, Strecke usw.). VHD wird sich bemühen, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. VHD teilt Ihnen solche Änderungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Preis so schnell wie möglich mit. 5.4 Rechte des Reisenden bei Programm- oder Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Bei Programmänderungen oder Änderungen bestimmter vereinbarter Leistungen, die in erheblicher Weise wesentliche Vertragspunkte verändern, oder bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% können Sie von den folgenden Rechten Gebrauch machen: a) Sie können die Vertragsänderung akzeptieren; b) Sie können den Vertrag binnen 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich kündigen; der bereits gezahlte Rei sebetrag wird Ihnen unverzüglich rückerstattet; c) Sie können uns binnen 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung mitteilen, dass Sie an einer der angebotenen gleichwertigen Ersatzreisen teilnehmen möchten. VHD wird sich bemühen, Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Reise anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen der Differenzbetrag rückerstattet. Ist sie teurer, wird Ihnen lediglich der ursprünglich vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Unterbleibt die unter b) und c) beschriebene Mitteilung von Ihnen, gehen wir davon aus, dass Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung bzw. der Änderung bestimmter vereinbarter Leistungen zustimmen (für die Einhaltung der Frist von 5 Tagen ist der Poststempel maßgeblich). 6 ANNULLIERUNG DER REISE DURCH VHD,VERHINDERUNG DES REISEANTRITTS, UNTERBRECHUNG DER REISE 6.1 Annullierung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben: VHD ist berechtigt, Ihre Reise zu annullieren, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass geben. In diesem Fall erstattet Ihnen VHD den bereits gezahlten Reisepreis. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die unter Punkt 4.2ff vorgesehene Annullierungsgebühr sowie weitere Schadenersatzforderungen. 6.2 Mindestteilnehmerzahl: Einige von VHD angebotene Reisen (z. B. Gruppenreisen) erfordern eine Mindestteilnehmerzahl, die jeweils im Informationsblatt zur Reise genannt wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht, kann VHD die Reise spätestens 15 Tage vor dem vorgesehenen Reiseantritt annullieren. In diesem Fall können Sie von den unter Punkt 5.4 aufgeführten Rechten Gebrauch machen; weitere Ansprüche gegenüber VHD sind ausgeschlossen. 6.3 Höhere Gewalt, Streiks: Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen usw.), behördliche Maßnahmen oder Streiks können VHD dazu veranlassen, die Reise zu annullieren. In einem solchen Fall informiert Sie VHD so schnell wie möglich. Wird die Reise annulliert, wird sich VHD darum bemühen, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an der Ersatzreise teil, wird der bereits gezahlte Betrag als Preis für die Ersatzreise zu Grunde gelegt; etwaige Differenzbeträge werden Ihnen rückerstattet. Nehmen Sie nicht an der Ersatzreise teil, wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (s. 5.4) 6.4 Annullierung der Reise durch VHD aus anderen Gründen: VHD ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen zu annullieren. In diesem Fall werden Sie so schnell wie möglich darüber informiert. Sie können von den unter Punkt 5.4 aufgeführten Rechten Gebrauch machen. 7 PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE 7.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen VHD gegebenenfalls die Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und dem Wert der erbrachten Leistungen.

6 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 5 SA & ZRH AG (VHD) 7.2 Wird ein erheblicher Teil der Reise annulliert oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen die Programmänderungen ab, mit denen dieser Maßnahme entgegengewirkt wird, wird Sie die VHD-Reiseleitung, die lokale VHD-Vertretung oder der Dienstleister bei der Organisation Ihrer Heimreise unterstützen. VHD vergütet Ihnen die Differenz zwischen dem für die Reise gezahlten Preis und dem Wert der erbrachten Leistungen. Weitere Schadenersatzansprüche werden gemäß Punkt 10 geltend gemacht. 8 VORZEITIGE BEENDIGUNG DER REISE Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig beenden müssen, kann Ihnen der Preis für das Reise-Arrangement nicht rückerstattet werden. Die eventuell nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden Ihnen rückerstattet, sofern diese nicht von VHD übernommen werden müssen. In dringenden Fällen (z. B. bei Krankheit oder Unfall des Betroffenen, schwerer Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten) wird Sie die Reiseleitung, die örtliche VHD-Vertretung oder der Dienstleister soweit möglich bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Heimreise unterstützen. In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf die Bedingungen der obligatorischen Reiserücktrittsversicherung und Rückreiseversicherung aufmerksam (s. Punkt 11). 