Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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2 IMPRESSUM Herausgegeben von PMinteractive GmbH Prinzenstr Hannover im Auftrag der IG BCE VB4 Abt. Jugend / Ausbildung Königsworther Platz Hannover web. mail. abt.jugend@igbce.de fon fax VORWORT Wissen, wie die Dinge zusammenhängen und funktionieren - damit du mitreden kannst. Basics.Wissen: Politik & Sozialkunde informiert kurz und genau über die wichtigsten Begriffe. Durchblick verschaffen und mitmischen! Viel Spaß dabei. 6. Auflage Januar 2009 Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen Einwilligung der IG BCE. Gefördert durch Mittel des Kinder- und Jugendhilfeplanes Druck: BWH GmbH - Medien & Kommunikation Hannover, Januar 2009 Jugend in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)

3 INHALTSANGABE 1. Die Politische Entwicklung Deutschlands Karte der Bundesrepublik Deutschland 1.2. Die Nachkriegszeit 1.3. Auf dem Weg zum vereinten Deutschland 2. Das Grundgesetz und die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik 2.1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 2.2. Die Menschenrechte nach dem Grundgesetz 2.3. Das Staatsprinzip nach dem Grundgesetz 3. Die Machtkontrolle 3.1. Die Ebenen der Staatsgewalten auf einen Blick 3.2. Wahlen und das Mehrparteiensystem 3.3. Das Parteienspektrum 3.4. Ziele und Verpflichtungen der Parteien 4. Vom Einzelinteresse zur Interessengruppe 4.1. Übersicht 4.2. Interessengruppen in Deutschland 4.3. Gewerkschaften in Deutschland 4.4. Gründe für die politische Eigeninitiative 5. Wahlen 5.1. Wahlgrundsätze 5.2. Wahlrecht 5.3. Wahlsysteme und Besonderheiten 6. Wie Deutschland regiert und verwaltet wird 6.1. Übersicht Bundestag 6.2. Zusammensetzung der Bundesregierung 6.3. Übersicht über Gesetzgebungsverfahren 6.4. Mitbestimmung des Bürgers 6.5. Übersicht Bundesverfassungsgericht 7. Arbeitswelt in Deutschland 7.1. Die soziale Marktwirtschaft 7.2. Streik 7.3. Tarifverträge und Tarifautonomie 7.4. Schulpflicht 7.5. Arbeitslosigkeit 7.6. Sozialstaat 8. Die Europäische Union 8.1. Karte der Europäischen Union 8.2. Wichtige Eckdaten auf einen Blick 8.3. Aufgaben und Pflichten in der EU 8.4. Europa und die Globalisierung 9. Basics 9.1. Die Kanzlerchronik 9.2. Die Bundespräsidentenchronik 9.3. Aktuelles Politik-ABC 10. Linkliste

4 1.1. DEUTSCHLANDKARTE 1. POLITISCHE ENTWICKLUNG DEUTSCHLANDS VON 1945 BIS Die Nachkriegszeit Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde das ehemalige deutsche Staatsgebiet von den Siegermächten USA, Frankreich, Großbritannien und Rußland in vier Besatzungszonen aufgeteilt und verwaltet. Ziel dieser Aufteilung waren Entnazifizierung und Entmilitarisierung des Dritten Reiches. Die ehemalige Westzone bestand aus den Bundesländern: - Baden-Württemberg - Bayern - Berlin (west) - Bremen - Hamburg - Hessen - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Schleswig-Holstein - Saarland Die ehemalige Ostzone bestand aus den Bundesländern: - Berlin (ost) - Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen 6 1

5 Westzone (Französische, Britische und Amerikanische Besatzungszone / später Bundesrepublik Deutschland) Januar 1946 Amerikanische und Britische Besatzungszone verbünden sich zur Bi-Zone. April 1949 Die Französische Besatzungszone schließt sich der Bi-Zone an, die damit zur Tri-Zone wird. 23. Mai 1949 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird verkündet. August 1949 Die Wahl zum 1. Deutschen Bundestag findet statt. 21. September 1949 Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird gegründet. Sechs Jahre später im Mai 1955 tritt die Bundesrepublik dem westlichen Militärbündniss NATO bei. Die Bundeswehr wird eingeführt und 1968 Studentenproteste erreichen ihren Höhepunkt - radikale Gruppen bilden sich (APO, RAF), die mit Terroranschlägen und Entführungen gegen die politische Entwicklung ankämpfen. 7. Dezember 1970 Willy Brandts Kniefall vor dem Mahnmahl der Naziopfer aus dem Warschauer Ghetto. Ostzone (Sowjetische Besatzungszone / später Deutsche Demokratische Republik) April 1946 Das Mehrparteiensystem weicht der Gründung einer Sozialistischen Einheitspartei. März 1948 Der deutsche Volksrat arbeitet eine Verfassung aus. Juni 1948 Die Währungsunion findet statt. Mai 1949 Die Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone wählt den deutschen Volkskongress. Oktober 1949 Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik tritt in Kraft. Juni 1953 Ein Volksaufstand der Bevölkerung der DDR wird durch russische Militärs gewaltsam beendet. Mai 1955 Die DDR tritt im Mai 1955 dem Warschauer Pakt bei und beginnt 1961 mit dem Bau der Berliner Mauer - der kalte Krieg beginnt! Dezember 1957 Die Regierung der DDR erläßt ein neues Passgesetz. Nun ist das illegale Verlassen der DDR eindeutig unter Strafe gestellt. August 1961 Die Sektorenübergänge von Ost- nach West-Berlin werden abgeriegelt. Um West-Berlin wird ein Sperrsystem errichtet, das in den nächsten Wochen und Monaten zur Mauer ausgebaut wird. 2 3

