Kinderbetreuung im Barkauer Land

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1 An sämtliche Haushalte! August Jahrgang 27. August 2014 Amtliche Bekanntmachungen ab Seite 3 Kinderbetreuung im Barkauer Land MONTESSORI KINDERHAUS WARNAU E. V In den 17 Gemeinden des Amtes Preetz-Land gibt es derzeit neun Kindergärten, zwei Kinderkrippen und eine Spielstube, die sich jeweils in unterschiedlicher Trägerschaft befinden: Vier Kindergärten werden von Elternvereinen getragen. Die evangelisch-luth. Kirche hat die Trägerschaft für insgesamt drei Kindergärten, die beiden Kinderkrippen sowie eine Spielstube. Zwei Kindergärten befinden sich in kommunaler Trägerschaft. - Für die Region des Barkauer Landes mit ihren 11 Gemeinden kümmert sich der dortige Bürgerverein seit Jahren um die Koordinierung der regionalen Angebote. Beachten Sie bitte den Fragebogen des Bürgervereins Barkauer Land e.v. und den dazugehörigen Artikel auf Seite 10. Rohrreinigung Rohrverstopfungen (Bad / WC / Küche) Kanalinspektion Dichtheitsprüfung Ihrer Grundstücksentwässerung RAL GÜTEZEICHEN KANALB U I; R; D 24 Stunden Notdienst Anzeige: Firma Absolut Kanalreinigung + Containerdienst 42 mm x 3 Tel.: / Lise-Meitner-Straße Schwentinental / Raisdorf Containerdienst Container bis 30 m³ für: Lieferung von: Erdaushub Bauschutt Bauabfälle Gartenabfälle Kies, Kiesel Mutterboden, u.a.

2 Seite 2 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang Mitteilungen der Verwaltung Amt Preetz-Land Ende des Sommerlochs - es geht wieder los... Zwar finden während der Sommerferien traditionell zumeist keine Sitzungen der gemeindlichen Gremien statt, für die fast 200 Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen sowie die weiteren Mitglieder der Ausschüsse der 17 Gemeinden im Amt Preetz- Land hörte die Tätigkeit für das Gemeinwesen dadurch aber nicht auf. Mit dem Ende der Sommerferien wird nun aber auch die Arbeit in Form der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretungen und Ausschüsse wieder beginnen. Das bedeutet, den Kalender herausholen, Termine planen, Tagesordnungen festlegen. Dann gilt es, sich in die anstehenden Themen einzuarbeiten, Sitzungsvorlagen durchzuarbeiten und schließlich die Termine wahrzunehmen. Der über s Jahr gezeigte Einsatz unserer Ehrenamtler verdient meines Erachtens unser aller Anerkennung. Schon jetzt stehen erste Termine für den Spätsommer fest (siehe Seite 5). Besonders hinweisen möchte ich auf die Sitzung des Amtsausschusses am Dienstag, um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Warnau. Im Rahmen dieser - wie immer öffentlichen - Sitzung wird dem Kreis Plön Gelegenheit gegeben, den Bürgermeistern, Gemeindevertretern sowie der interessierten Öffentlichkeit über die derzeitigen Überlegungen zur Breitbandversorgung auf Kreisebene vorzutragen (s. Artikel auf Seite 9). Weitere Sitzungstermine und Tagesordnungen, soweit sie schon bekannt sind, finden Sie stets auf der Internetseite des Amtes Preetz-Land unter Zeigen Sie doch Ihren Gemeindevertretern, wie wichtig sie ihre Arbeit finden und schauen Sie bei der nächsten Sitzung beim Amt oder in Ihrer Gemeinde mal vorbei. Thorsten Stürck, Leitender Verwaltungsbeamter Lehmkuhlen OT Lepahn, Sportplatz Mi Uhr Nettelsee Neues Feuerwehrhaus Fr Uhr Kirchbarkau Seestraße, Parkplatz Mo Uhr Abfallwirtschaft Kreis Plön Behler Weg 21a Plön Telefon / abfallwirtschaft@kreis-ploen.de Sprech- und Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten (Team für Bürgerdienste) Dienstag Uhr Donnerstag Uhr info@amtpreetzland.de Impressum: Der Amtsschimmel ist das Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil des Amtes Preetz-Land und seiner amtsangehörigen Gemeinden Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kühren, Lehmkuhlen, Löptin, Nettelsee, Pohnsdorf, Postfeld, Rastorf, Schellhorn, Wahlstorf und Warnau. Er erscheint regelmäßig einmal im Monat (jeweils am letzten Mittwoch des Monats) und wird per Post an sämtliche Haushalte im Amtsgebiet zugestellt. Er liegt darüber hinaus im Dienstgebäude des Amtes in Schellhorn aus. Er wird zusätzlich auf der Internetseite als PDF-Datei publiziert und dort archiviert. Herausgeber: Amt Preetz-Land - Der Amtsvorsteher - Am Berg 2, Schellhorn Verantwortlicher Redakteur: Ralf-Uwe Jann, Tel / , Fax 04342/ amtsschimmel@amtpreetzland.de Verantwortlich für den Inhalt der redaktionellen Beiträge sind die jeweils genannten Autoren. Druck und Anzeigen: SKALA-DRUCK Steffen GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Gisbert Sprunk, Moorweg 66, Bordesholm, Tel /3103, Fax drucksachen@skala-druck.de Die Druckauflage beträgt ca Stck.

3 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Boksee Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Boksee erlassen: Artikel 1 In 2 (Bürgermeisterin oder Bürgermeister) Abs. 2 erhält Ziffer 5 den Wortlaut Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von je Einzelfall, und die folgenden Ziffern 8 und 9 werden neu angefügt: 8. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens nicht die Grundzüge der Planung Gemeinde Boksee Gemeinde Boksee berührt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, 9. Abgabe einer Erklärung bzw. Antragstellung nach 68 Abs. 2 Ziffer 4 LBO. Artikel 2 In 4 (Ständige Ausschüsse) Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch Anwendung des 46 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung erhöhen. Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. Artikel 3 8 (Entschädigung) wird gestrichen. Artikel 4 Die Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Boksee tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Boksee, den (DS) gez. Hinrichsen, Bürgermeisterin Entschädigungssatzung der Gemeinde Boksee Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Boksee vom folgende Satzung erlassen: 1 Bürgermeister/in (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält für die dienstliche Nutzung eines privaten Telefons eine monatliche Pauschale in Höhe von 13,00 und bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke für die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 11,00. (3) ¹Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für jeden Tag der Vertretung. ²Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht erreichen. (Fortsetzung auf Seite 4) Aktuelles Ortsrecht jederzeit unter: Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den 4-streifigen Ausbau der B 404, Abschnitt 3A von Klein Barkau bis Nettelsee von Baukm bis Bau-km Der in der Bekanntmachung der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 11. Januar 2012 angekündigte Erörterungstermin findet statt am Dienstag, den 16. September 2014 Beginn: Uhr im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH ) Dorfhaus Kirchbarkau Am alten Bahnhof Kirchbarkau Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur Erörterung ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind ( 17 a Nr. 7 S. 1 FStrG). Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Kiel, den 04. August 2014 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Anhörungsbehörde Verkehr - gez. Denker

4 Seite 4 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang (Fortsetzung von Seite 3) Entschädigungssatzung Boksee 2 Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (1) Die Gemeindevertreterinnen und vertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 11,00. (2) Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 11,00. 3 Entgangener Arbeitsverdienst ¹Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindevertreterinnen und -vertretern, den nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen und Mitgliedern der Beiräte ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. ²Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. ³Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. 4 Der Höchstbetrag je Stunde beträgt 26,00. 4 Haushaltsführung/Kinderbetreuung (1) ¹Personen nach 3, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. ²Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 7,00. ³Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die ange- fallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. (2) ¹Personen nach 3 werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger gesondert erstattet. ²Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach 3 oder eine Entschädigung nach 4 Absatz 1 gewährt wird. 5 Reisekostenvergütung ¹Personen nach 3 ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes geltenden Grundsätzen zu gewähren. ²Fahrkosten für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. ³Bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den Sätzen des 5 Bundesreisekostengesetz. Hauptsatzung der Gemeinde Klein Barkau - VI. Nachtrag Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgender VI. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Klein Barkau erlassen: Artikel 1 In 2 (Bürgermeisterin oder Bürgermeister) Abs. 2 erhält Ziffer 5 den Wortlaut Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von je Einzelfall, und die folgenden Ziffern 8 und 9 werden neu angefügt: Gemeinde Klein Barkau 6 Freiwillige Feuerwehr (1) ¹Die Wehrführung und die stellvertretende Wehrführung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 % der nach der Verordnung jeweils für sie zulässigen Höchstsatze. ²Die Wehrführung und die stellvertretende Wehrführung erhalten eine Reinigungspauschale für Dienstkleidung gemäß 3 EntschVOfF in der nach der Verordnung jeweils für sie zulässigen Höchstsätze. (2) Die Gerätewartin oder der Gerätewart erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehr eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie. 7 Inkrafttreten Diese Entschädigungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Boksee, den (DS) gez. Hinrichsen Bürgermeisterin 8. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens nicht die Grundzüge der Planung berührt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, 9. Abgabe einer Erklärung bzw. Antragstellung nach 68 Abs. 2 Ziffer 4 LBO. Artikel 2 7 (Entschädigung) wird gestrichen. Artikel 3 Der VI. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Klein Barkau tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Klein Barkau, den (DS) gez. Hallmann, Bürgermeister Der Amtsschimmel online unter:

5 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 5 Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Barkau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Klein Barkau vom folgende Satzung erlassen: 1 Bürgermeister/in (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält für die dienstliche Nutzung eines privaten Telefons eine monatliche Pauschale in Höhe von 13,00 und bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke für die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 11,00. (3) ¹Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für jeden Tag der Vertretung. ²Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht erreichen. 2 Entgangener Arbeitsverdienst Gemeinde Klein Barkau ¹Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindevertreterinnen und -vertretern, den nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen und Mitgliedern der Beiräte ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. ²Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. ³Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. 4 Der Höchstbetrag je Stunde beträgt 26,00. 3 Haushaltsführung/Kinderbetreuung (1) ¹Personen nach 2, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. ²Der Stundensatz dieser Entschädigung Amt Preetz-Land Nicht-amtliche* Bekanntmachung Folgende Gremiensitzungen waren bei Redaktionsschluss des Amtsschimmels bereits terminiert: Großbarkau Strategieausschuss Katenhof 6 (Bgm.) Großbarkau Gemeindevertretung DGH Honigsee Honigsee Gemeindevertretung DGH Honigsee Amt Strategieausschuss Amtsgebäude Amt Amtsausschuss DGH Warnau Die amtlichen Bekanntmachungen erfolgen in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen. Alle Termine mit Tagesordnungen im Internet: Änderungen vorbehalten! Im Auftrage: gez. Fetting T / beträgt 7,00. ³Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. (2) ¹Personen nach 2 werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger gesondert erstattet. ²Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach 2 oder eine Entschädigung nach 3 Absatz 1 gewährt wird. 4 Reisekostenvergütung ¹Personen nach 2 ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes geltenden Grundsätzen zu gewähren. ²Fahrkosten für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. ³Bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den Sätzen des 5 Bundesreisekostengesetz. 5 Freiwillige Feuerwehr (1) ¹Die Wehrführung erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50,00 und eine Reinigungspauschale für Dienstkleidung gemäß 3 EntschVOfF in dem nach der Verordnung zulässigen Höchstsatzes. ²Die stellvertretende Wehrführung erhält nach Maßgabe der EntschVOfF eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 25,00 und eine Reinigungspauschale für Dienstkleidung gemäß 3 Entsch- VOfF in Höhe von monatlich 3,00. (2) Die Gerätewartin oder der Gerätewart erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehr eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie. 6 Inkrafttreten Diese Entschädigungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Klein Barkau, den (DS) gez. Hallmann, Bürgermeister

