20 Jahre Es ist unser Anliegen, das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten.

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1 20 Jahre Seit der Gründung am hat sich das Pflegeteam des Häuslichen Pflegedienstes Bartels die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zur Aufgabe gemacht. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen. Es ist unser Anliegen, das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten. Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist seit Juli 2015 die Strukturierte Informationssammlung (SIS). Wir orientieren uns an der Charta der Rechte hilfeund pflegebedürftiger Menschen. Daneben bieten wir medizinische Behandlungen, wobei wir mit Ihrem behandelnden Arzt eng zusammenarbeiten und uns jederzeit nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen richten. Wenn Sie Pflegegeld erhalten, führen wir die halb- oder vierteljährlichen Besuche für die Pflegekasse durch. Im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten wir gern Ihre Angehörigen, wenn sie verreisen möchten oder anderweitig die Pflege nicht selbst durchführen können. Wir sind Mitglied im Palliativnetz Gifhorn e.v. und haben für diese besondere Aufgabe speziell ausgebildete Pflegefachkräfte. Ferner reicht unser Angebot von Hausnotrufgeräten über stundenweise Betreuung bis hin zur Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich. Darüber hinaus bieten wir individuelle Schulungen für Pflegende an, die Hilfestellung bei der Durchführung der Pflege durch Angehörige geben soll. Diese Leistung erbringen wir für Sie kostenlos, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Weiterhin vermitteln wir Ihnen Fußpflege, Essen auf Rädern, Pflege Ihres Gartens oder auch einen mobilen Friseur. Unser Einzugsgebiet umfasst die Bereiche: Stadt Gifhorn mit den Ortsteilen Gamsen, Kästorf, Wilsche, Neubokel und Winkel, die Gemeinden Sassenburg, Osloß, Leiferde, Hillerse und Ribbesbüttel. Um eine ortsnahe Versorgung zu gewährleisten, haben wir Teamstützpunkte in Gifhorn-Gamsen und Leiferde. Der Sitz der Verwaltung ist in Gifhorn-Gamsen. Stand: Seite 1 von 19

2 Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Verwaltung und Bereichsleitung Gute und qualitativ hochwertige Pflege ist als kundenorientierte Dienstleistung ohne eine gut organisierte Verwaltung kaum zu erbringen. Wir haben Verwaltung und Pflegedienstleitung als integrierte Lösung verwirklicht, so dass Sie immer einen organisatorisch und pflegerisch erfahrenen Ansprechpartner haben. Heike Hellkuhl geb. Bartels Claudia Eger-Gaedecke Jessica Müller Inhaberin Geschäftsführung Pflegedienstleitung Florian Schulz Antje Lausch Karin Vest Verwaltung Verwaltung Verwaltung Gisela Zemlin Andreas Willke Gundula Kelm Sabine Potthast Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Leiferde Sassenburg Gifhorn Pflegehelfer Stand: Seite 2 von 19

3 Pünktliche Anlaufzeiten Wir werden in Absprache mit Ihnen eine Einsatzzeit vereinbaren. Wir bemühen uns, mit einer Toleranzspanne von 20 Minuten früher/später bei Ihnen zu sein. Durch unvorhersehbare Vorkommnisse kann es auch mal zu Verschiebungen der Einsatzzeit kommen und leider können wir Sie nicht immer zeitnah informieren. Bitte bedenken Sie, dass wir unsere Dienstleistung mobil bei hilfsbedürftigen Menschen erbringen und daher nicht täglich zur gleichen Uhrzeit bei Ihnen sein können. Notfalleinsätze Notfalleinsätze, die nicht Teil des Vertrages sind, werden durch unsere Pflegeeinrichtung Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) geleistet und Ihnen privat in Rechnung gestellt. Außerhalb der Bürozeiten besteht eine telefonische Weiterleitung auf den Bereitschaftsdienst, so dass Sie jederzeit einen direkten, persönlichen Kontakt zu uns bekommen. Dokumentation Bei Ihnen zu Hause werden wir eine Dokumentationsmappe hinterlegen, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei jedem Hausbesuch die erbrachten Leistungen und Beobachtungen eintragen. Es finden sich viele Informationen über Sie und Ihre Erkrankung bzw. Ihren Hilfebedarf in dieser Dokumentation. Die Dokumentationsmappe ist Eigentum unserer Pflegeeinrichtung! Eintragungen in die Dokumentation dürfen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung oder die behandelnden Ärzte und Therapeuten vornehmen. Zur Verbesserung des Informationsaustausches steht Ihnen im vorderen Bereich der Dokumentationsmappe jetzt ein diesbezügliches Blatt (rosa) für eigene Eintragungen zur Verfügung. Sie können jederzeit die Dokumentation einsehen und sich auf Wunsch diese durch uns erläutern lassen. Bitte die Dokumentation nicht in eine andere Einrichtung (Klinik o.ä.) mitnehmen oder mitgeben! Die von uns erbrachten Leistungen werden in einem oder mehreren Leistungsnachweisen dokumentiert. Diese müssen von Ihnen 1x wöchentlich unterschrieben werden. Stand: Seite 3 von 19