6 Von 1950 bis zum 13. August 1961 flohen mehr als 2,7 Millionen Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und nach West-Berlin. November 1984 Alle Selbstschussanlagen entlang der deutsch-deutschen Grenze werden demontiert. Statt dessen werden nun elektronische und optische Warnanlagen verwendet. November 1987 Erich Honecker - Generalseketär der SED - besucht Bonn. Oktober Menschen demonstrieren in Leipzig auf den Straßen für Reisefreiheit und ein geeintes Deutschland. November 1989 In den späten Abendstunden fällt in Berlin die Mauer Auf dem Weg zum vereinten Deutschland Die Militärbündnisse NATO (BRD) und Warschauer Pakt (DDR) brachten unterschiedliche politische Ansichten mit sich: die NATO westlich und freiheitlich demokratisch ausgerichtet, der Warschauer Pakt nach Osten und sozialistisch geprägt. Im Oktober 1962 führte die Stationierung sowjetischer Mittelstreckenraketen auf Kuba beinahe zu einer militärischen Konfrontation von USA und UdSSR. Mit dem Eingehen unterschiedlicher Bündnisse verschlechterten sich die Beziehungen zwischen BRD und DDR; das Miteinander der beiden Staaten war nun immerhin durch Verträge abgesichert. Das Berliner Abkommen sicherte zum Beispiel den Verkehrszugang von Westdeutschland nach Berlin und bekräftigte politische Beziehungen. Das Transitabkommen regelte zusätzlich zum Berliner Abkommen den Reiseverkehr zwischen Ost und West. Ein Grundlagenvertrag verpflichtete die beiden Staaten außerdem zur Anerkennung der gegenseitigen Souveränität, zur Unverletzlichkeit der deutsch-deutschen Grenzen und zur Regelung humanitärer Fragen. Als Folge dieser Souveränität wurden beide deutschen Staaten 1973 in die UNO (Vereinte Nationen) aufgenommen. Berlin war dabei nicht nur geografischer, sondern auch symbolischer Mittelpunkt der deutsch-deutschen Beziehungen. Die Berliner Mauer stand als weltweites Symbol für den kalten Krieg und die gewaltsame Trennung eines Volkes. Im Sommer 1963 hielt der amerikanische Präsident John F. Kennedy seine Rede Ich bin ein Berliner im westdeutschen Teil der Stadt. Die Popularität des jungen Präsidenten wuchs gewaltig, seine Worte wurden sprichwörtlich und standen für den Erhalt der Freiheit im eingekesselten Westberlin. Doch auch mit der Unterstützung der westlichen Weltmächte dauerte es noch 25 weitere Jahre, bis man von einem wiedervereinten Deutschland sprechen konnte. In der UdSSR redete Michail Gorbatschow von Glasnost (Offenheit) und Perestroika (Umgestaltung) und sprach sich dabei für die Erneuerung des verkrusteten kommunistischen Systems aus. In Ungarn herrschten demokratische Reformbedingungen, und die Bevölkerung der DDR stürmte die westlichen Botschaften. Am 9. November 1989 öffnete sich erstmals die Berliner Mauer. Der Weg für ein vereintes Deutschland war frei. Am 3. Oktober 1990 trat der Vereinigungsvertrag von beiden deutschen Staaten in Kraft. Das vereinte Deutschland erlangte volle Souveränität. 4 5

7 2. DAS GRUNDGESETZ UND DIE VERFASSUNGS- GRUNDSÄTZE DER BUNDESREPUBLIK 2.1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Ursprünglich war das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf Anregung der drei westlichen Siegermächte vom Parlamentarischen Rat direkt nach dem Krieg erarbeitet worden und trat 1949 in Kraft (siehe auch: 1.2. Die Nachkriegszeit). Es war nur als vorläufiger erster Schritt zu einer späteren umfangreichen Verfassung gedacht. Selten hat sich ein Provisorium so gut bewährt - obwohl es nicht neu war, was Carlo Schmid, Theodor Heuss und 63 weitere Männer und Frauen auf der Insel Herrenchiemsee ausarbeiteten. Vieles bezog sich auf vorangegangene Verfassungen oder auf Erfahrungen aus der Weimarer Republik. Das kurz GG genannte Gesetzeswerk gliedert sich in eine Präambel und 14 Abschnitte. Im ersten Abschnitt finden sich die Grundrechte, im zweiten Regelungen zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Die Abschnitte drei bis sechs sind den Verfassungsorganen wie Bundestag, -rat oder -präsident gewidmet. Ausführungsbestimmungen sowie Gesetze zur Rechtsprechung, Finanzwesen und Verteidigungsfall schließen sich u.a. an. Änderungen des GG bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Immer wieder versuchten Politiker, Änderungen an dem Paragrafenwerk durchzusetzen: So stärkten sie Bundestag und -rat in der Europapolitik (1992), schränkten die Unverletzbarkeit von Privaträumen für einen Lauschangriff ein (1999) oder bemühten sich um die Integration des Tierschutzes (2000). Etliche Grundrechte wie Menschenwürde, Sozialstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Volkssouveränität oder Widerstandsrecht dürfen jedoch in keiner Weise angetastet werden! Das Grundgesetz ist damit Ausdruck einer selbstbewussten, freiheitlichen und rechtstreuen Gesellschaft und hat sogar (mit einigen Veränderungen) die Wiedervereinigung Deutschlands überdauert Die Menschenrechte nach dem Grundgesetz Menschenrechte sind Grundrechte, auf die alle Menschen in der Bundesrepublik Anspruch haben. Freiheitsrechte - freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) - Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 4) - Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5) - Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre (Artikel 5) - Petitionsrecht (Artikel 17) Soziale Rechte - Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6) - Erziehungsrecht der Eltern (Artikel 6) 6 7

8 - Anspruch auf Mutterschutz und Fürsorge durch den Staat (Artikel 6) - Recht zur Einrichtung von privaten Schulen (Artikel 7) - Koalitionsfreiheit (Artikel 9) - und somit auch das Recht, Gewerkschaften zu gründen - Asylrecht (Artikel 16) Gleichheitsrechte - Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz (Artikel 3) - Gleichberechtigung von Mann und Frau (Artikel 3) - Chancengleichheit (Artikel 3) - Gleichstellung der außerehelichen und ehelichen Kinder (Artikel 6) Unverletzlichkeitsrechte - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) - Gewährleistung von Eigentum (Artikel 14) - Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10) 2.3. Das Staatsprinzip nach dem Grundgesetz Die Grundsätze der Verfassung: A) Merkmale der Republik - Freiheitliche und antidiktatorische Staatsform - Bestimmung der politischen Exekutivvorgänge durch Wahlen - Gewähltes Staatsoberhaut: Bundespräsident B) Merkmale der Demokratie - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - Mittelbare repräsentative Volksvertretung - allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahlen - Meinungsfreiheit - Versammlungsfreiheit - Vereins- und Vereinigungsfreiheit C) Merkmale der Bundesstaatlichkeit - Staatliche Hoheit des Bundes und der Länder - Gewaltenteilung: Verteilung der Kompetenzen in Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) auf Bundes- und Länderebene - Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes Erläuterung: Die 16 Bundesstaaten wirken bei der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gestaltung der Bundesrepublik mit und kontrollieren die Zentralgewalt der Bundesregierung. Darüber hinaus handeln die Bundesländer im Bereich Kultur und Schulwesen eigenständig. Diese bundesstaatliche Aufteilung nennt man auch Föderalismus. D) Merkmale der Sozialstaatlichkeit - Schutz der Menschenwürde - Schutz der Ehe und der Familie - Gleichberechtigung von Mann und Frau - Sozialpflichtigkeit des Eigentums - Schutz vor den großen sozialen Risiken durch Sozialversicherung, soziale Versorgung, Sozialhilfe (siehe dazu auch 7.6.) Erläuterung: Die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip. 8 9