6 Seite 6 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pohnsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pohnsdorf erlassen: Artikel 1 In 2 (Bürgermeisterin oder Bürgermeister) Abs. 2 erhält Ziffer 5 den Wortlaut Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von je Einzelfall, und die folgenden Ziffern 8 und 9 werden neu angefügt: Gemeinde Pohnsdorf Gemeinde Pohnsdorf 8. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens nicht die Grundzüge der Planung berührt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, 9. Abgabe einer Erklärung bzw. Antragstellung nach 68 Abs. 2 Ziffer 4 LBO. Artikel 2 7 (Entschädigung) wird gestrichen. Artikel 3 Die Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pohnsdorf tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Pohnsdorf, den (DS) gez. Rath, Bürgermeister Entschädigungssatzung der Gemeinde Pohnsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Pohnsdorf vom folgende Satzung erlassen: 1 Bürgermeister/in (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80% des Höchstsatzes der Verordnung. (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält für die dienstliche Nutzung eines privaten Telefons eine monatliche Pauschale in Höhe von 13,00 und bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke für die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 11,00. (3) ¹Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für jeden Tag der Vertretung. ²Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht erreichen. 2 Entgangener Arbeitsverdienst ¹Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindevertreterinnen und -vertretern, den nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen und Mitgliedern der Beiräte ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nach-gewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. ²Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. ³Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. 4 Der Höchstbetrag je Stunde beträgt 26,00. 3 Haushaltsführung/Kinderbetreuung (1) ¹Personen nach 2, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. ²Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 7,00. ³Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. (2) ¹Personen nach 2 werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger gesondert erstattet. ²Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach 2 oder eine Entschädigung nach 3 Absatz 1 gewährt wird. 4 Reisekostenvergütung ¹Personen nach 2 ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes geltenden Grundsätzen zu gewähren. ²Fahrkosten für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. ³Bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den Sätzen des 5 Bundesreisekostengesetz. 5 Freiwillige Feuerwehr (1) ¹Die Wehrführung und die stellvertretende Wehrführung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 % des Höchstsatzes der Verordnung. ²Die Wehrführung erhält nach Maßgabe der Entsch- (Fortsetzung auf Seite 7)

7 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 7 (Fortsetzung von Seite 6) Entschädigungssatzung Pohnsdorf VOfF eine Reinigungspauschale für Dienstkleidung gemäß 3 Entsch- VOfF in Höhe von monatlich 1,00. ³Die stellvertretende Wehrführung erhält nach Maßgabe der Entsch- VOfF eine Reinigungspauschale für Dienstkleidung gemäß 3 Entsch- VOfF in Höhe von monatlich 0,50. (2) Die Gerätewartin oder der Gerätewart erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehr (EntschRichtl-fF) eine Entschädigung in Höhe von 90% des Höchstsatzes der Richtlinie. (3) Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart erhält nach Maßgabe der EntschRichtl-fF eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie. 6 Inkrafttreten Diese Entschädigungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Pohnsdorf, den (DS) gez. Rath, Bürgermeister Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgender IV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Postfeld erlassen: Artikel 1 In 2 (Bürgermeisterin oder Bürgermeister) Abs. 2 erhält Ziffer 5 den Wortlaut Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von je Einzelfall, und die folgenden Ziffern 8 und 9 werden neu angefügt: 8. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens nicht die Grundzüge der Planung berührt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist, Gemeinde Postfeld Hauptsatzung der Gemeinde Postfeld - IV. Nachtrag 9. Abgabe einer Erklärung bzw. Antragstellung nach 68 Abs. 2 Ziffer 4 LBO. Artikel 2 In 4 (Ständige Ausschüsse) Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch Anwendung des 46 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung erhöhen. Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4. Artikel 3 8 (Entschädigung) wird gestrichen. Artikel 4 Der IV. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Postfeld tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Postfeld, den (DS) gez. Mengel, Bürgermeister Gemeinde Postfeld Entschädigungssatzung der Gemeinde Postfeld Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVOBl. Schl.-H. S. 75) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Postfeld vom folgende Satzung erlassen: 1 Bürgermeister/in (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält für die dienstliche Nutzung eines privaten Telefons eine monatliche Pauschale in Höhe von 13,00 und bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke für die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 11,00. (3) ¹Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für jeden Tag der Vertretung. ²Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht erreichen. 2 Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (1) Die Gemeindevertreterinnen und vertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00. (2) Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00. 3 Entgangener Arbeitsverdienst ¹Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeindevertreterinnen und -vertretern, den nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen und Mitgliedern der Beiräte ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. ²Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. ³Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. 4 Der Höchstbetrag je Stunde beträgt 26,00. (Fortsetzung auf Seite 8)

8 Seite 8 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang (Fortsetzung von Seite 7) Entschädigungssatzung Postfeld 4 Haushaltsführung / Kinderbetreuung (1) ¹Personen nach 3, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. ²Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 7,00. ³Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. (2) ¹Personen nach 3 werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger gesondert erstattet. ²Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach 3 oder eine Entschädigung nach 4 Absatz 1 gewährt wird. 5 Reisekostenvergütung ¹Personen nach 3 ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes geltenden Grundsätzen zu gewähren. ²Fahrkosten, für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. ³Bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den Sätzen des 5 Bundesreisekostengesetz. 6 Freiwillige Feuerwehr (1) Die Wehrwehrführung und die stellvertretende Wehrführung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung und eine Reinigungspauschale für Dienstkleidung gemäß 3 EntschVOfF in der nach der Verordnung jeweils für sie zulässigen Höchstsätze. (2) Die Gerätewartin oder der Gerätewart erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehr eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie. (3) Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehr eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie. 7 Inkrafttreten Diese Entschädigungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Postfeld, den (DS) gez. Mengel, Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen Gemeinde Schellhorn Schellhorner Gemeindefest 6./7. September 2014 Sonnabend, 6. September Fußball-Freundschaftsspiel: Altherren gegen 1. Herren Schützenzelt: Schießen für Groß und Klein mit dem Lasergewehr, auf Wurst und andere Kleinigkeiten. Musikalisch wird der Abend von J.P. Glau und der Jugendgruppe ANYIA untermalt. Für das leibliche Wohl sorgt die Dartabteilung mit einer Grillstation. Getränke gibt es am Bierpilz vor dem Gildehus. Sonntag, 7. September Gottesdienst unter freiem Himmel auf dem Spielplatz am Wiesengrund mit dem PTSV Blasorchester. Anschließend Umzug durch die Gemeinde mit Musik, Eintreffen am Gildehus, Konzert Eröffnung des Gemeindefestes durch Bürgermeister Kai Johannsen. Anschließend Beginn der Kinderspiele Ausgabe der Erbsensuppe. Kinderaktivitäten: Melkkuh, Hüpfburg, Kinderschminken usw. Schützenzelt: Beginn des Königsschießens mit der Armbrust durch das Königspaar Susanne Taubitz und Jens Rothe. Am Bootshafen: Segeln und Tretbootfahren für jedermann, weitere Besonderheiten bietet Heiner Jacobsen mit seinem Nachbau eines Flugzeugträgers an. Das Drachenboot ist auch vor Ort Eröffnung des Kuchenbuffets. Weitere zeitversetzte Höhepunkte gibt es in den Abteilungen der Schellhorner Gilde. Für das leibliche Wohl sorgt die Feuerwehr mit ihrer Grillstation. Quelle: Krümelbande - KiGa Postfeld Blitzblanke Zähne in der Krümelbande Rundherum, rundherum, Zähneputzen ist nicht dumm! Jedes Jahr wird in der Krümelbande in Postfeld eine Gesundheitswoche durchgeführt. In diesem Jahr ging es um die Zahngesundheit. Milchzähne, Wackelzähne, Zähneputzen, Zahnarztbesuche die Krümelbande weiß jetzt Bescheid. Der Höhepunkt des Projekts war ein Ausflug nach Plön. In der Praxis der Jugendzahnärztin Frau Dr. Feddersen durften alle auf dem tollen Stuhl Probe sitzen und auf liebevolle, spielerische Weise haben alle Kinder verschiedene Geräte kennengelernt und ausprobieren dürfen. Schlurfi der durstige Speichelsauger konnte alle Kinder überzeugen, dass so ein Zahnarztbesuch ganz toll ist. Alle Krümelbandenkinder wissen jetzt, wie sie ihre Zähne gesund und schön erhalten. Sabine Schmidt