4 Unser Pflegeleitbild Wir sehen den Menschen als Ganzheit von Körper, Seele und Geist. Wir respektieren jeden Menschen, unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse eines Menschen und achten seine Würde sowie seine religiöse Zugehörigkeit. Wir sehen Gesundheit als dynamischen Prozess des körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Bei Krankheit besteht ein Ungleichgewicht in diesem dynamischen Prozess. Der Mensch steht mit seinen Bedürfnissen und Wünschen immer im Mittelpunkt. Wir praktizieren eine individuelle, aktivierende Pflege, bei der persönliche Lebensweise, Gewohnheiten, Vorlieben und Verhaltensmuster des Hilfebedürftigen miteinbezogen werden. Wir sind ein privater, konfessionell ungebundener Dienstleistungsbetrieb. Unser Ziel ist die Existenzsicherung des Pflegedienstes und aller Mitarbeiter. Wir arbeiten wirtschaftlich und legen größten Wert auf die Zufriedenheit der Menschen, die wir betreuen und auf eine hohe Pflegequalität. Wir arbeiten mit einer Pflegedokumentation und verstehen darunter eine kontinuierliche, nachvollziehbare, schriftliche Erfassung und Beschreibung des Pflegeprozesses. Dadurch werden die Arbeitsabläufe und die Qualität transparent für die Patienten, die Angehörigen, die Ärzte und die mit einbezogenen Institutionen. Durch unsere tägliche Dokumentation wird die Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Berufsgruppen optimiert. Wir stärken unsere Teamfähigkeit zum Wohle unserer Patienten und sichern durch regelmäßige Dienstbesprechungen und organisierte Arbeitsabläufe die Pflegequalität. Professionelles Handeln wird gewährleistet durch die regelmäßige Fortund Weiterbildung des Pflegepersonals. Der wichtigste Faktor für die Erbringung qualitativ hervorragender Pflegedienstleistungen sind die Mitarbeiter unserer Einrichtung. Deshalb hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur auf Grund ethischer und gesetzlicher Forderungen bei uns einen hohen Stellenwert. Wir praktizieren zudem einen kooperativen Führungsstil. Die Mitarbeiter verhalten sich kollegial, indem sie sich helfen und Auswirkungen ihres Handelns auf andere Mitarbeiter beachten. Konstruktive Kritik wird gern gesehen. Daher haben wir in unserer Einrichtung einen sehr guten Zusammenhalt und ein unverwechselbar gutes Betriebsklima. Die praktische Umsetzung dieses Leitbildes und seine ständige Aktualisierung sind für uns ein wesentlicher Punkt bei der qualifizierten Versorgung unserer Patienten. Wir sind ein moderner Dienstleistungsbetrieb: Wir sind an Ihrer Seite!! Stand: Seite 4 von 19