9 Die Gemeinschaft der Versicherten finanziert über das gesetzliche Versicherungssystem Leistungen, die durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Alter und Pflegebedürftigkeit anfallen. E) Merkmale der Rechtsstaatlichkeit - Gesetzlichkeit - Gewaltenteilung - Rechtsgleichheit - Freiheitssicherung Erläuterung: Eine Einschränkung des Grundgesetzkataloges ist nur durch Gesetz möglich (z. B. ist die freie Berufswahl eingeschränkt, wenn der männliche Bürger zum Wehr- oder Ersatzdienst berufen wird). Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist sowohl von Bürgern, als auch von der Polizei zu achten! Gesetzliche Regelungen gelten für alle Bürger gleichermaßen. Richter und Gerichte sind staatsunabhängig und haben auf der gesetzlichen Grundlage verantwortlich zu entscheiden. 3. DIE MACHTKONTROLLE 3.1. Die Ebenen der Staatsgewalten auf einen Blick Erläuterung zu der Tabelle: Um einen Machtmissbrauch zu verhindern, sind Staatsgewalten geteilt. Amtsinhaber dürfen immer nur einer Gewaltenebene angehören. Wird zum Beispiel ein Richter für die Bundestagswahl aufgestellt, muss er sein Richteramt niederlegen

10 Horizontale Gewaltenteilung Die horizontale Gewaltenteilung beschreibt die Aufteilung der Staatsgewalten auf die Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative auf den jeweiligen politischen Ebenen. Beispiel: Legislative: Niedersächsischer Landtag (Gesetzgebung) Exekutive: Niedersächsische Staatsregierung (Verwaltung) Judikative: Niedersächsisches Landesgericht (Rechtsprechung) Vertikale Gewaltenteilung: Die vertikale Gewaltenteilung beschreibt die Aufteilung der drei Staatsgewalten auf die jeweilige politische Ebene. Beispiel: Bundesebene: Bundesarbeitsgericht Landesebene: Landesarbeitsgericht Kreisebene: Arbeitsgericht Allgemein: Wahlen beschränken die Macht des Gewählten auf Zeit. Die Arbeit des jeweiligen Mandatsträgers wird von der Parteibasis und den Wählern stets kontrolliert. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt durch die Abgeordneten des Bundestages. Die Macht habende Regierung ist dem Parlament zur Auskunft verpflichtet. Eine außerparlamentarische Kontrolle erfolgt durch Hinterfragen von Sachverhalten sowie durch Kritik an der Regierung und Abgeordneten bis hin zu politischen Entscheidungen durch die Bürger. Unabhängige Gerichte gewährleisten, dass staatliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft wird, wenn dies öffentliche Einrichtungen oder Bürger verlangen. Die Verfassungsgerichte auf Bundes- und Länderebene überprüfen, ob Gesetze und staatliches Handeln mit den Länderverfassungen übereinstimmen Wahlen und das Mehrparteiensystem Das Mehrparteiensystem ermöglicht anhand unterschiedlicher Parteiprogramme eine höhere politische Vielfalt, eine demokratische Werteorientierung um die Gunst der Wähler. Die regierende Partei wird stets von der Opposition kontrolliert und kritisiert. Im deutschen Bundestag sind derzeit fünf Fraktionen aus sechs Parteien vertreten: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP, Die Linke und die CSU. Die CDU und CSU bilden zusammen eine Fraktion Parteienspektrum CDU (Christlich Demokratische Union) 1945 als christliche Partei auf überkonfessioneller Grundlage gegründet. Der Name Union weist auf den Sammlungscharakter der Partei hin. Erst 1950 schlossen sich die einzelnen Landesverbände zu einer Bundespartei zusammen. In Bayern entstand mit der CSU eine Partei, die ähnliche Ziele wie die CDU vertritt

11 SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) Die SPD bestand schon im wilhelminischen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Nach 1945 wurde sie von Karl Schumacher wiedergegründet und ist seit den Wahlen von 1949 eine der zwei stärksten Parteien der Bundesrepublik. Die Linke entstand am 16. Juni 2007 aus der Fusion der eher in Ostdeutschland verankerten Linkspartei.PDS und der westdeutsch geprägten WASG. Ergebnis der Bundestagswahl ,4% 36,3% FDP (Freie Demokratische Partei Deutschlands) 1948 in Heppenheim gegründete liberale Partei. Die FDP sieht sich in der Tradition der liberalen Parteien der Weimarer Republik. Die Grünen (Bündnis 90 / Die Grünen) Die Grünen sind Anfang der 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland endstanden und waren stark vom Gedankengut der außerparlamentarischen Opposition der 60er Jahre geprägt vollzog sich der Zusammenschluss der Parteien Die Grünen (west) und Bündnis 90 (ost). Die Linke. (Zusammenschluß aus PDS und WSAG) Die PDS ging im Dezember 1989 aus der SED hervor. Die SED war die Macht habende Partei in der DDR bis zur Wiedervereinigung. Bis Februar 1990 nannte sich die Partei SED-PDS. Die WSAG bildete sich im Verlauf des Jahres 2004 im wesentlichen aus regierungskritischen linken SPD- Mitgliedern zunächst als Verein und konstituierte sich im Januar 2005 als Partei. /CSU 10,0% 8,3% 8,7% Linke 0,3% Fraktionslos 3.4. Ziele und Verpflichtungen der Parteien Die Aufgaben der Parteien sind im Parteigesetz geregelt. Die politischen Ziele der Parteien sind in ihrem Parteiprogramm enthalten. Nach 6 des Parteigesetzes muss jede Partei eine schriftliche Satzung und ein Programm (Grundsatzprogramm) besitzen. Dieses Grundsatzprogramm besteht u. a. aus folgenden vier Grundsätzen: 1. Demokratische Organisation Die Willensbildung innerhalb der Partei erfolgt von unten nach oben; so können die Mitglieder an der Basis die Parteispitze beeinflussen. Die Parteiämter sind auf Zeit befristet, die Kandidaten können sich nach Ablauf einer Amtsperiode einer Wiederwahl stellen