9 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 9 Wie kommt das World-Wide-Web ins Haus? Gute Infrastrukturen sorgen im Kreis Plön für gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Nur beim Anschluss ans Internet entsteht bisher fast unbemerkt eine zunehmende Kluft. Während der Stadtbewohner meistens in hoher Qualität und Geschwindigkeit im Internet surfen kann, hat die Landbevölkerung zusehends mit der lahmen Leitung zu kämpfen. Gute Strategien sind deshalb jetzt gefragt. Insbesondere Wirtschaftsbetriebe, Organisationen, Verwaltungen, der Tourismus und Immobilieneigentümer (für den Werterhalt) sind auf stabile und schnelle Internetleitungen angewiesen. Obwohl die Breitbandversorgung, wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas, mittlerweile zur Grundversorgung zählen sollte, gehört sie nicht zum staatlichen Versorgungsauftrag. Die Telekommunikation ist seit 1996 per Grundgesetz der Privatwirtschaft vorbehalten. Für die ist und bleibt der ländliche Raum allerdings wegen fehlender Rentabilität uninteressant. Und auch der Bund und die EU werden aus grundsätzlichen Erwägungen (keine Einmischung in den freien Markt, unübersehbare Ausgaben) keine Unterstützung leisten wollen und können. Aufgrund dieser Gegebenheiten hatte der Kreis Plön Anfang 2013 eine Machbarkeitsstudie für die gesamte Kreisfläche beschlossen. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Danach hätten die Gemeinden des Kreises Plön durchaus gute Voraussetzungen. Der Glasfaserausbau könnte z.b. über einen Zweckverband ohne direkte Belastung der Gemeindehaushalte spätestens innerhalb von 25 bis 30 Jahren refinanziert werden. Dieser Kraftakt ist wirtschaftlich erfolgreich umsetzbar - so das Ergebnis des Gutachtens. Denn durch möglichst große Kooperationen kann günstig eingekauft werden und anhand der vorliegenden fachtechnischen Vorplanung eines zukünftigen Glasfasernetzes könnten bereits ab sofort Leerrohrmitverlegungen organisiert werden. Hierüber soll jetzt entsprechend einem Kreistagsbeschluss nach der Sommerpause mit allen Gemeinden und Ämtern im Kreis Plön gesprochen werden. Den Auftakt möchte die Breitband-Koordinierungsstelle Kreis Plön am um 19:30 Uhr mit dem Amtsausschuss im Dorfhaus in Warnau machen. Auch wird darüber zu sprechen sein, wie wichtig das Amt Preetz-Land in einem solchen Gefüge wegen seiner zentralen Lage wäre. Die Sitzung ist öffentlich. Die Machbarkeitsstudie zum Download gibt es auf der Homepage der Breitbandkoordinierungsstelle Kreis Plön (den Zugang bitte vorher unter der Telefonnummer oder -373 freigeben lassen). Leerrohrabzweig zu einem Gebäude für fibre-to-the-building Quelle: wikipedia.org Details der Machbarkeitsstudie in Kurzform: Die Machbarkeitsstudie unterteilt sich in drei Teile: 1. Eine Grundlagenermittlung, anhand derer insbesondere der hohe Grad der Unterversorgung nachgewiesen wurde. 2. Eine technische Vorplanung in drei Varianten mit einem Mengen- und Kostengerüst. Dabei wurde jedes anzuschließende Gebäude erfasst, kartiert und ein Netzplan erstellt. Anhand der erforderlichen Grabenlängen und den erforderlichen Schaltstellen konnten die Baukosten für jede Ausbauvariante ermittelt werden. 3. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung betrachtet die drei Ausführungsvarianten hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. Im Ergebnis wird der Glasfaserausbau bis in die Gebäude (technische Bezeichnung: FTTB) als das wirtschaftlich aussichtsreichste Projekt deutlich favorisiert. Fachliche Einschätzung: Wenn es gelingt, im Kreis Plön eine Dachorganisation für den Breitbandausbau zu gründen, kann dies ein nachhaltiges Erfolgsmodell werden. Denn es besteht aus anderen kommunalen Projekten die Erkenntnis, dass mit einem Glasfasernetz über viele Jahrzehnte eine sichere Einnahmequelle geschaffen wird. Die Technik ist sehr robust gegen Alterung und wird bei vorschriftsmäßiger Verlegung in ausreichender Tiefe sogar bedeutend länger halten, als das heutige Kupfernetz (und dies liegt teilweise schon über 60 Jahre!). Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist diese Technologie der Datenübertragung über gerichtete Lichtwellen anderen Technologien um viele Potenzen überlegen und ist deshalb die alternativlose Technologie der Zukunft. Der vermeintlichen Alternative der Funktechnologie über LTE und Satellit sind bereits heute wegen einer natürlich beschränkten Zahl vorhandener Frequenzen die physikalischen Grenzen aufgezeigt, zumal diese zukünftig unbedingt für das mobile Netz freigehalten werden sollten. Jens-Peter Baden Breitband-Koordinierungsstelle Kreis Plön Tel

10 Seite 10 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang BV Barkauer Land e.v. Liebe Eltern im Barkauer Land, diesem Amtsschimmel liegt ein Fragebogen bei, der vom Arbeitskreis Kinder & Jugendliche des Bürgervereins Barkauer Land entwickelt wurde. Wir fänden es gut, wenn Sie ein paar Minuten darauf verwenden würden, die Fragen zu beantworten. Ich glaube, wir können recht stolz sein, wie breit das Barkauer Land aufgestellt ist, wenn es um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Barkauer Land geht: Tagesmütter und Krippe sowie für Kleinkinder offene Kitas, die sich um die Kleinsten kümmern. Wieder Tagesmütter und Kitas sind für die Kinder von 3 bis 6 da. Für die Schulkinder gibt es den Fuchsbau mit Früh- und Spätbetreuung sowie die Offene Ganztagsschule im Anschluss an die Schule, auf Wunsch mit Mittagessen. Und schließlich haben wir zwei Sportvereine, die Jugendfeuerwehren und die Pfadfinder. Das kann sich sehen lassen, meine ich. Trotzdem: Das Bessere ist des Guten Feind wir wollen gerne wissen, wo wir ansetzen sollten, um das Angebot noch attraktiver machen zu können. Bevölkerungsentwicklung und freie Schulwahl z.b. führen zu immer stärkerem Wettbewerb der Regionen um die Menschen, und hier vor allem um junge Familien. Das Barkauer Land hat es sich zur Aufgabe gemacht, in diesem Wettbewerb eine gute Figur zu machen, weil nur so die Lebendigkeit dieser Region erhalten werden kann. Dazu brauchen wir Ihre Meinung, Ihre Hilfe. Es hat vor etwa zwei Jahren schon einen ersten Anlauf gegeben, in denen die Eltern befragt wurden. Die Antworten zeigten, dass es zunehmend wichtig werden kann, bei den Betreuungszeiten besser zu werden (Stichwort u. a.: Zunehmende Berufstätigkeit der Mütter). Das und anderes wollen wir durch die Befragungsaktion herausbekommen. Wir bitten Sie daher um möglichst breite Beteiligung. Sie uns und damit auch Ihnen nützen, da wir die Ergebnisse wieder an die Träger der Maßnahmen und natürlich an die Gemeindervertretungen zurückspielen wollen. Im Namen des AK Kinder & Jugendliche danke ich vorweg schon mal allen, die mitmachen! Alexander Nicolaisen, Sprecher des AK P.S. Den Rücklauf der Fragebögen können Sie gestalten, wie es Ihnen am einfachsten erscheint. Da alle Träger der unterschiedlichen Betreuungsmaßnahmen Mitglieder des AK sind, kommen die Fragebögen auf jeden Fall bei uns an. Bei der OGS bietet es sich an, sie an Susi und Maik Beck zu geben. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Plön-Segeberg Freiwilligenzentrum im Kreis Plön nimmt Arbeit auf und lädt zur Mitarbeit ein Seit 2013 verfolgt das EU-Projekt BEST das Ziel, grenzüberschreitende Erfahrungen mit bürgerschaftlichem Engagement zwischen dem Kreis Plön und der Kommune Sorø (DK) auszutauschen, voneinander zu lernen und daraus resultierend in der Fehmarnbelt-Region die Freiwilligenarbeit zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieses Projekts erfolgt nun der Aufbau des Freiwilligenzentrums im Kreis Plön, teilten die Projektpartner heute während eines Pressegesprächs mit und stellten zunächst ihre, mit der Firma Freinet passgenau entwickelte Webseite vor. Dieses Freiwilligen Portal ist ab sofort online und unter zu finden. Damit erfüllen die Projektpartner eine Hauptforderung von Ehrenamtlichen nach einer zentralen Anlaufstelle, erklärte Petra Rink vom Diakonischen Werk und Leadpartner im Projekt BEST. Das Portal soll nun von Organisationen, Vereinen, Verbänden, Initiativen und Projekten genutzt werden, um ihren Bedarf öffentlich zu machen, so der Wunsch von Holger Lindner, dem Projektleiter. Die Möglichkeit sich mit eigenem Profil darzustellen, präzise Angebote einzustellen, um Freiwillige zu gewinnen, hat jede gemeinnützige Organisation im Kreis Plön, betonte Projektpartnerin Birgit Wulff von der Gleichstellungsstelle und Amt für Jugend und Sport im Kreis Plön. Jeder Mensch, ob jung ob alt, hat unterschiedliche Gaben, Fähigkeiten und Interessen, die für das Gemeinwohl von unschätzbarem Wert sind. Sich individuell mit Interessen, Umfang, Dauer, Einsatzort und Art der ehrenamtlichen Aufgabe anzubieten, besteht parallel dazu für Einzelpersonen. Ziel des Freiwilligen Zentrums ist es, diese Bürger und Bürgerinnen aus dem Kreis Plön, mit der Einrichtung in Kontakt zu bringen, die genau das Engagement willkommen heißt, was angeboten wird. Begleitend wird jedem/jeder ein persönliches Gespräch angeboten, um noch einmal zu klären, was der/die Freiwillige wirklich sucht. Für Institutionen, Verbände und Organisationen soll das Freiwilligenzentrum auf Dauer eine Entlastung sein, wünscht sich das Projekt-Team. Freiwillige gewinnen und Mitarbeit anbieten lauten die Bezeichnungen der Buttons auf die zur Anmeldung einladen. Für die Beratung von Freiwilligen und ehrenamtlichen Organisationen wird im Freiwilligenzentrum gerade ein ehrenamtliches Team aufgebaut. Wer Lust hat mitzuarbeiten, kann sich an das Freiwilligenzentrum wenden: Holger Lindner info@freiwillig-im-kreis-ploen.de oder Telefon Das Projekt BEST wird aus dem EU- Programm INTERREG IV Fehmarnbeltregion mit einem Zuschuss gefördert. Die Kofinanzierung übernehmen die beteiligten deutschen und dänischen Projektpartner in Form von Eigenleistungen, die durch den anteiligen Einsatz von Hauptund ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen der Projektträger erbracht werden. Micaela Morgenthum Foto (c) Morgenthum (v.l.n.r.): Eckard Fritz, Kreisvolkshochschule Plön e.v., Holger Lindner, Projektleiter, Petra Rink, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Plön-Segeberg GmbH ( Leadpartner ), Birgit Wulff, Kreis Plön, Gleichstellungsstelle und Amt für Jugend und Sport, Helmut Müller, Kreisfeuerwehrverband Plön Gemeinde Nettelsee Dorffest in Nettelsee am 30. & 31. August 2014 Sportplatz an der Alten Schule Samstag, :00 Human Table Soccer Turnier 20:00 Klönschnack an der Strandbar, Tanzen/Feiern unter freiem Himmel Sonntag, :00 Königsspiele der Kinder und Erwachsenen. Gewinnspiele für die Erwachsenen Freie Spiele, XXL-Trampolin, Hüpfburg u.v.a.m. 17:00 Königsproklamation Quelle:

11 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 11 Gemeinde Lehmkuhlen Kinder- und Jugendpass im September/Oktober 2014 Boßeltour: Familienevent in Zusammenarbeit mit der FF Lehmkuhlen Sonntag, den Uhr. Feuerwehr Lepahn. Weitere Infos: siehe rechts! * * * Bowlen und Beachvolleyball Sportlich aktiv in den Winter Donnerstag, den 23. Oktober ca Uhr. FF Lepahn. Ab 8 Jahren. Kostenbeitrag: 4 (incl. 1 Getränk) Vorschau: * * * Schnuppernachmittag Badminton In Kooperation mit dem TSV Lepahn eine neue Sport kennenlernen Samstag, 15. November 2014 Euer Lehmicool i.a. Julia Gleser Boßeln für Jedermann Spiel und Spaß für jung und alt! Der Freizeit- und Jugendpass der Gemeinde Lehmkuhlen, die Freiwillige Feuerwehr Lepahn und die Jugendfeuerwehr Lehmkuhlen laden zum 1. Bosseln für Jedermann ein. Egal ob Jugendfeuerwehr, Freitagabend- Bridgerunde, Jugendgruppe, Sportverein oder Familiensonntagsbeschäftigung, jeder kann mitmachen! Unter zu Hilfenahme einer Kugel wird gruppenweise auf Schusters Rappen die Strecke von Hohenhütten über Marienwarder bis zum Feuerwehrgerätehaus in Lepahn absolviert, wo die Feuerwehr Lepahn Grillwurst und Getränke bereithält. Dieser etwas andere Sonntagsspaziergang findet am ab 10:00 Uhr statt! Treffpunkt ist das Gerätehaus in Lepahn, von wo aus die Gruppen zum Startpunkt gebracht werden! Dirk Jurczyk (Jugendfeuerwehrwart Lehmkuhlen) Gemeinde Lehmkuhlen Veranstaltungskalender der Gemeinde Lehmkuhlen :00 Uhr Jugendpass Boßeln, anschließend Grillen :00 Uhr TSV Lepahn Kniffeln im Sportheim :00 Uhr Spielkreis und FF Rethwisch Laternenumzug ab Feuerwehrgerätehaus Rethwisch :00 Uhr KG Preetz Ost Gemeindefest rund um das Nikodemus- Gemeindehaus :30 Uhr Stiftungsverein Bredeneeker Gespräche: Vom Reden zum Handeln :00 Uhr Kindergarten Trent und FF Lepahn Laternenumzug ab Kindergarten Trent F.d.R. Jens Podbielski Anzeige Steuerfachwirtin Kristin Schütt eröffnet Beratungsstelle der vereinigten Lohnsteuerhilfe e.v. in Kühren Seit Mitte Juli hat auch Kühren eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins, vereinigte Lohnsteuerhilfe e.v. Die Steuerfachwirtin Kristin Schütt hat in der Alten Schule die Leitung übernommen und erklärt: Mit fünfeinhalb Jahren Berufserfahrung bringe ich bereits umfangreiche Erfahrungswerte sowie Steuerfachwissen aus Schul- und Weiterbildung mit. Derzeit betreut der eingetragene Verein über Arbeitnehmer, Rentner, Bezieher von Unterhaltsleistungen und Versorgungsbezügen. Eine der Voraussetzungen, zufriedene Mitglieder zu betreuen, ist für mich, freundlich und fachkompetent zu beraten sowie individuell auf die steuerlichen Belange jedes Einzelnen einzugehen. Keine Einkommensteuererklärung gleicht der anderen, da nehme ich mir gerne Zeit. erklärt Frau Schütt. Was erledigt der Lohnsteuerhilfeverein für seine Mitglieder? Das Steuerberatungsgesetz schreibt vor, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Mitglieder beraten dürfen. Die Mitgliedschaft ist vergleichbar mit der in einem Sportverein. Allerdings ist bei Kristin Schütt der Vereinszweck speziell auf die Hilfe in Lohnsteuersachen beschränkt. Der Gesetzgeber hat die hervorragenden Leistungen dieser Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer gewürdigt und die Beratungsbefugnis der Vereine deutlich ausgedehnt. Wir werden tätig bei Einkünften aus Angestelltentätig- Bild einfügen keit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen oder dem Vorliegen von selbst genutztem Wohneigentum. Die Hilfeleistung für die Mitglieder erstreckt sich auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung und/oder der Anträge auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld sowie steuerliche Auswirkungen des Riester-Bonus. Frau Schütt prüft im Rahmen einer Mitgliedschaft auch die Steuerbescheide und legt, sofern diese fehlerhaft ergangen sind, Einspruch ein. Sie berät bei der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination bei Ehegatten und Lebenspartnern und kommt auf Wunsch für die persönliche Beratung auch gern zu Ihren Mitgliedern nach Hause. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Rufnummer oder im Internet unter Bild einfügen Lohnsteuerhilfe Schütt 90 mm x 55 mm (auf 120 mm Breite gezogen) Steuerfachwirtin Kristin Schütt Alte Schule, Kühren kristin.schuett@vlh.de

12 Seite 12 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang Gemeinsam aktiv e.v. Gemeinde Rastorf Kulinarischer Abend Välkommen till Sverige Nun haben wir doch wirklich einen tollen Sommer dieses Jahr doch wer hätte gedacht, dass der Wetterfrosch gerade am 5. Juli so ein Spielverderber sein kann Schon letztes Jahr mussten wir den kulinarischen Schwedenabend ganz kurzfristig wegen eines Unwetters absagen. Dieses Jahr waren wir schlauer und haben schon eine Woche vorher die Wettervorhersagen mit Sorge verfolgt und uns dann kurzerhand das Sportheim in Rastorfer Passau reserviert, damit das Fest nicht wieder abgesagt werden muss. Was für eine weise Entscheidung: Es regte den ganzen Abend! So wurde dem Sportheim ein wenig schwedisches Flair eingehaucht. Die Tische wurden schön festlich mit Glas und Porzellan gedeckt und mit blau-gelben Bändern, Sonnenblumen und kleinen traditionellen hölzernen Mittsommerbäumen feststång, Flaggen, Elchen und schwedischen Servietten alles direkt aus Schweden importiert -geschmückt. Anne hatte einen leckeren Empfangscocktail vorbereitet, der sowohl dem Auge als auch dem Gaumen Freude machte Skål! Nun waren wir auf die Gäste und vor allem Speisen gespannt Die kamen mit hübschen Blumenkränzen im Haar, schick angezogen und gekleidet in den schwedischen Landesfarben. Ganz besonders haben wir uns jedoch über das Erscheinen der Kronprinzessin von Schweden mit ihrer Mini-Prinzessin Mathilda gefreut. Sie erschien in festlicher Robe und gab diesem Abend den nötigen Glanz. Glanzvoll war auch das Bufett, welches in kurzer Zeit mit einer beachtlichen Auswahl Flohmarkt Rund ums Kind am 14. September Lohnendes Stöbern und Shoppen für die lieben Kleinen, dabei eine gemütliche Tasse Kaffee und ein leckeres Stück Kuchen Klönschnack inklusive. Am Sonntag, den 14. September von 14:00 bis 17:00 Uhr ist dazu wieder Gelegenheit im Montessori Kinderhaus Warnau. Im dortigen DGH können wieder Lieblingsstücke ge- oder verkauft werden. Alle Kinder bekommen ein Kaltgetränk gratis und für die Daheimgebliebenen gibt es natürlich wieder den Service KUCHEN TO GO! Reservierungen für Flohmarktverkaufsstände zum Festpreis von 6 Euro + einem an schwedischen Spezialitäten aufwarten konnte. Verständlicherweise war es sehr fischlastig mit Lachs und Matjes in vielen Variationen, schwedischem Kartoffelsalat, pikanten Teigkränzen und süßen Teigschnecken, Gemüse mit schwedischen Dips und natürlich Wasabröd. Es ist kaum zu glauben, aber es gab nicht einen einzigen Köttbullar, die traditionellen schwedischen gebratenen Fleischbällchen mit Preiselbeerkompott! Dafür aber einen deftigen Fleischtopf mit Nüssen, der für einen bestimmten Gast nicht fehlen durfte ich gebe es zu: der war als erstes alle. Und damit man nicht die Speise im Sack aß, stellte jede(r) Köchin/Koch ihr/sein Gericht kurz vor am Ende der Vorstellung tropfte uns schon regelrecht der Zahn. Dann ging das große Schmausen los und wir mussten uns unsere Kräfte gut einteilen, damit wir von all den Köstlichkeiten etwas probieren konnten. Und so verging mal wieder ein toller Abend mit der Gewissheit, dass sich eine Reise nach Schweden allein schon wegen des Essens lohnt und das Dabeisein bei den kulinarischen Reisen unseres Vereins erst recht! Beate Triphahn Montessori Kinderhaus Warnau e.v. Kuchen nimmt entgegen: Caroline Blunk, Tel.: Unbedingt vormerken: Weihnachtsbasar im Montessori Kinderhaus Warnau Selbstgebasteltes oder Selbstgebackenes, Kunsthandwerk oder Kreatives auf dem gemütlichen Weihnachtsbasar am 1. Advent (30. November) von 14:00 bis 17:00 im DGH von Warnau findet jeder das passende Weihnachtsgeschenk!Auch in diesem Jahr wird die beliebte Tombola mit unzählig vielen großen und kleinen Preisen wieder eine besondere Attraktion sein. Aussteller sollten frühzeitig die beliebten Verkaufsplätze reservieren bei Caroline Blunk, Tel.: Julia Kortum Teepunsch a-capella Teepunsch in der Kapelle Sophienhof Am Mittwoch 10. September ab 19:30 Uhr lädt der a cappella Chor Teepunsch zum Benefizkonzert ein (Ersatztermin für den 04. Juli ). Der Erlös dieses Konzertes ist für den Erhalt der Kapelle bestimmt. Die kleine Kirche wurde 1873 als Gotteshaus für das Gut Sophienhof - von der Familie Johannssen gebaut übergab die Familie die Kirche an die Kirchengemeinde Preetz. Sie ist ein besonderes Kleinod, welches besonders gerne für Hochzeiten genutzt wird. Die besonders gute Akustik macht sie zu einem außergewöhnlichen Erlebnis. Die Sänger und Sängerinnen unter der Leitung von Frauke Pansegrau bieten ein buntes, sommerliches Programm. Die Moderation übernimmt wieder Frauke Pansegrau (Foto Mitte) in bewährter launiger Manier. Eintritt 8,- Ein Tipp für alle die am Mittwoch keine Zeit haben: Am Sonntag 14. September ab 18 Uhr ist die Gruppe in der St. Katharinen Kirche in Probsteierhagen zu hören. Eintritt 10,- Ansprechpartnerin ist Kristina Zemisch- Duftberg, erreichbar unter Tel oder Mail: Teepunsch@t-online.de Christiane Hilbert Neubert Heizung-Sanitär Johannes Neube t 35 mm Sanitär x 1 Heizung Solaranlagen Scharstorfer Weg 4, Schellhorn Telefon/Fax: Mobil:

13 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 13 Gemeinde Rastorf Rastorf sagt DANKE In diesem Jahr hat die Gemeinde Rastorf so viele Sponsoren gehabt wie noch nie. Das wurde zwar an verschiedenen Anlässen bereits kurz angesprochen, soll an dieser Stelle auch mal schwarz auf weiß bekannt gegeben werden. Zur Eröffnung des Bürgerwaldes am Langensall im Frühjahr wurden drei schöne, hölzerne Sitzbänke aus der fachmännischen Hand von Meister Kurt-Werner Szupryczynski gespendet. Danke dafür an Bruno Hinz aus Rosenfeld (anlässlich seines 85. Geburtstages), an Lothar Lamb aus Schönberg (aufgrund seiner tiefen Verbundenheit mit Rosenfeld in den Nachkriegsjahren) sowie dem Lions-Club Wagrien, der in Person des NDR-Moderators Jörg Wilhelmy Kontakt aufgenommen hatte. Eine weitere Sitzbank spendete nun Frau Karla Muxfeldt aus Rastorfer Passau für den Klintener Weg. Dank der kurzfristigen Mit der Schusteracht on Tour Aufbau-Hilfe von Hans-Heinrich Dittmann kann nun auf dem Weg zu Traute Girod wieder eine Verschnaufpause eingelegt werden. Außerdem haben folgende Firmen für unser Gemeindefest Rastorf ohne Grenzen gespendet: Firma Arwed Berchim / Abfallwirtschaftszentrum Rastorf / Solarenergische GmbH / Landschaftsgärtnermeister Carsten Hahn / Uwe Stoll Erd- und Tiefbau / Firma Jörg Brodersen. Nochmals herzlichen Dank an alle Genannten! Ohne dieses finanzielle Engagement hätten wir einige Vorhaben nicht umsetzen können. Thomas Haß, Bürgermeister Karla Muxfeldt in nachbarschaftlicher und tierischer Begleitung auf der neuen Sitzbank im Klintener Weg Schusteracht e.v. AK Radfahren Zum Tag der offenen Tür nach Grebinsrade Am kommenden Samstag (!), den um Uhr / Quellstein in Preetz startet die nächste geführte Tour der Schusteracht. Ziel der ca. 30 km langen Tour sind die Werkund Lebensgemeinschaften in Grebinsrade mit ihren Arbeitsbereichen Hauswirtschaft, Textilverarbeitung, Gärtnerei, Landwirtschaft, Bäckerei und Kerzenwerkstatt. Jeder hat dort Zeit sich diese Einrichtung individuell anzusehen. Auf dem Hinweg wird der Eiswagen auf die Radler warten. Nach der Besichtigung geht es gemeinsam auf den Rückweg. Für den kleinen Hunger zwischendurch sollte jeder selbst sorgen und bei Pannen wird niemand allein gelassen. Die Teilnahme ist kostenlos und geschieht auf eigene Gefahr. Auf viele Mitfahrer freuen sich die Tourenführerinnen Susanne Behlau und Susanne Wilhelm Schusteracht e.v. Mit dem Schusterachtverein um den Bothkamper See Am 14. September 2014 führt der Schusteracht e.v. seine letzte geführte Fahrradtour in diesem Jahr durch. Es geht in das Barkauer Land rund um den Bothkamper See. Wir starten um 9.30 Uhr am Quellstein auf dem Preetzer Marktplatz. Von dort aus führt uns unsere Tour über den Kleinbahndamm zur St. Katharinen-Kirche nach Kirchbarkau. Die Mitfahrer aus dem Barkauer Land treffen wir hier um Uhr. In Kirchbarkau wird uns Frau Wagener etwas über den Ort und die Kirche mit ihrem eigenwilligen Glockenturm berichten. Unsere Tour führt uns dann weiter um den Bothkamper See über Klein Barkau nach Bissee, wo wir im Antikhof eine Pause einlegen. Anschließend geht es weiter über die Hochmutskate zum Hof Siek. Dort erwartet uns Klaus Jensen mit interessanten Informationen über die Gutsanlage. In der Kieskuhle erfahren wir Vieles über die Erdgeschichte und den Flugplatz der Familie von Bülow auf Gut Bothkamp. Auf der Weiterfahrt nach Bothkamp treffen wir Günter Kalin, der uns etwas über den Seeadler erzählen wird. Klaus Jensen stellt uns die Hofanlage und die ehemalige Sternwarte vor, bevor uns unser Weg zurück nach Kirchbarkau führen wird. Hier verabschieden wir uns nach einer interessanten Tour von den Mitfahrern aus dem Barkauer Land und radeln über Barmissen, Postfeld und Klein Kühren zurück nach Preetz. Die Fahrstrecke von aus Preetz beträgt ca. 40 km, von und bis Kirchbarkau etwa 20 km. Für ein fahrtüchtiges Fahrrad und die Verpflegung für den kleinen Hunger sorge bitte jeder selbst. Die Teilnahme ist kostenlos und geschieht auf eigene Gefahr, jedoch wird keiner bei einer Panne oder einem ähnlichen Missgeschick allein gelassen. Eine große Beteiligung auf dieser Tour wünscht sich Ihr Tourenleiter von der Schusteracht... Horst Lüth Biennias 35 mm x 2 Heizung Sanitär Rohrreinigung Solartechnik Wischhof Löptin Telefon ( ) 493 Brügger Brandversicherung 35 mm x 1 Telefon

14 Seite 14 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang Ev. Luth. Kindergarten Unterm Regenbogen Kirchbarkau Kindergartenjubiläum am Sonntag, 28. September 2014 Festgottesdienst um 10 Uhr in der St. Katharinenkirche Im Anschluss großes Festprogramm im Kindergarten mit Bobbycarrennen + + Schminken + + Kaffee und Kuchen + + Schatzsuche + + Hüpfburg + + Luftballonstart + + Musik und Tanz + + Spiele für Groß und Klein + + Riesenbild + + Zauberer Roland + + Theater + + Gulaschsuppe Der Erlös des Tages kommt dem Kindergarten zu Gute. Inken Lensch, Leiterin Flohmarkt im Barkauer Land Am kommenden Sonntag, 31. August 2014 lädt der Förderverein des Ev. Kindergartens Unterm Regenbogen zu einem Familienflohmarkt (keine Händler!) von bis Uhr ins Jacob-Selmer-Haus, Kirchenstraße 7 in Kirchbarkau ein. Bei Kaffee und Kuchen kann gestöbert und gut erhaltene Kleidung für Kinder und Erwachsene, Bücher, Spielzeug und vieles andere Schöne und Nützliche erstanden werden. Wer verkaufen möchte, kann im Kindergarten einen Stand reservieren: T /9353. Maret Bartsch 2. Vorsitzende, Förderverein Regenbogenkinder Kirchbarkau e.v. Zahnarzt Dr. Niss 24 mm x Wir haben uns in überörtlicher Sozietät verbunden: Kanzlei Heinecke Notar Rechtsanwalt Rechtsanwälte & Notare RA Heinecke 100 mm x 2 - Erbrecht *) - Forderungseinziehungen - Verkehrsrecht **) - Haus- und Grundstücksrecht *) - Zwangsvollstreckungen - Mietrecht **) - Vertragsrecht *) - Beratung von kleinen und - Wohnungseigentumsrecht **) mittelständischen Unternehmen Büros in Bordesholm, Büdelsdorf, Kiel, Flintbek Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht Bernhard Heinecke *) Kanzlei Flintbek Ulrich Finkeißen **) Notar & Rechtsanwalt Heitmannskamp 1 Rechtsanwalt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Flintbek Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV Mietrecht u. Immobilien im DAV Tel / 1021 Fax / info@ra-flintbek.de Gemeinde Warnau Heide statt Hansa Wie schon in den letzten Jahren, startet die traditionelle Familien-Tour der Gemeinde Rastorf natürlich auch dieses Jahr wieder! Allerdings mit ein paar Änderungen: Statt in den Hansa-Park geht es in diesem September in den Heide Park. Da das Regen-Risiko im Oktober zu groß scheint, wurde die Bustour in den September vorverlegt. In der Hoffnung, dass wir somit ein bisschen mehr Sonne abbekommen, gilt für alle, die in diesem Jahr in den Heide Park mitwollen: Bitte Sonntag, den vormerken! Hinfahrt: Uhr: Rastorfer Passau (Bushaltestelle) 08:10 Uhr: Wildenhorst (Bushaltestelle) 08:20 Uhr: Rosenfeld (Dibbern-Huus) Die Rückfahrt treten wir um ca. 18:00 Uhr (ab Parkplatz) an, so dass wir gegen Uhr wieder zu Hause sein werden. Wie jedes Jahr müssen Teilnehmer unter 18 die schriftliche Genehmigung der Eltern dabei haben. Auch ist die Fahrt für alle Gemeindekinder wie immer frei. Alle Gastkinder zahlen 15 Euro, alle Erwachsenen 25 Euro. Bitte habt das Geld bar und möglichst passend dabei, weil es gleich im Bus eingesammelt wird. Anmelden könnt ihr euch (bitte bis zum 15.9.) unter der Telefonnummer bei Familie Haß oder per an LS.hass@web.de Bitte gebt hierbei an, wie viele Erwachsene bzw. Kinder und Gastkinder mitkommen, wo ihr einsteigen werdet, sowie eine Telefonnummer unter der wir euch erreichen können. Wir freuen uns wieder auf einen vollbesetzten Bus, auf ganz viel gute Laune und hoffentlich auch gutes Wetter! Euer Heide Park-Team Lia-Sophie Haß