5 Mögliche Pflegeleistungen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, häusliche Krankenpflege sowohl als Leistung der Krankenkasse (SGB V) als auch als Leistung der Pflegekasse (SGB XI) zu beziehen. Sie können unsere Leistungen auch privat wählen, wenn kein anderer Kostenträger in Frage kommt. Wir werden in jedem Fall mit Ihnen einen schriftlichen Pflegevertrag abschließen. Sie können diesen selbstverständlich in Ruhe studieren und mit Angehörigen oder Freunden beraten. Häusliche Krankenpflege Behandlungspflege (SGB V) Es gibt die Möglichkeit der so genannten Behandlungspflege (mit dem Ziel, die ärztliche Behandlung sicherzustellen), wie z. B. das Anlegen von Verbänden, das Stellen von Medikamenten oder die Gabe von Insulininjektionen. Diese Leistungen können auf längere Zeit getätigt werden, wenn sie medizinisch notwendig und von Ihrem Arzt verordnet sind, oder auch kurzzeitig bei der Nachsorge ambulanter Operationen. Dessen ungeachtet sind die vorab beschriebenen Leistungen durch Ihre Krankenkasse genehmigungspflichtig! Erfolgt eine Ablehnung durch Ihre Krankenkasse, müssen Sie die Kosten selber übernehmen. Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Um Leistungen von der Pflegekasse aus der Pflegeversicherung zu bekommen, ist es Voraussetzung, dass Sie eine Einstufung in die Pflegeversicherung nach vorheriger Antragstellung bekommen haben. Gern helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihrer individuellen Versorgung und stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten als Angebot gegenüber. Seit dem haben alle Pflegebedürftigen die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen als Sachleistung in Höhe von bis zu 104 Euro in Anspruch zu nehmen. Hier wählen Sie aus verschiedenen Formen der allgemeinen Begleitung, Beschäftigung und Beaufsichtigung, Maßnahmen zur Entlastungen der pflegenden Angehörigen oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Stand: Seite 5 von 19

6 Die Einstufungskriterien und die Leistungen der Pflegeversicherung haben wir für Sie kurz zusammengefasst: Pflegestufe 0 (erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf) (siehe Zusätzliche Pflege- und Betreuungsleistungen ) PS 0 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 123 Euro bis 231 Euro 1612 Euro jährlich Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig) PS 1 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 244 Euro bis 468 Euro 1612 Euro jährlich Der Pflegeaufwand muss mind. 90 Minuten (1,5 Stunden) betragen. Mehr als 45 Minuten davon müssen auf die Grundpflege entfallen. Kriterien: Hilfebedarf bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität für mind. 1x täglich. Zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig) PS 2 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 458 Euro bis 1144 Euro 1612 Euro jährlich Der Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten (3 Stunden) betragen. Mindestens 120 Minuten (2 Stunden) müssen auf die Grundpflege entfallen. Kriterien: Mind. 3 x tägl. Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten. Zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig) PS 3 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 728 Euro bis 1612 Euro 1612 Euro jährlich Der Pflegeaufwand muss mind. 300 Minuten (5 Stunden) betragen. Mindestens 240 Minuten (4 Stunden) davon müssen auf die Grundpflege entfallen. Kriterien: Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität muss rund um die Uhr auch nachts bestehen. Zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sollte keine Einstufung erfolgen, oder wählen Sie die Leistung über den Maximalbetrag hinaus, so müssen Sie die Kosten privat tragen. Bei Inanspruchnahme der Geldleistung sind Sie verpflichtet, bei Pflegestufe 0, I und II halbjährlich und bei der Pflegestufe III vierteljährlich einen Pflegedienst zur Beratung hinzuzuziehen. Die damit verbunden Kosten übernimmt die Pflegekasse. Stand: Seite 6 von 19

7 Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog gültig ab Punktwert = 0,0448 LK 01: Erstbesuch Punktzahl: ,28 Euro Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten Information über weitere Hilfen / Pflegehilfsmittel Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages Pflegeplanung erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst: das Erkennen von Problemen und Ressourcen das Festlegen der Pflegeziele das Planen der Maßnahmen das Anlegen der Dokumentation LK 02: Folgebesuch Punktzahl: ,88 Euro Nur bei wesentlicher Änderung des Pflegebedarfs (andere Pflegestufe, dauerhafter Ausfall der Pflegeperson im Haus) Erhebung des geänderten Pflegebedarfs Alle übrigen Leistungen wie bei LK 01 LK 03: Kleine Pflege (GP) Punktzahl: ,86 Euro An-/Auskleiden Teilwaschen Mund-/Zahnpflege LK 04: Große Pflege (GP) Punktzahl: ,13 Euro An-/Auskleiden Ganzkörperwaschung / Duschen Mund-/Zahnpflege LK 05: Vollbad (GP) Punktzahl: ,16 Euro Siehe LK 04 LK 06: Kämmen und Rasieren (GP) Punktzahl: 70 03,14 Euro Lockenwickler, Schneiden oder Färben ist nicht Bestandteil dieser Verrichtung LK 07: entfallen Stand: Seite 7 von 19