12 2. Mehrheits- und Gleichheitsprinzip Allgemeine Sachfragen werden öffentlich abgestimmt, über Personalfragen muss immer geheim abgestimmt werden. Dabei zählt jede anwesende Stimme; jede Stimme ist gleichwertig. 3. Verträglichkeit des Parteiprogramms mit den Verfassungsgrundsätzen Artikel 21 (2) Grundgesetz: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich, demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Verfassungsgericht. 4. Offenlegung der Herkunft und der Verwendung der Finanzmittel Parteien müssen über Finanzmittel und Parteivermögen öffentlich Rechenschaft ablegen. Die Parteien erhalten bei Bundestags- und Europawahlen für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen jährlich 85 Cent pro Stimme erstattet. Voraussetzung: Die Parteien haben einen Stimmenanteil von über 0,5% (bei Europa- und Bundestagswahlen) bzw. über 1,0 % (bei Landtagswahlen). Jede weitere Stimme bringt 70 Cent. Für die Kommunalwahlen gibt es bisher keine Kostenerstattung. 4. VOM EINZELINTERESSE ZUR INTERESSENGRUPPE 4.1. Übersicht 16 17

13 4.2. Interessengruppen in Deutschland Verbände, Gewerkschaften, Kammern und Bünde vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Verwaltungen sowie gegenüber anderen Interessengruppen. Verbände sind zum Beispiel: Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Arbeitgeber Bund, Deutscher Sport Verband. Jede Interessengruppe kann sich zusammen schließen, um ihr Anliegen durch zu setzen. Bedeutende Kammern sind zum Beispiel die IHK (Industrie- und Handelskammer) die Handwerkskammer, die Rechtsanwaltskammer und die Ärtzekammer. Nach Artikel 9 des Grundgesetzes haben (1) alle Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.... (2) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet Gewerkschaften in Deutschland Die Ziele einer Gewerkschaft sind unter anderem Chancengleichheit, Gleichberechtigung sowie die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in einer sozialen Marktwirtschaft. Eine Gewerkschaft ist demokratisch organisiert: die Mitglieder in Betrieben und Ortsgruppen an den Wohnorten, Vertrauensleute in den Betrieben, die Bezirke, Landesbezirke und der Hauptvorstand - auf allen Ebenen treffen die Gewerkschaftsmitglieder durch Wahlen, die alle vier Jahre stattfinden, die Entscheidungen für und mit ihren Mitgliedern. Die Gewerkschaft ist unabhängig von politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Institutionen. Sie sucht die kritisch konstruktive Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern sowie den politischen Parteien und Regierungen. Mit rund 6,5 Mio. Mitgliedern koordiniert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die gewerkschaftlichen Aktivitäten als Dachverband gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. IG BCE Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ist eine junge Gewerkschaft mit traditionsreichen Wurzeln. Im Jahre 1997 ist sie aus dem Zusammenschluss der drei Gewerkschaften IG Bergbau und Energie, IG Chemie-Papier-Keramik und der Gewerkschaft Leder entstanden. Die IG BCE ist eine der großen Gewerkschaften im DGB. Weitere große Gewerkschaften sind die IG Metall und die Verdi Gründe für die politische Eigeninitiative Bürgerinnen und Bürger schließen sich oftmals dann zu einer Interessengruppe zusammen, wenn die breite Öffentlichkeit über politische oder soziale Missstände informiert werden soll. Darüber hinaus werden Bürgerinnen und Bürger dauerhaft politisch aktiv, wenn sie für ihre Interessen eintreten und ihre politischen Ziele durchsetzen wollen. Der öffentliche und medienwirksame Druck, der dadurch aufgebaut wird, veranlasst die politisch Verantwortlichen eher zum Handeln als Äußerungen eines Einzelnen. Nicht immer kann den Forderungen nachgegeben werden, aber auch kleine Erfolge stärken das Demokratiebewusstsein der Beteiligten

14 5. WAHLEN 5.1. Wahlgrundsätze Wahlen auf Europa-, Bundes- oder Landesebene erfüllen drei Funktionen: 1) Partizipation Wähler sind an der Wahl der Volksvertreter beteiligt. 2) Legitimation Politische Macht wird den Volksvertretern für begrenzte Zeit übertragen. 3) Kontrolle Wähler können der Macht habenden Regierung ihre Stimme entziehen und somit einen Machtwechsel zugunsten der Opposition herbeiführen. Wahlen in demokratischen Staaten werden nach Wahlgrundsätzen durchgeführt: Grundgesetz Artikel 38 (1) Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jeder Staatsbürger darf unabhängig von Geschlecht, Religion, Abstammung, Bildung oder Einkommen wählen, sofern er das aktive Wahlrecht besitzt. Wahltag ist immer ein Sonntag; Ausnahme: Briefwahlen. Die Wahlkandidaten werden vom Wähler auf direktem Wege gewählt. Der Bundespräsident wird dagegen mittelbar von der Bundesversammlung gewählt. Der wahlberechtigte Bürger ist in seiner Wahlentscheidung frei. Voraussetzung für eine Wahl ist, dass sich mehrere unterschiedliche Kandidaten und Parteien zur Wahl stellen. Seitens der Regierung darf kein Druck auf die Wähler ausgeübt werden. Der Wahlberechtigte in Deutschland kann, muss aber nicht wählen. Demgegenüber besteht in Belgien, Australien, Luxemburg und Lichtenstein beispielsweise Wahlpflicht. Bei Nichtteilnahme wird sogar ein Bußgeld verhängt Wahlrecht Aktives Wahlrecht haben nach Grundgesetz Artikel 116 alle Staatsbürger, die 1) am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben 2) seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben 3) in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind bzw. Briefwahl beantragt haben 4) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Passives Wahlrecht, also das Recht als Kandidat an einer Wahl teilzunehmen, haben die Staatsbürger, die: 1) seit mindestens einem Jahr Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind 2) am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (das 40. Lebensjahr bei Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten) 3) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch Richterspruch das Wahlrecht verloren hat, entmündigt ist, wegen eines geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht oder durch Richterspruch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist

15 Wahlsysteme und Besonderheiten Wahlen sollen den Wählerwillen möglichst exakt wiedergeben. Um das zu gewährleisten, wurden unterschiedliche Wahlsysteme entwickelt: Das Mehrheitswahlsystem Die Mehrheitswahl (auch Personen- oder Persönlichkeitswahl) beinhaltet die Wahl eines Wahlkandidaten in seinem jeweiligen Wahlkreis. Die Kandidaten werden nach partei-interner demokratischer Wahl von der Partei aufgestellt. Jeder Wahlkreis ist mit seinem Abgeordneten (Wahlkreissieger) im Deutschen Parlament vertreten. Relatives Mehrheitswahlsystem Der Wahlkandidat mit den meisten Stimmen wird Wahlkreissieger, auch wenn er nicht 50% der Stimmen erhält. Absolutes Mehrheitswahlsystem Der Wahlkandidat, der über 50% der Stimmen erreicht, wird Wahlkreissieger. Erreicht dies kein Wahlkandidat, müssen Koalitionen (Zusammenschlüsse) gebildet werden. Das Verhältniswahlsystem Die Verhältniswahl (oder Listenwahl) beschreibt nicht die Wahl von Personen, sondern die Wahl von Parteien. Dabei stellt die Partei eine Liste von Kandidaten auf - jeder Kandidat hat seinen fest zugewiesenen Platz auf dieser Liste. Eine Änderung dieser Reihenfolge durch den Wähler ist nicht möglich. Die Anzahl der Wahlkreise muss nicht der der Kandidaten entsprechen. Die Aufteilung der Parlamentssitze erfolgt prozentual. Die personalisierte Verhältniswahl Das deutsche Wahlsystem beinhaltet die Vorteile beider Wahlsysteme. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird in den Wahlkreisen je ein Wahlkreiskandidat gewählt. Der Wahlkreissieger zieht mit diesem Direktmandat in das Parlament. Die Zweitstimme wählt in den Wahlkreisen jeweils die Landesliste der Partei. Die Zahl der Zweitstimmen legt fest, wie viele Mandate für das Parlament prozentual an eine Partei zu vergeben sind. Seit 1949 werden die Bundestagswahlen auf Grundlage dieses Wahlsystems durchgeführt. Dabei sind 598 Mandate zu vergeben: Wahlkreise stellen die Direktmandate Parlamentssitze werden über die Landeslisten der Parteien vergeben

16 Die Fünf Prozent-Klausel Parlamentssitze erhalten nur die Parteien, die entweder mindestens drei Direktmandate oder 5% der Zweitstimmen erhalten haben. Überhangmandate Erhält eine Partei mehr Mandate durch Erststimmen, als ihr aufgrund ihrer erzielten Zweitstimmen zahlenmäßig zustehen, bezeichnet man die Mehr -Mandate als Überhangmandate. 2. Höchstzahlverfahren nach d Hondt Bei Verwendung des d Hondtschen Höchstzahlverfahrens teilt man die Zahl der erhaltenen Stimmen einer Partei nacheinander durch eine aufsteigende Reihe natürlicher Zahlen (1, 2, 3, 4, 5,... n). Die dabei erhaltenen Bruchzahlen werden als Höchstzahlen bezeichnet. Die Sitze werden sodann in der Reihenfolge den größten errechneten Höchstzahlen zugeteilt. Mögliche Stimmvergabe bei der Wahl eines 10-köpfigen Gremiums: Auszählverfahren 1. Die Hare-Niemeyer-Methode Dabei wird die Anzahl der Zweitstimmen einer Partei durch die Summe aller berechtigten Zweitstimmen geteilt. Das Ergebnis wird mit der Anzahl aller Mandate multipliziert. Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Zahl links vom Komma vorgibt. Alle restlichen Mandate werden nach der Höhe der Zahl rechts vom Komma vergeben. Mögliche Stimmvergabe bei der Wahl eines 10-köpfigen Gremiums: ,8% 24,6% ,00% propt. Sitze 41,6% 4,16 3,38 2,46 Sitze nach Hare Divisor ,8% 24,6% ,00% 416 (1) 208 (4) 138,7 (6) (9) 84,5 (10) propt. Sitze 41,6% 4,16 3,38 2, (2) 246 (3) 169 (5) 112,7 (8) Sitze nach d Hondt (7) Im Vergleich zur Hare-Niemeyer-Methode bevorzugt das Höchstzahlverfahren nach d Hondt tendenziell größere Parteien und wirkt somit Mehrheits erhaltend. Daher wurde diese Berechnungsmethode in Deutschland zum Teil durch Hare-Niemeyer ersetzt; bei Wahlen zu einigen Landesparlamenten, Gemeindevertretungen, Richterwahlausschüssen oder Betriebsräten wird sie aber auch heute noch angewandt , Die Werte in Klammern entsprechen der Vergabereihenfolge

17 6. Wie Deutschland regiert und verwaltet wird 6.1. Übersicht Bundestag und Bundesrat Bundestag Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt; die nächste Bundestagswahl findet 2009 statt. Eine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Im Falle einer Auflösung des Bundestages erfolgen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen. Jeder Bundestagsabgeordnete ist in der Regeln Mitglied einer Partei und gehört einer Fraktion an. Fraktionsstärke hat eine Partei, wenn sie mit mindestens 5% im Parlament vertreten ist. Die Partei mit den meisten Stimmen hat das Recht, die Regierung zu bilden. Um eine ausreichende Mehrheit zu erlangen, kann sich jede Partei einen oder mehrere Koalitionspartner (Partei) suchen. Nicht an der Regierung beteiligte Parteien bilden die Opposition. Die Opposition erfüllt geichzeitig eine kontrollierende und kritische Rolle gegenüber der Macht habenden Partei. Der Bundestag organisiert und verwaltet sich selbst mittels: Bundestagspräsident, 5 Vizepräsidenten, Ältestenrat, Sitzungsvorstand, Schriftführern (Rednerliste, Aufruf der Abgeordneten), Wehrbeauftragtem (parlamentarische Kontrolle über die Bundeswehr) und verschiedenen Ausschüssen. Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Das Bundespräsidium, 23 Abgeordnete und ein Vertreter der Bundesregierung bilden den Ältestenrat. Die Abgeordneten genießen diplomatische Immunität. Der Ältestenrat unterstützt die Arbeit des Präsidiums und wirkt bei der Besetzung der Bundestagsausschüsse mit. Damit der Bundestag seine Rechte wahrnehmen kann, wurden verschiedene Fachausschüsse und ständige Ausschüsse eingerichtet, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind. Die ständigen Ausschüsse sind auf die jeweiligen Ministerien ausgerichtet und bereiten Gesetzesvorlagen zur Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat vor