15 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 15 DRK-Ortsverein Kirchbarkau und Umgebung e.v. 23. September "Ein Blick hinter die Kulissen" Liebe Mitglieder und dem DRK Verbundene! Ein schöner, warmer Sommer neigt sich dem Ende. Wir hier oben im Norden waren in diesem Jahr die "strahlenden Gewinner" der Sonnenstunden und manchem war es manchmal schon zu warm. Vielleicht wäre es den Kindern in der Ferienbetreuung auch so ergangen??!leider ist in diesem Jahr die Ferienbetreuung durch das DRK Kirchbarkau nicht zu Stande gekommen - mangels Beteiligung. Nun werden wir sie im nächsten Sommer wieder anbieten und hoffen auf rege Beteiligung - und einen ebenso schönen Sommer. Termine: 01. September "Montagsfrühstück" 9:00-11:00 Uhr, Dorfhaus Kirchbarkau. Unser beliebtes Frühstück! Kostenbeitrag 3. Anmeldungen und Fragen bei: Monika Borgert Tel , Jutta Rieper Tel und Barbara Heuck Tel Blutspende im Dorfhaus Kirchbarkau 16:00-19:30 Uhr Kleines Info: Mitten in den langen Sommerferien startet der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost ab sofort seine diesjährige Sommeraktion und bedanken sich auf allen DRK-Blutspendeterminen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit einem praktischen Fahrradreparaturset für die lebensrettende Blutspende trotz Sommerwetters und Ferienzeit. Unser stets guter Service sorgt für das leibliche Wohl. Kommen Sie zum Spenden - es lohnt sich für alle. Die Patienten für Bluttransfusionen danken es Ihnen. Achtung! Neuer zusätzlicher Yogakurs ab September 2014 Nach der Sommerpause starten wir mit unseren Herbst-Yogakursen ab 3./4. September. Unser Angebot ab September im Dorfhaus Kirchbarkau: Mittwoch 16:00 bis 17:15 Uhr Kursleitung: Annegrete Schildberg Neu: Seit Herbst 2013 ist Frau Franziska Sawade zusätzlich als Yoga-Kursleiterin in unserem Ortsverein tätig. Frau Sawade ist auch KinderYogakursleiterin (Yobeka). Mittwoch 17:45 bis 19:00 Uhr Kursleitung: Franziska Sawade. Im neuen Kurs Mittwoch von 17:45 bis 19:00 Uhr sind noch ein paar Plätze frei. Eine Kursstunde kann kostenlos "geschnuppert" werden. Mittwoch 19:15 bis 20:30 Uhr Kursleitung: Franziska Sawade Donnerstag 9:00 bis 10:15 Uhr Kursleitung: Annegrete Schildberg Donnerstag 10:30 bis 11:45 Uhr Kursleitung: Annegrete Schildberg Anmeldungen und weitere Informationen bei Annegrete Schildberg, Tel:1058 und Franziska Sawade Tel: September 12:00 Uhr MiteinanderEssen im Restaurant "Sonne" (chinesische Küche), Alte Lübecker Chaussee. Wir fahren in Fahrgemeinschaften nach Absprache zum Essen und Klönen. Anmeldungen bitte bis 17. September bei Annegrete Schildberg, Tel Bestattungsinstitut Riecken Ihr Bestatter im Amt Bokhorst-Wankendorf sowie auf allen anderen Friedhöfen und im Ruheforst Bothkamp Ansprechpartner: Bestattung Helmut Riecken Riecken 80 mm x 2 Erdbestattungen Feuerbestattungen Seebestattungen Überführungen Erledigungen aller Formalitäten seit 1925 Tel. ( ) oder ( ) Mobil (01 71) Opernhaus, Schauspielhaus, Werftpark- Theater - alles ist möglich! Was kommt, hängt vom Probenplan ab! mit anschließendem Kaffeetrinken in der Umgebung. Anmeldung bei Annegrete Schildberg Tel und Andrea Jedicke Tel. 694 Anbei eine kleine Info über die Häuser (von der Homepage Theater Kiel): Opernhaus: Das 1905 bis 1907 erbaute Opernhaus ist die große Bühne im Norden. Das Kieler Opernhaus bietet über 800 Zuschauern Platz und ist für sein breit gefächertes Programm von der Barockoper über Kanonwerke des Musiktheaters, Musicals und Operetten sowie für die Ballettaufführungen der eigenen Kompanie beliebt. Nebenspielorte wie die Foyers oder das Klaiber-Studio werden für experimentellere Musiktheaterproduktionen als auch für Kammerkonzerte gerne genutzt. Schauspielhaus: Das Kieler Schauspielhaus in der Holtenauer Straße bietet Platz für über 400 Zuschauer. Hier kommen klassische Werke der Bühnenliteratur, Inszenierungen von Gegenwartsstücken, Gastspiele und Uraufführungen auf die Bühne. Im Obergeschoss des Hauses befindet sich das Studio, die zweite, kleinere Bühne des Kieler Schauspielhauses. Bis zu 100 Zuschauer können hier einen Theaterabend in intimer Atmosphäre erleben. Theater im Werftpark: Das Theater im Werftpark ist die Kieler Bühne für Groß und Klein. Seit 1972 wird in der Landeshauptstadt Theater speziell für Kinder und Jugendliche gemacht. Pro Saison spielt das Theater im Werftpark rund 12 unterschiedliche Stücke für die verschiedenen Altersgruppen von Kindergarten über Grundschule bis zum Jugend- und Erwachsenenalter. Das Ensemble besteht zur Zeit aus fünf Schauspieler/innen; zusätzlich werden je nach Bedarf Gäste engagiert. Herzliche Grüße und viel Spaß bei unseren Aktionen Ihr/ euer DRK-Vorstand Andrea Jedicke, Schriftwartin Private Anzeige 45 mm x 1 Renate und Burkhard sind seit August 2014 Holsteiner, 76 Jahre alt und möchten im hohen Norden leben. Sie suchen eine ebenerd. 2 Zimmerwohnung (auch möbl.). Später Einfamilien Haus zu kaufen oder zu mieten. Können auch einer hilfsbedürftigen Person im Ihrem Haus Garten und andere Arbeiten verrichten, bitte Privatangebote unter Handy

16 Seite 16 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang Bürgerverein Barkauer Land e.v. AK Senioren Unsere Seniorenfahrt vom bis , führte uns nach Heiligengrabe und in den Spreewald. [Fortsetzung aus Amtsschimmel 07/2014]... Unser nächstes Ziel war die Firma Rabe in Boblitz (Spreewaldgurken). Die Seniorchefin Frau Battlisch begrüßte uns in ihrer Tracht. Sie erklärte uns, dass sei ihre Arbeitskleidung. Sie führte uns zu den Kräuterfeldern auf denen z.b. Fenchelpflanzen, die ca. zwei Meter hoch wachsen (keine Knolle) und kleine Kräuter selber angebaut werden. Dill wird mit dem Selbstbinder gemäht. Die Firma ist schon seit DDR-Zeiten ein Familienbetrieb. Heute hat der Betrieb 60 Angestellte und 30 Saisonkräfte. Die Gurken kommen aus dem Spreewald und werden innerhalb von 24 Stunden verarbeitet. Einen kleinen Einblick, wie man vor 100 Jahren Gurken eingeweckt und verarbeitet hat, haben wir im Gurkenmuseum gewonnen. Zum Gurken angeln wurden drei Personen eingeladen. Das Angeln erwies sich als gar nicht so einfach. Am Ende wurden die Angler mit einer Gurke und einem Gurkenglas belohnt. Danach sahen wir einen Film, in dem gezeigt wurde, wie die Gurken geerntet, verarbeitet und verkauft werden. Währenddessen haben wir verschiedene eingelegte Gurken verkostet und hatten dann die Möglichkeit, Rabe Spreewaldgurken zu kaufen. Mit einem großen Applaus bedankten wir uns. Unsere Fahrt ging jetzt nach Cottbus ins Hotel Radisson Blu. Nach einem freundlichen Empfang konnten wir unsere großen, freundlichen Zimmer entgegennehmen. Zum Abendbrot gab es ein kaltes und ein warmes Buffet. Dies war ein Schmaus für Augen und Gaumen. Danach ließ ein jeder den ersten Tag ruhig ausklingen. 2. Tag Mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet starteten wir in den zweiten Tag. Um 9:00 Uhr war Abfahrt mit dem Bus nach Leipe. Hier standen drei Kähne mit Fahrern bereit. Mit Schmalzbrot und Gurke begann die romantische Kahnfahrt. Das ruhige Wasser in den Fließen lud zum Träumen ein. Schwäne und Enten begleiteten uns und wir konnten am Ufer schöne Gärten, Waldstücke und naturbelassene Flächen betrachten. Die netten Kahnfahrer erklärten uns die Gegend. Nach zwei Stunden Kahnfahrt stand unser Bus wieder parat und fuhr uns zur Parkeisenbahn nach Cottbus. Mit der Bimmelbahn fuhren wir ca. 40 Minuten entlang des Randes des Branitzer Parks, vorbei am Tierpark Cottbus und am Spreeauenpark. Die Parkbahn wird mit sehr viel Ehrenamt unterstützt; auch Kinder werden mit eingebunden. Etwas durchgefroren von der Bahnfahrt folgte ein gemütliches Kaffeetrinken im Vereinsheim. Liebevoll eingedeckte Tische, guter Kuchen und frischer Kaffee taten allen gut. Frau Allatin vom Vereinsheim hatte sich sehr viel Mühe gegeben. Zum Abendessen im Radisson Blu war alles wieder auf Schmaus für Auge und Gaumen eingestellt. Jeder ließ den Tag für sich ausklingen. 3. Tag Nach einem wieder reichhaltigen Frühstücksbuffet ging es heim. Am Bus vor der Abfahrt kam Herr Lutz Schmidt vom Reiseland Spreewald. Er wollte doch gerne die Senioren aus dem Barkauer Land kennen lernen und verabschiedete sich mit den besten Wünschen für die Heimfahrt. Im Sonnenschein und wenig Verkehr auf den Straßen ging unsere Rückfahrt zügig voran. Ein Mittagspicknick auf dem Rastplatz, mit heißen Würstchen und köstlichem Kaffee vom Busfahrer, konnten alle genießen. Zur Kaffeezeit waren wir am Überraschungsort Schlagsdorf bei Ratzeburg im Grenzhus Café und Museum angekommen. Hier konnte jeder für sich das Museum besichtigen und sich über das Leben in der ehemaligen Grenzregion zwischen den beiden Staaten DDR und BRD informieren. Da der Mauerfall 25 Jahre her ist, sollte man die Vergangenheit nicht vergessen und es über Generationen weitergeben. Nach einem reichhaltigen Kaffeetrinken mit nahrhaftem Schmalzbrot und Torten ging es heim, während der Busfahrt wurde noch fleißig gesungen. Gegen 18:30 Uhr waren wir wieder in Kirchbarkau. Gefahren hat uns das Reiseunternehmen Mietrach aus Bad Segeberg. Der Fahrer, Herr Baale, hat uns sicher und zuvorkommend gefahren, köstlichen Kaffee gekocht sowie heiße Würstchen mit Gurken serviert. Es waren drei erlebnisreiche Tage. Gudrun Bicker Ruheforst 70 mm x 2 Der Arbeitskreis Senioren lädt alle Senioren mit Partnern ein zum Grillen in Barmissen , um Uhr, auf dem Dorfplatz am Dorfhaus Barmissen Kosten: 7,50 p.p. Anmeldungen bitte bis zum bei Dorle Hinrichsen 04347/3164 oder Helga Engsbro 04342/9390 oder Gudrun Bicker 04302/ Fotonachmittag zur Sommerfahrt am , um Uhr im Dorfhaus Barmissen. Wir freuen uns auf Euer / Ihr Kommen. Herzliche Grüße Gudrun Bicker