8 LK 08: Transfer / Mobilisation (GP) Punktzahl: 50 02,24 Euro Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) Hilfe b. Aufsuchen / Verlassen des Bettes, Rollstuhles, Sessel o.ä. Machen und Richten des Bettes, ggf. Teilwechsel der Bettwäsche Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen zur Bequemlichkeit LK 09: Transfer / Mobilisation (GP) Punktzahl: ,48 Euro Kann allein oder in Zusammenhang mit LK und 19 gewählt werden Alle übrigen Leistungen siehe LK 08 LK 10: Spezielle Lagerung bei Immobilität (GP) Punktzahl: ,48 Euro Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes Ggf. Teilwechsel der Bettwäsche und Bett machen/richten LK 11: Spezielle Lagerung bei Immobilität (GP) Punktzahl: ,96 Euro Kann allein oder in Zusammenhang mit LK und 19 gewählt werden Alle übrigen Leistungen siehe LK 10 LK 12: Einfache Hilfe b.d. Nahrungsaufnahme (GP) Punktzahl: ,48 Euro Kleine Zwischenmahlzeit Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfe beim Essen und Trinken Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme LK 13: Umfangreiche Hilfe b. d. Nahrungsaufnahme (GP) Punktzahl: ,44 Euro Frühstück, Mittagessen, Abendbrot Alle übrigen Leistungen siehe LK 12 LK 14: Verabreichung von Sondenkost (GP) Punktzahl: ,48 Euro Magensonde / PEG Spülen der Sonde nach Applikation Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung Stand: Seite 8 von 19

9 LK 15: Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen (GP) Punktzahl: 80 03,58 Euro Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen Katheterpflege Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels Inkontinenzversorgung Kontinenztraining Hilfe bei Erbrechen LK 16: Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen (GP) Punktzahl: ,96 Euro Nicht im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) An- und Auskleiden Begleitung zu und von der Toilette Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung Entsorgung von Ausscheidungen Teilwaschen Alle übrigen Leistungen sind identisch mit LK 15 LK 17: Verlassen o. Wiederaufsuchen d. Wohnung (GP) Punktzahl: 80 03,58 Euro An-/Auskleiden Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, ggf. Treppensteigen Vorbereitung zum Transfer LK 18: Begleitung bei Aktivitäten (GP) Punktzahl: ,88 Euro Alle Leistungen siehe LK 17 Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist, z.b. Besuch von Arztpraxen oder Behörden Keine Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen Keine Fahrdienste LK 19: Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene 10 Min. Bei Bedarf Leistungsbeschreibung anfordern Punktzahl: 80 03,58 Euro LK 20: Pflegeeinsatz für Pflegegeldempfänger Pflegestufe I + II 22,00 Euro Keine Wegepauschale anrechenbar Pflegestufe III 32,00 Euro LK 21: Wegepauschalen 1a) Zwischen 06:01 Uhr und 20:00 Uhr 1b) Zwischen 20:01 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen 1c) siehe 1a) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V 1d) siehe 1b) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V 03,69 Euro 07,38 Euro 01,85 Euro 03,69 Euro Stand: Seite 9 von 19

10 Vergütung nach Zeitaufwand gültig ab Punktwert = 0,0438 Leistungsart Grundpflege (Einsatzmindestdauer 15 Minuten) Preis pro Minute/Stunde je Minute 0,67 Euro je Stunde 40,32 Euro Hauswirtschaftliche Versorgung (je angefangene 10 Minuten) 80 Punkte 03,58 Euro Häusliche Betreuung (Einsatzmindestdauer 15 Minuten) je Minute je Stunde 0,45 Euro 26,88 Euro Sonstige Leistungen / Pauschalen Punktzahl Einzelpreis LK 01: Erstbesuch ,28 Euro LK 02: Folgebesuch ,88 Euro LK 21: Wegepauschalen 1a) Zwischen 06:01 Uhr und 20:00 Uhr 1b) Zwischen 20:01 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen 1c) siehe 1a) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V 1d) siehe 1b) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V 03,69 Euro 07,38 Euro 01,85 Euro 03,69 Euro Stand: Seite 10 von 19