9 BEANSTANDUNGEN IHRERSEITS 9.1 Beanstandung und Forderung nach Abhilfe: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet, den festgestellten Mangel oder erlittenen Schaden bei der VHD-Reiseleitung, der örtlichen VHD-Vertretung oder dem Dienstleister unverzüglich zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu fordern. 9.2 Örtliche Abhilfe: Die VHD-Reiseleitung, die örtliche VHD-Vertretung oder der Dienstleister werden sich darum bemühen, innerhalb einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder erweist sich diese als unmöglich oder nicht ausreichend, müssen Sie sich die aufgetretenen Mängel oder den erlittenen Schaden sowie die nicht erfolgte Abhilfe schriftlich von der VHD-Reiseleitung, der örtlichen VHD-Vertretung oder dem Dienstleister bestätigen lassen. Die VHD-Reiseleitung, die örtliche VHD-Vertretung oder der Dienstleister sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Sie sind allerdings nicht dazu berechtigt, etwaige Schadenersatzansprüche anzuerkennen. Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist unerlässlich, damit Sie anschließend Ihre Beanstandung geltend machen können. Im Übrigen ermöglicht sie in den meisten Fällen die Beseitigung des angezeigten Mangels. 9.3 I Persönliches Eingreifen: Wird innerhalb einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet und handelt es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistungen (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) auf Vorlage entsprechender Nachweise rückerstattet, sofern Sie den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt haben (Punkt 9.1 und 9.2). (Zur Höhe des Schadenersatzanspruchs s. Punkt 10). 9.4 Wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber VHD geltend machen: Wenn Sie einen Mangel geltend machen bzw. eine Kostenrückerstattung oder Schadenersatz von VHD verlangen möchten, müssen Sie Ihre Beanstandung innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an VHD richten. Der Beanstandung sind die Bestätigung der VHD-Reiseleitung, der örtlichen VHD-Vertretung oder des Dienstleisters und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beizufügen. 10 HAFTUNG VON VHD 10.1 Allgemeines: VHD erstattet Ihnen den Wert der vereinbarten, aber nicht oder nur unzureichend erbrachten Leistungen oder die Ihnen entstandenen Mehrkosten, sofern die VHD-Reiseleitung, die örtliche VHD-Vertretung oder der Dienstleister nicht in der Lage waren, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung bereitzustellen. (Für die Höhe der Ansprüche s. Punkt ).

7 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 6 SA & ZRH AG (VHD) 10.2 Beschränkung und Ausschluss der Haftung Internationale Abkommen: Sehen internationale Abkommen Beschränkungen des Schadenersatzes infolge einer Nichterfüllung oder unzureichenden Erfüllung des Vertrags vor, ist VHD berechtigt, sich auf diese zu berufen. Folglich beschränkt sich die Haftung von VHD im Sinne der in den betreffenden Vereinbarungen vorgesehenen Bestimmungen. Insbesondere sehen internationale Abkommen eine Haftungsbeschränkung im Transportbereich vor (Luftverkehr, Hochsee- Schifffahrt, Bahnverkehr) Haftungsausschluss: Gemäß dem vorstehenden Punkt 6 übernimmt VHD keinerlei Haftung, wenn die unzureichende Vertragserfüllung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten zur Erbringung der laut Vertrag vorgesehenen Leistung; c) auf Fälle höherer Gewalt oder ein Ereignis, das VHD, das Buchungsbüro oder der Dienstleister trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesem Fall ist jeder Anspruch auf Schadenersatz gegenüber VHD ausgeschlossen Personenschäden, Unfälle, Erkrankungen: VHD haftet für Personenschäden, Tod, Verletzungen und Erkrankungen infolge der Nichterfüllung oder der unzureichenden Erfüllung des Vertrags, wenn diese Schäden auf das Verschulden von VHD oder seiner Dienstleister zurückzuführen sind. Die in internationalen Abkommen vorgesehenen Bestimmungen bleiben vorbehalten (Punkt ) Sachschäden: Für Sachschäden infolge der Nichterfüllung oder der unzureichenden Erfüllung des Vertrags haftet VHD maximal in Höhe des Reisepreises, es sei denn, der Schaden wurde absichtlich, durch schwere Fahrlässigkeit oder infolge höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6 herbeigeführt. Internationale Abkommen, die eine geringere Haftung vorsehen, bleiben vorbehalten Optionales Programm während der Reise: Neben dem vereinbarten Reiseprogramm ist es gegebenenfalls möglich, sich für weitere im VHD-Programm nicht enthaltene Veranstaltungen, spezielle Aktivitäten oder Ausflüge anzumelden. Möglicherweise sind diese Veranstaltungen oder Ausflüge mit gewissen Risiken verbunden. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen oder Ausflügen zu entscheiden. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten nur für von VHD organisierte Veranstaltungen und Ausflüge. Werden diese Veranstaltungen und Ausflüge von Dritten organisiert und sind die VHD-Reiseleitung oder die örtliche VHD-Vertretung lediglich als Vermittler aufgetreten, können Sie keine Ansprüche geltend machen. 11 VERSICHERUNGEN Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist für alle Reise-Arrangements von mindestens 7 Tagen obligatorisch. Die Versicherung haftet, wenn die Reise annulliert oder verspätet angetreten werden muss, weil ein Versicherter oder eine ihm nahe stehende Person erkrankt, einen Unfall erleidet oder verstirbt (Nachweise wie ein ausführliches ärztliches Attest, Sterbeurkunde oder sonstige offizielle Bescheinigungen sind unbedingt vorzulegen), bei Beschädigung von Gegenständen des Versicherten, höherer Gewalt, Streik oder Unruhen jedweder Art im Sinne des Artikels 6. Bearbeitungsgebühren sind nicht abgedeckt. Die Haftung von Reise- und Transportunternehmen sowie Fluggesellschaften ist beschränkt. Aus diesem Grund ist zusätzlich zur obligatorischen Reiserücktrittsversicherung der Abschluss einer Versicherung, die den Diebstahl oder Verlust von Reisegepäck, Unfälle, Erkrankungen sowie Bergungskosten und Rückführungskosten usw. abdeckt, unbedingt zu empfehlen.

8 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN SEITE 7 SA & ZRH AG (VHD) 12 EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 12.1 Im Informationsblatt zur Reise können Sie die Passvorschriften und Einreisebestimmungen nachlesen Sie gelten für Staatsbürger der Schweiz. Staatsbürger anderer Länder müssen die für sie geltenden Bestimmungen bei VHD, ihrem Buchungsbüro oder dem zuständigen Konsulat erfragen Die Ausstellung bzw. Verlängerung der Reisedokumente sowie die Beantragung des/der erforderlichen Visums/Visa liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Kann ein Dokument nicht beschafft oder nur verspätet verschafft werden, wodurch Sie gezwungen sind, die Reise abzusagen, kommen die Annullierungsklauseln zur Anwendung Die Reisenden haften persönlich für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften. Prüfen Sie deshalb vor der Abreise, ob Sie auch wirklich alle erforderlichen Dokumente bei sich haben VHD weist Sie darauf hin, dass bei einer Verweigerung der Einreise in das Land die Kosten für die Rückreise zu Ihren Lasten gehen. VHD weist Sie ferner ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, die verbotene Warenimporte und sonstige Importe unter Strafe stellen. 13 RÜCKBESTÄTIGUNG VON FLUGSCHEINEN Bei nicht begleiteten Reisen haften Sie persönlich für die etwaige Rückbestätigung von Rückflügen. In der Reisedokumentation finden Sie nützliche Hinweise dazu. Diesbezügliche Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruchs führen. Etwaige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. 14 OMBUDSMANN 14.1 Bevor eine Streitigkeit vor ein Gericht gebracht wird, haben Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann für die Reisebranche zu wenden. Der Ombudsmann wird sich darum bemühen, eine geeignete Lösung für die Streitigkeit zwischen Ihnen und VHD oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reservierung vorgenommen haben, zu finden. Anschrift des Ombudsmanns: Ombudsmann des Schweizerischen Reisebüro-Verbands, Postfach 383, CH-8034 Zürich 15 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 15.1 Auf die zwischen Ihnen und VHD bestehende Rechtsbeziehung ist schweizerisches Recht anwendbar Für Klagen gegen VICKYH DESTINATION SA wird als ausschließlicher Gerichtsstand Genf vereinbart und Zürich für ZRH AG. 16 GARANTIE SA ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, durch den die im Rahmen Ihrer Buchung gezahlten Beträge abgedeckt sind. Weitere Informationen sind auf dem Informationsblatt Voyage aller et retour garanti [Hin- und Rückreise garantiert], das Sie bei VHD beziehen können, enthalten. Dieses Label bedeutet: - Das Unternehmen wird professionell von erfahrenen Branchenspezialisten geführt; - Das Unternehmen ist finanziell gut abgesichert und verfügt über eine auf seine Tätigkeit abgestimmte Haftpflichtversicherung; - Für den sehr unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz Ihres Reiseunternehmens sind die Kosten Ihrer Reise sowie Ihrer Rückreise abgedeckt und gesichert. 17 PHOTO COPYRIGHTS N. Ambrosetti, V. Burgin, M. Burgin, P.-André Kruger, & co ZRH AG. / SA. Zürich, den 4 October 2012

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