17 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 17 Aktivkreis Schellhorn RV WestWaldDistrikt e.v. Liebe Schellhorner, neigt sich dieser wunderschöne Sommer nun wirklich schon dem Ende zu oder legt er nur eine kurze Pause ein? Hoffentlich! Aber wir sehen ja alle, wie notwendig der Regen für die Natur allgemein, unsere Gärten und den Dorfplatz im Besonderen ist. Dorfplatz An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bei Frau Kummerfeld bedanken, die uns während der langen, trockenen Zeit den Zugang zu ihrem Wassertank und -schlauch ermöglichte. Nur so konnten wir besonders die neu gepflanzten Bäume mit Wasser versorgen, wobei uns Hans-Joachim Arndt dabei einige Male tatkräftig unterstützt hat, prima. Nun bleibt uns nur noch zu hoffen, dass alles die lange Trockenheit gut überstanden hat. Die Obsternte fiel in diesem Jahr sicherlich auch aufgrund des heißen und trockenen Wetters noch ziemlich knapp aus. Gesichtet wurden zwei Kirschen, gefunden wurde ein Apfel!! Na gut, vielleicht ist es im nächsten Jahr ja schon etwas mehr! Dorfplatz Aktiv Bitte achten Sie auf den Aushang in unserem Kasten auf dem Dorfplatz oder schauen Sie auf unsere Homepage. Dort geben wir wahrscheinlich kurzfristig bekannt, wann der nächste Dorfplatzputz stattfindet. Running Dinner Noch einmal zur Erinnerung: Am 27. September ab 18 Uhr startet unser diesjähriges Running Dinner und das läuft folgendermaßen ab: Einmal kochen dreimal essen! - Ein 2er-Team ist für die Zubereitung eines Ganges des Running Dinner Menüs zuständig. Welcher das sein wird erfährt man eine Woche vorher schriftlich vom Organisationsteam. - Bei den beiden weiteren Gängen ist jedes Team als Gast bei anderen Gastgebern und es kommt noch ein weiteres Gastpaar dazu. - Somit kocht jeder für 6 Personen. Welches Rezept man auswählt, ist jedem Kochpaar selbst überlassen. Zum Abschluss werden sich alle Teilnehmer im "Landhaus Schellhorn" in gemütlicher Runde treffen. Bei der Anmeldung bis Mitte September bei Frau Berger, Tel , marianneberger@gmx.net oder bei Frau Krüger, Tel. 2132, Rena.Krueger@hotmail.de bitte evtl. Unverträglichkeiten angeben. Schellhorner Spurensucher/ Gemeindefest Am 6. September startet unser Gemeindefest und am Sonntag, 7. September, können Sie im Gildehus die aktuellen Ergebnisse der Schellhorner Spurensucher entdecken. Interessierte Schellhorner und Schellhornerinnen trafen sich regelmäßig bei Frau Gärtner und trugen bei ihr Fotos und Informationen um die Plöner Landstraße mit der Grundschule und den Klinkredder zusammen. Kommen Sie und würdigen Sie die Arbeit der Spurensucher. Die freuen sich über Ihr Interesse! Wir treffen uns wieder am Montag, 1. September um 19 Uhr bei der Feuerwehr. Im Namen des AktivKreises Ihre Mona Andersen Tag des Pferdes am Vielseitiges Programm im 90. Jubiläumsjahr Der Reiterverein Westwalddistrikt lässt es sich auch in seinem 90. Jubiläumsjahr nicht nehmen, dem zahlreichen Publikum am 21. September von Uhr auf dem Turnierplatz des Reitervereins in Bormsdorf wieder mit einem vielseitigen und interessanten Programm anlässlich des Tag des Pferdes zu begeistern. Unter Beteiligung der umliegenden Reitställe werden unterschiedlichste Darbietungen präsentiert. Bekannte Teilnehmer wie Ina Krüger-Oesert, Großbarkau, Lotta Hinz, Nettelsee sowie der Stall Kröger, Bormsdorf haben ihr Kommen angekündigt. Sie präsentieren unter anderem das Pas de Quatre, eine klassisch-barocke Dressur im Damensattel; die Fahrergemeinschaft ist mit einem rasanten Jump and Ride (ein Team bestehend aus einen Gespann und einem Reiter, versuchen schnellstmöglich gegen die anderen Teams den Parcours zu bewältigen) dabei. Als Gegensatz zu den lebendigen Darstellungen mit dem Pferd findet als besonderes Highlight, die Oldtimerparade statt. Hierzu ist Jedermann eingeladen, dessen Gefährt mindestens 30 Jahre alt ist. Wer trotzdem einige Groschen an den Mann oder die Frau bringen möchte, kann dieses im Rahmen des parallel statt findenden Reiterflohmarktes machen. Und natürlich haben wir auch kulinarisch wieder einiges zu bieten! Anmeldungen zum Flohmarkt, der Oldtimerparade oder Akteure für die Show, die wir bisher nicht erreicht haben, sollten unter der -Adresse rvwestwalddistrikt@web.de oder Unter der Tel.-Nr bis zum eingereicht werden. Der Eintritt ist frei! Wir wünschen allen Teilnehmern und Zuschauern viel Spaß und Altweibersommerwetter. Der Vorstand Steffi Ihlo

18 Seite 18 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang Jugendfeuerwehr Barmissen Gemeinde Rastorf JF Barmissen beim 24h-Kettcarrennen auf dem Siegertreppchen Nach neun Jahren beim 24-Stunden-Kettcarrennen in Schönbek stand das Racingteam JF Barmissen zum ersten Mal auf dem Treppchen. Mit 1740 Runden landete die Jugendfeuerwehr auf Platz 2. Sieger wurde das Team Rumohr mit 57 Runden Abstand. Über Nacht arbeiteten sich die Fahrer aus Barmissen von Platz vier auf Platz zwei vor. Die schnellsten Runden wurden mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 18,8 km/h in der Zeit von drei bis sieben Uhr morgens gefahren. Am Sonntagmorgen kamen die Jugendlichen halbwegs ausgeruht zurück auf die Rennstrecke und konnten den zweiten Platz bis zum Rennende um 14 Uhr verteidigen war das Team wegen einer gebrochenen Hinterachse ihres selbstkonstruierten Tretfahrzeugs am Sonntagmorgen am ersten Platz vorbeigeschrammt. Dieses Jahr gab es wenig Schwierigkeiten, dennoch wurde das Ersatzkettcar nach einigen Kettenproblemen für die letzten Stunden auf die Bahn geschickt, auch um einen direkten Vergleich von zwei unterschiedlichen Systemen im Renngeschehen zu haben. Insgesamt wurden ca. 414 km zurückgelegt. Das entspricht einer Strecke von Schönbek bis nach Dortmund. Für die Unterstützung beim Bau des Kettcars und beim Rennen möchten wir uns herzlich beim Team WS Lindau, sowie dem Radhaus Bordesholm und allen Fahrern bedanken. Ein besonderer Dank geht an die Sponsoren und die liebevolle Versorgung mit warmen und kalten Speisen. Ob das Kult-Event eine Zukunft hat, ist offen. Es ist immer schön, aber fünf Teams am Start sind zu wenig., so Organisatorin Christin Prothmann. Bei Interesse findet man weitere Informationen auf der Internetseite Mirco Saß Finale für den Fotokalender 2015: Rastorf ist schön! Ein Wildenhorster Apfelbaum in voller Blüte, ein schmuckes Haflinger-Pony, der spiegelklare Rosensee: Das sind nur einige der Motive, die bisher bei den drei Rastorfer Gemeindevertreterinnen Silke Teuscher, Petra Postel und Anke-Fischer- Schembera eingereicht worden sind. Wir wohnen schön in Rastorf, so die drei Initiatorinnen des ersten Fotowettbewerbs. Ganz besonders begeistert sie der Facettenreichtum aller Bilder. Zeigt uns das, was ihr in eurem Ort immer wieder gerne anschaut, so ihre einfache Ansage fürs Motiv. Ob das nun die tolle Blüte im eigenen oder Nachbars Garten, eine Landschaft oder auch der geliebte Göttergatte ist: Bei freier Motivwahl darf jeder Rastorfer direkt wählen, was er oder sie aufs Korn nehmen will! Persönlich oder per an nehmen Silke Teuscher, Petra Postel und Anke-Fischer-Schembera noch bis zum 20. Oktober 2014 eure Rastorfer Fotos an. Am 20. Oktober 2014 ist Einsende- bzw. Abgabeschluss, denn alle abgegebenen Motive werden im November ausgestellt dann werden alle Rastorfer herzlich eingeladen, darüber abzustimmen, welche zwölf Bilder den Rastorfer Fotokalender 2015 schmücken. Weitere Infos folgen! Silke Teuscher Gemeinde Postfeld Postfelder SV Wanderung zum Kloster Nütschau Am Samstag, dem 20. September 2014, lädt der Postfelder Sportverein zu einer Wanderung zum Kloster Nütschau ein. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr der Parkplatz am Dorfhaus. Die An- und Abreise erfolgt in Fahrgemeinschaften. Die Region um das Kloster gehört zum Ostholsteinischen Moränengebiet und wird von Kennern Nütschauer Schweiz genannt. Von Bad Oldesloe aus starten wir auf dem Pilgerweg durch das Travetal und dem Brenner Moor zum Benediktinerkloster. Um Uhr nehmen wir in der Kirche am Mittagsgebet teil. Im Anschluss besteht dort die Möglichkeit ein Mittagessen einzunehmen (Selbstkosten). Der Rundweg führt uns nachfolgend über das Gut Alt-Fresenburg zurück nach Bad Oldesloe. Die Weglänge beträgt 12 km, die Rückkehr ist für Uhr geplant. Bei Interesse an der Herbsttour bittet die Leitung der Wandersparte um verbindliche Anmeldung bei: Michael Krüger, Tel.: , michael.krueger@postfelder-sv.de Ergänzung im Veranstaltungskalender des Postfelder SV: 13. Dezember 2014: Fahrt zum Lüneburger Weihnachtsmarkt