11 Zusätzliche Pflege- und Betreuungsleistungen ( 45, 123 SGB XI) Seit dem gibt es für Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (bei Demenz, schweren psychischen Krankheitsbildern oder auch chronischen Folgen eines Schlaganfalls) eine Einstufung zu einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf. Zusätzliche Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Betreuung, Hauswirtschaft, Entlastung von Angehörigen) gemäß 45b SGB XI in Höhe des Grundbetrages von 104,00. Der erhöhte Betrag von 208,00 setzt eine Einschränkung der Alltagskompetenz in Stufe 2 gemäß 45a SGB XI voraus. Entlastungsleistungen können sein: Hauswirtschaftliche Versorgung, Botengänge, Begleitung von MDK Begutachtungen, Arztfahrten, Besorgung von Pflegehilfsmitteln sowie Einkäufe. Pflegestufe 0 Betreuungsleistungen Grundbetrag 104 oder 208 Euro Pflegestufe 1 Betreuungsleistungen Grundbetrag 104 oder 208 Euro Pflegestufe 2 Betreuungsleistungen Grundbetrag 104 oder 208 Euro Pflegestufe 3 Betreuungsleistungen Grundbetrag 104 oder 208 Euro Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 123 Euro bis 231 Euro 1612 Euro jährlich Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 316 Euro bis 689 Euro 1612 Euro jährlich Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 545 Euro bis 1298Euro 1612 Euro jährlich Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 728 Euro bis 1612 Euro 1612 Euro jährlich Die Feststellung des erheblich allgemeinen Betreuungsbedarfs und die damit verbundene Einstufung erfolgt durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder durch die Pflegekasse beauftragte Gutachter. Stand: Seite 11 von 19

12 Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI Der Pflegedienst Bartels erbringt auch weiterhin qualitativ hochwertige Betreuungsleistungen. Der zur Verfügung stehende Betrag von 104 (208) Euro dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen 1. der Tages- oder Nachtpflege. 2. der Kurzzeitpflege. 3. der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung, Betreuung und Entlastungen von Angehörigen und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt, oder 4. der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote (z.b. Kümmern uns so e.v.). Die Durchführung erfolgt bei unserem Pflegedienst durch eine Ergotherapeutin und anderweitig gezielt geschultes Personal. Beispiele der allgemeinen Anleitung und Betreuung unseres Konzeptes in Kurzform könnten sein: Förderung der Bewegung Förderung kognitiver, sozialer, handwerklicher und musikalischer Fähigkeiten Biographie- und Erinnerungsarbeit geistige Anregungen aus kulturellen Veranstaltungen geistige Anregungen durch Begegnung mit anderen Menschen allgemeine Anleitung zur Beschäftigung zum Tagesablauf und Tagesgeschehen Die Leistungen können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ziele Ziel ist es, den Klienten in seiner Häuslichkeit und gewohnten Umgebung zu belassen, anzuleiten und zu betreuen, ihm Sicherheit zu vermitteln und den pflegenden Angehörigen zu entlasten. Stand: Seite 12 von 19

13 Informationen zur Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) Verhinderungspflege, was ist das eigentlich? Alle Personen mit einer Einstufung in die Pflegeversicherung haben bei Verhinderung ihrer Pflegeperson (z.b. durch Krankheit, Urlaub oder einfach nur zur Entlastung) Anspruch auf Verhinderungspflege ( 39 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die Pflege nachweislich bereits ein halbes Jahr erbracht wird. Die Verhinderungspflege wird für die Dauer von längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. Wird Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen also bis maximal 8 Stunden täglich - erfolgt keine Anrechnung auf die 42 Tage Begrenzung. Der Leistungsanspruch beträgt insgesamt 1612,-. Die Verhinderungspflege findet im Gegensatz zur Kurzzeitpflege nicht stationär, sondern in der gewohnten Häuslichkeit statt. Bei Nichtinanspruchnahme der Kurzzeitpflege können bis zu 50% des Leistungsbetrags (das sind bis zu 806,00 ) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden, d.h. Sie haben einen Anspruch bis zu 2418,00. Einen Antrag zur Verhinderungspflege erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse, meist reicht ein Anruf aus Ihr Pflegeteam Bartels unterstützt Sie gern bei der Antragsstellung! Bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erfolgt kein Abzug vom regulären Pflegegeld. Wird in einem Kalenderjahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, so verfällt der zur Verfügung stehende Betrag und kann im Folgejahr nicht zusätzlich beansprucht werden. Innerhalb der Verhinderungspflege können sowohl Grundpflege, auch hauswirtschaftliche Leistungen, sowie auch Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Personen, die bereits von einem Pflegedienst betreut werden oder eine Tagespflegeeinrichtung besuchen. Sollten Sie noch Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Gern würden wir Sie zu Ihrer Entlastung unterstützen! Stand: Seite 13 von 19