18 Um evtl. Fehlverhalten oder unklare Sachverhalte aufzuklären, können Untersuchungsausschüsse zeitlich begrenzt eingerichtet werden. Zur Beratung von umfangreichen Gesetzesvorlagen können auch zeitlich befristete Sonderausschüsse gebildet werden. Zeichnen sich gesellschaftspolitische Veränderungen ab, wird häufig eine so genannte Enquetekommission eingesetzt. Diese plant langfristiges politisches Handeln. Bundesrat Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierung der Länder, die diese bestellen und abberufen. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Der Bundesratspräsident wird rein formell von den 69 Mitgliedern des Bundesrates für die Dauer eines Jahres gewählt. Er ist Vertreter des Bundespräsidenten. Die Aufgaben des Bundesrates sind unter anderem die Einbindung von Gesetzesvorschlägen und Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen der Regierung, Aufrufen des Vermittlungsausschusses (16 Mitglieder des Bundestages und Bundesrates), Mitwirkung beim Gesetzgebungsprozess, Zustimmung und Ablehnung bei länderspezifischen Gesetzen, Vertretung der Länderinteressen, Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter. Vertrauensfrage Um zu überprüfen, ob das Parlament hinter der Politik des Kanzlers steht, kann der Kanzler die Vertrauensfrage an die Abgeordneten stellen. Verweigert der Bundestag das Vertrauen, hat der Kanzler drei Möglichkeiten: 1. Er kann, muss aber nicht zurücktreten. 2. Er kann dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Wählt der Bundestag binnen 21 Tagen einen neuen Kanzler, kommt es nicht zu Neuwahlen. 3. Mit Zustimmung des Bundesrates kann der Kanzler durch den Bundespräsidenten den Gesetzgebungsnotstand ausrufen lassen. Konstruktives Misstrauensvotum Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Vertrauen entziehen, indem er das konstruktive Misstrauensvotum ausspricht. Dazu muss der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit einen neuen Kanzler wählen. Gelingt dies, tritt ebenfalls die gesamte Regierung (Minister und Staatssekretäre) zurück. Politische Immunität In Deutschland darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Lauf des folgenden Tages festgenommen wird (Art. 46 GG). Jedes Strafverfahren, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestags auszusetzen. Ähnliches gilt für die Landtage der Länder. Das Parlament kann aber die Immunität aufheben und die Strafverfolgung gestatten Zusammensetzung der Bundesregierung Das Parlament in Deutschland ist der Deutsche Bundestag. Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene. Die Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag hält seine Sitzungen seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin ab. Die Abgeordneten werden auch Mitglieder des Bundestages (MdB) genannt. Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten 28 29

19 Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU). Das Kabinett / Stand April Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle 5 Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble Außenminister Vizekanzler Dr. Frank-Walter Steinmeier Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück Bundesminister der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan Bundesministerin für Familie, Frauen, Kinder und Jugend Dr. Ursula von der Leyen Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung Ursula Schmidt Bundesminister für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Horst Seehofer Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Siegmar Gabriel Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries Bundesminister für besondere Aufgaben & Chef des Kanzleramts Dr. Thomas de Maizière 30 31

20 6.3. Übersicht über Gesetzgebungsverfahren 6.4. Mitbestimmung des Bürgers Gesetzesinitiative: Im Rahmen der Gesetzesinitiative wird ein Gesetzentwurf von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke in den Bundestag eingebracht. Hauptverfahren: Im Hauptverfahren wird der Gesetzentwurf im Bundestag in drei so genannten Lesungen behandelt und danach abgestimmt, ob der Entwurf als Gesetz angenommen werden soll oder nicht. Wurde der Entwurf angenommen, wird er an den Bundesrat weitergeleitet. Der Bundesrat kann gegen einen Gesetzentwurf Einspruch einlegen. Wenn er dies tun will, versucht der Vermittlungsausschuss, ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, einen Kompromiß zu finden. Gelingt dies nicht, kann der Bundestag versuchen, den Einspruch des Bundesrates zu überstimmen (nur bei sogenannten Einspruchsgesetzen möglich). Bei einigen Gesetzen, zum Beispiel bei verfassungsändernden Gesetzen oder bei Gesetzen, die Länderinteressen berühren - sogenannten zustimmungspflichtigen Gesetzen - ist allerdings eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Ausfertigung/Verkündung: Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz wird von einem sachlich zuständigen Regierungsmitglied (Fachminister oder Bundeskanzler) und dem Bundespräsidenten unterzeichnet und danach im Bundesgesetzblatt öffentlich verkündet. Volksbegehren Ein Volksentscheid ist in der Regel der durch Unterschriften ausgedrückte förmliche Wunsch eines bestimmten Teils des Volkes, dass ein Gesetzesvorschlag zum Antrag gestellt werden soll. Nach Art. 73 Abs. 3 der Reichsverfassung von 1919 war ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellte. Die Bundesrepublik Deutschland kennt diese Gesetzesinitiative aus dem Volk heraus auf Bundesebene nicht mehr. Mehrere Länderverfassungen sehen jedoch Volksbegehren und Petitionen vor: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Von den neuen Bundesländern nahm Brandenburg das Volksbegehren in die Verfassung auf. Petitionsrecht Das Petitionsrecht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht (Art. 17 GG), sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden und Parlamente wenden zu können. Nach dem GG ist für Petitionen im militärischen Bereich das Amt des Wehrbeauftragten geschaffen worden (Art. 45b). Bundestag und Landtage haben eigene Petitionsausschüsse eingerichtet, deren Tätigkeit eine besondere Form der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive ist