19 18. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August 2014 Seite 19 Sternenkinder-Stiftung Postfeld Was haben sie gemeinsam: Die Stiftung für sprachbehinderte Kinder, das Kieler Spendenparlament und die evangelische Kindertagesstätte "Noahs Arche"? Um die Antwort vorweg zu nehmen: Alle helfen Kindern - aber jetzt ganz besonders! Der Reihe nach: Die Stiftung für sprachbehinderte Mädchen und Jungen stellt Kindern im Alter bis zu 10 Jahren kostenlos für ein Jahr sprachfördernde Materialien zur Verfügung, wenn die Eltern auf staatliche Unterstützung wie Hartz IV, Sozialhilfe, Bafög usw. angewiesen sind, Eltern stellen einen kurzen Antrag - innerhalb von höchstens 10 Tagen bekommen die Kinder die Materialien durch die Stifter persönlich überreicht. Entsprechende Vordrucke gibt es im Internet. Die in Deutschland einmalige Sternenkinder-Stiftung hat ihren Sitz in Postfeld bei Preetz und bietet diesen kostenlosen Service in ganz Schleswig-Holstein an - von Ahrensburg bis Flensburg, von Fehmarn bis Büsum. Ilona Bruhn, Stiftungsgründerin, berichtet: "Bisher wurden einzelne Kinder durch unsere mildtätige Stiftung gefördert. In unserem 10. Jubiläumsjahr möchten wir gerne die eine oder andere Kindertagesstätte in Kiel mit einem riesigen Sprachpaket in ihrer tollen Arbeit zusätzlich unterstützen!" Damit eine Kita so ein tolles Paket mit sprachfördernden Spielen im Wert von bis zu Euro erhalten kann, müssen mindestens 5 Kinder in den Gruppen sein, die die oben genannten "Bedingungen" erfüllen. Die Stiftung selbst wurde jetzt von dem Kieler Spendenparlament besonders tatkräftig unterstützt: Das Parlament beschloss auf seiner ersten Sitzung, der Sternenkinder-Stiftung ein ganzes Spiele-Paket zu finanzieren. Ilona Bruhn: "So konnten wir schon wenige Tage später der Evangelischen Kindertagesstätte "Noahs Arche" im Ivensring in Kiel rund 100 sprachfördernde Spiele zur Verfügung stellen für die 7 eingereichten Anträge, worüber wir uns gewaltig freuen!" Dass die Begeisterung nicht nur auf Seiten der Stiftung war, versteht sich von selbst. Auch Birgit Griesbach, die Leiterin von Noahs Arche und ihre sehr engagierten Mitstreiterinnen Katrin Kühl und Inga Riebold waren sehr angetan von der Idee und Umsetzung. Frau Griesbach: "Wir konnten die Erfahrung machen, dass die Sternenkinder- Stiftung nach unseren Anträgen in nur 2 Tagen nach Rücksprache mit uns die vielen Spiele für unsere Kinder zur Verfügung gestellt hat - und das völlig unkompliziert und unbürokratisch." In der ev. Kita "Noahs Arche" wird den Mädchen und Jungen eine besondere Sprachförderung durch speziell ausgebildete Erzieherinnen geboten. Die Kita bietet den Kindern einerseits Sprachförderung in Kleingruppen an und nimmt andererseits SV Kirchbarkau Amtsschimmel Generalvorlage 2013 Handball oder Basketball: Hauptsache Ball! Darstellung in Schwarz-Weiß Einige ehemals Handball-Aktive haben immer noch Spaß, den Ball zu werfen. Im Sportverein Kirchbarkau können wir dies jeden Dienstag (nicht in den Schulferien) von 20 bis 22 Uhr in der Sporthalle der Grundschule Barkauer Land. Als reiner Freizeitspaß ohne Spielbetrieb wollen wir uns zumindest noch etwas bewegen und natürlich einen Ball in die Hand bekommen. In letzter Zeit waren wir meist zu wenige, um richtig mit zwei Mannschaften anzutreten, aber auch so bringt es uns noch in Schweiß! Und wenn wir mal gar zu dünn besetzt sind, dann geht es auch gern mit dem Basketball zur Sache. Damit der Ball aber doch wieder öfter ins Tor statt in den Korb kommt, würden wir uns über weiteren Zulauf freuen bisher haben wir sowohl mit jungen Leuten ab etwa 17 Jahren bis hin zu Oldies (deren aktive Zeit schon seit längerem vorbei ist) unseren Spaß gehabt. Einfach mal vorbeikommen und mitmachen nur Mut! Noch Fragen? Kontakt: Bernd Grocholski-Plescher berndgrocholski@web.de an der Bundesoffensive Schwerpunktkita Sprache und Integration teil. Für das Projekt wurde der Kita für drei Jahre, bis Ende 2014, eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung gestellt, die vorwiegend mit der Aufgabe betraut wurde, die Kolleginnen in der Einrichtung zu qualifizieren, Kinder alltagsintegriert in ihrer sprachlichen Bildung zu unterstützen. Dafür eignet sich das zur Verfügung gestellte Material perfekt. Katrin Kühl, eine der qualifizierten Fachkräfte für Sprachförderung in Kleingruppen, freut sich besonders: "Durch dieses viele Material können wir unseren sprachauffälligen Kindern sogar spielerisches Übungsmaterial mit nach Hause geben! Das hilft sehr, da die Kinder die Übungen aus der Kita zu Hause noch spielerisch festigen." Wer Fragen zu der Stiftung oder den Sprachpaketen hat, erreicht die Stiftung unter oder per Mail: vorstand@sternenkinder-stiftung.de Weitere Informationen über Sprachstörungen, wie und wem die Sternenkinder- Stiftung hilft, findet im Internet unter viele zusätzliche Informationen - auch, auf welches Konto man eine Spende überweisen kann. Denn diese Stiftung hat keine Spendenwerber und keine Dienstwagen - aber Spiele für Kinder. Und auf Wunsch wird sogar nachgewiesen, was für die Spende angeschafft worden ist. Forst Lehmkuhlen 50 mm x 1 Jürgen Zielke-Bruhn Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Führung. INFOS /

20 Seite 20 Der Amtsschimmel Nr. 08/2014 vom 27. August Jahrgang 15. KulturSommer im Barkauer Land AMaS Postfeld Sa Uhr Die 15. große A-Cappella-Nacht in der St. Katharinen-Kirche Die ShootingStars der a-cappella-szene NUR WIR treffen auf die Meister des Satzgesangs VOCALDENTE rein vokales Erlebnis ohne technische Hilfsmittel, unverstärkt und unverfälscht. Mit Musik aus jedem Jahrzehnt vom Charleston aus den Goldenen Zwanzigern, dem deutschen Schlager und Rock 'n' Roll aus den Fünfzigern über Discomusik aus den Siebzigern bis hin zu aktuellen Popsongs. NUR WIR (Foto links), das sind vier richtig norddeutsche Jungens im besten Alter und machen Musik ohne Instrumente. NUR WIR will sich dabei nicht auf eine Stilrichtung festlegen, auch wenn sie gerne und oft mit der guten alten 90er-Jahre-Boygroup verglichen werden. VOCALDENTE (rechts) hingegen ist ein So Uhr Kulinarisches Konzert bei Rieckens Landmilch ( ) Richard Wester (sax/flutes) & Wolfgang Stute (acoustic guit./perc) präsentieren FLOATWORK. Mit Saxophon und Flöten, akustischer Gitarre und Perkussion zaubern die beiden Ausnahmemusiker einen Abend voller Poesie und schönster Melodien, kraftvoll und virtuos, energetisch und mitreißend. Sa Uhr ALL THAT JAZZ-Exklusiv in der AMaS TEASY/Torsten Zwingenberger präsentiert Bebop, Hardbop, Souljazz, Latinjazz und Afrojazz. Mit Lionel Haas (p), Martin Lillich (bass) und Torsten Zwingenberger (dr) Mit Drummer Torsten Zwingenberger kommt nicht nur ein Urgestein der Jazz-Szene, sondern auch ein alter Bekannter nach Postfeld. Und im Gepäck hat er zwei Kollegen aus seiner neuen Band BERLIN 21. Dieses ALL THAT JAZZ'-Konzert wird selten gespielte Standards des American Jazz Books und vielen Eigenkompositionen präsentieren, die durch Elemente von Bebop, Hardbop, Souljazz, Latinjazz und Afrojazz geprägt sind und miteinander verschmolzen werden. So oo h Magic Moments im 15. KulTourSommer und in der AMaS "Ballads & Candlelight" mit MAYAMO (Stimme) und Miguel (Piano) "Ballads & Candlelight" ist das Motto eines kleinen, aber sehr feinen Programms der bekannten Sängerin Mo Casal. Die Songauswahl umfasst sowohl Songs in MayaMo's Muttersprache, Spanisch, wie auch englische Popballaden und groovige Soul-Titel im eigenen Stil interpretiert. So /11.30 Wort trifft KlangKunst in der Alten Meierei am See Uhr Empfang zum 15. KulTourSommer Uhr Konzert: Matthias STÜHRWOLDT trifft Reiner BUBLITZ (guit/p/voc) In der Reihe Wort- trifft KlangKunst' werden die Gäste auf den fantastischen MATTHIAS STÜHRWOLDT (links) treffen, den launige Bücher schreibenden, praktizierenden Landwirt aus Stolpe. Das Besonderes an diesem Konzert ist, dass Stührwoldt zum ersten Mal auf den Musiker und Komponisten Reiner Bublitz (Foto rechts) trifft, der aus seinem abendfüllenden Programm (s , Uhr AMaS) Lennon- McCartney / Paul Simon / Elton John - Songs' und eigene Songs spielen wird. Infos / Kartenbestellungen unter info@alte-meierei-am-see.de Telefon: / So oo Uhr St. Katharinenkirche, Kirchbarkau KONZERT JUNGER MUSIKER. Abwechslungsreiches Konzert der Nachwuchs- Musiker der Region. Das Konzert Junger Musiker' in der St. Katharinenkirche ist von Beginn an fester Bestandteil des KulturSommers im Barkauer Land. In diesem Konzert werden in erster Linie junge Musiker im Alter von 12 bis 18 Jahren ihre Vielseitigkeit und ihr Können zeigen. Interessierte Musikliebhaber sind herzlich eingeladen, eine Vielzahl junger Musiker aus dem Barkauer Land oder solche mit einem starken Bezug zur Region zu erleben. Karten von Montag bis Freitag, Uhr, unter Telefon So oo h AMaS Der Musiker und Komponist Reiner Bublitz - guitar/piano/vocals - spielt aus seinem Programm "und SO weiter!" Bublitz, der sich bis zum Jahre 2005 als Gitarrist und Sänger des bekannten Duos Two Remarks deutschlandweit einen Namen gemacht hat, widmete sich in der Folgezeit intensiv ganz eigenen, von der Presse hoch gelobten Interpretationen von John-Lennon-Songs, mit denen er bereits in der Alten Meierei auf der Bühne stand. Mo o h AMaS Schroeter & Breitfelder präsentieren Jiri Halada (sax) & Daffy Deblitz (guit/voc) Mehr als 150 Auftritte haben Georg Schroeter und Marc Breitfelder in der AMaS und im KulturSommer im Barkauer Land vorzuweisen und dabei unzählige Kollegen präsentiert; nach dem Riesenerfolg im Frühjahr an diesem Abend die zwei ganz speziellen Gäste JIRI HALADA und DAFFY DEBLITZ! So o h im Pastoratsgarten - St. KatharinenKirche - Kirchbarkau "Begegnungen" - Gemeinsamer Freiluftgottesdienst der Kirchengemeinden Preetz (Pastor Gerhard Pfau) und Kirchbarkau (Pastor Felix Meyer-Zurwelle). Musikalische Gäste: A-Cappella mit OPERA (Goslar) So oo h AmaS "Gottfried's Family Boogie" GOTTFRIED BÖTTGER trifft auf seinen Neffen Henning Pertiet zum Family Blues'n Boogie, Ragtime & Jazz'.

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