14 Häusliche Krankenpflege nach 37 SGB V (gültig ab ) Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V Pos. Leistung Preis 6.1 Absaugen der oberen Luftwege 6, Bronchialtoilette 6,38 7 Anleitung zur Behandlungspflege Einzelabsprache 8 Bedienung des Beatmungsgerätes Einzelabsprache 9 Blasenspülung (bei liegendem Katheter) 4,10 10 Blutdruckmessung (nur bei Erst- und Neueinstellung bis zu 7 Tage) 2,52 11 Blutzuckermessung (bis zu 4 Wochen bis zu 3x täglich) 2,52 12 Dekubitusbehandlung 7,30 13 Drainagen (ohne Verbandswechsel) 3, Einlauf 7, Klysma / Mikroklistier 3, Digitale Enddarmausräumung 7,54 15 Flüssigkeitsbilanzierung ( 1x täglich bis zu 3 Tage) 3, Infusion i.v. 6, Infusion i.v. zur parenteralen Ernährung anhängen 21, Infusion i.v. zur parenteralen Ernährung abhängen 10,58 16a.1 Infusion s.c., Legen / Anhängen 12,27 16a.2 Infusion s.c., Wechseln 7,16 16a.3 Infusion s.c., abschließendes Entfernen 5,11 17 Inhalation 3,20 18 Injektion 4,16 19 Richten von Injektionen 1,26 20 Instillation 4,10 21 Kälteträger 1,64 22 Verbandswechsel bei suprapubischem Katheter 3,92 23 Katheterisierung (alle 3 4 Wochen) 7,94 24 Spez. Krankenbeobachtung (Dokumentation über mind. 24 Std.) Einzelabsprache 25 Magensonde 6, Einreibung 3, Verabreichung / Eingeben von Medikamenten 3, Richten von Medikamenten ( 1 x wöchentlich) 9, Dermatologisches Bad 3,20 27 Versorgung bei PEG 3,92 28 Stomabehandlung 6,55 29 Wechsel und Pflege der Trachealkanüle 6,38 30 Pflege des zentralen Venenkatheters / Port-a-cath 5, Verband anlegen / wechseln 5, Verband anlegen / wechseln einschl. Reinigungsbad oder Spülen von Wundfisteln 11, Kompressionsverband anlegen / wechseln 5, Kompressionsverband abnehmen 3, Kompressionsverband anlegen / wechseln mit Wundversorgung / Wundreinigungsbad 11, Kompressionsstrümpfe / -strumpfhose ab Klasse II 3,54 Stand: Seite 14 von 19

15 31.6 Stützverband anlegen (Funktionssicherung der Gelenke) 5, Je Einsatz höchstens 18, Bei Einsätzen mit den Pos und/oder 31.2 und/oder 31.4 je Einsatz höchstens 23,59 41 Versorgungszuschlag bei multiresistenten Keimen (MRSA) 2,04 42 Zuschlag für Anforderungen von verordnungsbegründenden Unterlagen 5,11 Wegepauschale bei Leistungen nach 37 Abs. 1 und 2 SGB V (je Einsatz) Pos. Leistung Preis 33.1 Wegepauschale V (06:01 20:00 Uhr montags bis freitags) 3, Wegepauschale V/XI (mit SGB XI 06:01 20:00 Uhr montags bis freitags) 1, Wegepauschale WE V (20:01 06:00 Uhr sowie SA + SO + an Feiertagen) Wegepauschale WE V/XI (mit SGB XI 20:01 06:00 Uhr sowie SA + SO + an Feiertagen) 7,56 3,78 Stand: Seite 15 von 19