21 6.5. Übersicht Bundesverfassungsgericht Das Verfassungsgericht in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht. Es entscheidet über Beschwerden von Bürgern, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, und über Belange auf höchster Bundesebene (Bundestag, Bundesrat, Verfassungswidrigkeiten von Parteien, Ländern und des Bundes etc.). Das Bundesverfassungsgericht ist aufgeteilt in zwei Senate mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Grob lässt sich der 1. Senat als Grundrechtssenat und der 2. Senat als Staatsrechtssenat klassifizieren. Das heißt, der 1. Senat ist vor allem für Fragen der Auslegung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 des Grundgesetzes zuständig, während Organstreitigkeiten zwischen staatlichen Behörden oder Parteiverbotsverfahren vor den 2. Senat gelangen. Jeder Senat ist mit acht Richtern besetzt. Dies schließt den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, die jeweils einem der Senate vorstehen, mit ein. Ein Senat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Richter anwesend sind. Wegen der geraden Anzahl der Richter in einem Senat sind Pattsituationen möglich (sog. 4-zu-4- Entscheidung ). Um als Kläger einen Prozess zu gewinnen, müssen mindestens fünf Richter die eigene Rechtsauffassung teilen. Gewählt werden die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat für eine Amtszeit von zwölf Jahren (eine Wiederwahl ist ausgeschlossen) - jedoch nicht länger, als bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres. Verfassungsrichter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben sowie das passive Wahlrecht zum deutschen Bundestag und die Fähigkeit zum Richteramt besitzen bzw. Professor der Rechte an einer deutschen Universität sein. Während im Bundesrat eine direkte Wahl mit Zweidrittelmehrheit stattfindet, wählt im Bundestag ein nach der parteipolitischen Zusammensetzung gebildeter Zwölferrat. Acht Stimmen dieses Rats muss ein Kandidat dabei auf sich vereinigen

22 7. ARBEITSWELT IN DEUTSCHLAND 7.1. Die soziale Marktwirtschaft In der Bundesrepublik Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft; sie ist Grundlage der wirtschaftlichen Prozesse. In der sozialen Marktwirtschaft bestimmt der Markt (Angebot und Nachfrage) den Preis, läßt aber Eingriffe durch den Staat zu, wenn dies sozialpolitische Gründe hat. Der Staat greift dann ein, wenn der Wettbewerb gefährdet ist. In der Marktwirtschaft werden die Löhne nach der erbrachten Leistung bezahlt. In der sozialen Marktwirtschaft wird in vielfältiger Form für Ausgleich der wirtschaftlich Schwächeren gesorgt (Sozialversicherung). So wird dafür Sorge getragen, das jeder Bürger ein menschenwürdiges Dasein führen und am sozialen Leben teilnehmen kann Streik Der Streik ist die organisierte Niederlegung und Verweigerung der Arbeit durch eine große Anzahl von Arbeitnehmern. Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn er von den Gewerkschaften demokratisch beschlossen wurde. Ziele eines Streiks sind zum Beispiel Erhöhung der Löhne oder Verbesserung der sozialen Leistungen (mehr Urlaubstage, Verbesserung der Arbeitsbedingungen). Streiks zur Durchsetzung politischer Ziele sind in Deutschland nicht erlaubt. Auch Beamte haben kein Anrecht auf Streik. Arbeitgeber können auf einen Streik mit Aussperrung drohen. Dabei sperrt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Arbeit und Lohn. Nach Ende eines Streiks müssen die Ausgesperrten allerdings wieder beschäftigt werden Tarifverträge und Tarifautonomie Tarifverträge sind Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, in denen Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgehalten sind. In erster Linie werden in den Verträgen Löhne und Gehälter geregelt (Lohntarif) sowie alle Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses einer ganzen Branche (z.b. Chemie-branche, Medienbranche etc.). Die Tarifverträge sind Mindestregelungen, von denen nur zu Gunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann. Tarifverträge werden immer für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. In diesem Zeitraum dürfen die Vertragspartner keine Kampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung ergreifen - es gilt die Friedenspflicht. Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Tarifverträge selbst aushandeln. Der Staat darf nicht intervenieren. Neben der Regelung von Löhnen und Gehältern (Lohntarif) werden auch Fragen der Arbeitszeit, der Weiterbildung, von Ausbildungsplätzen, der Altersvorsorge in Tarifverträgen geregelt. Insgesamt kann man sagen, dass durch Tarifverträge die Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse einer Branche bestimmt werden. Die Tarifverträge sind Mindestregelungen

23 7.4. Schulpflicht Die Schulpflicht dauert in der Regel 12 Jahre. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht: nach dem Besuch der Hauptschule wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, kann aber auch an weiterführenden Vollzeitschulen erfüllt werden. Die Schulpflicht endet für Auszubildende erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahrs: Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Volljährigkeit spielt also keine Rolle Arbeitslosigkeit Nach ihren Ursachen werden folgende Formen von Arbeitslosigkeit unterschieden: Strukturelle Arbeitslosigkeit: sie hat ihre Ursache in Veränderungen der Wirtschaftsstruktur, z.b. dem nachlassenden Arbeitskräftebedarf eines Wirtschaftszweiges (Bergbau in den 1950er und 1960er Jahren). Saisonale Arbeitslosigkeit: sie beruht auf dem regelmäßig wiederkehrenden Unterschied des Arbeitskräftebedarfs eines Wirtschaftszweiges (z.b. Bau, Fremdenverkehr) Sozialstaat Die Sozialversicherung ist eine staatliche Pflichtversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung, Betriebsunfällen, Alter und Tod. Sie teilt sich in folgende fünf Bereiche: 1. Krankenversicherung Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Versicherungspflichtig sind u.a. Arbeitnehmer, Landwirte, Künstler und Publizisten, deren Jahresarbeitsverdienst 75% der für Jahresbezüge in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Versichert sind ferner Rentenberechtigte der Arbeiter- und Angestellten rentenversicherung und rentenberechtigte Hinterbliebene. Die Versicherungsleistung besteht aus Krankenbehandlung und Gesundheitsvorsorge. Die Beiträge werden von den versicherten Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Seit den 70iger Jahren gibt es immer wieder Versuche die Beiträge stabil zu halten. Bis zum 01. Juli 2005 wurden die Beiträge paritätisch (jeder die Hälfte) finanziert. Seit dem 01. Juli 2005 gibt es einen Zusatzbeitrag von 0,9 %, der von den Arbeitnehmern alleine getragen werden muss. Der Zusatzbeitrag ist ein weiterer Versuch die Beiträge für die Arbeitgeber und ihren sog. Lohnnebenkosten zu begrenzen sowie die Versicherten zu motivieren einen gesunden Lebenstil zu führen. 2. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. In die soziale Pflegeversicherung sind, versicherungspflichtig, alle Personen und versicherungsfreien Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