16 Hausnotruf Die Gewissheit im Notfall rund um die Uhr versorgt zu werden, gibt vielen Menschen Sicherheit, alleine in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Wir arbeiten seit einigen Jahren mit dem Johanniter-Hausnotruf zusammen. Ein Mitarbeiter der Johanniter berät Sie auf Wunsch persönlich zu Hause und prüft, ob der Hausnotruf anteilig von Ihrem Kostenträger übernommen werden kann. Fühlen Sie sich wohl zu Hause und in Sicherheit: Sie haben den Sender als Armband oder Kette bei sich. Von jeder Stelle Ihrer Wohnung wird beim Auslösen des Signals automatisch der Kontakt zur Zentrale hergestellt. Rund um die Uhr erreichen Sie Hilfe ohne Sprechen oder Wählen, Knopfdruck genügt. Die Hausnotrufzentrale verständigt Nachbarn, Pflegedienst, Angehörige oder falls nötig Notarzt und Rettungsdienst. Die Hinterlegung Ihres Schlüssels garantiert einen schnellen Zugang zu Ihrer Wohnung. Stand: Seite 16 von 19

17 Pflegefachberatung Für Pflegebedürftige und Pflegepersonen in häuslicher Umgebung kostenlose* Leistungserbringung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit ab Antragstellung! Ein kompetent ausgebildetes Team von Pflegeberatern steht zu Ihrer Verfügung! Wir wollen: Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige gewährleisten Motivation für die Pflege zu Hause fördern Pflege erleichtern, indem wir Fertigkeiten vermitteln Physische & psychische Belastung der Pflegenden reduzieren Pflegequalität sichern Individuelle Schulung Die Pflegeberatung und schulung findet kostenlos* für den in der häuslichen Umgebung lebenden Pflegebedürftigen sowie für seine Pflegepersonen statt. Sie wird an den individuellen Verhältnissen der Pflegesituation ausgerichtet. Inhalte: Erfassung der Pflegesituation Festlegung der Schulungsinhalte Wohnraum- und Hilfsmittelberatung Praktische Schulung (z.b. im Bereich der Körperpflege und Mobilisation, Umgang mit Pflegehilfsmitteln usw.) Beratung zur Selbstpflege der Pflegeperson (z.b. rückenschonendes Arbeiten usw.) Beratung in sozialen Fragen Informationen über weitere mögliche Leistungen *bei einigen Pflegekassen erst nach Antrag auf Kostenübername bzw. nur durch kasseneigene Mitarbeiter Überleitungspflege Wie geht es nach dem Krankenhaus- oder Heimaufenthalt weiter? Viele Fragen und Probleme, wie z.b.: Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt? Wie soll die weitere Pflege gestaltet werden? gibt es in dieser veränderten Situation zu klären. Die neutrale fachkompetente Beratung, die unabhängig von weiteren Pflegeleistungen ist, bietet in solchen Fällen direkte Hilfe und Unterstützung. Die Überleitungspflege ist kostenlos und kann schon in der stationären Einrichtung beginnen. Die Erhöhung des Wohlbefindens und der Sicherheit der pflegebedürftigen Person sowie die Entlastung der Pflegepersonen durch praktische Tipps, Anleitung und Beratung, stehen hierbei im Vordergrund. Stand: Seite 17 von 19

18 Spezielle ambulante Palliative-Care-Versorgung Definition Palliative Care der Weltgesundheitsorganisation: «Palliative Care«, ist die Internationale Bezeichnung für eine umfassende, palliative (lindernde) Betreuung im Erleben von schwerer Krankheit und Leiden. Palliative Care ist ein Angebot, das sich an Menschen richtet, die unter einer schweren, fortschreitenden, unheilbaren oder chronischen Krankheit leiden. Unser Pflegedienst verfügt zurzeit über elf Palliative-Care-Fachkräfte. Die Palliative-Care-Fachkräfte stehen jedem Patienten mit Ihrem Wissen und Können zur Verfügung und stehen auch unseren anderen Pflegefachkräften beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, den Wunsch des Patienten und seiner Angehörigen nach dem Verbleib in der häuslichen Umgebung bei möglichst optimaler Pflege und Betreuung zu ermöglichen. Diese umfassende und fürsorgliche Betreuung soll geschehen durch das rechtzeitige Vorbeugen und Lindern von Schmerzen und anderen belastenden krankheitsbedingten Beschwerden. Dies soll erfolgen durch die Verfügbarkeit und die gezielte, koordinierte Inanspruchnahme verschiedener qualifizierter Fachpersonen und bewährter Organisationen in der palliativen Betreuung. Der rechtzeitige Einbezug und die Begleitung der Angehörigen, wie auch die Unterstützung der Hinterbliebenen soll von Anfang an mit berücksichtigt werden. Das Ziel einer umfassenden palliativen Betreuung besteht darin, miteinander würdevolle Bedingungen (wenn immer möglich am Orte der Wahl des Betroffenen und seiner Familie) für eine bestmögliche Einflussnahme auf die Lebensqualität der Betroffenen und seiner Angehörigen bis zuletzt zu schaffen und zu gestalten. Um Ihnen eine optimale Betreuung und Versorgung anzubieten, haben wir uns dem Palliativnetz Gifhorn e.v. angeschlossen. Die einzelnen Leistungsträger des Palliativnetzes bilden eine starke Gemeinschaft, die Sie in dieser schweren Zeit begleiten und unterstützen. Wenn Sie mehr über die ambulante Palliativ-Versorgung erfahren möchten, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern oder informieren Sie sich unter: Stand: Seite 18 von 19

19 Der moderne Dienstleistungsbetrieb Um unsere Leistungen für Sie abzurunden, bieten wir Ihnen einen umfassenden Service an. Wir haben ein weiteres Leistungsangebot erstellt, dass jeder in Anspruch nehmen kann. Es soll unser Leistungsspektrum erweitern und unsere Dienstleistungen abrunden. Individueller Leistungskatalog (ILK) Gültig seit Notfall- und Hausnotrufeinsatz ILK 1 werktags von 6 bis 20 Uhr 15 Minuten Notfall- und Hausnotrufeinsatz ILK 2 übrige Zeit 15 Minuten ILK 3 Eintrag in die Hausnotrufliste Erreichbarkeit bei Auslösung des Notrufes Monatspauschale ILK 4 Arztbesuche im Auftrag Chipkarten einlesen, Verordnungen, Rezepte, Überweisungen 5 Minuten besorgen, Terminabsprachen usw.) ILK 5 Besorgen von Medikamenten Pflegehilfsmitteln, Inkontinenzmaterial, Verbandmaterial, 5 Minuten Wartung von Brillen, Hörgeräten usw. ILK 6 Blutzucker-/ Blutdruckkontrolle und dokumentation (außerhalb SGB V) 3 Minuten ILK 7 Pflegestufenantrag ausfüllen, Begutachtung / Einstufung der Pflegeversicherung, Präsenz bei MDK-Termin 15 Minuten Gutschrift bei Auftragserteilung ohne Wegepauschale ILK 8 Zusätzliche Betreuungsleistungen gem. 45 b SGB XI (Pflegeleistungsergänzungsgesetz) 15 Minuten ohne Wegepauschale ILK 9 Allgemeine Betreuung ( 39 Verhinderungspflege) Beaufsichtigung / Beschäftigung 15 Minuten ohne Wegepauschale ILK 10 Leistungen nach individuellen Wünschen (z.b. Begleitung zum Arzt, Sicherheitsbesuch, Abwesenheitsbetreuung, 1 Minuten Haustiere, Stützkorsett, Prothesen usw. ILK 11 Verwaltung von Taschengeld 1 x Pauschale ILK HW Hauswirtschaftliche Versorgung 30 Minuten ILK 21A Wegepauschale (Werktags von 6 bis 20 Uhr) ILK 21B Wegepauschale erhöht (zu den übrigen Zeiten) Pauschale Pauschale Alle Leistungen mit Hausbesuch verstehen sich zuzüglich der Wegepauschale je Einsatz Wenn Sie zu Einkäufen, Arztbesuchen, Veranstaltungen begleitet werden möchten und keine eigene Fahrmöglichkeit haben, so können wir Sie ausschließlich nur auf eigene Verantwortung und Gefahr in unseren Dienst- bzw. Privatfahrzeugen mitnehmen. Für alle Leistungen können Sie auch Gutscheine erhalten. Stand: Seite 19 von 19

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