24 Träger sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen. Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie Kostenerstattung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, unterschieden in drei Pflegestufen: erheblich Pflegebedürftige, Schwerpflegebedürftige, Schwerstpflegebedürftige. 3. Unfallversicherung Eine Unfallversicherung ist die Versicherung von Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen auf gesetzlicher Grundlage. Die Unfallversicherung wurde 1996 im Sozialgesetzbuch IX vom neu geregelt. Träger sind die Berufsgenossenschaften, daneben Bund, Länder und Gemeinden für ihre Betriebe sowie die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Versichert sind gegen Arbeits-, Wegeunfall und Berufskrankheiten alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen (nicht Beamte), aber auch Personen, die zur Hilfe bei Unfällen herangezogen werden oder sich freiwillig einsetzen, seit 1971 auch Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten. Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber zu 100% allein. 4. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland neu durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom geregelt umfassend verändert durch die sog. Arbeitsmarktreformgesetze Hartz III und Hartz IV wurde in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg gegründet, der die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter unterstellt wurden und die 2004 in Bundesagentur für Arbeit umbenannt wurde. Zur Aufbringung der Mittel für die Arbeitslosenversicherung erhebt die Bundesagentur für Arbeit Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Beitragssatz ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich. Beitragspflichtig sind in der Regel alle Personen, die als Arbeitnehmer gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind sowie alle Arbeitgeber, die mindestens einen beitragspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Beitragsfrei bleiben u. a. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie Arbeitnehmer in unständigen und geringfügigen Beschäftigungen. Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind u. a. Lohnausfallvergütungen (Kurzarbeitergeld, Wintergeld). Auch die Arbeitslosenhilfe, ab 2005 Arbeitslosengeld II, zählt zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, wird jedoch aus dem Bundeshaushalt aufgebracht. 5. Rentenversicherung Wichtigste Aufgabe der Rentenversicherung ist die laufende Barzahlung zur Sicherung des Alters. Altersrente wird grundsätzlich nach Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, wenn die Wartezeit (60 Monate) erfüllt ist. Nach dem Rentenreformgesetz 1992 ist die stufenweise Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen von 60 und 63 Jahren neu geregelt (seit 2001). Für Arbeitslose und Frauen wird die Regelaltersgrenze von 65 Jahren 2012, für langjährig versicherte Männer 2006 erreicht. Im Rahmen der Reformgesetze 2003 (Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz) wird von 2006 bis 2008 das frühest mögliche Renteneintrittsalter wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit schrittweise vom 60. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die aktuell regierende Große Koalition hat beschlossen, das Renteneintrittsalter bis spätestens 2029 auf 67 Jahre anzuheben. Vom Jahr 2012 an soll die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme nur noch für langjährig versicherte Schwerbehinderte bestehen. Die besonderen Altersrenten für Frauen sowie für Arbeitslose gibt es ab dem Jahr 2012 nicht mehr

25 Die Erweiterung der Europäischen Union 8.1. EUROPAKARTE 42 43

26 8. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION 8.2. Wichtige Eckdaten auf einen Blick 1950: Der französische Außenminister Robert Schuman ( ) bewies Sinn für das Machbare, als er in einer Erklärung seine Vorstellungen von einer stufenweisen Integration europäischer Staaten verkündete. 1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montan-Union: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) 1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM), bestehend aus den EGKS-Staaten 1967: Zusammenlegung von EGKS, EWG und EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft (EG); 1973: Erste Erweiterung der EG durch Dänemark, Großbritannien, Irland 1985: Im Luxemburgischen Schengen wurde 1985 vereinbart, dass die Grenzkontrolle zwischen Mitgliedsstaaten der EU wegfällt (Schengener Abkommen); 1981/86: Zweite, so genannte Süderweiterung der EG durch Griechenland, Spanien, Portugal 1990: Beitritt der Länder der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland und somit zur EU 1992: Gründung der Europäischen Union mit den 12 EU-Staaten (Maastrichter Vertrag trat am in Kraft) 1995: Dritte Erweiterung der EU: Finnland, Österreich, Schweden 1998: Beginn der Verhandlungen zur Erweiterung mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Zypern. Vorbereitungen der Verhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien, der Slowakischen Republik. Weitere spätere Beitrittskandidaten sind Malta und die Türkei. 1999: Beginn der Währungsunion in elf EU-Staaten 2002: Einführung des Euro in Form von Papier- und Münzgeld 2004: Die EU-Osterweiterung tritt in Kraft und wächst nach Süd und Ost um weitere 10 weitere Mitglieder: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Tschechien, Slowenien, Polen, Ungarn, Slowakei. Beitrittsvoraussetzungen für die EU: Eine Aufnahme in die EU ist nur dann möglich, wenn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und somit Achtung der Menschenwürde langfristig gesichert sind. Marktwirtschaftliche Verhältnisse müssen langfristig gegeben sein. Die aus dem Beitritt in die EU resultierenden Verpflichtungen müssen eingehalten werden können Aufgaben und Pflichten in der EU Die Europäische Union ist ein Staatenverbund mit zurzeit 25 Mitgliedern. Die wichtigsten Organe der EU sind die Kommission, der Rat der EU, der Europäische Rat, das Europäische Parlament sowie der Europäische Gerichtshof. Die Kommission überwacht die Verträge und treibt mit Gesetzgebungsinitiativen die Gemeinschaftspolitik voran. An ihrer Spitze steht der Präsident. Als zentrales Beschluss- und Lenkungsorgan der Union muss der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) angesehen werden. In den Rat entsendet jedes Mitglied einen Vertreter auf Ministerebene

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